Die Erfindung bezieht sich auf ein vandalismussicheres Netz gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Netze werden beispielsweise im Sportbereich eingesetzt,
z. B. für die Spielfeldabgrenzung, um die Energie aufschlagender Bälle
oder hineinstürzender Personen zu dämpfen.
Weitere Einsatzgebiete sind sogenannte Arbeitsplattformnetze. Derartige
Netze dürfen beim Begehen durch Personen, z.B. bei Montagearbeiten in großen
Höhen, nur eine geringe Flächendeformation aufweisen und müssen trotzdem
eine ausreichende Dämpfung besitzen, um abstürzende Personen aus geringer
Höhe verletzungsfrei aufzufangen. Außerdem soll verhindert werden, dass
bei Montagearbeiten herabfallende scharfkantige oder von ihrer Temperatur her heiße
Gegenstände das Netz durchschlagen und zu Folgeschäden führen.
Netze mit Stahleinlage bzw. eingearbeiteten Metalldrähten sind
bereits für verschiedene Anwendungsfälle bekannt. Die DE
196 14 711 A1 bzw. die EP 0 800
957 A1 beschreiben ein Sicherheits- und Trennnetz für Kraftfahrzeuge,
das zur Dehnungsreduzierung eine Metalleinlage besitzt. Dies wird durch das Einarbeiten
von gestreckt verlaufenden, treppenförmig eingebundenen Drähten in ein
Quadratmaschennetz erreicht. Durch die extrem niedrige Dehnung besitzt das Netz
beim Aufprall von Gepäckstücken zwar die gewünschte geringe Verformung,
aber kaum eine Dämpfung bzw. praktisch keine Energieaufnahme.
In der DE 40 08 477 A1
und in der DE 91 16083 U1 werden
Quadratmaschennetze mit Metalleinlage beschrieben, um die Netze elektrisch leitfähig
auszubilden. Es handelt sich hierbei um Rechts-Links-Konstruktionen, bei denen die
Schussfäden aus elektrisch leitfähigen Drähten auf der linken Bindungsseite
sichtbar sind und dadurch bei Berührung im Betriebszustand eine abschreckende
Wirkung besitzen. Die Netze werden daher für Elektroweidezäune benutzt.
Der Einsatz von Stahlseilen für vandalismussichere Netze wird
im Katalog der Anmelderin „Huck-Katalog", 20/78, beschrieben. Als Anwendungsgebiete
werden Kletternetze, Bolzplatznetze, Volleyballnetze, Tennisnetze sowie Fang- und
Stoppnetze angegeben. Die Netze bestehen aus sogenannten Herkulesseilen, bei denen
eine Metalleinlage mit Textilmaterial umhüllt ist. Die Seile verlaufen völlig
gestreckt, im rechten Winkel kreuzend, durch das Netz. Durch spezielle Knotenverbindungen
werden die Kreuzungspunkte schiebefest fixiert. Durch die gestreckte Lage der Drahteinlage
ist eine geringe Dämpfung vorhanden. Darüber hinaus sind die Netze nur
in Handarbeit herstellbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein vandalismussicheres
Netz mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1 derart weiterzubilden,
dass es trotz einer Drahteinlage eine hohe Eigendämpfung besitzt. Ein weiterer
Aspekt der Erfindung, insbesondere bei Einsatz im Sportbereich ist, dass sich das
Netz von der Optik her möglichst nicht von einem normalen Textilnetz unterscheidet.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Netz mit den Merkmalen des
Anspruches 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Netz besteht aus einer Rechts/Rechts-Gewirkekonstruktion
mit einer Netzbindung, bei der die Netzmaschenschenkel mit jeweils zwei Schussfadensystemen
je Netzmaschenschenkel verstärkt sind, wobei jeweils wenigstens ein Schussfadensystem
als Drahteinlage, vorzugsweise als Edelstahllitze ausgebildet ist. Im Bereich der
Netzmaschenverbindungsstellen, d. h. der Knoten, kreuzen die Edelstahllitzen benachbarter
Netzmaschenschenkel einander und werden wechselweise von den textilen Grundfäden
abgebunden. Die Kraftübertragung in Quer- bzw. Diagonalrichtung erfolgt somit
über das textile Material, das eine wesentlich größere Dehnung besitzt
als die Edelstahllitze. Die Gesamtdehnung des Netzes ist hierdurch wesentlich größer
als bei Netzen mit einer durchgehenden, gestreckten Stahldrahteinlage, aber viel
geringer als bei reinen Textilnetzen, weil der Anteil der reinen textilen Dehnstrecken
im Netz wesentlich geringer ist, als bei Netzen ohne Drahteinlage. Hierdurch ergibt
sich im Vergleich zu Netzen mit einer durchgehenden Stahldrahteinlage eine hohe
Dämpfung und im Vergleich zu reinen Textilnetzen eine geringere Dehnung bzw.
Flächendeformation.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die Netzstruktur
von der Materialzusammensetzung her so ausgebildet, dass ein Dickenverhältnis
von Textilmaterial zu Stahllitze bezogen auf den Netzmaschenschenkel-Durchmesser
von mindestens 3 : 1 vorhanden ist. Hierdurch wird die Edelstahllitze von den textilen
Bestandteilen umschlossen. Beim Aufprall von Personen, die z. B. infolge eines Sturzes
in das Netz fallen, entstehen keine Schnittverletzungen, da das außenliegende
weiche Textilmaterial in Verbindung mit seiner dreidimensionalen
Rechts/Rechts-Gewirkestruktur und der Kraftweiterleitung vom Draht
auf das Textilmaterial im Knotenbereich den Aufprall sehr gut dämpfen. Durch
die Materialkombination ergibt sich ein sicherer Schutz gegen Vandalismus.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen
und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller
Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Die einzige Figur zeigt den Verlauf der Drahteinlage im erfindungsgemäßen
Netz
Das Netz 1 ist als Rechts/Rechts-Netz ausgebildet und besitzt
dadurch dreidimensional geformte Netzmaschenschenkel 2, die einen quadratischen
oder rechteckigen Querschnitt besitzen.
Die Netzmaschenschenkel sind mit einer Schussbindung in Längsrichtung
verstärkt. Üblicherweise verlaufen je Netzmaschenschenkel zwei Schussfäden
gegenlegig in Längsrichtung, wobei sich diese im Bereich der Netzmaschenverbindungsstelle
(5) kreuzen, wodurch die Schussfäden der Maschenschenkel A von den
wirkmaschenbildenden Grundfäden vom Maschenschenkel B zusätzlich abgebunden
werden. Die Schussfäden der Maschenschenkel B verlaufen entgegengesetzt und
werden zusätzlich von den Grundfäden vom Maschenschenkel (A) abgebunden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in 1
nur ein Schussfadensystem je Maschenschenkel im Bereich einer Netzmasche als Drahteinlage
3 dargestellt. Das zweite nicht dargestellte Schussfadensystem arbeitet
gegelegig.
Die Drahteinlagen 3 verlaufen in den Netzmaschenschenkeln
nahezu gestreckt und werden von den beiden rechten Bindungsseiten der Netzmaschenschenkel
A, B durch das Textilmaterial abgedeckt.
Im Bereich der Netzmaschenverbindungsstellen 5 kreuzen sich
die Drahteinlagen 3 und kehren in ihren Ausgangsmaschenschenkel zurück.
Die textilen Bestandteile im Netz schnüren infolge ihrer gegenlegigen Bindung
in der Netzmaschenverbindungsstelle 5 den gesamten Knotenbereich straff
zusammen. Beim Versuch, das Netz 1 im Bereich der Knoten 5 in
Längsrichtung, z. B. mit einem Messer, zu durchtrennen, müsste viermal
eine Drahteinlage mit z. B. von 0,9 mm Durchmesser durchtrennt werden. Wie praktische
Schnittversuche zeigten, ist dies unmöglich.
Eine vorteilhafte Ausführung eines vandalismussicheren Netzes
mit Stahldrahteinlage, hoher Dämpfung bzw. Energieaufnahme und geringer Deformation
beim Begehen ergibt sich, wenn bei einer Netzkonstruktion aus zwei Wirkmaschenstäbchen
je Netzmaschenschenkel und zwei gegenlegigen Schusssystemen je Netzmaschenschenkel
eine Grundfadenfeinheit 440 tex und eine Schussfadenfeinheit für das textile
Schusssystem von 660 tex sowie eine Drahtstärke von 0,9 mm eingesetzt werden;
als Drahteinlage 3 kommen insbesondere Edelmetalllitzen zum Einsatz. Durch
das hierdurch entstehende Durchmesserverhältnis von Textil zu Draht von mindestens
3 : 1 bleiben textile Optik und Griff erhalten.
Das erfindungsgemäße Netz kann mit hoher Effizienz maschinell
auf Wirkmaschinen in knotenloser Ausführung hergestellt werden.
- 1
- Netz
- 2
- Maschenschenkel (A, B)
- 3
- Drahteinlage des Maschenschenkels A
- 4
- Drahteinlage des Maschenschenkels B
- 5
- Netzmaschenverbindungsstelle (Knoten)
- 6
- Kreuzung der Drahteinlage im Knoten