Die Erfindung betrifft ein flächiges aktiv leuchtendes flaches
Element bestehend aus einer Solarzelle, einer Glasplatte die mittels eines Kunststoffmaterials
mit der Solarzelle verbunden ist.
Im Kunststoffmaterial werden Leuchtmittel eingebracht, die über
eine leitende strukturierte Schicht, die sich auf der Glasplatte befindet, mit elektrischer
Energie versorgt werden. Die Leuchtmittel sind in der Kunststoffschicht, die die
Solarzelle mit der Glasplatte verbindet, eingebettet. Das Element kann mit einem
Energiespeicher versehen sein, so dass ein autonomes von externer Energieversorgung
unabhängiges Lampensystem dargestellt werden kann.
Stand der Technik:
Aktiv mit Solarzellen ausgestattete Leuchtmittel sind bereits bekannt.
Sie werden als Beispiel im Bereich Gartenleuchten, Hausnummernbeleuchtung, eingesetzt.
Die Systeme sind in Metall und/oder Kunststoffgehäusen verbaut und mit einer
oder mehreren Solarzellen, einem Akku, einer Ladeelektronik und Leuchtmittel ausgestattet.
In der Bauform ähneln sie üblichen Lampen und Hausnummer.
Weiterhin gibt es Pflastersteine die mit ähnlichen Komponenten
arbeiten und befahrbar sind.
Bei Dämmerung schalten diese Leuchten ein. Bei Tageslicht sammeln
wird die elektrische Energie über die Solarzelle gesammelt und mittels der
Ladeelektronik im Akku gespeichert.
Weiterhin sind Glas/Glas Laminate bekannt, wobei in der Klebeschicht
(z.B. transparenter Kunststoff) zwischen den Glasplatten mit Leuchtmittel vorzugsweise
LEDs bestückt sind.
Die Energieversorgung der LEDs geschieht über eine strukturierte
Schicht leitende Schicht auf der Glasplatte. Die Abstrahlung des Licht kann bei
der Verwendung geeigneter LEDs an beiden ebenen Flächen des Glaselements erfolgen.
Die Energieversorgung erfolgt üblicherweise aus dem Netz. Diese Elemente werden
z.B. im Fassaden und Wandbereich installiert.
Aufgabe der Erfindung:
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein kompaktes, flaches, flächiges,
plattenförmiges solargespeistes Leuchtelement zu erzeugen, welches mittels
Lichteinstrahlung elektrische Energie sammelt, einem Speicher zur Verfügung
stellt der diese Energie speichert und dies über einen Leuchtmittel wieder
abgibt, wobei die Abgabe einseitig oder zweiseitig an den Plattenseiten erfolgen
kann.
Lösung der Aufgabe:
Die Erfindung besteht darin, das auf einer mit leitendem Material
versehenen Glasplatte eine Struktur aufgebracht ist, die die Energieversorgung einer
Leuchtmittel vorzugsweise LED oder mehrer Leuchtmittel LEDs erlaubt. Diese Glasplatte
wird mit einer Solarzelle (vorzugsweise Dünnschichtzelle) durch ein Klebefolie
(vorzugsweise PVB oder EVA Folie) verbunden. Die Folie ist so dick, das die LEDs
in der Folie eingebettet sind und die Rückseite der Solarzelle nicht kontaktieren.
Die Solarzelle ist vorzugsweise eine Dünnschichtzelle (z.B. amorphe Si-Zelle)
die an den Stellen an denen das Licht der Leuchtmittel austritt transparent ist.
So wird erreicht, das die LEDs an beiden Seiten der Flächen der Platte Licht
abstrahlen können.
Die Speicherung der Energie über geeignete Speichermedien z.B.
Akkus kann nun unmittelbar an der Leuchtplatte erfolgen oder Zentral für mehrere
Leuchtplatten. Das Ein- bzw. Ausschalten der Leuchtmittel erfolgt z.B. über
Dämmerungsschalter automatisch, über Steuerungen oder manuell.
Vorteil der Erfindung:
Das oben beschriebene Flache Glaselement ist ein autonomes Leuchtmittel
und kann in verschiedenen Bereichen z.B. als Beleuchtung eingesetzt werden. So ist
zum Beispiel der Einsatz bei Überkopfverglasungen möglich. Diese Überkopfverglasung
verschaffen und erzeugen aus der Sonnenenergie Energie, die dann in der Nacht wieder
abgegeben werden kann. Es handelt sich also um eine Dacheinheit mit integrierter Energiegewinnung
und Beleuchtung. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz im Fassadenbereich,
bei Warnsystemen (z.B. Verkehrhinweiszeichen an Baustellen).
Zeichenbezugszeilen
Anspruch[de]
Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte bestehend
aus
– einer Glasplatte, die einseitig mit einer leitfähigen Schicht beschichtet
und strukturiert ist.
– Leuchtmittel, vorzugsweise LEDs die auf der strukturierten Schicht leitend
aufgebracht, vorzugsweise aufgelötet sind.
– einer Solarzelle vorzugsweise Dünnschichtzelle
– einem Klebemittel, vorzugsweise PVB oder EVA Folie
– elektr. Anschlusselemente für die Leuchtmittel
– elektr. Anschlusselemente für die Solarzelle
Dadurch gekennzeichnet, das die Solarzelle mittels des Klebers mit der Glasplatte
verbunden ist und die Leuchtmittel im Kleber eingebettet sind.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass das Gebilde auch gebogen sein kann.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass in der Solarzelle transparente Stellen erzeugt werden,
so das Leuchtmittel zu beiden Seiten abstrahlen.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass das Gebilde wie eine Isolierglasscheibe aufgebaut
ist.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass in das Gebilde ein Laderegler integriert istAktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass in da Gebilde ein Akku integriert ist.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass in das Gebilde ein Schalter integriert ist.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass das Gebilde mit einem Rahmen versehen werden kann.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel verschiedenfarbig sein können.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass transluzente Kleber verwendet werden können.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass eine transluzente GlasPlatte verwendet werden kann.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass die Energiesammlung und Verteilung von mehreren Gebilden
zentral über einen Akku durchgeführt werden kann.Aktiv leuchtendes Flächiges Gebilde vorzugsweise Platte nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel individuell angesteuert werden können.