Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen und Verfahren zum
Abgeben von Partikeln nach Masse, insbesondere Vorrichtungen, die sehr kleine Mengen
(für gewöhnlich weniger als 5 mg Partikel) präzis und reproduzierbar
abgeben können. Die Vorrichtung kann auch zum präzisen Abgeben größerer
Gewichte verwendet werden, z.B. 100 mg.
Diese Erfindung ist auf viele Arten der Partikelabgabe anwendbar.
Insbesondere ist diese Erfindung auf pharmazeutische Partikel abgebende Anwendungen
anwendbar, beispielsweise auf das Füllen mit einer vorbestimmten Partikeldosis
von Trockenpulverinhalatoren, Kapseln oder Arzneimittelkassetten zur Verwendung
in gasbetriebenen Injektionssystemen.
In US 5,630,796 wurde ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum Beschleunigen von Arzneimittelpartikeln durch
die Haut, die Schleimhautoberflächen und andere Schichten beschrieben. Diese
Vorrichtung bewirkt das Mitreißen kleiner Partikel in einem Gas sehr hoher
Geschwindigkeit, wobei sie mit ausreichender Kraft zum Durchdringen der Haut beschleunigt
werden. Die Partikel können pulverförmige Arzneimittelverbindungen und
-zusammensetzungen oder genetisches Material bilden, die an Trägerpartikeln
(beispielsweise Gold) angeheftet werden können. Vor der Betätigung der
Vorrichtung werden die Partikel zwischen zwei reißbaren Membranen zurückgehalten.
Wenn die Vorrichtung betätigt wird und das Gas in dem Gasbehälter freigesetzt
wird, reißen die Membranen und die Partikel werden in dem Gasstrom mitgerissen.
Bevorzugt sind die beiden reißbaren Membranen in Form einer herausnehmbaren
und abgeschlossenen Arzneimittelkassette ausgebildet. Dies erlaubt das Verwenden
der gleichen Vorrichtung mehr als einmal, indem einfach die Kassette bei jeder Verwendung
der Vorrichtung ausgetauscht wird. Es erlaubt auch ein von den Partikeln getrenntes
Liefern der Vorrichtung, wobei die Auswahl, welcher Partikel beschleunigt werden
soll, nach der Herstellung erfolgt.
Bei manchen Anwendungen muss die in der Kassette anfangs enthaltene
Partikelmenge streng gesteuert werden. Während einige Arzneimittel wie Lidocain
nicht sehr dosisspezifisch sind, müssen andere Arzneimittel wie Insulin in
präzis gesteuerten Dosen verabreicht werden. Ferner sind manche Arzneimittel
in ihrer reinen Form äußerst stark, was bedeutet, dass sehr kleine Mengen
verwendet werden sollten. Während diese Wirkung durch Ändern der Formulierung
des Arzneimittels verringert werden kann, führt dies zu einem Anstieg der Gesamtkosten,
da ein zusätzlicher Formulierungsschritt erforderlich ist, bei dem das reine
Arzneimittel mit einem Hilfsstoff gemischt wird. Weiterhin können Formulierungsschwierigkeiten
zu einer unerwünschten Verzögerung beim auf den Markt bringen des Arzneimittelerzeugnisses
führen.
Ferner sind manche Arzneimittel und Impfstoffe sehr teuer, was bedeutet,
dass aus wirtschaftlichen Gründen die minimale Menge zum Geben der erforderlichen
Wirkung verwendet werden sollte. DNA-beschichtete Goldpartikel sind zum Beispiel
teuer, und manche therapeutischen Verbindungen können zehntausende von Dollar
pro Gramm kosten.
Wie man sich vorstellen kann, ist es oft wichtig, dass Kassetten aus
Sicherheitsgründen präzis und reproduzierbar mit bekannten Partikelmengen
gefüllt werden. Eine Überdosis mancher Arzneimittel kann katastrophale
Folgen haben, wogegen eine Unterdosierung dazu führen kann, dass das therapeutische
Mittel mit gleichermaßen unerwünschten Folgen nicht die erwünschte
Wirkung hat.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Kassetten schnell dosiert werden,
damit in einer vorgegebenen Zeit ein großer Durchsatz gefüllter Kassetten
erzeugt werden kann. Weiterhin ist bevorzugt, dass eine verwendete Einrichtung die
Sauberkeitsanforderungen erfüllt, die mit pharmazeutischer Fertigung einhergehen.
Unter Berücksichtung all dieser Punkte geht die vorliegende Erfindung
das Problem an, dass es traditionellerweise sehr schwierig ist, sehr kleine Partikelmengen
in präziser und wiederholbarer Weise und ohne übermäßige Vergeudung
zu dosieren. Ferner sind die bisherigen Dosierungsverfahren gegenüber Inhomogenität
der Formulierung, Form und Größe der verwendeten Partikel nicht sehr tolerant.
Pharmazeutika werden herkömmlicherweise mit Hilfe volumetrischer Verfahren
dosiert, die eine präzise Steuerung von Prozessparametern erfordern, wenn eine
spezifische Masse von Partikel dosiert werden muss.
Es sind mehrere Verfahren bekannt, die zum Dosieren kleiner Partikelmengen
verwendet werden könnten.
Zunächst ist ein Unterdruckverfahren bekannt, das unter Bezug
auf 1 beschrieben wird. Hier wird ein kleines
Kapillarröhrchen 11 mit einem Kolben 12 bekannten Hubvolumens
in einen Vorrat von Partikel 13 gesetzt, wobei der Kolben ganz ausgefahren
ist, d.h. bündig mit dem Ende des Kapillarröhrchens – siehe
1a. Dann wird der Kolben eine bestimmte Strecke zurückgezogen
(siehe 1b) und die Partikel werden in den von dem Kolben in dem
Kapillarröhrchen belassenen Raum gesaugt (siehe 1c). Später
wird der Kolben ausgefahren, um die Partikel aus dem Kapillarröhrchen in die
Kassette oder einen anderen zu füllenden Behälter zu drücken –
siehe 1d. Dieses Verfahren leidet an dem Nachteil, dass zwar das
erhaltene Partikelvolumen recht gut gesteuert werden kann, die tatsächliche
Partikelmasse aber von der Dichte zu dem Zeitpunkt abhängig ist und Lufttaschen
und andere Anomalien die zuzuführende Gesamtmasse verringern können. Ferner
übt die Schiebekraft des Kolbens Kräfte auf die Partikel aus, die sie
beschädigen können, insbesondere wenn sie anfällige Arzneimittelpartikel
sind. Dieses Verfahren leidet unter dem weiteren Problem, dass für eine präzise
Dosierung frei strömende Arzneimittelpartikel erforderlich sind. Somit muss
eine Arzneimittelpartikelformulierung entwickelt werden, die zu einem frei strömenden
Pulver führt. Wenn das Pulver nicht frei strömend ist, kann es zu ungenauer
Dosierung kommen.
Ein (nicht dargestelltes) zweites Verfahren betrifft die Anwendung
von elektrostatischer Drucktechnologie auf die Partikelabgabe, d.h. das Verwenden
elektrostatisch geladener Partikel, die mittels elektrischer Felder manipuliert
werden. Dieses Verfahren leidet unter dem Nachteil, dass die Partikel elektrostatisch
geladen sein müssen (was unerwünscht sein kann) und dass die zum Manipulieren
der richtigen Anzahl auf eine Oberfläche oder in einen Behälter erforderliche
elektronische Schaltungsanordnung kompliziert und teuer ist. Ferner ist es sehr
schwierig, die elektrostatischen Felder so zu steuern, dass sie nicht durch Interferenz
von außen nachteilig beeinflusst werden. Ein weiteres Problem ist, dass es
erforderlich ist, die Partikel ständig zu laden, und daher müssen Änderungen
von Partikelform und -größe vermieden werden. Unterschiede bei der Partikelgröße
haben eine drastische Auswirkung auf die erreichbare relative Partikelladung. Dies
erzeugt eine zusätzliche Belastung bei der Formulierung.
Ein in 2 gezeigtes drittes Verfahren, das als „Doctoring"
(Abschaben) bekannt ist, umfasst das Verdichten von Partikeln in einen Behälter
bekannten Volumens (siehe 2a) und dann das Verwenden eines Messers
oder einer anderen scharfen Klinge, um oberhalb der oberen Ränder des Behälters
liegende überschüssige Partikel zu entfernen – siehe
2b und 2c. Wie ersichtlich ist, ist ein Behälter
21 bis zum Überströmen mit Partikeln 22 bepackt. Zum
Entfernen der überschüssigen Partikel oberhalb des oberen Rands des Behälters
21 wird eine Klinge 23 verwendet, was ein Standardvolumen von
Partikeln 24 zurücklässt. Dieses Verfahren ist unerwünscht,
da es starke Kräfte auf die Partikel ausübt, und zwar nicht nur während
des Verdichtungsvorgangs, sondern auch bei Verwenden der Klinge zum Abscheren der
oberen Partikelschicht. Dieses Verfahren leidet auch unter dem Problem, dass in
die Formulierung der Arzneimittelpartikel viel Arbeit investiert werden muss, damit
sie frei strömend und homogen sind. Ferner ist dieses Verfahren für Anwendungen
kleinen Maßstabs, bei denen weniger als 5 mg Partikel präzis abgegeben
werden müssen, nicht wirklich geeignet.
Ein viertes Verfahren wird in EP 0,353,197
beschrieben. Bei diesem Verfahren werden Partikel in einer über einer Freigabeöffnung
angeordneten Haltevorrichtung gehalten. Zwischen der Haltevorrichtung und der Freigabeöffnung
ist ein Ventil positioniert, um Partikel gezielt zwischen der Haltevorrichtung und
der Freigabeöffnung strömen zu lassen. Zum Rückmelden von Informationen
bezüglich des Gewichts bereits abgegebener Partikel, wird eine Gewicht messende
Waage verwendet, damit das Ventil gesteuert werden kann.
Die vorliegende Erfindung ist eine Alternative zu den oben erwähnten
Verfahren. Es hat sich gezeigt, dass sie kleine Mengen von Partikeln in wiederholbarer
Weise mit sehr geringer Partikelvergeudet präzis abgibt. Ferner erfordert das
Verfahren nicht das Investieren unangemessenen Aufwands in die Formulierung der
Arzneimittelpartikel. Erfindungsgemäß können praktisch alle Partikel,
unabhängig von der Zusammensetzung, und von jeder Form und Größe
dosiert werden. Somit wird der in das Erhalten einer homogenen und frei strömenden
Formulierung von Arzneimittelpartikeln gesteckte herkömmliche Aufwand umgangen.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht mit anderen Worten das präzise Dosieren
von reinen oder schlecht formulierten Arzneimittelpartikeln.
Nach einer ersten erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird eine
Vorrichtung zur Abgabe von Partikeln an die Hand gegeben, welche umfasst:
einen Partikelbehälter zum Halten eines Vorrats der abzugebenden Partikel,
wobei der Partikelbehälter mehrere so ausgelegte Öffnungen aufweist, dass
diese durch die Partikel verstopft werden und zum Abgeben der Partikel durch diese
entstopft werden;
einen Partikelfreigabeaktuator, der auf ein Einschaltsignal reagiert und dafür
ausgelegt ist, den Partikelbehälter zum Entstopfen der Öffnungen zu rütteln,
um das Abgeben eines Teils des Vorrats an Partikeln aus dem Partikelbehälter
durch die entstopften Öffnungen zu ermöglichen; und
eine Gewichtmessvorrichtung zum Messen des Scheingewichts von aus dem Partikelbehälter
abgegebenen Partikeln und zum Ausgeben eines das gemessene Scheingewicht vertretenden
Signals.
Die mehreren Öffnungen dienen zum Halten der Partikel, selbst
wenn die Öffnungen eine mittlere Größe aufweisen, die größer
als der mittlere Partikeldurchmesser ist. Wenn der Partikelbehälter durch den
Partikelfreigabeaktuator mechanisch erschüttert wird, werden die Partikel gelöst
und treten durch die Öffnungen. Die Öffnungen sind klein genug, dass sie
im stationären Zustand mit Partikel „verstopft" werden, und liegen in
ausreichender Menge vor, um sicherzustellen, dass eine zulässige Anzahl an
Partikeln nach jeder Betätigung abgegeben wird. Die Einrichtung sieht daher
einen präzisen und wiederholbaren Abgabemechanismus vor, der sehr kleine Anzahlen
an Partikeln abgeben kann.
Die Geschwindigkeit des Betriebs kann durch Addieren eines Korrekturwerts
zum gemessenen Scheingewicht, um die Wirkungen von nicht momentanem Arbeiten der
Gewichtmessvorrichtung zu berücksichtigen.
Dementsprechend sieht eine zweite Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
einen Prozessor vor, der mit dem Partikelfreigabeaktuator wirkverbunden und dafür
ausgelegt ist, das Einschaltsignal zu diesem auszugeben, und mit der Gewichtmessvorrichtung
wirkverbunden und dafür ausgelegt ist, das Signal des gemessenen Scheingewichts
von dieser zu empfangen, wobei der Prozessor dafür ausgelegt ist, das tatsächliche
der abgegebenen Partikel durch Addieren eines Korrekturwerts zu dem gemessenen scheinbaren
Gewicht zu schätzen.
Die erste Ausgestaltung der Erfindung kann wie die zweite Ausgestaltung
einen Prozessor verwenden, der dem Partikelfreigabeaktuator ein Ausgabebetätigungssignal
liefert und von der Gewichtmessvorrichtung ein Signal des gemessenen Scheingewichts
empfängt. Mit der ersten wie auch der zweiten Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung sind eine Reihe von bevorzugten Merkmalen verbunden. Dementsprechend kann
der Prozessor sowohl der ersten als auch der zweiten Ausgestaltung so ausgelegt
werden, dass er ein Betätigungssignal bereitstellt, das eine Eigenschaft aufweist,
die der Menge an Partikeln entspricht, die aus dem Partikelbehälter abgegeben
werden soll. Somit kann die Anzahl an Partikeln, die nach jeder Betätigung
des Partikelfreigabeaktuars abgegeben wird, durch Modulieren des dem Partikelfreigabeaktuators
gelieferten Signals gesteuert werden. Diese Modulation kann zum Beispiel die Form
der Veränderung der Amplitude, Frequenz oder Impulsbreite eines Signals annehmen.
Die Vorrichtung der ersten oder zweiten Ausführungen kann auch
so ausgelegt werden, dass sie die scheinbare Geschwindigkeit berechnet, bei der
Partikel auf die Gewichtmessvorrichtung abgegeben werden. Diese scheinbare Geschwindigkeit
kann zum Berechnen einer Korrektur zum Schätzen des tatsächlichen Gewichts
von Partikeln auf der Gewichtmessvorrichtung zu jedem bestimmten Zeitpunkt verwendet
werden oder kann zusätzlich (oder alternativ) zum Steuern der Betätigungsenergie
verwendet werden, so dass eine Zielabgabegeschwindigkeit erreicht wird.
Der Prozessor sowohl der ersten als auch der zweiten Ausgestaltung
kann den Korrekturwert durch Inkrementieren des Korrekturwerts um einen gespeicherten
Standardgewichtswert für jeden Zeitpunkt, da der Partikelfreigabeaktuator innerhalb
eines festgelegten Zeitraums betätigt wird, berechnen. Somit kann ein tatsächlicher
Gewichtswert geschätzt werden, das kürzliche Betätigungen berücksichtigt,
die von der Gewichtmessvorrichtung nicht vollständig registriert wurden. Wenn
zum Beispiel die Gewichtmessvorrichtung mit einer Verzögerung von einer Sekunde
modelliert ist, wird der Korrekturwert bei jeder Betätigung, die innerhalb
der letzten Sekunde erfolgte, um den gespeicherten Standardgewichtswert inkrementiert.
Bevorzugt werden die gespeicherten Standardgewichtswerte mit einem Multiplikationsfaktor
multipliziert, und der Korrekturwert wird um ein multipliziertes Standardgewicht
inkrementiert, wobei der Betrag der Multiplikation allgemein bezüglich der
weiter in der Vergangenheit liegenden Betätigungen abnimmt.
Der als gespeichertes Standardgewichtinkrement verwendete Wert kann
nach jedem vollständigen Abgabezyklus durch Berechnen der durchschnittlichen
tatsächlichen Masse, die während des letzten Abgabezyklus pro Betätigung
geliefert wird, aktualisiert werden.
Der Prozessor kann während eines Abgabezyklus dafür ausgelegt
sein, entweder das gemessene Scheingewicht oder das geschätzte tatsächliche
abgegebene Gewicht mit einem vorbestimmten Gewicht von Partikeln zu vergleichen,
um zu entscheiden, ob eine weitere Abgabe von Partikeln erforderlich ist oder ob
der Zyklus gestoppt werden kann, nachdem die richtige Masse an Partikel abgegeben
wurde. Das vorbestimmte Gewicht an Partikeln wird bevorzugt als
Wunschgewicht an abzugebenden Partikeln minus eines Toleranzgewichts dargestellt.
Dies verringert die Wahrscheinlichkeit von Überfüllen.
Die Vorrichtung der ersten oder zweiten Ausgestaltung kann dafür
ausgelegt sein, eine Zielabgabegeschwindigkeit durch Steigern oder Senken der Betätigungsenergie
zu verfolgen, wenn die gemessene Abgabegeschwindigkeit niedriger oder höher
als ein vorbestimmter Sollgeschwindigkeitswert ist. Alternativ kann die Geschwindigkeit
der Abgabe durch Pausieren über einen vorbestimmten Zeitraum nach Betätigen
reduziert werden, so dass die zwischen dem Nehmen von Gewichtsmessungen liegende
Zeit angehoben wird, was zu einer Abnahme der beobachteten Abgabegeschwindigkeit
führt.
Es ist bevorzugt, zunächst eine relativ hohe Zielabgabegeschwindigkeit
zu verwenden und dann zu einer verhältnismäßig niedrigeren Zielabgabegeschwindigkeit
zu wechseln, wenn man sich dem Sollgewicht an Partikeln nähert. Dies reduziert
die Wahrscheinlichkeit des Hinausschießens über das Sollgewicht an Partikeln.
Eine bevorzugte Konstruktion der Vorrichtung nach der ersten wie auch
nach der zweiten Ausgestaltung der Erfindung nutzt einen Trichter mit Öffnungen,
die durch ein Sieb quer über dem Querschnitt des Trichters vorgesehen werden.
Bei pharmazeutischen Anwendungen sind sowohl der Trichter als auch das Sieb bevorzugt
aus 316-Edelstahl gefertigt, wenngleich auch eine einteilige Kunststoffkonfiguration
brauchbar ist.
Die Öffnungen sind bevorzugt Löcher mit einem Durchmesser
(oder einem anderen relevanten Maß) von 50 bis 800 &mgr;m, bevorzugter 80
bis 400 &mgr;m, noch bevorzugter 100 bis 250 &mgr;m oder sogar noch bevorzugter
180 bis 250 &mgr;m.
Der Partikelfreigabeaktuator ist bevorzugt ein elektromechanischer
Aktuator, beispielsweise ein Solenoid, das zum Liefern einer im Wesentlichen horizontalen
Aufprallenergie auf die Seite des Partikelbehälters ausgelegt ist. Dies wird
gegenüber dem Liefern von Aufprallenergie auf die Oberseite des Behälters
bevorzugt, da der Zugriff auf den Behälter nicht behindert wird und sich herausgestellt
hat, das ein Klopfen auf die Seite des Behälters einheitlichere Ergebnisse
liefert als ein Klopfen auf die Oberseite.
Zum Schutz vor Luftströmungen oder Druckdifferenzen ist bevorzugt
eine Gehäuse zum Bedecken zumindest der Gewichtmessvorrichtung und des Partikelbehälters
und möglicherweise auch des Partikelfreigabeaktuators vorgesehen.
Herkömmliche Vibrationsverfahren leiden unter dem Problem, dass
sie schwer zu steuern sind, weil die Partikelabgabegeschwindigkeit nicht linear
mit der Frequenz oder Amplitude der Vibration in Beziehung steht. Sobald die Partikel
strömen, wird eine Strömgrenze festgelegt, über die hinaus höhere
Abgabegeschwindigkeiten schwierig präzis zu erreichen sind. Die vorliegende
Erfindung überwindet dies durch Vorsehen, dass die Partikel nicht so strömen,
dass sie die Strömgrenze erreichen. Die Verwendung eines Partikelfreigabeaktuators
bedeutet, dass ein im Wesentlichen diskreter Kraftimpuls auf den Partikelbehälter
ausgeübt werden kann, so dass die Partikel vorübergehend Iosgelöst
werden. Dieses Abgabeverfahren kann zum Vorsehen einer sehr genauen Abgabe bis hinunter
zu sehr niedrigen Gewichten verwendet werden und ist auch besser steuerbar als ständige
Vibrationsverfahren, da die Masse an Partikeln, die nach jeder Betätigung abgegeben
wird, mit der Betätigungskraft mehr linear in Beziehung steht.
Die vorliegende Erfindung hat auch den Vorteil, dass mit den Teilen
in Kontakt mit den Partikeln keine sich relativ bewegenden Teile assoziiert sind.
Frühere Verfahren haben Stifte oder Schrauben verwendet, die sich zum Regeln
des Partikelströmens bewegen. Diese können Partikel einschließen,
was zu Schäden führt. Die vorliegende Erfindung vermeidet auch das Problem
mechanischen Schadens, der eintreten kann, wenn Teile verwendet werden, die sich
zueinander bewegen, und ist einfacher zu reinigen und zu warten.
Nach einer dritten erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird
ein Verfahren zum präzisen Abgeben von Partikeln an die Hand gegeben, welches
folgende Schritte umfasst:
Halten eines Vorrats von abzugebenden Partikeln, wobei die Partikel mehrere Öffnungen
verstopfen;
Rütteln des Vorrats von Partikeln, um dadurch ein Entstopfen der Öffnungen
zu bewirken, so dass ein Teil des Vorrats von Partikeln durch die mehreren Öffnungen
aus deren zurückgehaltenen Position zu einer Position abgegeben wird, wo deren
Gewicht gemessen werden kann;
Messen des Scheingewichts der abgegebenen Partikel; und Nutzen des gemessenen Scheingewichts
zum Steuern der Partikelabgabe.
Das Verfahren der dritten Ausgestaltung der Erfindung erlaubt ein
präzises und wiederholbares Abgeben einer kleinen Anzahl an Partikeln. Weitere
Präzision kann durch Schätzen des tatsächlichen Gewichts der abgegebenen
Partikel durch Addieren eines Korrekturwerts zum gemessenen Scheingewicht erhalten
werden. Dies lindert die Wirkungen von Verzögerungen beim Erhalt einer korrekten
Gewichtsmessen, die vorrangig auf Verzögerungen zurückzuführen sind,
die aus der Gewichtsmessvorrichtung herrühren, aber auch aus der Elektronik
und aufgrund der Zeit, die die Partikel benötigen, um vom Partikelbehälter
zur Kassette zu fallen.
Nach einer vierten erfindungsgemäßen Ausgestaltung umfasst
das Verfahren weiterhin das Schätzen des tatsächlichen Gewichts der abgegebenen
Partikel durch Addieren des gemessenen Scheingewichts zu einem Korrekturwert, um
dadurch die Wirkungen von Verzögerungen beim Erhalten einer korrekten Gewichtsmessung
zu senken.
Das Verfahren der vierten Ausgestaltung kann mit Hilfe der Vorrichtung
entweder der ersten oder der zweiten Ausführung durchgeführt werden. Somit
kann jeder der Partikel durch eine mehrerer Öffnungen abgegeben werden, die
in dem Partikelbehälter ausgebildet sind.
Eine Anzahl bevorzugter Verfahrensschritte kann in Verbindung mit
den Verfahren entweder der dritten oder vierten Ausgestaltung der Erfindung ausgeführt
werden.
Durch Vorsehen, dass die Verfahrensschritte zyklisch wiederholt werden,
bis ein vorbestimmtes Sollgewicht von Partikeln innerhalb einer vorbestimmten Toleranz
abgegeben wurde, kann eine Regelung erhalten werden. Dies schwächt die Tatsache
ab, dass nach jeder Betätigung des Partikelfreigabeaktuators eine unterschiedliche
Partikelmasse abgegeben wird.
Die Scheingeschwindigkeit, bei der Partikel abgegeben werden, wird
bevorzugt berechnet. Der Wert kann entweder zum Erhalten einer Korrektur des gemessenen
Scheingewichts oder zum Vorsehen von Rückmeldung in einer Regelschleife verwendet
werden, die die Geschwindigkeit der Partikelabgabe steuert, (oder beides).
Der zum Korrigieren des gemessenen Scheingewichts verwendete Korrekturwert
kann die berechnete Scheingeschwindigkeit sein, die bevorzugt mit einer Zeitkonstante
multipliziert wird. Alternativ kann der Korrekturwert durch Addieren eines gespeicherten
Standardgewichts für jeden Zeitpunkt, da der Aktuator während eines gerade
verstrichenen Zeitraums einer gewissen festgelegten Länge betätigt wird,
erhalten werden. Jeder verwendete gespeicherte Standardgewichtswert wird bevorzugt
durch dessen Multiplizieren mit einem Multiplikationsfaktor, der zwischen 0 und
1 liegt, normalisiert. Dies berücksichtigt die Beobachtung, dass mehr Korrektur
vorgenommen werden muss, wenn der Aktuator vor kurzem statt vor einer verhältnismäßig
langen Zeit betätigt wurde. Bezüglich Betätigungen, die vor verhältnismäßig
langer Zeit in der Vergangenheit ausgeführt wurden, muss keine Korrektur vorgenommen
werden, da die Gewichtmessvorrichtung und andere Vorrichtungen auf diese Betätigungen
bereits voll reagiert haben.
Nach jedem Abgabezyklus wird der Standardgewichtswert bevorzugt aktualisiert,
so dass er enger dem mittleren Gewicht der Partikel entspricht, das bei jeder Betätigung
während des vorherigen Abgabezyklus geliefert wurde.
Durch Vergleichen entweder des gemessenen Scheingewichts oder des
geschätzten tatsächlichen Gewichts abgegebener Partikel mit einem vorbestimmten
gespeicherten Gewicht und Vorsehen eines weiteren Betätigungs-Wiege-Zyklus,
wenn das Gewicht das vorbestimmte gespeicherte Gewicht nicht erreicht, kann eine
Regelung vorgesehen werden. Das vorbestimmte gespeicherte Gewicht ist bevorzugt
ein Sollgewicht von abzugebenden Partikeln minus einem Toleranzgewicht.
Die Abgabegeschwindigkeitssteuerung kann ausgeführt werden, indem
die Abgabe von mehr oder weniger Partikeln veranlasst wird, als in dem vorherigen
Betätigungs-Wiege-Zyklus abgegeben wurden, wenn die berechnete Scheinabgabegeschwindigkeit
kleiner oder größer als eine vorbestimmte Sollgeschwindigkeit ist. Alternativ
(oder zusätzlich) kann die tatsächliche Abgabegeschwindigkeit durch Anhalten
des Zyklus über eine vorbestimmte oder veränderliche Zeitdauer reduziert
werden. Die Zielabgabegeschwindigkeit kann unter Berücksichtigung der Nähe
des gemessenen Scheingewichts oder des geschätzten tatsächlichen Gewichts
zum Sollpartikelgewicht gesteuert werden.
Nach einer fünften erfindungsgemäßen Ausgestaltung
wird eine Fertigungsstation zum Fertigen einer Partikelkassette an die Hand gegeben,
welche umfasst: eine Auffangvorrichtung zum Auffangen einer offenen und leeren
Kassette;
eine Transportvorrichtung zum Bewegen der offenen und leeren Kassette zu einer Position,
bei der ihr Gewicht gemessen werden kann;
eine Vorrichtung nach der ersten oder zweiten erfindungsgemäßen Ausgestaltung
zum Abgeben von Partikeln in die offene Kassette.
Die Fertigungsstation umfasst bevorzugt weiterhin eine Kassettenschließstation,
die eine gefüllte Kassette schließt, um die abgegebenen Partikel aufzunehmen,
und eine zweite Transportvorrichtung zum Bewegen der gefüllten Kassette zu
der Kassettenschließstation. Die Transportvorrichtung zum Ausführen dieser
Bewegung ist bevorzugt die gleiche Transportvorrichtung, die zum Bewegen der offenen
und leeren Kassette verwendet wird. Eine solche Transportvorrichtung kann die Form
eines schwenkbar angebrachten Arms, der an einem Ende eine Positionierhilfe zum
Positionieren der Kassette umfasst, oder eines drehbaren kreisförmigen Bauteils
mit einer an seinem Umfang positionierten Positionierhilfe annehmen. Diese Positionierhilfe
ist bevorzugt zum Greifen und Freigeben der Kassette betreibbar. Dies bietet ein
automatisches Kassettenfüllen und -schließen bei minimaler Erfordernis
menschlichen Arbeitsaufwands.
Die Kassetten können in einer Zuführstrecke zugeführt
und in einer Abführstrecke herausgeführt werden. Dies sieht vor, dass
eine „Schlange" von Kassetten an der Zuführstrecke vorgesehen wird,
so dass eine Maschine zum Herstellen von Kassettenkörpers in Reihe mit der
Fertigungsstation versehen werden kann, um Kassetten einfach auf einer geeigneten
Zuführstrecke zum anschließenden Füllen abzusetzen.
Nach einer sechsten erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird
eine Fertigungsstraße an die Hand gegeben, welche umfasst:
mehrere Fertigungsstationen nach der fünften erfindungsgemäßen Ausgestaltung;
eine Zuführstrecke zum Zuführen von offenen und leeren Kassetten; und
eine Abführstrecke zum Abführen geschlossener und gefüllter Kassetten;
wobei die mehreren jeweiligen Mittel zum Bewegen der Kassetten betreibbar sind,
um offene und leere Kassetten von der Zuführstrecke zu nehmen und die geschlossenen
und gefüllten Kassetten auf die Abführstrecke zu setzen.
Nach einer siebten erfindungsgemäßen Ausführung wird
eine Partikelabgabestation an die Hand gegeben, welche umfasst:
mehrere Vorrichtungen nach der ersten oder zweiten erfindungsgemäßen Ausgestaltung;
und
einen Chargentrichter, der zwischen jedem Partikelbehälter jeder jeweiligen
Vorrichtung zum Nachfüllen jedes Partikelbehälters mit Partikeln bewegbar
ist.
Die Erfindung wird mittels eines nicht einschränkenden Beispiels
unter Bezug auf die Begleitzeichnungen weiter beschrieben. Hierbei zeigen:
1 in schematischer Querschnittansicht eine Reihe von Zeichnungen,
die eine Möglichkeit der Dosierung von Partikeln nach einem vorbekannten Unterdruckverfahren
zeigen;
2 in schematischer Querschnittansicht eine Reihe von Zeichnungen,
die ein als „Doctoring" vorbekanntes Verfahren zum Dosieren von Partikeln
zeigen;
3 eine schematische, teilweise frei geschnittene Seitenansicht
der Vorrichtung, die das allgemeine erfindungsgemäße Konzept zeigt;
4 schematisch in teilweise frei geschnittener Seitenansicht
und in einfacher Form eine erfindungsgemäße Vorrichtung;
5 ein Flussdiagramm, das eine erste Ausführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht;
6 eine Kurve, wie das von einer Waage ausgegebene Signal
sich typischerweise zeitlich als Reaktion auf das momentane Füllen der Waage
mit Partikeln des Gewichts WR verändert;
7 eine Kurve, wie das von einer schneller wirkenden
Waage ausgegebene Signal sich typischerweise zeitlich als Reaktion auf das momentane
Füllen einer Waage mit einem Gewicht WR von Partikeln zum Zeitpunkt
t = 0 verändert;
8 ein anderes Flussdiagramm, das eine zweite Ausführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht;
9 eine idealisierte Kurve, wie das von einer Waage
ausgegebene Signal sich zeitlich als Reaktion auf das momentane Füllen der
Waage mit einer Partikelmasse verändert;
10 eine weitere Kurve, wie das von einer Waage ausgegebene
Signal sich idealerweise zeitlich verändert, wenn die Waage stetig mit diskreten
Partikelmassen beladen wird;
11 ein Flussdiagramm, das ein Verfahren nach der dritten
erfindungsgemäßen Ausführung veranschaulicht;
12 eine als Verzögerung t idealisierte Waagenreaktion;
13 eine Kurve, wie sich ein Korrekturmultiplikator
gemäß einer dritten Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
verändert;
14 eine weitere Kurve von Gewicht gegen Zeit, die zeigt,
wie die Zielabgabegeschwindigkeit im zeitlichen Verlauf verändert werden kann;
15 ein weiteres Flussdiagramm, das ein der zweiten
oder dritten Ausführung ähnliches Verfahren veranschaulicht, das aber
eine Abgabegeschwindigkeitssteuerung nutzt und wobei ein festgelegter Messwert ausgegeben
wird;
16 ein noch weiteres Flussdiagramm, das ein der ersten
Ausführung ähnliches Verfahren veranschaulicht, das über eine Abgabegeschwindigkeitssteuerung
verwendet;
17 in schematischer Seitenansicht eine bevorzugte Vorrichtung
zur Verwendung beim Ausführen eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
18 in einer perspektivischen Ansicht von oben drei
als Partikelabgabestation angeordnete erfindungsgemäße Vorrichtungen;
19 in teilweise frei geschnittener Seitenansicht ein
Probenrohr und den Chargentrichter der Vorrichtung von 18;
20 schematisch in Draufsicht eine Fertigungsvorrichtung,
wie sie von der vorliegenden Erfindung vorgesehen wird;
21 eine teilweise frei geschnittene Schnittansicht
englang der Linie A-A in 20;
22 schematisch in perspektivischer Ansicht von oben
eine beispielhafte Ausführung der Erfindung zur Verwendung bei einem Massenfertigungslauf;
23 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Partikelabgabevorrichtung mit einem abnehmbaren Klemmstück und einer pneumatischen
Hebe-/Absenkvorrichtung;
24 eine auseinander gezogen dargestellte Ansicht eines
Teils von 23;
25 eine Querschnittseitenansicht der in 23
gezeigten Vorrichtung und
26 eine Kurve, die zeigt, wie das gemessene Scheingewicht
und das geschätzte tatsächliche Gewicht sich während eines typischen
Abgabezyklus verändern.
Überblick über die Vorrichtung
Ein Überblick über die erfindungsgemäße Vorrichtung
wird in 3 gezeigt. Wie in dieser Figur ersichtlich
ist, hat die Vorrichtung drei Hauptbestandteile. Der erste ist ein Partikelbehälter
31, der zum Aufnehmen der Partikel 32 in seinem Raum dient. Der
Partikelbehälter ist mit einem Steuermittel 33 wirkverbunden, das
Signale 35 senden kann, die den Partikelbehälter zur Freigabe einiger
der Partikel veranlassen. Das Steuermittel ist ebenfalls mit einer
Gewichtmessvorrichtung 34 wirkverbunden. Die Gewichtmessvorrichtung ist
so aufgebaut, dass sie Partikel aufnimmt, die von dem Partikelbehälter
31 freigegeben werden, und deren gesammeltes Gewicht misst. Diese Gewichtmessung
wird zu dem Steuermittel 33 als Signal 36 weitergeleitet.
In 4 wird eine bevorzugte Vorrichtung
näher gezeigt. Der Partikelbehälter 31 wird durch einen im Wesentlichen
stumpfkegeligen Trichter mit einem kleinen Durchmesser an seiner Unterseite gebildet
gezeigt (bevorzugt 1-3 mm, könnte aber bis zu 10 mm sein). An dem unteren Ende
des Trichters befindet sich ein Sieb 45, das ein elektrisch geformtes Maschengewebe
mit Löchern in der Größenordnung von 130 &mgr;m sein kann. Die
Lochgröße wird so gewählt, dass sie die Natur der abzugebenden Partikel
berücksichtigt. 130 &mgr;m ist zum Beispiel der für das Abgeben von
DNA-beschichteten Goldpartikeln geeignete Wert, 250 &mgr;m ist für Lidocain-Partikel
geeignet (deren Durchmesser etwa 30 &mgr;m beträgt) und Alprostadil erfordert
einen Wert zwischen 200 und 300 &mgr;m. Die optimale Lochgröße wird
typischerweise unter Berücksichtigung der Partikelgröße und anderer
Faktoren wie dem Fließvermögen der Pulverzusammensetzung erhalten. Eine
empirische Versuchs- und Irrtum-Methode kann eingesetzt werden, um die Lochgröße
für eine bestimmte Formulierung vollständig zu optimieren. Bei pharmazeutischen
Anwendungen sind der Trichter und das Sieb jeweils bevorzugt aus 316-Edelstahl gefertigt
und sind zusätzlich voneinander lösbar, um beim Reinigen und Desinfizieren
(falls erforderlich) zwischen dem Wechseln von Chargen beizutragen. Als weitere
Alternative könnte ein einteiliger Edelstahl- oder Formkunststoff-Trichter
samt Sieb verwendet werden. Bei Verwenden von Kunststoff können der Trichter
und das Sieb zwischen Chargen einfach entsorgt werden. Der Durchmesser des Trichters
selbst kann jede geeignete Größe haben und kann unter Berücksichtigung
der abzugebenden Partikelmasse gewählt werden. Ein geeigneter Wert für
Lidocain beträgt zum Beispiel 10 mm. Die Partikel 32 befinden sich
in dem Trichter, und wenn der Trichter frei von externer Vibration ist, können
sie stabil im Trichter sitzen, ohne durch das Maschennetz zu fallen, selbst wenn
die durchschnittliche Partikelgröße (Solldurchmesser) kleiner als der
Durchmesser oder ein anderes relevantes Maß der Öffnungen des Maschennetzes
ist. Dies wird verwirklicht, weil die Sieböffnungen durch Partikel verstopft
werden, um diese physikalisch in dem Trichter zu halten, während die Vorrichtung
sich im stationären Zustand befindet. Die Verstopfung ist um die Siebnähe
herum lokalisiert, so dass das Verstopfen zeitweilig durch das Ausüben einer
externen Vibration oder anderen Bewegung auf den Trichter gemindert werden kann.
Das Sieb ist nicht in dem Ausmaß verstopft, dass die Partikel selbst bei Ausüben
externer Energie nicht durch das Sieb strömen. Um dies sicherzustellen, kann
der Trichter mit einer zusätzlichen Einrichtung, die sicherstellt, dass die
Partikel im Wesentlichen strömfähig bleiben, versehen werden bzw. diese
kann an ihm angebracht werden. Solche Einrichtungen zum Fluidisieren von Partikeln
sind auf dem Gebiet Standard und daher wird hier auf eine Erläuterung verzichtet.
Eine andere Möglichkeit ist das chemische Behandeln der Partikel zum Sicherstellen
ihres Strömvermögens. In der Praxis kann jedes geeignete Fluidisierungsverfahren
eingesetzt werden.
Das Steuermittel 33 besteht bevorzugt aus einem elektronischen
Prozessor, bevorzugter aus einem Heimcomputer, der in einer Sprache wie Visual BASIC
oder C--- programmiert ist. Der Prozessor kann ein Signal 35 an ein Partikelfreigabebetätigungsmittel
41 senden, das bevorzugt durch einen durch einen elektro-mechanischen Aktuator
wie ein Solenoid gebildet wird. In 4 wird das Solenoid
gezeigt, wie es auf die Seite des Trichters einwirkt, die eine im Wesentlichen vertikale
Außenfläche hat, und dies ist die bevorzugte Anordnung. Eine alternative
Anordnung, wodurch der Aktuator auf die Oberseite des Trichters einwirkt, wurde
erfolgreich probiert, weist aber, wie sich gezeigt hat, zwei Nachteile bezüglich
Einheitlichkeit der Ergebnisse (d.h. Wiederholbarkeit der als Reaktion auf Einwirkungen
identischer Energie abgegebenen Partikelmasse) und bezüglich des Zugangs zum
Trichter zu dessen Nachfüllen auf.
Der Prozessor 33 leitet ein Signal 35 zu dem Aktuator
41 weiter, der eine Eigenschaft besitzt, die der Aufprallenergie entspricht,
die der Aktuator bei Erhalt des Signals ausübt. Das Signal kann zum Beispiel
eine von größerer Größe sein, um einen kräftigeren Aufprall
zu verwirklichen. Bevorzugt ist das Signal ein durch Amplitude modulierter Quadratvoltimpuls.
Die Gewichtmessvorrichtung 34 kann eine Standardwaage sein,
die zum Messen kleiner Mengen verwendet wird, und kann typischerweise einen dynamischen
Bereich von 60 g und eine Präzision von 10 &mgr;g aufweisen. Zum Beispiel
ist eine Mettler Toledo SAG285 (TM) Waage geeignet. Präzisere Waagen (beispielsweise
eine Sartorius MC5 (TM)) können stattdessen verwendet werden, wenn die Genauigkeit
des Systems als Ganzes verbessert werden soll. Waagen mit einem niedrigeren dynamischen
Bereich, möglicherweise speziell gefertigte Waagen, können verwendet werden,
wenn die Geschwindigkeit des Systems als Ganzes verbessert werden soll. Die Gewichtmessvorrichtung
34 liefert dem Prozessor 33 ein Signal 36, das eine Funktion
(z.B. proportional ist) des an der Waage angelegten Gewichts ist. Das gemessene
Gewicht ist typischerweise die Summe des Gewichts der Partikel 43, die
bereits von dem Partikelbehälter abgegeben wurden, und des Gewichts einer Kassette
42, die in einer Position auf die Waage 34 gesetzt wird, in der
sie im Wesentlichen alle den Partikelbehälter 31
verlassenden Partikel 45 auffangen kann. 4
wird nur in schematischer Form gezeigt, und es ist zu beachten, dass in einer praktischen
Ausführung Schritte unternommen werden würden, um sicherzustellen, dass
keine Partikel 45 das Sieb 46 verlassen können und nicht
in die Kassette 42 fallen. Dies wird allgemein durch Positionieren des
Siebs innerhalb der Grenzen der Kassette verwirklicht, so dass Partikel eine Komponente
der vertikalen Aufwärtsbewegung sein müssten, um aus der Kassette zu entweichen.
Es wird auch festgestellt, dass – auch wenn das Wort „Kassette"
normalerweise Kassetten der in US 5,630,796
erwähnten Art umfasst, dieses Wort auch jede Form von Behältervorrichtung
einschließen soll. Das Wort Kassette umfasst zum Beispiel auch Taschen, Patronen,
Blister für Trockenpulverinhalatoren, Patronen für Arzneimittelzufuhrvorrichtungen,
Kapseln für die orale Verabreichung von Arzneimitteln etc. Das Wort Kassette
soll eigentlich alles abdecken, in das Partikel abgegeben werden wollen. Dies kann
ein Substrat umfassen, das aus Bindemittel besteht, auf das Partikel abgegeben werden
können, so dass ein weiteres Substrat oben drauf gesetzt werden kann, um die
abgegebenen Partikel zwischen zwei Substraten des Bindemittels „sandwichartig"
einzuschließen. Das komplette Paket kann als Tablette zur oralen Aufnahme verwendet
werden, was die abgegebenen Partikel nur freigeben würde, wenn das Bindemittel
sich im Magen des Patienten aufgelöst hat. Das Wort Kassette soll auch dazwischen
liegende Haltevorrichtungen umfassen, in die die Partikeldosis vor der Umsetzung
zu dem gewünschten Ort abgewogen wird. Die Partikel könnten zum Beispiel
vor der Umsetzung (mittels Kippen oder ein anderes geeignetes Verfahren) in einen
Blister, ein Substrat oder einen anderen geeigneten Behälter abgewogen werden.
Dies hat den Vorteil, dass Partikel in eine Endeinrichtung überführt werden
können, die wesentlich schwerer als die Partikeldosis ist oder die zum richtigen
Wiegen zu sperrig ist (z.B. ein Blister enthaltendes Band). Ein weiterer Vorteil
dieser Anordnung ist, dass sie mit einer Form schnellen Wiegens kompatibel ist,
wobei mehrere (z.B. zehn) Kassetten gleichzeitig gefüllt werden und eine kleinere
Anzahl derselben (z.B. drei) in einen Endbehälter in einer Kombination geleert
werden, die das erwünschte Endgewicht ergibt.
Vorteilhafterweise wird ein Gehäuse 44 vorgesehen, um
die Gewichtmessvorrichtung und den Partikelbehälter abzudecken, so dass das
System nicht von Zug oder anderen Umweltfaktoren beeinflusst wird. Das Gehäuse
bedeckt bevorzugt mindestens die Gewichtmessvorrichtung, kann aber auch (wie in
4 gezeigt) das Betätigungsmittel 41 und
den Partikelbehälter 31 bedecken.
Zunächst wird der Partikelbehälter 31 mit einem
Vorrat an Partikeln 32 gefüllt, der zum Füllen mindestens einer
Kassette 42 ausreicht. Bevorzugt reicht der Vorrat an Partikeln
32 aus, um mehrere Kassetten zu füllen, z.B. siebzig. Der Vorrat an
Partikeln 32 verstopft zunächst das Sieb 45, so dass die
Partikel nahe dem Sieb sich in einer Position instabilen Gleichgewichts befinden.
Eine kleine Störung des Trichters kann dazu dienen, diesen Zustand instabilen
Gleichgewichts durcheinander zu bringen und einige Partikel durch das Sieb fallen
lassen. Nach Fallen einer bestimmten Anzahl an Partikeln und bei Fehlen einer weiteren
Störung wird eine andere Position instabilen Gleichgewichts erreicht und das
Sieb wird wieder verstopft, was das Wiederholen des Vorgangs erlaubt, bis die richtige
Dosis an Partikeln abgegeben wird.
In der Praxis werden von dem Aktuator 41, der in der Vorrichtung
von 4 zum „Klopfen" gegen den Partikelbehälter
31 dient, Störungen an dem Partikelbehälter 31 vorgesehen.
Dieses Klopfen wird typischerweise unter Verwenden eines Quadratspannungsimpulses
fester Breite zum Antreiben des Aktuators verwirklicht.
In dieser Ausführung ist der Aktuator ein Solenoid, aber im Allgemeinen
könnte er durch jede geeignete Vorrichtung bzw. jedes geeignete System dargestellt
werden, das Motoren, Federn, etc. umfasst. Dieses Klopfen bewirkt das Freigeben
und Fallen einer kleinen Menge der Partikel in die Arzneimittelkassette
42, die auf die Gewichtmessvorrichtung 34 gesetzt ist. Diese Menge
pflegt proportional zur Klopfenergie zu sein, auch wenn es zu jeder Seite des Mittels
eine gewisse Schwankung gibt. Dies kann ein Problem sein, wenn eine Betätigung
bestimmter Energie ein Loslösen einer ungewöhnlich großen Partikelmenge
verursacht, doch kann dieses Problem durch Vorsehen von Klopfen sehr niedriger Energie
während der Endstadien eines Abgabezyklus abgeschwächt werden, so dass
selbst eine für die aufgewendete Energie ungewöhnlich große Menge
gelöster Partikel nicht das Gesamtgewicht der abgegebenen Partikel um mehr
als das Doppelte der Gewichtstoleranz vergrößert (die Toleranz ist als
Gewicht zu jeder Seite der Sollmenge definiert, z.B. bedeutet eine Toleranz von
10 &mgr;g ± 10 &mgr;g zu jeder Seite der erforderlichen Menge).
Im Allgemeinen wird ein Signal 36 von der Gewichtmessvorrichtung,
das das Gewicht der freigegebenen Partikel und das Gewicht der Arzneimittelkassette
darstellt (wenngleich die Gewichtmessvorrichtung (mit Hilfe einer Tarafunktion)
kalibriert werden kann, das Gewicht der Arzneimittelkassette nicht anzuzeigen und
nur das Gewicht der freigegebenen Partikel anzuzeigen) dem Prozessor 33
geliefert, der mit Hilfe der erhaltenen Gewichtsmessung weitere
Berechnungen ausführen kann. Dann wird ein Vergleich ausgeführt, um zu
sehen, ob das Gewicht der abgegebenen Partikel größer oder gleich einem
vorbestimmten Wert ist, der in einem Speicher des Prozessors 33 gespeichert
ist. Dieser vorbestimmte Wert ist bevorzugt ein Wert, der das Sollgewicht abzugebender
Partikel minus dem Toleranzgewicht darstellt. Wenn das Gewicht der abgegebenen Partikel
nicht größer oder gleich dem vorbestimmten Wert ist, wurden ungenügend
Partikel abgegeben und der Prozessor 33 sendet dem Aktuator 41
ein Signal, ein weiteres Klopfen an dem Partikelbehälter 31 auszuführen,
wodurch eine weitere kleine Partikelmenge freigegeben wird. Dann werden eine weitere
Gewichtsprüfung und ein Vergleich ausgeführt. Dieses Zyklus wiederholt
sich, bis das Sollpartikelgewicht erreicht oder überschritten ist, woraufhin
der Prozess endet.
Die beschriebene Vorrichtung kann zum Ausführen einer Regelung
des abgegebenen Partikelgewichts verwendet werden. Der Prozessor 31 trifft
basierend auf dem von der Gewichtmessvorrichtung 34 abgehenden Signals
36 Entscheidungen, ob der Aktuator 41 zu betätigten ist.
Der Prozessor kann auch den Betrag der Aufprallenergie steuern, die der Aktuator
41 auf den Partikelbehälter 31 überträgt. Auf diese
Weise kann eine präzis dosierte Partikelmenge zur Kassette abgegeben werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist zum Abgeben kleiner
Partikelmengen nach Masse besonders vorteilhaft. Die abzugebende Menge würde
typischerweise unter 5 mg liegen und kann bevorzugt in den folgenden Bereichen liegen
(in der Reihenfolge absteigender Bevorzugung aufgelistet): 0-4 mg, 0,3 mg, 0-2,5
mg, 0-2 mg, 0-1 mg, 0-0,5 mg. Die oben genannten bereiche schließen die Menge
0 nicht ein.
Beispielhafte Ausführungen der Verfahren gemäß der
erfindungsgemäßen Ausgestaltungen werden nun unter Bezug auf die
5 bis 22 beschrieben.
Im Allgemeinen können diese Verfahren durch die in den 4
oder 17 gezeigte Vorrichtung ausgeführt werden,
sind aber nicht hierauf beschränkt. In der Praxis kann jede geeignete Vorrichtung
verwendet werden.
Erste Ausführung des Verfahrens
Durch das Flussdiagramm von 5 wird eine
Verfahren zum Dosieren von Partikeln nach der ersten erfindungsgemäßen
Ausführung schematisch gezeigt.
Diese Ausführung stellt eine der einfacheren Formen der Erfindung
dar. Zunächst veranlasst der Prozessor 33 den Aktuator 41,
ein gesteuertes Klopfen auf den Partikelbehälter 31 auszuüben.
Die Größenordnung des Klopfens kann durch Verändern einer Eigenschaft
(wie Frequenz oder Größenordnung von Spannung oder Impulsbreite des Signals
zum Beispiel) des Signals 35 gesteuert werden, und der verwendete Anfangswert
kann in einem Speicher gespeichert werden. Die Größenordnung des Klopfens
muss aber nicht verändert werden, wobei der Aktuator jedes Mal ein Standardklopfen
gegen den Partikelbehälter ausführt. Das hierin beschriebene „Klopfen"
kann auch aus einer Reihe von Klopfern vorbestimmter Größenordnung und
Dauer bestehen oder kann sogar die Form einer ständigen oder unterbrochenen
Vibration annehmen. Das Klopfen bewirkt, dass einige der Partikel in dem Partikelbehälter
von ihrer Stopfposition gelöst werden und durch die Öffnungen in dem Maschennetz
46 treten, wobei sie auf einer auf die Waage gesetzte Kassette landen.
Dann prüft der Prozessor den Wert von Signal 36, um zu sehen, welches Partikelgewicht
infolge der Klopfwirkung abgegeben wurde. Dieses Gewicht W wird dann mit einem vorbestimmten
Sollgewicht WS verglichen und es wird eine Entscheidung gefällt,
ob mehr Klopfer erforderlich sind. Wenn mehr Klopfer erforderlich sind, wiederholt
sich der Zyklus, bis das von der Gewichtmessvorrichtung gemessene Gewicht einen
zulässigen Betrag erreicht.
Typischerweise ist der in dem Speicher gespeicherte vorbestimmte Gewichtswert
WS um einen Wert gleich der Toleranz des Systems etwas kleiner als das
erwünschte Endgewicht. Wenn zum Beispiels das erwünschte abzugebende Gewicht
500 &mgr;g beträgt und die Toleranz -10 &mgr;g beträgt, wäre
der vorbestimmte Wert WS 490 &mgr;g. Denn das System sieht nur nach,
ob das gemessene Gewicht gleich oder größer als das vorbestimmte Gewicht
ist. Wenn das vorbestimmte Gewicht das minimal mögliche ist, besteht weniger
Risiko für ein Überfüllen der Kassette. Das System erlaubt kein Unterfüllen
(d.h. Füllen unter dem vorbestimmten Gewicht), da der Zyklus nur stoppt, wenn
ein vorbestimmter Wert erreicht oder überschritten ist.
In der Praxis kann die Waage programmiert werden, dem Prozessor bei
regelmäßigen Intervallen abgetastete Gewichtswerte auszugeben, z.B. alle
viertel Sekunden mit Hilfe einer Mettler SAG285 Waage oder zehnmal pro Sekunde mit
einer Sartorius MC5 Waage. Bei Verwenden einer eigens abgewandelten Waage sind bis
zu 30 Mal pro Sekunde möglich. Nachdem der Prozessor den Aktuator veranlasst
hat, an den Partikelbehälter zu klopfen, nimmt er einem ihm zur Verfügung
stehenden Wert aus einem Puffer kürzlicher Werte, die von
der Waage erhalten wurden. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass der genommene
Wert der jüngste Gewichtswert ist, da sich in der Praxis das Gewicht verglichen
mit der Abtastperiode recht langsam verändern kann, was bedeutet, dass alle
Werte in dem Puffer (der zum Beispiel 4 Werte halten kann) in etwa gleich sind.
Es ist bevorzugt, dass der genommene Wert die jüngste Messung ist. Das Klopfen
gegen den Partikelbehälter 31 und das Ausgeben des Gewichtssignals
von der Waage müssen mit anderen Worten nicht synchron ausgeführt werden,
damit die Erfindung effektiv arbeitet.
Dieser Prozess samt Vorrichtung lässt eine äußerst
präzise Dosierung der Partikel zu, da er (durch Verwenden einer niedrigen Betätigungsaufprallenergie
und einer kleinen Anzahl an Öffnungen) so ausgelegt werden kann, dass nur eine
sehr kleine Anzahl an Partikeln nach jedem Klopfen den Trichter verlassen. Wenn
zum Beispiel nur 10 &mgr;g Partikel nach jedem Klopfen den Trichter verlassen,
dann kann eine Dosierung erreicht werden, die innerhalb von 5 &mgr;g der Sollmenge
präzis ist. Die tatsächliche Menge an Partikeln, die nach jedem Klopfen
austreten, kann aber bei 1 &mgr;g oder noch weniger liegen. Dies hängt von
der relativen Partikel-/Siebgrö0e sowie der Betätigungsenergie ab.
Zweite Ausführung des Verfahrens
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei Verwenden von Standardwaagen
nicht sofort ein richtiger Messwert erhalten wird. Auch wenn die Partikel
45 sehr schnell von dem Partikelbehälter 31 fallen und sich
nach sehr kurzer Zeitdauer (z.B. in weniger als 0,25 Sekunden) in der Arzneimittelkassette
42 absetzen, kann die Waage eine verhältnismäßig längere
Zeit benötigen, um die korrekte Gewichtsmessung zu erhalten. 6
zeigt die statische Impulsreaktion einer Mettler SAG285 Waage, die eine typische
Kurve der Reaktion der Waage auf eine plötzliche Zunahme der zum Zeitpunkt
t = 0 angelegten Last ist. Das auf die Waage ausgeübte Gewicht der Partikel
(bei t = 0) ist WR. Als Reaktion darauf hat das ausgegebene Messsignal
der Waage eine Verzögerung, bei der nichts geschieht, gefolgt von einer in
etwa exponentiellen Annäherung an den Wert WR, was zu einer S-förmigen
Kurve führt. Diese S-förmige Kurve stellt die Messung dar, die die Waage
ausgibt, und stellt daher auch das Scheingewicht der Partikel auf der Waage zu jedem
Zeitpunkt dar. Dies ist das „gemessene Scheingewicht". Es ist daher ersichtlich,
dass es viele Sekunden dauern kann, bis das gemessene Scheingewicht den korrekten
Wert erreicht. Die exakte Form dieser Kurve hängt von der Auslegung der Waage
ab.
Zum Beispiel liegt (wie in 6 gezeigt)
die Einschwingzeit der Mettler Waage bei etwa 4 Sekunden (was bedeutet, dass sie
ein präzises stabiles Gewicht in 4 Sekunden erreicht). Wenn viele Klopfer erforderlich
sind und zwischen jedem Klopfer 4 Sekunden lang gewartet werden muss, dann wird
die zum Füllen einer Partikelkassette erforderliche Zeit abschreckend groß.
Dies kann in gewissem Maße durch Verwenden einer Waage angegangen werden, die
in kürzerer Zeit bei einem stabilen Gewicht einschwingt. Die Einschwingkurve
einer Sartorius MC5 Waage wird zum Beispiel in 7 gezeigt,
und aus dieser Figur ist ersichtlich, dass ein stabiles Gewicht in etwa 2,2 Sekunden
erreicht wird. Es besteht aber immer noch das Problem nicht sofortiger Reaktion,
und das in 8 gezeigte verbesserte Verfahren wurde entwickelt,
um dies zu verbessern.
Diese Ausführung beruht auf der Beobachtung, dass der spätere
Teil der Kurve der 6 und 7
durch eine einfache exponentielle Kurve C der in 9
gezeigten Art angenähert wird. Das Verfahren von 8
beruht auf der Annahme, dass die in 9 gezeigte exponentielle
Kurve C eine gute Annäherung des letzten Teils der in 6
gezeigten echten Kurve ist. Die Kurve von 9 kann durch
die Gleichung:
dargestellt werden, wobei W die momentane Gewichtsmessung ist, WR das
tatsächliche Gewicht der auf die Waage fallen gelassenen Partikel ist, T eine
der Waage zugeordnete Zeitkonstante und t Zeit ist. Das Differenzieren desselben
bezüglich Zeit ergibt:
Das Substituieren des Terms e aus (2) in (1) ergibt:
Das Umordnen ergibt einen Wert für WR, der nur auf
dem absoluten Gewichtswert W und dem Gradienten dW/dt zu jedem
Zeitpunkt t beruht:
Somit macht es die Annahme von exponentiellen Eigenschaften möglich,
den Endwert, den die Waage erreichten wird, aus einem Wissen allein des aktuellen
Werts, des aktuellen Gradienten und der Zeitkonstante T der Waage vorherzusagen.
Die Scheingeschwindigkeit der Änderung des gemessenen Gewichts kann zum Korrigieren
des gemessenen Gewichts verwendet werden, um einen Wert näher am tatsächlichen
Gewicht zu erhalten.
Das Verfahren der zweiten Ausführung ähnelt dem Verfahren
der ersten Ausführung mit der Ausnahme, dass nach dem anfänglichen Wiegeschritt
zwei extra Schritte vorgesehen werden, wie in 8 gezeigt
wird. Nach einer einzelnen Betätigung werden die Partikel nahezu sofort auf
der Waage abgesetzt, und die Waage reagiert durch Bewegen entlang der Kurve von
6 (oder 7) zu dem tatsächlichen
Gewichtswert. Das gemessene Scheingewichtssignal wird von dem Prozessor ständig
überwacht (durch Abtasten bei einer geeigneten Rate, z.B. 30 Mal pro Sekunde
bei Verwenden einer Sartorius Waage), und es wird die Rate berechnet, bei der das
Gewicht zu steigen scheint (dW/dt). dW/dt ist daher die Scheingeschwindigkeit, bei
der Partikel abgegeben werden, auch wenn das tatsächliche Gewicht der Partikel
auf der Waage konstant bleibt, sobald sie auf der Waage abgesetzt wurden. Das Scheingewicht
entspricht nicht der tatsächlichen Geschwindigkeit, bei der Partikel abgesetzt
werden, da die Partikel in der Realität nahezu sofort abgegeben werden. Die
Scheingewichtmessung W und die Geschwindigkeitsmessung dW/dt werden dann unter Verwenden
der obigen Gleichung (4) zum Schätzen verwendet, wie das endgültige eingeschwungene
Gewicht WR der Waage sein wird. Wenn zum Beispiel bekannt ist, dass nach
einer Sekunde das Gewicht einen bestimmten Wert hat und der Gradient der Kurve Gewicht-Zeit
ein bestimmter Wert ist, ist es möglich zu ermitteln, die das Gewicht nach
4 Sekunden sein wird (wenn sich die Waage auf ihren Endwert eingeschwungen hat).
Dieser geschätzte Endwert wird dann mit dem im Speicher gespeicherten
vorbestimmten Wert verglichen, um zu sehen, ob die korrekte Gesamtmasse an Partikeln
abgegeben wurde. Wurde die korrekte Menge noch nicht abgegeben, wird erneut gegen
den Partikelbehälter 31 geklopft und der Prozess wird wiederholt.
Das Schätzen des abgegebenen Gewichts auf diese Weise erlaubt einen viel schnelleren
Betrieb der Vorrichtung, da es nicht länger erforderlich ist zu warten, bis
sich die Waage einschwingt.
In der Praxis wird die Scheinabgabegeschwindigkeit mit Hilfe der Gewichtswerte
an den zwei Punkten 1 und 2 und der Zeit zwischen dem Nehmen dieser Gewichtsmessungen
berechnet. Es ist daher hilfreich, dass der Prozessor 33 in einem Speicher
Werte speichert, die frühere Gewichtsmessungen darstellen, sowie Werte, die
die Zeit darstellen, zu der diese Messungen genommen wurden. Die Rate des Anstiegs
des Gewichts dW/dt kann dann durch Berechnen von (W2-W1)/(t2-t1)
berechnet werden. Alternativ können gut bekannte analoge elektronische Verfahren
zum Differenzieren der Kurve Scheingewicht-Zeit verwendet werden.
Die Impulsreaktion der Waage ist nicht in allen Fällen eine echte
exponentielle Kurve. Um dies zu berücksichtigen, kann der für die Zeitkonstante
T gewählte Wert verändert werden, um die beste Passung zu erhalten.
Die Wahl des Koeffizienten T wird bevorzugt empirisch erhalten, und
es hat sich gezeigt, dass er für gewöhnlich in der Nähe einer Sekunde
liegt, wobei er in dem Bereich 0,5 bis 2 s oder bevorzugter 0,8 bis 1,2 s liegt.
Während des Ausführens des Verfahrens wird der Partikelbehälter
31 vielmals angestoßen, und die momentane Gewichtsmessung zu jedem
Zeitpunkt besteht im Allgemeinen aus vielen kleinen einzelnen Impulsreaktionen,
die über die Zeit verteilt sind. Es versteht sich, dass diese Reaktionen im
Allgemeinen von unterschiedlichen Größenordnungen sind, da die Menge der
die Waage nach jedem Klopfen treffenden Partikel nicht präzis vorhersehbar
oder konstant ist. In 10 wird ein typisches Waagenausgabesignal
gezeigt. Die Strichlinien zeigen die Reaktion der Waage auf ein Bündel von
Partikeln, die nach jedem Klopfen auf die Waage treffen. Als funktionierende Annäherung
der Linearität ist das resultierende Signal (durchgehende Linie) eine zusammengesetzte
Kurve, die aus den vielen kleineren Impulsreaktionen besteht.
Wenn man den allgemeinen Punkt t in 10
als Beispiel nimmt, besteht die Gewichtsmessung an diesem Punkt aus den Impulsreaktionen
aufgrund der drei Klopfer. Das gemessene Gewicht bei Punkt t ist daher:
Hierbei sind t2 und t1 die Zeitpunkte, bei denen
die zweiten und dritten Impulsreaktionen einsetzen, und W1, W2
und W3 sind die Endwerte jeder einzelnen Impulsreaktion. Der Gradient
bei Punkt t wird erhalten durch:
Das Vornehmen der geeigneten Substitutionen führt zu:
Dies gibt die Endausgabe (W1 + W2 + W3)
allein bezüglich des aktuellen gemessenen Werts und des aktuellen Gradienten.
Die Gleichung (4) ist mit anderen Worten immer noch eine gute Annäherung, auch
wenn mehr als ein Klopfer die aktuell gemessenen Werte beeinflusst.
Dritte Ausführung des Verfahrens
Die dritte Ausführung des Verfahrens gibt eine alternative Möglichkeit
des Berechnens des Korrekturwerts an die Hand, die zu dem gemessenen Scheingewicht
addiert werden kann, um einen präziseren Wert für das tatsächliche
Gewicht der Partikel auf der Waage 34 zu einem Zeitpunkt zu erhalten. Das
Verfahren der dritten Ausführung hat gegenüber dem vorstehend in Bezug
auf die zweite Ausführung beschriebenen Verfahren eine Reihe von Vorteilen.
Zum einen ist das Verfahren empirischer und berücksichtigt somit die tatsächlich
beobachteten Phänomene. Somit berücksichtigt das Verfahren die Tatsache,
dass die tatsächliche Einschwingkurve einer Waage mehr S-förmig als wirklich
exponentiell ist. Zum anderen können beim Berechnen der Änderungsrate
in der zweiten Ausführung fehlerhafte Ergebnisse erzielt werden, da die tatsächliche
Einschwingkurve S-förmig ist, was bedeutet, dass es zwei Stellen mit dem gleichen
Gradienten gibt. Somit wird der gleiche Korrekturbetrag bei zwei Stellen erhalten,
und dieser Betrag ist nicht für beide Stellen korrekt. Das Verfahren der dritten
Ausführung hat dieses Problem nicht. Ferner lässt das Verfahren der dritten
Ausführung das Unterbrechen und Neustarten des Abgabezyklus ohne nachteilige
Wirkung zu. Wenn der Abgabezyklus bei Verwenden des Verfahrens der zweiten Ausführung
unterbrochen wird, wird ein anomaler Wert für die Abgabegeschwindigkeit erhalten,
der zu einer ungenauen Abgabe führen kann.
Das Flussdiagramm für die dritte Ausführung wird in
11 gezeigt. Wie ersichtlich ist, ist das Verfahren
sehr ähnlich zum Verfahren von 8, wobei lediglich
die Scheinabgabegeschwindigkeit den Korrekturwert nicht herausarbeiten muss.
Die dritte Ausführung der Erfindung sieht vor, dass die zum gemessenen
Scheingewicht addierte Korrektur durch den jüngsten Verlauf von ausgeführten
Klopfern ermittelt wird. Somit ist es erforderlich, dass die verwendete Vorrichtung
aufzeichnen kann, zu welchem Zeitpunkt der Partikelfreigabeaktuator betätigt
wird. In einfacher Form könnte die Reaktion der Waage als einfache Zeitverzögerung
t1 modelliert werden. Diese Reaktion wird in 12
gezeigt. Wie aus 12 ersichtlich ist, geschieht bei
Anlegen einer Masse WR an der Waage bei der ausgegebenen Gewichtsmessung
bis zu dem Zeitpunkt t1 nichts, wenn die korrekte Gewichtsmessung ausgegeben
wird. Wenn die Waage eine solche Eigenschaft hätte, dann würde das Verfahren
der dritten Ausführung vorsehen, dass der Korrekturwert gleich dem Gewicht
WR multipliziert mit der Anzahl an Betätigungen ist, die in dem
gerade verstrichenen Zeitraum gleich t1 erfolgten. Wenn somit t1
gleich einer Sekunde war und in der letzten einen Sekunde drei Betätigungen
erfolgten, dann wäre der Korrekturwert gleich 3WR. Auf diese Weise
werden Betätigungen, die erfolgt, aber noch nicht registriert sind, bei der
Berechnung des tatsächlichen Gewichts der Partikel auf der Waage zu einem beliebigen
Zeitpunkt berücksichtigt. Der bei der Korrekturberechnung verwendete Betrag
WR ist ein gespeichertes Gewicht, das gleich dem durch eine einzelne
Betätigung abgegebenen Gewicht angenommen wird. Natürlich ist das infolge
einer einzelnen Betätigung abgegebene tatsächliche Gewicht unbekannt,
bis es gemessen wird. Daher wird durch Annahme, dass jede Betätigung ein „Standard"-Gewicht
an Partikeln umfasst, ein kleiner Fehlerbetrag eingeführt.
Die obige Berechnung kann durch die folgende Gleichung zusammengefasst
werden:
Wenn C das zu dem gemessenen Scheingewicht zu addierende Korrekturgewicht
ist, dann stellt now die vorliegende Zeit dar, now-tP stellt eine Zeit
tP vorher dar und WST ist ein Standardgewichtswert.
Der Korrekturwert kann daher als Summe jedes Klopfens gesehen werden,
das in dem Zeitraum (nowtp) bis (now) erfolgte.
In Wirklichkeit ist die Waageneinschwingkurve keine reine Verzögerung
und hat eigentlich die zum Beispiel in den 6 oder
7 gezeigte Form. Um dies zu berücksichtigen, kann
das oben erwähnte Gewicht bei „Standard"-Klopfen einer gewissen Skalierung
unterzogen werden, bevor es in die Korrekturwertberechnung aufgenommen wird.
Wie aus 7 offensichtlich ist, muss, wenn
der Aktor gerade erst eine Betätigung ausgeführt hat, im Wesentlichen
das gesamte Standardgewicht WST als Korrektur addiert werden, da die
Waage noch nicht auf die Betätigung reagiert hat. Bei weiter in der Vergangenheit
liegenden Betätigungen muss aber weniger Standardgewicht als Korrektur addiert
werden, da die Waage in gewissem Maße auf die Betätigung reagiert haben
wird. Wie man sich dann vorstellen könnte, kann eine Standardgewicht normalisierende
Funktion durch einfaches Wenden der Kurve von 7 um
eine horizontale Achse zum Erhalten einer Kurve, wie groß der Korrekturwert
bezüglich bei verschiedenen Zeiten in der Vergangenheit erfolgten Betätigungen
ist, erhalten werden. Eine lineare Annäherung an eine solche Kurve wird in
13 gezeigt. Somit wird zum Berücksichtigen der
S-förmigen Waageneinschwingkurve ein Korrekturmultiplikator, der von 0 bis
1 reicht, festgelegt. Jedes Standardklopfgewicht, das zum Aufbauen des Korrekturwerts
verwendet wird, wird zuerst mit dem geeigneten Korrekturmultiplikator M multipliziert.
Der Wert des Korrekturmultiplikators ist der Kurve von 13
zu entnehmen. Wenn zum Beispiel der Aktuator vor 0 bis 0,35 Sekunden betätigt
wurde, dann ist der Korrekturmultiplikator 1. Dies bedeutet, dass das Standardklopfgewicht
WST mit 1 multipliziert wird, was zu einem Addieren des gesamten Standardklopfgewichts
WST zum Korrekturwert bezüglich Betätigungen vor 0 bis 0,35
Sekunden führt. Bei Betätigungen, die vor 0,35 bis 1,35 Sekunden erfolgen,
variiert der Korrekturmultiplikator linear zwischen 1 und 0. Somit würde einer
Betätigung, die vor 0,85 Sekunden erfolgte, ein Korrekturmultiplikator von
0,5 zugeordnet werden, was bedeuten würde, dass bezüglich dieser Betätigung
das halbe Standardklopfgewicht zum Korrekturwert addiert werden würde. Auf
diese Weise wird Betätigungen, die weiter in der Vergangenheit erfolgten, weniger
Warten als Betätigungen, die gerade erst ausgeführt wurden, gegeben. Dies
lässt sich durch die folgende Gleichung zusammenfassen:
M (t) ist die Multiplikationsfaktorkurve von zum Beispiel 13.
Dieses Verfahren leidet nicht unter dem bei Berechnen der Änderungsrate
in der zweiten Ausführung auftretenden Problem, wenn der Abgabezyklus abrupt
gestoppt und dann neu gestartet wird. Ferner leidet das Verfahren nicht unter dem
Problem, dass es zwei Teile der Einschwingkurve mit dem gleichen Gradienten, aber
bei verschiedenen Gewichten geben kann, da der Korrekturwert allein dadurch ermittelt
wird, vor wie langer Zeit eine Betätigung erfolgte und wie viele jüngere
Betätigungen es gegeben hat. Es wird nicht durch den Gradienten einer Kurve
ermittelt, der nicht robust und gegenüber größeren Änderungen
empfindlich ist, was zu großen Ungenauigkeiten führt.
Das Verfahren der dritten Ausführung erfordert, dass im Speicher
ein „Standard"-Gewicht gespeichert wird und als Annäherung an das tatsächliche
Gewicht von Partikeln verwendet wird, die bei einem bestimmten Klopfen abgegeben
werden. Sich ändernde Umgebungsfaktoren können vorschreiben, dass sich
das durchschnittliche tatsächliche Gewicht von abgegebenen Partikeln mit der
Zeit verändert. Um dies zu berücksichtigen, kann das gespeicherte „Standard"-Gewicht
am Ende eines vollständigen Abgabezyklus aktualisiert werden, um diese Änderungen
zu berücksichtigen. Diese Aktualisierung wird in der vorliegenden Ausführung
durch Dividieren des im letzten Zyklus abgegebenen Gesamtgewichts durch die Gesamtanzahl
an zum Abgeben dieses Gewichts im letzten Zyklus verwendeten Klopfern ausgeführt.
Wenn somit der letzte Zyklus 500 &mgr;g in 50 Klopfern lieferte, dann würde
das gespeicherte „Standard"-Gewicht auf 10 &mgr;g gesetzt werden. Dieser
Wert würde dann bei Berechnen des tatsächlichen abgegebenen Gewichts im
nächsten Abgabezyklus verwendet werden.
Es versteht sich, dass die in 13 gezeigte
Korrekturmultiplikatorkurve bevorzugt empirisch optimiert wird, da sie nicht immer
der statischen Einschwingkurve einer um eine horizontale Achse gewendeten Waage
entspricht. Dies liegt daran, dass die dynamische Einschwingkurve einer Waage von
der gemessenen statischen Einschwingkurve abweichen kann. D.h. die Einschwingzeit
kann tatsächlich viel geringer sein, wenn die Waage ständig mit Partikeln
gefüllt wird, als zu beobachten wäre, wenn sich die Waage im Ruhezustand
befindet und mit einem Stoß an Partikeln gefüllt wird und man sie dann
einschwingen lässt. Sobald sich die Waage in einem dynamischen Messzustand
befindet wird somit die Einschwingzeit effektiv reduziert. Diese Tatsache wird in
den obigen 7 und 13 dargestellt,
wobei anzumerken ist, dass 13 zeigt, dass Betätigungen
vor über 1,35 Sekunden nicht berücksichtigt werden, während die statische
Kurve von 7 zeigt, dass eine Betätigung vor 1,35
Sekunden einen Korrekturmultiplikator von etwa 0,4 benötigt.
Vierte Ausführung des Verfahrens
Die vierte Ausführung umfasst eine zusätzliche Berechnung
und Anpassung an die Betriebsparameter, die in Verbindung mit einem der oben beschriebenen
Verfahren der Abgabe verwendet werden können.
Es hat sich gezeigt, die die Anzahl an vom Partikelbehälter
31 freigegebenen Partikeln im Zusammenhang mit der Aufprallenergie steht,
mit der durch den Aktuator 41 auf den Partikelbehälter 31
geklopft wird. Somit verursacht stärkeres Klopfen für gewöhnlich
die Freigabe von mehr Partikeln und weniger starkes Klopfen verursacht für
gewöhnlich die Freigabe von weniger Partikeln. Diese Tatsache kann vorteilhaft
genutzt werden, wenn das Partikeldosieren mit hoher Präzision erforderlich
ist, aber vergleichen mit der nötigen Toleranz große Dosen benötigt
werden. Wenn zum Beispiel eine Dosiergenauigkeit von 10 &mgr;g bei einer Dosis
von 500 &mgr;g erforderlich ist, dann würde das Verfahren von 5
erfordern, dass etwa fünfzig 10 &mgr;g Klopfer ausgeführt werden. Dies
kann unerwünscht lange Zeit erfordern, selbst wenn das tatsächliche Gewicht
mit Hilfe einer Korrektur geschätzt wird, die auf der gemessenen Abgabegeschwindigkeit
oder der Summe jüngster Klopfer beruht, wie vorstehend in der zweiten und dritten
Ausführung beschrieben wird. Somit gibt die vierte Ausführung ein verbessertes
Verfahren an die Hand, wodurch stärkere Klopfer nahe des Beginns des Dosierprozesses
ausgeführt werden und weniger kräftige Klopfer nahe dem Ende (wenn hohe
Präzision erforderlich ist) ausgeführt werden.
Dies wird durch Vorbestimmen einer Zielabgabegeschwindigkeit verwirklicht,
die der zu einem beliebigen Zeitpunkt erreichten tatsächlichen Abgabegeschwindigkeit
entsprechen soll. 14 zeigt eine Kurve von Gewicht zu
Zeit, die eine bevorzugte Konfiguration der Änderung der Zielabgabegeschwindigkeit
im Laufe der Zeit zeigt. Wie ersichtlich ist, gibt die Zielabgabegeschwindigkeit
die Tatsache wieder, dass eine große Abgabegeschwindigkeit anfangs erforderlich
ist, eine langsamere Abgabegeschwindigkeit aber erforderlich ist, wenn das abgegebene
tatsächliche Gewicht sich dem Zielbetrag nähert. Der Prozessor prüft
um zu sehen, ob der gemessene Scheingewichtwert (oder ggf. der geschätzte tatsächliche
Gewichtswert) einen vorbestimmten Wert WC erreicht hat. Wenn ja, wird
die Zielabgabegeschwindigkeit auf einen anderen, niedrigeren vorbestimmten Wert
gesenkt, wie in 14 gezeigt wird. Das Verhältnis
von erwünschtem Betrag zu WC wird meist konstant gehalten, und daher
kann WC mühelos durch Multiplizieren des erwünschten Endgewichts
mit diesem Verhältnis erhalten werden. Wie bereits erläutert, hat die
Senkung der Zielabgabegeschwindigkeit die Wirkung, den Aktuator weniger stark klopfen
und somit weniger Partikel pro Einheitszeit abgeben zu lassen.
15 zeigt ein Flussdiagramm ähnlich zu dem von
8, in dem das oben beschriebene Merkmal der vierten
Ausführung mit dem Verfahren der zweiten Ausführung kombiniert wird. Der
Hauptunterschied ist, dass die berechnete Abgabegeschwindigkeit (dW/dt) mit der
Zielgeschwindigkeit verglichen wird und die Klopfkraft entsprechend angepasst wird
(durch geeignetes Anpassen der Eigenschaft des dem Partikelfreigabeaktuator zugeführten
Signals). Die berechnete Abgabegeschwindigkeit wird mit Mindest- und Maximalzielabgabegeschwindigkeitswerten
(min und max) verglichen. Wenn die berechnete Geschwindigkeit zu niedrig ist, wird
die Klopfkraft beim nächsten und den folgenden Zyklen erhöht. Wenn die
berechnete Geschwindigkeit zu hoch ist, wird die Klopfkraft beim nächsten und
den folgenden Zyklen reduziert. Wenn eine hohe Zielgeschwindigkeit festgelegt ist
(durch Setzen hoher Werte max und min) wird somit zunächst die Klopfkraft erhöht,
bis die Zielgeschwindigkeit erreicht wird. Die Werte von max und min können
identisch festgelegt werden, sind aber im Allgemeinen unterschiedlich, um einen
Bereich zulässiger Zielgeschwindigkeiten zu jedem Zeitpunkt zuzulassen.
Die Wahl des Werts der Zielgeschwindigkeit wird im Allgemeinen durch
den absoluten Wert des geschätzten tatsächlichen Gewichts bestimmt, so
dass bei Ansteigen des geschätzten tatsächlichen Gewichts die
festgelegte Zielgeschwindigkeit sinkt und die Klopfleistung entsprechend abnimmt.
Dies ermöglicht das Erreichen einer präzisen Dosierung innerhalb eines
kürzeren Zeitraums. Auch wenn in 14 zwei Zielgeschwindigkeiten
gezeigt werden, könnten mehr Geschwindigkeiten oder eine sich konstant anpassende
Zielgeschwindigkeit (umgekehrt proportional zum Beispiel zum geschätzten tatsächlichen
Gewicht) verwendet werden.
Während die Steuerung basierend auf einem geschätzten Gewicht
in der Praxis gut funktioniert, ist es aus regulatorischen Gründen oft erforderlich,
das exakte Endgewicht von Partikeln in der Kassette zu kennen, bevor die Kassette
verschlossen wird. Somit erfolgt in dieser Ausführung (15)
ein weiterer Schritt des Nehmens eines eingeschwungenen Messwerts. Dieser Schritt
wird ergriffen, wenn der auf geschätztem Gewicht beruhende Vergleich zeigt,
dass genügend Partikel abgegeben wurden. Ein eingeschwungener Messwert wird
genommen, in dem der Waage genügend Zeit (z.B. 2 oder 3 Sekunden) zum Einschwingen
zugestanden wird, so dass ein wahres Gewicht abgegebener Partikel erhalten wird.
In der Praxis kann eine Reihe von aufeinander folgenden Proben (z.B.
30 bei einer Sartorius MC5 Waage) von der Waage genommen werden, und diese können
verglichen werden, um zu ermitteln, ob ein eingeschwungener Messwert erhalten wurde.
Zum Beispiel kann ein eingeschwungener Messwert angenommen werden, wenn der Wert
jeder der 30 Proben um weniger als einen bestimmten vorbestimmten Betrag variiert,
z.B. 2 &mgr;g. Wenn dieser wahre eingeschwungene Gewichtsmesswert hinter der erforderlichen
Menge zurückbleibt, dann können weitere Klopfer gegeben werden, bis die
korrekte Menge erhalten ist. Das Nehmen eines eingeschwungenen Messwerts liefert
Gewissheit bezüglich der exakten Masse abgegebener Partikel.
Zu beachten ist, dass ein eingeschwungener Messwert in den Ausführungen
der 5 und 8 (dies ist
nicht gezeigt) genommen werden kann und meist auch genommen wird und nicht auf die
Ausführung der 15 beschränkt ist. Gleichermaßen
kann der Schritt des Nehmens eines eingeschwungenen Endmesswerts bei der Ausführung
von 15 unterbleiben, wenn es nicht erforderlich ist,
das tatsächliche Endgewicht der abgegebenen Partikel mit hoher Präzision
zu kennen.
Die Notwendigkeit der Schätzung des tatsächlichen Gewichts
basierend auf dem Korrigieren des gemessenen Scheingewichtwerts ist geringer, wenn
eine schnell einschwingende Waage verwendet wird. Somit kann das Verfahren von
16 so ausgeführt werden, dass die Scheinabgabegeschwindigkeit
nur für die Zwecke des Anpassens der Klopfleistung und nicht zum Schätzen
des tatsächlichen Gewichts mit Hilfe der Scheinabgabegeschwindigkeit berechnet
wird.
Bevorzugte Ausführung der Vorrichtung
17 zeigt eine bestimmte Ausführung der Vorrichtung,
die zum Ausführen der obigen Verfahren geeignet ist. Gleiche Bezugszeichen
bezeichnen gleiche Teile in 4. Wie ersichtlich ist,
ist in dieser Ausführung der Aktuator 41 mittels einer Stange
120 von dem Partikelbehälter 31 beabstandet. Dies hat einen
praktischen Grund, da der Aktuator 41 elektrische Felder und Magnetfelder
erzeugt, die die empfindlichen Bestandteile der Gewichtmessvorrichtung
34 stören können. Die Stange 120 dient zum Übertragen
der von dem Aktuator 41 erzeugten horizontalen Aufprallenergie auf die
Seite des Partikelbehälters 31.
Ferner sind in dieser Ausführung der Partikelbehälter
31 und der Aktuator 41 mittels eines Zapfens 121 und
einer Feder 122 gelagert. Dies erlaubt das Anheben und Absenken des unteren
Endes des Partikelbehälters, so dass er in den Kassettenhohlraum eingesetzt
werden kann, wodurch etwaige Risiken gemindert werden, dass Partikel nicht in die
Kassette gelangen. Der Partikelbehälter kann angehoben werden, um das Austauschen
der vollen Kassette durch eine leere zu ermöglichen. Der Partikelbehälter
31 ist an Elastomerlagerungen 123 angebracht, so dass es keine
weitere Bewegung an dem Sieb gibt. Die Lagerungen 123 verhindern auch ein
Übertragen der Aufprallenergie auf die Waage.
Weitere Ausführungen der Vorrichtung
Wenn große Stückzahlen gefüllter Kassetten herzustellen
sind, dann ist es wünschenswert, Fertigungssysteme und Fertigungsstraßen
zu implementieren, die eine solche große Stückzahl von Kassetten mit minimalem
menschlichen Arbeitsaufwand erzeugen können. Ferner ist es wünschenswert,
dass diese Systeme und Fertigungsstraßen mit dem Reinraumumfeld kompatibel
sind, das für das Handhaben von Arzneimitteln und von genetischem Material
of wesentlich ist.
18 zeigt eine Partikeldosierstation, die drei erfindungsgemäße
Abgabevorrichtungen umfasst. Weiterhin ist ein Chargentrichter
130 vorgesehen, der entlang einer Schiene 131 bewegbar ist, um
den Partikelbehälter 31 der separaten Vorrichtungen nachzufüllen.
In dieser Ausführung würde jeder Partikelbehälter etwa 30 Minuten
Partikelkapazität tragen, und der Chargentrichter 130 dient zum Nachfüllen
jedes Partikelbehälters, sobald er leer ist. Dies minimiert die Möglichkeit
der Schichtbildung in dem Partikelbehälter 31. Es ermöglicht
auch das Handhaben allein mittels Maschine, so dass ein geringeres Risiko der Verunreinigung
durch Menschen gegeben ist.
Der in 18 gezeigte Chargentrichter wird
in 19 eingehender gezeigt. Wie ersichtlich ist, kommen
die Partikel 140 vorgepackt in einem Probenrohr 141, das umgedreht
und direkt an dem Chargentrichter 130 angebracht werden kann. Der Chargentrichter
selbst könnte einen Partikelbehälter ähnlich denen der Dosiervorrichtungen
umfassen, so dass eine festgelegte Dosis von Partikeln zu jedem Partikelbehälter
an der Fertigungsstraße abgegeben wird. Natürlich ist viel weniger Präzision
erforderlich, und daher kann eine viel höhere Zielabgabegeschwindigkeit verwendet
werden.
Es wird angestrebt, dass das Probenrohr schnell und mühelos an
dem Chargentrichter angebracht werden kann und genügend Partikel für viele
Stunden Produktion enthalten würde. Ferner könnte der Chargentrichter
130 nach einer bekannten Abgabetechnologie hergestellt werden und ist nicht
auf das erfindungsgemäße Abgabeverfahren beschränkt.
20 zeigt eine Fertigungsstation, die offene Kassetten
entgegennehmen und geschlossene, korrekt dosierte Kassetten ausgeben kann.
Diese Vorrichtung umfasst ein Mittel 150 zum Bewegen einer
offenen Kassette 42 auf die Gewichtmessvorrichtung 34 sowie Mittel
zum Entfernen der Kassette von der Gewichtmessvorrichtung, sobald die Kassette gefüllt
ist. Die Vorrichtung umfasst ferner ein Mittel 152 zum Schließen der
Kassette nach dem Füllen. In dieser Ausführung umfasst das Mittel zum
Bewegen der Kassette einen kreisförmigen Ring 150, der um seinen Mittelpunkt
drehbar ist und um seinen Umfang Kassettenpositionierhilfen 151 (drei in
20) angeordnet aufweist. 21
zeigt eine Querschnittseitenansicht entlang der Linie A-A in 20.
Wie ersichtlich ist, stützen die Positionierhilfen 151 die Kassette
42 unter einem Flansch 181 an der Kassette. An der Kassetteneingabeposition
wird die Kassette mittels des Betriebs eines Förderbands in eine der Positionierhilfen
bewegt. Sobald das Rad dreht, wird die Kassette zur Dosierposition transportiert,
an welchem Punkt sie durch eine erhabene Fläche 182 auf der Schale
der Waage 134 von der Positionierhilfe 151 weg gehoben wird. Dann
wird das Rad um ein kleines Inkrement zurückgesetzt, wodurch die Kassette ohne
Kontakt zur Positionierhilfe auf der Waage belassen wird. Nach dem Füllen der
Kassette dreht das Rad wieder, und die Kassette wird zur Kassettenausgabeposition
befördert, wo sie zuerst verschlossen und dann von dem Rad durch den Betrieb
eines zweiten Förderbands entfernt wird.
Alternativ könnte die Positionierhilfe 151 zum Greifen
und Freigeben einer Kassette 42 auf Signale hin, die ihr von einem zentralen
Steuergerät gegeben werden, dienen.
Diese Ausführung lässt das gleichzeitige Ausführen
von drei Aufgaben zu. Während eine Positionierhilfe eine neue Kassette annimmt,
befindet sich eine andere nahe einer gerade dosierten Kassette und eine weitere
hält eine Kassette, die gerade verschlossen wird.
Die beschriebene Fertigungsstation hat den Vorteil, dass die Kassetten
sehr kurz nach dem Füllen verschlossen werden, was das Risiko des Verschüttens
und der Verunreinigung von Partikeln minimiert. Ferner ist es möglich, einen
schnellen Umschlag zwischen dem Entnehmen einer vollen Kassette und dem Liefern
einer leeren Kassette an die Waage zu verwirklichen, was die Störung der Waage
minimiert.
Die Fertigungsstation von 20 kann mit
dem Chargentrichtersystem von 18 kombiniert werden,
um die in 22 gezeigte Fertigungsstraße zu ergeben.
Hier muss der Bediener nur einer Kassettenzuführstrecke 161 eine Anzahl
offener Kassetten 47 zuführen. Daher ist in minimaler Bedienereinsatz
erforderlich.
Die Kassetten-Zuführ- und Abführstrecken 160,
161 könnten mit der Vorrichtung von 18
kombiniert werden, um eine Fertigungsstation vorzusehen, die die Funktion des Füllens
von Kassetten mit Partikeln, aber nicht notwendigerweise des Verschließens
der Kassetten hat. Die Zuführstrecke 160 und die Abführstrecke
161 können aus einer Grundförderanlage bestehen, die die Kassetten
unter Verwendung eines sich bewegenden Bands transportiert. Wenn alternativ die
Kassettenkonfiguration von 21 verwendet wird, könnte
die Fördereinrichtung aus zwei Metallspuren bestehen, auf denen der Flansch
182 jeder Kassette ruht. Die Kassetten würden dann
dazu dienen, einander entlang der Strecke zu schieben, so dass kein spezifisches
Bewegungsmittel erforderlich ist. Wenn die Kassetten nicht an der gleichen Fertigungsstation
verschlossen werden müssen, wenn sie dosiert werden, könnten die Zuführ-
und Abführstrecken einen Verlauf nehmen, der einfach die Waage durchzieht.
Ein erhabener Teil auf der Waage (wie bereits beschrieben wurde) würde dann
zum Heben der Kassette von der Strecke dienen, um eine präzise Gewichtmessung
zu ermöglichen. Welche Form auch immer die Fördereinrichtung einnimmt,
wird sie vorteilhafterweise durch den gleichen Prozessor gesteuert, der zum Steuern
der Abgabevorrichtung verwendet wird.
In der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Abgabegeschwindigkeit
durch Verändern der Frequenz der Klopfer, der Aufprallenergie der Klopfer und
der Öffnungsgröße über einem breiten Bereich veränderbar.
Jeder dieser Parameter kann sich ändern, um eine für die bestimmte Art
von abzugebenden Partikeln geeignete Vorrichtung vorzusehen.
Die beschriebene Regelung hat den Vorteil, dass sie gegenüber
Materialveränderlichkeiten sowie Veränderlichkeiten von Prozessbedingungen
tolerant ist. Sie bewältigt die Tatsache, dass die Abgabe pro Klopfer nicht
unbedingt präzis ist.
Ferner hat die vorliegende Erfindung den Vorteil, dass ein sehr geringes
Risiko der Beschädigung von Partikeln besteht. Dies ist insbesondere vorteilhaft,
wenn DNA-beschichtete Goldpartikel abgegeben werden. Ferner gibt es keine sich relativ
bewegenden Teile der Hardware, und es besteht somit eine geringere Möglichkeit,
dass Partikel eingeklemmt und beschädigt werden. Ferner macht die Einfachheit
der Vorrichtung diese mit einem Reinraumumfeld kompatibel, das häufig bei der
Dosierung von pharmazeutischen Verbindungen erforderlich ist.
Der erfindungsgemäße Partikelbehälter 31 könnte
entnehmbar und entsorgbar sein, so dass der separate Partikelbehälter für
verschiedene Arzneimittel verwendet werden könnte. Dies vermeidet die Probleme
des Chargen-Übertrags, zu dem es kommen kann, wenn der gleiche Behälter
mit unterschiedlichen Partikelarten verwendet wird.
Manchmal können die Partikel in dem Partikelbehälter
31 verdichtet werden, was zu niedrigeren Abgabegeschwindigkeiten insgesamt
und längeren Abgabezeiten führt. Um dies zu beheben, könnte der Partikelbehälter
zweiendig und umkehrbar sein, mit einem Sieb an jedem Ende. An verschiedenen Zeitpunkten,
die von dem Prozessor 33 vorgegeben werden, könnte der Partikelbehälter
um 180° gewendet werden, so dass die Abgabe sich durch das andere Sieb fortsetzt.
Dies würde ein unzulässiges Verdichten der Partikel in dem Behälter
verhindern und eine gleichmäßige und zügige Abgabe in der gesamten
Zeit, in der noch Partikel in dem Partikelbehälter sind, sicherstellen. Alternativ
könne ein Rühr- oder anderes Agitationsmittel verwendet werden, um die
Verdichtung aufzubrechen. Eine andere Möglichkeit zum Lösen dieses Problems
ist das Verwenden eines Standardpartikelbehälters mit einer geschlossenen Oberseite
und dessen turnusmäßiges Wenden (d.h. dessen Drehen um 360°). Dies
würde die Verdichtung unterbrechen und eine schnellere Abgabe ermöglichen.
Eine Unterbrechung dieser Art könnte regelmäßig ausgeführt werden,
zum Beispiel alle 10 Minuten. Alternativ (oder zusätzlich) können Standardfluidisationsverfahren
verwendet werden, um die Partikelverdichtung zu beschränken.
Aufgrund des Gehäuses zum Abschirmen der Gewichtmessvorrichtung
vor Zugwirkungen hat sich gezeigt, dass die vorliegende Erfindung selbst bei hoher
Luftbewegung, wie sie sich in Laminarströmkammern findet, zufrieden stellend
arbeitet. Somit kann die vorliegende Erfindung wirksam in einem Laminarströmbereich
verwendet werden, wenn besonders reine Bedingungen erforderlich sind.
Die 23 bis 25
zeigen eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführung einer Partikelabgabevorrichtung,
die ähnlich der in 17 gezeigten ist. Der Trichter
31 ist durch eine Klemme 230 an der Stange 120 befestigt.
Wie aus 24 ersichtlich ist, ist die Klemme
230 durch einen Bolzen an der Stange befestigt und greift in eine Nut in
der Außenfläche des Trichters, um eine Bewegung in einer vertikalen Richtung
zu verhindern. Der Trichter 31 sitzt in einer konischen Öffnung
242 an einem Ende der Stange 120 und wird dadurch an einem zur
Stange 120seitlichen Bewegen gehindert. Wie in der Ausführung der
17 ist ein Solenoidaktuator 41 an dem anderen
Ende der Stange 120 angeordnet, um einen im Wesentlichen horizontalen Kraftimpuls
auf die Stange 120 und daran auf den Trichter 31 auszuüben.
Die Stange 120 ist mittels zweier Aufhängungsarme 240 mit
einem Element 244 verbunden. Diese Arme 240 sind dafür ausgelegt,
in der horizontalen Richtung relativ biegsam zu sein, damit die Stange
120 bezüglich des Elements 244 horizontal umsetzen kann.
Diese Bewegung wird durch einen mit einem oder beiden der Arme 240 und
dem Element 244 verbundenen Dämpfungszylinder 232 gedämpft.
Das Element 244 ist um den Zapfen 121 mit einer Grundplatte 246
schwenkbar verbunden, die unbeweglich ist. Diese Konstruktion ermöglicht ein
Schwenken eines Großteils der Abgabevorrichtung, die das Element
244, den Zylinder 232, die Arme 240, die Stange
120, den Aktuator 41, die Klemme 230 und den Trichter
31 umfasst, um die durch den Zapfen 121 gebildete Achse. Dies
erlaubt das im Wesentlichen vertikale Bewegen des Trichters, um das Sieb
46 in die Kassette 42 und aus dieser heraus zu bringen. Das Heben
und Senken wird automatisch durch einen pneumatischen Aktuator 234 verwirklicht,
der unter der Grundplatte 246 angeordnet ist. Der Aktuator 234
bewirkt ein Ansteigen und Absinken eines Hebe-/Absenkelements 236, so dass
mittels des Verbindungszapfens 238 eine vertikale Kraft auf das Element
244 übertragen wird. Auf diese Weise kann das Element 244
um den Zapfen 121 geschwenkt werden, um den Trichter 31 anzuheben
und abzusenken.
Wie bereits erwähnt ist der Trichter 31 mit der Stange
120 durch eine Klemme 230 verbunden. Diese Klemme stellt für
gewöhnlich sicher, dass sich der Trichter nicht bezüglich der Stange
120 bewegen kann. Es hat sich aber gezeigt, dass vorteilhafte Wirkungen
erhalten werden können, wenn die Klemme 230 nicht verwendet wird,
so dass der Trichter lediglich in der Öffnung 242 sitzt und vertikal
gestört werden kann. Diese klemmenfreie Konfiguration hat sich als besonders
wirksam erwiesen, wenn Partikel abgegeben werden sollen, die zum Anhaften aneinander
oder am Trichter oder Sieb neigen. Agarose-Kugeln neigen zum Beispiel zu Klebrigkeit,
was häufig deren Abgabe überhaupt verhindert. Wird die Klemme nicht verwendet
und der Trichter 31 kann sich frei vertikal in der Öffnung
242 bewegen (und/oder drehen), können Agarose-Kugeln abgegeben werden.
Man meint, dass der Grund hierfür darin liegt, dass der Aktuator
41 eine horizontale Kraft vorsieht, die an den Trichterseitenwänden
zum Teil in eine vertikale Kraft gewandelt wird, möglicherweise aufgrund der
konisch zulaufenden Natur dieser Seitenwände. Diese vertikale Kraft lässt
den Trichter vertikal vibrieren, was zum Fluidisieren der Agarose-Kugeln dient,
was deren Abgabe erleichtert. Diese Konfiguration hat den weiteren Vorteil, dass
der Trichter 31 frei in der Öffnung 242 drehen kann, und
im Allgemeinen dreht der Trichter 31, wenn die Stange 120 durch
den AKtuator 41 mechanisch betätigt wird. Diese Drehungen sind, wie
man meint, auf Asymmetrien der Bestandteile zurückzuführen, zum Beispiel
wenn die Ebene der Öffnung 242 nicht exakt horizontal ist. Diese Drehung
des Trichters 31 dient zum Vorsehen, dass die Betätigungskraft bei
jeder Betätigung aus einer etwas anderen Richtung ausgeübt wird, so dass
jedes Klopfen an einem anderen Punkt an dem Trichterumfang erfolgt. Dies trägt
dazu bei, ein Verdichten oder anderweitiges Anhaften der Partikel aneinander zu
verhindern.
Experimentelle Ergebnisse
26 zeigt eine Kurve mit einer Ordinate des Gewichts
in Gramm und einer Abszisse der Zeit in Sekunden. Die mit „1" bezeichnete
Kurve stellt den während eines Abgabezyklus erhaltenen Waagenmesswert dar (d.h.
das gemessene Scheingewicht). Die mit „2" bezeichnete Kurve stellt das ermittelte
tatsächliche Gewicht dar, das durch Addieren eines Korrekturwerts zu dem gemessenen
Scheingewicht erhalten wurde. Der zum Erhalten des Korrekturwerts verwendete Algorithmus
war der der dritten Ausführung, und die Abgabegeschwindigkeitssteuerung wurde
ausgeführt, so dass bei Annähern an das Zielgewicht von 0,00025 g eine
niedrigere Abgabegeschwindigkeit erreicht wurde. Die Rauten und Quadrate stellen
jeweils Probenmomente dar, und es wird darauf hingewiesen, dass eine Probe einmal
nach jedem Klopfen des Aktuators genommen wurde.
Zunächst reagiert die Waage schwerfällig auf die Klopfer
des Aktuators, wie aus der Kurve „1" des gemessenen Scheingewichts ersichtlich
ist. Zu diesem Zeitpunkt besteht der Großteil des ermittelten tatsächlichen
Gewichtswerts aus der Korrekturwertkomponente. Nach 1 Sekunde (und 10 Klopfern des
Aktuators) gibt die Waage zum Beispiel 6 &mgr;g an, das tatsächliche Gewicht
der Partikel auf der Waage wird aber als 50 &mgr;g vorhergesagt. Zu diesem Zeitpunkt
beträgt der Korrekturwert 44 &mgr;g. Dieser Korrekturwert neigt dazu, relativ
konstant zu bleiben, wenn gegen den Trichter bei einer recht konstanten Frequenz
und mit einer konstanten Kraft (wie beim vorliegenden Experiment) geklopft wird.
Somit neigt der Korrekturwert in den ersten 4 Sekunden der Abgabe zu einem Wert
um etwa 50 &mgr;g. Bei Annähern an das Zielgewicht von 250 &mgr;g stellt
der Abgabegeschwindigkeits-Steuermechanismus sicher, dass die tatsächliche
Abgabegeschwindigkeit durch weniger häufiges Klopfen (5 mal pro Sekunde in
diesem Fall) gesenkt wird. Dadurch wird der erforderliche Korrekturbetrag gesenkt,
was bedeutet, dass das ermittelte tatsächliche Gewicht präziser ist. Nach
6,2 Sekunden sagt der Algorithmus vorher, dass das Zielgewicht überschritten
ist und es wird nicht mehr gegen den Trichter geklopft. Dann werden bei einer Rate
von 30 mal pro Sekunde Gewichtsmessproben genommen. Diese Proben werden weiter genommen,
bis festgestellt wird, dass die vorliegende Probe und eine andere vor einer Sekunde
genommene Probe sich um weniger als einen vorbestimmten Betrag (z.B. 2 &mgr;g)
unterscheiden. Die Waage schwingt tatsächlich nach etwa 8 Sekunden zu einem
relativ konstanten Wert ein, und nach 9 Sekunden ist die Abgabe beendet, wobei das
gemessene Scheingewicht „1" jetzt das wahre Gewicht der Partikel auf der
Waage darstellt. Dieser Endmesswert wird in einem Speicher gespeichert und gilt
als wahres Gewicht der abgegebenen Partikel.
Mit Hilfe des Korrekturalgorithmus der dritten Ausführungen zusammen
mit der Zielabgabegeschwindigkeitssteuerung der vierten Ausführung wurden Experimente
zum Abgeben drei unterschiedlicher Pulververbindungen durchgeführt. Es wurde
eine Sartorius MC5 Waage (deren statisches Einschwingen ist in 7
gezeigt wird) verwendet. Die getesteten Pulververbindungen und Zielabgabegewichte
waren Lidocain (1 mg), BSA (0,5 mg) und Agarose (0,25 mg). Die nachstehende Tabelle
zeigt das tatsächlich abgegebene mittlere Gewicht (in mg) und die Standardabweichung
von diesem Durchschnitt. Die Tabelle zeigt auch, welche Mindest- und Maximalgewichte
bei einem 50-Proben-Experiment abgegeben wurden. Wie ersichtlich ist, weichen die
Mindest- und Höchstwerte um etwa 0,05 mg oder weniger von dem Durchschnittswert
ab. Die Standardabweichung beträgt 2 oder 3% des Durchschnitts, was eine sehr
gute Abgabewiederholbarkeit anzeigt. Die Tabelle zeigt auch die Zeit in Sekunden,
die zum Erreichen der Abgabe erforderlich war. Diese beträgt bei allen Pulverarten
typischerweise etwa 8 Sekunden. Interessanterweise wurde Agarose, das sich aufgrund
seines mangelnden Strömvermögens mit Hilfe traditioneller Verfahren als
schwer abzugeben erwiesen hat, mit einer Standardabweichung von nur 9 &mgr;g abgegeben.
Doch ist die zum Abgeben von Agarose erforderliche Zeit unterschiedlicher, wobei
eine Standardabweichung von 15% des Durchschnitts verglichen mit 8% für Lidocain
oder BSA gezeigt wird.
Anspruch[de]
Vorrichtung zur Abgabe von Partikeln, welche umfasst:
einen Partikelbehälter (31) zum Halten eines Vorrats der abzugebenden
Partikel (32), wobei der Partikelbehälter mehrere so ausgelegte Öffnungen
(46) aufweist, dass dise durch die Partikel verstopft werden und zum Abgeben
der Partikel durch diese entstopft werden;
einen Partikelfreigabeaktuator (41), der auf ein Einschaltsignal reagiert
und dafür ausgelegt ist, den Partikelbehälter zum Entstopfen der Öffnungen
zu rütteln, um das Abgeben eines Teils des Vorrats an Partikeln aus dem Partikelbehälter
durch die entstopften Öffnungen zu ermöglichen; und
eine Gewichtmessvorrichtung (34) zum Messen des Scheingewichts von aus
dem Partikelbehälter abgegebenen Partikeln (43) und zum Ausgeben eines
das gemessene Scheingewicht vertretenden Signals.Vorrichtung nach Anspruch 1, welche weiterhin einen Prozessor (33)
umfasst, der mit dem Partikelfreigabeaktuator (41) wirkverbunden und dafür
ausgelegt ist, das Einschaltsignal zu diesem auszugeben, und mit der Gewichtmessvorrichtung
(34) wirkverbunden und dafür ausgelegt ist, das Signal des gemessenen
Scheingewichts von dieser zu empfangen.Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor
(33) dafür ausgelegt ist, die Wirkungen eines nicht unmittelbaren
Arbeitens der Gewichtmessvorrichtung (34) durch Schätzen des tatsächlichen
Gewichts von abgegebenen Partikeln (43) zu mindern, wobei die Schätzung
das zu einem Korrekturwert addierte gemessene Scheingewicht umfasst.Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
Prozessor (33) dafür ausgelegt ist, ein Einschaltsignal zu liefern,
das eine der Partikelmenge, die von dem Partikelbehälter bei Empfang dieses
Signals von dem Partikelfreigabeaktuator (41) abgegeben werden soll, entsprechende
Eigenschaft hat.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Prozessor (33) einen Zeitnehmer umfasst und betreibbar ist, um
aus einer Signalausgabe des Zeitnehmers und dem gemessenen Scheingewicht die Scheingeschwindigkeit
zu berechnen, bei der die Partikel auf die Gewichtmessvorrichtung (34)
abgegeben werden.Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor
(33) dafür ausgelegt ist, die errechnete Scheingeschwindigkeit zum
Erhalten des oder eines zu dem gemessenen Scheingewicht zu addierenden Korrekturwerts
zu verwenden, um das tatsächliche Gewicht der abgegebenen Partikel zu schätzen.Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor
(33) dafür ausgelegt ist, die errechnete Scheingeschwindigkeit mit
einer Zeitkonstante zu multiplizieren, um den oder einen Korrekturwert zu erhalten.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass der Prozessor (33) dafür ausgelegt ist, den oder einen zu dem
gemessenen Scheingewicht zu addierenden Korrekturwert zu berechnen, um das tatsächliche
Gewicht der abgegebenen Partikel zu schätzen, wobei die Berechnung umfasst:
Zählen der Häufigkeit des Einschaltens des Partikelfreigabeaktuators (41)
innerhalb eines festgelegten Zeitraums; und
Addieren eines gespeicherten Standardgewichts zu dem Korrekturwert für jedes
Einschalten.Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor
(33) weiterhin dafür ausgelegt ist, jedes gespeicherte Standardgewicht
mit einem Multiplikationsfaktor von 1 oder weniger zu multiplizieren, wobei bei
Berechnen des Korrekturwerts das multiplizierte Standardgewicht an Stelle des Standardgewichts
verwendet wird.Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Multiplikationsfaktor
entsprechend der Zeit während des festgelegten Zeitraums, bei der der Partikelfreigabeaktuator
eingeschaltet wird, ermittelt wird.Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der
Multiplikationsfaktor mit Hilfe einer Funktion ermittelt wird, die allgemein für
längere Zeiten seit dem entsprechenden Einschalten des Partikelfreigabeaktuators
linear abnimmt.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass der Prozessor (33) dafür ausgelegt ist, das gespeicherte Standardgewicht
nach Abgabe der Sollmasse an Partikeln zu aktualisieren.Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Aktualisieren
das Erhalten eines Werts für das mittlere Gewicht der abgegebenen Partikel
als Ergebnis jeder Aktivierung umfasst, die seit dem letzten Verwenden der Vorrichtung
zum Abgeben von Partikeln erfolgt ist.Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Wert
durch Dividieren des Gesamtgewichts abgegebener Partikel durch die Anzahl an Einschaltungen
erhalten wird.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass der Prozessor (33) dafür ausgelegt ist, das geschätzte tatsächliche
Abgabegewicht mit einem vorbestimmten Partikelgewicht zu vergleichen, um zu entscheiden,
ob die weitere Abgabe von Partikeln erforderlich ist.Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das vorbestimmte
Gewicht der Partikel ein Sollgewicht abzugebender Partikel minus eines Toleranzgewichts
umfasst.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der Prozessor (33) dafür ausgelegt ist, dem Partikelfreigabeaktuator
(41) ein Signal zu liefern, um dessen Einschaltenergie zu erhöhen,
wenn die errechnete Scheingeschwindigkeit niedriger als ein vorbestimmter Sollgeschwindigkeitswert
ist.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der Prozessor (33) dafür ausgelegt ist, dem Partikelfreigabeaktuator
ein Signal zu liefern, um dessen Einschaltenergie zu senken, wenn die
errechnete Scheingeschwindigkeit höher als ein vorbestimmter Sollgeschwindigkeitswert
ist.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der Prozessor (33) dafür ausgelegt ist, für eine vorbestimmte
Zeitdauer zu pausieren, wenn die errechnete Scheingeschwindigkeit höher als
ein vorbestimmter Sollgeschwindigkeitswert ist.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19 bei indirekter Abhängigkeit
von Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor (33) dafür
ausgelegt ist, den vorbestimmten Sollgeschwindigkeitswert zu senken, wenn eines
von gemessenem Scheingewicht und geschätztem tatsächlichen Gewicht innerhalb
eines vorbestimmten Bereichs eines vorbestimmten Gewichts von Partikeln liegt.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
dass der Partikelbehälter (31) einen Trichter umfasst und die Öffnungen
durch ein Sieb (46) über dem Querschnitt des Trichters vorgesehen
werden.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, welche weiterhin
Partikel (32) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen
eine Größe aufweisen, die größer als die mittlere Größer
der abzugebenden Partikel (32) ist, wobei die Öffnungen eine so gewählte
Größe haben, dass sie durch die Partikel (32) verstopft werden
können, bis der Partikelbehälter gestört wird.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die Öffnungen Löcher mit einem Durchmesser von 50 bis 400 &mgr;m
sind.Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Partikelbehälter (31) einen einstückigen Trichter samt
Sieb (46) aus Presskunststoffmaterial umfasst.Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Partikelbehälter (31) einen Edelstahltrichter samt Edelstahlsieb
(46) umfasst.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21, 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet,
dass das Sieb (46) einen Durchmesser von etwa 3 mm aufweist.Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Partikelfreigabeaktuator (41) einen zum Abgeben von Aufprallenergie
auf den Partikelbehälter ausgelegten elektromechanischen Aktuator umfasst.Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der elektromechanische
Aktuator ein Solenoid umfasst.Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welche weiterhin
eine Hülle (44) zum Abdecken mindestens der Gewichtmessvorrichtung
und des Partikelbehälters umfasst.Fertigungsstation zum Fertigen einer Partikelkassette (42),
welche umfasst:
eine Auffangvorrichtung (151) zum Auffangen einer offenen und leeren Kassette
(42);
eine Transportvorrichtung (150) zum Bewegen der offenen und leeren Kassette
zu einer Position, bei der ihr Gewicht gemessen werden kann;
eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-29 zum Abgeben von Partikeln in
die offene Kassette (42), um eine gefüllte Kassette zu erhalten.Fertigungsstation nach Anspruch 30, welche weiterhin umfasst:
eine Kassettenschließstation (152) zum Schließen einer gefüllten
Kassette, um darin die abgegebenen Partikel aufzunehmen; und
eine zweite Transportvorrichtung (150) zum Bewegen einer gefüllten
Kassette zu der Kassettenschließstation.Fertigungsstation nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die
Transportvorrichtung (150) zum Bewegen der offenen und leeren Kassette
die gleiche Transportvorrichtung wie die zweite Transportvorrichtung (150)
zum Bewegen der gefüllten Kassette ist.Fertigungsstation nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die
Transportvorrichtung (150) zum Bewegen der Kassette einen schwenkbar angebrachten
Arm umfasst, wobei ein Ende des Arms eine Positionierhilfe (151)
zum Positionieren der Kassette (42) umfasst.Fertigungsstation nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die
Transportvorrichtung (150) zum Bewegen der Kassette ein drehbares kreisförmiges
Bauteil mit einer an seinem Umfang positionierten Positionierhilfe (151)
zum Positionieren der Kassette (42) umfasst.Fertigungsstation nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet dass
die Positionierhilfe (151) zum Greifen und Freigeben der Kassette (42)
betreibbar ist.Fertigungsstation nach einem der Ansprüche 30 bis 35, welche weiterhin
umfasst:
eine Zuführstrecke (160) zum Zuführen von offenen und leeren
Kassetten (42);
eine Abführstrecke (161) zum Abführen gefüllter Kassetten.Fertigungsstraße, welche umfasst:
mehrere Fertigungsstationen mit dem Aufbau eines der Ansprüche 30 bis 36;
eine Zuführstrecke (160) zum Zuführen von offenen und leeren
Kassetten (42); und
eine Abführstrecke (161) zum Abführen geschlossener und gefüllter
Kassetten;
wobei die mehreren jeweiligen Transportvorrichtungen (150) zum Bewegen
der Kassetten betreibbar sind, um offene und leere Kassetten (42) von der
Zuführstrecke (160) zu nehmen und die geschlossenen und gefüllten
Kassetten auf die Abführstrecke (161) zu setzen.Fertigungsstraße nach Anspruch 37, welche weiterhin umfasst:
einen Chargentrichter (130), der zwischen jedem Partikelbehälter (31)
jeder jeweiligen Fertigungsstation zum Nachfüllen jedes Partikelbehälters
(31) mit Partikeln (32) bewegbar ist.Partikelabgabestation, welche umfasst:
mehrere Vorrichtungen nach einem der Ansprüche 1-29; und
einen Chargentrichter (130), der zwischen jedem Partikelbehälter (31)
jeder jeweiligen Vorrichtung zum Nachfüllen jedes Partikelbehälters (31)
mit Partikeln (32) bewegbar ist.Verfahren zum präzisen Abgeben von Partikeln, welches folgende
Schritte umfasst:
Halten eines Vorrats von abzugebenden Partikeln (32), wobei die Partikel
mehrere Öffnungen verstopfen;
Rütteln des Vorrats von Partikeln, um dadurch ein Entstopfen der Öffnungen
zu bewirken, so dass ein Teil des Vorrats von Partikeln durch die mehreren Öffnungen
aus deren zurückgehaltenen Position zu einer Position abgegeben wird, wo deren
Gewicht gemessen werden kann;
Messen des Scheingewichts der abgegebenen Partikel; und
Nutzen des gemessenen Scheingewichts zum Steuern der Partikelabgabe.Verfahren nach Anspruch 40, welches weiterhin das Schätzen des
tatsächlichen Gewichts von abgegebenen Partikeln durch Addieren des gemessenen
Scheingewichts zu einem Korrekturwert umfasst, um dadurch die Wirkungen von Verzögerungen
beim Erhalten einer korrekten Gewichtmessung zu mindern.Verfahren nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schritt des Nutzens des gemessenen Scheingewichts das Ermitteln, ob das gemessene
Scheingewicht gleich oder größer als ein vorbestimmtes Gewicht von Partikeln
ist, und wenn nicht das zyklische Wiederholen der Verfahrensschritte umfasst.Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt
des Nutzens des gemessenen Scheingewichts das Ermitteln, ob das geschätzte
tatsächliche Gewicht gleich oder größer als ein vorbestimmtes Gewicht
von Partikeln ist, und wenn nicht das zyklische Wiederholen der Verfahrensschritte
umfasst.Verfahren nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, dass das
vorbestimmte Gewicht ein Sollgewicht von abzugebenden Partikeln minus eines Toleranzgewichts
umfasst.Verfahren nach einem der Ansprüche 40 bis 44, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schritt des Bewirkens der Abgabe eines Teils des Vorrats von Partikeln
das Einschalten eines Partikelfreigabeaktuators (41) umfasst.Verfahren nach Anspruch 45, welches weiterhin umfasst:
Steuern der Zeitdauer zwischen aufeinander folgenden Einschaltungen; und
Berechnen der Scheingeschwindigkeit, bei der Partikel an die Wiegeposition abgegeben
werden.Verfahren nach Anspruch 46, welches weiterhin umfasst:
Schätzen des tatsächlichen Gewichts der abgegebenen Partikel durch Addieren
des gemessenen Scheingewichts zu dem oder einem Korrekturwert basierend auf der
errechneten Scheingeschwindigkeit.Verfahren nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, dass der Korrekturwert
durch Multiplizieren der Scheingeschwindigkeit mit einer Zeitkonstante erhalten
wird.Verfahren nach Anspruch 45 oder 46, dadurch gekennzeichnet, dass der
oder ein zu dem gemessenen Scheingewicht zu addierender Korrekturwert zum Schätzen
des tatsächlichen Gewichts der abgegebenen Partikel berechnet wird durch:
Zählen der Anzahl an Einschaltungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums;
und
Addieren eines gespeicherten Standardgewichts zu dem Korrekturwert für jede
Einschaltung.Verfahren nach Anspruch 49, welches weiterhin umfasst:
Multiplizieren jedes gespeicherten Standardgewichts mit einem Multiplikationsfaktor
von 1 oder weniger zu multiplizieren, wobei bei Berechnen des Korrekturwerts das
multiplizierte Standardgewicht an Stelle des Standardgewichts verwendet wird.Verfahren nach Anspruch 50, welches weiterhin vor dem Multiplikationsschritt
umfasst:
Ermitteln des Multiplikationsfaktors entsprechend der Zeit während des festgelegten
Zeitraums, bei der das Einschalten erfolgt.Verfahren nach Anspruch 50 oder 51, dadurch gekennzeichnet, dass der
Multiplikationsfaktor mit Hilfe einer Funktion ermittelt wird, die allgemein für
längere Zeiten seit der entsprechenden Einschaltung des Partikelfreigabeaktuators
linear abnimmt.Verfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 52, welches weiterhin
umfasst:
Aktualisieren des Standardgewichtswerts.Verfahren nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, dass das Aktualisieren
umfasst:
Erhalten eines Werts für das mittlere Gewicht der abgegebenen Partikel als
Ergebnis jeder Einschaltung, die seit dem letzten Verwenden der Vorrichtung zum
Abgeben von Partikeln vorgenommen wurde.Verfahren nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, dass der Wert erhalten
wird durch:
Dividieren des Gesamtgewichts abgegebener Partikel durch die Anzahl an Einschaltungen.Verfahren nach einem der Ansprüche 47 bis 55, welches weiterhin
umfasst:
Vergleichen des geschätzten tatsächlichen Gewichts mit einem vorbestimmten
Partikelgewicht, um zu entscheiden, ob eine weitere Abgabe von Partikeln erforderlich
ist.Verfahren nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass das vorbestimmte
Gewicht der Partikel ein Sollgewicht abzugebender Partikel minus eines Toleranzgewichts
umfasst.Verfahren nach einem der Ansprüche 46 bis 48, welches weiterhin
umfasst:
Ermitteln, ob die errechnete Scheingeschwindigkeit während des vorherigen Zyklus
kleiner als eine vorbestimmte Sollgeschwindigkeit ist; und
wenn die errechnete Scheingeschwindigkeit kleiner als die vorbestimmte Sollgeschwindigkeit
ist, Veranlassen der Abgabe von mehr Partikeln in dem aktuellen Zyklus als in dem
vorherigen Zyklus zur Abgabe veranlasst wurden.Verfahren nach einem der Ansprüche 46 bis 48, welches weiterhin
umfasst:
Ermitteln, ob die errechnete Scheingeschwindigkeit während des vorherigen Zyklus
größer als eine vorbestimmte Sollgeschwindigkeit ist; und
wenn die errechnete Scheingeschwindigkeit größer als die vorbestimmte
Sollgeschwindigkeit ist, Veranlassen der Abgabe von weniger Partikeln in dem aktuellen
Zyklus als in dem vorherigen Zyklus zur Abgabe veranlasst wurden.Verfahren nach einem der Ansprüche 46 bis 48, welches weiterhin
umfasst:
Ermitteln, ob die errechnete Scheingeschwindigkeit während des vorherigen Zyklus
größer als eine vorbestimmte Sollgeschwindigkeit ist; und wenn die errechnete Scheingeschwindigkeit größer als
die vorbestimmte Sollgeschwindigkeit ist, Pausieren für eine vorbestimmte Zeitdauer.Verfahren nach einem der Ansprüche 58 bis 60 bei Abhängigkeit
von Anspruch 43 oder 44, welches weiterhin umfasst:
Ermitteln, ob eines von gemessenem Scheingewicht und geschätztem tatsächlichen
Gewicht innerhalb eines vorbestimmten Bereichs eines vorbestimmten Gewichts von
Partikeln liegt,
wenn ja Senken des vorbestimmten Sollgeschwindigkeitswerts.Verfahren nach einem der Ansprüche 40 bis 61, dadurch gekennzeichnet,
dass weniger als 5 mg an Partikeln abgegeben werden.