Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bettanordnung, umfassend eine
Gelenk-Matratzenauflage, einen Auflagerahmen für die Gelenk-Matratzenauflage
und eine Antriebsanordnung zum Anheben und Absenken von flexiblen Abschnitten der
Gelenk-Matratzenauflage.
Beschreibung des Stands der Technik
Betten, die einstellbare oder gelenkige Bettmatratzen, Rahmen und/oder
Bettgestelle verwenden, sind seit langem bekannt, insbesondere Betten für Hospitäler,
Pflegeheime und Seniorenheime.
Kürzlich ist die kommerzielle Nachfrage nach solchen Betten im
Heimbedarfbereich gestiegen, speziell nach Betten, die mittels eines motorisierten
Rahmensystems unter Verwendung elektrisch betriebener Antriebsmoduleinrichtungen
automatisch eingestellt/geneigt werden können. Diese Gelenkbetten umfassen
häufig einen äußeren Rahmen und einen die Matratze tragenden inneren
Rahmen, der Teilstücke aufweist, die mittels des motorisierten Rahmensystems
klappbar oder schwenkbar sind.
Die motorisierten Rahmensysteme nach dem Stand der Technik sind auf
zwei unterschiedliche Weisen konstruiert, die im Grunde die gleiche Funktion aber
einen unterschiedlichen Aufbau aufweisen. Der erste Rahmentyp ist an einem stationären
äußeren Rahmen fixiert, so dass, wenn das Bett in eine gewünschte
Position geneigt wird, beispielsweise beim Anheben des Kopf- und/oder Fußteils,
sich das Kopfende oder -teil vom kurzen Ende des Betts oder von einem Nachttisch
oder Nachtkästchen wegbewegt, wodurch es für den Bettbenutzer schlechter
zugänglich gemacht wird, und umgekehrt, wenn das Bett abgesenkt wird. Der zweite
Rahmentyp ist zudem mit dem stationären äußeren Rahmen verbunden,
allerdings auf bewegliche Weise, so dass, wenn das Bett angehoben wird, dieses zweite
bewegliche Rahmensystem in Bezug auf den äußeren Rahmen versetzt wird
und den zunehmenden Abstand zwischen den zusammenhängenden Bettteilstücken
kompensiert, beispielsweise das Kopfende des Bettes und der äußere fixierte
Rahmen durch Gleiten oder Rollen in einer Richtung im Wesentlichen entgegengesetzt
zur Anhebungsrichtung, wodurch der Abstand zwischen der angehobenen Matratze und
dem angrenzenden stationären kurzen Ende des Betts im Wesentlichen konstant
gehalten wird.
US-A-5,063,623 beschreibt ein Antriebsmodul für ein Gelenkbett,
wobei das Antriebsmodul so angepasst ist, dass es leicht in einen Standardbettrahmen
passt. Das Antriebsmodul weist ein Gehäuse auf, das ausschließlich am
stationären Mittelabschnitt der Matratzenauflage fixiert ist, wobei der stationäre
Abschnitt an Planaren Matratzenauflagepaneelen schwenkbar angebracht ist, die mittels
Kipphebeln und durch das Antriebsmodul angetriebene Wellen auf und ab geschwenkt
werden.
Das Antriebsmodul in US-A-5,063,623 weist eine begrenzte Anwendbarkeit
für Betten auf, weil es sich nicht einfach von der Matratzenauflage unter dem
Bett vor Ort abmontieren oder auf selbige montieren lässt. Darüber hinaus
wird auch die Möglichkeit ausgeschlossen, die Matratzenauflage separat zu entfernen,
um den Zugang auf das Antriebsmodul von oben zu ermöglichen. Diese kombinierte
Matratzenauflage und Antriebsmoduleinheit wird auch sehr schwer und sperrig und
deshalb bei dessen Einbau bzw. Montage in den äußeren Rahmen umständlich.
Eine Bettrahmenanordnung mit einem Rahmensystem des zweiten oben erwähnten
gleitfähigen Typs wird in WO 01/93725 A1 beschrieben. Hier wird ein beweglicher
innerer Rahmen durch Gleiten in Bezug auf einen fixierten äußeren Rahmen
vermittels länglicher Gleitblöcke, die innerhalb stationärer Führungsschienen
gleiten, versetzt. Die Gleitblöcke sind an der Innenseite des äußeren
Rahmens angebracht und die Führungsschienen sind an der Außenseite des
inneren Rahmens angebracht oder umgekehrt.
Die bekannte Bettrahmenanordnung, die in WO 01/93725 A1 offenbart
wird, weist einen Nachteil auf, dass die Gleitblöcke und die Führungsschienen
nahe/dicht an der kante des Betts angeordnet sind, was bedeutet, dass die Gefahr
droht, sich die Hände und/oder Finger zwischen den Gleitblöcken und den
Führungsschienen einzuquetschen oder einzuzwängen, insbesondere für
Kinder, die kleine Hände und Finger haben.
Kurzfassung der Erfindung
Die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine neue Bettanordnung
bereitzustellen, die gegenüber dem Stand der Technik verbessert ist und die
Gefahr verringert, sich die Hände oder Finger einzuquetschen oder einzuzwängen,
die zwischen sich bewegenden Teilen eines Betts eingeklemmt oder eingekeilt werden,
wenn das Bett in die gewünschten Positionen eingestellt wird, ferner die Herstellung
und den Zusammenbau eines Gelenkbetts zu erleichtern und zu vereinfachen und ferner
die Anwendbarkeit motorisierter Rahmensysteme bei Betten mit unterschiedlichen Breiten
unter Verwendung eines einstellbaren Rahmens zu steigern, um eine einfachere, schnellere,
ökonomischere und sicherere und zuverlässigere Nutzung von Gelenkbetten
zu erzielen.
Diese Aufgaben werden durch eine Bettanordnung gelöst, die die
Merkmale aufweist, die im beigefügten Anspruch 1 dargelegt werden, wobei bevorzugte
Ausführungsbeispiele in den zugehörigen Unteransprüchen definiert
werden.
Durch die verbesserte Bettanordnung der Erfindung werden mehrere Vorteile
erreicht. Der einstellbar montierte Auflagerahmen kann zusammen mit der Antriebsanordnung
bei Betten mit unterschiedlichen Breiten verwendet werden. Eine einfachere Herstellung,
Montage und Wartung der Bettanordnung wird erreicht, weil die Antriebsanordnung,
der Auflagerahmen und die Matratzenauflage in diesem Zusammenhang separat zusammengebaut
und auseinandergebaut werden können, beispielsweise kann die Matratzenauflage
separat vom Auflagerahmen entfernt werden, so dass die Wartung der Antriebsanordnung
vereinfacht wird. Der Unterschied in der Größe zwischen der Matratzenauflage
und dem Auflagerahmen beseitigt die Gefahr, dass sich ein Mensch während der
Einstellung der Bettanordnung die Hände oder Finger einquetscht oder einzwängt.
Durch Bereitstellen eines Gelenkbetts mit einem motorisierten Rahmensystem
gemäß bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung werden die
folgenden Vorteile erzielt. Der Unterschied in der Größe zwischen der
Matratzenauflage und dem stationären äußeren Rahmen beseitigt die
Gefahr, dass sich ein Mensch während der Einstellung des Betts die Hände
oder Finger einquetscht/einzwängt. Darüber hinaus erhöht die Einstellbarkeit
und der Aufbau des Betts zudem die Sicherheit während der Einstellung des Betts
durch Minimieren der Verletzungsgefahr, weil die sich bewegenden Teile der Antriebsanordnung
in einem ausreichend großen Anstand von der Innenseite des äußeren
Rahmens angeordnet sind.
Kurze Beschreibung der Zeichnung
Die vorliegende Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung detaillierter beschrieben werden, wobei:
1 eine Draufsicht eines Gelenkbetts gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist,
2 eine Seitenansicht des Betts in 1
ist,
3 eine Draufsicht des erfinderischen Betts gemäß
einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist,
4 eine Seitenansicht des Betts in 3
ist,
5 eine Variante des Betts zeigt und 1
entspricht,
6 eine Variante des Betts zeigt und 2
entspricht,
7 eine Variante des Betts zeigt und 3
entspricht, und
8 eine Variante des Betts zeigt und 4
entspricht.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Die 1 und 2
stellen ein erstes Ausführungsbeispiel einer Gelenkbettanordnung oder eines
Betts 10 gemäß der Erfindung dar und die 3
und 4 stellen ein zweites Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Betts dar.
Wie es in den 1 und 2
gezeigt ist, umfasst das erfindungsgemäße Gelenkbett 10 einen
im Wesentlichen rechteckigen äußeren fixierten oder stationären Rahmen
20 und eine planare, im Wesentlichen rechteckige Gelenkmatratzenauflage
30, die kleinere Abmessungen als der äußere Rahmen
20 aufweist, so dass sie innerhalb desselben hineinpasst. In den
1 und 3 ist das erfindungsgemäße
Bett mit entfernter Matratze gezeigt. In den 1 und
3 ist die flache Matratzenauflage aus Gründen
der Übersichtlichkeit teilweise transparent und mit Linien ähnlich Querschnittlinien
gezeigt.
Die Größe der in den 1 bis
4 gezeigten Gelenkmatratzenauflage 30 ist
so zurechtgemacht, dass sie innerhalb des äußeren Rahmens 20
hineinpasst, wobei ihre äußere Umfangskante 31, wenn sie bei
beiden Ausführungsbeispielen im Bett 10 montiert ist, in einem Abstand
vom Innern des äußeren Rahmens 20 von wenigstens 25 mm oder mehr,
bevorzugt wenigstens 30 mm, vorzugsweise zwischen 50 bis 300 mm und am besten zwischen
60 bis 200 mm, zum fixierten äußeren Rahmen 20weist. Es wird
bevorzugt, dass der Abstand zwischen der äußeren Kante 31 der
Matratzenauflage 30 und dem äußeren Rahmen 20 zur Verringerung
der Gefahr des Einquetschens oder Einzwängens eines Fingers, wenn das Bett
in die gewünschten Positionen geneigt wird, größer ist als die Dicke
eines menschlichen Fingers.
Die in den 2 und 4
gezeigte Matratze weist einen dicken Bettüberzug oder Drillich auf, der sich
auf allen Seiten der Matratze, wie von oben gesehen, über den Zwischenraum
zwischen dem äußeren Rahmen 20 und der Matratzenauflage
30 erstreckt, so dass die Gefahr der Verletzung eines Menschen weiter vermindert
wird.
Die Gelenkmatratzenauflage 30 bildet Teile einer
Einheit, die drei Hauptteile umfasst: die transparent gezeigte Matratzenauflage
30 mit der Matratze (in den 2 und
4 gezeigt), einen einstellbaren Rahmen 40
zum Lagern/Tragen der Matratzenauflage, eine Antriebsanordnung 50 für
die motorisierte, d. h. automatische, Einstellung des Betts 10. Die Antriebsanordnung
50 ist am Auflagerahmen 40 angebracht/montiert und wird verwendet,
um das Bett 10 anzuheben oder abzusenken. Die Matratzenauflage
30 ist insofern gelenkig, dass sie in vier Abschnitte unterteilt ist, die
miteinander gelenkig verbunden sind, in einen stationären Mittelabschnitt
30a, in einen schwenkbaren Kopfabschnitt 30b, in einen schwenkbaren
Oberschenkelabschnitt 30c und in einen schwenkbaren Fußabschnitt
30d, wie es in 1 und 3
gezeigt ist und durch einen Fachmann leicht verstanden wird.
Der einstellbare Auflagerahmen 40 weist in den
1 bis 4 zur Linken benachbart
dem Fußende des Betts 10 ein Ende 41 und zur Rechten benachbart
dem Kopfende des Betts ein Ende 42 auf. Die Antriebsanordnung
50 weist zwei Antriebs- oder Rotorwellen 54 und vier Antriebs-
oder Rotorarme 55 auf, wobei jede Rotorwelle 54 zwei starr angebrachte
Rotorarme 55 aufweist, einen Arm 55 an jedem Ende der zugehörigen
Rotorwelle 54 neben dem Auflagerahmen 40. Die Rotorwellen
54 sind drehbar am Auflagerahmen 40 angebracht, mit einer Rotorwelle
54 benachbart seinem Ende 41 und der anderen Rotorwelle
54 benachbart seinem Ende 42. Die Rotorwellen 54 werden
durch einen (nicht gezeigten) Antriebsmotor angetrieben.
Der Auflagerahmen 40 beim ersten Ausführungsbeispiel,
das in den 1 und 2 gezeigt
ist, weist zwei längliche und parallele Holme 44 aufweist, die sich
in der Längsrichtung des Betts 10 erstrecken und durch zwei kürzere
Holme 45 zusammengehalten werden, die an den Enden der längeren Holme
44 angebracht sind und sich in Bezug dazu senkrecht erstrecken. Die kürzeren
Holme 45 sind hohl mit inneren Durchgangslöchern und jeder der kürzeren
Holme 45 enthält zwei ausziehbare Vorrichtungen 60, die an
jedem Ende 41 und 42 des Auflagerahmens 40 durch die
kürzeren Holme 45 hervorragen. Die kürzeren Holme 45
sind Hülsen ähnlich, die innere Gleitelemente umgeben. Die Holme
44, 45, die den Auflagerahmen 40 bilden, weisen hohle
Rechteckquerschnitte auf.
Der Auflagerahmen 40 weist im Vergleich zur Matratzenauflage
30 in seiner planaren Stellung oder Position eine ähnlich Größe
oder kleinere Abmessungen auf. Die Matratzenauflage 30 ist mit ihrem stationären
Mittelabschnitt 30a abnehmbar an einem Mittelabschnitt 43 des
einstellbaren Auflagerahmens 40 angebracht.
In den 1 bis 4
ist zur Linken eine Schwenkverbindungsanordnung 70 dargestellt, die den
beiden Ausführungsbeispielen gemeinsam ist. Diese linke Schwenkverbindungsanordnung
70 in der Nähe des Fußendes des Betts 10 umfasst eine
Welle, die an jedem Ende drehbar mit dem Auflagerahmen 40 und zwei Flacheisen
verbunden ist, wobei jedes Flacheisen an einem Ende schwenkbar mit der Unterseite
der Matratzenauflage 30 verbunden ist und am anderen Ende mit der drehbaren
Welle verbunden ist. Diese Fußende-Schwenkverbindungsanordnung 70
ist so zurechtgemacht, dass sie beim Einstellen und/oder Neigen der Matratzenauflage
30 passiv der Bewegung des Fußendes 30c, 30d des
Betts 10 folgt und die Matratze von unten stützt, so dass Teile des
Fußendes in einer im Wesentlichen horizontalen Orientierung gehalten werden,
so dass für den Nutzer des Betts eine komfortable Fuß- und Beinhaltung
oder -position geschaffen wird.
Die Stützung und Orientierung des Betts 10 kann natürlich
durch Verwendung von Holmen, die beispielsweise die folgenden Querschnittformen
aufweisen: rechteckige, runde, L-, T- oder H-Stäben oder auch dreieckigen Formen,
anstelle von Flacheisen bei der Verbindungsanordnung 70 oder hohle Rechteckformen
ähnlich den Holmen 44, 45 des Auflagerahmens 40
erreicht werden.
Der Auflagerahmen 40 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, das in den 1 und 2
gezeigt ist, ist in der Querrichtung des Betts 10 mittels zweier ausziehbarer
Vorrichtungen 60 einstellbar, einer ersten ausziehbaren Vorrichtung
60 zur Linken und einer zweiten ausziehbaren Vorrichtung 60 zur
Rechten. Jede ausziehbare Vorrichtung 60 umfasst ein Paar ausziehbarer
Teile, ein oberes Teil 61 und ein unteres Teil 62, wie es in den
1 und 3 gezeigt ist. Diese
Teile oder Mittel 61, 62 sind teleskopartig ausziehbar und können
der Länge nach ausgedehnt oder ausgezogen und eingefahren werden, d. h. in
ihrer Längsrichtung entsprechend der Querrichtung des Betts, wodurch der Auflagerahmen
40 bei Betten mit unterschiedlichen Breiten durch Anpassen oder Einstellen
der Länge der ausziehbaren Vorrichtungen 60 auf die tatsächliche
Breite zwischen den Innenseiten des äußeren Rahmens 20 verwendet
werden kann.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel des Betts 10, das in
den 3 und 4 gezeigt ist,
umfasst der Auflagerahmen 40 ein Rahmenteil oder eine Bettplatte
40a, die in der Längsrichtung des Betts versetzbar ist, und ein stationäres
Rahmenteil oder eine stationäre Bettplatte 40b auf. Die Antriebsanordnung
50 ist auf dem beweglichen Rahmenteil 40a montiert, der so zurechtgemacht
ist, dass er sich in Bezug auf das stationäre Rahmenteil 40b bewegt,
und folgt dem beweglichen Rahmenteil 40a, wenn es sich als ein Schlitten
auf der Oberseite des stationären Rahmenteils 40b bewegt. Das versetzbare
Rahmenteil 40a ist an einem Ende 42 mittels einer
Schwenkverbindungsanordnung oder eines Schwenkarms 90 am Kopfende des Betts
10 beweglich mit dem äußeren Rahmen 20 verbunden, wie
es in den 3 und 4 gezeigt
ist. Diese Kopfende-Schwenkverbindungsanordnung 90 ist an einem Ende schwenkbar
mit dem äußeren Rahmen 20 verbunden und am anderen Ende an einer
Position zwischen den Enden ihres zugehörigen Rotorarms 55 auf solche
Art und Weise mit ihrem zugehörigen Rotorarm 55 der Antriebsanordnung
50 verbunden, dass das Kopfende jeweils in Erwiderung auf eine entsprechende
Versetzung des beweglichen Rahmenteils 40a in Bezug auf den äußeren
Rahmen 20 angehoben und abgesenkt wird. Der Abstand vom Kopfende zum benachbarten
kurzen Ende de Betts wird deshalb im Wesentlichen konstant bleiben. Das stationäre
Rahmenteil 40b ist, verglichen mit dem ersten Ausführungsbeispiel,
an einem Ende 41 zur Linken in Nachbarschaft zum Fußende des Betts
mittels nur einer ausziehbaren Vorrichtung 60 einstellbar mit dem fixierten
äußeren Rahmen verbunden und entfernbar am anderen Ende 42 an
der Innenseite des äußeren fixierten Rahmens 20 in Nachbarschaft
zum Kopfende des Betts angebracht. Das stationäre Rahmenteil 40b kann
natürlich, wie sich ein Fachmann vorstellen kann, ähnlich dem ersten Ausführungsbeispiel
an beiden Enden 41 und 42 mittels ausziehbarer Vorrichtungen
60 montiert sein.
Das gleitende Rahmenteil 40a bewegt sich bei diesem Ausführungsbeispiel
mittels Rädern oder Rollen 81 auf der Oberseite des stationären
Rahmenteils 40b, wenn das Bett 10 geneigt wird, und wird in der
Querrichtung des Betts 10 durch Führungsmittel in der Form von (nicht
gezeigten) Platten geführt, die an der Außenseite des beweglichen Rahmenteils
40a oder des stationären Rahmenteils 40b angebracht sind
und sich nach unten oder nach oben über den Zwischenraum zwischen der unteren
Oberfläche des beweglichen Rahmenteils 40a und der oberen Oberfläche
des stationären Rahmenteils 40b erstrecken.
Alternativ kann sich das bewegliche Rahmenteil 40a innerhalb
des stationären Rahmenteils 40b bewegen, wenn das stationäre
Rahmenteil aus vertikal oder horizontal orientierten Holmen mit U-förmigem
Querschnitt gefertigt ist, wobei die Beine der Us gegenseitig nach innen weisen.
Das bewegliche Rahmenteil 40a, das beispielsweise aus Holmen, die einen
rechteckigen Querschnitt aufweisen, und deren Räder 81 gebildet wird,
wird dann in den U-Holm eingepasst, der auf der Innenseite eine Rollfläche
bildet. Die Form, die Abmessungen und die Toleranzen des Holms, der das stationäre
Rahmenteil 40b bildet, und des Holms, der das bewegliche Rahmenteil
40a bildet, können natürlich in Bezug zueinander derart angepasst
sein, dass die Gefahr des Verletzens eines Menschen während der Einstellung
des Betts minimiert wird, wie ein Fachmann leicht verstehen wird.
Die Räder/Rollen 81 auf dem beweglichen Rahmen
40a beim in den 3 und 4
gezeigten Ausführungsbeispiel sind im Wesentlichen bündig mit der Unterseite
des beweglichen Rahmenteils 40a, so dass der Abstand und ein offener Zwischenraum
zwischen dem beweglichen Rahmenteil 40a und dem stationären Rahmenteil
40b minimiert wird, wodurch die Gefahr des Einquetschens oder Einzwängens
von Fingern, dadurch, dass sie während der Bewegung des beweglichen Rahmenteils
40a zwischen diesen Rahmenteilen 40a, 40b eingeklemmt
werden, verringert wird.
Der einstellbare Auflagerahmen 40 kann bei Betten
10 mit anderen Breiten als der Standardbettenbreite verwendet werden, da
die ausziehbaren Vorrichtungen 60 in gewünschten Längen entsprechend
der tatsächlichen Breite eines jeweiligen Betts kontinuierlich variabel sind.
Der Auflagerahmen 40 kann zudem durch Bereitstellen der ausziehbaren Vorrichtungen
60 mit eingreifenden Rillen und Rippen entlang der ausziehbaren Vorrichtungen
60 in Schritten eingestellt werden. Diese Abstände können verschiedenen
Bettenbreiten entsprechen, beispielsweise 80, 90, 105 und 120 cm, so dass die ausziehbaren
Vorrichtungen 60 vor dem Einbau des Auflagerahmens 40 in die gewünschten
Längen entsprechend den zugehörigen Bettbreiten ausgezogen und eingefahren
und in diesen Positionen arretiert werden. Die ausziehbaren Vorrichtungen
60 können vor dem Einbau des Auflagerahmens 40 in das Bett
mittels auf dem Markt gebräuchlicher Schrauben oder Klemmmittel in ihren axialen
oder Längsrichtungen und Positionen arretiert werden.
Der quer einstellbare Auflagerahmen 40 beider Ausführungsbeispiele
ist durch Befestigungsmittel abnehmbar an der Innenseite des äußeren Rahmens
20 angebracht. Vorzugsweise sind die ausziehbaren Vorrichtungen
60 des Auflagerahmens 40 durch Schrauben am äußeren
Rahmen angebracht. Alternativ liegen die Befestigungsmittel in der Form von Keil-
oder Klemmmitteln vor, d. h. die vorstehenden Teile 61 und 62
der ausziehbaren Vorrichtungen 60 weisen Endplatten auf, die nach Einbau
in oder zwischen (nicht gezeigte) Halteklammern auf der Innenseite des äußeren
Rahmens 20 angeordnet werden, wobei die Halteklammern entsprechende Formen
und Toleranzen in Bezug auf das jeweilige Ende der Teile 61 und
62 aufweisen, so dass die Vorrichtungen 60 mit einem Keileffekt
am äußeren Rahmen 20 angebracht oder nur in der vertikalen Richtung
gehalten werden und durch die Halteklammern einrasten. Die ausziehbaren Vorrichtungen
60 können zudem durch Mittel angebracht werden, so zurechtgemacht
sind, dass sie eine Schnappverbindung bilden.
Die Antriebsanordnung 50, die in den 1
bis 4 gezeigt ist, bildet tatsächlich
ein Gehäuse zum Umhüllen eines (nicht gezeigten) elektrischen Antriebsmotors,
einer Zahl von Verbindungen, Gelenken, Gelenkwellen und der Rotorwellen
54 und 55, die durch den elektrischen Antriebsmotor angetrieben
werden. Die zwei Kipphebelachsen 54 erstrecken sich in der Querrichtung
des Betts 10. Jeder Kipphebel 55 weist ein freies Ende mit einem
drehbaren Rad bzw. einer drehbaren Rolle 80 auf, die zum Schwingen des
Kopf- und Fußendes des Betts in die gewünschten Positionen mit der Matratzenauflage
30 in Eingriff kommt. Der elektrische Antriebsmotor dreht die Kipphebelachsen
54 und jede Kipphebelachse 54 treibt zwei Kipphebel
55 an. Die Kipphebel 55 kommen mit den jeweiligen flexiblen Abschnitten
30b, 30c, 30d der Matratzenauflage 30, d. h.
mit dem Kopfende und dem Fußende des Betts 10, in Eingriff und heben
sie an oder senken sie ab.
Der Auflagerahmen 40 und die Antriebsanordnung
50 mit all seinen zugehörigen beweglichen Teilen, d. h. die Kipphebelachsen
54, die Kipphebel 55, die Räder 80 an den freien
Enden der Kipphebel 55, die Räder 81 am Auflagerahmen und
die Fuß- und Kopfende-Gelenkverbindungsanordnungen 70 und
90, sind in einem Abstand von der Innenseite des äußeren Rahmens
20 angeordnet, wenn sie in selbigem montiert sind. Der abstand beträgt
wenigstens 100 mm oder besser 150 mm, vorzugsweise zwischen 100 bis 500 mm, aber
am besten zwischen 150 bis 400 mm.
Bei Berücksichtigung, dass beim Neigen des Betts 10
zwischen der Unterseite der Matratzenauflage 30 und der Rollfläche
eines jeden Rads oder einer jeden Rolle 80 große Kräfte am Werk
sind, wird es zur Verringerung der Gefahr des Quetschens oder sogar Brechens von
Händen oder Fingern bevorzugt, dass der minimale Abstand zwischen den Rädern
80 der Antriebsanordnung 50 und der Innenseite des äußeren
Rahmens 20 in der Umfangs-/Randrichtung größer ist als die Länge
einer menschlichen Hand.
In den 5 bis 8
ist eine Variante des Betts gezeigt, wobei die Antriebsanordnung 50 aus
zwei Antriebsanordnungen 50a und 50b besteht. Die Antriebsanordnungen
weisen Anbringungspunkte an Antriebswellen 54 und Antriebsanordnungsbefestigungen
46 auf. Diese Variante bezieht sich auf beide der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele.