Eine herkömmliche Methode zum Aufbrechen eines Fallenschlosses
besteht darin, den Spalt zwischen Tür und Rahmen zu nutzen, um den Rand einer
Scheckkarte oder ein ähnliches Mittel, das eine bestimmte Biegsamkeit aufweist
und gleichzeitig fähig ist eine Kraft zu übertragen, so einzuführen,
dass der besagte Rand gegen die stirnseitige Fallenschräge stößt
und die Falle zurückdrückt, indem er einen Druck auf sie ausübt,
und sich die Tür so öffnen lässt.
Die vorliegende Erfindung betrifft deshalb eine Vorrichtung für
ein Fallenschloss, mit der eine Verriegelung gegen diese Art von gewaltsamem Öffnen
möglich ist und bei der das Schloss eine Falle aufweist, die durch eine radiale
Ausdehnung einer drehbaren Nuss, die durch mindestens eine, im Innern des Schlosses
angeordnete Handhabe betätigt wird, zurückgedrückt wird.
STAND DER TECHNIK
Es sind verschiedene Vorrichtungen bekannt, die dem gleichen Zweck
dienen wie demjenigen, den die vorliegende Erfindung zum Gegenstand hat, siehe beispielsweise
72-A-2766859.
Eine dieser Vorrichtungen besteht aus einem gegen eine Feder einziehbaren
Schaft, der sich an der Rückenseite des Fallenkopfes abstützt und beweglich
mit diesem verbunden ist, sodass er von dem Fallenkopf während er ins Innere
des Schlosskastens zurückgedrückt wird mitgenommen wird. Beim Herausdrücken
des Fallenkopfes dagegen erfolgt diese Mitnahme nicht; daraus lässt sich schließen,
dass nur der Fallenkopf in das Schließblech des Türrahmens einfallen kann
jedoch nicht der Schaft. In einer derartigen Situation (Kopf im Innern des Schließbleches,
Schaft abgewinkelt) erfolgt eine Verriegelung, die das Zurückdrücken der
Falle durch Ausübung eines Druckes auf deren Kopf verhindert, die Falle jedoch
während einer ersten Phase der Betätigung der Innenhandhabe zum Öffnen
eingezogen wird.
Eine weitere bekannte Vorrichtung besteht aus einer Art gegen eine
Feder versenkbarem Druckknopf, der vom Fallenkopf getrennt angeordnet ist, kein
Schließblech im Türrahmen aufweist und beim Schließen der Tür
mit entsprechender Verspätung im Verhältnis zum Fallenkopf an den Türrahmen
stößt; wie im vorhergehenden Fall wird die Verriegelung, die das Zurückziehen
der Falle durch Ausübung eines Druckes auf ihren Kopf verhindert und die durch
Betätigung der Innenhandhabe aufgehoben wird, durch den im Schließblech
befindlichen Fallenkopf und den eingezogenen Druckknopf bewirkt.
Sowohl die beschriebenen wie auch weitere bekannte Vorrichtungen erfordern
relativ komplexe Mechanismen, die im Innern des Schlossgehäuses mechanische
Verbindungen mehrerer mobiler Teile umfassen, die den Zusammenbau noch aufwendiger
und das Produkt kostspieliger machen und für Verschleiß und Fehlfunktionen
sehr anfällig sind und die zudem einen hohen Platzbedarf haben, wodurch ihre
Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel bei Einsteckschlössern für Türen
in Kunststoff- bzw. Metallrahmen, deren geringe Tiefe für das Einlassen eines
Schlosses nicht geeignet ist, begrenzt sind.
BESCHREIBUNG UND VORTEILE DER ERFINDUNG
In Anbetracht des Standes der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden
Erfindung eine Vorrichtung zur Verriegelung einer Schlossfalle anzugeben, die ein
Kippelement und einen Schwinghebel umfasst; das Kippelement ist über eine senkrechte,
parallel zur Stirnseite des Schlosses verlaufenden Achse drehbar am Fallenkopf angelenkt,
und wird der Kopf von seiner stirnseitigen, von seiner Rückenseite abgewandten
Abschrägung aus betrachtet, befindet sich die senkrechte Achse in der Nähe
des hinteren Endes der Rückenseite, und das Kippelement erstreckt sich in waagerechter
Richtung und ist zwischen den beiden Stellungen, die jeweils dem geöffneten
und dem geschlossenen Zustand der Tür entsprechen, verstellbar, sodass in der
Öffnungsstellung der Tür eine von dem Kippelement vorne an der senkrechten
Achse gebildete Platte durch die Schubkraft einer relativ entspannten Feder quer
zur Rückenseite des Fallenkopfes ausgerichtet wird und an der Stirnseite des
Schlosses zum Anliegen kommt, während eine von mindestens dem Kippelement hinter
der senkrechten Achse gebildete Lasche teilweise in einer ersten Ausnehmung, die
im Kopf an dessen der Stirnkante abgewandten Rückseite vorgesehen ist, eingezogen
bleibt, und in der geschlossenen Stellung der Tür die Platte des Kippelementes
teilweise in einer zweiten, an der Rückenseite des Kopfes vorgesehenen Ausnehmung
eingezogen bleibt, wobei diese Stellung durch den Kontakt des Schließblechrandes
mit der Oberfläche des Kippelementes bewirkt wird, während die Lasche
des Kippelementes ins Innere des Schlossgehäuses parallel zur Rückenseite
hineinragt, und der Schwinghebel drehbar um eine waagerechte, quer zum Schlossgehäuse
verlaufende Achse gelagert ist und der Schwinghebel vor der waagerechten Achse in
Richtung Kopf einen unteren Vorsprung und ein Längsglied bildet, wobei sich
der untere Vorsprung auf einem abgerundeten Rand der radialen Ausdehnung abstützt
und sich das Längsglied mit seiner Spitze gerade bis hinter den Kopf in ausgezogener
Stellung erstreckt, jedoch ohne ihn zu berühren, und der Schwinghebel zwischen
zwei Stellungen, d.h. einer abgesenkten und einer angehobenen Stellung, wechseln
kann, sodass sich in dessen abgesenkter Stellung der untere Vorsprung im Verhältnis
zur Ruhestellung der drehbaren Nuss allein durch Schwerkraft oder mit Hilfe einer
Feder an einer Stelle, zweckmäßigerweise unter dem Scheitel des abgerundeten
Randes, abstützt, während die Spitze des Längsgliedes in der Stellung
gleich hinter dem Kopf in ausgezogener Stellung und leicht oberhalb der Lasche des
Kippelementes verbleibt und in dessen angehobener Stellung das Längsglied den
Rückziehweg des Kopfes freigibt, sodass in geschlossener Stellung der Tür
die Lasche an der Rückenseite des Längsgliedes verbleibt, wobei die Lasche
oben eine Verlängerung aufweist, die in einem Umfang hervorsteht, der demjenigen
entspricht, den das Längsglied an dieser Stelle für die angehobene Stellung
des Schwinghebels einnimmt.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kommen nur zwei Elemente
zum Einsatz, wobei ein Element in den eigentlichen Kopf der Falle integriert und
das andere Element Bestandteil des Schlosses ist; das erste Element, das Kippelement,
besitzt eine ihm zugeordnete Feder, die ihn in die Stellung bringt, die derjenigen
der geöffneten (vom Rahmen getrennten) Tür entspricht. Das zweite Element,
der Schwinghebel, weist eine allein durch Schwerkraft oder mit Hilfe einer Feder
erzeugte Ruhestellung auf und dreht sich frei um seine waagerechte Achse und hat
durch seine in waagerechter Richtung lang gestreckte Form nur einen minimalen Platzbedarf
.
Demnach ist die beschriebene Anordnung vergleichsweise einfach, und
wie aus der folgenden Beschreibung ihrer Funktionsweise hervorgeht besteht zwischen
dem Kippelement und dem Schwinghebel vor allem eine Lagebeziehung, da die mechanische
Beziehung zwischen den beiden Elementen aus einer einfachen Reibung ohne Druckeinwirkung
besteht. Wenn nämlich die Tür geöffnet ist (vom Rahmen getrennt),
befindet sich der Fallenkopf außen und das Kippelement wird dazu veranlasst,
gegen die Stirnseite des Schlosses zu kippen; wenn der Kopf auf den Türrahmen
trifft und dieser nachgibt, wird das Kippelement verstellt, bis es in der zweiten
Ausnehmung der Rückenseite des Kopfes liegt; stößt der Kopf auf sein
Schließblech, fällt er in das Schließblech ein, wobei das Kippelement
in der eingezogenen Stellung gehalten wird, in der seine Lasche hinter der Rückenseite
des Schwinghebels verweilt; wird nun ein Druck auf den Kopf ausgeübt, während
er sich zurückzuziehen beginnt, trifft der Kopf unmittelbar auf die Spitze
des Längsgliedes des Schwinghebels, die ihn darin hindert sich weiter zurückzuziehen
und somit die erwünschte Verriegelung vornimmt. Soll die Tür geöffnet
werden, stößt die Innenhandhabe, der den abgerundeten Rand der radialen
Ausdehnung der drehbaren Nuss betätigt, den unteren Vorsprung des Schwinghebels
an, sodass dieser sich bis in seine obere Stellung anhebt, in der die Spitze des
Längsgliedes das Zurückziehen des Fallenkopfes nicht verhindert, wobei
sie diese Position so lange beibehält, bis die Lasche die Falle beim Herausdrücken
untergreift, um in ihre Aufnahme in der ersten Ausnehmung auf der Rückseite
des Fallenkopfes zu gelangen. Gleichzeitig kehrt das Längsglied wieder in seine
Verriegelungsstellung zurück, in der es das Zurückziehen des Fallenkopfes
verhindert. Während des eingangs beschriebenen normalen Schließvorgangs
zum Schließen der Tür, wird die Verriegelung durch die obere Verlängerung
der Lasche an der unteren Seite des Längsgliedes beim Kippen des Kippelementes
in die Schließstellung der Tür aufgehoben. Dieser Vorgang geht langsam
vor sich, da die Verlängerung mit ihrer abgerundeten Spitze in Wirkverbindung
mit einer ebenfalls abgerundeten Unterseite des Längsgliedes steht.
Damit der Kopf mit dem Kippelement leichter in das Schließblech
fallen kann, ist er vorne von einem abgeschrägten, zur Rückenseite des
Fallenkopfes zeigenden Rand abgeschlossen.
Zur Vereinfachung der Rechts-/Linksumstellung weist das Kippelement
zwei Laschen wie bereits beschrieben auf, die im Verhältnis zur geometrischen
Längsachse der Falle (1) um 180° drehsymmetrisch zueinander angeordnet
sind.
BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Zum besseren Verständnis der Erfindung ist in den beiliegenden
Zeichnungen eine bevorzugte gewerbliche Ausführungsform dargestellt, die nur
als Beispiel und nicht als einschränkend zu betrachten ist. Es zeigen:
1 eine Ansicht in orthogonaler Projektion des Inneren
des Schlosses mit der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung für
die Schließstellung der Tür auf dem Rahmen (22), in der der Kopf
(2) und das Längsglied (18) auf herkömmliche Weise im
Querschnitt dargestellt sind. 1 zeigt ferner eine vergrößerte
Detailansicht im besagten Querschnitt betrachtet an der umrahmten Stelle in der
Abbildung in der Mitte, jedoch mit dem Kippelement (5) in der Öffnungsstellung
der Tür, in der sie von dem Rahmen (22) getrennt ist. Weiterhin sind
zwei Perspektivansichten des Kopfes (2), von dessen Rückenseite (10)
und Rückseite aus betrachtet, und des Kippelementes (5) von seiner
zum Innern des Kopfes (2) zeigenden Seite aus betrachtet.
2 eine ähnliche Ansicht wie die vergrößerte
Detailansicht von 1 jedoch mit dem Kopf (2)
im Innern des Schließbleches (23) des Rahmens (22), wie es
dem Querschnitt in der Abbildung in der Mitte von 1
entsprechen würde, wobei 2 die Endstellung der
geschlossenen und verriegelten Tür wiedergibt.
5 eine ähnliche Ansicht wie die Abbildung
in der Mitte von 1, die sowohl die beginnende Öffnungsbetätigung
durch Drehen der drehbaren Nuss (3) als auch die Entriegelung durch die
Lasche (13) durch Verstellen der Tür am Rahmen (22) veranschaulicht.
4 eine ähnliche Ansicht wie 3,
doch in einer weiter gedrehten Stellung der drehbaren Nuss.
In den Figuren sind folgende Bezugszeichen angegeben:
- 1
- Türfalle
- 2
- Fallenkopf (1)
- 3
- Drehbare Nuss
- 4
- Radiale Ausdehnung der Nuss (3)
- 5
- Kippelement
- 6
- Schwinghebel
- 7
- Senkrechte Achse
- 8
- Stirnseite des Schlosses
- 9
- Vordere Abschrägung des Kopfes (2)
- 10
- Rückenseite des Kopfes (2)
- 11
- Feder
- 12
- Platte des Kippelemente (5)
- 13
- Lasche des Kippelementes (5)
- 14
- Erste Ausnehmung am Kopf (2)
- 15
- Zweite Ausnehmung am Kopf (2)
- 16
- Waagerechte Achse
- 17
- Unterer Vorsprung des Schwinghebels (6)
- 18
- Längsglied des Schwinghebels (6)
- 19
- Abgerundeter Rand der radialen Ausdehnung (4)
- 20
- Verlängerung von Laschen (13)
- 21
- Abgeschrägter Rand der Platte (12)
- 22
- Türrahmen
- 23
- Schließblech im Türrahmen (22)
- 23a
- Schließblechzuhaltung im Türrahmen
BESCHREIBUNG EINES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
In den beiliegenden schematischen Darstellungen ist unter Bezugnahme
auf die Figuren und die oben angegebenen Bezugszeichen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, das eine Vorrichtung zur Verriegelung einer Schlossfalle
(1) betrifft, die von einer radialen Ausdehnung (4) einer drehbaren
Nuss (3) zurückgezogen wird, die von mindestens einer, innen am Schloss
angeordneten Handhabe betätigt wird.
Der Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung geht aus
1 deutlich hervor und umfasst ein Kippelement (5)
und einen Schwinghebel (6), wobei das Kippelement (5) über
eine parallel zur Stirnseite (8) des Schlosses verlaufende senkrechte Achse
(7) drehbar am Kopf (2) der Falle (1) angelenkt ist.
Wird der Kopf (2) von seiner stirnseitigen, seiner Rückenseite (10)
abgewandten Abschrägung (9) aus betrachtet, befindet sich die senkrechte
Achse (7) in der Nähe des hinteren Endes der Rückenseite (10),
und das Kippelement (5) erstreckt sich in waagerechter Richtung und kann
zwischen zwei jeweils dem geöffneten und geschlossenen Zustand der Tür
entsprechenden Stellungen wechseln, sodass bei geöffneter Tür eine von
dem Kippelement (5) vor der senkrechten Achse (7) gebildete Platte
(12) durch die von einer relativ entspannten Feder (11) ausgeübte
Schubkraft quer zur Rückenseite (10) des Kopfes (2) der Falle
(1) ausgerichtet wird und an der Stirnseite (8) des Schlosses
zum Anliegen kommt wird, während eine mindestens durch das Kippelement (5)
hinter der senkrechten Achse (7) gebildete Lasche (13) in einer
am Kopf (2), an dessen der Stirnkante abgewandten Rückseite gebildeten
ersten Ausnehmung (14) eingezogen bleibt, und dass bei geschlossener Tür
die Platte (12) des Kippelementes (5) teilweise in einer an der
Rückenseite (10) des Kopfes (2) gebildeten zweiten Ausnehmung
(15) eingezogen bleibt, wobei diese Stellung durch den Kontakt zwischen
dem Schließblech (23) und der Oberfläche des Kippelementes (5)
bewirkt wird, während die Lasche (13) des Kippelementes (5)
ins Innere des Schlossgehäuses parallel zur Rückenseite (10)
hineinragt. Der Schwinghebel (6) ist um eine quer zum Schlossgehäuse
verlaufende waagerechte Achse (16) drehbar gelagert, und vor der horizontalen
Achse (16) in Richtung Kopf (2) bildet der Schwinghebel (6)
einen unteren Vorsprung (17) und ein Längsglied (18), wobei
sich der untere Vorsprung (17) auf einem abgerundeten Rand (19)
der radialen Ausdehnung (4) der drehbaren Nuss (3) abstützt
und sich das Längsglied (18) mit seiner Spitze gerade bis hinter den
Kopf (2) in ausgezogener Stellung erstreckt, jedoch ohne ihn zu berühren,
und der Schwinghebel (6) zwischen zwei Stellungen, d.h. einer abgesenkten
und einer angehobenen Stellung, wechseln kann, sodass sich in dessen abgesenkter
Stellung der untere Vorsprung (17) im Verhältnis zur Ruhestellung
der drehbaren Nuss (3) durch Schwerkraft oder mit Hilfe einer Feder an
einer Stelle, zweckmäßigerweise unter dem Scheitel des abgerundeten Randes
(19) zum Anliegen kommt, während die Spitze des Längsgliedes
(18) in der Stellung gleich hinter dem Kopf in ausgezogener Stellung und
leicht oberhalb der Lasche (13) des Kippelementes (5) verbleibt
und in dessen angehobener Stellung das Längsglied (18) den Rückziehweg
des Kopfes (2) freigibt, sodass in geschlossener Stellung der Tür
die Lasche (13) an der Rückenseite des Längsgliedes (18)
verbleibt, wobei die Lasche (13) oben eine Verlängerung (20)
aufweist, die in einem Umfang hervorsteht, der demjenigen entspricht, den das Längsglied
(18) an dieser Stelle in der angehobenen Stellung des Schwinghebels (6)
einnimmt.
1 (auf der Abbildung in der Mitte und der vergrößerten
Detailansicht in orthogonaler Projektion) und 2–4
veranschaulichen die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wie nachstehend beschrieben. Wird die Tür geöffnet und vom Rahmen (22)
getrennt, erhält man die in der vergrößerten Detailansicht von
1 dargestellte Stellung, bei der das Kippelement (5)
von der Feder (11) gegen die Stirnseite (8) des Schlosses gedrückt
wird und die Laschen (13) weit genug in die erste Ausnehmung (14)
eingreifen (siehe perspektivische Ansicht des Kopfes (2)); wird die Tür
an den Rahmen (22) herangeführt, bewirkt das Einziehen des Kopfes
(2) das Kippen des Kippelementes (5), das mit der Verlängerung
(20) seiner oberen Lasche (13) an den unteren Teil des Längsgliedes
(18) stößt und dieses soweit anhebt, dass es sich, wenn der Kopf
(2) die Höhe der Spitze des Längsgliedes (18) des Schwinghebels
erreicht, nicht mehr in dessen Rückziehweg befindet; dieser Zeitpunkt ist in
2 dargestellt. Danach geht das Kippelement (5)
in die in 2 und in der Abbildung in der Mitte von
1 dargestellte Stellung über, in der die Platte
(12) von der zweiten Ausnehmung (17) aufgenommen wird. Diese Stellung
wird beim Ausziehen des Kopfes (2) der Falle (1) deshalb beibehalten,
weil diese sofort in das Schließblech (23) fällt und in dieser
Stellung der sich frei drehende Schwinghebel (6) das Längsglied (18)
(nur durch Schwerkraft oder mit Hilfe einer Feder) in seine abgesenkte Stellung
überführt, in welcher der Rückziehweg des Kopfes (2) verriegelt
ist. 2 gibt die Endposition der geschlossenen und verriegelten
Tür wieder.
Beim Öffnen der Tür mit der Handhabe (von der in der Abbildung
in der Mitte von 1 gezeigten Stellung aus) stößt
der abgerundete Rand (19) der radialen Ausdehnung (4) der Nuss
(3) den unteren Vorsprung (17) des Schwinghebels (6)
an und veranlasst ihn dazu, in die Richtung zu schwingen, die es ihm ermöglich
das Längsglied (18) langsam anzuheben (3
und 4) bis es sich nicht mehr im Rückziehweg des
Kopfes (2) befindet, d.h. die Entriegelung erzielt wird, und durch Schwerkraft
wieder abfällt, wenn beim Trennen der Tür vom Rahmen (22) der
Kopf (2) herausgedrückt und in die oben beschriebene Ausgangsstellung
überführt wird (1 und 2).
Die Verlängerung (20) wirkt umso langsamer auf das Längsglied
(18) ein als die Verlängerung (20) mit ihrer abgerundeten
Spitze in Wirkverbindung mit einer ebenfalls abgerundeten Unterseite des Längsgliedes
(18) steht.
Eine weitere Besonderheit der Erfindung besteht darin, dass die vordere
Platte (12) des Kippelementes (5) vorne von einem abgeschrägten
Rand (21) abgeschlossen ist, der in Richtung Rückenseite (10)
des Kopfes (2) der Falle (1) zeigt. Dadurch wird das Einfallen
des Kopfes (2) mit seinem Kippelement (5) in das Schließblech
(23) erleichtert.
Um die Fallen (1) je nach Einsatz bei Rechts- oder Linksschlössern
beliebig umstellen zu können, sieht eine bevorzugte Ausführung der Erfindung
vor, dass das Kippelement (5) zwei Laschen (13) aufweist, die
im Verhältnis zur geometrischen Längsachse der Falle (1) um 180°
drehsymmetrisch zueinander angeordnet sind.