Die Erfindung betrifft einen abschließbaren Beschlag
gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Solche Beschläge weisen allgemein Handhaben auf, die
mit Anschlagmitteln wie Grundplatten, Rosetten o.dgl. einem an Fensterrahmen oder
einer Schiebetür axialfestdrehbar befestigt werden, um über einen in der
Handhabe sitzenden Mitnehmer, z.B. einen Vierkantstift, eine Schließmechanik
zu betätigen. Damit dies jedoch nicht durch Unbefugte geschieht, hat man unter
anderem Druckknopf-Verriegelungen und Kindersicherungen entwickelt. Eine recht einfache
Verriegelung sieht einen verdeckt angeordneten Querstift vor (
DE 20 46 808 A1
). Bei einer aufwendigeren Konstruktion gemäß
DE 295 18 723 U1
muß ein außen am Griff angeordneter Schieber zur Seite bewegt
werden, um auf den abgefederten Griffhals eine Axialkraft ausüben zu können,
die ihn erst mit einer den Vierkant führenden Anschlagbuchse kuppelt.
Abschließbare, einbruchhemmende Beschläge sind
allgemein gekapselt und lassen sich im gesperrten Zustand nicht bewegen, doch muß
ein Benutzer darauf achten, daß der Griff immer wieder abgeschlossen wird und
der Schlüssel nicht in die Hände Unbefugter gelangt. Bei einfachen Griffsicherungen
mit jederzeit einführ- und abziehbarem Bedienungsschlüssel wird herkömmlich
ein Schließzylinder z.B. quer zur Griff-Drehachse in einen Rosettenblock eingesetzt
und darin verriegelt, etwa an einer sich über den halben Umfang erstreckenden
Nut in der Zylinder-Längsmitte; zum Entriegeln wird ein Steckwerkzeug benötigt.
Bei einem Hebeschiebetürgriff nach
DE 35 14 238 C2
ist im Griffhals ein Schließzylinder untergebracht, dessen Schließbolzen
zur Verriegelung in eine Rosetten-Öffnung vorschiebbar ist.
Eine in
DE 34 61 151 A1
beschriebene Konstruktion sieht ein am Fensterrahmen befestigbares, griffseitig
abgedecktes Beschlaggehäuse vor, das einen Griff lagert, der durch einen Vierkant
mit der Riegelmechanik des Fensters antriebsverbunden ist. Quer zu dem Vierkant
ist in ein federgestütztes Schloßgehäuse ein schlüsselbetätigbarer
Schließzylinder eingesetzt, dessen Schließbolzen radial zur Griff-Drehachse
bewegbar ist, um in einer von vier Ausnehmungen am Umfang eines zentrischen Sperrelements
einzurasten. Ein Austausch des Schließzylinders bei dem an sich einfach und
robust aufgebauten Beschlag ist jedoch schwierig. Dieser ist auch nicht einbruchsicher,
denn falls Griff und Abdeckplatte gewaltsam entfernt werden, können dann freiliegende
Innenteile leicht betätigt werden und das Fenster läßt sich ohne
Schlüssel öffnen.
Eine Rosette laut
DE 20 2005 010 932 U1
lagert einen abschließbaren Drehgriff, in dessen Kopf und Innengehäuse
ein federnd abgestützter, längsverschieblicher Sperrbolzen sowie ein Halbschließzylinder
parallel nebeneinander sitzen. Wird dessen Schließbart verschwenkt, so greift
er am Sperrbolzen in eine von zwei zueinander versetzten Umfangs-Sperrnuten blockierend
ein. Eine Kulissenführung verdreht den Sperrbolzen, während er von Hand
oder unter Federkraft in eine seiner beiden Axial-Endpositionen bewegt wird. Die
Konstruktion kann erhöhte Ausbruchssicherheit gewähren, erfordert aber
generell eine Zweihand-Bedienung.
Es ist ein wichtiges Ziel der Erfindung, die Nachteile
des Standes der Technik mit wirtschaftlichen Mitteln zu überwinden und einen
ein- und ausbruchhemmenden Beschlag zu schaffen, der kostengünstig herstell-
und montierbar ist, hohe Sicherheit gewährleistet und eine unbefugte Betätigung
und/oder Demontage zuverlässig verhindert. Der Beschlag soll bequem benutzbar
sein und sich zur Ausrüstung dreh- und kippbarer Fenster, Balkontüren
und Terrassentüren eignen.
Hauptmerkmale der Erfindung sind in Anspruch 1 angegeben.
Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 14.
Ein abschließbarer Beschlag zur Betätigung einer
Schließmechanik, mit einer an einem flächigen Träger - z.B. einem
Fensterrahmen - befestigbaren Anschlagplatte, die in einem Lagerring, neben dem
sich Rastnasen gegenüberstehen, einen Rastkörper dreh- und verrastbar
führt, der durch einen den Lagerring axial durchsetzenden Mitnehmer, z.B. einen
Vierkantstift, mit einem Drehgriff antriebsverbindbar und mittels eines lagefixierten,
schlüsselbetätigten Schließzylinders verriegelbar ist, zeichnet sich
erfindungsgemäß laut Anspruch 1 dadurch aus, daß die Anschlagplatte
an dem flächigen Träger durch Verschraubung eines mit ihr formschlüssig
verbundenen Zentralkörpers befestigbar ist, der eine den Rastkörper ebenfalls
lagernde Führungsbuchse mit einer hieran radial anschließenden Querbuchse
aufweist, in die der Schließzylinder gesichert einsetzbar ist, dessen Schließbolzen
in den Rastkörper vorschließbar ist.
Dieser kompakte, montagefreundliche Aufbau erlaubt ein
ansprechendes Design und bietet darüber hinaus eine Anzahl weiterer Vorteile.
So werden die Normvorgaben zur Einbruchshemmung erfüllt; einem Abdrehen oder
Abhebeln wird ein hoher Widerstand von mind. 100 Nm entgegengesetzt. Griff und Rastkörper
sind besonders gut geführt; der Schließzylinder ist durch Unbefugte nicht
entnehmbar. Sehr günstig ist ferner die Nutzbarkeit von Standardteilen und
Serienprodukten wie Türgriffen, so daß die bisher gegebene Notwendigkeit
besonderer Dimensionierung entfällt. Es lassen sich Griffe aus allen gebräuchlichen
Werkstoffen verwenden, einschließlich Aluminium, Edelstahl und Messing. Zudem
eignen sich die Beschläge zur Anpassung an bei unterschiedlichen Riegelmechaniken
vorgegebenen Betätigungsfolgen, z.B. an eine TBT-Abfolge (tilt
before turn), und zur Integration einer einbruchhemmenden Baugruppe,
die bei einem Versuch, den Fensterbeschlag von außen zu bewegen, bewirkt, daß
Sperrglieder in dafür vorgesehene Ausnehmungen eingreifen, wodurch ein Weiterdrehen
des Griffs in die Öffnungsstellung des Fensters durch Selbsthemmung verhindert
wird (vergl.
EP 1 121 501 B1
, sog. Secustik-Funktion).
Die Anschlagplatte ist an dem flächigen Träger
insbesondere durch Verschraubung des Zentralkörpers befestigbar, so daß
beide Bauteile zusammen positionsgerecht festgelegt sind, wobei die Anschlagplatte
und der Zentralkörper mit einander zugeordneten, jeweils gegengleichen Ausnehmungen
und Vorsprüngen aneinander anschließen. Zwar hat man geteilte Rosetten
schon früher vorgesehen, doch wurde z.B. gemäß
EP 0 861 953 B1
ein unterer Teilkörper an einer Trägerfläche separat angeschlagen,
während ein oberer, einen Schließzylinder enthaltender Teilkörper
an dem unteren bloß zentral unter Federkraft und indirekt über den Griff-Vierkant
gehalten wurde. Auch fehlte eine Sicherung des Zylinders selbst, der aus dem Beschlag
relativ leicht entfernbar ist. Der Schließzylinder des vorgenannten Beschlags
ist radial auf einen als Sperrglied ausgebildeten Lagerkern gerichtet, der mit dem
Griff drehfest verbunden ist und am Umfang einzelne Rastvertiefungen aufweist, welche
ausgewählte Winkelstellungen definieren. Eine Nachrüstbarkeit für
eine Secustik-Funktion ist bei diesem Stand der Technik nicht vorgesehen.
Die Querbuchse führt den Schließzylinder, und
zwar begrenzt beweglich in Richtung seiner Längsausdehnung. Er hat dazu außen
parallele Abflachungen, an denen in den Zentralkörper eingefügte Anschläge
anliegen, z.B. in Form einer die Führungsbuchse übergreifenden Kralle.
An einem mit der Führungsbuchse fluchtenden, lösbar auf den Zentralkörper
aufsetzbaren Ringelement sind Arme abgewinkelt, die als parallel zu der Griff-Drehachse
angeordnete Anschläge in den Zentralkörper eingreifen. Dieser hat im Bereich
der Querbuchse drehachsparallele Schächte, welche die Anschläge führen.
Das Ringelement weist einen die Anschläge tragenden Radialarm auf, der in einer
Aussparung des Zentralkörpers abstützbar ist.
Eine Demontage des Schließzylinders ist nur möglich,
wenn zuvor der Führungsring mit den Krallenanschlägen aus dem Zentralkörper
entfernt wird. Damit allerdings an diesem (z.B. an einer Schrägfläche
außen) ein Werkzeug die Kralle untergreifen und ausheben kann, muß die
Rosettenkappe zuvor abgenommen sein.
Neben der insbesondere zentrisch angeordneten Führungsbuchse
befinden sich zwei einander diametral gegenüberliegende Federstege, die je
eine einwärtsgerichtete Rastnase tragen. Der Rastkörper hat bevorzugt
am Außenumfang in seinem unteren Bereich wenigstens zwei Paare von einander
diametral gegenüberliegenden, zu den Rastnasen gegengleich geformten Radialnuten.
Diese Anordnung erlaubt die Griffrastung in vorgegebenen Winkelpositionen, unabhängig
von einer Verriegelung.
Wird die TBT-Funktion genutzt bzw. ist ein Doppelhub-Schließzylinder
einzusetzen, so ist ferner vorgesehen, daß der Schließbolzen in eine Halbumfangsnut
oder in ein Radial-Sackloch des Rastkörpers vorschließbar ist.
Bei einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung weist der Rastkörper
- insbesondere an seinem Bodenbereich - eine Ausnehmung auf, in die ein Kupplungsteil
oder Koppelglied einsetzbar ist. Dieses ist zusammen mit einander gegenüberliegenden,
abgefederten Sperrgliedern oder Rastelementen in einer Rastplatte gehaltert und
durch einen Mitnehmerstift mit einer Riegelmechanik antriebsverbunden. Die länglich
gestaltete Rastplatte hat nahe ihren Außenenden axial abstehende Schraubnocken,
die mit am Zentralkörper vorhandenen Schraubnocken fluchten. Ein solcher sogenannter
Secustikeinsatz ist in
EP 1 121 501 B1
beschrieben.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Darin zeigen:
- Fig. 1
- eine auseinandergezogene Schrägansicht von oben der Bestandteile eines
erfindungsgemäßen Beschlags,
- Fig. 2
- eine Schrägansicht entsprechend Fig. 1, jedoch von unten,
- Fig. 3.1 bis 3.7
- je eine Längsschnittansicht eines erfindungsgemäßen Beschlags
in verschie denen Gebrauchspositionen und
- Fig. 4
- eine Schrägansicht eines Zentralkörpers mit Ringkralle und Schließzylinder.
Man ersieht aus Fig. 1 und 2 einen insgesamt mit 10 bezeichneten
Fensterbeschlag ohne den zugehörigen drehbaren Fenstergriff, dessen Griffhals
ein Mittelloch 64-einer Abdeckkappe oder Rosette 60 durchragt. Diese überdeckt
im montierten Zustand alle anderen Bestandteile.
Eine Anschlagplatte 12 ist dazu vorgesehen, an einem (nicht
dargestellten) flächigen Träger, z.B. einem Fensterrahmen, in genauer
Lagezuordnung zu einer (nicht gezeichneten) Riegelmechanik angebracht zu werden.
Die Befestigung erfolgt mit (der Übersichtlichkeit halber ebenfalls nicht dargestellten)
Schrauben, welche Nocken 21 eines auf die Anschlagplatte 12 aufgesetzten Zentralkörpers
20 und anschließende Nocken 51 eines in eine Kammer 19 der Anschlagplatte 12
einfügbaren Secustikeinsatzes 50 durchgreifen. Man erkennt, daß der Zentralkörper
20, die Anschlagplatte 12 und eine Rastplatte 52 des Secustikeinsatzes 50 formschlüssig
zusammenpassen und im montierten Zustand eine stabile Einheit bilden. Vorsprünge
28 des Zentralkörpers 20 sind hierzu gegengleich mit Ausnehmungen 18 der Anschlagplatte
12, deren Kammer 19 die mit dieser formgleiche Rastplatte 52 aufnimmt.
In einem Lagerring 14 führt die Anschlagplatte 12
einen allgemein etwa zylindrischen Rastkörper 15, der durch einen Spannstift
44 mit einem als Vierkantstift 16 ausgebildeten Mitnehmer drehfest verbunden ist,
welcher in ein Vierkantloch des Griffhalses ragt und so die Antriebsverbindung zu
dem Drehgriff herstellt. Der Vierkantstift 16 ist dazu an seinem griffseitigen Ende
längsgeschlitzt; er hat eine Ausfräsung 66, in die ein (nicht gezeichneter)
Gewindestift des Griffs eindringt, um diesen axial zu fixieren.
Den Rastkörper 15 lagert außerdem eine Führungsbuchse
24 des Zentralkörpers 20 von der eine Querbuchse 22 radial absteht. Diese nimmt
einen mittels eines Schlüssels S betätigbaren Schließzylinder 30
auf, der an seinen gegenüberliegenden Längsseiten Abflachungen 36 hat.
Er ist in der Querbuchse 22 längs einer Rippe/Nut-Führung 31, 33 - die
ihn darin drehgesichert hält - begrenzt verschieblich, soweit es nämlich
Anschläge 43 zulassen, die in parallele Schächte 23 des Zentralkörpers
20 von oben einfügbar und von einem Radialarm 46 einer Ringkralle 40 abgewinkelt
sind. Deren Ringbuchse 42 übergreift nicht nur die Führungsbuchse 42 des
Zentralkörpers 20 fluchtend, sondern auch einen Kragen 29 des Rastkörpers
15. Der Radialarm 46 ist in einer Aussparung 26 des Zentralkörpers 20 gefaßt.
Zwischen der Querbuchse 22 und der Führungsbuchse
24 kann ein Boden vorhanden sein, der eine Druckfeder 34 für den Schließzylinder
30 abstützt und ein Durchgangsloch aufweist, das dem Schließbolzen 32
in Gestalt und Größe angepaßt ist und ihn beim Vorschub führt.
Dadurch ist bei sicherem Sitz des Zylinders 30 auf einfache Weise gewährleistet,
daß dessen Schließbolzen 32 zum Eingriff in eine Halbumfangsnut 25 des
Rastkörpers 15 vorgeschlossen werden kann. In der Mitte dieser Nut 25, deren
Tiefe einem Schließhub entspricht, befindet sich ein Radial-Sackloch 65, dessen
Bohrungsgrund um einen weiteren Schließhub tiefer liegt. Tritt der Schließbolzen
32 hier ein, so ist der Griff des Beschlags 10 schaltbar, wie unten erläutert
wird.
Im Bereich des zentrischen Lagerrings 14 der Anschlagplatte
12 stehen sich zwei Federstege 48 gegenüber, an denen einwärts gerichtete
Rastnasen 45 mit - vorzugsweise vier - über den Umfang des Rastkörpers
15 (in 90°-Abständen) verteilten Radialnuten 35 zusammenwirken, um bevorzugte
Winkelstellungen (nach oben, zur Seite, nach unten) des Drehgriffs zu definieren,
die auch den jeweiligen Zustand der Riegelmechanik verdeutlichen. Bodenseitig hat
der Rastkörper 15 in seiner Ausnehmung 55 ein zentrisches Sack-Rundloch 49,
das einen Zapfen 53 der Rastplatte 52 aufnimmt, in welchem der Mitnehmerstift 56
drehfest gehalten ist.
Am Fenster wird der abschließbare Beschlag 10 vorzugsweise
wie folgt angebracht. Zuerst wird eine Baugruppe vormontiert, die aus der Anschlagplatte
12, dem Zentralkörper 20 samt Rastkörper 15 mit Vierkant 16 und dem Secustikeinsatz
50 mit Vierkant 56 besteht. Die so gebildete Einheit wird mit zwei (nicht dargestellten)
Schrauben am Fensterprofil verschraubt. In die Querbuchse 22 wird der gewählte
Schließzylinder 30 eingeführt und durch Aufsetzen der Ringkralle 40 auf
den Zentralkörper 20 gesichert, worauf die Abdeckkappe 60 übergestülpt
und mittels ihrer Schnappvertiefung 63 mit einer Schnapprille 13 der Anschlagplatte
12 verrastet wird. Abschließend wird der Fenstergriff auf das aus der Baugruppe
herausragende Ende des Vierkants 16 aufgesteckt und mittels einer im Griffhals vormontierten
Stiftschraube axial festgesetzt.
Der Schließzylinder 30 kann ein üblicher Dreh-
oder Druckzylinder sein, wenn die standardmäßige Dreh-Kipp-Bedienung des
Fenstergriffs gewünscht wird. Alternativ setzt man sog. Doppelhubzylinder ein,
wenn die TBT-Funktion (tilt before turn) benötigt wird.
Die Auswahl der Zylinderart kann noch am Montageort erfolgen; sie bestimmt, welche
Gebrauchsweise möglich ist. Eine Demontage des Schließzylinders 30 ist
nur unter besonderen Umständen möglich; zuvor muß das Ringelement
40 aus dem Zentralkörper 20 entfernt sein. Dazu muß man die Kappe 60 von
dem Beschlag 10 abnehmen und an dem Zentralkörper 20 - z.B. an einer Schrägfläche
neben seiner Aussparung 26 - ein Werkzeug ansetzen, das die Kralle 40 untergreift
und aushebt.
Aus Fig. 3.1 bis 3.7 gehen diverse Funktionsstellungen
hervor. In einer "Verschlossen-Position" (Fig. 3.1, 3.4, 3.6) ist der Schließzylinder
30 axial starr fixiert und die Stirnfläche des vorgeschlossenen Schließbolzens
32 kommt am Bohrgrund des Radial-Sacklochs 65 zur Anlage. Eine Demontage des Beschlags
10 ist in dieser Position nicht möglich. Man kann ihn erst demontieren, wenn
sich der Schließzylinder 30 in "Offen-Position" befindet (Fig. 3.2, 3.5, 3.7),
die dessen begrenzte Axialverschiebung erlaubt. Die Abflachungen 36 haben hierzu
eine Axialausdehnung, die wenigstens um den Hub des Zylindergehäuses größer
ist als die Breite der Krallen bzw. Arme 43.
In Fig. 3.1 bis 3.3 ist ein Doppelhub-Drehzylinder 30 dargestellt,
dessen Schließbolzen 32 in "Verschlossen-Position" (Fig. 3.1), in "Offen-Position"
(Fig. 3.2) und in "TBT-Position" (Fig. 3.3) zu sehen ist. Befindet sich der Schließzylinder
30 in "Verschlossen-Position" (Fig. 3.1), so greift der ganz vorgeschlossene Schließbolzen
32 in das entsprechend orientierte Radial-Sackloch 65 des Rastkörpers 15 ein.
Wird er um einen ersten Hub zurückgeschlossen (Fig. 3.3), so reicht der Schließbolzen
32 nur bis auf den Boden der Halbumfangsnut 25. In dieser kann er während einer
Griffdrehung einen Schaltweg von 0° bis 90° durchfahren, d.h. bis zur
Kippstellung des Fensters; ein Weiterdrehen wird durch die Enden der Nut 25 verhindert,
an denen der Schließbolzen 32 in Umfangsrichtung anschlägt. Mit einem
zweiten Rückschließhub gelangt der Bolzen 32 aus der Nut 25 des Rastkörpers
15 heraus (Fig. 3.2), so daß der Fenstergriff bis 180° gedreht werden
kann, d.h. in die Öffnungsstellung des Fensters.
Fig. 4 verdeutlicht den Zentralkörper 20, in dessen
Querbuchse 22 der Schließzylinder 30 unter Abstützung durch die Druckfeder
34 lagerichtig einführbar ist, so daß sein Schließbolzen 32 in das
Loch 28 eintreten kann. Seine äußeren Abflachungen 36 werden in der montierten
Position zur Begrenzung der Axialbewegung des Zylindergehäuses seitlich von
den Anschlägen 43 gefaßt, die vom Radialarm 46 der Kralle 43 winkelig
abstehen und in den Schächten 23 des Zentralkörpers 20 geführt sind,
welcher den Radialarm 46 in der Aussparung 26 abstützend aufnimmt. Die Ringbuchse
42 und die Führungsbuchse 24 fluchten im Einbauzustand, um den Rastkörper
15 zu führen.
Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen
beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar. So kann statt eines
Rundzylinders 30 auch ein profilierter Schließzylinder verwendet werden. Die
Abdeckkappe 60 kann hohl oder massiv ausgebildet sein und auch aus anderen als den
angegebenen Materialien bestehen. Auf die Gestalt und Anordnung der Ausnehmungen
18 und der Vorsprünge 28 kommt es nicht an, sofern nur satter Formschluß
gewährleistet ist. Das gilt entsprechend für die Anschlagplatte 12 und
den Zentralkörper 20 selbst, deren längliche, gerundete oder ovale Form
zwar für viele Anwendungen besonders vorteilhaft ist, die jedoch auch eckig
bzw. rechteckig gestaltet sein können. Da der Fenstergriff zuletzt aufgebracht
wird, bestehen keinerlei Einschränkungen bezüglich seiner Form, wogegen
herkömmlich bei sog. zugfest-drehbaren Verbindungen Abdeckkappen oder Bleche
über den Griffhals zu montieren sind, was nur bei besonderer Griffgestalt geht.
Man erkennt, daß der erfindungsgemäße Beschlag10
bevorzugt folgende Bestandteile aufweist (vergl. Fig. 1 und 2, von innen nach außen):
- einen Secustikeinsatz 50 mit gesondertem Fenstergetriebe-Vierkant 56;
- einen Rastkörper 15 in Gestalt eines Rundblocks, der mit einem geschlitzten
Vierkant 16 als Griffmitnehmer verstiftet ist;
- eine Anschlagplatte 12, bevorzugt ein Kunststoff-Unterteil, mit zentral angeordnetem
Lagerring 14, neben dem zwei Rastnasen 45 vorhanden sind;
- einen Zentralkörper 20, z.B. ein Zamak-Oberteil, mit zentraler Führungsbuchse
24 und an dieser radial anschließender Querbuchse 22 als Schloßhalter;
- einen Schließzylinder 30 als eine Art Einsteckschloß mit Axialabstützung
durch eine Druckfeder 32 und mit äußeren Abflachungen 36;
- ein Ringelement in Form einer Kralle 40 mit einer Ringbuchse 42 und mit abgewinkelten,
parallelen Anschlägen 43 an einem Radialarm 46, welche in drehachsparallelen
Schächten 23 des Zentralkörpers 20 geführt sind und die Abflachungen
36 anliegend übergreifen;
- eine Abdeckkappe 60, die insbesondere aus Aluminium, Edelstahl oder Messing
bestehen kann.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß zur Betätigung
einer Schließmechanik eine an einem flächigen Träger, z.B. an einem
Fensterrahmen, anschlagbare Platte 12 einen Lagerring 14 hat, neben dem sich Rastnasen
45 gegenüberstehen und der einen Rastkörper 15 dreh- und verrastbar führt.
Dieser ist durch einen Vierkant 16 mit einem Drehgriff antriebsverbunden und mittels
eines schlüsselbetätigten Schließzylinders 30 verriegelbar. Die Anschlagplatte
12 wird an dem flächigen Träger durch Verschraubung eines Zentralkörpers
20 befestigt, wobei dieser und die Anschlagplatte 12 mit gegengleichen Ausnehmungen
18 und Vorsprüngen 28 aneinander anschließen. Der Zentralkörper 20
lagert den Rastkörper 15 in einer Führungsbuchse 24, von der eine Querbuchse
22 radial absteht, die den Zylinder 30 gesichert aufnimmt, dessen Bolzen 32 in eine
Halbumfangsnut 25 des Rastkörpers 15 vorschließbar ist. Die Querbuchse
22 führt den Schließzylinder 30, der außen parallele Abflachungen
36 aufweist, an denen im Zentralkörper 20 abgewinkelte Arme 43 einer Ringkralle
40 anliegen, deren Ring buchse 42 mit der Führungsbuchse 24 fluchtet und einen
Kragen 29 des Rastkörpers 15 führt. Ein Radialarm 46 der Ringkralle 40
ist in einer Aussparung 26 des Zentralkörpers 20 abgestützt. Der Rastkörper
15 hat außen zu den Rastnasen 45 gegengleiche Radialnuten 35 und unten eine
Ausnehmung 55, die einen Secustikeinsatz 50 mit einem Kupplungsteil oder Koppelglied
54 aufnimmt, das als Antriebsverbindung einen Mitnehmerstift (56) haltert und zusammen
mit gefederten Sperrgliedern 58 von einer Rastplatte 52 mit axial abstehenden Schraubnocken
51 umschlossen ist, die mit am Zentralkörper 20 vorhandenen Schraubnocken 21
fluchten.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung
und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver
Einzelheiten und räumlicher Anordnungen, können sowohl für sich als
auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
Bezugszeichenliste
- S
- Schlüssel
- 10
- Beschlag
- 12
- Anschlagplatte
- 13
- Schnappvorsprung
- 14
- Lagerring
- 15
- Rastkörper
- 16
- Vierkantstift
- 18
- Ausnehmungen
- 19
- Kammer
- 20
- Zentralkörper
- 21
- Nocken
- 22
- Querbuchse
- 23
- Schächte
- 24
- Führungsbuchse
- 25
- Halbumfangsnut
- 26
- Aussparung
- 28
- Vorsprünge
- 29
- Kragen
- 30
- Schließzylinder
- 31
- Rippe
- 32
- Schließbolzen
- 33
- Nut
- 34
- (Druck-) Feder
- 35
- Rastvertiefung
- 36
- Abflachungen
- 38
- Loch
- 40
- Ringelement / Kralle
- 42
- Ringbuchse
- 43
- Anschläge / Arme
- 44
- Spannstift
- 45
- Rastnasen
- 46
- Radialarm
- 48
- Federstege
- 49
- Sack-Rundloch
- 50
- Secustikeinsatz
- 51
- Nocken
- 52
- Rastplatte
- 53
- Zapfen
- 54
- Koppelglied / Kupplungsteil
- 55
- Ausnehmung
- 56
- Mitnehmerstift
- 57
- (Druck-) Feder
- 58
- Sperrglieder / Rastelemente
- 60
- Abdeckkappe
- 62
- Seitenloch
- 63
- Schnappvertiefung
- 64
- Mittelloch
- 65
- Radial-Sackloch
- 66
- Ausfräsung