| Dokumentenidentifikation |
EP1837472 08.11.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001837472 |
| Titel |
Fenster, Tür oder dgl. mit einer Flügellastabtrageinrichtung |
| Anmelder |
ROTO FRANK AG, 70771 Leinfelden-Echterdingen, DE |
| Erfinder |
Bertsche, Arnold, 70794 Filderstadt, DE; Beyer, Joachim, 71111 Waldenbuch, DE; Hanel, Dirk, 70771 Leinfelden-Echterdingen, DE; Siegler, Martin, 73230 Kirchheim/Teck, DE |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
25.03.2006 |
| EP-Aktenzeichen |
060062015 |
| EP-Offenlegungsdatum |
26.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.11.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E05F 7/00(2006.01)A, F, I, 20070828, B, H, EP
|
| IPC-Nebenklasse |
E05D 11/00(2006.01)A, L, I, 20070828, B, H, EP
|
| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Fenster, eine Tür oder
dgl. mit einer festen Einfassung und einem öffen- und schließbaren Flügel,
mit einer Flügellastabtrageinrichtung zur Einleitung eines Teils der Flügellast
bzw. Gewichtskraft des Flügels in die feste Einfassung, die eine einfassungsseitige
und eine flügelseitige Widerlageranordnung zur Lagerung eines Lastübertragungsmittels
und eine mit diesem zusammen wirkende, eine während eines Öffen- und/oder
Schließvorgangs des Flügels zumindest zwischen ortsfesten Teilen der Widerlageranordnungen
auftretende Abstandsänderung ausgleichende Abstandsausgleichseinrichtung aufweist
.
Flügel sind in der Regel über einen Eckbeschlag
mit einer festen Einfassung, insbesondere einem festen Rahmen, gekoppelt, so dass
der Flügel bezüglich der festen Einfassung eine Drehbewegung und/oder
eine Kippbewegung ausführen kann. Das Gewicht des Flügels muss dabei abgestützt
werden. Häufig weisen Eckbeschläge eine Lenkeranordnung auf, die kein
oder nur ein begrenztes Gewicht aufnehmen kann. Insbesondere bei großen, schweren
Flügeln besteht das Problem der Lastabtragung, ohne Beeinträchtigung des
Eckbeschlags. Eine weitere Anforderung besteht heutzutage darin, möglichst
denselben Eckbeschlag für unterschiedliche Flügelgrößen verwenden
zu können, so dass weniger unterschiedliche Bauteile bevorratet und hergestellt
werden müssen.
In der
EP 0 360 024 B1
wird zur ausschließlichen Lastabtragung des Flügels vorgeschlagen,
dass dieser sich zumindest bei drehgeöffnetem Flügelrahmen am feststehenden
Rahmen über eine von den Lenkern der Drehlager unabhängige Einrichtung
abstützt. Dabei umfasst die Einrichtung einen Stützstab, welcher sich
einenends am feststehenden Rahmen im Bereich des unteren Drehlagers und anderenends
am drehlagernahen, zur Drehachse paraiieien Rahmenschenkel des Flügelrahmens
abstützt. Da sich beim Öffnen des Flügels der Abstand zwischen den
beiden Anlenkpunkten des Stützstabs verändert, vollzieht der sich auf
dem Stützstab abstützende Flügelrahmen beim Dreh - Öffnen des
Flügels nach einer anfänglichen geringfügigen Anhebebewegung anschließend
eine geringfügige Absenkbewegung.
Aus der
EP 1 301 676 B1
ist ein Fenster mit einem an oder in der Nähe einer aufrechten Begrenzungskante
durch Gelenkbeschläge an einem feststehenden Rahmen gelagerten Flügel
mit einer einerseits im Bereich der Gelenkbeschläge am Flügel angreifenden
sowie andererseits entgegen der Gewichtskraft beziehungsweise Lastrichtung des Flügels
am feststehenden Rahmen wirkenden Entlastungseinrichtung aus einem am Flügel
oder Rahmen angebrachten Bock, einem daran angelenkten Zug - oder Druckglied und
einem damit kuppelbaren, am Rahmen beziehungsweise Flügel befestigbaren Widerlager,
bekannt. Dabei kann zur vollständigen Entlastung von Rahmenscharnierteilen
vorgesehen sein, dass das Zugglied unter Zwischenschaltung eines Federelements am
ortsfesten Widerlager des feststehenden Rahmens abgestützt wird und dabei die
Vorspannkraft des Federelements auf das jeweilige Gewicht des Flügels so eingestellt
wird, dass dessen vertikale Lastkomponente nicht von den Rahmenscharnierteilen aufgenommen
werden muss, sondern unmittelbar vom Zugglied in den feststehenden Rahmen eingeleitet
wird.
Ähnliche Anordnungen sind außerdem aus der
DE 39 20 360 C2
,
EP 0 385 414 B1
und
EP 0 379 866 B1
bekannt.
Aus der
EP 0 851 085 B1
ist ein Beschlag für einen Flügel, der an einem Blendrahmen
mit einer Blendrahmenecke so verschwenkbar angebracht ist, dass er drehbar und kippbar
ist, bekannt. Es ist ein Stützstab vorgesehen, der eine abhängige Einrichtung
darstellt, ohne die der Beschlag nicht arbeitet. Die Gewichtskraft des Flügels
wird über den Stützstab in das Drehlager eingeleitet. Am anderen Ende
des Stützstabs ist eine Steuereinrichtung vorgesehen, die den Angriffspunkt
oder Anlagepunkt des Stützstabs mit seinem oberen Ende in Abhängigkeit
davon verändert, wieweit der Flügel geöffnet ist. Durch die Steuereinrichtung
wird ein Abstandsausgleich realisiert. Dabei wird der Stützstab an seinem oberen
Ende jedoch erhöhtem Verschleiß ausgesetzt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, diesbezüglich
Abhilfe zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß auf ebenso überraschende
wie einfache Art und Weise durch ein Fenster, eine Tür oder dgl. der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, dass die Abstandsausgleichseinrichtung eine Federanordnung
umfasst, die stets eine vertikal wirkende Federkraftkomponente bewirkt, die einer
vertikalen Gewichtskraftkomponente der Gewichtskraft des Flügels bzw. der Flügellast
entgegen gerichtet ist und stets, also unabhängig von der Flügelstellung,
kleiner ist als die vertikale Gewichtskraftkomponente. Dadurch ist es möglich,
einen Flügel während eines Öffen - oder Schließvorgangs abzustützen,
ohne dass sich der Flügel vertikal nach oben bewegt. Ein Teil der Flügellast
kann über die Flügellastabtrageinrichtung (und den festen Rahmen) in die
feste Einfassung eingeleitet werden. Der verbleibende Anteil der Gewichtskraft wird
vorteilhafterweise anderweitig, beispielsweise durch eine Beschlaganordnung, abgetragen,
um zu verhindern, dass der Flügel bei einer Öffen- oder Schließbewegung
vertikal nach unten verlagert wird. Die Flügellastabtrageinrichtung ist vorzugsweise
nachrüstbar, so dass eine für ein geringes Flügelgewicht ausgelegte
Beschlaganordnung, insbesondere ein Eckbeschlag, auch bei schwereren Flügeln
verwendet werden kann, wobei das zusätzliche Gewicht der schwereren Flügel
über die Flügellastabtrageinrichtung getragen wird. Die Federanordnung
kann auf beide Endbereiche verteilt oder in einem Endbereich des Lastübertragungsmittels
vorgesehen sein. Es ist jedoch auch denkbar, die Federanordnung im Lastübertragungsmittel
vorzusehen, insbesondere beabstandet von dessen Endbereichen. Die Gesamtfederkraft,
die sich unter Umständen aus einer Vertikal- und einer Horizontalkomponente
zusammensetzt, ist vorzugsweise proportional zur Ausienkung der Federanordnung und
reagiert damit auf die Abstandsänderung zwischen den Widerlagern.
Besonders bevorzugt ist es, wenn die Federanordnung über
einen größeren als den der Abstandsänderung entsprechenden Federweg
eine Federkraft hat, deren Vertikalkomponente geringer ist als die Vertikalkomponente
der Gewichtskraft. Dadurch ist der nutzbare Weg der Federanordnung so groß,
dass auch die Falzlufteinstellung nach oben und unten, sowie Einbau - und Fertigungstoleranzen
ausgeglichen werden können. Eine separate, manuell zu bedienende Längenverstellung
des Lastübertragungsmittels ist nicht notwendig.
Vorzugsweise ist die Federanordnung vorgespannt. Dadurch
wird sichergestellt, dass ein Beschlag zuverlässig entlastet wird. Je nach
Anordnung der Federanordnung wird beispielsweise beim Öffnen des Flügels
und einer Längenänderung der Federanordnung der Flügel nicht angehoben,
sondern die Entlastung des Beschlags (Ecklagers) wird größer, d. h. die
Kraft, welche durch das Ecklager aufgenommen wird, wird kleiner und umgekehrt, die
Kraft, die von der Feder aufgenommen wird, steigt an. Es kann sich jedoch auch der
umgekehrte Effekt einstellen, wobei die Federanordnung so ausgelegt ist, dass immer
ein Teil der Flügellast aufgenommen wird.
Eine besonders Platz sparende und sichere Anordnung der
Federanordnung ergibt sich, wenn die Federanordnung stets parallel zu einer Falzumfangsrichtung,
insbesondere vertikal, ausgerichtet ist. In diesem Fall ist auch die Federkraft
stets vertikal gerichtet. Sie hat also ausschließlich eine Vertikalkomponente.
Vorteilhafterweise ist die Federanordnung als Druckfederanordnung
ausgebildet. Diese kann besonders einfach aus Tellerfedern aufgebaut werden. Einer
der Teller bringt bei kleinem Weg eine große Kraft. Die Tellerfedern können
wechselsinnig angeordnet sein. Bei wechselsinnig angeordneten Tellerfedern bleibt
die Kraft gleich, der Weg erhöht sich aber entsprechend der Anzahl der Federn.
Werden ein oder mehrere Tellerfedern nicht wechselsinnig, sondern gleichsinnig eingebaut,
lässt sich die Federkraft erhöhen. Alternativ kann die Federanordnung
als Gummischubfeder oder aus elastomerem Material ausgebildet sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann ein von
der Flügellastabtrageinrichtung unabhängiger Beschlag, insbesondere Eckbeschlag,
vorgesehen sein, der einen Teil der Flügellast (Gewichtskraft), insbesondere
einer Vertikalkomponente der Gewichtskraft, in die feste Einfassung einleitet. Insbesondere
bei einer Kippstellung des Flügels kann auch eine Horizontalkomponente der
Flügellast in die feste Einfassung eingeleitet werden. Dadurch, dass der Beschlag
und die Flügellastabtrageinrichtung voneinander unabhängig sind, kann
der Beschlag bei Flügeln geringeren Gewichts auch ohne Flügellastabtrageinrichtung
eingesetzt werden. Für Flügel höheren Gewichts kann die Flügellastabtrageinrichtung
unabhängig vom Beschlag nachgerüstet werden. Durch den Beschlag kann die
vertikale Lage des Flügels festgelegt werden, so dass dieser sich bei einer
Schwenk- oder Kippbewegung nicht vertikal relativ zur festen Einfassung bewegt.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung kann das Lastübertragungsmittel
starr, insbesondere als Stab, vorzugsweise als Stützstab, ausgebildet sein.
Wenn als Lastübertragungsmittel ein Stützstab vorgesehen ist, ist die
einfassungsseitige Widerlageranordnung vorteilhafterweise unterhalb der flügelseitigen
Widerlageranordnung angeordnet.
Das Lastübertragungsmittel kann als Zugmittel ausgebildet
sein. Auch ein Stab kann als Zugmittel verwendet werden. Vorzugsweise, kommen als
Zugmittel jedoch Seile, Bowdenzüge oder dgl. infrage. Wenn das Lastübertragungsmittel
als Zugmittel ausgebildet ist, ist die einfassungsseitige Widerlageranordnung vorzugsweise
oberhalb der flügelseitigen Widerlageranordnung angeordnet.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein,
dass eine Widerlageranordnung mehrteilig aufgebaut ist, wobei ein erstes Teil ortsfest
angeordnet ist und ein zweites Teil während einer Öffen- und/oder Schließbewegung
relativ zu dem ersten Teil entlang einer Führung beweglich ist. Dadurch wird
der Abstandsausgleich ermöglicht. Das zweite Teil kann als Gleiter ausgebildet
sein. Vorzugsweise stützt sich das bewegliche Teil an der Federanordnung ab.
Vorteilhafterweise ist eine Justiereinrichtung zur Einstellung
der Vorspannung der Federanordnung vorgesehen ist. Auch ein Nachspannen der Federanordnung
kann dadurch erfolgen. Hierzu kann ein Gewinde am Ende des Lastübertragungsmittels
vorgesehen sein, das mit einer Mutter, an der sich die Federanordnung abstützt,
zusammenwirkt. Alternativ dazu kann eine Widerlageranordnung zweiteilig ausgeführt
sein, wobei ein Teil ortsfest angeordnet ist und das andere Teil, an dem das Lastübertragungsmittel
befestigt sein kann, in unterschiedlichen Relativpositionen bezüglich des ortsfesten
Teils fixierbar ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann an einer
Widerlageranordnung eine Umlenkeinrichtung zur Umlenkung des Lastübertragungsmittels
vorgesehen sein. Dadurch ist es möglich, die Federanordnung in einer Beschlagteilnut
Platz sparend anzuordnen. Die Widerlageranordnung kann als Umlenkung eine trichterförmige
Öffnung aufweisen. Der Verschleiß des Lastübertragungsmittels kann
dadurch minimiert werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn eine Montagehilfe vorgesehen
ist, mit der die Federanordnung während der Montage der zusätzlichen Flügellastabtrageinrichtung
komprimierbar ist. Dadurch lässt sich das Lastübertragungsmittel einfacher
an einer Widerlageranordnung einhängen. in den Rahmen der Erfindung fällt
außerdem eine Flügellastabtrageinrichtung eines Fensters, einer Tür
oder dgl. mit den vorgenannten Flügellastabtrageinrichtungsmerkmalen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind
in der Zeichnung schematisch dargestellt und werden nachfolgend mit Bezug zu den
Figuren der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
-
Fig. 1
- eine perspektivische Ansicht des unteren Eckbereichs eines Fensters mit einer
ersten Ausführungsform einer Flügellastabtrageinrichtung;
-
Fig. 2
- eine Schnittdarstellung durch die erste Ausführungsform einer Flügellastabtrageinrichtung;
-
Fig. 3
- eine perspektivische Ansicht des unteren Eckbereichs eines Fensters mit einer
zweiten Ausführungsform einer Flügellastabtrageinrichtung;
-
Fig. 4a
- eine Schnittdarstellung durch den unteren Teil der zweiten Ausführungsform
einer Flügellastabtrageinrichtung;
-
Fig. 4b
- eine Schnittdarstellung durch den oberen Teil der zweiten Ausführungsform
einer Flügellastabtrageinrichtung;
-
Fig. 5a
- eine Darstellung der unteren Widerlageranordnung der zweiten Flügellastabtrageinrichtung
mit abgenommenem Deckelteil;
-
Fig. 5b
- das zur Widerlageranordnung der Fig. 5a gehörende Deckelteil;
-
Fig. 6
- eine perspektivische Ansicht des unteren Eckbereichs eines Fensters mit einer
dritten Ausführungsform einer Flügellastabtrageinrichtung;
-
Fig. 7
- eine Detailansicht der oberen Widerlageranordnung der Flügellastabtrageinrichtung
gemäß Fig. 6; und
-
Fig. 8
- eine Detailansicht der unteren Widerlageranordnung der Flügellastabtrageinrichtung
gemäß Fig. 6.
Gemäß der Ausführungsform der Figur 1 ist
ein Flügel 1, insbesondere ein Dreh-Kipp-Flügel, mit einem Flügelrahmen
2 über einen als Eckbeschlag ausgebildeten Beschlag 3 mit einem festen Rahmen
4 einer Einfassung schwenkbar verbunden. Ein Teil der Flügellast des Flügels
1 wird durch die Lenker 5, 6 aufgenommen und auf den festen Rahmen 4 und damit die
Einfassung übertragen. Für eine zusätzliche Lastabtragung sorgt eine
Flügellastabtrageinrichtung 7, die eine flügelseitige erste Widerlageranordnung
8 und eine einfassungsseitige zweite Widerlageranordnung 9 umfasst, die ein Lastübertragungsmittel
10 aufnehmen bzw. halten. Das Lastübertragungsmittel 10 ist im Ausführungsbeispiel
der Figur 1 als Stützstab ausgebildet. Die einfassungsseitige Widerlageranordnung
9 ist profilunabhängig und auf eine Grundplatte 11 des Beschlags 3 aufgeschraubt.
In der Schnittdarstellung der Flügellastabtrageinrichtung
7 gemäß der Figur 2 ist erkennbar, dass die einfassungsseitige Widerlageranordnung
9 eine kugelförmige Ausnehmung 15 aufweist. Über die Widerlageranordnung
9 wird ein Teil des Gewichts des Flügels 1 in den festen Rahmen 4 und damit
die Einfassung eingeleitet. Das Lastübertragungsmittel 10 weist kugelförmige
Enden 16, 17 auf, wobei das Ende 17 in einer kugelförmigen Aufnahme 18 aufgenommen
ist. Die Aufnahme 18 hält das Lastübertragungsmittel 10 aufgrund eines
Hintergriffs des kugelförmigen Endes 17 unverlierbar an der Widerlageranordnung
8.
Die Widerlageranordnung 8 umfasst ein erstes, ortsfest
am Flügelrahmen 2 montierbares Teil 19 und ein zweites relativ zum ortsfesten
Teil 19 in vertikaler Richtung bewegliches Teil 20. Das zweite Teil 20 ist als Gleiter
ausgebildet und ist in dem ersten Teil 19 gleitend mit Hintergriffführung aufgenommen.
In das zweite Teil 20 ist die Aufnahme 18 aufgenommen, die sich bei der Montage
im zweiten Teil 20 verspannt. Eine Federanordnung 21 ist zwischen dem beweglichen
Teil 20 und einem Lagerbock 22 des ortsfesten Teils 19 angeordnet. Dabei stützt
sich die Federanordnung 21 zum einen an dem beweglichen Teil 20 und zum anderen
über eine Schulter 23 eines Aufnahmebolzens 24, auf den Tellerfedern 25 aufgefädelt
sind, an dem Lagerbock 22 ab. Die Federanordnung ist stets vertikal ausgerichtet.
Die Federkraft wirkt somit immer in vertikaler Richtung und hat ausschließlich
eine vertikale Komponente.
Die vertikale Lage des Flügels 2 während einer
Öffen - oder Schließbewegung ist durch den Beschlag 3 festgelegt. Da sich
bei einer Öffen - oder Schließbewegung der Abstand zwischen den Widerlageranordnungen
8, 9 (zumindest deren ortsfesten Teilen) verändert, da das Lastübertragungsmittel
10 von einer im Wesentlichen vertikalen Ausrichtung in einer Schließstellung
des Flügels 1 in eine den Falzluftbereich durchgreifende Schrägstellung
bei geöffnetem Flügel 1 verschwenkt wird, muss ein Längenausgleich
geschaffen werden. Dies erfolgt zum einen durch das bewegliche Teil 20 und zum anderen
durch die Federanordnung 21. Bei einer Schrägstellung des Zugmittels 10 bewegt
sich das bewegliche Teil 20 nach unten, so dass sich die Federanordnung 21 etwas
entspannt (die vertikale Lage des ersten Teils 19 bleibt erhalten, da sich der Flügel
1 nicht vertikal verlagert). Dies bedeutet, dass sich die Federkraft etwas verringert,
aber nur so geringfügig, dass der Flügel 1 trotzdem mit abgestützt
wird. Die Federanordnung 21 bewirkt also, dass die vertikale Wegstrecke des Teils
20 in der Widerlageranordnung 8 ausgeglichen wird, bei gleichzeitiger teilweiser
Abtragung des Flügelgewichts. Bei entsprechender Anzahl der Tellerfedern 25
wird die einstellbare Falzluftverstellung am Beschlag 3 auch durch die Tellerfedern
25 ausgeglichen. Somit ist ein zusätzliches Nachspannen an der Flügellastabtrageinrichtung
7 nicht notwendig. Ebenso können Fertigungs - und Einbautoleranzen durch zusätzliche
Federn berücksichtigt werden. Da die Flügellastabtrageinrichtung 7 den
Beschlag 3 nur entlastet, also nur einen Teil des Flügelgewichts über
die Flügellastabtrageinrichtung 7 abgetragen wird, kann die Höhenverstellung
im Beschlag 3 verbleiben.
Beispielsweise können Tellerfedern 25 mit einer Federkraft
von etwa 660 N eingesetzt werden. Federanordnungen 21 mit solchen Tellerfedern 25
können für Flügel 1 mit einem Gewicht von nahezu 150 kg eingesetzt
werden, wobei etwa 80kg durch den Beschlag 3 abgetragen werden. Das Gewicht lässt
sich noch erhöhen, wenn zumindest einige Tellerfedern 25 gleichsinnig eingebaut
werden.
Gemäß der Ausführungsform der Figur 3 ist
ein als Dreh-Kipp-Flügel ausgebildeter Flügel 31 mit einem Flügelrahmen
32 über einen als Eckbeschlag ausgebildeten Beschlag 33 mit einem festen Rahmen
34 einer festen Einfassung schwenkbar verbunden. Ein Teil der Flügellast des
Flügels 31 wird durch den Beschlag 33 aufgenommen und auf den festen Rahmen
34 übertragen. Für eine zusätzliche Lastabtragung sorgt eine Flügellastabtrageinrichtung
37, die eine einfassungsseitige erste Widerlageranordnung 38 und eine flügelseitige
zweite Widerlageranordnung 39 umfasst, die ein Lastübertragungsmittel 40 aufnehmen
bzw. halten. Das Lastübertragungsmittel 40 ist im Ausführungsbeispiel
der Figur 3 als Seilzug ausgebildet.
In der Schnittdarstellung der unteren Widerlageranordnung
39 gemäß der Figur 4a ist zu erkennen, dass die Widerlageranordnung 39
ein erstes, ortsfest an dem Flügelrahmen 32 montierbares Teil 45 aufweist.
Relativ zu dem ortsfesten Teil 45 ist ein zweites Teil 46 vertikal beweglich, wobei
das Teil 46 in einer Führung 47 geführt ist. Das ortsfeste Teil 45 weist
zwei Bestandteile, nämlich ein Unterteil 45.1 und ein Deckelteil 45.2 auf,
wobei die Führung 47 zwischen dem Unterteil 45.1 und dem Deckelteil 45.2 ausgebildet
ist. Um ein Auseinanderfallen der Teile 45.1, 45.2 zu verhindern, ist eine Zapfenverbindung
vorgesehen. In der Führung 47 ist außerdem eine Federanordnung 48 angeordnet,
die sich an dem beweglichen Teil 46 abstützt. Mit dem beweglichen Teil 46 ist
das hier nicht dargestellte Lastübertragungsmittel 40 koppelbar. Bei einer
Öffnungsbewegung des Flügels 31 wird aufgrund einer Abstandsänderung
zwischen den Widerlageranordnungen 38,39 die vorgespannte Federanordnung 48 ohne
wesentliche Änderung der Federkraft komprimiert. Ein Teil der vertikal gerichteten
Gewichtskraft wird daher immer durch die Federanordnung 48 aufgenommen, wobei die
Federkraft hier ebenfalls vertikal wirkt, da die Federanordnung 48 in vertikaler
Richtung (Falzumfangsrichtung) ausgerichtet ist.
An dem Deckelteil 45.2 ist eine trichterförmige Öffnung
49 ausgebildet, durch die sich das Lastübertragungsmittel 40 erstreckt. Die
trichterförmige Öffnung 49 hat die Funktion einer Umlenkung für das
Lastübertragungsmittel 40. Die Widerlageranordnung 39 überdeckt zwar teilweise
ein Beschlagteil 33.1 des Beschlags 33, ist grundsätzlich von diesem jedoch
unabhängig. Auch der Beschlag 33 ist unabhängig von der Widerlageranordnung
39 einsetzbar.
In der Figur 4b ist die Widerlageranordnung 38 in einer
Schnittdarstellung gezeigt. Auch die Widerlageranordnung 38 ist zweiteilig aufgebaut.
Ein Teil 51 weist eine als Bolzen ausgebildete Aufnahme 52 auf, an der das Lastübertragungsmittel
40 befestigt, insbesondere eingehängt, werden kann. Das Teil 51 ist über
eine als Stellschraube ausgebildete Justiereinrichtung 53, die sich an dem Teil
54 abstützt, relativ zu dem Teil 54 beweglich. Darüber lässt sich
eine Grundeinstellung, insbesondere eine Vorspannung der Federanordnung 48, vornehmen.
Im Betrieb, also bei einer Öffen- oder Schließbewegung sind die Teile
51,54 nicht relativ zueinander bewegbar.
In der Figur 5a ist die Widerlageranordnung 39 mit abgenommenem
Deckelteil 45.2 dargestellt. Hier ist zu erkennen, dass an dem Lastübertragungsmittel
40 ein Bolzen 55 angeordnet ist, der in einer Ausnehmung 56 des beweglichen Teils
46 formschlüssig liegt, an dem sich die Federanordnung 48 abstützt. Anderenends
stützt sich die Federanordnung 48 an einer Schulter 57 ab. Das Teil 46 weist
eine Durchgangsöffnung auf, die das Lastübertragungsmittel 40 durchragt.
Die Figur 5b zeigt eine perspektivische Ansicht des Deckelteils
45.2. Hier ist deutlich die trichterförmige Öffnung 49 zu erkennen.
Gemäß der Ausführungsform der Figur 6 ist
ein als Dreh-Kipp-Flügel ausgebildeter Flügel 61 mit einem Flügelrahmen
62 über einen als Eckbeschlag ausgebildeten Beschlag 63 mit einem festen Rahmen
64 einer festen Einfassung schwenkbar verbunden. Ein Teil der Flügellast des
Flügels 61 wird durch den Beschlag 63 aufgenommen und auf den festen Rahmen
64 übertragen. Für eine zusätzliche Lastabtragung sorgt eine Flügellastabtrageinrichtung
67, die eine einfassungsseitige erste Widerlageranordnung 68 und eine flügelseitige
zweite Widerlageranordnung 69 umfasst, die ein Lastübertragungsmittel 70 aufnehmen
bzw. halten. Das Lastübertragungsmittel 70 ist im Ausführungsbeispiel
der Figur 6 als Stab ausgebildet. Bei diesem Ausführungsbeispiel wäre
es jedoch auch denkbar, das Lastübertragungsmittel 70 nur im Bereich der oberen
Widerlageranordnung 68 starr auszubilden und es im unteren Bereich flexibel, insbesondere
als Seilzug auszubilden.
In der in der Figur 7 gezeigten Detaildarstellung ist zu
erkennen, dass das Lastübertragungsmittel 70 einen Bolzen 71 und eine Federanordnung
72 durchsetzt. Der Bolzen 71 kann schwenkbar an dem ortsfesten Teil 73 der Widerlageranordnung
68 angeordnet sein oder eine so große Durchgangsöffnung aufweisen, dass
eine Schwenkbewegung des Lastübertragungsmittels 70 nicht behindert wird. Die
Federanordnung 72 stützt sich einenends an dem Bolzen 71 ab und anderenends
an einer Mutter 74, die auf ein Gewinde am freien Ende des Lastübertragungsmittels
70 aufgeschraubt ist. Eine Abstandsänderung zwischen den Widerlageranordnungen
68, 69 wird durch die Federanordnung 72, die als Druckfeder ausgebildet ist, aufgenommen.
Beim Öffnen des Flügels 61 wird die Federanordnung 72 zusätzlich
komprimiert, so dass sich die Federkraft erhöht. Die Vertikalkomponente der
Federkraft ist dennoch geringer als die Vertikalkomponente der Gewichtskraft des
Flügels 61. Dadurch wird sichergestellt, dass der Flügel beim Öffnen
nicht angehoben wird.
Zur Montage werden die Montagehilfe 75, der Bolzen 71 und
die Federanordnung 72 auf dem Lastübertragungsmittel 70 vormontiert. Über
die Montagehilfe 75 und die Mutter 74 wird die Federanordnung 72 komprimiert, so
dass das Lastübertragungsmittel 70 möglichst weit nach unten über
den Bolzen 71 hervor steht. Die Montagehilfe 75 ist als Mutter ausgebildet, die
in Längsrichtung des Lastübertragungsmittels 70 verstellbar ist. Sobald
das freie Ende des Lastübertragungsmittels 70, das im Ausführungsbeispiel
als Haken 76 ausgebildet ist, an der Widerlageranordnung 69 befestigt ist (Figur
8), kann die Montagehilfe 75 gelöst werden, so dass eine Relativbewegung des
Lastübertragungsmittels 70 bezüglich des Bolzens 71 ermöglicht wird.
Wie sich der Figur 8 entnehmen lässt, besteht die
Widerlageranordnung 69 in diesem Ausführungsbeispiel lediglich aus einer Lasche
77, die am Flügelrahmen 62 ortsfest fixiert ist. Die Lasche 77 bildet einen
Hintergriff für den Haken 76.
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| Anspruch[de] |
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Fenster, Tür oder dgl. mit einer festen Einfassung und einem öffen-
und schließbaren Flügel (1, 31, 61), mit einer Flügellastabtrageinrichtung
(7, 37, 67) zur Einleitung eines Teils der Flügellast in die feste Einfassung,
die eine einfassungsseitige und eine flügelseitige Widerlageranordnung (8,
9, 38, 39, 68, 69) zur Lagerung eines Lastübertragungsmittels (10, 40, 70)
und eine mit diesem zusammen wirkende, eine während eines Öffen- und/oder
Schließvorgangs des Flügels (1, 31, 61) zumindest zwischen ortsfesten
Teilen der Widerlageranordnungen auftretende Abstandsänderung ausgleichende
Abstandsausgleichseinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die
Abstandsausgleichseinrichtung eine Federanordnung (21, 48, 72) umfasst, die stets
eine vertikal wirkende Federkraftkomponente bewirkt, die einer vertikalen Gewichtskraftkomponente
der Gewichtskraft des Flügels (1, 31, 61) bzw. der Flügellast entgegen
gerichtet ist und stets kleiner ist als die vertikale Gewichtskraftkomponente.
Fenster, Tür oder dgl. nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Federanordnung (21, 48, 72) vorgespannt ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Federanordnung (21, 48, 72) stets parallel zu einer Falzumfangsrichtung,
insbesondere vertikal, ausgerichtet ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Federanordnung (21, 48, 72) als Druckfederanordnung
ausgebildet ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Federanordnung (21, 48, 72) mehrere Tellerfedern
(25) aufweist oder als Gummischubfeder oder aus elastomerem Material ausgebildet
ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ein von der Flügellastabtrageinrichtung
(7, 37, 67) unabhängiger Beschlag (3, 33, 63), insbesondere Eckbeschlag, vorgesehen
ist, der einen Teil der Gewichtskraft bzw. Flügellast, insbesondere der vertikalen
Gewichtskraftkomponente, in die feste Einfassung einleitet.
Fenster, Tür oder dgl. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Lastübertragungsmittel (10, 40, 70)
starr, insbesondere als Stab ausgebildet ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Lastübertragungsmittel (10, 40, 70)
als Zugmittel ausgebildet ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Widerlageranordnung (8, 39) mehrteilig
aufgebaut ist, wobei ein erstes Teil (19, 45) ortsfest angeordnet ist und ein zweites
Teil (20, 46) während einer Öffen- und/oder Schließbewegung relativ
zu dem ersten Teil (19, 45) entlang einer Führung (47) beweglich ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass sich die Federanordnung (21, 48, 72) an dem beweglichen Teil (20, 46) abstützt.
Fenster, Tür oder dgi. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Justiereinrichtung (53) zur Einstellung
der Vorspannung der Federanordnung (21, 48, 72) vorgesehen ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass an einer Widerlageranordnung (39) eine Umlenkeinrichtung
zur Umlenkung des Lastübertragungsmittels (40) vorgesehen ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Montagehilfe (75) vorgesehen ist, mit der
die Federanordnung (21, 48, 72) während der Montage der Flügellastabtrageinrichtung
(7, 37, 67) komprimierbar ist.
Fenster, Tür oder dgl. nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Flügel (1, 31, 61) als Dreh-Kipp-Flügel
ausgebildet ist.
Flügellastabtrageinrichtung (7, 37, 67) eines Fensters, einer Tür
oder dgl. mit den Lastabtrageinrichtungsmerkmalen nach einem der vorhergehenden
Ansprüche.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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