Die Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungsanordnung
für einen Lamellen aufweisenden Raffstore oder dergleichen, die gebäudeseitig
sowie ortsfest festlegbare Tragprofile und eine daran festgelegte Oberschiene enthält,
die an der den Tragprofilen abgewandten Seite offen ist und einen den Tragprofilen
zugewandten mittleren Basisschenkel und zwei beabstandete seitliche Schenkel aufweist.
Die Tragprofile werden mit üblichen Befestigungsmitteln
gebäudeseitig festgelegt, beispielsweise an einem Fenstersturz. In diese Tragprofile
werden dann die Oberschienen eingesetzt. Derartige Oberschienen sind in verschiedenen
Ausführungen bekannt und nehmen die Aufzugs- und Steuerungsmechanik eines aus
Lamellen bestehenden Raffstores, einer Jalousie oder ähnlicher Verdunkelungs-
oder Beschattungselemente auf. Zu der Steuerungsmechanik gehören bei einer
motorischen Verstellung unter anderem die Motoren und bei einer manuellen Verstellung
die Getriebe.
Die Steuerungs- und Antriebsmechanik wird in dem Hohlraum
der U-förmigen Oberschiene befestigt. Dies erfolgt durch mechanische Befestigungsmittel,
wie Schrauben, Nieten und dergleichen. Sie können jedoch auch durch Klemmung
in den U-förmigen Hohlraum eingesetzt werden, sofern die Hohlschiene mit entsprechenden
Stegen ausgestattet ist, die sich an den freien Enden der seitlichen Schenkel befinden,
so dass sich die in den Hohlraum eingesetzten Bauteile abstützen können
und kraftschlüssig fixiert sind.
Bei einer aus der
DE 10 2004 023 297
bekannten Halterung erfolgt die Befestigung der Oberschiene durch eine
U-förmige Schelle, die an der oberen horizontalen Unterkonstruktion für
den Raffstore befestigt wird. Diese U-förmige nach unten offene Schelle weist
horizontal nach außen abgewinkelte Befestigungslaschen auf, an denen ein Riegel
mittels Schrauben befestigt ist. Sofern dieser Riegel einseitig befestigt ist, kann
er in seiner Halteposition verschwenkt werden, wonach dann mittels einer zweiten
Schraube die Lage der Oberschiene in der Halterung gesichert wird.
Die Oberschienen werden entweder mit der U-förmigen
Öffnung nach oben, bezogen auf die montierte Stellung oder nach unten eingesetzt.
Sofern diese Öffnung oben ist, sind in dem gegenüberliegenden Boden der
Oberschiene Ausnehmungen zur Durchführung der Wendekordeln, der Aufzugsbänder
und der Führungsseile vorgesehen. Dieser Mehraufwand bei der Herstellung bietet
den Vorteil, dass die Antriebselemente von der Unterseite her verdeckt sind.
Sofern die Öffnung der Oberschiene nach unten zeigt,
sind zwar die Getriebeteile sichtbar, sie liegen jedoch in einer verschatteten Ausnehmung
im Fassadenbereich. Bei beiden Anordnungen ist aber gemeinsam, dass die Oberschiene
durch Montageelemente gehalten wird, die sie vollständig umgreifen. Es wird
deshalb ein relativ großer Einbauraum benötigt, bedingt durch die zur
Seite abstehenden Befestigungslaschen.
Ferner ist noch nachteilig, dass der U-förmige Hohlraum
der Oberschiene durch die Befestigungslaschen nicht vollständig frei zugänglich
ist, so dass diese oftmals bei Servicearbeiten an den Antriebsteilen und bei der
Montage störend wirken, da sie hinderlich sind.
Aus der
DE 195 4544 U1
ist eine Oberschiene bekannt, die durch einen Klemmdeckel gehalten wird,
der an der Unterkonstruktion des Gebäudes befestigt ist und zwei nach unten
gerichtete Schenkel aufweist, deren freie Enden rastenförmig ausgebildet sind.
Die entsprechende Oberschiene, die in diesem Fall mit der Öffnung nach oben
montiert wird, weist an ihren freien Enden der parallelen Schenkel entsprechende
Rasten auf, die mit den rastenförmigen Ausbildungen des Klemmdeckels korrespondieren.
Solche Ausführungen haben sich in der Praxis nicht
bewährt, da eine sichere Festlegung unter Belastung nicht gegeben ist, da die
Oberschienen üblicherweise relativ dünnwandig sind und die Verrastung
aus diesem Grund äußerst labil ist. Ferner wird die Lage der Oberschiene
in axialer Richtung nicht gesichert, so dass es im Betrieb eines solchen Raffstores
Störungen durch die axiale Verschiebung des Raffstores geben kann.
Aus der
DE 102 004 016 545 A1
ist eine ähnliche Sonnenschutzanlage mit einer Schnellmontagevorrichtung
bekannt. An einem Schenkel des Klemmdeckels ist ein Federclip als Einlaufschräge
ausgebildet, um bei einer Demontage den Federclip nach außen aufzubiegen. Auch
eine solche Konstruktion hat sich in der Praxis nicht bewährt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindungsanordnung
der eingangs näher beschriebenen Art so zu gestalten, dass zur Festlegung der
Oberschiene an den Tragprofilen auf zusätzliche mechanische Verbindungselemente
verzichtet werden kann, und dass die Montage vereinfacht wird, wobei sichergestellt
ist, dass eine Verschiebung des Raffstores sowie ein Lösen der die Verbindung
bewirkenden Bauelemente wirksam verhindert ist.
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem die Oberschiene
an der den Tragprofilen zugewandten Randbereiche mit Befestigungselementen versehen
ist, und dass jedes Tragprofil zumindest an einer Seite wenigstens eine mit dem
zugeordneten Befestigungselement form- und/oder kraftschlüssig in Eingriff
bringbare Rastelemente aufweist.
Die Oberschiene und die Tragprofile sind nun so gestaltet,
dass die Rastelemente der Tragprofile mit den zugeordneten Befestigungselementen
der Oberschiene form- und/oder kraftschlüssig in Eingriff stehen. Durch die
form- und materialfedernden Eigenschaften der verwendeten Materialien wird bei der
Montage eine elastische Verformung insbesondere der Rastelemente der Tragprofile
erreicht. Dadurch kann mit einem gewissen Kraftaufwand die Verbindung zwischen den
Tragprofilen und der Oberschiene hergestellt werden. Eine im Betrieb zu Störungen
führende Verschiebung des Raffstores ist nunmehr auszuschließen.
In einer bevorzugten und konstruktiv einfachen Ausführung
ist vorgesehen, dass die Oberschiene zur Bildung der Befestigungselemente mit gegenüber
den seitlichen Schenkeln nach außen vorstehenden Befestigungsleisten versehen
ist, die in der Ebene des mittleren Basisschenkels der Oberschiene liegen.
Jedes Tragprofil ist in der Grundkontur winkelförmig
gestaltet und an einer Seite mit einem Federschenkel ausgestattet, der eine in Richtung
zum mittleren Basisschenkel sowie wenigstens eine nach innen gerichtete Federlasche
aufweist. Diese Federlasche ist beispielsweise durch Einschnitte oder durch Stanzung
gebildet, wobei diese anschließend gegenüber dem Federschenkel abgewinkelt
ist und einen spitzen Winkel zum Federschenkel einschließt.
Zur sicheren Halterung der Oberschiene ist dann noch vorgesehen,
dass jede Federlasche eines Tragprofiles mit wenigstens einem nach innen gerichteten
Rastnocken versehen ist, der die zugewandte Befestigungsleiste der Oberschiene untergreift.
Beim Ansetzen der Oberschiene an das Tragprofil weicht zumindest die Federlasche
aus, so dass durch Krafteinwirkung die Oberschiene angesetzt werden kann. In besonders
vorteilhafter Weise ist jedoch vorgesehen, dass jede Federlasche mit mindestens
einem Rastnocken versehen ist. Dadurch ist es möglich, dass zunächst die
Oberschiene so in das Tragprofil eingesetzt wird, dass der dem mittleren Basisschenkel
abgewandt liegende Rastnocken die Befestigungsleiste der Oberschiene untergreift.
In dieser Stellung lässt sich die Oberschiene noch ausrichten, da eine axiale
Verschiebung möglich ist. Ist die endgültige Stellung erreicht, wird die
Oberschiene in Richtung zum mittleren Basisschenkel des Tragprofils gedrückt,
so dass der dem Basisschenkel zugeordnete Rastnocken die Befestigungsleiste untergreift.
In dieser Stellung ist dann eine axiale Verschiebung der Oberschiene nicht mehr
möglich. Der zweite Rastnocken könnte auch durch den freien Endbereich
der Federlasche gebildet sein, wobei dieser jedoch vorzugsweise abgewinkelt ist.
Der andere Rastnocken ist ebenfalls durch Stanzen und Biegen des entsprechenden
Bereiches der Federlasche 10 hergestellt.
Zur Vermeidung von maßlichen Überbestimmungen
ist am mittleren Basisschenkel des Halteprofils oberhalb der Rastnocken der Federlasche
mindestens ein weiterer Federschenkel vorgesehen, der auch im Stanzbiegeverfahren
aus dem mittleren Basisschenkel herausgearbeitet ist. Dieser Federschenkel drückt
bei eingesetzter Oberschiene auf deren mittleren Steg oder auf die Befestigungsleiste
der Oberschiene, so dass eine spielfreie Verbindung sichergestellt ist.
Zur Versteifung des winkelförmigen Tragprofils ist
noch vorgesehen, dass der mittlere Basisschenkel durch Kaltverformung gebildete
Versteifungssicken aufweist. Dadurch wird zumindest dieser Bereich, der mit der
Unterkonstruktion des Gebäudes verbunden ist so versteift, dass die Elastizität
minimiert ist.
Damit ein Verkanten der in das Tragprofil eingesetzten
Oberschiene vermieden wird, ist vorgesehen, dass jeder mittlere Basisschenkel des
Tragprofiles mit zwei Federschenkeln ausgerüstet ist, die quer zur Mittellängsachse
der Oberschiene verlaufen und die in den Endbereichen vorgesehen sind. Dazu sind
neben den Federlaschen Ausstanzungen oder Einschnitte vorgesehen.
Damit die Oberschiene auch an dem dem Federschenkel gegenüberliegenden
Bereich gehalten wird, ist vorgesehen, dass in diesem Bereich des Tragprofiles wenigstens
ein Haltesteg vorgesehen ist, der die zugeordnete Befestigungsleiste der eingesetzten
Oberschiene untergreift. Dieser Haltesteg kann entweder im Stanzbiegeverfahren hergestellt
werden, so dass er aus der Fläche des Endbereiches herausragt, es könnte
jedoch auch der Endbereich mehrfach abgewinkelt oder bogenförmig gestaltet
sein
Um bei einer Demontage der Oberschiene die Rastnocken außer
Eingriff mit der zugehörigen Befestigungsleiste zu bringen, ist vorgesehen,
dass im freien Endbereich des Federschenkels eine Ausstanzung vorgesehen ist, so
dass durch diese Ausstanzung hindurch ein Werkzeug in Form eines Schraubendrehers
eingeführt werden kann, so dass die Rastnocken außerhalb der Befestigungsleiste
gedrückt werden können. Dazu wird dann die Federlasche in Richtung zum
Federschenkel gedrückt.
Da insbesondere bei der Demontage der Oberschiene die Federlasche
verformt wird, ist vorgesehen, dass sie zur Erhaltung der Stabilität mit Versteifungssicken
versehen ist. Der dem mittleren Schenkel der Oberschiene abgewandt liegende Rastnocken
muss nicht seitlich an der Federlasche liegen, sondern er kann auch durch Stanzung
des mittleren Bereiches der Federlasche gebildet sein. Es ist ferner besonders vorteilhaft,
wenn der Endbereich des dem mittleren Schenkel der Oberschiene zugewandten Rastnockens
verzahnt ist, da dadurch eine zusätzliche Sicherheit gegen eine Verschiebung
des Raffstores in axialer Richtung erreicht wird.
Der Haltesteg, der die dem Federschenkel gegenüberliegende
Halteleiste untergreift, muss ebenfalls nicht durch Stanzung und Biegung des Endbereiches
des Halteprofils gebildet werden, sondern dieser Haltesteg kann auch im mittleren
Bereich des Endbereiches des Tragprofiles liegen.
Damit das Tragprofil gebäudeseitig sicher festgelegt
werden kann, ist vorgesehen, dass in dem mittleren Basisschenkel mehrere Befestigungsausnehmungen
vorgesehen sind, die je nach den Gegebenheiten wahlweise benutzt werden können
und die zwischen zwei Versteifungssicken liegen.
Es ist ferner noch vorgesehen, dass jedes Tragprofil durch
mehrmaliges Abkanten gebildet ist, so dass zumindest ein Teil des mittleren Basisschenkels
im Abstand zum mittleren Schenkel der Oberschiene steht. Ferner ist noch vorgesehen,
dass an der Federlasche eine im Stanzbiegeverfahren hergestellte Drucklasche vorgesehen
ist, so dass man durch Erfassen dieser Drucklasche die Verformung der Federlasche
zur Demontage der Oberschiene unterstützen kann.
In besonders vorteilhafter Weise ist jede Oberschiene aus
Aluminium im Strangpressverfahren gefertigt. Jedes Tragprofil ist mittels geeigneter
Werkzeuge im Stanzbiegeverfahren aus Stahl hergestellt.
Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung
noch näher erläutert.
Es zeigen:
- Figur 1
- die Oberschiene der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung in einer
Stirnansicht,
- Figur 2
- eine bevorzugte Ausführungsform eines Tragprofils mit Blick auf die Längsachse
der Oberschiene,
- Figur 3
- das Tragprofil gemäß der Figur 2 in perspektivischer Darstellung und
die Oberschiene in der Vorfixierstellung,
- Figur 4
- die Federlasche in einer Ansicht in einer gegenüber der Figur 3 abgewandelten
Form,
- Figur 5
- das Tragprofil in einer Draufsicht, insbesondere den mittleren Basisschenkel
zeigend und
- Figuren 6-8
- das Einsetzen der Oberschiene in die Tragprofile in den einzelnen Stufen.
Die in der Figur 1 dargestellte Oberschiene 1 der Verbindungsanordnung
hat einen U-förmigen Querschnitt und besteht aus einem mittleren Basisschenkel
2 und zwei rechtwinklig dazu stehenden seitlichen Schenkeln 21, 22. Gegenüber
diesen seitlichen Schenkeln 21, 22 erstrecken sich zwei Befestigungsleisten 3, 4
nach außen, die in der Ebene des mittleren Basisschenkels 2 liegen. Die freien
Enden der seitlichen Schenkel 21, 22 sind bogenförmig verformt, so dass Stützstege
23, 24 entstehen, auf die sich Antriebsteile abstützen können. Die Befestigungsleisten
3, 4 befinden sich im stabilen Bereich der Oberschiene 1 und sind für die Festlegung
am bauseitigen Gewerk mittels eines noch näher erläuterten Tragprofils
5 ausgelegt. Wie die Figur zeigt, sind die Verstärkungsleisten 3, 4 und die
angrenzenden Bereiche der seitlichen Schenkel 21, 22 verdickt.
Die Figur 2 zeigt eine erste Ausführung eines Halteprofils
5, mit Blick auf eine Stirnfläche bzw. mit Blickrichtung in Richtung der Längsachse
der Oberschiene 1. Wie die Figur zeigt, ist das Tragprofil 5 mehrfach abgewinkelt,
als Stanzbiegeteil aus Stahlblech hergestellt und enthält einen mittleren Basisschenkel
6, der nach seiner Befestigung am Baukörper anliegt. Ein Endbereich 7 ist mit
durch Stanzung und Biegung hergestellte Haltestege 8 versehen, die in Richtung zum
offenen Ende der Oberschiene 1 zeigen und im Querschnitt winkelförmig gestaltet
sind. An der gegenüberliegenden Seite ist das Tragprofil 5 mit einem Federschenkel
9 ausgestattet. Dieser Federschenkel 9 steht rechtwinklig zum mittleren Basisschenkel
6. Aus dem Federschenkel 9 ist eine Federlasche 10 durch Stanzung und Verformung
gebildet, die in Richtung zum mittleren Basisschenkel 6 zeigt und einen spitzen
Winkel zum Federschenkel 9 einschließt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Federlasche 10 mit zwei im Abstand zueinander stehenden Rastnocken 11, 12
versehen, wobei das dem mittleren Basisschenkel zugewandte Ende den Rastnocken 12
bilden kann, im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Endbereich jedoch
auch in Richtung zum Haltesteg 8 abgewinkelt. Wie die Figur zeigt, stehen die beiden
Rastnocken 11, 12 parallel zueinander.
Um maßliche Überbestimmungen zu vermeiden, sind
am mittleren Basisschenkel 6 oberhalb des Rastnockens 12 mindestens ein Federschenkel
13 angeordnet, der im Stanzbiegeverfahren aus dem Randbereich des Basisschenkels
6 herausgearbeitet ist. Nach dem Einsetzen der Oberschiene 1 liegt die Befestigungsleiste
4 spielfrei zwischen dem Rastnocken 12 und dem Federschenkel 13. Wie die Figur 3
zeigt, ist das Tragprofil 5 mit zwei Federschenkeln 13 ausgestattet, die durch entsprechende
Ausstanzungen oder Einschnitte parallel und im Abstand zu den Längskanten bzw.
quer zum Federschenkel 9 verlaufen. Die Oberschiene 1 ist noch nicht in die endgültige
Position gedrückt, sondern die Befestigungsleiste 4 stützt sich auf dem
unteren Rastnocken 11 ab. Die Figur zeigt außerdem, dass die Befestigungsleiste
3 von dem Haltesteg 8 untergriffen ist. Die Figur 3 zeigt außerdem deutlich,
dass die Federlasche 10 durch Ausstanzungen innerhalb des Federschenkels 9 gebildet
ist.
Der Federschenkel 9 ist an der dem mittleren Basisteil
6 abgewandten Seite mit einer Ausstanzung 15 versehen, durch die ein Werkzeug, beispielsweise
ein Schraubendreher geführt werden kann, um zwecks Demontage der Oberschiene
1 die Federlasche 10 in Richtung zum Federschenkel 9 zu drücken, damit die
Befestigungsleiste 4 freigegeben wird.
Die Figur 4 zeigt als Einzelheit die Federlasche 10 in
einer gegenüber der Ausführung nach der Figur 3 geänderten Ausführung.
Danach ist der untere Rastnocken 11 nicht seitlich an der Federlasche 10 angeordnet,
sondern im mittleren Bereich durch Stanzung und Formung herausgearbeitet. Die Figur
zeigt weiterhin, dass auch die Federlasche 10 zur axialen Versteifung mit Sicken
16 versehen ist. Ferner zeigt die Figur, dass der freie Randbereich des Rastnockens
12 mit einer Verzahnung 17 versehen ist, damit die Oberschiene 1 in der Montageendlage
in axialer Richtung formschlüssig fixiert ist.
Die Figur 5 zeigt in Draufsicht insbesondere den mittleren
Basisschenkel 6 des Halteprofils 5. Im Gegensatz zu der Ausführung gemäß
der Figur 3 ist der Haltesteg 8 nicht am Rand stanzbiegemäßig angeordnet,
sondern im mittleren Bereich am freien Ende des mittleren Basisschenkels 6. Im mittleren
Bereich dieses Basisschenkels 6 sind Befestigungsausnehmungen 18, 19, 20 angeordnet,
die zwischen zwei Versteifungssicken 14 liegen. In nicht näher dargestellter
Weise könnte die Federlasche 10 außenseitig mit einem Drucksteg versehen
sein, um mit einem Finger oder mit einem Daumen Kraft auf die Federlasche 10 auszuüben.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt. Wesentlich ist, dass jedes Halteprofil als Stanzbiegeteil derart
ausgebildet ist, dass zumindest an einer Seite ein Federschenkel 9 vorgesehen ist,
aus dem eine Federlasche 10 herausgestanzt und geformt ist, das an dieser Federlasche
10 vorzugsweise zwei im Abstand zueinander stehende Rastnocken 11, 12 angeformt
sind, wobei der obere Rastnocken in der Endstellung der Oberschiene 1 die zugehörige
Befestigungsleiste 4 untergreift.
Die Figur 6 zeigt das Einsetzen der Oberschiene 1 in ein
Halteprofil 5. Danach wird zunächst entsprechend der Position A die Befestigungsleiste
3 der Oberschiene in die durch die Haltestege 8 begrenzte Tasche eingeschoben. Die
gegenüberliegende Befestigungsleiste 4 kommt dann in Kontakt mit der Federlasche
10 und drückt diese beim weiteren Einschwenken der Oberschiene 1 in die Position
B in Richtung zum Federschenkel 9, so dass nach Erreichen der Position B die Befestigungsleiste
4 von dem der Öffnung der Oberschiene 1 zugewandten Rastnocken 11 untergriffen
ist. In dieser Position kann die Oberschiene noch in axialer Richtung zwecks einer
Ausrichtung verschoben werden. Nachdem die Position erreicht ist, wird die Oberschiene
1 in die Position C gedrückt, in der die Befestigungsleiste 4 von dem dem mittleren
Basisschenkel des Tragprofils 5 zugewandten Rastnocken 12 untergriffen ist. In dieser
Position lässt sich die Oberschiene nicht mehr verschieben. Es sei noch erwähnt,
dass der andere Rastnocken 11 eine zusätzliche Sicherheit bietet, sollte versehentlich
die Verrastung durch den Rastnocken 12 aufgelöst werden.
Es sei weiterhin noch erwähnt, dass zum Einsetzen
der Oberschiene 1 in die Tragprofile 5 keine Werkzeuge notwendig sind, und dass
auch zur endgültigen Fixierung keine Befestigungsmittel notwendig sind.
Die Figur 7 zeigt nochmals die Vorfixierung der Oberschiene
1, bei der die Befestigungsleiste 4 von den unteren Rastnocken 11 untergriffen ist,
während die Figur 8 die endgültige Festlegung der Oberschiene 1 zeigt,
in der die Befestigungsleisten 3, 4 an Flächen des Tragprofils 5 anliegen.