Die Erfindung betrifft eine mit einer Prägung versehene Folie,
insbesondere für ein Sonnenschutzrollo, gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft weiter ein Sonnenschutzrollo mit einer erfindungsgemäßen
Folie sowie ein Verfahren zum Herstellen einer erfindungsgemäßen Folie.
4 zeigt eine perspektivische Ansicht eines an sich
bekannten, an der Innenseite eines nicht dargestellten Fensters oder einer Glastüre
angebrachten Rollos 2. 5 zeigt einen Querschnitt
durch das an sich bekannte Rollo gemäß 4,
geschnitten in der Ebene V-V der 4, und 6
zeigt einen Detailquerschnitt einer an sich bekannten, für das Rollo verwendeten
Folie.
Das Rollo 2 weist einen Rollokasten 4 auf, in dem
eine Walze 6 drehbar gelagert ist, auf die ein Rollovorhang bzw. eine Folie
8 auf- und abwickelbar ist. Zur Betätigung der Walze 6 dient
ein Schnurzug 10. Damit die Folie 8 unter einer gewissen Spannung
von der Walze 6 abwickelt bzw. auf diese aufwickelt, weist sie einen gewichtsbehafteten
Abschlussstab 12 auf. Solche Rollos dienen beispielsweise dem Sonnen- und
Blendschutz, dem Schutz vor UV-Strahlung und zur Verdunkelung. Die Folien bestehen
beispielsweise aus einer durchsichtigen Kunststoffschicht 14 (6),
die an ihrer der Sonneneinstrahlung zugewandten Seite mit einer dünnen Metallschicht
16 versehen ist, wobei die Metallschicht 16 so dünn ist,
dass trotz außerordentlich hoher, durch die Metallschicht bewirkter Reflexion
eine gewisse Transparenz bzw. Durchsichtigkeit der Folie erhalten bleibt. Der Reflexionsgrad
für auf die Außenseite der Folie auftreffende Strahlung liegt beispielsweise
über 80 Prozent. Die Transmission beträgt beispielsweise weniger als 10
Prozent. Wenn solche Folien 8 glatt herabhängen, besteht eine Eigenart
darin, dass wegen der hohen Reflexion jede Verwerfung der Folie deutlich sichtbar
wird. Außerdem beeinträchtigt die nach außen hin deutlich sichtbare
und meist silbrig schimmernde Folienaußenseite das Aussehen eines Gebäudes.
Damit die Verwerfungen bzw. Welligkeiten der Folie nicht so ins Auge
fallen, ist es bekannt, die Folien mit einem im Querschnitt durch die Folie zick-zack
förmigen Plisee bzw. einer zick-zack förmigen Prägung zu versehen,
bei der, wie in 5 dargestellt, einander parallele Prägelinien
aus einer Mittelebene der Folie abwechselnd zu unterschiedlichen Seiten der Mittelebene
versetzt sind und die Folie zwischen den Prägelinien geradlinig verläuft.
Durch eine solche Prägung sind Verwerfungen der Folie weniger sichtbar und
außerdem wird das homogen glänzende Aussehen gemindert, so dass der nachteilige
Einfluss auf das Aussehen eines Gebäudes gemindert ist.
Eine Eigenart der vorbekannten zick-zack förmigen Prägung
besteht darin, dass die Durchsicht durch die Folie von innen nach außen nachteilig
beeinflusst wird und dass die Folie durch die verhältnismäßig eng
benachbarten Prägelinien ein unruhiges Aussehen hat.
In dem deutschen Gebrauchsmuster DE
91 10 451 U1, von dem im Oberbegriff des Anspruchs 1 ausgegangen wird,
ist ein Sonnen- und Lichtschutzrollo beschrieben, das mit einer Rundprägung
versehen ist. Mit einer solchen Rundprägung soll erreicht werden, dass Reflektionen
an dem Rollo vermieden werden, gleichzeitig aber eine hohe Transparenz erhalten
bleibt, die der einer ebenen Folie entspricht.
In der DE 29 50 743 A1
ist ein Sonnenschutzrollo für Kraftfahrzeuge beschrieben, das parallel zueinander
verlaufende Erhöhungen aufweist, deren Abmessungen und Abstände zwischen
20 und 50 % der Stärke der Folie betragen. Zusätzlich kann die Folie perforiert
sein, wobei die Abmessungen der Perforationslöcher vergleichbar mit denen der
Erhöhungen sind. Mit den Erhöhungen soll erreicht werden, dass sich die
Folie zusammenwickelt, ohne dass zwischen ihren Lagen Luftkissen entstehen.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE
80 26 667 U1 ist ein zweifarbiges Rollo bekannt, dessen Rollobezug aus
einer Metallfolie, einem Metallgeflecht oder einem Metallgewebe besteht, auf einer
Seite blank ist und auf der anderen Seite dunkelfarbig ist. Zusätzlich kann
der Rollobezug perforiert sein.
Die DE 197 10 079 A1
offenbart eine insgesamt ebene Sonnenschutzfolie, die mit einer Perforation versehen
ist, um eine gewisse Luftdurchlässigkeit zu erzielen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine mit einer Prägung
versehene Folie zu schaffen, deren Aussehen von beiden Seiten her möglichst
frei von Reflektionen ist, und die, je nach ihrem Aufbau, eine vorbestimmte Transmission
bzw. Durchsichtigkeit hat, wobei die Durchsichtigkeit durch die Folie eine optisch
bzw. geometrisch einwandfreie Qualität hat.
Diese Aufgabe wird mit einer Folie gemäß dem Anspruch 1
gelöst.
Die erfindungsgemäß der Rundprägung überlagerte
Feinrasterprägung verwischt ein unter bestimmten Verhältnissen linienhaftes
Aussehen einer lediglich mit einer Rundprägung versehenen Folie derart, dass
die Folie unter weitgehend allen Beleuchtungsbedingungen ein gleichmäßiges,
weiches Aussehen hat. Die Rundprägung und die Feinrasterprägung ergänzen
sich somit gegenseitig in synergistischer Weise.
Die Unteransprüche 2 bis 5 kennzeichnen vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Folie, die gemäß dem
Anspruch 6 vorteilhaft für ein Sonnenschutzrollo verwendbar ist.
Der Anspruch 7 kennzeichnet ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Folie.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise
und mit weiteren Einzelheiten erläutert.
Es stellen dar:
1 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Folie,
2 einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Folie,
3 eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße
Folie,
4 eine perspektivische Ansicht eines Rollos gemäß
dem Stand der Technik,
5 einen Querschnitt durch das Rollo der 4
entsprechend der Linie V-V der 4 und
6 einen Querschnitt durch eine Folie gemäß
dem Stand der Technik.
Die erfindungsgemäße Folie kann jedwelcher bekannten Art
sein, wie sie beispielsweise für Blendschutz- oder Sonnenschutzrollos verwendet
werden. Sie kann wie anhand der bereits erläuterten 6
geschildert aufgebaut sein. Die Folie kann auch mehrere Kunststoffschichten aufweisen,
in die eine Metallschicht eingebettet ist. Als Kunststoff ist beispielsweise Polyester
geeignet. Es können jedoch auch andere Kunststoffmaterialien verwendet werden.
Eine oder mehrere Kunststoffschichten können eingefärbt sein, wobei die
Färbung auf der dem Gebäudeinneren zugewandten Seite der Folie sehr dunkel
und nicht durchsichtig sein kann, wenn die Folie beispielsweise zum vollständigen
Verdunkeln oder zum vollständigen Sichtschutz verwendet werden soll. Die Einfärbung
muss nicht homogen, sondern kann gemustert sein. Für viele Anwendungen sind
Folien mit einer Lichttransmission von 1 bis 20 % geeignet.
Die Folie kann vor der Ausbildung der erfindungsgemäßen
Prägung völlig ungeprägt sein oder kann beispielsweise in an sich
bekannter Weise kalandergeprägt oder flächengeprägt werden. Die durch
einen Durchlauf der Folie zwischen zwei Walzen erfolgende Kalanderprägung trübt
zunächst voll durchsichtigen Kunststoff erfahrungsgemäß etwas, da
die Moleküle während der kurzzeitigen Pressung nicht ausreichend fließen
können. Mit Vorteil wird die Folie vor der erfindungsgemäßen Prägung
flächengeprägt, wobei sie von einer mit der Bewegung der Folie mitbewegten
Tafel gegen einen Tisch oder eine weitere Tafel gepresst wird. Wegen der längeren
Pressdauer bleibt bei einer solchen Flächenprägung bzw. -pressung eine
einwandfreie Transparenz des Kunststoffs erhalten. Die Kalanderwalzen oder die für
die Flächenprägung verwendeten Tafeln sind mit einem Muster ausgebildet,
das zu einer Fein- bzw. Mikrorasterung führt, bei der die Folie mit kleinen,
bevorzugt zu einer Seite hin ausgebildeten, in einem vorbestimmten Muster angeordneten
Eindrückungen versehen wird, deren Abmessungen in Folienrichtung beispielsweise
im mm-Bereich und senkrecht dazu noch kleiner sind. Eine solche Feinprägung
kann beispielsweise zu einer Fein- bzw. Mikrorasterung mit rautenförmigem Muster
führen, wobei innerhalb der Rauten vorhandene, pyramidenartige Vertiefungen
und Erhebungen abwechselnd zu entgegengesetzten Seiten der Folie zeigen. Die Feinrasterung
stabilisiert die Folie und gibt ihr ein mattes Aussehen. Außerdem kann die
Folie nach den genannten Feinprägeschritten, mit kleinen Löchern perforiert
werden, was die Durchsichtigkeit der Folie in gewissen Anwendungsfällen positiv
beeinflusst und die Folie in geringer Weise luftdurchlässig macht.
Unmittelbar nach ihrer Herstellung oder nach den vorgenannten sowie
ggfs. weiteren Vorbehandlungsschritten wird die Folie derart geprägt, dass
sie parallel zueinander verlaufende Prägelinien 18 aufweist, zwischen
denen die Folie 8 jeweils kreissegmentartige Ausbauchungen 20
aufweist, die alle zur gleichen Seite zeigen. Der Krümmungsradius der Ausbauchungen
20, die bei waagrechter Anordnung der Folie flache Rinnen bilden, sind
nicht notwendigerweise homogen, sondern können sich je nach auf die Folie wirkenden
Zug sowohl insgesamt als auch zwischen zwei Prägelinien 18 verändern,
wobei der Krümmungsradius ausgehend vom Boden der Rinne bzw. Scheitel der Ausbauchung
zu den Prägelinien hin abnimmt. Typische Abstände zwischen den Prägelinien
18 betragen beispielsweise 1 bis 5 cm.
Die Rundprägung ist wesentlich „grober" als die, nicht
dargestellte Feinrasterung, die zu beiden Seiten der Folie hin ausgeprägt werden
kann und der die Rundprägung überlagert ist. Die Rundprägung, die
beispielsweise zwischen Walzen oder mittels Tafeln durchgeführt werden kann,
deren Oberflächen entsprechend gestaltet sind, oder die auf sonst welche Art
durchgeführt werden kann, erfolgt derart, dass die Ausbauchungen
20 alle zur gleichen Seite der Folie 8 zeigen. Bei der Ausführungsform
der Folie gemäß 1 sind die Ausbauchungen
20 zur Außenseite hin gerichtet, das heißt sind die Ausbauchungen
nach außen hin konvex. Bei der Ausbildung der Folie gemäß
2 sind die Ausbauchungen zur Innenseite
hin gerichtet, das heißt sind zur Außenseite hin konkav.
3 zeigt eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße
Folie, bei der zwei Rundprägungen mit Prägelinien 181 und Prägelinien
182 und entsprechenden Ausbauchungen 201 und 202 überlagert
sind. Der Winkel, den die Prägelinien mit der Vertikalen bilden, kann zwischen
null und neunzig Grad betragen. Vorteilhaft ist bei nur einem Prägemuster ein
waagrechter Verlauf der Prägelinien 18. Bei zwei Prägemustern
kann der jeweilige Winkel zur Vertikalen etwa 45° betragen, so dass sich die
Prägelinien der beiden Systeme unter 90° schneiden. Dies ergibt optisch
einen Rechteckeffekt. Andere Winkel erzeugen Rombuseffekte.
Insgesamt wird mit der Erfindung eine insbesondere als Blendschutzfolie
geeignete Folie erzeugt, die ausgezeichnete optische Eigenschaften mit ausgezeichneten
ästhetischen Eigenschaften verbindet. Die Folie wird vorteilhafterweise als
Rollfolie für ein Rollo verwendet; sie kann auch unmittelbar ohne eine Wickelwalze
angewendet werden. Die erfindungsgemäße Folie kann außerhalb eines
Gebäudes oder innerhalb eines Gebäudes verwendet werden und ist überall
insbesondere dort verwendbar, wo irgendwelche Abschattungen erforderlich sind.
- 2
- Rollo
- 4
- Rollokasten
- 6
- Walze
- 8
- Folie
- 10
- Schnurrzug
- 12
- Abschlussstab
- 14
- Kunststoffschicht
- 16
- Metallschicht
- 18
- Prägelinie
- 20
- Ausbauchung