Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Befestigung eines
Schildes an einer, bevorzugt gekrümmten, eine Längsachse aufweisenden
Tragestruktur, wie Schilderpfosten, Lichtmaste oder Rohre, mit einem Halter für
das Schild, welcher gegenüber seiner Basis herausbiegbare Wandungsfortsätze
zur Festlegung des Halters an der Tragestruktur aufweist.
Derartige Befestigungsvorrichtungen werden beispielsweise zur Fixierung
von Hinweisschildern an Schilderpfosten eingesetzt, welche zur Trassierung von im
Erdreich verlegten Versorgungsleitungen, wie Wasser- oder Gasleitungen oder von
Teilen derartiger Versorgungsleitungen, dienen.
Eine Befestigungsvorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der
DE 34 38 588 A1 bekannt. Dort ist
ein Träger für Schilder zur Kennzeichnung von Rohrleitungen beschrieben
mit einer Grundplatte, welche einen mittleren tiefgezogenen Teil zur Befestigung
des Schilderträgers an einer Wand oder einem Rohr aufweist. Im Bereich dieses
tiefgezogenen Abschnittes ist ein Stanzmuster mit verschieden geformten Durchbrüchen
vorgesehen, wobei die dadurch gebildeten Laschen des Stanzmusters aus der planen
Ebene heraus nach vorne oder nach hinten biegsam sind, um eine Anpassung des Schilderträgers
an die jeweilige Befestigungsstelle zu erreichen. Hierfür soll die Grundplatte
aus biegsamem Metall gefertigt sein.
Ein Problem hierbei ist, dass es beim Herausbiegen der Laschen durch
den Monteur am Montageort zu undefinierten Biegelinien zwischen den jeweiligen Laschen
und der Grundplatte kommt, so dass die Laschen schräg gegenüber der Grundplatte
vorstehen können. Die Folge davon ist, dass das Schild schräg an der Mauer
oder der Rohrleitung zu liegen kommt. Will der Monteur vor Ort mit einem Werkzeug
die Biegelinie korrigieren, können die Laschen aufgrund des biegsamen Metalls
der Grundplatte abbrechen.
Die dem Träger immanenten undefinierten Biegelinien und die sich
bei einer Korrektur ergebenden unerwünschten Materialwölbungen sind auch
der Grund, weshalb das Stanzmuster in einem tiefgezogenen Abschnitt der Grundplatte
vorgesehen ist. Abgesehen von dem zusätzlichen Fertigungsaufwand hat der tiefgezogene
Abschnitt auch den Nachteil, dass das anzubringende Schild nicht ganzflächig
an dem Träger zu liegen kommt, sondern nur in den beidseitig des tiefgezogenen
Bereiches angeordneten Abschnitten der Grundplatte. Dies bedingt auch, dass das
anzubringende Schild eine dem Träger entsprechende Größe haben muss
und zudem von Unbefugten leicht mit einem Hebel abgehoben werden kann.
Weiterhin ist aus der DE 202
08 846 U1 eine Befestigungsvorrichtung bekannt, mit einem Befestigungsbügel,
dessen V-förmige Aussparungen aufweisende Schenkelenden in Anlagestellung mit
dem Schilderpfosten gelangen. Das Schild ist mit der Rückseite der Basis des
Befestigungsbügels beispielsweise durch Schraubverbindungen verbindbar. Bei
einer Variante erstrecken sich die Schrauben durch die Basis des Befestigungsbügels
hindurch in die Rohrwandung. Bei einer anderen Variante ist es vorgesehen, dass
der Befestigungsbügel mittels eines Spannbandes mit dem Schilderpfosten verbunden
wird, wobei sich das Spannband durch Ösen an der Basis des Befestigungsbügels
erstreckt. In diesem Falle ist das Hinweisschild üblicherweise nur mit der
Basis des Befestigungsbügels verbunden.
Diese Befestigungsvorrichtung hat sich in der Praxis recht gut bewährt.
Der zusätzliche Befestigungsbügel erhöht jedoch die Rüst- und
Montagezeit. Der Befestigungsbügel muss von dem Monteur stets mitgeführt
und das Schild in einem separaten Arbeitsschritt mit dem Bügel befestigt werden.
Aus der DE 72 46 517 U1
ist eine Befesitungsvorrichtung für ein Hinweisschild mit einem Pfosten und
einer daran anbringbaren Platte bekannt, wobei zwei Laschen zwischen Einziehungen
aus der Plattenebene herausgebogen sind.
Aus der DE 80 19 223 U1
ist eine Befestigungsvorrichtung für ein Hinweisschild bekannt mit einer mittels
einer Schelle an dem Pfosten festlegbaren Platte, wobei aus der Plattenebene Laschen
herausgebogen sind, welche sich an der Außenprofilierung des Pfostens abstützen.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1 anzugeben, welche mit einem
möglichst geringen Aufwand an Teilen eine schnelle und einfache Montage von
Hinweisschildern an Pfosten oder Masten ermöglicht.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Befestigungsvorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Durch die Erfindung ist erreicht, dass die Befestigungselemente für
alle vorkommenden Befestigungsvarianten eines Hinweisschildes beispielsweise an
einem Schilder- oder Messstellenpfosten in der Befestigungseinheit integriert sind.
Abhängig von der jeweiligen Befestigungsart werden die entsprechenden Wandungsfortsätze
aus der Einheit aus Trägerplatte und Halter herausgebogen und in Anlagestellung
mit dem Pfosten gebracht. Hierdurch ist eine schnelle Montage des
Hinweisschildes erreicht. Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung
passt für alle Pfostendurchmesser, ob mit glatter oder profilierter Oberfläche.
Selbstverständlich ist auch eine Befestigung mittels eines Spannbandes möglich.
Dadurch, dass keine separaten zusätzlichen Befestigungselemente mehr erforderlich
sind, ergibt sich eine effiziente Lagerhaltung. Mit dem erfindungsgemäßen
hat der Monteur stets alle Funktionsteile zur Hand.
Wenn im Folgenden angegeben ist, dass die Wandungsfortsätze in
einer Ausgangsstellung im wesentlichen etwa in der Ebene der als Platte ausgebildeten
Basis des Halters liegen, so ist hierunter auch zu verstehen, dass die Wandungsfortsätze
gegenüber der durch die Basis vorgegebenen Ebene vorstehen, und zwar soweit,
dass sie unterschiedliche Befestigungsarten nicht stören.
Erfindungsgemäß sind die Biegelinien für die Wandungsfortsätze
durch Perforationen, Prägungen, Stanzungen oder dergleichen Materialschwächungen
in dem Halter vorgebildet. Hierdurch ist der Kraftaufwand zum Herausbiegen der Wandungsfortsätze
erheblich minimiert. Gleichwohl lässt sich die erfindungsgemäße Materialschwächung
im Bereich der Biegelinie derart herstellen, dass die Wandungsfortsätze eine
ausreichende Biegesteifigkeit an der Basis des Halters aufweisen.
Dabei weist die Berandung der Wandungsfortsätze zu angrenzenden
Basisbereichen des Halters eine Freistelle beziehungsweise einen Spalt auf. Hierdurch
lässt sich in einfacher Weise ein Werkzeug, beispielsweise in Art einer Spachtel
oder die Klinge eines Schraubendrehers, ansetzen, um ohne großen Kraftaufwand
die gewünschten Wandungsfortsätze aus der erfindungsgemäßen
Systemplatte herauszubiegen.
Für eine erhöhte mechanische Festigkeit des Schildes ist
es nach der Erfindung vorgesehen, dass die Wandungsfortsätze wenigstens zwei
im seitlichen Abstand voneinander angeordnete Schenkel aufweisen, welche in Anlage
mit der Tragestruktur gelangen.
Dabei können die wenigstens zwei Schenkel in Längsrichtung
der Tragestruktur voneinander beabstandet sein und jeweils mit einem etwa V-förmigen
Ausschnitt in Anlage an die Tragestruktur gelangen. Hierdurch ist in einfacher Weise
eine Anpassung der Befestigungsvorrichtung an unterschiedliche Durchmesser der Pfosten
erreicht. Durch die Anordnung der Schenkel im seitlichen Abstand senkrecht zur Längsachse
der Tragestruktur ergibt sich darüber hinaus eine hohe mechanische Festigkeit
für die Befestigung eines Schildes.
Zusätzlich oder alternativ hierzu kann es nach der Erfindung
auch vorgesehen sein, dass die Wandungsfortsätze zwei im seitlichen Abstand
senkrecht zur Längsachse der Tragestruktur voneinander angeordnete Laschen
aufweisen mit Durchtrittsöffnungen für Befestigungsmittel, wie beispielsweise
ein Spannband oder eine Schelle. Das erfindungsgemäße Befestigungssystem
ist damit auch für diese Art der Schilderbefestigung einsetzbar, ohne dass
zusätzliche Bauteile oder Veränderungen an dem Halter vorgenommen werden
müssten.
Eine verdrehsichere Befestigung des Schildes lässt sich nach
der Erfindung insbesondere dadurch erreichen, dass die Wandungsfortsätze zwei
im seitlichen Abstand senkrecht zur Längsachse der Tragestruktur voneinander
angeordnete Laschen aufweisen, welche mit parallel zur Längsachse der Tragestruktur
verlaufenden Kanten in Anlage mit der Tragestruktur, insbesondere deren Oberflächenprofilierung
gelangen.
Zusätzlich können an diesen in Anlage mit der Tragestruktur
gelangenden Laschen natürlich auch Durchtrittsöffnungen für ein Befestigungsmittel,
insbesondere ein Spannband oder eine Schelle, vorgesehen sein.
Neben der Befestigung mit Spannbändern ist es nach der Erfindung
auch ein Anbringen des Befestigungssystems mit in das Rohr eingetriebenen Schrauben
möglich. Hierfür ist es vorgesehen, dass sich durch die Basis der Halter
und die Trägerplatte zwei bezüglich der Längsachse der Tragestruktur
im Abstand voneinander angeordnete Bohrungen für mit der Tragestruktur in Eingriff
gelangende Befestigungsschrauben erstrecken. Mittels dieser, vorzugsweise selbstbohrenden,
Befestigungsschrauben lässt sich natürlich auch das eigentliche Schild
an der Trägerplatte fixieren.
Zur Verhinderung einer Durchbiegung des Schildes mit Befestigungssystem
sollten die Bohrungen im Bereich der Schenkel des plattenförmigen Halters vorgesehen
sein.
Nach einem Gedanken der Erfindung können Halter und/oder die
Trägerplatte aus Metall, vorzugsweise Aluminium oder V2A, bestehen, so dass
eine hohe Witterungsbeständigkeit erreicht ist.
Bevorzugt wird die Verbindung zwischen Halter und Trägerplatte
durch Klebung, vorzugsweise auf der Basis von Epoxidharz und/oder Kautschuk, durchgeführt.
Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist der Kleber
auf der Trägerplatte mittels Siebdruck aufgetragen, wodurch in herstellungstechnisch
einfacher Weise dafür Sorge getragen ist, dass im Bereich
der Wandungsfortsätze zwischen Trägerplatte und Basisplatte des Halters
möglichst kein Kleber vorhanden ist.
Die Basisplatte des Halters und die Trägerplatte sollten möglichst
mit ihren äußeren Abmessungen miteinander fluchten, um durch eine großflächige
Anlage eine gute Haftwirkung zwischen Basisplatte und Trägerplatte im Hinblick
auf die beim Herausbiegen der Wandungsfortsätze gegen die Klebkraft wirkenden
Kräfte zu gewährleisten.
Das Schild kann auf der Trägerplatte, beispielsweise mittels
einer Schraubverbindung, festlegbar sein. Denkbar ist natürlich auch, dass
das Schild als auf die Trägerplatte aufgebrachte, vorzugsweise aufgeklebte,
Folie ausgebildet ist.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen
und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller
Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
1 eine mögliche Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Befestigungsvorrichtung, montiert an einem Schilderpfosten, in einer perspektivischen
Ansicht,
2 die Vorderansicht eines Hinweisschildes zur Festlegung
an der Befestigungsvorrichtung gemäß 1,
3 eine weitere Variante der Befestigung der erfindungsgemäßen
Befestigungsvorrichtung an einem Schilderpfosten,
4 eine Draufsicht auf die Rückseite des Halters
der Befestigungsvorrichtung gemäß 1,
3,
5 eine Querschnittsdarstellung des Plattensystems gemäß
1, 3 und 4
und
6 eine perspektivische Ansicht auf die Rückseite
des Halters der Befestigungsvorrichtung während des Herausbiegens seiner in
Anlage mit den Pfosten gelangenden Wandungsfortsätze.
Die in den Figuren dargestellte Befestigungsvorrichtung dient zur
Befestigung eines Schildes 1 an einer bevorzugt gekrümmten Tragestruktur
3, welche eine Längsachse 2 aufweist. Die Tragestruktur
3 ist im Ausführungsbeispiel als Schilderpfosten ausgebildet, es kann
sich jedoch auch um einen Messstellenpfosten, einen Lichtmasten, ein Rohr oder dergleichen
handeln.
Das Befestigungssystem weist zwei miteinander verklebte Plattenelemente
aus Aluminium auf, nämlich einen Halter 4 und eine Trägerplatte
10 für das Schild 1.
Wie insbesondere aus 4 ersichtlich, weist
die Basisplatte 5 des Halters 4 beispielsweise durch Laserstrahlung
erzeugte Perforationen auf, welche Biegelinien 11 bis 14 für
aus der Basisplatte 5 herausbiegbare Wandungsfortsätze 6
bis 9 definieren.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Materialschwächungen
zur Bildung von Biegelinien 6 bis 9 vermittels Prägungen
oder Stanzungen oder dergleichen vorzunehmen.
Mit diesen Wandungsfortsätzen 6 bis 9 gelangt
das erfindungsgemäße Befestigungssystem in Montagestellung an dem Pfosten
3 in Anlage an dessen Aussenwandung.
Das Herausbiegen der Wandungsfortsätze 9 bis
6 aus der durch die plattenförmige Basis 5 des Halters
4 vorgegebenen Ebene erfolgt durch Ansetzen eines Werkzeuges
30, beispielsweise einer Spachtel, welche in die jeweilige Freistelle
15 bis 18 beziehungsweise den zwischen der Berandung der Wandungsfortsätze
6 bis 9 zur angrenzenden Basisplatte 5 verlaufenden Spalt
angesetzt wird, wie dies in 6 angedeutet ist.
Um den Kraftaufwand zum Herausbiegen der Wandungsfortsätze
6 bis 9 möglichst gering zu halten, ist der Kleber zwischen
Halter 4 und Trägerplatte 10 im Bereich der Wandungsfortsätze
6 bis 9 ausgespart. Dies lässt sich in besonders einfacher
Weise dadurch erreichen, dass der Kleber mittels Siebdruck auf die Trägerplatte
10 aufgetragen ist.
Die Wandungsfortsätze 6 bis 9 sind jeweils
paarweise im Abstand voneinander angeordnet, wobei entsprechend der gewünschten
Schilderbefestigung einmal die beiden als Schenkel 6, 7 ausgebildeten
Wandungsfortsätze in Anlage mit der Aussenwandung des Pfostens 3 gelangen.
Die Schenkel 6, 7 weisen an ihren Enden V-förmige Ausschnitte
22, 23 auf, um bei den üblichen Durchmessern der Pfosten
eine gegen Kippen gesicherte Schilderbefestigung zu erreichen. Sofern nur die Schenkel
6, 7 eingesetzt werden, erfolgt die Befestigung durch selbstschneidende
Befestigungsschrauben 28, 29, welche durch die Bohrungen
26, 27 in der Trägerplatte 10 und der Basisplatte
5 in die Umfangswandung des Pfostens 3 hindurchgetrieben werden.
Alternativ oder zusätzlich ist es aber auch möglich, dass
die beiden senkrecht zur Längsachse 2 des Pfostens 3 im Abstand
voneinander angeordneten Laschen 8, 9 aus der Basisplatte
5herausgebogen werden, welche mit ihren Kanten 24, 25
in Anlage an der Umfangswandung des Pfostens 3 gelangen und damit eine
zusätzliche Verdrehsicherung bieten. Dies insbesondere dann, wenn der Pfosten
3 eine profilierte Oberfläche aufweist, so dass die Kanten
24, 25 in die Nuten an der Oberfläche des Pfostens
3 eingreifen können.
Eine weitere Variante der Befestigung eines Schildes besteht darin,
dass lediglich die beiden Laschen 8, 9 aus der Basisplatte
5 des Halters 4 herausgebogen werden und die Befestigung durch
ein Spannband 21 erfolgt, welches durch Durchtrittsöffnungen
19, 20 an den Laschen 8, 9 geführt wird.
In diesem Fall kann auf eine Festlegung mittels selbstbohrenden Befestigungsschrauben
28, 29 verzichtet werden, auch verbleiben dann die beiden Schenkel
6, 7 in ihrer in der Ebene der Basisplatte 5 liegenden
Ausgangsstellung.
Die Festlegung des Schildes 1 an der Trägerplatte
10 kann beispielsweise durch Kleben oder eine Verschraubung erfolgen. Bei
dem hier gewählten Ausführungsbeispiel ist das Schild 1 als Folie
ausgebildet und auf der Trägerplatte 10 aufgetragen.
- 1
- Schild
- 2
- Längsachse
- 3
- Tragestruktur, Pfosten
- 4
- Halter
- 5
- Basis, Basisplatte
- 6
- Wandungsfortsatz, Schenkel
- 7
- Wandungsfortsatz, Schenkel
- 8
- Wandungsfortsatz, Schenkel
- 9
- Wandungsfortsatz, Schenkel
- 10
- Trägerplatte
- 11
- Biegelinie
- 12
- Biegelinie
- 13
- Biegelinie
- 14
- Biegelinie
- 15
- Freistelle, Spalt
- 16
- Freistelle, Spalt
- 17
- Freistelle, Spalt
- 18
- Freistelle, Spalt
- 19
- Durchtrittsöffnung
- 20
- Durchtrittsöffnung
- 21
- Spannband
- 22
- Ausschnitt
- 23
- Ausschnitt
- 24
- Kante
- 25
- Kante
- 26
- Bohrung
- 27
- Bohrung
- 28
- Befestigungsschraube
- 29
- Befestigungsschraube
- 30
- Werkzeug