Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung
von Silanen der allgemeinen Formel HnSiCl4-n mit n = 1, 2,
3 sowie 4 durch Dismutierung höher chlorierter Silane in Gegenwart eines Katalysators,
wobei die für das Verfahren verwendete Vorrichtung auf der Kombination mindestens
einer Destillationskolonne und mindestens eines Seitenreaktors, d. h. eines externen
Reaktors basiert.
Die Dismutierungsreaktion dient beispielsweise der Herstellung von
Dichlorsilan (DCS, H2SiCl2) aus Trichlorsilan (TCS, HSiCl3)
unter Bildung eines Koppelprodukts Siliciumtetrachlorid (STC, SiCl4).
Ein anderes Beispiel ist die Herstellung von Monosilan (SiH4) aus TCS,
wobei ebenfalls STC als Koppelprodukt anfällt.
Solche katalytischen Verfahren zur Herstellung von niedrig chlorierten
Silanen, wie z. B. Monosilan oder DCS, aus höher chlorierten Silanen, im Allgemeinen
TCS, werden vielfach in der Industrie eingesetzt. Dabei erfolgt ein Austausch von
Wasserstoff- und Chloratomen zwischen zwei Silanmolekülen in der Regel nach
der allgemeinen Reaktionsgleichung
HxSiCl4-x+HySiCl4-y → Hx+1SiCl4-x-1+Hy-1SiCl4-y+1(I)
in einer so genannten Dismutierungs- oder Disproportionierungsreaktion. Hierbei
kann x die Werte 0 bis 3 und y die Werte 1 bis 4 annehmen. Ein Beispiel für
diese Reaktion gemäß Gleichung (I) ist die Herstellung von DCS aus TCS
(Gleichung I mit x = y = 1) (EP 0 474 265).
Kombiniert man mehrere, aufeinander folgende Reaktionen, so gelangt
man zur Herstellung von Monosilan durch die Dismutierung in drei Schritten –
ausgehend von Trichlorsilan zu Dichlorsilan, zu Monochlorsilan und schließlich
zu Monosilan unter Bildung von Siliciumtetrachlorid (STC):
So wird die Herstellung von Monosilan aus Trichlorsilan heute in der
Regel durch die Dismutierung von TCS produziert (u. a. DE
21 62 537 A, DE 25 07 864 A1,
DE 39 25 357 C1, DE
33 11 650 A1, DE 100 17 168 A1,
US 3 968 199 A).
Andere Verfahren zur Herstellung von Monosilan sind z. B. die Reduktion
von SiF4 mit komplexen Metallhydriden oder die Reaktionswege über
Hydrogenalkoxysilane (US 6 103 942 A).
Als Katalysatoren für die Dismutierung kommen üblicherweise
Ionenaustauscher zum Einsatz, z. B. in Form von aminfunktionalisierten Polystyrolen
(DE 100 57 521), aminfunktionalisierten
anorganischen Trägern (EP 0 474 265,
EP 0 285 937) oder Organopolysiloxan-Katalysatoren
(DE 39 25 357). Diese können direkt
in die Kolonne eingebracht werden, entweder als Vollschüttung (DE
25 07 864 A1), in Schichten (US 5
338 518 A, US 5 776 320 A)
oder in einer Gewebestruktur (WO 90/02603 A1). Alternativ kann der Katalysator in
einem oder mehreren externen Reaktoren untergebracht werden, wobei Ein- und Auslasse
mit verschiedenen Stellen der Destillationskolonne verbunden sind (US
4 676 967 A1, EP 0 474 265 A2,
EP 0 285 937 A2, DE
37 11 444 A1).
Aufgrund der Stoffeigenschaften der beteiligten Silane, vgl. Tabelle
1, sowie der oft sehr ungünstigen Lage des chemischen Gleichgewichts bei der
Dismutierungsreaktion werden die Reaktion und die destillative Aufarbeitung in der
Regel im Verbund betrieben. Tabelle 1: Stoffdaten von Chlorsilanen und Monosilan
Die bestmögliche Integration von Reaktion und Stofftrennung bietet
hier die Reaktivrektifikation. Hierzu wird der Einsatz einer strukturierten Packung
vorgeschlagen (DE 198 60 146), allerdings
ist aufgrund der kleinen Reaktionsgeschwindigkeiten ein höheres Katalysatorvolumen
wünschenswert. Dies kann mit Hilfe von einem oder mehreren Seitenreaktoren
bereit gestellt werden. Hierbei wird aus der Destillationskolonne ein Seitenstrom
entnommen, dem Seitenreaktor zugeführt und dort mit dem heterogenen, fixierten
Katalysator in Kontakt gebracht. Die aus dem Seitenreaktor austretende Produktmischung
wird wiederum der Destillationskolonne zugeführt (u. a. DE
100 17 168). Allerdings ist dabei von Nachteil, dass üblicherweise
Pumpen verwendet werden, um die Reaktionsmischung in der Anlage, d. h. zwischen
Reaktor und Kolonne, zu bewegen. Insbesondere aufgrund der Selbstentzündlichkeit
von Monosilan und Monochlorsilan kann ein kleines Leck, wie es bei bewegten Teilen
leicht auftreten kann, katastrophale Konsequenzen haben. Außerdem sind bewegte
Apparateteile im Allgemeinen wartungsintensiver, als nicht bewegte. Ferner besteht
bei Wartungsarbeiten ein besonderes Gefährdungspotential durch die leicht-
bzw. selbstentzündlichen Reaktionsprodukte, das es zu minimieren gilt.
Ein anderer Nachteil bekannter Seitenreaktorkonzepte ist es, dass
der jeweilige Stoffstrom in der Regel durch zwei Wärmetauscher, einen vor und
einen hinter dem Reaktor, gegebenenfalls unter Wärmerückgewinnung, gepumpt
wird. Dies dient dazu, den Reaktor in der Temperatur unabhängig von der Destillationstemperatur
steuern zu können. Hiermit soll beispielsweise die Einphasigkeit im Reaktor
sicher gestellt werden, damit eine definierte Strömung im Reaktor vorherrscht.
Die Dismutierungsreaktion ist eine vom chemischen Gleichgewicht im
Umsatz begrenzte Reaktion. Dieser Umstand macht die Abtrennung von Reaktionsprodukten
von den nicht umgesetzten Edukten erforderlich, um den Umsatz im Gesamtverfahren
schließlich zur Vollständigkeit zu treiben.
Wählt man die Destillation als Trennoperation aus, was sich aufgrund
der Lage der Siedepunkte anbietet, vgl. Tabelle 1, so wäre der energetisch
ideale Apparat eine unendlich hohe Destillationskolonne, bei der auf jedem Trennboden
bzw. auf jeder theoretischen Stufe durch einen geeigneten Katalysator bzw. eine
beliebig lange Verweilzeit das Erreichen des chemischen Gleichgewichts sicher gestellt
ist. Dieser Apparat würde den niedrigstmöglichen Energiebedarf und damit
die niedrigstmöglichen Betriebskosten aufweisen [vgl. 6
sowie Sundmacher & Kienle (Hrsg.), „Reactive Destillation", Verlag Wiley-VCH,
Weinheim 2003].
Ein weiterer Nachteil bekannter Verfahren, Apparate und Seitenreaktionen,
wie in die Kolonne integrierte Reaktionszonen, ist die Schwierigkeit des Katalysatorwechsels.
Bei der Herstellung von niedrig chlorierten Silanen wird der Katalysator zwangsläufig
mit diesen Substanzen kontaminiert und muss vollständig von diesen befreit
werden, bevor ein Wechsel möglich ist. Dies ist in bekannten Apparaten aufgrund
der Schwierigkeit, ein Reinigungsmittel, z. B. Stickstoff, definiert durch die Katalysatorbetten
zu führen, nicht problemlos möglich. Außerdem ist der Wechsel selbst
mit erheblichem Aufwand verbunden.
Aufgabe der Erfindung war es nun, auf der Basis von Reaktoren und
Destillationskolonnen eine weitere Möglichkeit für die Produktion insbesondere
niedrig chlorierter Silane sowie Monosilan bereitzustellen. Dabei bestand das besondere
Anliegen, die oben angeführten Nachteile im Wesentlichen zu vermeiden.
Die Aufgabe wurde erfindungsgemäß entsprechend den Angaben
der Patentansprüche gelöst.
So wurde in überraschender Weise gefunden, dass man in Gegenwart
eines Katalysators niedrig chlorierte Silane sowie Monosilan aus höher chlorierten
Silanen, insbesondere ausgehend von Trichlorsilan und/oder Dichlorsilan, in einfacher
und wirtschaftlicher Weise auch ohne eine Pumpenvorrichtung zur Förderung von
Stoffströmen zwischen Kolonne und Reaktor herstellen kann, wenn man dazu eine
Vorrichtung verwendet, vgl. u. a. 1,
die auf mindestens einer Destillationskolonne (1) mit einem Kolonnensumpf
(1.1) und einem Kolonnenkopf (1.2), mindestens einem Seitenreaktor
(2) mit Katalysatorbett (3), mindestens einer Eduktaufgabe (1.3),
einer Produktentnahme (1.4) und mindestens einer weiteren Produktentnahme
(1.5 bzw. 1.8) basiert, wobei die Destillationskolonne (1)
mit mindestens einem Kaminboden (4) ausgestattet ist und mindestens ein
Seitenreaktor (2) über mindestens drei Rohrleitungen (5,
6, 7) mit der Destillationskolonne (1) derart verbunden
ist, dass der Übergang der Leitung (5) in die Destillationskolonne
(1) für den Ablauf des Kondensats vom Kaminboden (4,
4.1) höher liegt als die Oberkante des Katalysatorbetts (3,
3.1 bzw. 3.2), die Leitung (6) für die Abführung
der Flüssigphase aus dem Seitenreaktor (2) unterhalb des Kaminbodens
(4) in die Destillationskolonne (1) einmündet (6.1)
und diese Einmündung (6, 6.1) tiefer liegt als die Oberkante
des Katalysatorbetts (3, 3.1 bzw. 3.2) sowie die Leitung
(7) für die Abführung der Gasphase aus dem dazugehörigen
Seitenreaktor (2) oberhalb der Ebene (4.1) des Kaminbodens (4)
in die Destillationskolonne (1) mündet (7.1).
Dabei kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung vorteilhaft
mit einem beheizbaren Kolonnensumpf (1.6, 1.1) sowie einer Tieftemperaturkühlung
(1.7) im Kolonnenkopf (1.2) ausgestattet sein. Weiterhin kann
die Kolonne (1) vorteilhaft mit mindestens einer Kolonnenpackung (8)
ausgerüstet sein und über mindestens eine zusätzliche Eduktaufgabe
(1.3) bzw. Produktentnahme (1.5) verfügen.
Dabei erfolgen sowohl die Reaktion als auch die Trennung vorherrschender
flüssiger und gasförmiger Phasen vorteilhaft und vergleichsweise problemlos.
Auch kann bei der vorliegenden Vorrichtung auf Wärmetauscher
vor und hinter dem Reaktor verzichtet werden.
Darüber hinaus zeichnet sich eine solche Vorrichtung durch eine
hohe Zuverlässigkeit und eine vergleichsweise einfache Bedien- und Wartbarkeit
aus.
Weiterhin ermöglicht eine vorliegende Vorrichtung ein einfaches
Anfahren und Betreiben des Verfahrens.
Auch kann bei vorliegender Vorrichtung der Katalysatorwechsel wohl
kontrolliert und vergleichsweise einfach durchgeführt werden.
Ferner kann die Anlage weitgehend unproblematisch entleert werden.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit eine Vorrichtung zur
Herstellung von Silanen der allgemeinen Formel HnSiCl4-n mit
n = 1, 2, 3 und/oder 4 durch Dismutierung mindestens eines höher chlorierten
Silans in Gegenwart eines Katalysators, die auf mindestens einer Destillationskolonne
(1) mit einem Kolonnensumpf (1.1) und einem Kolonnenkopf (1.2),
mindestens einem Seitenreaktor (2) mit Katalysatorbett (3), mindestens
einer Eduktaufgabe (1.3), einer Produktentnahme (1.4) und mindestens
einer weiteren Produktentnahme (1.5 bzw. 1.8) basiert, wobei die
Destillationskolonne (1) mit mindestens einem Kaminboden (4) ausgestattet
ist und mindestens ein Seitenreaktor (2) über mindestens drei Rohrleitungen
(5, 6, 7) mit der Destillationskolonne (1) derart
verbunden ist, dass der Übergang der Leitung (5) in die Destillationskolonne
(1) für den Ablauf des Kondensats vom Kaminboden (4,
4.1) höher liegt als die Oberkante des Katalysatorbetts (3,
3.1 bzw. 3.2), die Leitung (6) für die Abführung
der Flüssigphase aus dem Seitenreaktor (2) unterhalb des Kaminbodens
(4) in die Destillationskolonne (1) einmündet (6.1)
und diese Einmündung (6, 6.1) tiefer liegt als die Oberkante
des Katalysatorbetts (3, 3.1 bzw. 3.2) sowie die Leitung
(7) für die Abführung der Gasphase aus dem dazugehörigen
Seitenreaktor (2) oberhalb der Ebene (4.1) des Kaminbodens (4)
in die Destillationskolonne (1) mündet (7.1).
Die 1, 2,
3, 4 und 5
zeigen bevorzugte Ausführungsformen erfindungsgemäßer Vorrichtungen.
Die ingenieurtechnische Ausführung der hier vorliegenden Baueinheiten, wie
Kolonne, Reaktoren mit Katalysatorbett, Leitungen, Hähne, Kühler, Heizung,
Trennpackungen usw., sind an sich bekannt.
Geeigneterweise basiert eine erfindungsgemäße Vorrichtung
auf mehr als einer so genannten Reaktoreinheit. So bevorzugt man bei einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zwei, drei, vier oder fünf Reaktoreinheiten, wobei eine Reaktoreinheit
mindestens aus den Teilanlagen (2), (3), (4), (5),
(6) und (7) besteht. Besonders bevorzugt basiert eine erfindungsgemäße
Vorrichtung auf zwei oder drei solcher Reaktoreinheiten. Dabei können auch
zwei oder drei parallel geschaltete Reaktoren (2, 3) pro Reaktoreinheit
angeordnet werden.
So kann man bei erfindungsgemäß ausgeführten Anlagen
bei hohem spezifischen Durchsatz das Erreichen vollständigen
Umsatzes bei niedrigem Energiebedarf vorteilhaft realisieren.
Um für die relativ langsame Dismutierungsreaktion eine ausreichende
Verweilzeit am Katalysator, d. h. eine ausreichend niedrige Katalysatorbelastung
für das näherungsweise Erreichen des chemischen Gleichgewichts zu gewährleisten,
ist der Raumbedarf für die Reaktion in der Regel größer als für
die Destillation. Daher sollten Reaktoren (2) zum Einsatz kommen, die vorteilhaft
jeweils so dimensioniert sind, dass 80 bis 98% des Gleichgewichtsumsatzes, d. h.
des maximal erreichbaren Umsatzes, darin erreicht werden kann.
Auch sind erfindungsgemäße Vorrichtungen vorteilhaft, da
vorliegende Seitenreaktoren mit einer Destillationskolonne relativ einfach erfindungsgemäß
nachzurüsten sind.
Erfindungsgemäße Vorrichtungen sind in der Regel mit einem
Katalysatorbett (3), das im Seitenreaktor (2) angeordnet ist,
ausgestattet. Dabei können an sich bekannte Dismutierungskatalysatoren verwendet
werden und im Katalysatorbett in einer losen oder geordneten Form angeordnet sein.
Dabei wird bevorzugt, dass der Katalysator im Katalysatorbett (3) in einer
strukturierten Gewebepackung oder in Füllkörpern aus Gewebe vorliegt oder
das Katalysatorbett (3) Füllkörper bzw. Einbauten aus katalytisch
aktive Material enthält. Darüber hinaus kann im Katalysatorbett (3)
mindestens ein Siebrohr oder ein Tragrost mit Sieb angeordnet sein, wodurch vorteilhaft
ein zusätzlicher Querschnitt und damit im Wesentlichen ungehinderte Gas- und
Flüssigkeitsströme gewährleistet werden können.
Bevorzugte Dismutierungskatalysatoren sind beispielsweise –
aber nicht ausschließlich – ein makroporöses Ionenaustauscherharz
mit tertiären Aminogruppen oder ein poröser Träger, der mit mindestens
einem Alkylaminotrialkoxysilan modifiziert bzw. getränkt ist.
Weiterhin können erfindungsgemäße Vorrichtungen vorteilhaft
mit zusätzlichen Leitungen und Regeleinheiten zum Befüllen, Betrieben,
Entleeren und Spülen der jeweiligen Betriebseinheiten ausgeführt sein,
vgl. insbesondere Hähne a) bis k) in 3,
4 und 5.
So kann man beispielsweise, ausgehend von 4,
die Hähne i) sowie nachfolgend h) schließen und den Seitenreaktor (2)
inklusive Katalysator (3) mit trockenem Stickstoff oder Argon freispülen
und trocknen. Anschließend kann man Hahn k) schließen und den Katalysator
unter Schutzgas entnehmen bzw. wechseln. Der Reaktor kann nachfolgend durch Schließen
von Hahn g) und Öffnen der Hähne i), k) und h) praktisch ohne größere
Betriebsunterbrechung der Anlage vorteilhaft weiterbetrieben werden.
Das Anfahren bzw. Befüllen einer Anlage mit höher chloriertem
Silan als Edukt sowie die Eduktzufuhr während des Betriebs der Anlage kann
beispielsweise über die Hähne g), f), e), c), d), a), b), (1.3)
und/oder den Kolonnensumpf (1.1) erfolgen, vgl. 1,
3, 4 und 5.
Darüber hinaus kann während des Betriebs der erfindungsgemäßen
Anlage Produkt über den Kolonnenkopf (1.8), Entnahmestelle (1.5)
und/oder den Kolonnensumpf (1.4) entnommen werden.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung
von Silanen der allgemeinen Formel HnSiCl4-n mit n = 1, 2,
3 und/oder 4 durch Dismutierung eines höheren Chlorsilans in Gegenwart eines
Katalysators bei einer Temperatur im Bereich von –120 bis 180°C und
einem Druck von 0,1 bis 30 bar in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
indem man die Vorrichtung zumindest bis zu einer Höhe eines Katalysatorbetts
mit einem flüssigem Hydrogenchlorsilan füllt, wobei das Chlorsilan mit
dem Katalysator in Kontakt kommt, bevorzugt wird dabei der Katalysator ganz oder
teilweise mit Flüssigkeit benetzt, und man Edukt über einen Kolonnenzulauf
kontinuierlich in dem Maße zuführt, wie man Produkt aus dem System abführt.
Dabei kann man den Eduktzulauf direkt in die Kolonne (1.3), insbesondere
in den Mittellauf der Kolonne, und/oder in mindestens einen der Seitenreaktoren
(2) sowie über den Sumpf (1.1), insbesondere beim Anfahren,
führen. In der Regel kommt bei Kontakt von Katalysator und Edukt die Reaktion
in Gang.
Das Katalysatorbett eines Seitenreaktors betreibt man beim erfindungsgemäßen
Verfahren vorzugsweise bei einer Temperatur von –80 bis 120°C. Dabei
kann man die Reaktor- bzw. Katalysatorbetttemperatur vorteilhaft über einen
Kühl- bzw. Heizmantel des Reaktors regulieren bzw. steuern (2.1).
Weiterhin kann das Katalysatorbett (3) sowohl von oben, vgl.
1, 2 und 3,
als auch von unten, vgl. 4 und 5,
beaufschlagt werden.
Erfolgt die Zuführung flüssiger Phase von oben, vgl.
1, 2 und 3,
so läuft diese in der Regel von einem Kaminboden (4)
über Leitung (5) nach unten ab und wird über den oberen Teil
des Katalysatorbetts (3) verteilt.
Erfolgt die Zuführung von unten, so kann eine Anordnung der Vorrichtung,
wie sie vorteilhaft aus den 4 oder 5
zu entnehmen ist, gewählt werden, wobei der Seitenreaktor (2), das
Katalysatorbett (3), die Rohrleitungen (5), (6) und (7)
bezüglich des Kaminbodens (4) und der Kolonne (1) derart
angeordnet sind, dass das Katalysatorbett (3) über Leitung (5)
von unten angeströmt wird (5.1). Auch dabei kann die Flüssigphase
vom Kaminboden (4) ablaufen und über Leitung (5) aufgrund
des hydrostatischen Drucks (vgl. die Höhenunterschiede der Ebenen
6.1, 3.1, 4.1 und 7.1) das Katalysatorbett (3)
von unten anströmen. So kommt das Chlorsilan der Flüssigphase mit dem
Katalysator in Kontakt und reagiert gemäß den Reaktionsgleichungen (II),
(III) und/oder (IV). Auch kann gasförmiges Reaktionsprodukt über Leitung
(7) in die Kolonne (1) aufsteigen und dort gegebenenfalls über
die Einheiten (8) und (4.2) passieren, partiell kondensieren bzw.
getrennt werden. Flüssigphase wird in der Regel über Leitung (6)
in die Kolonne zurückgeführt. Darüber hinaus kann man zusätzlich
über Leitung (5.2, vgl. auch 5.3 in 3)
den Strom an Flüssigphase zum Reaktor bzw. zur Kolonne regeln.
Die speziellen Anforderungen an einen solchen Reaktor aufgrund der
Eigenschaften der Reaktion und der beteiligten Stoffe werden im Folgenden dargelegt.
Wie bereits erwähnt, ist die Handhabung und Verarbeitung von
Silanen der allgemeinen Formel SiHxCl4-x sicherheitstechnisch
sehr anspruchsvoll, da die chlorhaltigen Silane beim Kontakt mit Luftfeuchtigkeit
giftigen Chlorwasserstoff entwickeln und zudem feste Siliciumdioxid-Ablagerungen
entstehen, die die Anlagenteile verstopfen können. Zudem sind die wasserstoffhaltigen
Silane brennbar und mit abnehmendem Chlorgehalt zunehmend leichter entzündlich.
Dichlorsilan etwa kann sich bereits spontan entzünden, Monosilan reagiert sofort
mit Luftsauerstoff, wobei sich durch einen gehemmten Reaktionsstart trotz der Selbstentzündlichkeit
explosionsfähige Mischungen bilden können. Aus diesem Grund ist der Kontakt
der Reaktionsmischung mit Luft und Wasser zu vermeiden. Geeigneterweise geschieht
dies durch das Vermeiden möglicher Leckstellen und das Minimieren nötiger
Wartungsarbeiten.
Erfindungsgemäß wird dabei anstelle einer Pumpe vorteilhaft
die hydrostatische Höhe vom Ablauf- bzw. Kolonnenboden (4) der Kolonne
(1) ausgenutzt, um die Reaktionsmischung durch die Reaktoren (2)
zu bewegen. Diese hydrostatische Höhe kann erfindungsgemäß innerhalb
sowie außerhalb der Kolonne in Form von Fallrohren bereit gestellt werden.
Hierdurch kann die Reaktionsmischung frei durch die Schwerkraft fließen, und
es entfällt der Bedarf bewegter Teile innerhalb des von Produkt berührten
Bereichs, vgl. 2, 3,
4 und 5 bezüglich
(3.1), (4.1), (6.1) und (7.1). Da durch die
hydrostatische Höhe aber nur eine vergleichsweise kleine Druckdifferenz aufgebaut
werden kann, sollte der Strömungswiderstand in den Reaktoren vorteilhaft klein
gehalten werden.
Eine weitere vorteilhafte Eigenschaft des vorliegenden Systems ist,
dass bei der Reaktion aus einer mittel siedenden Komponente, z. B. DCS, eine leichter
siedende, in diesem Falle MCS, und einer schwerer siedende, hier TCS, entstehen.
Ferner wurde überraschender Weise gefunden, dass aus diesem Grund in den Reaktoren
eine gewisse Menge Gas entsteht. Dieses Gas hat zudem die vorteilhafte Eigenschaft,
sich in kleinen Bläschen auf den Katalysatorkörnern abzusetzen und so
den für die Flüssigkeit freien Querschnitt des Katalysatorbetts zu verkleinern.
Bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann in der Regel
auf eine zusätzliche Beheizung bzw. Kühlung des Destillationsbereichs
der Kolonne auf Höhe des bzw. der Reaktoreinheiten vorteilhaft verzichtet werden.
Dabei arbeitet man vorteilhaft in einem Flüssig- und Gasphasengemisch. Die
bei der Destillation bzw. Reaktion entstehende Temperatur ist bei einem absoluten
Druck von 0,1 bis 30 bar, bevorzugt 1 bis 8 bar, für die Durchführung
der Reaktion geeignet. Der Einsatz von Wärmetauschern an den zu- bzw. ablaufenden
Produktströmen der Reaktoren kann somit vorteilhaft entfallen.
Die Problematik der sich absetzenden Gasblasen wird erfindungsgemäß
auf andere, im Folgenden dargestellte Weise gelöst.
Die Strömungsrichtung der Reaktionsflüssigkeit durch die
Reaktoren kann sowohl von oben nach unten, vgl. 1,
2 und 3, als auch von
unten nach oben, vgl. 4 und 5,
erfolgen.
Vorteil der ersten Variante ist, vgl. 2,
dass der Katalysator (3) Gas- und Flüssigphase berührt. Es ist
bekannt, dass die Reaktion in der Gasphase schneller abläuft. Allerdings könnte
ein Stauen der aus der Kolonne (1) in den Reaktor (2)
ablaufenden Flüssigkeit auftreten, wenn man nicht diesem Stauen erfindungsgemäß
dadurch abhelfen würde, dass man in den Anlagenteilen (2) und (3)
bevorzugt genügend Freiraum, d. h. freien Querschnitt, für den Abfluss
von Gas und Flüssigkeit bietet. Dies kann man insbesondere mit einer speziellen
Katalysatorausführung bzw. -anordnung erreichen. Besonders vorteilhaft sind
hier z. B. die Katapak(R)-Typen von Sulzer Chemtech oder Katamax(TM) der Fa. Koch.
Eine andere Möglichkeit kann die Verpackung der Katalysatorpartikel in Füllkörper
aus Gewebe sein, die dann in einer regellosen Schüttung in den Reaktor eingebracht
werden. Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit bietet der Einbau von Siebrohren
in den ansonsten mit einer Katalysator-Vollschüttung befüllten Reaktor,
wodurch ebenfalls das Durchströmen besonders vorteilhaft erleichtert werden
kann.
Eine andere Variante, das Stauen im Reaktor zu vermeiden, ist die
Anströmung des Reaktors von unten, vgl. 4 und
5. Hierbei werden die Gasblasen vorteilhaft mit dem
Produktstrom nach oben ausgetragen und in die Destillationskolonne separat zurückgeführt.
Unabhängig von der gewählten Ausführungsvariante der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es von Vorteil, die gasförmigen
Reaktionsprodukte separat von den flüssigen Reaktionsprodukten in die Destillationskolonne
zurückzuführen. Hierdurch kann die Belastung der Destillationskolonne
verringert werden, da die Gasphase im Allgemeinen an einer höheren Stelle in
die Kolonne zurückgeführt wird als die Flüssigkeit.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die dabei eingesetzten
erfindungsgemäßen Apparate können darüber hinaus einen leichten
und sicheren Wechsel des Katalysators vorteilhaft ermöglichen. Sofern ein basischer
Ionenaustauscher als Katalysator eingesetzt wird, ist eine Verunreinigung dieses
Katalysators mit komplexen Metall- oder Nichtmetallionen zu berücksichtigen.
Außerdem ist die Lebensdauer des Katalysators u. a. durch die begrenzte thermische
Belastbarkeit des Katalysators beschränkt. Der Katalysatorwechsel kann zusätzlich
erleichtert werden, wenn der Katalysator in eine Kartusche eingesetzt wird und nur
die Kartusche aus dem Reaktor entnommen und ersetzt wird. Alternativ kann der Katalysator
im feuchten oder trockenen Zustand aus dem Reaktor fließend entnommen und ebenso
zugeführt werden.
Vorteilhaft für das erfindungsgemäße Verfahren ist
ein derartige Anzahl und Dimensionierung der Reaktoren, dass der Gesamtapparat auch
beim Außerbetriebsetzen eines Reaktors unter nur leicht verminderter Last weiterbetrieben
werden kann. Dies kann zum einen durch die doppelte Ausführung der Reaktoren
an der jeweiligen Position gewährleistet werden. Zum anderen kann die Anlage
ab einer Anzahl von mindestens 2, vorzugsweise 3 Reaktoren je Reaktoreinheit so
dimensioniert werden, dass unter geringerer Last und erhöhter Energiezufuhr
diese weiterzubetreiben ist.
Ein praktischer Vorteil dieses erfindungsgemäßen Verfahrens
im Vergleich zu einer Reaktivdestillationskolonne mit intern eingebautem Katalysator
ist, dass beim Katalysatorwechseln nicht die gesamte Katalysatorpackung zu wechseln
ist, sondern lediglich das Reaktorbett, das gerade deaktiviert ist. Die Gesamtanlage
kann dann, eventuell mit verminderter Last, weiter betrieben werden.
Vor einem Wechsel wird der neue Katalysator geeigneterweise auf den
Einsatz mit der luft- und feuchtigkeitsempfindlichen Reaktionsmischung vorbereitet.
Die Reinigung des frischen Katalysators kann durch Waschen mit gereinigtem Wasser
und anschließendem Trocknen mit – gegebenenfalls vorgeheiztem –
Stickstoff erfolgen, der Einsatz von Fremdstoffen, wie Methanol, kann hierdurch
vermieden werden. Das Trocknen des Katalysators erfolgt vorzugsweise im eingebauten
Zustand, wodurch eine Kontamination nach der Trocknung vermieden werden kann.
Der verbrauchte Katalysator ist mit Chlorsilanen gesättigt und
kann vor seinem Ausbau hiervon befreit werden. Dazu kann der Reaktor (2)
mit Hilfe von bereits zuvor erwähnten Befüll-, Regulier- bzw. Entleerungsleitungen,
vgl. 4 und 5, von der
Anlage getrennt und von anstehender Flüssigkeit befreit werden. Anschließend
kann man ebenfalls mit – gegebenenfalls vorgeheiztem – Stickstoff
oder Edelgas, wie Argon, den Katalysator trocknen.
Ferner kann man nach dem erfindungsgemäßen Verfahren unter
Einsatz einer erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders vorteilhaft als
höheres Chlorsilan (i) Trichlorsilan einsetzen und als Produkte im Wesentlichen
Monosilan, Monochlorsilan, Dichlorsilan und Tetrachlorsilan oder ein Gemisch aus
mindestens zwei der zuvor genannten Verbindungen gewinnen oder (ii) Dichlorsilan
einsetzen und Monosilan, Monochlorsilan, Trichlorsilan und Siliciumtetrachlorid
oder ein Gemisch aus mindestens zwei der zuvor genannten Verbindungen gewinnen.
Anspruch[de]
Vorrichtung zur Herstellung von Silanen der allgemeinen Formel HnSiCl4-n
mit n = 1, 2, 3 und/oder 4 durch Dismutierung mindestens eines höher chlorierten
Silans in Gegenwart eines Katalysators, die auf mindestens einer Destillationskolonne
(1) mit einem Kolonnensumpf (1.1) und einem Kolonnenkopf (1.2),
mindestens einem Seitenreaktor (2) mit Katalysatorbett (3), mindestens
einer Eduktaufgabe (1.3), einer Produktentnahme (1.4) und mindestens
einer weiteren Produktentnahme (1.5 bzw. 1.8) basiert, wobei die
Destillationskolonne (1) mit mindestens einem Kaminboden (4) ausgestattet
ist und mindestens ein Seitenreaktor (2) über mindestens drei Rohrleitungen
(5, 6, 7) mit der Destillationskolonne (1) derart
verbunden ist, dass der Übergang der Leitung (5) in die Destillationskolonne
(1) für den Ablauf des Kondensats vom Kaminboden (4,
4.1) höher liegt als die Oberkante des Katalysatorbetts (3,
3.1 bzw. 3.2), die Leitung (6) für die Abführung
der Flüssigphase aus dem Seitenreaktor (2) unterhalb des Kaminbodens
(4) in die Destillationskolonne (1) einmündet (6.1)
und diese Einmündung (6, 6.1) tiefer liegt als die Oberkante
des Katalysatorbetts (3, 3.1 bzw. 3.2) sowie die Leitung
(7) für die Abführung der Gasphase aus dem dazugehörigen
Seitenreaktor (2) oberhalb der Ebene (4.1) des Kaminbodens (4)
in die Destillationskolonne (1) mündet (7.1).Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen beheizbaren
Kolonnensumpf (1.6, 1.1).Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Tieftemperaturkühlung
(1.7) im Kolonnenkopf (1.2).Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch
zwei, drei, vier oder fünf Reaktoreinheiten, wobei eine Reaktoreinheit mindestens
aus den Teilanlagen (2), (3), (4), (5), (6)
und (7) besteht.Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch zwei oder drei parallel
geschaltete Reaktoren (2, 3) pro Reaktoreinheit.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch
mindestens eine Kolonnenpackung (8).Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch
mindestens eine zusätzliche Produktentnahme (1.5).Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der Katalysator im Katalysatorbett (3) in einer losen oder geordneten
Form angeordnet ist.Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Katalysator
im Katalysatorbett (3) in einer strukturierten Gewebepackung oder in Füllkörpern
aus Gewebe vorliegt oder das Katalysatorbett (3) Füllkörper bzw.
Einbauten aus katalytisch aktivem Material enthält.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch
mindestens ein Siebrohr oder einen Tragrost mit Sieb im Katalysatorbett (3).Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
das der Seitenreaktor (2), das Katalysatorbett (3), die Rohrleitungen
(5), (6) und (7) bezüglich des Kaminbodens (4)
und der Kolonne (1) derart angeordnet sind, dass das Katalysatorbett (3)
über Leitung (5) von unten angeströmt wird (5.1).Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch
zusätzliche Leitungen und Regeleinheiten zum Befüllen, Betreiben, Entleeren
und Spülen der Betriebseinheiten.Verfahren zur Herstellung von Silanen der allgemeinen Formel HnSiCl4-n
mit n = 1, 2, 3 und/oder 4 durch Dismutierung eines höheren Chlorsilans in
Gegenwart eines Katalysators bei einer Temperatur im Bereich von –120 bis
180°C und einem Druck von 0,1 bis 30 bar in einer Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 12, indem man die Vorrichtung zumindest bis zu einer Höhe
eines Katalysatorbetts mit einem flüssigem Hydrogenchlorsilan füllt, wobei
das Chlorsilan mit dem Katalysator in Kontakt kommt, und man Edukt über einen
Kolonnenzulauf kontinuierlich in dem Maße zuführt, wie man Produkt aus
dem System abführt.Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass man als Katalysator
ein makroporöses Ionenaustauscherharz mit tertiären Aminogruppen oder
einen porösen Träger, der mit Alkylaminotrialkoxysilanen modifiziert bzw.
getränkt ist, verwendet.Verfahren Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass man den
Katalysator ganz oder teilweise mit Flüssigkeit benetzt.Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass man den Eduktzulauf direkt in die Kolonne und/oder in mindestens
einen der Seitenreaktoren führt.Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass man den Eduktzulauf
in den Mittellauf der Kolonne führt.Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass man das Katalysatorbett des Seitenreaktors bei einer Temperatur
von –80 bis 120°C betreibt.Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass man als höheres Chlorsilan (i) Trichlorsilan einsetzt
und als Produkte im Wesentlichen Monosilan, Monochlorsilan, Dichlorsilan und Tetrachlorsilan
oder ein Gemisch aus mindestens zwei der zuvor genannten Verbindungen gewinnt oder
(ii) Dichlorsilan einsetzt und Monosilan, Monochlorsilan, Trichlorsilan und Siliciumtetrachlorid
oder ein Gemisch aus mindestens zwei der zuvor genannten Verbindungen gewinnt.