Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen und/oder
Befeuchten von Gasen, insbesondere von Raumluft.
Vorrichtungen zum Reinigen von Gasen, insbesondere von Raumluft sind
in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt. So beschreibt die
DE 37 35 219 A1 eine derartige Vorrichtung,
bei der ein Plattenstapel innerhalb eines Gehäuses um eine horizontale Achse
rotiert und in eine Flüssigkeit eintaucht, so dass der Stapel von Flüssigkeit
benetzt wird. Die zu reinigende Raumluft wird an der Plattenstapelfläche vorbeigeleitet
und gibt dabei die Schadstoffe ab, die dann in der Flüssigkeit abgeschieden
werden.
Eine derartige Vorrichtung ist weiterhin aus der DE
44 14 045 A1 bekannt. Hierbei umfasst der Rotationskörper zusätzlich
einen Wärmetauscher, wobei der Rotationskörper als Wärmetauschkörper
ausgebildet ist und eine Halterung aufweist, in welche ein Behälter (Kälteakku)
zur Aufnahme eines Kältemittels einsetzbar ist.
Eine Vorrichtung zur Reinigung von Gasen mit einem rotierenden Plattenstapel
ist weiterhin aus der EP 0 243 536 B1
bekannt.
Die DE 197 43 406 C2
beschreibt eine Vorrichtung zum Reinigen und/oder Befeuchten von Luft, die ebenfalls
einen rotierenden Plattenstapel aufweist. Der Plattenstapel weist einen elektromotorischen
Antrieb zur Erzeugung einer Rotation auf und ist als Schwimmkörper ausgebildet.
Diese bekannten Reinigungsvorrichtungen haben sich in der Praxis als
sehr effektiv erwiesen, bspw. zur Reinigung von Luft innerhalb von geschlossenen
Räumen. Das zwischen den rotierenden Plattenstapeln anhaftende Wasser eignet
sich hervorragend zur Aufnahme der Luft und zum Binden aller darin enthaltenen Partikel
und Verunreinigungen, die beim anschließenden Eintauchen des Plattenstapels
im Wasser dort gebunden bleiben. Allerdings sind diese, üblicherweise aus Kunststoff
gefertigten Plattenstapel in der Herstellung relativ aufwändig und damit teuer,
da die Werkzeugformen hohe Kosten verursachen. Zudem bereitet die Reinigung des
Plattenstapels sowie des Gehäuses mit dem darin befindlichen Wasser oftmals
Probleme. Nach länger andauerndem Betrieb unterliegen diese Vorrichtungen zudem
einer ausgeprägten Verkalkung.
Eine Vorrichtung zum Befeuchten von Luft ist weiterhin aus der
DE 33 11 381 A1 bekannt. In einem
teilweise mit Wasser gefüllten Gehäuse ist ein Gebläse angeordnet,
das für eine Anströmung einer aus porösem Werkstoff bestehenden hohlzylindrischen
Walze sorgt. Die Walze ist um eine waagrechte Achse drehbar im Aufnahmegehäuse
angeordnet und taucht teilweise in dem im Aufnahmegehäuse befindlichen Wasser
ein.
Die DD 33 746 A beschreibt
eine Zimmerluftanfeucht- und Reinigungsvorrichtung mit einem Ventilator und einer
in einem Wasseruntersatz stehenden zylindrischen Filterwand, die von der Luft durchströmt
wird. Im Bereich einer oberen Schutzabdeckung ist ein Aromen- bzw. Essenzgefäß
angeordnet, während die Filterwand aus mit Schlitzen versehenem elastischem
Streckmaterial bzw. aus einem beflockten Material besteht.
Aus der US 2 173 645 A
ist eine Luftreinigungs- bzw. Befeuchtungsvorrichtung bekannt, bei der an einem
Axialgebläse mehrere Schaufelblätter angeordnet sind, die Wasser aus einem
Tank aufnehmen und in der Umgebungsluft verteilen sollen. Jedes der Blätter
umfasst eine Kammer und adsorbierendes Material zur Aufnahme einer bestimmten Wassermenge,
das bei der Bewegung der Blätter außerhalb des Wassertanks wieder abgegeben
werden kann.
Andere, teilweise ähnliche Luftbefeuchtungseinrichtungen sind
weiterhin aus der US 45 40 530 A,
aus der US 32 85 586 A, aus der
DE 85 02 815 U1 sowie aus der
DE 35 22 882 C2 bekannt.
Bei diesen bekannten Einrichtungen zur Luftbefeuchtung haben sich
die verwendeten porösen Materialien, die sich mit Wasser voll saugen und dieses
an die umgebende Luft abgeben sollen, als teilweise wenig effektiv für eine
Reinigung der Luft von darin befindlichen Schwebstoffen und Staubpartikeln erwiesen,
da die verwendeten Schwämme relativ viel Wasser aufnehmen und dieses nur langsam
wieder abgeben. Eine effektive Bindung von Staubpartikeln an der Schwammoberfläche
findet nur sehr eingeschränkt statt.
Die DE 34 25 852 A1
beschreibt schließlich eine schwimmende und von Wind angetriebene Anlage zur
Meeresluftbefeuchtung, die einen kreisrunden, segelähnlichen und rotierenden
Schwimmkörper umfasst, der mittels Kammern Wasser nach oben hebt, das über
Sprührohre als Rieselwasser und ein geringerer Teil für die Segelbefeuchtung
herabrieselt und die Luft befeuchtet.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
zur Reinigung von Gasen vorzuschlagen, die einfach und kostengünstig herstellbar
sowie auf einfache Weise wartbar ist, und die gleichzeitig eine sehr effektive Reinigung
der Gase ermöglicht.
Dieses Ziel wird mit dem Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den jeweils davon abhängigen Ansprüchen.
Eine erste Variante einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Reinigen von Gasen, insbesondere von Raumluft, umfasst wenigstens einen dreidimensionalen
Körper, der zumindest teilweise in eine Reinigungsflüssigkeit, insbesondere
Wasser, eintaucht und der an seiner Außenseite eine mit Flüssigkeit benetzbare
und/oder eine Flüssigkeit transportierende bzw. fördernde Struktur aufweist.
Diese Struktur ist dazu geeignet, die Reinigungsflüssigkeit bzw. das Wasser
teilweise aufzunehmen und von dieser bzw. diesem benetzt zu werden. Eine auf diese
Weise an einem nicht in die Flüssigkeit eintauchenden Abschnitt der Struktur
des dreidimensionalen Körpers anhaftende Reinigungsflüssigkeit kann Partikel,
Schwebstoffe und Verunreinigungen aufnehmen, die in einer auf die Oberseite des
dreidimensionalen Körpers auftreffenden Raumluft bzw. einem dort auftreffenden
Gas enthalten sind. Durch ein anschließendes Eintauchen dieses Abschnitts der
Struktur in die Flüssigkeit wird die die Struktur benetzende bzw. die sich
in der Struktur befindliche Flüssigkeit zumindest weitgehend gegen frische
Flüssigkeit getauscht. Hierbei gehen auch die Schmutzteilchen in die im Gehäuse
befindliche Reinigungsflüssigkeit über. Der betroffene Strukturabschnitt
wird hierbei regeneriert und für eine weitere Aufnahme von Schmutzteilchen
vorbereitet. Die Flüssigkeit im Gehäuse wird zweckmäßigerweise
in regelmäßigen Zeitabständen durch neue Flüssigkeit ersetzt.
Für eine effektive Befreiung der Luft bzw. des Gases von darin
enthaltenen Schmutzpartikeln, Stoffen und Verunreinigungen durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung wird die Außenseite des wenigstens einen dreidimensionalen Körpers
mit vorbeistreichender Luft bzw. vorbeiströmendem Gas beaufschlagt, so dass
ein möglichst großes Luft- bzw. Gasvolumen an der Reinigungsstruktur vorbei
streicht und hierbei seine Verunreinigungen abscheidet.
Für eine effektive Befreiung der Luft bzw. des Gases von darin
enthaltenen Schmutzpartikeln, Stoffen und Verunreinigungen durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung wird weiterhin der wenigstens eine dreidimensionale Körper permanent
in Bewegung gehalten, so dass die luftreinigende Struktur des wenigstens einen dreidimensionalen
Körpers kontinuierlich gewaschen und mit frischer Flüssigkeit benetzt
wird, und somit ein kontinuierlicher Reinigungsprozess stattfinden kann. Insbesondere
führt der wenigstens eine Körper eine im Wesentlichen rotierende Bewegung
aus, so dass die Abschnitte des Körpers, die die mit Flüssigkeit benetzbare
und/oder eine Flüssigkeit transportierende bzw. fördernde Struktur tragen,
in regelmäßigen Abständen in die Flüssigkeit eintauchen bzw.
an der Oberfläche zu liegen kommen, um mit vorbeiströmendem Gas bzw. Luft
in Berührung zu kommen bzw. gewaschen zu werden.
Es hat sich in Versuchen herausgestellt, dass die in der Raumluft
enthaltenen Schmutzteilchen und Schwebstoffe Anteile unterschiedlicher Dichte aufweisen.
Ein größerer Teil mit einem Gewichtsprozentsatz von ca. 70 % der Teilchen
ist schwerer als Wasser bzw. als eine typischerweise verwendete Reinigungsflüssigkeit
und sinkt zu Boden, wenn die Oberflächenspannung des Wassers überwunden
werden kann. Die Oberflächenspannung kann durch den sich im Wasser bzw. in
der Flüssigkeit bewegenden dreidimensionalen Körper besonders gut überwunden
bzw. aufgebrochen werden, so dass die Teilchen zu Boden sinken können, die
eine größere Dichte als das Wasser bzw. die Reinigungsflüssigkeit
aufweisen. Die übrigen Teilen, ca. 30 % der Gesamtmasse an Teilchen, ist leichter
als das Wasser bzw. die Reinigungsflüssigkeit und sinkt daher nicht an den
Boden des Behälters. Allerdings werden diese Teilchen zum größten
Teil durch den dreidimensionalen Körper gebunden und bleiben an diesem haften,
so dass insgesamt ein sehr guter Reinigungsgrad erreicht werden kann. Bei einer
weitgehenden Sättigung des dreidimensionalen Körpers bzw. der dreidimensionalen
Körper können diese wieder gereinigt werden.
Grundsätzlich können auch nahezu beliebige andere schwimmende
Körper zum Aufbrechen der Oberflächenspannung der Flüssigkeit genutzt
werden, bspw. flache, scheibenförmige Schwimmkörper, die auf der Flüssigkeit
treiben und durch Aufbrechen der Oberflächenspannung ein Absinken der schwereren
Schmutz-Schwebeteile ermöglichen. Diese Schwimmkörper können wahlweise
eine Schwammstruktur oder auch eine geschlossene Struktur aufweisen, so dass sie
selbst keine Reinigungswirkung entfalten, sondern nur im Zusammenhang mit der Aufhebung
der Oberflächenspannung der Reinigungsflüssigkeit.
Unter Umständen könnte auch völlig auf den in die Flüssigkeit
eintauchenden und dort rotierenden Körper verzichtet werden, da sich bei Versuchen
herausgestellt hat, dass bereits die direkt von zu reinigender Luft bzw. von zu
reinigendem Gas angeströmte Flüssigkeit selbst für eine ausreichende
Reinigung des Gases bzw. der Luft sorgen kann, da die im Gas bzw. in der Luft transportierten
Staub- und Feinpartikel an der Oberfläche der Flüssigkeit gebunden werden
und in dieser verbleiben. Durch entsprechende Anströmung der Flüssigkeit
mittels des Gebläses kann eine Rotation bzw. eine Kreisströmung erzeugt
werden, die für ein Absinken der gebundenen Partikel auf den Grund des Behälters
sorgt. Dort verbleiben die Partikel, so dass nach einiger Zeit die Flüssigkeit
ausgetauscht und der Behälter gereinigt werden kann, wodurch er für einen
weiteren Benutzungszyklus vorbereitet ist. Wie erwähnt, kann
jedoch ein oder mehrere Schwimmkörper vorgesehen sein, die durch das Aufbrechen
der Oberflächenspannung des Wassers bzw. der Flüssigkeit ein Absinken
der schwereren Schmutz- und Schwebeteilchen ermöglichen.
Um eine möglichst effektive Reinigungswirkung zu erzielen, kann
das Gehäuse hohlzylindrisch oder abschnittsweise hohlkegelförmig ausgebildet
sein, so dass die Flüssigkeit durch die Luftströmung schnell in eine erwünschte
Rotation versetzt werden kann, was zum erwähnten Transport der gebundenen Partikel
auf den Behältergrund sorgt. Selbstverständlich kann das Gehäuse
auch eine kubische oder ovale oder andersartig geformte Gestalt aufweisen.
Weiterhin kann die Reinigungswirkung durch Zugabe von Substanzen in
die Reinigungsflüssigkeit verbessert werden, welche gezielt deren Oberflächenspannung
reduzieren, bspw. durch Zugabe von Öl in Wasser.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist vorzugsweise ein
Gebläse auf, das Luft bzw. das Gas ansaugt und auf die Außenseite des
dreidimensionalen Körpers strömen lässt, um auf diese Weise den Reinigungseffekt
herbeizuführen. Das Gebläse ist vorzugsweise an einer Oberseite des Gehäuses
bzw. an einer Gehäuseabdeckung angeordnet, so dass der Luft- bzw. Gasstrom
von oben her auf die Außenmantelfläche des wenigstens einen dreidimensionalen
Körpers bzw. auf die Reinigungsflüssigkeit auftrifft. Das Gebläse
ist vorzugsweise ein Axialgebläse, das wenig Raum beansprucht. Der Antrieb
des Gebläses erfolgt vorzugsweise mittels eines Elektromotors bzw. mehrerer
Elektromotoren.
Erfindungsgemäß sorgt das Gebläse durch den auf den
wenigstens einen dreidimensionalen Körper gerichteten Luftstrom für dessen
Bewegung, insbesondere für eine Rotationsbewegung des dreidimensionalen Körpers.
Ein weiterer Antrieb für den wenigstens einen dreidimensionalen Körper
ist erfindungsgemäß nicht notwendig. Für eine optimale Funktion schwimmt
der dreidimensionale Körper frei in der Flüssigkeit. Auf diese Weise treten
die geringsten Reibungsverluste auf, so dass der Körper optimal beweglich ist.
Zugleich ist dies die einfachste denkbare Variante der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Sie ist einfach aufzubauen und einfach zu warten. Der bzw. die dreidimensionalen
Körper können bspw. zu Reinigungs- oder zu Austauschzwecken einfach aus
der Flüssigkeit genommen und wieder hineingesetzt werden; eine Montage entfällt.
Erfindungsgemäß sorgt zudem die vom Gebläse erzeugte
Luft- oder Gasströmung für eine gezielte Rotation der im runden Gehäuse
befindlichen Reinigungsflüssigkeit, so dass Schmutzpartikel nach unten gefördert
werden und sich dort absetzen können.
Ggf. zusätzlich oder alternativ vorhandene Schwimmkörper
können ebenfalls durch das Gebläse in Bewegung versetzt werden und sorgen
auf diese Weise für das erwähnte Aufheben der Oberflächenspannung
der Flüssigkeit, wodurch die Schmutzteilchen, die schwerer sind als die Flüssigkeit,
absinken können.
Grundsätzlich wäre es ebenso denkbar, dass der teilweise
in die Flüssigkeit eintauchende dreidimensionale Körper an einer feststehenden
horizontalen Achse gelagert ist und seine Bewegung hierdurch geführt ist. Ein
gesonderter Antrieb ist möglich. Der Antrieb des Körpers könnte bspw.
mit dem Antrieb des Gebläses gekoppelt sein, bspw. mittels einer sich drehenden
Schnecke, die mit einem Zahnrad im Eingriff steht. In allen genannten Varianten
ist jedoch ein Antrieb bzw. ein Zusatzantrieb durch den Luftstrom des Gebläses
denkbar. Beim Einsatz mehrerer an Achsen gelagerter Körper sind die Achsen
vorzugsweise parallel zueinander ausgerichtet. Die Drehrichtungen derart gelagerter
Körper können gleich oder gegensinnig sein. Je nach Baugröße
und gewünschter Reinigungskapazität können bspw. zwei gegensinnig
rotierende trommelförmige Körper vorgesehen sein, wie dies aus dem Stand
der Technik (z.B. DE 44 14 045 A1)
bekannt ist.
Der wenigstens eine dreidimensionale Körper kann insbesondere
mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit zwischen 20 und 200 Umdrehungen pro Minute rotieren,
wobei sich eine Umdrehungsgeschwindigkeit von ca. 50 bis 100 Umdrehungen pro Minute
als besonders vorteilhaft herausgestellt hat. Die angegebenen Drehzahlen können
grundsätzlich in sehr weiten Grenzen variieren, je nachdem welche Baugröße
die Vorrichtung aufweist und welche Reinigungswirkung erzielt werden soll. So kann
es ggf. vorteilhaft sein, einen relativ großen Körper mit 5 oder mehr
Umdrehungen je Minute rotieren zu lassen. Ein sehr kleiner Körper hingegen
kann auch mit Drehzahlen von bis zu 400 Umdrehungen je Minute noch effektiv betrieben
werden.
An nahezu beliebiger Stelle im Gehäuse, innerhalb dessen sich
der wenigstens eine dreidimensionale Körper bewegt und innerhalb dessen die
Flüssigkeit angeordnet ist, können Luftaustrittsöffnungen angeordnet
sein, durch welche die gereinigte Luft austreten kann, da nach dem Auftreffen der
Luft bzw. des Gases auf den Köper der Reinigungseffekt bereits stattgefunden
hat. Diese Luftaustrittsöffnungen können bspw. in Form von länglichen
Schlitzen an allen vier Seiten eines quaderförmigen Gehäuses vorgesehen
sein. Besonders bevorzugt sind die Luftaustrittsöffnungen in eine Gehäuseabdeckung
eingebracht.
Die Gehäuseabdeckung kann so ausgeführt sein, dass sie auf
ein beliebiges Gefäß mit einer Öffnung, deren Durchmesser in einem
gewissen Durchmesserbereich liegt, aufsetzbar ist. Ein reines Auflegen der Abdeckung,
die auch als Luftzirkulationshaube bezeichnet werden kann, reicht für die Funktion
aus. Der Einsatz von Fixierungseinrichtungen, die eine Befestigung der Abdeckung
an dem Gefäß ermöglichen, bspw. Klammern, Spangen, o. ä. ist
ebenfalls denkbar.
Die einfachste Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht somit aus einer Kombination einer Gehäuseabdeckung mit integriertem
Gebläse und Luftaustrittsöffnungen („Luftzirkulations-Haube"),
einer im hohlzylindrischen oder hohlkegeligen Gehäuse befindlichen Reinigungsflüssigkeit
und wenigstens einem erfindungsgemäßen dreidimensionalen Körper,
die zusammen mit einem beliebigen handelsüblichen Gefäß, bspw. einer
Tasse oder einer Vase, einen einfachen, hygienischen und effektiven Luftreiniger
und -befeuchter ergeben.
Der dreidimensionale Körper kann für den Einsatz in der
vorliegenden Erfindung im Prinzip jede beliebige Gestalt aufweisen. Insbesondere
für den Einsatz in der Variante, bei welcher der Körper frei schwimmend
in der Flüssigkeit liegt, sollte die dreidimensionale Gestalt des Körpers
eine Drehbewegung des Körpers zulassen bzw. sollte diese begünstigen.
Erfindungsgemäß ist der Körper daher kugelförmig ausgebildet.
Grundsätzlich kann der Körper auch zylindrisch bzw. walzenförmig
in Form einer Trommel ausgebildet sein. Daneben kann der Körper auch eine flache
bzw. scheibenförmige Kontur aufweisen.
Der dreidimensionale Körper kann grundsätzlich aus jedem
denkbaren Material bestehen, sofern die Funktion – die Aufnahme und der Transport
der Reinigungsflüssigkeit – mit der gewünschten Effektivität
erfüllt wird. Die Struktur des dreidimensionalen Körpers kann die unterschiedlichsten
Gestalten und Ausführungsformen umfassen. Wesentlich dabei sind der ausreichende
Benetzungsgrad und der ausreichende Flüssigkeitstransport durch den teilweise
in die Flüssigkeit eintauchenden dreidimensionalen Körper während
dessen Rotation. Die Struktur kann bspw. gitternetzartig, wabenartig, schaumartig
oder mit zahlreichen Löchern versehen sein. Es ist nicht unbedingt notwendig,
dass die gesamte Außenmantelfläche des Körpers die mit Reinigungsflüssigkeit
benetzbare und/oder eine Flüssigkeit transportierende bzw. aufnehmende Struktur
aufweist. Es kann auch ausreichen, dass Teile der Körperoberfläche bzw.
des gesamten dreidimensionalen Körpers die gewünschte Struktur aufweisen,
während andere Abschnitte des dreidimensionalen Körpers bspw. eine glatte
Struktur o. dgl. aufweisen.
Insbesondere der Kern der dreidimensionalen Körpers kann aus
beliebigem Material bestehen, bspw. aus einem Kunststoff oder Schaumstoff.
Die mit Reinigungsflüssigkeit benetzbare Struktur des dreidimensionalen
Körpers kann bspw. durch eine Umhüllung eines Kerns des dreidimensionalen
Körpers erzielt werden, die ggf. abnehmbar und gesondert von dem Kern des dreidimensionalen
Körper reinigbar sein kann. Wahlweise kann der dreidimensionale Körper
auch aus einem Vollmaterial gebildet sein, das die gewünschte benetzbare Struktur
aufweist.
Wahlweise kann weitgehend das gesamte Volumen des dreidimensionalen
Körpers durch die schwamm- bzw. wabenartige oder gitternetzartige o. ä.
Struktur gebildet sein. Bei einem an einer Achse gelagerten Körper kann es
in diesem Fall ggf. sinnvoll sein, den Bereich nahe der starren Drehwelle, die im
Gehäuse der Vorrichtung drehbar gelagert ist, steifer auszubilden als den elastischeren
Bereich des übrigen Körpers. Diese lokale Verhärtung kann ggf. durch
eine gezielte Wärmebehandlung der elastischen Struktur im inneren Bereich um
die Drehwelle erfolgen, so dass dieser zumindest teilweise aushärtet.
Eine effektive Benetzbarkeit mit Reinigungsflüssigkeit kann auch
dadurch hergestellt sein, dass die Außenmantelfläche des Körpers
eine Vielzahl von kleinen Löchern aufweist, die vorzugsweise nach innen hin
geschlossen sind. Diese Löcher können bspw. in einem elastischen Material
wie Kautschuk oder einem geeigneten elastomeren Kunststoff eingebracht sein. Die
Einbringung der Löcher in das Material kann bspw. durch ein geeignetes Gießverfahren
erfolgen. Die nach innen zum Trommelmittelpunkt hin geschlossenen Löcher verhindern
während der Rotation des Körpers ein Ablaufen der aufgenommenen Reinigungsflüssigkeit
nach innen hin, bevor der Bereich innerhalb der Reinigungsvorrichtung erreicht ist,
bei dem die Außenmantelfläche des Körpers mit dem zu reinigenden
Gas bzw. mit der zu reinigenden Luft beaufschlagt wird. Dies ist meist der obere
Bereich des dreidimensionalen Körpers, kann jedoch auch ein seitlicher Bereich
sein.
Die an der Außenseite des dreidimensionalen Körpers aufgebrachte
Struktur kann insbesondere eine schwammartige oder schaumartige bzw. wabenartige,
gitternetzartige und/oder gelochte Struktur aufweisen, insbesondere mit einer Poren-
bzw. Lochgröße zwischen 0,2 und 5 mm. Als besonders vorteilhaft hat sich
eine Poren- bzw. Lochgröße von ca. 1 bis 3 oder 4 mm herausgestellt, da
diese Struktur in der Lage ist, für eine besonders gute Benetzung mit Wasser
zu sorgen. Auf diese Weise kann der Körper relativ langsam bewegt werden und
dabei dennoch eine relativ große Menge von Wasser aufnehmen, das an der Außenseite
des Körpers anhaftet. Der Schwamm bzw. die mit Flüssigkeit
benetzbare Struktur kann eine offenporige oder geschlossenporige Struktur aufweisen.
Die mit Flüssigkeit benetzbare Struktur weist vorzugsweise eine elastische
Verformbarkeit auf, wodurch die Montage an der Trommel sowie die Trennung der Einzelteile
erleichtert wird.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
besteht der dreidimensionale Körper bzw. zumindest Teile seiner Außenmantelfläche
aus einem offenporigen oder geschlossenporigen, weichelastischen Schwammgummi. Hierbei
handelt es sich um schwammig-porös getriebenen bzw. geblähten Gummi, der
meist aus Naturkautschuk hergestellt wird. Insbesondere geeignet ist Schwammgummi
RG 160, ohne Haut, mittel- oder großporig. Derartige Schwammgummis sind preisgünstig
im Handel erhältlich und auch unter der Trivialbezeichnung „Maurerschwamm"
bekannt. Durch seine Bläschen- bzw. Wabenstruktur eignet sich dieser Schwammgummi
ganz besonders gut für den erfindungsgemäßen Einsatz. Die Waben füllen
sich mit Wasser, das beim Auftauchen auch in den Waben verbleibt; vorbeiströmende
Schmutzpartikel werden leicht darin aufgenommen und verbleiben auch darin, bis die
Waben durch erneutes Eintauchen in das Wasser ausgewaschen werden. Bspw. Hausstaub,
Pollen, Zigarettenrauch und unangenehme Gerüche werden durch derartige Schwammgummis
sehr effektiv aus der Luft gefiltert. Dieser erfindungsgemäß verwendbare
Schwammgummi hat die besonders vorteilhafte Eigenschaft, dass das aufgenommene Wasser
weitest gehend an der Oberfläche gebunden wird, da sich das Material nicht
so stark mit eindringendem Wasser voll saugt, wie dies bspw. bei herkömmlichem
Schaumstoff der Fall ist. Aus diesem Grund kann ein sehr großer Anteil der
in der anströmenden Luft enthaltenen Partikel von dem an der Oberfläche
des Schwammgummis gebundenen Wasser aufgenommen und gehalten werden. Beim Eintauchen
in das Wasser bzw. die Reinigungsflüssigkeit findet ein schneller und weitgehend
vollständiger Austausch mit frischem Wasser statt, wobei nahezu der gesamte
Anteil der an der Oberfläche gebundenen Staub- und Schmutzpartikel ausgewaschen
und in der im Gehäuse befindlichen Flüssigkeit gebunden wird.
Ein willkommener Nebeneffekt der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht darin, dass ein Teil des von der waben- oder gitternetzartigen bzw. mit
einem Lochmuster versehenen Struktur an der Außenfläche des dreidimensionalen
Körpers gebundenen Wassers von der austretenden Luft gebunden wird und somit
die Luftfeuchtigkeit im Raum erhöhen kann. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung gleichzeitig als Luftbefeuchter eingesetzt werden, insbesondere zur
Vermeidung von zu trockener Innenraumluft, bspw. in den Wintermonaten. Die diesem
vorteilhaften Effekt zu Grunde liegende Kaltverdunstung kann insbesondere mit herkömmlichem
Wasser als Reinigungsflüssigkeit erzielt werden.
Eine Verbesserung der Reinigungswirkung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kann dadurch erzielt werden, dass die Reinigungsflüssigkeit bzw.
das Wasser mit reinigenden Mitteln versetzt wird, die insbesondere die Oberflächenspannung
der Flüssigkeit reduzieren, so dass der dreidimensionale Körper noch besser
benetzt wird. Ggf. können auch Duftstoffe in die Flüssigkeit gegeben werden,
die beim Austreten der Luft einen angenehmen Geruch verbreiten.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht darin, dass die Vorrichtung sehr kompakt ausgeführt sein kann, sehr
leicht zerlegbar ist, aus nur sehr wenigen und kostengünstig herstellbaren
Bauteilen besteht und sehr leicht zu reinigen ist. Ein Deckel mit darin eingebrachten
Luftauslassöffnungen und einem darin angeordneten Gebläse und elektromotorischem
Antrieb kann bspw. von einem wannenförmigen Behälter abgenommen werden,
innerhalb dessen sich das Reinigungswasser befindet, in dem wiederum ein oder mehrere
erfindungsgemäße dreidimensionale Körper schwimmen. Der Deckel kann
bspw. einen Durchmesser von nur 85 mm aufweisen. Die dreidimensionalen Körper
können bspw. Kugeln mit einem Durchmesser von nur 20 mm sein. Derartige Reinigungsbälle
können aus dem Gehäuse herausgenommen und zu Reinigungszwecken bspw. in
eine herkömmliche Geschirrspülmaschine gelegt werden. In gleicher Weise
kann der Behälter mit der Reinigungsflüssigkeit in einer Spülmaschine
gereinigt werden, was die Handhabbarkeit bei länger dauerndem Gebrauch deutlich
vereinfacht. Auch kann im Prinzip jeder beliebige Behälter verwendet werden,
so dass eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Reinigung und Befeuchtung
von Gasen oder Raumluft auf einfache Weise individuell gestaltet und/oder unauffällig
im Raum platziert werden kann. Die Reinigungsstruktur kann vorzugsweise von einem
Körperkern abgenommen werden, bspw. mittels einer Klemmverbindung o. dgl. und
kann damit separat gereinigt werden, vorzugsweise ebenfalls in einer Geschirrspülmaschine
o. dgl.
Die Einsatzbereiche der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind
mannigfaltig und umfassen bspw. Wohn- und Schlafbereiche, Küchen, Büros,
Hotels, Gastronomie, Altenheime, Krankenhäuser, Autos, Boote, Campingbereiche
usw.
Der Wirkungsgrad einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
enorm. Die bisher kleinste getestete erfindungsgemäße Vorrichtung mit
einer Luftzirkulationshaube mit 85 mm Durchmesser auf einem Becher mit 83 mm Durchmesser
und 90 mm Höhe und Reinigungsbällen mit 20 mm Durchmesser ist zur Reinigung
von ca. 7,5 Kubikmeter Umgebungsluft geeignet.
Wenn im vorliegenden Zusammenhang teilweise von Wasser und teilweise
von Reinigungsflüssigkeit die Rede ist, so ist damit grundsätzlich gemeint,
dass neben Wasser auch andere Reinigungsflüssigkeiten verwendet werden können.
Auch kann das Wasser bzw. die Reinigungsflüssigkeiten mit Geruch erzeugenden
und/oder die Oberflächenspannung reduzierenden Zusätzen vermischt sein,
wodurch die Reinigungswirkung zusätzlich verbessert werden kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Gleiche Teile
werden dabei grundsätzlich mit gleichen Bezugszeichen versehen und teilweise
nicht mehrmals erläutert.
1 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Reinigung von Gasen oder Luft.
2 zeigt eine beispielhafte Schaum- bzw. Wabenstruktur,
die auf einer Außenmantelfläche einer rotierenden Trommel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung angebracht ist.
Die schematische Darstellung der 1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Reinigung und/oder Befeuchtung von
Gasen, insbesondere von Raumluft in schematischer Schnittdarstellung. Die Vorrichtung
10 weist einen wannen- oder topfförmigen Behälter 12
mit darin befindlicher Reinigungsflüssigkeit 14, insbesondere Wasser
auf. In der Reinigungsflüssigkeit 14 schwimmen zwei kugelförmige
dreidimensionale Körper (Reinigungsbälle) 18, die aus einer mit
Reinigungsflüssigkeit benetzbaren bzw. Flüssigkeit aufnehmenden und/oder
transportierenden Struktur 22 bestehen.
Eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Struktur
22 wird anhand der 2 näher erläutert.
Die Porengröße der als Schwammstruktur 221 ausgebildeten Struktur
22 beträgt vorzugsweise zwischen 0,2 und 5 mm. Eine besonders gute
Benetzbarkeit kann jedoch mit einer Poren- bzw. Wabengröße zwischen 1
und 4 mm erreicht werden, wie dies in 2 dargestellt
ist. Die Schwammstruktur 221 kann insbesondere durch einen Schwamm mit
geeigneter Poren- bzw. Wabengröße gebildet sein. Grundsätzlich jedoch
eignet sich als Schwammstruktur jeder beliebige Körper, der die gewünschten
Effekte zeigt, bspw. eine keramische Struktur, eine geeignete Schaumstoffstruktur,
ein Drahtgewirke, dessen Drähte ggf. mit einer geeigneten Umhüllung versehen
sein können o. dgl.
Besonders geeignet für die erfindungsgemäße Anwendung
ist ein schwammigporös getriebener bzw. geblähter Gummi, insbesondere
aus Naturkautschuk, der auch unter der Bezeichnung „Maurerschwamm" bekannt
ist. Dieser weist die gewünschte Porengröße und auch eine sehr gute
Benetzbarkeit mit Wasser und anderen Reinigungsflüssigkeiten auf. Dieser Schwammgummi
kann bspw. in einer rechteckförmigen Bahn zugeschnitten sein, so dass er einen
trommelförmigen Kern eines dreidimensionalen Körpers gemäß vorliegender
Erfindung umhüllen und an der Trommelaußenseite befestigt werden kann,
bspw. mit einer geeigneten Klemmeinrichtung. In dem in 1
gezeigten Beispiel bestehen die Reinigungsbälle 18 vollständig
aus einem derartigen Schwammgummi.
1 zeigt weiterhin ein oberhalb der dreidimensionalen
Körper 18, in diesem Fall der Reinigungsbälle, angeordnetes Axialgebläse
24, das insbesondere in einen Deckel 26 eingearbeitet ist und
das vorzugsweise von einem Elektromotor 28 angetrieben wird. Die von oben
durch den Deckel 26 angesaugte Luft 30 wird mittels des Axialgebläses
24 von oben auf die mit Reinigungsflüssigkeit 14 benetzte
Außenseite 20 und somit auf die Flüssigkeit aufnehmende Struktur
22 der dreidimensionalen Körper 18 gefördert, wobei
in der Luft 30 befindliche Schadstoffe, Partikel, Schmutzstoffe etc. an
der Struktur 22 bzw. der darin gebundenen Reinigungsflüssigkeit
14 abgeschieden werden. Diese Verunreinigungen der Luft 30 bleiben
an der Reinigungsflüssigkeit 14 haften, die in der Struktur
22 an der Außenseite 20 der dreidimensionalen Körper
18 bzw. der Reinigungsbälle gebunden ist. Die Beaufschlagung der dreidimensionalen
Körper 18 bzw. der Reinigungsbälle mit Luft 30 durch
das Gebläse 24 bedingt eine Rotationsbewegung der frei in der Flüssigkeit
14 schwimmenden dreidimensionalen Körper 18 bzw. Reinigungsbälle.
Hierdurch werden die Verunreinigungen der Luft 30 kontinuierlich in der
im Behälter 12 befindlichen Reinigungsflüssigkeit 14
ausgewaschen. Auf diese Weise ist eine permanente Reinigung der Luft 30
möglich.
Ausströmöffnungen 32 für die gereinigte und
befeuchtete Luft 34 können prinzipiell an beliebiger Stelle des Behälters
12 angeordnet sein, bspw. an den Behälterseitenwänden
36. Von besonderem Vorteil ist es, die Luftaustrittsöffnungen
32 in dem Deckel 26 einzubringen. In dieser gezeigten Ausführungsform
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung nahezu unabhängig von der Art
des Behälters 12, da alle benötigten Komponenten (Gebläse
24, Lüftungsschlitze 32) im Deckel 24 eingebracht
sind bzw. die Reinigungskörper 18 ganz einfach in Wasser
14, das in einem beliebigen Behälter vorliegen kann, gelegt werden,
ohne sie an einer Zusatzstruktur montieren zu müssen.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 10 besteht darin, dass die Einzelteile leicht voneinander getrennt
und die mit Schmutzpartikeln versetzten Teile leicht gereinigt werden können.
Hierzu kann beispielsweise der Deckel 26 mit dem Axialgebläse
24 abgenommen und von anhaftendem Staub befreit werden. Alle Teile können
problemlos voneinander getrennt und bspw. in einer herkömmlichen Geschirrspülmaschine
gereinigt werden, ohne dass hierdurch irgendwelche Schäden entstehen können.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
10 besteht darin, dass das Erscheinungsbild individuell angepasst werden
und somit besonders unauffällig im Raum platziert werden kann.
Die Baugröße der erfindungsgemäßen Vorrichtung
10 richtet sich in erster Linie nach der gewünschten Reinigungskapazität.
Prinzipiell ist die Vorrichtung 10 nahezu beliebig skalierbar. So kann
eine sehr kleine Vorrichtung einen Behälter 12 mit Seitenlängen
von lediglich 10 cm oder weniger aufweisen, wodurch die Raumluft relativ kleiner
Räume gereinigt werden kann. Allerdings kann der Behälter 12
auch ein Fassungsvermögen von mehreren Litern Flüssigkeit 14
aufweisen, so dass die Luft größerer Räume in kurzer Zeit gereinigt
und/oder befeuchtet werden kann.
Zur Verbesserung der Reinigungswirkung kann die Reinigungsflüssigkeit
14 bzw. das Wasser mit Reinigungsmitteln versetzt werden, die zudem die
Oberflächenspannung reduzieren und damit für eine bessere Benetzbarkeit
der Struktur 22 sorgen.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen
von Bedeutung sein. Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar,
die von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls
in den Schutzbereich fallen.