Die Erfindung betrifft eine Fertigungslinie und ein Verfahren zum
Erzeugen eines Magnesiumbands.
Aufgrund seiner geringen Dichte weist Magnesium ein besonders niedriges
Gewicht auf. Gleichzeitig besitzt es Festigkeitseigenschaften, die mit denen von
Aluminium vergleichbar sind. Diese Eigenschaftskombination macht Magnesium besonders
interessant für den Bau von Fahrzeugkarosserien, insbesondere von Automobilkarosserien,
von denen bei immer geringerem Gewicht immer höhere Festig- und Steifigkeiten
gefordert werden.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Verwendung von Magnesium
als Leichtbauwerkstoff im Bereich des Karosseriebaus ist allerdings die Verfügbarkeit
kostengünstiger Blechwerkstoffe. Eine Möglichkeit, Magnesiumbleche kostengünstig
herzustellen, ist in der EP 1 330 56 B1
beschrieben. Gemäß dem in diesem Patent beschriebenen Verfahren wird zunächst
eine Magnesiumschmelze kontinuierlich zu einem Vorband mit einer Dicke von höchstens
50 mm vergossen. Anschließend wird das Vorband direkt aus der Gießhitze
bei einer bestimmten Warmwalzanfangstemperatur unter Berücksichtigung einer
bestimmten Dickenreduktion zu einem Warmband warmgewalzt. Der besondere Vorteil
dieser Vorgehensweise besteht darin, dass das Warmwalzen des Vorbands direkt aus
der Gießhitze erfolgen kann, so dass der andernfalls mit der Erwärmung
auf Walztemperatur verbundene Aufwand vermieden wird.
Wie im in stahl und eisen 125 (2005) Nr. 4, Seiten 66–68, erschienenen
Artikel "Magnesium-Flachprodukte: Wirtschaftliches Verfahren für industrielle
Fertigung entwickelt" von B. Engl berichtet, hat sich das voranstehend zusammengefasste
Verfahren in der praktischen Erprobung bewährt. Die für diese praktische
Erprobung eingesetzte Fertigungslinie hat allerdings den Charakter einer Pilotanlage,
die den Anforderungen eines großtechnischen Fertigungsbetriebs hinsichtlich
des erzielbaren Massendurchsatzes nicht gerecht werden kann.
Ausgehend von dem voranstehend erläuterten Stand der Technik
lag der Erfindung daher die Aufgabe zu Grunde, eine Fertigungslinie und ein Verfahren
anzugeben, die bei geringem apparativen Aufwand die großtechnische Herstellung
von Magnesiumband ermöglicht.
In Bezug auf eine Fertigungslinie zum Erzeugen eines Magnesiumbands
ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst worden, dass eine
solche Fertigungslinie folgende Einrichtungen aufweist:
- – eine ein Gießwalzgerüst umfassende Bandgießeinrichtung
zum Erzeugen eines Vorbands aus einer Magnesiumschmelze,
- – eine ein Fertigwalzgerüst umfassende Fertigwalzeinrichtung zum
Fertigwalzen des Vorbands, und
- – eine zwischen der Bandgießeinrichtung und der Fertigwalzeinrichtung
angeordnete Haspeleinrichtung, die mindestens zwei Haspel umfasst, die aus einer
ersten Arbeitsposition, in der sie zum Aufwickeln eines aus der Bandgießeinrichtung
austretenden Vorbands eingerichtet sind, in eine zweite Arbeitsposition bewegbar
sind, in der sie zum Einspeisen von Vorband in die Fertigwalzeinrichtung eingerichtet
sind.
In entsprechender Weise ist die oben angegebene Aufgabe in Bezug auf
ein Verfahren zum Erzeugen eines Magnesiumbands erfindungsgemäß dadurch
gelöst worden, dass folgende Arbeitsschritte absolviert werden:
- – Gießen eines Vorbands aus einer Magnesiumschmelze,
- – Wickeln des Vorbands auf einem in einer Haspelposition befindlichen
ersten Haspel,
- – nach Abschluss des Wickelns Bewegen des fertig gewickelten ersten Haspels
aus der Haspelposition in eine Einspeiseposition und Einrücken eines leeren
zweiten Haspels in die Haspelposition zum Aufhaspeln eines weiteren Vorbands,
- – Einspeisen des Vorbands von dem in Einspeiseposition befindlichen zweiten
Haspel in eine Fertigwalzeinrichtung,
- – Fertigwalzen des in die Fertigwalzeinrichtung eingespeisten Vorbands
bei parallel erfolgendem Aufwickeln eines neu erzeugten Vorbands auf dem in der
Haspelposition befindlichen ersten Haspel,
- – nach Abschluss des Fertigwalzens und des Aufwickelns Bewegen des zweiten
nun leeren Haspels in die Haspelposition zum Aufwickeln eines neuen Vorbands und
Bewegen des ersten Haspels in die Einspeiseposition zum Einspeisen des auf dem ersten
Haspel gewickelten Vorbands in die Fertigwalzeinrichtung.
Grundlage sowohl einer erfindungsgemäßen Fertigungslinie
als auch eines erfindungsgemäßen Verfahrens ist, dass zwischen der Gießwalzeinrichtung
und der Fertigwalzeinrichtung das Aufhaspeln eines neu erzeugten Vorbands und das
Abhaspeln und Einspeisen eines zweiten, zuvor erzeugten und nun fertig zu walzenden
Vorbands so durchgeführt wird, dass diese beiden Arbeitsgänge im Wesentlichen
gleichzeitig ablaufen. Dazu ist bei einer erfindungsgemäßen Fertigungslinie
eine Haspeleinrichtung vorgesehen, die mindestens zwei Haspeln aufweist. Einer dieser
Haspeln dient dabei zum Aufhaspeln des aus der Bandgießeinrichtung austretenden
Vorbands, während der zweite Haspel so positioniert und betrieben wird, dass
er das in einem vorhergegangenen Arbeitsgang erzeugte Vorband zum Fertigwalzen
in die Fertigwalzeinrichtung einspeist.
Das erfindungsgemäß parallel erfolgende Aufhaspeln von neu
erzeugtem Vorband einerseits und Abhaspeln von fertig zu walzendem Vorband andererseits
ermöglicht so trotz der deutlich unterschiedlichen Fertigungsgeschwindigkeiten,
mit denen das Vorband zum einen aus der Bandgießeinrichtung austritt und zum
anderen in der Fertigwalzeinrichtung verarbeitet wird, einen quasi-kontinuierlichen,
weitestgehend unterbrechungsfreien Betrieb sowohl von der zum Bandgießen eingesetzten
Gießwalzeinrichtung als auch der zum Fertigwalzen verwendeten Fertigwalzeinrichtung.
Die von der Haspeleinrichtung ausgeführten Arbeitsgänge sind dabei so
miteinander verkoppelt, dass ein automatischer Fertigungsablauf durchgeführt
werden kann, wie es Voraussetzung für eine großtechnische Anwendung ist.
Der besondere Vorteil der Erfindung besteht dabei darin, dass sich
bei Anwendung eines erfindungsgemäßen Fertigungsprozesses konventionelle
Anlagen zur Kaltbandfertigung einbinden lassen in die Erzeugung von Magnesiumbändern.
Diese durch die Erfindung geschaffene Option eröffnet die Möglichkeit,
die beispielsweise im Bereich der Stahl- oder Aluminiumkaltbandfertigung vorhandenen
Kaltwalzanlagen kostengünstig zur Herstellung von Magnesiumband zu nutzen.
Letzteres gilt insbesondere dann, wenn die Fertigwalzeinrichtung ein
Walzgerüst umfasst, das im Reversierbetrieb betrieben wird, um unter Berücksichtigung
des besonderen Verformungsverhaltens von Magnesiumband die jeweils erforderliche
Dickenreduzierung bzw. Umformung zu erzielen.
Gerade dann, wenn das Fertigwalzen des Magnesiumbandes mehrere Walzstiche
umfasst, erweist es sich aus fertigungstechnischer Sicht im Hinblick auf eine optimale
Anlagenauslastung als günstig, wenn parallel zum Fertigwalzen über die
Bandgießeinrichtung bereits ein neues Magnesium-Vorband erzeugt wird, das der
Fertigwalzung zugeführt werden kann, sobald das Fertigwalzen des vorher produzierten
Vorbands abgeschlossen ist. Sowohl die Gießwalzeinrichtung als auch die Fertigwalzeinrichtung
können auf diese Weise im praktisch unterbrechungsfreien Betrieb gefahren werden.
Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Art und Weise der
Herstellung von Magnesiumband sind, dass die Coilfertigung beispielsweise eine laufende
Prüfung der Bandqualität, der Bandgeometrie (Planheit, Oberflächenrauhigkeit
etc.) unter Verwendung von im Bereich der Herstellung von kaltgewalzten Blechen
von Stahl- oder Aluminiumbandfertigung bereits bewährter Techniken ermöglicht.
Die Erfindung ermöglicht damit die kostengünstige Herstellung von Magnesiumbändern
unter Einbindung von bestehenden Fertigungsanlagen, ohne dass dazu aufwändige
Um- oder Neubaumaßnahmen erforderlich sind.
Eine praxisgerechte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen
Fertigungslinie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Haspeleinrichtung als Karussellhaspel
ausgebildet ist, deren mindestens zwei Haspeln zum Wechsel der jeweiligen Arbeitsposition
um eine gemeinsame Achse schwenkbar sind. Derartige Karussellhaspeln werden beispielsweise
bei der Erzeugung von kaltgewalzten Stahl- oder Aluminiumbändern eingesetzt.
Dabei wird auf den einen Haspel das jeweils aus dem Kaltwalzgerüst austretende
Kaltband gewickelt, während der andere Haspel sich mit einem fertig gewickelten
Haspel in einer Warteposition zum Abbinden oder zum Abtransport befindet.
Die Vielseitigkeit und Variabilität einer erfindungsgemäßen
Fertigungslinie kann dadurch zusätzlich gesteigert werden, dass sie neben dem
ersten und dem zweiten Haspel mindestens einen weiteren Haspeldorn zur Übernahme
eines weiteren zu einem Coil gewickelten Vorbands umfasst, der sich in einer Warteposition
befindet, während die beiden anderen Haspeln jeweils eine der Arbeitspositionen
einnehmen. Der mindestens eine zusätzliche Haspeldorn kann dabei beispielsweise
als Puffer dienen, wenn beispielsweise aufgrund ungünstiger Fertigungsbedingungen
oder besonderer Anforderungen an die Dicke des fertigen Magnesiumbandes die Erzeugung
eines neuen Vorbands schneller abgeschlossen ist als das Fertigwalzen des zuvor
hergestellten Vorbands.
Eine besonders praxisgerechte Verwendung eines zusätzlichen Haspeldorns
ergibt sich allerdings dann, wenn der Haspeleinrichtung eine Ladeeinrichtung zum
Beladen jeweils eines ihrer Haspeldorne mit einem Vorband-Coil zugeordnet ist. In
diesem Fall kann der Fertigwalzeinrichtung nach Abschluss des Fertigwalzens eines
ersten Magnesiumbands ein weiteres, über einen anderen Fertigungsweg erzeugtes
Vorband zum Fertigwalzen zugeführt werden, während die Gießwalzeinrichtung
selbst noch damit beschäftigt ist, ein neues Vorband zu erzeugen. Die Einbindung
einer Ladestation, über die in die erfindungsgemäße Fertigungslinie
ein zusätzliches Vorband zum Einspeisen in die Fertigwalzeinrichtung eingebracht
werden kann, ermöglicht es so, die Fertigwalzeinrichtung auch dann zu nutzen,
wenn der Fertigwalzvorgang schneller abgeschlossen ist als das Gießwalzen eines
neuen Vorbands.
Im Hinblick auf die Anlagenauslastung kann es daher besonders vorteilhaft
sein, wenn eine erfindungsgemäße Fertigungslinie zwei Bandgießeinrichtungen
umfasst und die Ladeeinrichtung das von der einen Bandgießeinrichtung erzeugte
Vorband zusätzlich zu dem von der ersten Bandgießeinrichtung
erzeugten Vorband an die Haspeleinrichtung übergibt. Durch die parallele Erzeugung
von Vorband über mindestens zwei Bandgießeinrichtungen können solche
Walzanlagen, die gegenüber den Gießgeschwindigkeiten erheblich höhere
Fertigwalzgeschwindigkeiten ermöglichen, ausgelastet werden, ohne dass lange
Wartezeiten entstehen. Ist bei einer erfindungsgemäß eingesetzten Haspelvorrichtung
neben den beiden notwendig vorhandenen Haspeln ein weiterer Haspeldorn vorhanden,
so ist es in diesem Zusammenhang günstig, wenn die Übergabeposition der
Ladeeinrichtung der Warteposition des weiteren Haspeldorns zugeordnet ist.
Ein besonderer Vorteil der durch die Erfindung ermöglichten engen
zeitlichen und fertigungstechnischen Verzahnung von Vorbanderzeugung und Fertigwalzen
besteht darin, dass die dem Vorband nach dem Bandgießen noch innewohnende Wärme
für das Fertigwalzen genutzt werden kann. Auf ein zusätzliches Erwärmen
des Magnesium-Vorbands vor dem Fertigwalzen kann daher bei erfindungsgemäßer
Arbeitsweise in der Regel verzichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die
Haspeleinrichtung oder die Haspel selbst zur weitestgehenden Minimierung von Wärmeverlusten
beim Auf- und Abhaspeln in einer wärmeisolierenden Einhausung angeordnet ist.
Wie bereits erwähnt, eignet sich die Erfindung insbesondere für
solche Fertigungslinien, bei denen die Fertigwalzeinrichtung für einen Reversierbetrieb
eingerichtet ist. In diesem Anwendungsfall sollte der der Fertigwalzeinrichtung
jeweils zugeordnete, das Vorband in die Fertigwalzeinrichtung einspeisende Haspel
zwischen einem Abwickel- und einem Wickelbetrieb umschaltbar sein. In seiner der
Fertigwalzeinrichtung zugeordneten Arbeitsposition bildet der betreffende Haspel
dann den einen der beiden Reversierhaspel des jeweiligen Reversierwalzgerüstes.
Um die im Zuge des Fertigwalzens unvermeidbar eintretenden Wärmeverluste
auszugleichen und eine ausreichende Verformbarkeit des Magnesiumbands zu gewährleisten,
kann die Fertigwalzeinrichtung eine Erwärmungseinrichtung umfassen, die auf
der der Haspeleinrichtung gegenüberliegenden Seite des Fertigwalzgerüsts
der Fertigwalzeinrichtung positioniert ist.
Die Maßhaltigkeit eines erfindungsgemäß erzeugten Magnesiumbandes
kann zudem dadurch verbessert werden, dass die Bandgießeinrichtung eine Einrichtung
zum Besäumen der Ränder des Magnesiumbandes umfasst.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt eine Fertigungslinie 1 zum Erzeugen
von Magnesiumband, die in Förderrichtung F hintereinander folgend inline angeordnet
eine Bandgießeinrichtung 2, eine Haspeleinrichtung 3 und
eine Fertigwalzeinrichtung 4 umfasst.
Die Bandgießeinrichtung 2 ist in an sich bekannter Weise
ausgebildet und weist einen Schmelzenbehälter 5 auf, aus dem die Magnesiumschmelze
in eine Gießdüse 6 gegeben wird. Die Mündung der Gießdüse
6 ist dabei so in den zwischen zwei Gießwalzen 7,
8 eines Gießwalzgerüstes 9 gebildeten Gießspalt
10 gerichtet, dass die aus der Gießdüse 6 austretende
Magnesiumsschmelze im Wesentlichen horizontal ausgerichtet in den Gießspalt
10 tritt.
Die mit den Umfangsflächen der Gießwalzen 7,
8 in Kontakt kommende Magnesiumschmelze erstarrt dort zu Schalen, die dann
am engsten Punkt des Gießspalts 10 zu einem Vorband V zusammengepresst
werden. Für den zeitgerechten Abtransport des den Gießspalt
10 verlassenden Vorbands V sorgt eine in Förderrichtung F hinter dem
Gießwalzgerüst 9 angeordnete, ebenfalls in an sich bekannter
Weise ausgebildete Treibereinrichtung 11. von der Treibereinrichtung
11 durchläuft das Vorband V eine in Förderrichtung F hinter der
Treibereinrichtung 11 angeordnete Besäumschere 12, die eine
Besäumung der Längskanten des Vorbands V vornimmt.
Die Haspeleinrichtung 3 ist als Karussellhaspel ausgebildet
und umfasst zwei separat voneinander angetriebene Haspeln 13,
14. Die Drehrichtung jeder der Haspeln 13, 14 um ihre
horizontal und quer zur Förderrichtung F gerichteten Drehachsen kann zwischen
einer gegen und einer im Uhrzeigersinn gerichteten Richtung umgeschaltet werden.
Die Haspeln 13, 14 sind dabei diametral gegenüberliegend
am Rand eines Rotors 15 gelagert, der mittels eines nicht dargestellten
Stellantriebs um eine zentrale, ebenfalls horizontal und quer zur Förderrichtung
F ausgerichtete Drehachse 16 gedreht werden kann.
Bei der in der Figur gezeigten Betriebsstellung nimmt der erste Haspel
13 mit seiner Drehachse eine um ca. 45° gegen den Uhrzeigersinn in
Richtung der Bandgießeinrichtung 2 gegenüber der Vertikalen um
die Drehachse 16 verschwenkte Arbeitsposition A1 (Haspelposition) ein,
in der er zum Aufwickeln des aus der Besäumschere 12 der Bandgießeinrichtung
2 austretenden Vorbands V eingerichtet ist. Der andere Haspel
14 befindet sich dementsprechend mit seiner Drehachse in einer Arbeitsposition
A2 (Einspeiseposition), in der er in einem Winkel von ca. 45° um die Drehachse
16 gegen den Uhrzeigersinn gegenüber der Vertikalen in Richtung der
in Förderrichtung F hinter der Haspeleinrichtung 3 angeordneten Fertigwalzeinrichtung
verschwenkt ist. In dieser Arbeitsposition A2 ist der Haspel
14 zum Einspeisen des auf ihm aufgewickelten Vorbands V2 in die Fertigwalzeinrichtung
4 eingerichtet. Um das Reversierwalzgerüst 17 im Reversierbetrieb
betreiben zu können, kann die Drehrichtung des Haspels 14 mindestens
in der Arbeitsposition A2 umgeschaltet werden.
Die Haspeleinrichtung 3 steht in einer hier aus Gründen
der Übersichtlichkeit nicht gezeigten wärmeisolierenden Einhausung, durch
die der Wärmeverlust der auf die Haspeln 13, 14 jeweils gewickelten
Vorbänder V, V2 minimiert wird.
Die Fertigwalzeinrichtung 4 umfasst ein konventionell zum
Kaltwalzen von Stahlband ausgerüstetes, in Förderrichtung F auf die Haspeleinrichtung
3 folgend angeordnetes Reversierwalzgerüst 17, eine in Förderrichtung
F hinter dem Reversierwalzgerüst 17 angeordneten Durchlaufofen
18 und eine Reversierhaspeleinrichtung 19. Der Durchlaufofen
18 erwärmt das im Reversierbetrieb von der Reversierhaspeleinrichtung
19 in das Reversierwalzgerüst 17 einlaufende Magnesiumband
M durch induktive Erwärmung auf die für die jeweilige Verformung erforderliche
Verformungstemperatur. Zusätzlich ist zwischen dem Durchlaufofen
18 und der Reversierhaspeleinrichtung 19 eine Schere
20 zum Querteilen von fertig gewalztem Magnesiumband M vorgesehen.
Der Haspeleinrichtung 3 ist eine hier als Bundhubwaagen ausgebildete
Ladeeinrichtung 21 zugeordnet, mit der ein zu einem Coil gewickeltes Vorband
V3 in die Haspeleinrichtung 2 gefördert werden kann. Bei der in der
Figur dargestellten Ausführung wird das zusätzliche Vorband V3 nach Beendigung
des Fertigwalzens des auf dem Haspel 14 gewickelten Vorbands V2 an die
Stelle des Haspels 14 gesetzt werden. Alternativ kann die Haspeleinrichtung
2 auch so eingerichtet werden, dass das zusätzliche Vorband-Coil V3
zunächst auf einem zusätzliche Haspeldorn 22 der Haspeleinrichtung
3 in eine Warteposition bewegt wird, aus der er nach Beendigung des Fertigwalzens
des Vorbands V2 in die Arbeitsposition A2 befördert wird.
Das Vorband V3 ist in einer hier nicht gezeigten zweiten Bandgießanlage
erzeugt worden, die entsprechend der Bandgießanlage 2 aufgebaut ist.
Zum Herstellen von Magnesiumband M wird zunächst im Gießwalzgerüst
9 der Bandgießeinrichtung 2 das Vorband V durch Gießwalzen
erzeugt und anschließend in der Besäumschere 12 der Bandgießeinrichtung
2 an seinen Längskanten besäumt. Das so aus der Bandgießeinrichtung
2 austretende Vorband V wird dann von dem in Arbeitsposition A1 befindlichen
Haspel 13 aufgewickelt.
Gleichzeitig speist der in Arbeitsposition A2 befindliche Haspel
14 das in einem vorangegangenen Arbeitsschritt in der Bandgießeinrichtung
2 oder der parallel arbeitenden, hier nicht gezeigten Bandgießeinrichtung
erzeugte Vorband V2 in die Fertigwalzeinrichtung 4 ein.
Im ersten Walzstich durchläuft das Vorband V2 das Reversierwalzgerüst
17, den beim Walzen in dieser Walzrichtung nicht aktiven Durchlaufofen
18 und die ebenfalls nicht aktive Schere 20, bis es zum Reversierhaspel
20 gelangt. Ist das Vorband V2 in dieser Walzrichtung vollständig
gewalzt worden, wird die Walzrichtung umgekehrt und das Vorband V2 für den
zweiten Walzstich vom Reversierhaspel 20 dem Reversierwalzgerüst
17 zugeführt. Dabei durchläuft es den Durchlaufofen
18, in dem es nun durch induktive Erwärmung auf die für den zweiten
Walzstich erforderliche Verformungstemperatur erwärmt wird.
Das nach dem zweiten Walzstich aus dem Reversierwalzgerüst
17 austretende Vorband V2 wird nun vom Haspel 14 aufgewickelt,
bis das Vorband V2 den zweiten Walzstich vollständig absolviert hat. Diese
Verfahrensweise wird für die nachfolgenden Walzstiche fortgesetzt, bis das
Vorband V2 zum fertigen Magnesiumband M mit der jeweils geforderten Enddicke fertig
gewalzt ist.
Nach Abschluss des Fertigwalzens des Vorbands V2 kann das dann vorliegende
Magnesiumband M mit der Schere 20 in Magnesiumblechzuschnitte zerteilt
werden.
Bei der Fertigwalzeinrichtung 4 kann es sich um eine leistungsfähige
Kaltwalzeinrichtung handeln, wie sie üblicherweise zum Kaltwalzen von Stahl-
oder Aluminiumbändern eingesetzt wird. Da die Erzeugung des Vorbands V in der
Bandgießeinrichtung 2 nur mit relativ niedrigen Fördergeschwindigkeiten
erfolgen kann, wird daher das Fertigwalzen des Vorbands V2 in der Regel schneller
abgeschlossen sein, als die Erzeugung eines neuen Vorbands V. Die zwischen dem Abschluss
des Fertigwalzens des Vorbands V2 und dem Abschluss der Erzeugung des neuen Vorbands
V liegende Zeit kann zum Fertigwalzen eines weiteren Vorbands V3 genutzt werden,
das parallel in der nicht dargestellten Bandgießeinrichtung erzeugt und zu
einem Coil gewickelt wird. Das aus dem Vorband V3 gewickelte Coil wird auf den zusätzlichen
Haspeldorn 22 der Haspeleinrichtung 3 gesetzt. Das zum Coil gewickelte
Vorband V3 22 wird dazu von der Ladeeinrichtung 21 auf den an
der Arbeitsposition A2 wartenden Haspeldorn 22 der Haspeleinrichtung
3 gesetzt. Dieser speist anschließend das Vorband V3 in die Fertigwalzeinrichtung
4 ein. Auf diese Weise sind die Stillstandszeiten sowohl der Bandgießeinrichtung
2 als auch der Fertigwalzeinrichtung 4 auf ein Minimum reduziert.
Nach Abschluss sowohl der Erzeugung des neuen Vorbands V als auch
des Fertigwalzens der Vorbänder V2 und V3 wird der Rotor
15 der Haspeleinrichtung 3 um 180° geschwenkt, so dass der
nun leere Haspel 14 an die Arbeitsposition A1 und der mit dem neu erzeugten
Vorband V beladene Haspel 13 an die Arbeitsposition A2 gelangt. Anschließend
wird auf dem Haspel 14 ein aus der Bandgießeinrichtung 2
austretendes, neu erzeugtes Vorband gewickelt, während der Haspel
13 als Reversierhaspel das Vorband V zum Fertigwalzen in die Fertigwalzeinrichtung
4 in der voranstehend für den Haspel 13 beschriebenen Weise
wechselweise einspeist bzw. aufwickelt wird.
- 1
- Fertigungslinie
- 2
- Bandgießeinrichtung
- 3
- Haspeleinrichtung
- 4
- Fertigwalzeinrichtung
- 5
- Schmelzenbehälter
- 6
- Gießdüse
- 7, 8
- Gießwalzen
- 9
- Gießwalzgerüst
- 10
- Gießspalt
- 11
- Treibereinrichtung
- 12
- Besäumschere
- 13, 14
- Haspeln
- 15
- Rotor
- 16
- Drehachse des Rotors 15
- 17
- Reversierwalzgerüst
- 18
- Durchlaufofen
- 19
- Reversierhaspeleinrichtung
- 20
- Schere
- 21
- Ladeeinrichtung
- 22
- Haspel
- A1, A2
- Arbeitspositionen der Haspeln 13, 14
- F
- Förderrichtung
- M
- Magnesiumband
- V, V2, V3
- Vorbänder