Die Erfindung betrifft einen Tunnel-Finisher zum Behandeln von textilen
Werkstücken, mit einer Fördereinrichtung und mindestens einer Behandlungskammer.
Tunnel-Finisher sind aus dem Stand der Technik, etwa der WO 02/103101
A1 bekannt. Dort wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Behandeln von Bezügen
von Sitzen für Verkehrsmittel offenbart.
Tunnel-Finisher sind Vorrichtungen, durch welche textile Werkstücke
geschickt werden, d.h. normale textile Kleidungsstücke wie etwa Hosen, Pullover,
Hemden o.ä., aber auch mit Textil bezogene oder beflockte Werkstücke,
die etwa im Innenbereich von Fahrzeugen Verwendung finden. Auch Polster oder Matratzen
werden von Tunnel-Finishern behandelt. Tunnel-Finisher erwärmen den Flor der
Textilien, so dass sich die Fasern auf der Außenseite des Werkstückes
aufstellen. Aus dem Stand der Technik sind, etwa aus der DE
102 25 084 A1 oder der WO 03/103457 A2, Verfahren zum Behandeln von solchen
textilen Werkstücken bekannt. Dabei werden die textilen Werkstücke mit
Dampf beaufschlagt und nachfolgend getrocknet. Auch die Verwendung von Infrarotlampen
ist alternativ zur Dampfbeaufschlagung des Werkstücks möglich.
Tunnel-Finisher aus dem Stand der Technik haben jedoch den Nachteil,
dass die Werkstücke an Hängetransportförderern in die Behandlungskammer
verbracht werden und aus dieser auch wieder entnommen werden. Auch Alternativen
dazu, bei denen auf einer Fördereinrichtung die Werkstücke stehend transportiert
werden, haben den Nachteil, dass diese Tunnel-Finisher sehr viel Platz in Anspruch
nehmen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes
der Technik zu lösen.
Eine gattungsgemäße Lösung besteht darin, dass die
Fördereinrichtung ein Förderband umfasst, und die Behandlungskammer in
Transportrichtung gesehen, breiter als hoch ist. Dadurch bauen die Tunnel-Finisher
deutlich weniger hoch als traditionelle Tunnel-Finisher. Durch die Verwendung eines
Förderbandes kann auch auf günstige Förderelemente zurückgegriffen
werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungsformen der Erfindung werden in den Unteransprüchen
näher erläutert und beansprucht.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Behandlungskammer ein Finish-Abteil
zum Wärme- und/oder Dampfbehandeln der Werkstücke aufweist. In einem solchen
Finishabteil kann dann einfach die Dampfbeaufschlagung der Werkstücke stattfinden
oder die Wärmezufuhr stattfinden, so dass sich die Oberflächen der textilen
Materialien nachbehandeln lassen. Die Fasern auf der Außenseite stellen sich
bei der Finish-Behandlung alle gleichmäßig auf, was zu einem ästhetischen
Eindruck beim Betrachter führt. Etwaige Plättungen oder Abdrücke
auf der Textiloberseite werden beseitigt.
Ein besonders guter Finish-Effekt lässt sich dann erzielen, wenn
in einer vorteilhaften Ausgestaltungsform das Finish-Abteil eine Dampfzufuhreinrichtung
aufweist.
Alternativ oder als Kombination zu der Dampfzufuhreinrichtung lassen
sich auch Infrarotlampen verwenden. Es ist daher von Vorteil, wenn das Finish-Abteil
zumindest eine Infrarotlampe aufweist. Bei der Verwendung von Infrarotlampen ist
jedoch darauf zu achten, dass diese nicht zu nahe an den textilen Werkstücken
angeordnet sind, und/oder die Dauer der Bestrahlung mit den Infrarotlampen nicht
zu lange währt.
Um die Werkstücke gleichmäßig mit Dampf beaufschlagen
zu können, ist es von Vorteil, wenn in einem Ausführungsbeispiel die Dampfzufuhreinrichtung
Rohre aufweist, die, vorzugsweise regelmäßig zueinander beabstandet, Düsen
zum Herstellen eines Dampf-Luftgemisches in dem Finish-Abteil aufweisen.
Dampf lässt sich dann besonders einfach in das Finish-Abteil
zuführen, wenn die Rohre Dampf führen.
Wenn die Düsen oberhalb der Fördereinrichtung angeordnet
sind, so lässt sich der Dampf von oben auf die Werkstücke leiten. Die
Rohre, welche auch die Düsen für den Dampfaustritt beherbergen, lassen
sich dann effizient positionieren, um einen gleichmäßigen Dampfeintrag
auf die Werkstücke zu erreichen, wenn die Rohre parallel zur Transportrichtung
ausgerichtet sind.
In einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel sind die
Düsen unterhalb der Fördereinrichtung angeordnet, was dazu führt,
dass auch die Unterseite der Werkstücke gefinisht werden kann. Dadurch lässt
sich auch die Unterseite der Werkstücke nachbehandeln, so dass auch dort keine
Plättungen oder Abdrücke auf dem Textilmaterial zu sehen sind.
Damit Dampf besonders gut an die Unterseite der Werkstücke herangelangt,
ist es von Vorteil, wenn das Förderband Dampfdurchtrittsperforationen aufweist.
Das Förderband kann somit praktisch als Netz ausgebildet sein. Die Durchtrittsperforationen
können gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt sein. Die
Verschleißerscheinungen an der Fördereinrichtung werden
dadurch weiter minimiert.
Wenn die Behandlungskammer ein Kühlabteil aufweist, so ist sichergestellt,
dass nach dem Abtransport der Werkstücke keine Verbrennungen an den Händen
des Bedienpersonals auftreten können.
Um sicherzustellen, dass die aus der Behandlungskammer entnommenen
Werkstücke weder nass noch heiß sind, ist es von Vorteil, wenn das Kühlabteil
eine Trocknungs- und/oder Kühleinrichtung aufweist.
Wenn die Trocknungseinrichtung Heizelemente umfasst, so lässt
sich auf einfache Weise noch vorhandenes Wasser oder Wasserdampfgemisch auf dem
Werkstück verdampfen. Ein nachfolgendes Kühlen erwirkt dann wieder die
Minderung der Oberflächentemperatur des Werkstücks.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist es von besonderem Vorteil,
wenn das Kühlabteil, in Transportrichtung gesehen, hinter dem Finish-Abteil
angeordnet ist.
Damit die Werkstücke in die Behandlungskammer ein- und ausgeführt
werden können, ist es von Vorteil, wenn die Behandlungskammer einen Einlass
und einen Auslass für die auf dem Transportband positionierten Werkstücke
aufweist.
Um einen Verlust des Behandlungsmediums im Inneren der Behandlungskammer
zu vermeiden, ist es von Vorteil, wenn in einer weiteren Ausführungsform der
Einlass und/oder der Auslass eine diese verschließende schwenkbare Klappe aufweist,
um die Medien im Inneren der Behandlungskammer vor Vermischung mit einem Umgebungsmedium
zu schützen.
Wenn das Finish-Abteil direkt in das Kühlabteil übergeht,
so lässt sich bei einem kontinuierlichen Betrieb des Tunnel-Finishers ein nahtloser
Übergang von Finish-Behandlung, also Dampfbeaufschlagung oder Wärmebeaufschlagung
über die Infrarotlampen, mit nachfolgendem Trocknen und Kühlen realisieren.
Falls Ventilatoren von der Behandlungskammer umfasst sind, die ein
Umwälzen des in der Behandlungskammer enthaltenen Mediums bewirken, und/oder
ein Absaugen zumindest eines Teils des in der Behandlungskammer enthaltenen Mediums
bewirken, so ist sichergestellt, dass jedes Werkstück gleich behandelt wird.
Die Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine schematische Seitenansicht des erfindungsgemäßen
Tunnel-Finishers,
2 eine schematische Schnittdarstellung entlang der
Line II aus 1 durch den erfindungsgemäßen
Tunnel-Finisher.
Für dieselben Bauteile werden in 1
und in 2 dieselben Bezugszeichen verwendet.
1 zeigt einen Tunnel-Finisher 1. Durch den
Tunnel-Finisher 1 werden Werkstücke 2 geschickt. Die Werkstücke
bestehen aus Textil oder sind zumindest auf der Außenseite mit Textilfasern
bezogen. Solche Werkstücke können normale Kleidungsstücke sein, aber
auch mit Textil beflockte oder bezogene Bauteile für Fahrzeuge sind umfasst.
Ein solches Werkstück 2 ist in Figur liegend auf einer Fördereinrichtung
3 dargestellt. Das Werkstück 2 ist in 1
eine Innenverkleidung, welche mit Textil bezogen ist, für ein Kraftfahrzeug.
Die Fördereinrichtung 3 umfasst ein Förderband
4 und mehrere Umlenkrollen 5. Die Umlenkrollen 5 können
auch motorgetrieben sein. Das Werkstück 2 wird auf das Obertrum des
Förderbandes 4 gelegt und von einem ersten Abschnitt der Fördereinrichtung
3 zu einem zweiten Abschnitt der Fördereinrichtung 3 transportiert
und am Ende dieses zweiten Abschnittes an einen dritten Abschnitt der Fördereinrichtung
3 übergeben. Das Werkstück 2 bleibt dabei immer auf
der Oberseite des Förderbandes 4 liegen. Das Werkstück
2 wird in Transportrichtung T, mit einem Pfeil in 1
gekennzeichnet, transportiert.
Der Tunnel-Finisher 1 umfasst auch eine Behandlungskammer
6. Die Behandlungskammer 6 umgibt den mittleren Abschnitt der
Fördereinrichtung 3. Das zweite Förderband 4 ist somit
gänzlich im Inneren mit der Behandlungskammer 6 angeordnet. Es ist
jedoch auch möglich, dass ein einziges Förderband sich über die Behandlungskammer
6 hinauserstreckt. Ein solches überdimensionales Förderband
4 kann sich auf beiden Seiten der Behandlungskammer 6 hinauserstrecken.
In der Behandlungskammer 6 sind entweder mehrere Werkstücke
2 vorhanden oder nur ein einziges Werkstück 2. Die Form des
Werkstücks 2 ist dabei nahezu unerheblich.
Die Behandlungskammer 6 hat auf der Innenseite eine Höhe
h und eine Breite b. Die Breite b ist dabei deutlich größer als die Höhe
h. Dies ist besonders gut in 2 zu erkennen.
Quer zur Transportrichtung, insbesondere orthogonal zur Transportrichtung
ist im Inneren der Behandlungskammer 6 in einem Finish-Abteil eine Dampfzufuhreinrichtung
angebracht. Die Behandlungskammer 6 teilt sich somit in ein Finish-Abteil
7 und in ein Kühlabteil 8. Zwischen Kühlabteil
8 und Finish-Abteil 7 ist keine mechanische Unterteilung vorgesehen.
Es können jedoch mechanische Teiler, wie etwa Klappen vorgesehen sein, oder
aber eine Luftströmung so angeordnet sein, dass eine Vermischung der Medien
in dem Finish-Abteil 7 und im Kühlabteil 8 weitgehend verhindert
wird.
Die Dampfzuführeinrichtung in dem Finish-Abteil 7 umfasst
Rohre 9. In den Rohren 9 wird Dampf zugeführt. Dieser Dampf
entweicht an den an den Rohren angebrachten Düsen 10.
Die Rohre 9 sind quer zur Transportrichtung T angeordnet.
Die Rohre 9 sind vorzugsweise orthogonal zur Transportrichtung T angeordnet.
Die Hälfte der Rohre ist oberhalb des Obertrums des Förderbandes
4 angeordnet, wobei die Düsen 10 nach unten gerichtet sind.
Die andere Hälfte der Rohre 9 ist unterhalb des Obertrums des Förderbandes
4 angeordnet. Die Düsen 10 der Rohre 9, welche unterhalb
des Obertrums des Förderbandes 4 angeordnet sind, sind nach oben gerichtet.
Das innerhalb der Behandlungskammer befindliche Förderband
4 weist Dampfdurchtrittsperforationen 11 auf. Diese Dampfdurchtrittsperforationen,
in Form von Löchern, sind in 2 auch besonders
gut zu erkennen.
Das Finish-Abteil 7 weist auch einen Lufteinlass-Schacht
12 auf. Ein Luftauslassschacht, der mit dem Lufteinlass-Schacht
12 durch das Innere des Finish-Abteils in Verbindung steht, ist nicht dargestellt,
aber vorhanden.
Ein weiterer Lufteinlassschacht 12 ist auch im Kühlabteil
8 vorgesehen. Dieser Lufteinlassschacht 12 steht auch in Fluidverbindung
mit einem Luftauslassschacht 13 im Inneren der Kühlabteilung
8. Im Inneren des Kühlabteils 8 sind Heiz- und Kühlvorrichtungen
17 vorgesehen. Diese Heiz-/Kühlvorrichtungen 17 sind ober-
und unterhalb des Förderbandes 4 im Bereich des Kühlbereichs
8 angeordnet. In dem Luftauslassschacht 13 ist auch ein Ventilator
vorhanden, welcher die Luft aus dem Kühlabteil 8 in den Luftauslassschacht
13 und dann in den Lufteinlassschacht 12 befördert. Ein Umluftbetrieb
ist somit möglich. Ein solcher Umluftbetrieb ist in beiden Abteils der Behandlungskammer
6 möglich.
Die Behandlungskammer 6 weist auch einen Einlass
14 und einen Auslass 15 auf. Sowohl der Einlass 14 als
auch der Auslass 15 sind über eine schwenkbare Klappe 16
von der Außenwelt abtrennbar. Die Schwenkrichtung ist mit Pfeilen angedeutet.
Das Schwenken erfolgt über einen Antrieb, der einen Zylinder als Stellglied
aufweist. Die Verwendung der Klappen ist nicht notwendig, da auch andere einen Medienaustausch
zwischen dem Inneren und dem Äußeren der Behandlungskammer 6
verhindernde Maßnahmen möglich sind, wie etwa lose nach unten hängende
Vorhänge oder aber Luftschleusen.
Derartige Luftschleusen oder vorhangähnliche Schleusen sind auch
als Trennung zwischen dem Finish-Abteil 7 und dem Kühlabteil
8 im Inneren der Behandlungskammer 6 möglich.
Die Funktionsweise des Tunnel-Finishers 1 wird nachfolgend
beschrieben:
Ein Werkstück 2 wird auf das Förderband 4 gelegt und
durch den Einlass 14 in die Behandlungskammer 6 eingefahren. Das
Werkstück 2 wird mit Dampf beaufschlagt, weitertransportiert aus dem
Finish-Abteil 7 in das Kühlabteil 8 und dort mit Hilfe der
Heiz- und Kühlvorrichtung 17 getrocknet und abgekühlt. Das Werkstück
2 wird dann über das Förderband 4 durch den Auslass
15 wieder aus der Behandlungskammer 6 hinaus befördert. Der
Tunnel-Finisher ist kontinuierlich betreibbar, aber auch diskontinuierlich betreibbar.
Im diskontinuierlichen Betrieb werden die Klappen 16 am Einlass
14 und Auslass 15 der Behandlungskammer 6 geschlossen.
Ein werkstückabhängiges Öffnen und Schließen der
Klappen 16 ist jedoch auch im kontinuierlichen Betrieb möglich.