Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fußbodenbelag aus mindestens
zwei Fußbodenpaneelen mit einem plattenförmigen Kern mit mechanischen
Verriegelungsmitteln, über die an wenigstens zwei aneinander gegenüber
liegenden Kanten der Fußbodenpaneele eine formschlüssige Verbindung hergestellt
ist und einer oberen Deckschicht, die vorzugsweise 3 bis 20 mm dick ist, wobei der
Kern aus einem mineralischen Material und die Deckschicht aus Naturstein, künstlichem
Stein und/oder Glas besteht.
Fußbodenpaneele sind in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt. Zum Stand der Technik kann beispielsweise auf die EP
843 763 B1 und die EP 698 162 B1
Bezug genommen werden.
Die EP 843 763 B1 beschreibt
Fußbodenpaneele mit einem Kern, der auf Basis von Holz hergestellt worden ist.
Als bevorzugt werden in der Druckschrift Holzwerkstoffe, insbesondere MDF und HDF,
genannt. Die EP 698 162 B1 offenbart
ein Fußbodenpaneel, dessen Material als „kompaktes Laminat" bezeichnet
wird. Als Möglichkeit für die Verbindung von zwei Paneelen wird ein Aluminiumprofil
angegeben, das an jedem der Paneele befestigt werden kann und jeweils eine Verbindung
zu einem angrenzenden Paneel gleicher Art ermöglicht. In jedem Fall soll die
Verbindung so erfolgen, dass zwei zusammengefügte Fußbodenpaneele weder
senkrecht zu Ihrer Verbindungslinie auseinanderdriften noch entlang dieser Verbindungslinie
verschoben werden können. Auch eine gegenseitige Bewegung in die Höhe
ist ausgeschlossen.
Alle herkömmlichen Fußbodenpaneele der obigen Art, zu denen
neben den Paneelen, die in den beiden genannten Druckschriften beschrieben werden,
zahlreiche weitere Ausführungsformen gehören, bestehen aus Holzwerkstoffen,
in den letzten Jahren überwiegend aus MDF oder HDF. Holzwerkstoffe sind brennbar.
Die herkömmlichen Paneele gehören daher einer Bauteilklasse an, die ihre
Verwendung in vielen Gebäuden, z.B. vielen öffentlichen Gebäuden,
ausschließt. Holzwerkstoffe haben in der Regel eine Reihe von weiteren Nachteilen.
Sie sind zumeist nicht formaldehydfrei. Angesichts ihres relativ geringen Gewichtes
sind sie hinsichtlich Luftschallschutz und Trittschallschutz ungünstig. Dies
gilt trotz zahlreicher Versuche der Hersteller, die Schalleigenschaften durch untergelegte
oder untergeklebte Dämmmatten zu verbessern.
Holzwerkstoffe sind im Übrigen nur begrenzt resistent gegen Feuchtigkeit,
da sie in der Regel dazu neigen, unter Feuchtigkeitseinfluss aufzuquellen und sich
entsprechend zu verformen.
Aus dem Stand der Technik ist ferner ein Fußbodenbelag bekannt,
bei dem dünne Granitplatten auf 8 mm Dicke HDF-Holzwerkstoffplatten aufgeklebt
wurden, die ebenfalls ein Klicksystem (mechanische Verriegelung) zur Verlegung ohne
Kleber aufwiesen.
Dieses Produkt zeigt jedoch Nachteile. Ein Nachteil dieser Konstruktion
bestand darin, dass eine Holzwerkstoffplatte mit einer Dichte von 700 bis 750 kg/m3
mit einem Naturstein von 2500 bis 3000 kg/m3 beklebt wurde. Dabei blieb
völlig unberücksichtigt, dass Holzwerkstoffplatten und Naturstein bei
hygroskopischer oder thermischer Beanspruchung stark unterschiedliche Reaktionen
aufweisen, die die Klebefuge zwischen Holz und Stein so stark beanspruchte, dass
sie riss und damit die Holzträgerplatte ihre Tragfähigkeit der Natursteinplatte
von 4 bis 10 mm nicht mehr zur Verfügung stellen konnte. Dies führte weiterhin
zu einer Überbeanspruchung der Biegespannung des Natursteins, worauf dieser
brach. Hierzu sind schon wenige Zehntel Millimeter Durchbiegung durch Untergrundunebenheiten
ausreichend.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fußbodenbelag
aus mindestens zwei Fußbodenpaneelen zu schaffen, der eine hohe Stabilität
des einzelnen Fußbodenpaneels und des daraus zusammengesetzten Fußbodenbelages
gewährleistet, so dass die im Stand der Technik erwähnten Probleme umgangen
werden können.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die weiteren abhängigen Ansprüche weisen vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung auf.
Erfindungsgemäß wird ein Fußbodenbelag aus mindestens
zwei Fußbodenpaneelen mit einem plattenförmigen Kern mit mechanischen
Verriegelungsmitteln über die an wenigstens zwei einander gegenüberliegenden
Kanten der Fußbodenpaneele eine formschlüssige Verbindung hergestellt
ist und einer oberen Deckschicht bereitgestellt, wobei der Kern aus einem mineralischen
Material und die Deckschicht aus Naturstein, künstlichem Stein und/oder Glas
besteht.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die
obere Deckschicht aus Naturstein, künstlichem Stein und/oder Glas 3 mm bis
20 mm, vorzugsweise 4 mm bis 8 mm, dick.
Die Stein- oder Glasschicht ist dabei mit dem plattenförmigen
Kern verklebt. Prinzipiell können dabei alle möglichen Klebstoffe oder
Klebebänder verwendet werden, die eine beständige und dauerhafte Verbindung
zwischen Deckplatte und Kern ermöglichen. Beispielsweise können auf organischen
Polymeren basierende Kleber, z.B. Harze, wie Epoxidharze eingesetzt
werden. Ganz besonders sind jedoch hydraulische Kleber, wie z.B. Mörtel, Zement
und/oder Beton etc. zu bevorzugen. Auch Klebebänder eignen sich zur dauerhaften
Verbindung der Materialien.
Weiterhin ist es von Vorteil, wenn der Naturstein, künstliche
Stein und/oder das Glas eine Dichte von 2000 bis 4000 kg/m3, bevorzugt
von 2500 bis 3000 kg/m3 aufweist.
Die obere Deckschicht aus Naturstein, künstlichem Stein und/oder
Glas kann beliebige Beschaffenheit aufweisen. So ist es beispielsweise denkbar,
dass der Naturstein, künstliche Stein und/oder das Glas aus rutschfestem Material
besteht, andererseits ist es ebenso denkbar, dass die obere Deckschicht aus poliertem
Material besteht.
Prinzipiell ist bezüglich des Natursteins, des künstlichen
Steins und/oder des Glases keine Einschränkung zu treffen, vorzugsweise ist
der Naturstein, künstliche Stein und/oder das Glas jedoch ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Marmor, Granit, Schiefer, Glimmer, Zement, Beton, Gneis,
Keramik, Fliesen, gebrannte Ton-Materialien und/oder Epoxi-Quarz-Compounds.
Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, wenn das als Kernmaterial
verwendete mineralische Material eine Dichte von 1100 bis 1700 kg/m3,
vorzugsweise von 1400 bis 1600 kg/m3 aufweist. Dadurch wird gewährleistet,
dass das Kernmaterial dem Steinmaterial oder dem Glas weit ähnlichere Eigenschaften
in Bezug auf Dehnungsverhalten aufweist, wie die im Stand der Technik verwendete
Holzwerkstoffplatte. Daraus resultiert, dass die Stabilität der mineralischen
Platte doppelt so hoch ist wie die der Holzwerkstoffplatte und deren Ausdehnungseigenschaften
ähnlich sind wie die des Natursteins, künstlichen Steins und/oder des
Glases. Dadurch brechen die Natursteinplatten, künstlichen Steinplatten und/oder
Glasplatten nicht mehr, weil die Trägerplatte stabiler ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das mineralische Material
Gips, beispielsweise Naturgips oder Synthesegips (REA). Besonders bevorzugt ist
es dabei, wenn der Gips in Form einer hochverdichteten, mineralischen Faserplatte
vorliegt. Ebenso sind aber auch beliebige andere mineralische Materialien denkbar,
deren Ausdehnungseigenschaften oder Stabilität so beschaffen sind, dass ein
stabiler Verbund mit der Natur-, künstlichen Stein- und/oder Glasplatte möglich
ist. Zur weiteren Verstärkung des als Kernmaterial verwendeten mineralischen
Materials ist es ebenso denkbar, weitere Füllstoffe, Bindemittel oder weitere
Verstärkungsstoffe zu verwenden.
Neben dem Erfordernis, dass der Fußbodenbelag einen Kern aus
mineralischem Material aufweist, ist es wesentlich bei der vorliegenden Erfindung,
dass die plattenförmigen Kerne an zwei gegenüberliegenden Kanten Verriegelungsmittel
aufweisen, die eine formschlüssige Verbindung der Platten zueinander gewährleisten.
Beim erfindungsgemäßen Fußbodenbelag ist es dabei besonders
bevorzugt, wenn ein derartiges Verriegelungsmittel aus zusammenwirkenden Kupplungselementen,
die aus einem positiv und einem negativ ausgeformten Bereich der plattenförmigen
Kerne selbst gebildet sind, bestehen.
Wesentlich bei derartigen Kupplungselementen ist, dass im negativ
ausgeformten Bereich Hinterschneidungen vorhanden sind, in die der positiv ausgeformte
Bereich bevorzugt formschlüssig eingreifen kann. Dadurch wird ein sicheres
Verhaken der beiden Kanten der Platten zueinander ermöglicht. Derartige Kantenausbildungen
von Plattenwerkstoffen sind an und für sich im Stand der Technik im Bereich
der Laminat- und Parkettpaneelen in verschiedenen Ausführungsformen bekannt.
Hierzu wird auf die EP 0 843 763 B1
verwiesen.
Bei den erfindungsgemäß vorgesehenen plattenförmigen
Fußbodenpaneelen mit einem Kern aus mineralischem Material, bevorzugt aus stabilisierenden
Fasern, hat sich dabei als besonders günstig erwiesen, wenn die zusammenwirkenden
Kupplungselemente einstückig aus dem Material der plattenförmigen Kerne
gebildet sind. Bei mineralischen Platten kann dies am einfachsten dadurch geschehen,
dass entsprechende Ausformungen in die Kanten eingefräst werden. Wesentlich
bei dem erfindungsgemäßen plattenförmigen Fußbodenbelag ist
dabei, dass durch die Verrieglungsmittel eine formschlüssige dauerhafte Verbindung
an den Kanten von zwei benachbarten Platten erreicht wird.
Eine zweite Alternative gemäß der vorliegenden Erfindung
sieht nun vor, dass das Verriegelungsmittel nicht durch Kupplungselemente der plattenförmigen
Kerne selbst gebildet wird, sondern dass ein separates Verriegelungsmittel vorgesehen
ist, das in Formnuten, die in den gegenüberliegenden Kanten der plattenförmigen
Kerne eingebracht sind, eingreift. Bevorzugt ist dieses separate Verriegelungsmittel
dabei so ausgebildet, dass es ein zusätzliches Arretierungsmittel besitzt,
das so angeordnet ist, dass es in die Formnuten eingreifen kann. Ein derartiges
Arretierungsmittel kann z.B. im einfachsten Fall aus einer Feder bestehen, so dass
eine dauerhafte mechanische Verriegelung der beiden Platten zueinander erreicht
wird. Das separate Verriegelungsmittel nach der zweiten Alternative der vorliegenden
Erfindung kann dabei auch so ausgebildet sein, dass eine in Richtung der Raumseite
aufweisender Abstandshalter vorhanden ist, an dem dann die zwei
gegenüberliegenden Kanten der plattenförmigen Kerne mindestens teilweise
formschlüssig anschließen. Ein Vorteil einer derartigen Konstruktion ist
darin zu sehen, dass durch den Abstandshalter eine gefugte Struktur des Fußbodenbelags
erzeugt werden kann. Das separate Verriegelungsmittel kann in diesem Fall im Wesentlichen
eine T-Form aufweisen und ist bevorzugt aus einem metallischen Material ausgebildet.
Das T-Stück kann so ausgebildet sein, dass es mit der Oberfläche der Stein-
oder Glasplatte bündig abschließt, oder so, dass eine Vertiefung bestehen
bleibt, in die dann noch weitere Füllstoffe wie z.B. Fugenbänder oder
Ähnliches eingebracht werden kann. Grundsätzlich sind derartige separate
Verriegelungsmittel in Form von Metallklammern schon im Stand der Technik bei Profilbrettern
im Bereich der Wand- und Deckenverkleidungen bekannt. Auch Kunststoff ist als Material
für die separaten Verriegelungsmittel möglich.
Der Zusammenbau der einzelnen Fußbodenpaneele kann so erfolgen,
dass die Fußbodenpaneele mit Vorspannung zusammenfügt sind, der Zusammenbau
kann aber auch so erfolgen, dass die Fußbodenpaneele mit leichtem Spiel zusammengefügt
sind.
Auf der Unterseite des Paneels kann zusätzlich eine Dämmschicht
zur Dämpfung von Körperschall oder Trittschall angeordnet sein. Außerdem
können sich auf der Unterseite des Paneels Kanäle für die Aufnahme
von Leitungen, Rohren und/oder Kabeln, befinden. Insbesondere sind hierbei Leitungen
und/oder Rohre für Fußbodenheizungen oder elektrische Kabel gemeint. Weiterhin
können Heizungs- und/oder Kühlleitungen in den Kern eingebettet sein.
Eine weitere Ausführungsform des Fußbodenbelags sieht vor,
dass zwischen zwei benachbarten Paneelen Fugenleisten vorgesehen sind. Diese Fugenleisten
können beispielsweise auch ein Fugenband oder ein Fugenmaterial sein, das unter
dekorativen Aspekten in die Fuge eingefügt wird. Die Fugen können jedoch
auch verschiedene Aufgaben wahrnehmen. So können sie beispielsweise ein Material
zur Absorption von Oberflächenfeuchtigkeit oder Oberflächenwasser enthalten.
Das Fugenmaterial kann gegebenenfalls durch Quellung die Fuge dicht verschließen.
Durch Verwendung eines elektrisch leitenden Fugenmaterials kann gegebenenfalls auch
elektrostatische Aufladung abgeleitet werden, beispielsweise in Richtung des Rohbodens
oder auch gegen einen installierten Erdleiter. Die Fugen können auch zur Aufnahme
einer elastischen, plastischen oder aushärtenden Fugenmasse dienen. Weiterhin
können die Fugen einen Spannungsausgleich in Bezug auf die sich bewegenden
Gebäudemassen gestatten. In Betracht kommen hier mehrere kleine Mikrofugen
mit 0,1 bis 0,5 mm Breite. Das Spiel, das diese ermöglichen, kann sich über
eine größere Fläche zu Werten von beispielsweise 3 bis 6 mm addieren.
In die Fugen könnte auch ein Installationskanal integriert werden. Fugenbänder
können an einem der benachbarten Paneele befestigt sein oder auch in die Fuge
eingelegt werden.
Die im Vorangegangenen geschilderte Konstruktion bringt besondere
Vorteile mit sich.
Die Elemente des Naturstein-, künstlichen Stein- und/oder Glaslaminats
werden nicht auf den Estrich oder den Unterboden verklebt, wie alle heutigen Natursteinverlegungen
erfolgen, sondern lose aufgelegt. Durch vorheriges Unterlegen einer Trittschallschutzmatte
erzielt man eine nahezu vollständige akustische Entkopplung des Laminats von
der Bausubstanz und damit einen hervorragenden Schallschutz im ganzen Gebäude.
Durch die mechanische Verriegelung der Trägerplatten des Stein-
und/oder Glaslaminats untereinander ist auch die dekorative Schicht dauerhaft und
stabil in der erforderlichen Position fixiert und kann sich, obwohl sie nicht mit
dem Rohboden verklebt ist, nicht verschieben.
Des Weiteren ist das Kernmaterial, vorzugsweise die Gipsplatte, so
dimensioniert bzw. gefräst, dass die Deckschicht, z.B. der Steinbelag, auf
eine Fuge von 3–4 mm unverrückbar positioniert ist. Der plattenförmige
Kern dient dabei als Verlegehilfe.
Weiterhin erfolgt die Verlegung des Stein- und/oder Glaslaminats um
über 50% schneller als die Verlegung von normalem Naturstein, weil kein Mörtel
oder Kleber beschafft, angerührt und vorgelegt werden muss, um die Platten
zu fixieren. Nach dem Einklicken der Elemente ist die Fläche sofort begehbar
und kann auch unmittelbar nach der Verlegung verfugt werden, weil die übrige
Wartezeit zum Entweichen der Feuchtigkeit aus dem Mörtel oder Kleber über
die Fugen vollständig entfällt.
Die Stein- und/oder Glaslaminatelemente sind werksvorgefertigte Halbfabrikate,
bei denen der Verklebeprozess zwischen Trägerplatte und der dünnen Stein
und/oder Glasplatte unter definierten Bedingungen im Werk durchgeführt wird.
Damit werden häufige Reklamationen vermieden, wie sie bei der Natursteinverlegung
bekannt sind. Zu Reklamationsgründen zählen z.B. Verfärbungen und
Verschlierungen auf der Oberfläche des Natursteins durch falsche Kleber oder
zu viel bzw. zu wenig Anmachwasser des Mörtels.
Besonders hervorzuheben ist, dass durch die Laminatstruktur ein um
30 bis 40% geringeres Gewicht der Laminatelemente im Gegensatz zu Vollmaterial
von 20 bis 30 mm Dicke resultiert. Dadurch wird die Statik von Gebäuden erheblich
entlastet, ohne eine Einschränkung in der Optik oder Nutzung zur Folge zu haben.
Zusätzlich zur erfolgten Gewichtsreduktion ergibt sich bei Laminatelementen
mit Stein- und/oder Glasplatten bei ähnlichen Elementgrößen wie Naturstein
eine um 20 bis 30% geringere Aufbauhöhe, weil Trägerplatten mit dem Stein-
und/oder Glasfurnier 3 bis 4 mm dünner sind als vergleichbare Vollelemente
und darüber hinaus nicht in ein 3 bis 8 mm dickes Klebe- oder Mörtelbett
verlegt werden müssen. Somit sind Gesamtaufbauten eines Fußbodenbelags
von 20–25 mm realisierbar. Dies ist ebenfalls aus architektonischer Sicht
interessant.
Ein weiterer Vorteil ist, dass beim erfindungsgemäßen Stein-
und/oder Glaslaminat die Elemente lose auf dem Unterboden verlegt werden können.
Bei Vollmaterialelementen mit Klebe- oder Mörtelbett-Verlegung muss der Unterboden
aufwändig untersucht, vorbereitet und grundiert werden, weil sonst Reklamationen,
wie lose Platten oder Aufwölbungen die zwangsläufige Folge sind.
Ebenso ist diese Art der Verwendung eines Steins und/oder Glases ökologisch
sehr vorteilhaft, weil 30 bis 50% weniger Rohmaterial benötigt wird, verglichen
mit der Verlegung von Vollmaterial. Daraus resultiert eine Schonung der natürlichen
Ressourcen.
Die Größe der Stein- und/oder Glaslaminat-Elemente ist variabel,
z.B. 60 × 40 cm, 80 × 40 cm, 100 × 100 cm etc. Ohne stabile Trägerplatte
müssen Natursteinplatten 2 bis 3 cm dick ausgeführt werden, um die erforderliche
Stabilität aufzuweisen, z.B. gegen Bruch. Durch das erfindungsgemäße
Verklebeverfahren in Verbindung mit der stabilen Trägerplatte, das die Rückseite
der Stein- und/oder Glasdekorplatte von 4 bis 8 mm so verfestigt, dass höhere
Druck- und Zugspannungen aufgenommen werden können, wird dem Gesamtelement
eine so große Stabilität verliehen, dass auch Formate > 0,25 m2
ohne Probleme transportiert und reklamationsfrei verlegt werden können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der 1
bis 5 näher erläutert, ohne die Erfindung
jedoch hierauf zu beschränken. Die Fugen zwischen den Stein- und/oder Glasplatten
sind dabei nicht dargestellt.
1 zeigt in der Figurenfolge a) bis c) eine erste Ausführungsform
eines Fußbodenbelags nach der Erfindung anhand zweier Fußbodenpaneele
mit zusammenwirkenden Kupplungselementen.
2 zeigt in der Figurenfolge a) bis d) eine weitere
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen plattenförmigen Fußbodenbelags
mit separaten Verriegelungsmitteln.
3 zeigt in vergrößerter Darstellung die Ausführungsform
nach 2a, wobei hier noch die zusätzliche Möglichkeit,
eine Trittschalldämmmatte auf die Unterseite des Paneels anzubringen, realisiert
ist.
4 zeigt in 4a den Aufbau
einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fußbodenbelags
und in de 4b den Aufbau eines entsprechenden Fußbodenbelags.
Außerdem sind hier noch Kanalstrukturen auf der Unterseite der Paneele vorhanden.
5 zeigt in 5a eine zusätzliche
Ausführungsform mit einem separaten mechanischen Verriegelungselement und in
der 5b den Aufbau eines entsprechenden Fußbodenbelags.
In 1 ist im Schnitt in vereinfachter
Darstellung ein erfindungsgemäßer plattenförmiger Fußbodenbelag
1 dargestellt. In 1a ist dabei ein erstes
plattenförmiges Paneel mit 2 und ein zweites plattenförmiges
Paneel mit 3 bezeichnet. Die plattenförmigen Paneele 2 und
3 des erfindungsgemäßen Fußbodenbelags 1 bestehen
dabei aus einer mineralischen Faserplatte 4 und einer gegenüberliegenden
Steinplatte 5. 1 zeigt nun eine erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen plattenförmigen Fußbodenbelags
1, wobei hier an den gegenüberliegenden Kanten 6 und
7 zusammenwirkende Kupplungselemente aus einem positiv ausgeformten Bereich
und einem negativ ausgeformten Bereich der plattenförmigen Fußbodenpaneele
2, 3 selbst gebildet sind. Der wesentliche Vorteil des erfindungsgemäßen
Fußbodenbelags 1 ist nun darin zu sehen, dass allein durch die zusammenwirkenden
Kupplungselemente eine fugenlose formschlüssige Verbindung der beiden plattenförmigen
Fußbodenpaneele 2 und 3 zueinander hergestellt wird. Die
negativ und positiv ausgeformten Bereiche der plattenförmigen Fußbodenpaneele
2 und 3 können dabei beliebig gestaltet sein, wobei es bevorzugt
ist, wenn die zusammenwirkenden Kupplungselemente Hinterschneidungen aufweisen.
Die 1bund 1c zeigen das
Ineinandergreifen der Kupplungselemente. Wie aus 1c
hervorgeht, wird durch das erfindungsgemäße System ein fugenloses Verbinden
der einzelnen Fußbodenpaneele 2 und 3 erreicht.
2 zeigt nun die zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
plattenförmigen Fußbodenbelags, wobei hier die plattenförmigen Fußbodenpaneele
2, 3 an ihren Kanten 6, 7 Formnuten
15, 16 aufweisen, in die separate mechanische Verriegelungsmittel
8, 9, 11 eingreifen. In 2b
ist dabei eine erste Ausführungsform eines separat mechanischen Verriegelungsmittels
8 gezeigt, das in die beiden in der 2a dargestellten
Formnuten 15, 16 der plattenförmigen Fußbodenpaneele
2, 3 eingreift. Das mechanische Verriegelungsmittel
8 weist dabei ein zusätzliches Arretierungsmittel 17 in Form
einer Verdickung auf. Das Arretierungsmittel ist dabei so ausgebildet, dass es in
eine entsprechende Ausformung in den Formnuten 15 und 16 eingreifen
kann. Das separate Verriegelungsmittel 8 ist dabei bevorzugt eine metallische
Klammer. Die Ausführungsform nach der 2c zeigt
nun ein mechanisches metallisches Verriegelungsmittel 9, wobei hier noch
zusätzlich ein Abstandshalter 10 vorgesehen ist, der den Abstand zwischen
den beiden plattenförmigen Fußbodenpaneelen 2 und 3
festlegt. Letztlich zeigt 2d eine weitere Ausführungsform
eines separaten Verriegelungsmittels 11, wobei diese Ausführungsform
als zusätzliche Arretierungsmittel Federn 12 aufweist.
3 zeigt nun in vergrößerter Darstellung das
plattenförmige Element 2, wie es bereits in 2a
dargestellt worden ist. In der 3 ist nun noch zusätzlich
dargestellt, dass auf die Unterseite ein Trittschalldämmung oder eine Beschichtung
20 als Untergrund aufgebracht ist.
In 4 ist in der 4a
ein erfindungsgemäßer Fußbodenbelag gezeigt, wie es bereits in der
2a in Verbindung mit dem separaten Verriegelungsmittel
8 nach 2b dargestellt worden ist. Zusätzlich
sind hier auf der Unterseite der Paneele 2, 3 noch Kanalstruktruren
22, 24 integriert. Diese Kanalstrukturen ermöglichen das
Verlegen von Rohrleitungen oder Kabeln, vorzugsweise Heiz- oder Kühlleitungen
bzw. Stromkabeln. In 4b ist nun schematisch im Schnitt
ein kompletter Deckenaufbau dargestellt, wie er sich mit dem erfindungsgemäßen
plattenförmigen Fußbodenbelag 1 realisieren lässt.
Der wesentliche Vorteil des erfindungsgemäßen plattenförmigen
Fußbodenbelags ist darin zu sehen, dass ein fugenloses Verbinden der plattenförmigen
Fußbodenpaneele möglich ist, wobei durch die vorgesehenen Verriegelungsmittel
8 eine dauerhafte Verbindung der Kanten der entsprechenden plattenförmigen
Fußbodenpaneele 2 und 3 realisiert ist.
5 zeigt nun eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
plattenförmigen Fußbodenbelags, wobei hier in der 5a
ein Aufbau dargestellt ist, wie er sich aus der 2a
in Kombination mit dem separaten Verriegelungsmittel 9 der 2c
ergibt. 5b zeigt dabei wiederum den kompletten Aufbau
eines Fußbodens analog der 4b. Wesentlicher Unterschied
der Ausführungsform nach der 5 zu der in der
4 gezeigten ist, dass das separate Verriegelungsmittel
9 einen Abstandshalter 10 aufweist, der den Abstand der beiden
Kanten 6 und 7 der plattenförmigen Fußbodenpaneele
2 und 3 festlegt.