| Dokumentenidentifikation |
DE102006020792A1 15.11.2007 |
| Titel |
Vorsatzgerät zum Ernten von stängeligem Erntegut |
| Anmelder |
CLAAS Saulgau GmbH, 88348 Bad Saulgau, DE |
| Erfinder |
Albinger, Bernd, 88454 Hochdorf, DE; Klotz, Manfred, 88605 Sauldorf, DE; Wicker, Anton, 88348 Bad Saulgau, DE; Arnold, Uwe, 88348 Bad Saulgau, DE; Rauch, Hans, 88348 Bad Saulgau, DE; Winkler, Martin, 88348 Bad Saulgau, DE |
| DE-Anmeldedatum |
03.05.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006020792 |
| Offenlegungstag |
15.11.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.11.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A01D 45/02(2006.01)A, F, I, 20070112, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A01B 73/04(2006.01)A, L, I, 20070112, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Vorsatzgerät (1) für landwirtschaftliche Erntemaschinen insbesondere für Feldhäcksler (2) zum Mähen, Aufnehmen und Weiterführen eines stängelartigen Erntegutstroms in den Einzugsspalt (12) des Einzugsgehäuses (11) der weiterverarbeitenden Erntemaschine (2), mit wenigstens je zwei beidseitig der vertikalen Längsmittelebene (13) beabstandeten um Hochachsen laufend angetriebenen Mäh- und Förderelemente (4, 5), (4', 5'), wobei zwischen den Mäh- und Förderelementen (4, 5), (4', 5') wenigstens je ein weiteres angetriebenes Mäh- und Förderelement (6, 6', 8, 8') liegt, deren Mäh- und Einzugsbereiche (17, 17') kleiner sind als die Einzugsbereiche (15; 15' bzw. 16; 16') ihrer benachbarten Mäh- und Förderelemente (4, 5) bzw. (4', 5').
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Vorsatzgerät für landwirtschaftliche
Erntemaschinen, insbesondere für Feldhäcksler zum Mähen, Aufnehmen
und Weiterführen eines stängelartigen Erntegutstroms beispielsweise für
Maispflanzen in den Einzugsspalt des Einzugsgehäuses gemäß dem Oberbegriff
des unabhängigen Anspruchs 1.
Stand der Technik
Bekannt sind diese Vorsatzgeräte insbesondere auch unter dem
Begriff Maisgebisse. Diese sind dem Fachmann in verschieden Ausführungen bekannt.
Die Aufgabe dieser Vorsatzgeräte für Feldhäcksler besteht darin,
die stehende Maispflanzen während der Vorwärtsfahrt abzumähen und
die abgemähten Pflanzen dabei so weiter zu transportieren, das sie in den Einzugsbereich
bzw. in den Einzugsspalt des Einzugsgehäuses des Feldhäckslers gelangen.
Bekannt sind Vorsatzgeräte mit mehreren quer zur Fahrt- und Arbeitsrichtung
nebeneinander liegenden umlaufend angetriebenen Mäh- und Fördertrommeln
mit übereinander liegenden mit Fördertaschen ausgestatteten scheibenförmigen
Einzugselementen, denen im rückwärtigen Bereich zusätzlich Querförder-
und Umlenkelemente zugeordnet sind. Überschreitet die Breite des Vorsatzgerätes
die zulässige Transportbreite im öffentlichen Straßenverkehr, so
werden diese Vorsatzgeräte derart klappbar gestaltet, das sie zusammengefaltet
die zulässige Transportbreite nicht mehr überschreiten.
Aufgabenstellung
Mit größer werdenden Arbeitsbreiten der Vorsatzgeräte
gestaltet sich die Lösung des Problems der Verklappbarkeit des Vorsatzgerätes
zur Überführung in das Straßentransportprofil immer schwieriger,
zumal die Lage der Klappgelenke nicht frei wählbar ist, da dieses an konstruktiven
Randbedingungen der Antriebsstränge und der Ausgestaltung der Mäh- und
Einzugselemente gebunden ist.
Die Kompromisse, die dabei eingegangen werden führen nicht selten
auch zu einer Störanfälligkeit des Querfördertransportes des Vorsatzgerätes
durch umfallende Pflanzen, die nicht sicher in den Fördertaschen gehalten werden
können, welches dann zu Verstopfungen des Vorsatzgerätes führen kann.
Diese Verstopfungen müssen dann durch einen steuerungstechnischen Eingriff,
der dem Fachmann unter dem Begriff des Reversierens bekannt ist, beseitigt werden,
welches dann immer mit einer Unterbrechung der Fahrbewegung des Feldhäckslers
verbunden ist und somit zu einer Unterbrechung des Ernteprozesses führt.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Vorsatzgerät zum Ernten
von stängeligem Erntegut mit verbesserter Gutübergabe vorzuschlagen, welche
die Ausgestaltung der Klappung und deren Klappgelenke bei großen Arbeitsbreiten
in modularer Bauweise ermöglich bzw. nicht behindert.
Lösung der Aufgabe
Gelöst wird die Aufgabe der Erfindung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den
Figurendarstellungen zu entnehmen.
Die Erfindung sieht dabei vor, durch den modularen Aufbau des Vorsatzgerätes
einerseits mit einer möglichst geringen Anzahl und damit mit im Durchmesser
großen Mäh- und Förderelementen auszukommen, die einen entsprechend
großen Mäh- und Einzugsbereich aufweisen und andererseits im Bereich der
Klappachsen im Durchmesser kleineren Mäh- und Förderelemente zu platzieren.
Große Mäh- und Förderscheiben beinhalten zudem den
Vorteil, dass sie bei geringeren Drehzahlen die gleiche Umfangs- bzw. Schnittgeschwindigkeit
aufweisen, als vergleichsweise kleinere Mäh- und Förderscheiben mit einer
dafür größeren Drehzahl. Dabei ist die erforderliche Mindestschnittgeschwindigkeit
prozessbedingt vorgegeben.
Bei größer werdenden Mäh- und Förderscheiben entsteht
als vordere Schnittkontur des Vorsatzgerätes eine wellenförmige Kontur
als Schnittkante zwischen dem abgemähten Bereich und dem ungemähten Pflanzenbestand.
Kritische Übergangs- und Übergabebereiche der Querförderung sind
dabei vorzugsweise die Übergangsbereiche von Mäh- und Fördertrommel
zur jeweils benachbarten Mäh- und Fördertrommel. Die Erfindung zur Verbesserung
des Erntegutflusses sieht dabei vor, dass zwischen den je zwei beidseitig der vertikalen
Längsmittelebene um Hochachsen umlaufend angetriebenen großen Mäh-
und Förderelementen wenigstens ein weiteres kleines angetriebenen Mäh-
und Förderelement liegt, dessen Mäh- und Einzugsbereich demzufolge wesentlich
kleiner als der kleinste Einzugsbereich eines seiner benachbarten Mäh- und
Förderelementen ist. Die beiden großen Mäh- und Förderelemente,
ausgebildet als dem Fachmann bekannte Mäh- und Fördertrommeln müssen
nicht notwendigerweise den gleichen Durchmesser und damit den gleichen Mäh-
und Einzugsbereich haben, wenngleich dieses aus Modularitätsgründen vorzugsweise
der Fall ist.
Das kleinere Mäh- und Förderelement liegt damit zwischen
zwei benachbarten größeren Mäh- und Förderelementen und demzufolge
beinhaltet die Schnittkontur eine Wellenlinie, bestehend aus Wellenbergen
mit großen Halbwelle und einem dazwischen liegenden Wellenberg mit kleiner
Wellenlänge. Gleichzeitig erfüllt das kleinere Mäh- und Förderelement
bzw. die kleinere Mäh- und Fördertrommel eine Umlenkfunktion im kritischen
Übergabebereich zwischen zwei großen benachbarten Mäh- und Fördertrommeln,
welches sich insgesamt stabilisierend auf den Erntegutfluss auswirkt.
Die weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass dem wenigstens
einen weiteren kleineren angetriebenen Mäh- und Förderelement zwischen
den großen benachbarten Mäh- und Förderelementen ein umlaufend angetriebenes
Querförderelement zugeordnet ist, welches in den Gutstrom fördernd eingreift
und welches die Pflanzenstängel auf die Rückseite des weiter innenliegenden
großen Förderelementes weiterfördert. Bedingt durch die Bauart der
kleineren Mäh- und Förderelemente zwischen den größeren Mäh-
und Förderelementen entsteht ein freier Bauraum im hinteren Bereich des Vorsatzgerätes
in dem die Querförderelemente raumsparend innerhalb des Vorsatzgerätes
untergebracht werden können.
Damit kommt dem kleinen Mäh- und Förderelement zwischen
den benachbarten großen Mäh- und Förderelementen gleichermaßen
eine Mäh-, Umlenk- und Querförderfunktion zu, wobei die Förderströme
des Ernteguts gleichzeitig auf die der Schnittkante abgewandten Rückseite des
Vorsatzgerätes zusammengeführt werden.
Dabei sieht die weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, dass dieser
Gutstrom, unterstützt durch den fördernden Eingriff des Querförderelemente,
mit dem Gutstrom der weiter innenliegenden Mäh- und Fördertrommeln zusammentrifft,
so dass nunmehr alle Förderströme stromabwärts gerichtet auf der
Rückseite des Vorsatzgerätes auf die vertikale Mittelebene des Vorsatzgerätes
hin quergefördert werden. Der Umlenkvorgang und die damit einhergehende Ausrichtungsänderung
der Längserstreckung der Pflanzenstängel (Maispflanzen) zur Einführung
in den Einzugsspalt des Einzugsgehäuses kann in der dem Fachmann bekannte Weise
durch Querförder- und Umlenktrommeln erfolgen.
Die Gelenkachsen der Klappgelenke können dann oberhalb des Bereiches
der kleineren Mäh- und Förderelemente und hinter den Querförderelementen
liegen, wobei die Ausgestaltung dieser Klappmechanismen und deren Klappgelenke dem
Fachmann in vielfältigen Ausführungen bekannt sind und daher nicht Gegenstand
dieser Überlegungen sein müssen.
Ausführungsbeispiel
Nähere Einzelheiten der Erfindung sind den nachfolgenden Figurendarstellungen
und deren Beschreibungen zu entnehmen.
Es zeigen:
1 zeigt ein Vorsatzgerät nach der Erfindung mit
einem selbstfahrenden Trägerfahrzeug in einer Draufsicht
2 zeigt ein Vorsatzgerät nach der Erfindung mit
einem selbstfahrenden Trägerfahrzeug in einer Draufsicht mit einer größeren
Arbeitsbreite als das der 1
3 zeigt die Gruppe der Mäh- und Förderelemente
des Vorsatzgerätes gemäß 1 ohne Maschinengestell
in vereinfachter Darstellung
4 zeigt die Gruppe der Mäh- und Förderelemente
des Vorsatzgerätes gemäß 2 ohne Maschinengestell
in vereinfachter Darstellung
5 zeigt eine alternative Anordnung einer Gruppe der
Mäh- und Förderelemente des Vorsatzgerätes ohne Maschinengestell
in vereinfachter Darstellung
6 zeigt eine alternative Anordnung einer Gruppe der
Mäh- und Förderelemente des Vorsatzgerätes ohne Maschinengestell
in vereinfachter Darstellung
7 zeigt eine alternative Anordnung einer Gruppe der
Mäh- und Förderelemente des Vorsatzgerätes ohne Maschinengestell
in vereinfachter Darstellung
1 und 2 zeigen ein Vorsatzgerät
1 gemäß der Erfindung für landwirtschaftliche Erntemaschinen
insbesondere für Feldhäcksler 2 zum Mähen, Aufnehmen und
Weiterführen eines stängelartigen Erntegutstroms in den Einzugsspalt
12 des Einzugsgehäuses 11 einer weiterverarbeitenden Erntemaschine
2, mit wenigstens je zwei beidseitig der vertikalen Längsmittelebene
13 um Hochachsen umlaufend angetriebenen Mäh- und Förderelementen
4, 5, 4', 5'. Zwischen den Mäh- und Förderelementen
4, 5 bzw. 4', 5' liegt in dem Ausführungsbeispiel
der 1 jeweils ein weiteres angetriebenes Mäh-
und Förderelement 6 bzw. 6', wohingegen in dem Ausführungsbeispiel
der 2 jeweils zwei weitere angetriebenen Mäh-
und Förderelement 8 bzw. 8' liegen. Den Förderelementen
6,8 bzw. 6', 8' ist gemeinsam, dass sie wesentlich
geringere Mäh- und Einzugsbereiche 17, 17' bzw.
18, 18' aufweisen als die ihrer benachbarten Mäh- und Einzugselemente
4, 4' bzw. 5, 5' mit den Mäh- und Einzugsbereichen
15, 15 bzw. 16, 16'. Dabei sind die Wirkdurchmesser
∅d1, ∅d'1, ∅d'2, ∅d'2
der Mäh- und Fördertrommeln 19, 19', 20,
20' der Mäh- und Einzugsbereiche 15, 16;
15'
16' aus Modularitätsgründen vorzugsweise untereinander etwa
gleich groß, welches jedoch nicht zwingende Voraussetzung zur Anwendung der
Erfindung ist. Die Wirkdurchmesser ∅d3, ∅d'3;
∅d'4, ∅d'4 der Mäh- und Fördertrommeln
6, 6'; 8, 8' der Mäh- und Einzugsbereiche
17, 17'; 18, 18' betragen vorzugsweise etwa
die Hälfte der Wirkdurchmesser ∅d1, ∅d'1,
∅d'2, ∅d'2. Bei einer größeren Arbeitsbreite
A, wie diese in der 2 bzw. 4,
6 und 7 dargestellt sind,
können gemäß der Erfindung weitere Mäh- und Einzugselemente
8 bzw. 8' zwischen den großen Mäh- und Einzugselementen
4, 5 bzw. 4', 5' eingefügt oder außenseitig
angehängt werden, wobei die Wirkdurchmesser ∅d3, ∅d'3;
∅d4, ∅d'4 der Mäh- und Fördertrommeln
6, 6'; 8, 8' vorzugsweise untereinander etwa
gleich groß sind.
Sind hingegen die Mäh- und Einzugselemente 4,
5 bzw. 4', 5' nicht untereinander gleich groß, so
ist es vorteilhaft, wenn die Wirkdurchmesser ∅d3, ∅d'3;
∅d4, ∅d'4 der Mäh- und Fördertrommeln
6, 6'; 8, 8' etwa im Bereich von 30% bis 70%,
vorzugsweise etwa bei 50% des kleinsten Wirkdurchmessers einer seiner benachbarten
großen Mäh- und Fördertrommeln 4, 4';
5, 5' liegt, oder dass die Wirkdurchmesser ∅d3,
∅d'3; ∅d4, ∅d'4 der Mäh-
und Fördertrommeln 6, 6'; 8, 8' etwa im
Bereich von 30% bis 70%, vorzugsweise etwa bei 50% des größten Wirkdurchmessers
einer seiner benachbarten Mäh- und Fördertrommeln 4,
5 bzw. 4', 5' liegt.
Dabei sind die Drehrichtungen R1 bzw. R2 der
Mäh- und Einzugselemente 4, 4' bzw. 4,
5 bzw. 4', 5' bzw. 5, 6 bzw.
5', 6' paarweise untereinander jeweils gegenläufig zueinander
ausgerichtet.
Hingegen sind die Drehrichtungen R1 bzw. R2
der jeweils benachbarten Mäh- und Einzugselemente 4, 6 bzw.
4', 6' gleichläufig zueinander ausgerichtet und bei größeren
Arbeitsbreiten A, wie in 2 dargestellt, sind die Drehrichtungen
R1 bzw. R2 der jeweils benachbarten Mäh- und Einzugselemente
4, 6, 8 bzw. 4', 6', 8' ebenfalls
gleichläufig zueinander ausgerichtet. In jedem Fall laufen die Drehrichtungen
R1 bzw. R2 der jeweils benachbarten Mäh- und Einzugselemente
6, 8 bzw. 6', 8' gleichläufig zueinander.
Des weiteren sind den Mäh- und Fördertrommeln
6, 6 bzw. 8', 8' im hinteren Bereich
14 wenigstens je ein umlaufend angetriebenes Querförderelement
7, 7'; 9, 9' zugeordnet, welche mit Förderzinken
bzw. Förderzähnen bestückt in den Förderkanals eingreifen. Begrenzt
sind die Förderkanäle in bekannter Weise im hinteren hinten Bereich durch
vertikal aufschießende Begrenzungswände. Alternativ kann es sich dabei
auch um Querförderelemente mit umlaufenden Zug- und Treibmitteln bestückten
Umlaufförderer handeln. Vorzugsweise wird aber jeder Mäh- und Fördertrommel
6, 6', 8, 8' bzw jedem Mäh- und Förderelementen
21, 21'; 22, 22' nach der Erfindung ein separates
Querförderelement 7, 7'; 9, 9', ausgebildet
als mit Förderzähnen und Zahnlücken ausgestattete Querfördertrommel
zugeordnet.
Des weiteren ist das Vorsatzgerät beidseitig der vertikalen Längsmittelebene
13 mit je einer Umlenktrommel 10, 10' ausgestattet, welche
den Gutstrom in Richtung des Einzugsspaltes 12 des Einzugsgehäuses
11 der Erntemaschine 2 weiterfördern und umlenken.
In den 3, 4,
5, 6, 7
ist die Lage und Ausrichtung der möglichen Gelenkachsen 23,
23', 24, 24' in Bezug auf die Quererstreckung des Vorsatzgerätes
oberhalb der kleineren Mäh- und Fördertrommeln 6, 6',
8, 8' dargestellt.
Antriebsseitig stehen die Mäh- und Einzugs- und Umlenkelemente
4, 4', 5, 5', 6, 6';
8, 8', 9, 9' und auch die Querförderelemente
7, 7', 9, 9' über einen mechanischen Antriebsstrang
mit dem Antriebsmotor des Trägerfahrzeugs 1 in Wirkverbindung. Dabei
kann die Drehzahl und damit die Fördergeschwindigkeit der Umlenktrommeln
10, 10' variierbar sein und auch stufenlos von einer zentralen
Steuereinheit aus der Fahrerkabine des Trägerfahrzeugs 2 heraus fernbedienbar
verstellbar sein. Alternativ ist auch eine stufenweise Veränderung der Drehzahl
und damit die stufenweise Veränderung der Fördergeschwindigkeit der Umlenktrommeln
10, 10' möglich.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung betragen
die Wirkdurchmesser ∅d1, ∅d'1, ∅d2,
∅d'2 der Mäh- und Fördertrommel 4,
5 bzw. 4', 5' etwa 1500 mm und damit erfindungsgemäß
die Wirkdurchmesser ∅d3, ∅d'3 bzw. ∅d4,
∅d'4 der Mäh- und Fördertrommel 6,
8 bzw. 6', 8' etwa 750 mm, da ein häufig normierter
Reihenabstand gerade 750 mm beträgt. Dieses trägt zu einem modularen Aufbau
der Vorsatzgeräte bei, da der Stufensprung der Arbeitsbreite A innerhalb der
bekannten Baureihen somit dann 1500 mm betragen kann. In dem dargestellten Beispielen
kann somit die Arbeitsbreite A gemäß 1 etwa
9000 mm (9,00 Meter) und gemäß 2 die Arbeitsbreite
A etwa 10500 mm (10,50 Meter) betragen. Diese Reihe lässt sich auch weiterhin
fortsetzen, wobei das der Erfindung zugrunde liegende System dann auf die Einfügung
weiterer Mäh- und Fördertrommeln beidseitig der vertikalen Längsmittelebene
13 zwischen der inneren Mäh- und Fördertrommel 4,
4' und der äußeren Mäh- und Fördertrommel
5, 5' mit einem Wirkdurchmesser von 1500 mm und/oder auf weitere
Mäh- und Fördertrommel 5, 6, 6',
8, 8' mit einem Wirkdurchmesser von 750 mm zurück greift.
Grundsätzlich ist dieses modulare Baureihen bildende System selbstverständlich
auch auf andere normierte Reihenabstände übertragbar.
Die 5 bis 7
zeigen weitere Konfigurationen, denen die gleiche Modularität und dem Wesen
nach der gleiche Stufensprung, nämlich der normierte Reihenabstand 750 mm und
auch Stufensprung des Wirkdurchmessers ∅d1, ∅d'1,
∅d2, ∅d'2 innewohnt, wobei die 5
unter Zugrundelegung des normierten Reihenabstandes von 750 mm eine Arbeitsbreite
A = etwa 9,0 m, die 6 eine Arbeitsbreite A = etwa 10,5
m und die 7 eine Arbeitsbreite A = etwa 12,0 m beinhaltet.
- 1
- Vorsatzgerät
- 2
- Trägerfahrzeug (Erntemaschine, Feldhäcksler)
- 3
- Maschinengestell
- 4, 4'
- innen liegendes Mäh- und Förderelement (Mäh- und Fördertrommel)
- 5, 5'
- außen liegendes Mäh- und Förderelement (Mäh- und Fördertrommel)
- 6, 6'
- kleines Mäh- und Förderelement (Mäh- und Fördertrommel)
- 7, 7'
- Querfördererelement (Querfördertrommel)
- 8, 8'
- kleines Mäh- und Förderelement (Mäh- und Fördertrommel)
- 9, 9'
- Querfördererelement (Querfördertrommel)
- 10, 10'
- Umlenktrommel
- 11
- Einzugsgehäuse
- 12
- Einzugsspalt
- 13
- vertikale Längsmittelebene
- 14
- rückwärtiger Bereich
- 15, 15'
- Mäh- und Einzugsbereich
- 16, 16'
- Mäh- und Einzugsbereich
- 17, 17'
- Mäh- und Einzugsbereich
- 18, 18'
- Mäh- und Einzugsbereich
- 19
- Mäh- und Fördertrommel
- 20
- Mäh- und Fördertrommel
- 21
- Mäh- und Fördertrommel
- 22
- Mäh- und Fördertrommel
- 23, 23'
- Gelenkachse des Klappgelenks
- 24, 24'
- Gelenkachse des Klappgelenks
- A
- Arbeitsbreite
- F
- Fahrt- und Arbeitsrichtung
- R1
- Drehrichtung
- R2
- Drehrichtung
- ∅d1
- Wirkdurchmesser
- ∅d'1
- Wirkdurchmesser
- ∅d2
- Wirkdurchmesser
- ∅d'2
- Wirkdurchmesser
- ∅d3
- Wirkdurchmesser
- ∅d'3
- Wirkdurchmesser
- ∅d4
- Wirkdurchmesser
- ∅d'4
- Wirkdurchmesser
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| Anspruch[de] |
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Vorsatzgerät (1) für landwirtschaftliche Erntemaschinen
insbesondere für Feldhäcksler (2) zum Mähen, Aufnehmen und
Weiterführen eines stängelartigen Erntegutstroms in den Einzugsspalt (12)
des Einzugsgehäuses (11) der weiterverarbeitenden Erntemaschine (2),
mit wenigstens je zwei beidseitig der vertikalen Längsmittelebene (13)
beabstandeten um Hochachsen umlaufend angetriebenen Mäh- und Förderelemente
(4, 5), (4', 5'), dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen den Mäh- und Förderelementen (4, 5); (4',
5') wenigstens je ein weiteres angetriebenen Mäh- und Förderelement
(6, 6'; 8, 8') liegt, deren Mäh- und Einzugsbereiche
(17, 17') kleiner sind als die Einzugsbereiche (15;
15' bzw. 16; 16') ihrer benachbarten Mäh- und Förderelemente
(4, 5) bzw. (4', 5').
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wirkdurchmesser (∅d1, ∅d'1, ∅d2,
∅d'2) der Mäh- und Fördertrommeln (19,
19', 20, 20') der Mäh- und Einzugsbereiche (15,
16; 15'
16') untereinander etwa gleich groß sind.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wirkdurchmesser (∅d3, ∅d'3; ∅d4,
∅d'4) der Mäh- und Fördertrommeln (21,
21'; 22, 22') der Mäh- und Einzugsbereiche (17,
17'; 18, 18') etwa dem halben Wirkdurchmesser (∅d1,
∅d'1, ∅d2, ∅d'2) beträgt.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wirkdurchmesser (∅d3, ∅d'3; ∅d4,
∅d'4) der Mäh- und Fördertrommeln (21,
21'; 22, 22') untereinander etwa gleich groß sind
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wirkdurchmesser (∅d3, ∅d'3; ∅d4,
∅d'4) der Mäh- und Fördertrommeln (21,
21'; 22, 22') etwa im Bereich von 30% bis 70%, vorzugsweise
etwa bei 50% des kleinsten Wirkdurchmessers einer seiner benachbarten Mäh-
und Fördertrommeln (20, 20'; 19, 19') liegt.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wirkdurchmesser (∅d3, ∅d'3; ∅d4,
∅d'4) der Mäh- und Fördertrommeln (21,
21'; 22, 22') etwa im Bereich von 30% bis 70%, vorzugsweise
etwa bei 50% des größten Wirkdurchmessers einer seiner benachbarten Mäh-
und Fördertrommeln (20, 20'; 19, 19') liegt.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Drehrichtungen (R1 bzw. R2) der Mäh- und Einzugselemente
(4, 5) bzw. (4', 5') bzw. (4,
4') jeweils paarweise gegenläufig zueinander sind.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Drehrichtungen R1 bzw. R2 der jeweils benachbarten
Mäh- und Einzugselemente (6, 8) bzw. (6',
8') gleichläufig zueinander sind.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Drehrichtungen (R1 bzw. R2) der jeweils benachbarten
Mäh- und Einzugselemente (4, 6, 8) bzw. (4',
6', 8') jeweils gleichläufig zueinander sind.
Vorsatzgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkdurchmesser ∅d1, ∅d'1,
∅d2, ∅d'2 der Mäh- und Fördertrommel
(4, 5) bzw. (4', 5') etwa dem zweifachen Betrag
eines normierten Reihenabstands betragen.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Wirkdurchmesser (∅d1, ∅d'1, ∅d2,
∅d'2) der Mäh- und Fördertrommel 4,
5 bzw. 4', 5' etwa 1500 mm beträgt.
Vorsatzgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkdurchmesser (∅d3, ∅d4,
∅d'3, ∅d'4) der Mäh- und Fördertrommel
(6, 8) bzw. (6', 8') etwa den Betrag eines normierten
Reihenabstands aufweisen.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Wirkdurchmesser ∅d3, ∅d4, ∅d'3,
∅d'4 der Mäh- und Fördertrommel 6,
8 bzw. 6', 8' etwa 750 mm beträgt.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 10 und 12, dadurch gekennzeichnet,
dass dem System zur Erzeugung einer modularen Baureihe als Stufensprung der Wirkdurchmesser
(∅d1, ∅d'1, ∅d2, ∅d'2)
der Mäh- und Fördertrommel (4, 5) bzw. (4',
5') zugrunde liegt.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den Mäh- und Förderelementen
(6, 6'; 8, 8') wenigstens ein umlaufend angetriebenes
Querförderelement (7, 7'; 9, 9') zugeordnet
ist.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Querförderelemente (7, 7'; 9,
9') mit Förderzähnen und Zahnlücken ausgestattete Querfördertrommeln
sind.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Querförderelemente (7, 7' oder 9,
9') mit umlaufenden Zug- und Treibmitteln bestückte Umlaufförderer
sind.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorsatzgerät (1)
beidseitig der vertikalen Längsmittelebene (13) mit je einer Umlenktrommel
(10, 10') ausgestattet ist.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachsen (23,
23', 24, 24') des Klappgelenks oberhalb des Bereichs
der Mäh- und Einzugseinheiten (6, 6', 8,
8') liegen.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mäh- und Förderelemente
(4, 4', 5, 5', 6, 6';
8, 8') über einen mechanischen Antriebsstrang mit dem Antriebsmotor
des Trägerfahrzeugs antriebsseitig in Wirkverbindung stehen.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querförderelemente (7,
7', 9, 9') über einen mechanischen Antriebsstrang
mit dem Antriebsmotor des Trägerfahrzeugs antriebsseitig in Wirkverbindung
stehen.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenktrommeln (10,
10') über einen mechanischen Antriebsstrang mit dem Antriebsmotor
des Trägerfahrzeugs antriebsseitig in Wirkverbindung stehen.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl und damit die Fördergeschwindigkeit
der Umlenktrommeln (10, 10') variierbar ist.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl und damit die Fördergeschwindigkeit
der Umlenktrommeln (10, 10') stufenlos verstellbar ist.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl und damit die Fördergeschwindigkeit
der Umlenktrommeln (10, 10') über ein Schaltgetriebe stufenweise
verstellbar ist.
Vorsatzgerät (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stufensprung der Arbeitsbreiten
(A) einer Baureihe der Vorsatzgeräte dem zugrund gelegten normierten Reihenabstand
entspricht.
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
dass die Arbeitsbreite (A) des Vorsatzgerätes (1) etwa 9,00 m beträgt
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
dass die Arbeitsbreite (A) des Vorsatzgerätes (1) etwa 10,50 m beträgt
Vorsatzgerät (1) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
dass die Arbeitsbreite (A) des Vorsatzgerätes (1) etwa 12,00 m beträgt
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