Die vorliegende Erfindung betrifft einen Einsatz für eine Fuge
in einer Anordnung aus fliesenartigen Boden- und/oder Wandbelägen. Einsätze
für Fugen sind beispielsweise als so genannte Fliesenkreuze bekannt, die beim
Verlegen der Platte zur gleichmäßigen Ausrichtung der fliesenartigen Boden-
oder Wandbeläge dienen. Die EP 0 159
399 B1 offenbart zum Beispiel ein derartiges Fliesenkreuz. Die Kreuze dieser
Arte werden beispielsweise vor dem Verfugen der Fuge mit Fugenmaterial, wie etwa
Fugenzement oder Silikon, der Fuge entnommen. Dieser Schritt ist zeitaufwendig.
Verbleiben die Kreuze in der Fuge versenkt zurück, gestaltet sich das Einbringen
des Fugenmaterials darüber als schwierig und kann aufgrund des verringerten
Volumens und der unterschiedlichen Materialien zu Haftungsproblemen für das
Fugenmaterial und zu Rissbildung im Fugenmaterial führen. Zudem kann es nach
der Entnahme des Kreuzes insbesondere bei noch nicht ausreichender Abhärtung
der Verklebung zu einem Verschieben der Fliesen kommen.
Ferner ist aus der DE 102
56 300 A1 eine Anordnung aus fliesenartigen Boden- und/oder Wandbelägen
mit in der Fuge angeordneten Leuchtdioden bekannt. Das hierin beschriebene Problem
hinsichtlich der Kontaktierung der Leuchtdioden ist nicht zur vollständigen
Zufriedenheit gelöst. Ferner stellt die gleichmäßige Ausrichtung
der Leuchtdioden und das Verhindern des Absinkens bzw. Verrutschens der Leuchtdioden
im Fugenmaterial vor dessen Abbinden bzw. Aushärten ein schwerwiegendes Problem
dar.
Es ist daher vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Nachteile
des Standes der Technik eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Einsatz für
eine Fuge in einer Anordnung aus fliesenartigen Boden- und/oder Wandbelägen
bereitzustellen, mit dem ein schnelles und gleichmäßiges Einbringen des
Einsatzes, gegebenenfalls in Kombination mit einem elektronischen Gerät, erreicht
wird. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Ein
zugehöriges Werkzeug, eine entsprechende Anordnung sowie ein zugehöriges
Verfahren sind Gegenstand der nebengeordneten Ansprüche.
Der erfindungsgemäße Einsatz für eine Fuge in einer
Anordnung aus fliesenartigen Boden- und/oder Wandbelägen weist erfindungsgemäß
wenigstens einen länglichen Körper auf. Länglich bedeutet, dass der
Körper eine im Vergleich zu den anderen zwei Abmessungen erheblich größere,
beispielsweise wenigstens um den Faktor 3 größere Ausdehnungen in der
dritten Richtung, d.h. der Längsrichtung, aufweist. Der längliche Körper
dient dem Einsatz in eine Fuge. In der Fuge dauerhaft angeordnet bewirkt der Körper
eine dauerhafte Beabstandung der angrenzenden fliesenartigen Wand- oder Bodenbeläge.
Aufgrund seiner länglichen Gestalt, zum Beispiel in Form eines quaderförmigen
Stabes kann er leicht in der Fuge und beispielsweise in dem darin bereits eingebrachten
noch nicht ausgehärteten oder abgebundenen Fugenmaterial ausgerichtet werden,
so dass beispielsweise eine seiner Flächen bündig mit der durch den Wand-
oder Bodenbelag gebildeten Oberfläche abschließt oder dass diese Fläche
wenigstens in der durch den Belag gebildeten Ebene angeordnet ist. Dadurch wird
diese Fläche sichtbar und unmittelbar zugänglich. Die sichtbare Fläche
kann als Informationsträger benutzt werden, weil darauf eine Beschriftung aufgebracht
ist oder aufzubringen ist, wie etwa „warm" bzw. „kalt", „auf"
oder „zu" oder diese eine Signalfarbe aufweisen. Mehrere der Einsätze
können aufgrund der erfindungsgemäßen Gestalt so in besonders gleichmäßiger
und übereinstimmender Ausrichtung und dabei vergleichsweise schnell eingesetzt
werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst
der Einsatz wenigstens ein elektronisches Gerät, das in dem Körper oder
in den mehreren Körpern des Einsatzes angeordnet ist. Beispielsweise handelt
es sich um einen Funksender. Durch die Anordnung im Körper gelingt eine besonders
leichte Ausrichtung des entsprechenden Geräts in der Fuge, wenn diese beispielsweise
bereits noch nicht ausgehärtetes oder abgebundenes Fugenmaterial enthält.
Das elektronische Gerät kann so besonders platz- und raumsparend und damit
kaum wahrnehmbar in der Fuge angeordnet werden. Zudem ist das Gerät durch diese
Art der Anordnung in der Fuge und durch die Einbringung in den Körper bzw.
die Körper besonders gut vor äußeren Einwirkungen geschützt.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das Gerät
ein Sensor. Beispielsweise ein Temperatursensor für einen Raumthermostat einer
Heizung, ein Feuchtigkeitssensor oder Wassersensor, ein Sensor einer Alarmanlage,
eine photoempfindlichen Sensor zur Steuerung der Beleuchtungsstärke in Räumen
usw.
Der in die Fuge eingebaute Sensor wird in einer Ausgestaltung dazu
verwendet, eine Person oder ein Fahrzeug in einem Raum zu orten oder zu registrieren.
Bei einem photoempfindlichen Sensor ist es beispielsweise möglich, durch einen
Schattenwurf, der durch einen Gegenstand oder ein Fahrzeug hervorgerufen wird, den
dadurch bewirkten Helligkeitsunterschied dazu einen weiteren Vorgang auszulösen.
Beispielsweise handelt es sich um einen Alarm oder eine Einschalten der LEDs in
weiteren vorgesehen erfindungsgemäßen Einsätzen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das
elektronische Gerät ein Beleuchtungselement. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung dient so beispielsweise der Beleuchtung von Treppenstufen oder der Kennzeichnung
von Fluchtwegen. Es handelt sich beispielsweise um eine oder mehrere Leuchtdioden
(LED), die sich aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Lebensdauer, ihres geringen
Energieverbrauchs, ihrer geringen Baugröße sowie ihrer farblichen Vielfalt
hinsichtlich ihres Abstrahlspektrums als vorteilhaft erwiesen haben. Die LEDS werden
bei einer Ausführungsform mit mehreren LEDS einzeln hinsichtlich ihrer Helligkeit
separat angesteuert. Die Steuerung erfolgt beispielsweise ferngesteuert durch ein
Handgerät.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist der Einsatz,
d.h. der wenigstens eine Körper, wenigstens einen Durchbruch oder wenigstens
eine Einkerbung auf. Der Durchbruch oder die Einkerbung ist beispielsweise vorgesehen,
das Einsetzen oder das Herausziehen des Einsatzes aus der Fuge, insbesondere aus
dem ausgehärteten oder abgebundenen Fugenmaterial zu erleichtern, indem diese
so ausgestaltet und/oder angeordnet sind, dass sie mit einem Werkzeug zusammenwirken.
Beispielsweise sind Einkerbungen, wie etwa längliche Nuten, an den Schmalseiten
des Körpers parallel zur Fugenebene angeordnet. In die Nuten greift beispielsweise
eine Werkzeugklinge ein. Beispielsweise ist der Durchbruch zentrisch im Körper
angeordnet und verläuft nach dem Einsatz in die Fuge senkrecht zur Fugenebene.
Der Durchbruch ist gemäß einer weiteren Ausführungsform im Querschnitt
rund ausgestaltet. Der Durchbruch dient in einer weiteren Ausgestaltung der Aufnahme
elektrischer Leiter zur Stromversorgung des elektronischen Geräts.
Der Durchbruch dient in einer Ausgestaltung dem Austausch oder zumindest
dem Entfernen des Einsatzes aus der Fuge. Über den Durchbruch kann ein Ziehwerkzeug
eingeführt und mittels eines Kipphakens auf der im Fugeninnern liegenden Seite
des Durchbruchs mit dem Körper so verrasten, dass das Ziehwerkzeug nur mit
samt des Einsatzes aus der Fuge gezogen werden kann. Alternativ kann der Durchbruch
mit einem Innengewinde versehen sein, in das das Ziehwerkzeug einschraubbar ist.
Es kann sich gemäß einer Ausgestaltung um einen Durchbruch
halten, der gleichzeitig als Aufnahme für das elektronische Gerät dient.
Dadurch ist das Gerät bzw. der Sensor oder das Beleuchtungselement und dessen
Kontaktierung gut geschützt.
Der Einsatz kann in einer vorteilhaften Ausführungsform einen
Lichtwellenleiter umfassen. Beispielsweise ist im zuvor genannten Durchbruch ein
Lichtwellenleiter, beispielsweise ein Acrylstab, zur Führung des Lichtes an
die Oberfläche des Einsatzes. Die zugehörigen Beleuchtungsmittel können
beispielsweise außerhalb der Fuge angeordnet werden und das Licht mittels Lichtwellenleiter
an die Oberfläche des Einsatzes übermittelt werden. Eine derartige Ausführungsform
ist besonders störunanfällig. Ferner können die Beleuchtungsmittel
aufgrund des fehlenden Eingriffs in die Fuge leicht ausgetauscht werden.
Der längliche Körper weist in einer Ausgestaltung in einer
Querrichtung (d.h. in einer der Richtungen quer zur Längsrichtung) eine Breite
von 2 mm bis 10 mm, beispielsweise 8 mm auf. Es hat sich eine Breite von 3 mm bis
5 mm als vorteilhaft erwiesen. Noch bevorzugter beträgt die Breite 4 mm.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist der Einsatz wenigstens
zwei längliche Körper auf, die mittels Verbindungsmitteln so verbindbar
sind, dass sie ein Kreuz bilden. Die Körper können unterschiedliche Abmessungen
aufweisen. Dadurch kann der Einsatz besonders gut an den Stellen des Wand- oder
Bodenbelags eingesetzt und ausgerichtet werden, an denen sich die Fugen senkrecht
schneiden. Ein Kreuz ist aufgrund der in die vier, senkrecht voneinander wegweisenden
Ausleger besonders gut in der Fuge und insbesondere in dem nicht ganz ausgehärteten
oder abgebundenen Fugenmaterial auszurichten Beispielsweise sind die zwei länglichen
Körper mit zu dem jeweiligen anderen Körper komplementären Aussparungen
versehen, so dass die Körper im Bereich der Aussparungen zusammensteckbar und
formschlüssig verbindbar und wieder lösbar sind. Dadurch kann besonders
einfach das Kreuz erzeugt werden. Es handelt sich beispielsweise bei den beiden
Körpern um im Querschnitt, d.h. in der zur Längsrichtung senkrechten Schnittfläche,
zwei gleichgroß dimensionierte, quaderförmige Körper mit übereinstimmenden
Aussparungen, die dem halben Querschnitt des Körpers entsprechen. Die Körper
können dabei unterschiedliche Länge in Längsrichtung aufweisen.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das elektronische
Gerät im Mittelpunkt des Kreuzes angeordnet. Beispielsweise ist jeweils ein
Durchgang im Bereich der Aussparungen derart angeordnet, dass beim Zusammenstecken
der Körper die jeweiligen Durchgänge zur Deckung kommen und durch den
Einsatz in Querrichtung hindurchführen.
Der Körper besteht beispielsweise aus Metall, Holz, Stein oder
Kunststoff. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung besteht der Körper
aus magnetisierbarem Metall.
Der Einsatz ist in einer weiteren Ausgestaltung auf der Seite, die
beim Einsatz in der Fuge des fliesenartigen Boden- und/oder Wandbelags sichtbar
bleibt, mit einer Strukturierung, beispielsweise einer Diamantstruktur oder einer
wellenförmigen Struktur versehen. Dadurch wird die Rutschfestigkeit
des fliesenartigen Boden- und/oder Wandbelags erhöht.
Der längliche Körper kann in einer weiteren Ausgestaltung
zweiteilig ausgeführt sein. Beispielsweise ist der Körper in Längsrichtung
zweigeteilt und besteht aus zwei länglichen Körpern, die durch eine lösbare
Klippverbindung verbunden sind. Beispielsweise weist der Körper ein längliches
Oberteil auf, das in der Fuge aus dem fliesenartigen Boden- und/oder Wandbelag sichtbar
bleibt und auf ein in der Fuge versenktes Teil aufgeklippt wird. Durch die Aufklippbarkeit
kann bei Verschleiß- oder aus optischen Gründen das Oberteil des Körpers
leicht gelöst und ausgetauscht werden.
Die Erfindung betrifft ferner eine Anordnung aus fliesenartigen Boden-
und/oder Wandbelägen mit wenigstens einer Fuge mit Fugenmaterial, in der der
Einsatz gemäß einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen eingesetzt
ist. Er ist so eingesetzt, dass er wenigstens teilweise in der Fuge sichtbar ist
und/oder aus dem Fugenmaterial herausragt. Dadurch wird diese Fläche auch in
der durch das Fugenmaterial gefüllten Fuge nicht nur sichtbar sondern auch
unmittelbar zugänglich. Die sichtbare Fläche kann als Informationsträger,
Beleuchtungsträger oder Sensorträger benutzt werden.
Der Einsatz liegt vorteilhaft mit seinen Flanken, d.h. mit den zur
Längsrichtung des Körpers bzw. der Körper parallelen Seiten bzw.
Flächen, an den Fugenflanken an. In der Fuge dauerhaft angeordnet bewirkt der
Körper eine dauerhafte Beabstandung der angrenzenden fliesenartigen Wand- oder
Bodenbeläge. Er verringert nicht nur den Zeitaufwand bei der Verfugung sondern
dient der Stabilisierung des Wand- oder Bodenbelags. Aufgrund seiner länglichen
Gestalt, zum Beispiel in Form eines quaderförmigen Stabes kann er leicht in
der Fuge und beispielsweise in dem darin bereits eingebrachten noch nicht ausgehärteten
oder abgebundenen Fugenmaterial ausgerichtet werden. Wie bereits zuvor beschrieben,
kann der Einsatz der Aufnahme elektrischer Geräte, insbesondere von Sensoren
und Beleuchtungsmitteln, dienen.
Der Einsatz weist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
eine im Wesentlichen flache Seite, die bei der Anordnung in der Fuge im Wesentlichen
in der durch die Oberfläche des Wand- oder Bodenbelags gebildeten Ebene angeordnet
ist. Beispielsweise wird das dadurch erreicht, dass die flache Seite bündig
mit der durch den Wand- oder Bodenbelag gebildeten Oberfläche abschließt.
Die Erfindung betrifft ferner ein Werkzeug zum Einsetzen eines Einsatzes
gemäß einer der Ausführungsformen, die zuvor beschrieben wurden,
in eine Fuge einer Anordnung aus fliesenartigen Boden- und/oder Wandbelägen.
Das Werkzeug weist eine Auflagefläche zur Auflage auf der durch den Wand- oder
Bodenbelag gebildeten Oberfläche, beispielsweise eine Platte von mehr als 10
mm Breite auf, und Verbindungsmittel zur lösbaren Verbindung mit dem Einsatz.
Die Verbindungsmittel umfassen beispielsweise einen Magneten, um eine lösbare,
auf Magnetkräften beruhende Verbindung zwischen einem erfindungsgemäßen
Einsatz und dem Werkzeug herzustellen. Die technisch vorteilhafte Wirkung im Zusammenspiel
mit dem erfindungsgemäßen Einsatz ist wie folgt zu erklären. Der
durch die Verbindungsmittel vorübergehend am Werkzeug befestigte Einsatz wird
mit Hilfe des auf dem Wandbelag aufliegenden Werkzeugs genau in der Fuge justiert,
d.h. die Eintauchtiefe des Einsatzes in die Fuge wird durch das Werkzeug reproduzierbar
vorgegeben und kann bis zum Aushärten bzw. Abbinden des in der Fuge üblicherweise
befindlichen Fugenmaterials aufrecht erhalten werden. Durch Lösen der Verbindung
kann das Werkzeug nach ausreichender Fixierung des Einsatzes in der Fuge, beispielsweise
nach Abschluss des Aushärtens oder Abbindens des Fugenmaterials, vom Einsatz
getrennt werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform umfassen die Verbindungsmittel
Mittel zur klemmenden Halterung des Einsatzes. Beispielsweise sind in der Auflagefläche
des Werkzeugs Nasen mit vorstehenden Vorsprüngen vorgesehen, die in die Einkerbungen
des Einsatzes klingenartig eingreifen, die gemäß einer Ausführungsform
des Einsatzes an den Schmal- bzw.
Stirnseiten vorgesehen sind. Dadurch wird eine besonders sichere Fixierung
des Einsatzes erreicht.
Das Werkzeug weist gemäß einer weiteren Ausgestaltung vorteilhaft
eine Sollbruchstelle auf. Beispielsweise durchläuft die zuvor beschriebene
Platte eine Sollbruchstelle zwischen den Verbindungsmitteln. Die Sollbruchstelle
wird durch eine gezielte Schwächung des Materials beispielsweise durch eine
Verjüngung der Dicke der Platte erreicht. Durch Brechen des Werkzeugs entlang
der Sollbruchstelle kann die Trennung von dem Einsatz so vorgenommen werden, dass
der Einsatz durch den Trennvorgang vergleichsweise geringen Kräften ausgesetzt
wird. Dadurch wird sicher auch bei nicht vollständig ausgehärtetem bzw.
abgebundenen Fugenmaterial der ausgerichtete Einsatz nicht nachteilig aus der ausgerichteten
Position wieder verrückt wird.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zu Einsetzen oder Einbringen
des Einsatzes gemäß einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen
in eine Fuge, wobei der erfindungsgemäße Einsatz in eine Fuge vor oder
nach der Verfugung mit einem Fugenmaterial und vor dem Aushärten oder Abbinden des
Fugenmaterials eingesetzt wird. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren, bei
dem das zuvor beschriebene Werkzeug beim Einsetzen oder Einbringen zur Anwendung
kommt.
Zu den Figuren:
1 zeigt in perspektivischer Darstellung den Zusammensteckvorgang
zweier längliche Körper, die jeweils einzeln ein sowie auch zusammengesteckt
als erfindungsgemäßer Einsatz für eine Fuge in einer Anordnung aus
fliesenartigen Boden- und/oder Wandbelägen dienen können.
2 zeigt in perspektivischer Darstellung die zwei zusammengesteckten
Körper aus 1, die in zusammengestecktem Zustand
als erfindungsgemäßer Einsatz für zwei sich senkrecht kreuzende Fugen
dienen.
3 ist eine Aufsicht auf den erfindungsgemäßen
Einsatz aus 2, der in einer Anordnung aus Fliesen mit
sich senkrecht kreuzenden Fugen angeordnet ist.
4 zeigt in perspektivischer Darstellung das erfindungsgemäße
Werkzeug.
5 zeigt in perspektivischer Darstellung die zwei zusammengesteckten
Körper der 2 in einer weiteren Ausführungsform.
1 zeigt zwei längliche Körper 1a
und 1b. Jeder der Körper 1a, 1b kann unabhängig
von dem anderen als Einsatz in einer Fuge dienen. Jeder Körper 1a,
1b ist mit einer zu dem anderen Körper komplementären Aussparung
2a bzw. 2b versehen. Wie in 2 gezeigt,
dienen die komplementären Aussparungen 2a und 2b der lösbaren
zusammensteckbaren Verbindung der beiden Körper 1a und 1b.
Wobei die Maße der Aussparungen 2a und 2b so gewählt
sind, dass es zu einer Presspassung der beiden Körper 1a und
1b und damit zu einer ausreichend festen Verbindung der Körper
1a und 1b für das Einsetzen in die Fuge kommt Die so verbundenen
Körper 1a und 1b bilden in formschlüssiger Weise das
in 2 gezeigte Kreuz. Das so gebildete Kreuz bildet
in seiner Gesamtheit ebenfalls einen erfindungsgemäßen Einsatz für
Fugen, insbesondere für den Bereich, in dem sich zwei Fugen senkrecht kreuzen.
Die Körper 1a und 1b weisen jeweils Durchgänge
3a bzw. 3b auf, die beim Zusammenfügen zur Deckung kommen
und in dem in 2 gezeigten Kreuz einen durch das Kreuz
verlaufenden Durchgang bilden. Die Durchgänge dienen jeweils oder gemeinsam
der Aufnahme eines Sensors oder einer LED. Die Körper 1a und
1b weisen zudem an ihren Stirnseiten (Schmalseiten) Einkerbungen
4a und 4b auf, die der Verbindung mit dem nachfolgend beschriebenen
Werkzeug dienen. Obwohl die Körper 1a und 1b gemeinsam dargestellt
sind, soll deutlich werden, dass die beiden Körper auch unabhängig voneinander
in eine Fuge einzusetzen sind. Zu diesem Zweck können der Körper
1a und 1b auch keine Verbindungsmittel in Form der Aussparungen
2a und 2b aufweisen. Ferner kann der Durchgang 3a und
3b entfallen.
Folglich zeigt die 3 eine besondere Ausführungsform.
Nämlich die erfindungsgemäße Anordnung aus einem fliesenartigen Wand-
oder Bodenbelag, der aus den Fliesen 5a, 5b, 5c und
5d gebildet wird, sowie aus den zu einem kreuzförmigen Einsatz verbundenen
Körpern 1a und 1b. Die Körper 1a und
1b sind in zwei gekreuzte Fugen und in das darin befindliche Fugenmaterial
eingesetzt. In dem Durchgang 3a ist ein Sensor oder eine LED eingesetzt.
Die zugehörige Verkabelung befindet sich unter dem Einsatz aus den Körpern
1a und 1b und wird beispielsweise durch die Fuge geführt.
4 zeigt das erfindungsgemäße Werkzeug
11, das mit dem erfindungsgemäßen Einsatz in Form eines einzelnen
Körpers 1b verbunden ist. Das Werkzeug 11 besteht im Wesentlichen
aus einer Platte 15. Die gezeigte Fläche 14 der Platte liegt
beim Einsetzen des Körpers 1b auf der Oberseite der die Fuge umgebenden
Fliesen auf. Zur Verdeutlichung ist in 4 eine Fliese
5a angedeutet, wobei anzumerken ist, dass in 4
die Betrachtung von unten auf die Fliese 5a erfolgt, so dass die abliegende
Seite der Fliese die Oberseite darstellt und das Werkzeug 11 mit der Fläche
14 darauf aufliegt. Der Einsatz 1b ist mit dem Werkzeug
11 über die Verbindungsmittel 12 und 13 befestigt,
die in die Einkerbungen 4b am Körper 1b einrasten. Durch
die Verbindung wird ein Eintauchen des Einsatzes 1b über das von dem
Werkzeug 11 vorgegebene Maß in die Fuge bzw. das Fugenmaterial verhindert.
Die Oberseite des Einsatzes 1b, d.h. die in 4
unten liegende, auf der Fläche 14 des Werkzeugs 11 aufliegende
Seite des Körpers 1b, liegt nach Abhärten bzw. des Abbindens
des Fugenmaterials und Entfernen des Werkzeugs 11 in einer Ebene mit der
Oberfläche der Fliese 5a. Zum Entfernen des Werkzeugs ist beispielsweise
eine Sollbruchstelle 16 vorgesehen. Alternativ kann die Sollbruchstelle
im Bereich der Verbindungsmittel 12 und/oder 13 angeordnet sein
oder die Platte 15 kann elastisch ausgebildet sein. Neben den gezeigten
Verbindungsmitteln 12 und 13 können weitere Mittel vorgesehen
sein. Darüber hinaus können bei einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform
zur Verbindung des Werkzeugs 11 mit dem in 2
oder 3 gezeigten Kreuz entlang der gestrichelten Linie
16, die in 4 die Sollbruchstelle andeuten
soll, weitere Verbindungsmittel zur Verbindung mit dem Körper 1a vorgesehen
sein. Das Werkzeug 11 kann auf der in 4 abliegenden
(unten liegenden) Seite zur besseren Handhabe einen Griff aufweisen.
5 zeigt die zwei länglichen Körper
1a und 1b der 1, 2
in einer weiteren Ausführungsform, die sich von der in 2
gezeigten Ausführungsform durch weitere Durchbrüche 6a bzw.
6b und die Strukturierung auf der Oberfläche der Körper, d.h.
auf der Seite der Körper die in der Fuge sichtbar bleiben, unterscheiden. So
ist der Körper 1a mit einem Wellenmuster versehen und der Körper
1b mit einer Diamantstruktur versehen, um die Rutschfestigkeit des Wand-
oder Bodenbelags zu erhöhen. Die zusätzlichen Durchbrüche
6a und 6b, hier in Längsrichtung der Körper
1a, 1b dienen der Aufnahme von elektrischen Zuleitungen, Lichtwellenleiter
und dergleichen. Beispielsweise kann eine LED außerhalb des durch die Körper
1a, 1b gebildeten Einsatzes angeordnet sein, und die in den Körpern
1a, 1b vorgesehenen Lichtwellenleiter dienen der Übertragung
des Lichtes in das Zentrum des Kreuzes, um dort an dessen Oberfläche im Bereich
des Durchbruchs 3a auszutreten.