Es ist allgemein bekannt, nasse Textilien auf Wäscheleinen zum
Trocknen aufzuhängen. Werden größere Gegenstände, wie z.B. Pullover,
über die Wäscheleine gehängt, sind im getrockneten Zustand desselben
in vielen Fällen Faltspuren, die von der Wäscheleine herrühren, zu
sehen. Da die beiden Hälften des Wäschestücks vergleichsweise dicht
nebeneinander hängen, nimmt der Trocknungsvorgang einen langen Zeitraum in
Anspruch.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach aufgebaute
Vorrichtung zum Trocknen von Flächengebilden zu schaffen, welche einen schonenden
und kurzen Trocknungsvorgang der Flächengebilde ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Erfindungsgemäß umfaßt die Vorrichtung einen rohrförmigen
Grundkörper, der an seinem Außenumfang eine Vielzahl von Durchbrüchen
und einen in Längsrichtung durchgehenden Schlitz aufweist. Durch den Schlitz
ist es möglich, die Vorrichtung universell an verschiedenen Gegenständen,
wie z.B. einem Zaun, einer Tür, einem Heizkörper, einer Stuhllehne oder
einer Wäscheleine anzubringen. Durch die größere Beabstandung der
herabhängenden Wäschestückhälften zueinander kann die Luft gut
zirkulieren, was zu einem schnellen Trocknungsvorgang führt. Da die Vorrichtung
rohrförmig ausgebildet ist, werden auf sichere Weise Falten an den zu trocknenden
Flächengebilden vermieden.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
Darin zeigen:
1 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Trocknen eines Flächengebildes,
2 eine Perspektivansicht eines ersten Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1,
3 eine Perspektivansicht eines zweiten Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1,
4 eine Perspektivansicht eines dritten Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1,
5 eine Perspektivansicht eines vierten Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1,
6 eine Perspektivansicht eines fünften Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1,
7 eine Perspektivansicht eines sechsten Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1,
8 eine Perspektivansicht eines siebenten Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1,
9 eine Perspektivansicht eines achten Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1,
10 eine Perspektivansicht eines neunten Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1,
11 eine Perspektivansicht eines zehnten Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1, und
12 eine Perspektivansicht eines elften Anwendungsbeispiels
der Vorrichtung nach 1.
Wie in 1 gezeigt ist, umfaßt eine
Vorrichtung 10 zum Trocknen von Flächengebilden und aus diesen hergestellten
Erzeugnissen einen rohrförmigen Grundkörper 12, der an seinem
Außenumfang 12a einen in Längsrichtung L durchgehenden Schlitz
14 aufweist. Die den Schlitz 14 begrenzenden Ränder des Grundkörpers
12 sind mit einer stumpfen Kante versehen.
Außerdem weist der Grundkörper 12 an seinem Außenumfang
12a eine Vielzahl von Durchbrüchen 16 auf. Die Durchbrüche
16 sind in der gezeigten Ausführungsform regelmäßig angeordnet.
In einer Modifikation der gezeigten Ausführungsform sind die Durchbrüche
16 regellos angeordnet.
In der gezeigten Ausführungsform sind die Durchbrüche
16 quadratisch ausgebildet. In Modifikationen der Ausführungsform
sind die Durchbrüche 16 rechteckig, kreisförmig, oval oder in
Form eines Polygons ausgebildet.
Der in 1 gezeigte Grundkörper
12 ist durch Extrudieren hergestellt und besteht aus einer Vielzahl sich
in Längsrichtung L erstreckenden Längssträngen 18 und diese
kreuzenden, am Außenumfang 12a verlaufenden Umfangssträngen
20. An den am weitesten in Längsrichtung L außen liegenden Umfangssträngen
20 sind sich von diesen in Radialrichtung nach innen erstreckende Strangstücke
22 mit den Umfangssträngen 20 fest verbunden (obwohl in
1 die Strangstücke 22 nur an einem außen
liegenden Umfangsstrang 20 dargestellt sind, sind diese auf beiden außen
liegenden Umfangssträngen 20 vorgesehen). Die Strangstücke
22 sind kürzer als der radiale Abstand zwischen Längsmittelachse
und Außenumfang 12a.
Der Grundkörper 12 besteht aus einem Kunststoffmaterial
und ist elastisch, aber formstabil ausgebildet. Der Ausdruck „formstabil"
ist hierbei so zu verstehen, daß er ohne äußere Belastung seine Ausgangsform
nicht verändert. Die Elastizität des Grundkörpers 12 ist
so eingestellt, daß der Grundkörper 12 entlang der Längsachse
L aufgespreizt werden kann, um diesen an unterschiedlich Gegenständen unterschiedlicher
Dicke (Anwendungsbeispiele werden an späterer Stelle beschrieben werden) unter
Einwirkung einer Rückstellkraft bedingt durch die Eigenelastizität des
Grundkörpers 12 anzubringen.
Das Kunststoffmaterial ist in bevorzugter Weise ein witterungsbeständiges
und farbechtes Material.
In der bevorzugten Ausführungsform weist der Grundkörper
12 einen Durchmesser von 70 mm und eine Länge von 400 mm auf, wobei
die Größe der Durchbrüche 16 mm mal 16 mm beträgt. Die Breite
der Längsstränge 18 und der Umfängsstränge
20 beträgt 2,8 mm. Die Länge der Strangstücke
22 beträgt 10 mm.
Bei der Herstellung kann der Schlitz 14 bereits bei der Extrusion
eingeformt werden.
Bei einem alternativen Herstellungsverfahren wird ein Rohr in Endlosform
durch ein Extrusionsverfahren hergestellt. Anschließend werden Segmente der
Umfangsstränge 20 zwischen zwei benachbarten Längssträngen
18 durchtrennt, so daß sich der Schlitz 14 in Längsrichtung
L ergibt. Danach wird das Rohr auf Länge geschnitten, indem die Längsstreben
18 zwischen zwei Umfangssträngen 20 durchtrennt werden, so
daß sich die Grundkörper 12 ergeben. Die überstehenden Enden
der durchtrennten Längsstränge 18 werden unter Wärmeeinwirkung
umgebogen, so daß sich die in Radialrichtung erstreckenden Strangstücke
22 ergeben.
Abweichungen von der beschriebenen Ausführungsform sind möglich.
So kann statt eines extrudierten Grundkörpers 12 ein zylindrisches
Rohr verwendet werden, in das die Durchbrüche 16 und der Schlitz
14 eingearbeitet sind.
In einer anderen Ausführungsform besteht die Vorrichtung
10 aus einem elastischen formstabilen Gestell, auf das eine flexible Schicht
mit Durchbrüchen aufgespannt ist.
Anwendungsbeispiele, wie die erfindungsgemäße Vorrichtung
an verschiedenen Gegenständen angebracht werden kann, werden nachstehend erläutert.
In 2 ist eine Wäscheleine
30 gezeigt, auf die der Grundkörper 12 aufgehängt ist.
Der Grundkörper 12 ist am Innenumfang auf der Wäscheleine
30 gehalten, wobei die sich radial erstreckenden Strangstücke
22 als Verdrehsicherung dienen. Die Verdrehsicherung wirkt einem ungewollten
Abrollen des Grundkörpers 12 auf der Wäscheleine 30
entgegen, wenn dieses z.B. asymmetrisch auf dem Grundkörper 12 abgelegt
ist.
Andere Formen einer Verdrehsicherung sind möglich. So kann am
Innenumfang des Grundkörpers 12 eine Beschichtung mit einem hohen
Reibungskoeffizienten aufgebracht sein, die als Verdrehsicherung dient.
Über den Grundkörper 12 ist als Flächengebilde
ein Wäschestück 24 in Form eines Handtuches zum Trocknen gehängt.
Klammern 26, die aus formstabilen elastischen Rohrsegmenten bestehen, die
größer als ein Halbkreis ausgebildet sind und die das Wäschestück
24 umgreifen, um dieses an den Grundkörper 12 anzupressen,
können zur Sicherung des Wäschestücks 24 gegenüber
einem Herabfallen von dem Grundkörper 12 vorgesehen sein.
In 3 ist ein Drahtzaun 40 dargestellt,
auf dem der Grundkörper 12 aufgehängt ist. Das Wäschestück
24 ist über den Grundkörper 12 gehängt. Der Grundkörper
12 dient hierbei zugleich als Schutz gegenüber Schädigungen am
Wäschestück 24 durch den Drahtzaun 40.
4 zeigt den Grundkörper 12 mit darüber
gehängten Wäschestück 24 an einer oberen Kante einer Tür
50 befestigt. Dabei ist der Grundkörper 12 am Schlitz
14 aufgespreizt und hält durch die Rückstellkraft der Eigenelastizität
des Grundkörpers 12.
5 zeigt den Grundkörper 12 mit darüber
gehängten Wäschestück 24 an einer oberen Kante einer Schublade
60 befestigt.
In 6 ist gezeigt, daß der Grundkörper
12 so weit aufgespreizt werden kann, daß er an einem Heizkörper
70 befestigt werden kann.
Bei der Darstellung in 7, wo der Grundkörper
12 an der Kante eines Tisches 80 befestigt ist, wird ein Ende
des Wäschestückes 24 unter eine Kante des Grundkörpers
12 entlang des Schlitzes 14 geklemmt, um ein Herabfallen des Wäschestückes
24 von dem Grundkörper 12 zu vermeiden.
8 zeigt den Grundkörper 12 mit darüber
gehängten Wäschestück 24 auf einem Handtuchhalter
90, 9 den Grundkörper 12 mit
darüber gehängten Wäschestück 24 auf dem Rand einer
Badewanne 100, 10 den Grundkörper
12 mit darüber gehängten Wäschestück 24 auf
einer Bank 110, 11 den Grundkörper
12 mit darüber gehängten Wäschestück 24 auf
einem Gartenzaun 120 und 12 den Grundkörper
12 mit darüber gehängten Wäschestück
24 auf der Lehne eines Stuhls 130 angebracht.
Aus den dargestellten Anwendungsbeispielen wird ersichtlich, wie durch
die besondere Form des Grundkörpers 12 der Trocknungsvorgang beschleunigt
werden kann.
Statt zum Trocknen kann die Vorrichtung aber auch zum Lüften
oder zur Durchführung eines anderen Verfahrensschritts verwendet werden.
Obwohl der Grundkörper 12 einen zylindrischen Querschnitt
mit einem Schlitz 14 aufweist, kann der Grundkörper 12 auch
einen anders geformten gekrümmten Querschnitt, z.B. einen elliptischen Querschnitt
haben.
Mischformen zwischen den beschriebenen Ausführungsformen und
deren Modifikationen gehören zum Schutzumfang der vorliegenden Erfindung.