Gebiet der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Welle einer Wasserpumpe eines
Verbrennungsmotors, bestehend aus einem wenigstens teilweise als Hohlwelle ausgebildeten
Wellenkörper gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Hintergrund der Erfindung
Die zur Lagerung von Wasserpumpenwellen von Verbrennungsmotoren, beispielsweise
Kraftfahrzeugmotoren, verwendeten Einbaueinheiten, welche auch als Zapfenlager bezeichnet
werden, bestehen üblicherweise aus der Welle der Wasserpumpe und aus einem
gemeinsamen Außenring, welcher um einen Zwischenbereich der Welle angeordnet
ist. In beide Bauteile sind in gewissem Abstand Laufbahnen für jeweils zu Kränzen
zusammengefasste Wälzkörper eingearbeitet. Meist bilden ein Kugel- und
ein Rollenkranz oder zwei Rollenkränze eine zweireihige Festlager-Loslager-Anordnung.
Der Rollenkranz befindet sich als Loslager auf der durch den Riemenzug einer Antriebsscheibe
höher belasteten Seite, während der Kugelkranz zumeist als Festlager ausgebildet
ist und außer der Radialkraft auch den Axialschub des Pumpenrads aufnimmt.
Dabei ist der Wellenkörper der Welle üblicherweise als einstückiges
massives Stahlteil ausgeführt, welches als Schmiede- oder Frästeil ausgebildet
ist, wodurch derartige Wellen schwer sowie in der Herstellung zeit- und kostenintensiv
sind.
In der EP 1 262 675 A2
ist eine gattungsgemäße Welle beschrieben, deren Wellenkörper aus
zwei Teilen besteht, welche im Bereich ihrer Verbindung koaxial zueinander angeordnet
sind. Ein Teil ist dabei als massiver Achsstumpf aus Stahl ausgeführt, welcher
an das zweite Teil in Form einer Hohlwelle angeflanscht ist. Die aus einem Stahlblechmaterial
bestehende Hohlwelle, welche der Verbindung mit dem Lüfterrad der Wasserpumpe
dient, soll deutlich leichter und preiswerter in der Herstellung sein. Als Herstellungsverfahren
für die Hohlwelle wird plastisches Verformen oder Stanzen angegeben. Der Achsstumpf
ist auf herkömmliche Weise geformt, er besteht aus einem massiven Stahlteil,
in welches die Laufbahnen der Wälzkörper eingefräst sind. Unter dem
Gesichtspunkt einer preiswerten und schnellen Fertigung stellt eine derartige Welle
einen Fortschritt dar, jedoch bietet auch diese Welle noch Raum für Verbesserungen.
Aus der DE 85 21 327 U1
ist eine Welle mit einem zweiteiligen Wellenkörper bekannt, wobei die Teile
des Wellenkörpers teleskopartig ineinander gesteckt sind, bei der das die Aufnahme
bildende Teil einen Hohlraum für das den Einschub bildende Teil aufweist, und
bei der die Aufnahme nahe der Mündung mindestens eine innenseitig angeordnete
Nut sowie der Einschub nahe seinem einsteckbaren Ende mindestens eine außenseitig
angeordnete Nut aufweist. Die Nuten sind in der Betriebslage überdeckend ausgerichtet
und mit einem sich verfestigenden Werkstoff ausgegossen. Mit einer derartigen Welle
wird die Aufgabe gelöst, eine Welle zu schaffen, die bei einem frontalen Aufprall
eine Zurückverschiebung um mindestens 50 mm ermöglicht. Diesem Zweck dient
die teleskopartige Verbindung der beiden aus einem metallischen Werkstoff bestehenden
Halbwellen, die an ihrer Verbindungsstelle durch ein aushärtbares Material
miteinander verklebt sind, welches bei einem Frontalaufprall reißt und ein
Ineinanderschieben der Halbwellen ermöglicht.
Vor dem Hintergrund der Unfallrisikoverminderung erfüllt eine
derartige Welle sicherlich ihren Zweck. Eine Sollbruchstelle, wie sie die in der
DE 85 21 327 U1 beschriebene Verklebung
darstellt, erhöht aber auch das Risiko eines Ausfalls der Welle im normalen
Betrieb, so dass der Fachmann von einer derartigen Lösung für normal ausgelegte,
also nicht verkürzbare Wellen Abstand nehmen wird.
Gleich ist bei allen bislang bekannten Lösungen, dass die Wellen
aus metallischen Werkstoffen, insbesondere aus Stahl bestehen und zumindest teilweise
massiv ausgebildet sind. Derartige Weilen sind daher relativ schwer und teuer zu
fertigen. Außerdem fällt bei der spanabhebenden Bearbeitung massiver Stahlteile
relativ viel Abfallmaterial an, welches unerwünscht ist.
Aufgabe der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Welle einer Wasserpumpe
eines Verbrennungsmotors, bestehend aus einem wenigstens teilweise als Hohlwelle
ausgebildeten Wellenkörper zu schaffen, die leichtgewichtig und preiswert herzustellen
ist.
Zusammenfassung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sich die gestellte
Aufgabe auf überraschend einfache Art und Weise dadurch lösen lässt,
dass der Wellenkörper zumindest teilweise aus einem nichtmetallischen Werkstoff
besteht.
Die Erfindung geht daher aus von einer Welle einer Wasserpumpe eines
Verbrennungsmotors, bestehend aus einem wenigstens teilweise als Hohlwelle ausgebildeten
Wellenkörper, welcher einen ersten Endabschnitt zur Verbindung mit einem Antriebselement,
einen zweiten Endabschnitt zur Verbindung mit einem Pumpenrad der Wasserpumpe sowie
einen dazwischen angeordneten Zwischenabschnitt aufweist, wobei
der Zwischenabschnitt von einem Lageraußenring eines Wälzkörper aufweisenden
Wälzlagers umgeben ist, und wobei der Lageraußenring und der Wellenkörper
im Bereich des Zwischenabschnitts wenigstens eine Laufbahn aufweisen, in welcher
die Wälzkörper angeordnet sind, und wobei der Wellenkörper wenigstens
aus zwei Teilen besteht, welche zumindest im Bereich ihrer Verbindungsstelle koaxial
zueinander angeordnet sind. Außerdem ist vorgesehen, dass wenigstens ein Teil
des Wellenkörpers aus einem nicht-metallischen Werkstoff besteht, und dass
zumindest der Zwischenabschnitt des Wellenkörpers im Bereich der Laufbahn aus
einem metallischen Werkstoff hergestellt ist.
Durch diesen Aufbau wird vorteilhaft erreicht, dass die Welle insgesamt
sehr leichtgewichtig ist und durch die Verwendung von nichtmetallischen Werkstoffen
eine Welle geschaffen ist, die sehr preiswert hergestellt werden kann. Bei der Herstellung
fällt nur noch ein Minimum an Abfallmaterial an, so dass die Herstellung Ressourcen
schonend erfolgen kann.
Unersuchungen einer erfindungsgemäß ausgebildeten Welle
haben gezeigt, dass diese Komposit-Welle allen im Betrieb auftretenden Belastungen
zur besten Zufriedenheit standzuhalten vermag. Derjenige Teil der Welle, welcher
mit einer Riemenscheibe verbunden wird und besonders hohen Belastungen ausgesetzt
ist, zeigte keine Ermüdungserscheinungen. Der axial gegenüberliegende
Teil des Wellenkörpers, welcher mit dem Pumpenrad verbunden ist und aus einem
nichtmetallischem Werkstoff besteht, unterliegt nur geringen Beanspruchungen, so
dass hier ein einfaches Kunststoffteil vollauf genügt. Es ist ein Verdienst
der Erfinder erkannt zu haben, dass eine Entkopplung der endständigen Belastungsbereiche
der Welle dadurch möglich ist, dass diese Bereiche des Wellenkörpers aus
sehr unterschiedlichen Materialien gefertigt werden, während bislang auch die
weniger belasteten Bereiche des Wellenkörpers stets aus metallischen Materialien
hergestellt wurden, welche zwar sehr stabil, aber auch schwer und fertigungsaufwendig
sind.
Außerdem kann vorgesehen sein, dass der Wellenkörper aus
zwei hohlen Halbwellen besteht, welche koaxial ineinander gesteckt und miteinander
verbunden sind, wobei eine erste Halbwelle aus einem metallischen Werkstoff und
die zweite Halbwelle aus einem nichtmetallischen Werkstoff besteht.
In anderen praktischen Weiterbildungen kann vorgesehen sein, dass
die erste Halbwelle ein Blechumformteil ist, an welchem Laufbahnen und Schultern
für die Wälzkörper einstückig angeformt sind.
Andere praktische Ausgestaltungen der Erfindung zeichnen sich dadurch
aus, dass die erste Halbwelle radiale Innenschultern aufweist, welche korrespondierende
Sitzflächen für Schultern der zweiten Halbwelle bilden.
Eine dazu alternative Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
der Wellenkörper aus einer einteiligen Hohlwelle aus einem nichtmetallischem
Material und aus einer Hülse aus einem metallischen Material besteht, wobei
die Hülse im Zwischenbereich koaxial zur Hohlwelle angeordnet ist.
Diese Ausgestaltung geht also noch einen Schritt weiter als die erste
Ausführungsform, indem nur der das Wälzlager bildende bzw. tragende Zwischenbereich
aus einem metallischen Werkstoff besteht, während der übrige Teil des
Wellenkörpers aus einem nichtmetallischen Material, insbesondere aus Kunststoff,
besteht.
Diese alternative Ausgestaltung lässt sich noch dadurch weiterbilden,
dass die Hülse ein Blechumformteil ist, in welches Laufbahnen für die
Wälzkörper eingeformt sind, wobei ferner vorgesehen sein kann, dass an
der radialen Innenseite der Hülse Ringwülste angeformt sind, weiche in
korrespondierende Rillen der Hohlwelle eingreifen und die Hohlwelle axial festlegen.
Diese Ausführungsform lässt sich durch eine praktische Weiterbildung
ergänzen, wonach der zur Riemenscheibe weisende Endbereich der Hohlwelle mit
einer Manschette oder einem Achsstummel aus metallischem Material verbunden ist.
Ebenso liegt es im Rahmen der Erfindung vorzusehen, dass an das nichtmetallische
Teil des Wellenkörpers ein Pumpenrad einstückig angeformt ist. Dies ist
eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung, da sich hierdurch eine Integration des
Pumpenrades in die Welle ermöglichen lässt. Die Welle wird also ein Teil
des Pumpenrades bzw. umgekehrt. Hierdurch lässt sich ein weiterer bedeutender
Vorteil erzielen, da sich ein separates Bauteil einsparen lässt. Zudem lässt
sich der Montageaufwand reduzieren, da mit einer derartigen Ausgestaltung es nicht
mehr nötig ist, das Pumpenrad an der Welle zu befestigen.
Ferner kann gemäß weiteren Ausgestaltungen vorgesehen sein,
dass der Lageraußenring aus Blech gefertigt und mit Laufbahnen für die
Wälzkörper versehen ist. Auch diese Weiterbildung der Erfindung stellt
einen erheblichen Fortschritt dar. Bislang wurden nämlich die Lageraußenringe
beispielsweise als Massivbauteil in spanabhebenden Verfahren hergestellt, so dass
derartige Lageraußenringe entsprechend schwer und teuer in der Fertigung sind.
Wird der Lageraußenring als Blechumformteil hergestellt, ergeben sich weitere
positive Effekte, insbesondere in Bezug auf die Gestaltungsmöglichkeiten und
auf das Gesamtgewicht der Welle.
In einer besonders praktischen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Lageraußenring im Wesentlichen einen konstanten Durchmesser aufweist
und mit einer ringförmigen, nach innen gerichteten Sicke versehen ist, welche
jeweils eine Schulter einer Laufbahn für die Wälzkörper bildet.
Besonders vorteilhaft ist schließlich eine Ausgestaltung der
Erfindung, die sich dadurch auszeichnet, dass der Lageraußenring einstückig
mit einem Stirndeckel der Wasserpumpe verbunden ist. Diese Weiterbildung kann dadurch
ergänzt werden, dass der Stirndeckel einen Flansch mit Schraublöchern
aufweist und mit wenigstens einer Ablaufbohrung versehen ist.
Es liegt ebenso im Rahmen der Erfindung vorzusehen, dass der Lageraußenring
mit einer axialen Verlängerung versehen ist, welche als Lager für eine
Axial-Gleitringdichtung dient, wobei die Axial-Gleitringdichtung zwischen der Verlängerung
und dem pumpenradseitigen Endbereich des Wellenkörpers angeordnet ist.
In anderen praktischen Ergänzungen der Erfindung kann alternativ
oder kumulativ dazu vorgesehen sein, dass der Lageraußenring bordlos ausgebildet
ist, oder, dass der Lageraußenring wenigstens ein Bord aufweist, welches die
Wälzkörper hinsichtlich ihrer Position axial begrenzt. Ebenso wird es
aus Gründen der Praktikabilität zweckmäßig sein, eine Vorkehrung
dahingehend zu treffen, dass zwischen den Enden des Lageraußenringes und dem
Wellenkörper Dichtungen angeordnet sind.
Die Erfindung lässt sich auch noch dadurch kennzeichnen, dass
die Wälzkörper als Kugeln, Rollen, Zylinderrollen oder Pendelrollen ausgebildet
sind, wobei es ebenso zweckmäßig sein kann, vorzusehen, dass die Wälzkörper
in einem gemeinsamen Käfig gehalten sind, wobei der Käfig vorzugsweise
als ein beidseitig oder einseitig geschlossener Käfig ausgebildet ist.
Besonders vorteilhaft ist schließlich eine Ausgestaltung der
Erfindung, die sich dadurch auszeichnet, dass das nichtmetallische Teil der Welle
aus einem polymeren Material, aus Polyamid, aus Polyester, aus Polypropylen oder
einem Polycarbonat besteht, oder, alternativ dazu, dass das nichtmetallische Teil
der Welle aus einem Faserverbundwerkstoff, aus faserverstärktem Kunststoff,
aus glasfaserverstärktem Kunststoff oder aus einem Karbonfaserwerkstoff besteht.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnung
näher erläutert. Darin zeigt
1 eine Schnittansicht durch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Welle gemäß der Erfindung,
2 eine Schnittansicht durch ein zweites Ausführungsbeispiel
einer Welle gemäß der Erfindung,
3 eine Schnittansicht durch ein drittes Ausführungsbeispiel
einer Welle gemäß der Erfindung,
4 eine Teilschnittansicht durch ein viertes Ausführungsbeispiel
einer Welle gemäß der Erfindung, und
5 eine Schnittansicht durch ein fünftes Ausführungsbeispiel
einer Welle gemäß der Erfindung.
Detaillierte Beschreibung der Zeichnung
In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Welle 1 dargestellt, wobei die in dieser
1 verwendeten Bezugsziffern auch für die in den
2 bis 5 dargestellten
Ausführungsbeispiele gelten, soweit sie gleiche Teile verwenden.
In 1 ist demnach eine Spindel oder Welle
1 einer nicht näher dargestellten Wasserpumpe eines ebenfalls nicht
dargestellten Verbrennungsmotors abgebildet. Die Welle 1 weist einen Wellenkörper
2 mit einem ersten freien Endabschnitt 3 und einem zweiten freien
Endabschnitt 4 auf, wobei der erste freie Endabschnitt 3 einen
größeren Durchmesser als der andere zweite freie Endabschnitt
4 hat. Der mit dem größeren Durchmesser versehene erste Endabschnitt
3 ist antreibbar, und zwar insbesondere mittels eines in der Zeichnung
nicht dargestellten Riementriebs des Verbrennungsmotors. Der mit dem kleineren Durchmesser
versehene zweite Endabschnitt 4 ist mit dem Antrieb der Wasserpumpe bzw.
mit einem Pumpenrad der Wasserpumpe gekoppelt.
Zwischen den beiden Endbereichen 3 und 4 der Welle
1 ist ein Zwischenbereich 5 vorgesehen, welcher von einem äußeren
Lageraußenring 6 umgeben ist. Die radial innere Peripherie
7 des Lageraußenrings 6 und die äußere Peripherie
8 des Bereichs 5 sind jeweils mit komplementären Laufbahnen
9 und 10 versehen, in welchen Wälzelemente in Form von Kugeln
11 rollend gelagert sind. Anstelle von Kugeln 11 können auch
andere Wälzkörper genutzt werden, beispielsweise Zylinderrollen.
Die Laufbahnen 9 des Lageraußenringes 6 sind
von axialen Schultern 12 und 13 begrenzt, während die Laufbahnen
10 des Zwischenabschnitts 5
von Schultern 14 und 15 axial begrenzt sind.
Zwischen den genannten Schultern 12 bis 15 befinden sich die Kugeln
11 in zweireihiger Lageranordnung. Die Kugeln 11 einer Reihe sind
jeweils in an sich bekannter Weise in nur angedeuteten Käfigen 16
gehalten. Zwischen den Enden 17 und 18 des Lageraußenrings
6 und der Welle 1 sind in an sich bekannter Weise nur angedeutete
Dichtungen 19 und 20 vorgesehen.
Der Lageraußenring 6 ist jeweils bordlos ausgeführt.
Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, den Lageraußenring an seinem
jeweiligen axialen Ende mit einem sich radial erstreckenden Bord zu versehen, gegen
das sich die Wälzelemente 11 axial abstützen können, welches
insbesondere dann von Vorteil sein kann, wenn die Wälzelemente als Rollen ausgeführt
sind.
Der Wellenkörper 2 der Welle 1 gemäß
den 1 bis 3 besteht jeweils
aus zwei Teilen, nämlich aus den hohlen Halbwellen 21 und
22, welche koaxial ineinander gesteckt und miteinander verbunden sind.
Die antriebsseitige Halbwelle 21 besteht aus einem metallischen Werkstoff,
nämlich aus einem Stahlblech und ist bevorzugt durch Blechumformung hergestellt.
Bei diesem Herstellungsprozess werden die Laufbahnen 10 und die Schultern
14, 15 mit angeformt. Die sich dabei ergebenden radialen Innenschultern
23 und 24 bilden Sitzflächen für die Schultern
25 und 26 der abtriebsseitigen Halbwelle 22.
Diese Halbwelle 22 besteht aus einem nichtmetallischen Werkstoff,
nämlich aus einem polymeren Material oder aus einem Faserverbundwerkstoff,
und dient der Verbindung mit einem Pumpenrad der Wasserpumpe. Die Halbwelle
22 weist zudem einen radialen Rand 27 auf, welcher an eine Stirnkante
28 der antriebsseitigen Halbwelle 21 anliegt. Die unlösbare
Verbindung der Halbwellen 21, 22 miteinander kann durch Verkleben,
Verschweißen oder auf andere geeignete Weise erfolgen.
Ebenso wie die antriebsseitige Halbwelle 21 besteht auch
der Lageraußenring 6 aus Stahlblech. Der Lageraußenring
6 wird ebenfalls durch Blechumformung hergestellt, während derer dieser
mit einer Sicke 29 versehen wird, die den Lageraußenring nicht nur
versteift, sondern durch welche auch gleichzeitig die Schultern 12 und
13 der Laufbahnen 9 an den Lageraußenring 6 angeformt
werden. Durch die Sicke 29 lässt sich der Lageraußenring
6 besonders gut umspritzen bzw. mit Kunststoff vergießen oder auch
formschlüssig in eine Gehäusewandung der Wasserpumpe eingießen.
In 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Welle 1 dargestellt, die weitgehend der
in 1 dargestellten und beschriebenen Welle
1 entspricht. In Abweichung vom in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist der Lageraußenring 6 der Welle
1 gemäß 2 anders ausgestaltet, insofern,
als dass der Lageraußenring 6 einstückig mit einem Stirndeckel
30 der Wasserpumpe verbunden ist. Der Stirndeckel 30 weist zudem
einen Flansch 31 mit Schraublöchern 32 auf, von denen in
2 nur ein Schraubloch 32 dargestellt ist.
Zur Abführung von eventuell anfallendem Leckwasser sind Ablaufbohrungen
33 vorgesehen, durch welche das Leckwasser aus der Wasserpumpe ins Freie
gelangen kann.
In 3 ist ein drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Welle 1 dargestellt, die weitgehend der
in 1 dargestellten und beschriebenen Welle
1 entspricht. In Abweichung von dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die abtriebsseitige Halbwelle 22 kürzer
und endet an der Innenschulter 24 der Halbwelle 21. Es liegt jedoch
auch im Rahmen der Erfindung, die Halbwelle 22 länger auszuführen
und wie die Halbwelle 21 aus 1 bis über
die Innenschulter 23 zu führen. An die ebenfalls aus Kunststoff bestehende
Halbwelle 22 ist ein nur angedeutetes Pumpenrad 34 einstückig
angeformt.
Der Lageraußenring 6 ist in Richtung Pumpenrad
34 mit einer axialen Verlängerung 35 versehen, welche als
Lager für eine an sich bekannte federbelastete Axial-Gleitringdichtung
36 dient. Die Axial-Gleitringdichtung 36 ist durch die Verlängerung
35 und der Stirnkante 28 der antriebsseitigen ersten Halbwelle
21 gehalten, wobei das axiale Ende dieser ersten Halbwelle 21
mit der Stirnkante 28 gegenüber den in den 1
und 2 dargestellten Ausführungsbeispielen länger
ist. Zur Abführung von eventuell anfallendem Leckwasser sind Ablaufbohrungen
37 in der Verlängerung 35 ausgebildet, durch welche eventuell
durch die Axial-Gleitringdichtung 36 fließendes Leckwasser aus der
Wasserpumpe ins Freie gelangen kann.
In 4 ist ein viertes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Welle 1 im Teilschnitt dargestellt. Während
der Lageraußenring 6 und das aus den Wälzkörpern
11 bestehende Wälzlager der in 1 beschriebenen
Anordnung entspricht, und auch die freien axialen Endabschnitte 3 und
4 sowie der Zwischenabschnitt 5 die gleiche Funktion erfüllen,
ist der Wellenkörper 2 der Welle 1 abweichend gestaltet.
Dieser Wellenkörper 2 besteht aus zwei Teilen, nämlich
aus einer einteiligen Hohlwelle 38 aus einem nichtmetallischem Material
und aus einer Hülse 39 aus einem metallischen Material. Die Hülse
39 ist im Zwischenbereich 5 koaxial zur Hohlwelle 38
angeordnet. Die Hülse 39 ist ein Blechumformteil, in welches Laufbahnen
40 für die Wälzkörper 11 eingeformt sind, wobei
die Laufbahnen 40 als umlaufende Rillen ausgeformt sind. Es ist jedoch
auch möglich, Laufbahnen an die Hülse 39 anzuformen,
welchen den Laufbahnen 10 aus 1 entsprechen.
Durch die Ausgestaltung der Laufbahnen 40 als Rille entstehen beim Umformen
der Hülse auf der radialen Innenseite der Hülse Ringwülste
41, welche in korrespondierende Rillen 42 der Hohlwelle
38 eingreifen und die Hohlwelle 38 axial festlegen.
Die Hohlwelle 38 besteht aus einem Kunststoff wie Polyamid,
Polypropylen, Polyethylen oder aus einem anderen polymeren Werkstoff. Dabei kann
die Hohlwelle 38 direkt in die Hülse 39 eingespritzt oder
eingegossen werden. Möglich ist jedoch auch ein Auflaminieren, Ankleben an
oder Verschweißen mit der Hülse 39. Ebenso kann die Hülse
39 auf die Hohlwelle 38 aufgepresst werden.
An den antriebsseitigen ersten Endbereich 3 kann eine in
4 nicht dargestellte Manschette oder ein Achsstummel
aus metallischem Material zur Befestigung einer Riemenscheibe angebracht sein. Dabei
kann die Manschette fluchtend auf die Hohlwelle 38 aufgeschoben sein. Es
ist aber ebenso möglich, einen Achsstummel zumindest teilweise in die Hohlwelle
38 einzubetten.
In 5 ist ein fünftes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Welle 1 dargestellt, deren Wellenkörper
2 weitgehend dem Wellenkörper 2 aus 4
entspricht, also eine Hohlwelle 38 aus Kunststoff mit einer koaxial auf
ihr sitzenden Hülse 39 aus Stahlblech aufweist, und auch sonst dem
in 4 dargestellten sowie beschriebenen Wellenkörper
2 entspricht. Die Hülse 39 weist jedoch Laufbahnen
10 auf, welche bezüglich ihrer Querschnitts-Konfiguration den Laufbahnen
10 aus 1 entsprechen.
Der Lageraußenring 6 ist einstückig mit einem Stirndeckel
30 verbunden, wie er auch in 3 dargestellt
und beschrieben ist. Der Stirndeckel 30 weist daher ebenfalls einen Flansch
31 mit Schraublöchern 32 auf, von denen in 5
nur ein Schraubloch 32 dargestellt ist. Zur Abführung von eventuell
anfallendem Leckwasser sind Ablaufbohrungen 33 vorgesehen, durch welche
das Leckwasser aus der Wasserpumpe ins Freie gelangen kann.
- 1
- Welle
- 2
- Wellenkörper
- 3
- Erster freier Endabschnitt
- 4
- Zweiter freier Endabschnitt
- 5
- Zwischenbereich
- 6
- Lageraußenring
- 7
- Innere Peripherie des Lageraußenringes 6
- 8
- Äußere Peripherie der Welle 1
- 9
- Laufbahn
- 10
- Laufbahn
- 11
- Kugel, Wälzelemente
- 12
- Schulter
- 13
- Schulter
- 14
- Schulter
- 15
- Schulter
- 16
- Käfig
- 17
- Ende des Lageraußenringes 6
- 18
- Ende des Lageraußenringes 6
- 19
- Dichtung
- 20
- Dichtung
- 21
- Halbwelle
- 22
- Halbwelle
- 23
- Innenschulter
- 24
- Innenschulter
- 25
- Schulter
- 26
- Schulter
- 27
- Rand
- 28
- Stirnkante
- 29
- Sicke
- 30
- Stirndeckel
- 31
- Flansch
- 32
- Schraubloch
- 33
- Ablaufbohrung
- 34
- Pumpenrad
- 35
- Erweiterung
- 36
- Axial-Gleitringdichtung
- 37
- Ablaufbohrung
- 38
- Hohlwelle
- 39
- Hülse
- 40
- Laufbahn
- 41
- Ringwulst
- 42
- Rille