Die Erfindung betrifft ein Sämaschinensystem.
Ein derartiges Sämaschinensystem ist beispielsweise durch die
DE 29 22 185 bekannt. Dieses Sämaschinensystem
weist ein Grundmodul auf, welches zumindest einen Vorratsbehälter, Dosierorgan
und Verteilerkopf besitzt. An diesem Grundmodul können zumindest zwei gegeneinander
austauschbare Scharmodule mit Säscharen unterschiedlicher Scharsysteme angeordnet
werden. Diese Scharsysteme sind dann jeweils auf die einzelnen Einsatzbedingungen,
wie beispielsweise gepflügter oder nicht zur Einsaat vorbereiteter Böden
abgestimmt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine für verschiedene
Einsatzfälle kosten-, lager- und/oder fertigungsmäßig einfach aus
verschiedenen Modulen zusammenstellbare Sämaschine für verschiedene Saateinsatzfälle,
wie Flügelscharsaat, Mulchsaat, Direk- oder Bandsaat zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Infolge dieser Maßahmen ist das
eine Scharmodul mit einfach ausgebildeten Säscharen ausgestattet, die in Höhenrichtung
unbeweglich am Tragrahmen befestigt sind. Diese im normalen Einsatz unbeweglich
am Tragrahmen angeordneten Säschare können jedoch auf verschiedene Arbeitstiefen
oder in ihrem Eingriffswinkel einstellbar, sowie beispielsweise mit einer sog. Steinsicherung
abgesichert am Tragrahmen angeordnet sein. Hierbei kann die Steinsicherung auch
als gefederter Zinken ausgeführt sein.
Das andere Scharmodul weist höhenbeweglich gegenüber dem
Tragrahmen angeordnete Säschare auf, die mittels einer Tiefenführungsrolle
zur Tiefenführung der Säschare in den Boden ausgestattet sind. Hierdurch
ist es möglich die Säschare genau in der gewünschten Tiefe in den
Boden zu führen, so dass das Saatgut in der gewünschten Ablagetiefe im
Boden abgelegt wird, um so optimal Keim- und Auflaufbedingungen für das Saatgut
zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Ausbringen von Ölsaaten, wie
Soja und Raps von großer Bedeutung.
Eine besonders gute Höhenbeweglichkeit und Tiefenführung
der Säschare in Verbindung mit der Tiefenführung lässt sich dadurch
erreichen, dass die höhenbewegliche Halterung als parallelogrammartige Halterung
ausgebildet ist.
Insbesondere, wenn gleichzeitig mit dem Einbringen von Saatgut in
den Boden eine mechanische Unkrautbekämpfung durchgeführt werden soll,
ist vorgesehen, dass die in Höhenrichtung unbeweglich am Tragrahmen angeordneten
Säschare einen Scharstiel mit an dessen unterem Ende angeordneten und seitlich
von diesen abstehenden und den Boden durchschneidenden Scharflügeln aufweisen.
Zur Durchführung der Direktsaat ist vorgesehen, dass die in Höhenrichtung
beweglich angeordneten Säschare als Meißelschare oder Zinkenschare ausgebildet
sind.
Um die einzelnen Scharmodule in einfacher Weise gegeneinander austauschen
und mit dem Grundmodul koppeln zu können, ist vorgesehen, dass die einzelnen
Module mit einem Schnellkuppelsystem miteinander kuppelbar bzw. an einem Hauptrahmen
ankuppelbar sind.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der Beispielsbeschreibung
und den Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen
1 eine gezogene Sämaschine mit dem Meißelscharmodul
in Seitenansicht und in Prinzipdarstellung und
2 die gezogene Sämaschine in Seitenansicht mit
dem Flügelscharmodul in Seitenansicht und in Prinzipdarstellung.
Die Sämaschine gemäß 1
besteht aus dem Grundmodul 1 und dem Scharmodul 2 welches mit
den als Meißelsäscharen 3 ausgebildeten Säscharen bestückt
ist. Das Grundmodul 1 weist den Vorratsbehälter 4, das Dosierorgan
5 und den Verteilerkopf 6 auf.
Das Dosierorgan 5 ist an dem unteren Ende des trichterförmigen
Auslaufes des Vorratsbehälters 4 angeordnet. Der Vorratsbehälter
4 und der Verteilerkopf 6 sind an dem Grundrahmen 7 des
Grundmoduls 1 befestigt.
An dem Scharrahmen 8 des Scharmoduls 2 sind die
Meißelsäschare 3 jeweils mit einer Parallelogrammhalterung
9 befestigt. An jedem Säschar 3 ist eine Tiefenführungsrolle
10 befestigt, die das Säschar 3 in der Eingriffstiefe in
dem Boden führt.
An den Grundrahmen 7 des Grundmoduls 1 ist das die
Laufräder 11 aufweisende Fahrwerk hinter den Säscharen
3 und vor dem Saatstriegel 12 angeordnet. Der Saatstriegel
12 ist mittels einer Dreipunkthalterung 13 am Rahmen
7 des Grundmoduls 1 befestigt.
Die einzelnen Säschare 3 sind aufgrund ihrer jeweiligen
parallelogrammartigen Halterung 9 gegenüber dem Tragrahmen
8 und zueinander höhenbeweglich angeordnet.
Das Scharmodul 2 ist mittels eines Schnellkuppelsystems
14, welches nicht näher dargestellt ist, an dem Rahmen 7
des Grundmoduls 1 anzukuppeln.
Aufgrund der genauen Tiefenführung der Säschare
3 in den Boden über die Tiefenführungsrollen 10 kann
das Saatgut in der gewünschten Ablagetiefe im Boden abgelegt werden, so dass
es optimale Keim- und Auflaufbedingungen für das Saatgut gewährleistet.
Dieses insbesondere zum Ausbringen von Ölsaaten, wie Soja und Raps von großer
Bedeutung.
Das Scharmodul gemäß 1 lässt
sich gegen das Scharmodul 15, welches gemäß 2
an dem Grundmodul 1 angeordnet ist, über das Schnellkuppelsystem
14 einfach austauschen. Das Scharmodul gemäß 2
weist einen Tragrahmen 16 auf, an dem die Säschare 17 in
Höhenrichtung unbeweglich befestigt sind. Mittels der Federsicherung
18 sind die als Zinkenschare ausgebildeten Säschare 17 gesichert.
Die Zinkenschare 17 können die im unteren Bereich der Schare angeordnete
seitlich abstehende und dem Boden unterscheidenden Scharflügel 19
aufweisen.
Die Säschare 17 können in nicht dargestellter Weise
zur Einstellung ihres Eingriffswinkels im Boden verstellbar an dem Rahmen
16 des Scharmoduls 15 angeordnet sein.