Die Erfindung betrifft eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem einen
Rotorschaft aufweisenden Spinnrotor, der an seinem Rotorschaft durch einen Tangentialriemen
antreibbar ist, mit einem unter Unterdruck stehenden Rotorgehäuse, das über
einen Unterdruckkanal mit einer Unterdruckquelle verbindbar ist, und mit einer an
einer Schwinge befestigten Andruckrolle zum Andrücken des Tangentialriemens
an den Rotorschaft, wobei die Schwinge schwenkbar auf einer in der Offenend-Spinnvorrichtung
befestigten Achse gelagert ist.
Eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einer an einer Schwinge befestigten
Andruckrolle ist durch die DE 36 30 256 A1
Stand der Technik. In dieser Offenlegungsschrift ist nur ein Teil einer Offenend-Spinnvorrichtung
dargestellt, da es um Antrieb und Lagerung des Spinnrotors geht. Es ist nicht explizit
erwähnt, dass auch ein unter Unterdruck stehendes Rotorgehäuse, das über
einen Unterdruckkanal mit einer Unterdruckquelle verbindbar ist, vorhanden ist.
Es ist jedoch selbstverständlich, dass für den Betrieb der gezeigten Vorrichtung
ein solches Rotorgehäuse vorgesehen werden muss. Wie ein solches Rotorgehäuse
aussehen kann, ist beispielsweise sehr schön in der 1
der DE 198 41 406 A1 zu erkennen.
Bei der bekannten Ausführung ist nachteilig, dass für die
Unterbringung des Unterdruckkanals neben der schwenkbaren Schwinge sehr viel Bauraum
in der Offenend-Spinnvorrichtung benötigt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die Bauraum-Ausnutzung
in der Offenend-Spinnvorrichtung zu optimieren.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass ein Teil des Unterdruckkanals
im Innern der Achse verläuft, auf der die Schwinge für die Andruckrolle
gelagert ist.
Durch einen im Innern der Achse verlaufenden Unterdruckkanal kann
der vorher zusätzlich durch die Offenend-Spinnvorrichtung verlaufende Unterdruckkanal
entfallen und es wird insgesamt Bauraum eingespart. Es ist zwar vorteilhaft, den
Durchmesser der Achse zu vergrößern, um im Innern genügend freien
Querschnitt für einen Unterdruckkanal zu schaffen, trotzdem wird in der Summe
aber noch Bauraum eingespart. Die gesamte Offenend-Spinnvorrichtung wird in ihrem
Gesamtaufbau durch diese Doppelfunktion der Achse wesentlich vereinfacht. Es sind
insgesamt weniger Bauteile mit Ecken und Kanten vorhanden, an denen sich überall
Schmutz und Staub anlagern kann. Neben der geringeren Verschmutzung ist diese Offenend-Spinnvorrichtung
auch einfacher zu reinigen.
In Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn wenigstens
eine durch Wegschwenken der Andruckrolle von dem Tangentialriemen öffenbare
Öffnung in dem Unterdruckkanal enthalten ist, durch die zusätzliche Luft
in den Unterdruckkanal einsaugbar ist. Wenn der Spinnvorgang unterbrochen ist, und
die Andruckrolle vom Tangentialriemen abgehoben ist, bewirkt dieser zusätzliche
Luftstrom eine Verringerung des Unterdruckes im Rotorgehäuse, so dass ein das
Rotorgehäuse verschließendes Deckelelement leichter geöffnet werden
kann. Vorzugsweise ist über die Öffnung im Unterdruckkanal ein weiterer
Kanal mit Unterdruck beaufschlagbar, der mit seiner Mündung einer zu reinigenden
Stelle der Offenend-Spinnvorrichtung zugeordnet ist. Der zusätzliche Luftstrom
kann so zum Reinigen von verschmutzten Bereichen der Offenend-Spinnvorrichtung benutzt
werden. Diese Stelle kann beispielsweise der Bereich des Axiallagers des Spinnrotors
sein.
Eine Vergrößerung des Außendurchmessers der Achse hat
den Vorteil, dass die Lagerung der Schwinge verbessert wird. Die Achsen in den bekannten
Offenend-Spinnvorrichtungen waren üblicherweise als Bolzen mit einem Durchmesser
in der Größenordnung von 15 mm gestaltet. Es ist vorteilhaft, wenn die
Achse einen Außendurchmesser von wenigstens 20 mm, insbesondere von etwa 25
mm, hat. Die in der Lagerung auftretenden Reibkräfte bewirken bei vergrößertem
Außendurchmesser ein größeres Reibmoment auf die Schwinge. Dieses
Reibmoment hat einen positiven Effekt bei Schwingungsbewegungen der Andruckrolle,
die durch den schnelllaufenden Tangentialriemen unweigerlich auftreten. Das vergrößerte
Reibmoment wirkt dämpfend und führt zu einer Verringerung der Schwingungsamplitude
der Andruckrolle.
In weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, die Dämpfung
der Schwinge durch zusätzliche Elemente noch weiter zu erhöhen. Es kann
vorgesehen sein, im Bereich der Lagerung der Schwinge zusätzliche definierte
Reibkräfte aufzubringen, die eine Schwenkbewegung der Schwinge bremsen und
dadurch dämpfend wirken. Dies könnte durch federbelastete Reibelemente
erfolgen, oder auch durch Fluide mit einer sehr hohen Viskosität, welche direkt
im Spalt zwischen Schwinge und Achse wirken.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich durch die
nachfolgende Beschreibung eines Ausführungsbeispieles.
Es zeigen:
1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Offenend-Spinnvorrichtung,
2 eine entlang der Schnittfläche II-II geschnittene
Ansicht der Offenend-Spinnvorrichtung nach 1.
Die in den 1 und 2
dargestellten Offenend-Spinnvorrichtung 1 enthält einen Spinnrotor
2, der aus einem Rotorschaft 3 und einem Rotorteller
4 besteht. Der Rotorteller 4 ist drehfest auf dem Rotorschaft
3 befestigt. Bei Betrieb läuft der Rotorteller 4 in einer
Unterdruckkammer 5 eines Rotorgehäuses 6 um. Das Rotorgehäuse
6 ist über einen Unterdruckkanal 7 mit einer nicht dargestellten
Unterdruckquelle verbunden, die den Unterdruck in der Unterdruckkammer
5 erzeugt.
Der Spinnrotor 2 ist mit seinem Rotorschaft 3 in
dem Zwickel 8 von zwei Stützscheibenpaaren 9 gelagert und
kann durch einen in Pfeilrichtung A durch die Spinnmaschine laufenden Tangentialriemen
11 angetrieben werden. Jedes Stützscheibenpaar 9 enthält
dabei in bekannter Weise drehbar gelagerte Stützscheiben 10. Bei Betrieb
wird der Tangentialriemen 11 durch eine Andruckrolle 12 an den
Rotorschaft 3 des Spinnrotors 2 angedrückt, so dass dieser
angetrieben wird. Bei Betriebsunterbrechungen kann die Andruckrolle 12
vom Tangentialriemen 11 abgehoben werden. Die Andruckrolle 12
ist frei drehbar an einer Schwinge 13 befestigt. Die Schwinge
13 ist in Schwenkrichtung B schwenkbar auf einer in der Offenend-Spinnvorrichtung
1 stationär befestigten Achse 14 gelagert. Die Achse
14 ist in ihrem Innern hohl und enthält dort einen Teil
15 des Unterdruckkanals 7.
Die Achse 14 ist stationär an einem Rahmen
16 der Offenend-Spinnvorrichtung 1 befestigt. Dies kann beispielsweise
durch Einpressen oder Verschrauben geschehen. In nicht dargestellter aber an sich
bekannter Weise kann der Achse 14 an der Befestigungsstelle am Rahmen
16 eine Taumeleinrichtung zugeordnet sein, die eine Ausrichtung der Achse
14 in Bezug auf den laufenden Tangentialriemen 11 ermöglicht.
Für die Lagerung der Schwinge 13 auf der Achse 14 brauchen
keine besonders reibungsarmen Lager vorgesehen werden, da eine hohe Lagerreibung
in positiver Weise ein großes Reibmoment auf die Schwinge 13 bewirkt,
das während des Betriebs auftretende Schwingungen dämpft. Ein hohes Reibmoment
wird durch einen Außendurchmesser D der Achse 14 von wenigstens 20
mm erreicht. Vorteilhaft ist ein Außendurchmesser von etwa 25 mm.
Das Rotorgehäuse 6 weist eine vordere Öffnung
17 auf, die bei Betrieb mit einem zu Wartungszwecken um eine Schwenkachse
18 abschwenkbaren Deckelelement 19 verschlossen ist. An dem Deckelelement
19 ist eine Faserbandauflöseeinrichtung 20 für ein Faserband
angebracht, die das Faserband durch eine nicht dargestellte Auflösewalze auflöst.
Mit Hilfe des im Rotorgehäuse 6 installierten Unterdruckes werden
bei Betrieb durch die Faserbandauflöseeinrichtung 20 bereitgestellten
Fasern über einen Faserzuführkanal 21 in das Innere des Spinnrotors
2 transportiert. Die in den Spinnrotor 2 gespeisten Fasern sammeln
sich in einer Fasersammelrille 22 des Spinnrotors 2 zu einem Faserring.
Der in der Fasersammelrille 22 gebildete Faden 23 wird in bekannter
Weise über einen Fadenabzugskanal 24 abgezogen und in Abzugsrichtung
C einer nicht dargestellten Aufspuleinrichtung zugeführt. Zum Abdichten der
Unterdruckkammer 5 kann zwischen dem Rotorgehäuse 6 und dem
Deckelement 19 eine Ringdichtung 25 vorgesehen sein.
Die Schwinge 13 mit der Andruckrolle 12 ist bei
Betrieb federnd belastet, um den Tangentialriemen 11 an den Rotorschaft
3 anzudrücken. Die Belastung der Schwinge 13 kann in an sich
beliebiger Weise erfolgen, bevorzugt jedoch durch eine nicht dargestellte Blatt-
oder Schraubenfeder. Die Feder kann beispielsweise an dem Ende 26 der Schwinge
13 angreifen. Die Feder drückt die Schwinge 13 entgegen der
Schwenkrichtung B gegen den Tangentialriemen 11. Zum Abheben der Andruckrolle
12 vom Tangentialriemen 11 kann ein ebenfalls nicht dargestellter
Hebelmechanismus dienen, der ebenfalls an dem Ende 26 der Schwinge
13 angebracht sein kann. Durch die Hebel kann die Schwinge 13
in Schwenkrichtung B entgegen der Federkraft verschwenkt und dadurch die Andruckrolle
12 vom Tangentialriemen 11 abgehoben werden. Das Betätigen
der Hebel kann manuell oder durch einen entlang der Maschine verfahrbaren Wartungswagen
erfolgen.
Es kann vorteilhaft sein, dass die Achse 14 eine Öffnung
27 enthält, die mit der Schwinge 13 und einer darin angeordneten
zweiten Öffnung 28 zusammenwirken kann. Die Öffnung
27 sollte während des normalen Spinnbetriebes geschlossen sein, da
der gesamte Unterdruck des Unterdruckkanals 7 im Rotorgehäuse
6 für den Spinnvorgang benötigt wird. Die Öffnung
28 in der Schwinge 13 ist derart angeordnet, dass sie beim Schwenken
der Schwinge 13 in Schwenkrichtung B in eine Flucht mit der Öffnung
27 in der Achse 14 gebracht werden kann. Wenn die Öffnung
28 mit der Öffnung 27 fluchtet, wird durch die Öffnung
27 zusätzliche Luft in den Unterdruckkanal 7 eingesaugt.
Die Schwinge 13 wirkt also praktisch als Ventil für die Öffnung
27 im Unterdruckkanal 7, das durch die Schwenkbewegung geschaltet
wird. Wird nun bei einer Betriebsunterbrechung die Andruckrolle 12 abgehoben
und der Spinnrotor 2 abgebremst, dann strömt durch die beispielsweise
mit der freien Atmosphäre verbundenen Öffnungen 27 und
28 zusätzliche Luft in den Unterdruckkanal 7, wodurch der
Unterdruck in der Unterdruckkammer 5 absinkt. Der Kraftaufwand für
ein Öffnen des Deckelelementes 19 wird dadurch verringert.
Es kann jedoch auch vorgesehen sein, die Öffnung 28
in der Schwinge 13 mit einem weiteren Kanal
29 zu verbinden. Dieser Kanal 29 wird im abgehobenen Zustand der
Andruckrolle 12 durch die Öffnung 27 mit dem Unterdruckkanal
7 verbunden und dadurch mit Unterdruck beaufschlagt. Der Kanal
29 ist mit wenigstens einer Mündung 30 versehen, die einer
zu reinigenden Stelle der Offenend-Spinnvorrichtung 1 zugeordnet ist. Die
Mündung 30 kann beispielsweise im Bereich eines Axiallagers
31 des Spinnrotors 2 angeordnet sein, um von dort abgelagerte
Fasern und Schmutz abzusaugen. Der im Betriebszustand zum Spinnen verwendete Unterdruck
kann also durch die Schwenkbewegung der Schwinge 13 bei Betriebsunterbrechungen
zusätzlich zu Reinigungszwecken eingesetzt werden.