Die Erfindung betrifft einen Kondensationstrockner mit einer Trocknungskammer
und einem Prozessluftkreis zur Zirkulierung von Prozessluft durch die Trocknungskammer,
wobei der Prozessluftkreis von der Trocknungskammer zuerst zu einem Kondensator
zum Abkühlen der Prozessluft, Abscheiden von Wasser aus der Prozessluft und
Sammeln des Wassers in einem ersten Auffanggefäß, danach zu einem ersten
Gebläse zum Antreiben der Prozessluft, danach zu einer Heizung zum Erwärmen
der Prozessluft und dann wieder zur Trocknungskammer führt, und wobei das erste
Gebläse einen Rotor und einen als Prozessluftspirale ausgebildeten Stator aufweist.
Ebenso betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Trocknen von Wäsche in einem
solchen Kondensationstrockner.
In einem Kondensationstrockner (Kondensationswäschetrockner)
arbeiten im Allgemeinen ein geschlossener Heißluftkreislauf (Prozessluftkreislauf)
und ein offener Kühlluftstrom. Im Heißluftkreislauf wird mittels strömender
Prozessluft die zu trocknende Wäsche erwärmt, das dabei verdunstende Wasser
aufgenommen und zu einem Wärmeaustauscher (Kondensator) transportiert. Dort
kondensiert das in der Prozessluft enthaltene Wasser aufgrund einer Abkühlung
mit der Kühlluft und wird von der Prozessluft abgeschieden und in einem Kondensatbehälter
gesammelt. Die auf diese Weise entfeuchtete Prozessluft wird durch ein Heizaggregat
wieder aufgeheizt und danach erneut durch die zu trocknende Wäsche geführt.
In einem Kondensationstrockner befindet sich im Allgemeinen eine Prozessluftgebläse,
in dessen unterem Teil sich das der feuchten Wäsche entzogene Wasser anreichert.
Dies trifft insbesondere beim Stillstand des Kondensationstrockners zu. Der untere
Teil des Prozessluftgebläses liegt konstruktionsbedingt im Allgemeinen tiefer
als der Kondensatbehälter, der zum Auffangen des Wassers aus der zum Trocknen
der feuchten Wäsche verwendeten Prozessluft benutzt wird.
Ein Gebläse in einem Spiralgehäuse, insbesondere zum Einsatz
in einem Kondensationstrockner, geht hervor aus der EP
1 046 822 B1, der EP 0 702 105 B1oder
dem US-Patent 5,915,922. Ein Kondensator für einen Kondensationstrockner ist
beschrieben in der EP 1 050 618 B1.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Kondensationstrockner und
ein Verfahren bereitzustellen, bei denen das in dem Prozessluftgebläse anfallende
Wasser entfernt und insbesondere in einen Kondensatbehälter zur Entsorgung
durch eine Bedienperson überführt werden kann.
Demgemäß wurden der Kondensationstrockner gemäß
Anspruch 1 und das Verfahren gemäß Anspruch 7 erfunden. Bevorzugte Ausführungsformen
sind in abhängigen Patentansprüchen aufgeführt.
Der erfindungsgemäße Kondensationstrockner mit einer Trocknungskammer
und einem Prozessluftkreis zur Zirkulierung von Prozessluft durch die Trocknungskammer,
wobei der Prozessluftkreis von der Trocknungskammer zuerst zu einem Kondensator
zum Abkühlen der Prozessluft, Abscheiden von Wasser aus der Prozessluft und
Sammeln des Wassers in einem ersten Auffanggefäß, danach zu einem ersten
Gebläse zum Antreiben der Prozessluft, danach zu einer Heizung zum Erwärmen
der Prozessluft und dann wieder zur Trocknungskammer führt, und wobei das erste
Gebläse einen Rotor und einen als Prozessluftspirale ausgebildeten Stator aufweist,
zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen der Prozessluftspirale und dem ersten Auffanggefäß
eine Leitanordnung gebildet ist, durch welche Wasser aus dem Gebläse in das
erste Auffanggefäß transportierbar ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Trocknen von Wäsche
mit einem solchen Kondensationstrockner zeichnet sich dadurch aus, Wasser, welches
sich in der Prozessluftspirale sammelt, durch die zwischen der Prozessluftspirale
und dem ersten Auffanggefäß gebildete Leitanordnung mittels einer sich
zwischen dem Kondensator und dem Gebläse einstellenden Druckdifferenz in das
erste Auffanggefäß transportiert wird.
Bevorzugt ist ein Kondensationstrockner, bei dem die Leitanordnung
eine Öffnung in der Prozessluftspirale, ein über diese mit dem Gebläse
kommunizierendes zweites Auffanggefäß, in welches Wasser aus der Prozessluftspirale
eintropfen kann, und einen mit dem zweiten Auffanggefäß und dem ersten
Auffanggefäß kommunizierenden Rohrstutzen umfasst. Bei dieser Ausführung
kann Wasser, welches in die Prozessluftspirale gelangt, ohne weiteres in das zweite
Auffanggefäß tropfen, so dass die Prozessluftspirale weitgehend trocken
gehalten werden kann. Das zweite Auffanggefäß wird durch einen Rohrstutzen
in die nötige Kommunikation mit dem ersten Auffanggefäß gebracht,
so dass ein konstruktiv eventuell erforderlicher Höhenunterschied zwischen
der Prozessluftspirale und dem Kondensator bzw. dem mit diesem kommunizierenden
ersten Auffanggefäß überbrückt werden kann, unter Ausnutzung
einer Druckdifferenz zwischen Saug- und Druckseite des Gebläses. Weiterhin
ist ein Kondensationstrockner bevorzugt, bei dem sich die Öffnung an der vertikal
untersten Stelle der Prozessluftspirale befindet.
Beim erfindungsgemäßen Kondensationstrockner kann es sich
um einen Trockner mit oder ohne Wärmepumpenkreislauf handeln.
Ebenfalls bevorzugt ist ein Kondensationstrockner, bei dem das erste
Gebläse ein Zentrifugalgebläse ist.
Ein besonders bevorzugter Kondensationstrockner zeichnet sich dadurch
aus, dass das erste Auffanggefäß mit einem oberhalb diesem liegenden Kondensatbehälter
zur Sammlung des Wassers kommuniziert. In einem solchen Kondensatbehälter kann
aufgesammeltes Kondensat einschließlich des aus der Prozessluftspirale transportierten
Wassers einfach zur Entsorgung durch eine Bedienperson bereitgestellt werden.
Ein ebenfalls besonders bevorzugter Kondensationstrockner weist einen
offenen oder geschlossenen Kühlluftkanal auf, durch welchen dem Kondensator
mittels einen zweiten Gebläses Kühlluft aus einer Umgebung des Kondensationstrockners
zugeführt und nach dem Kühlen der Prozessluft aus dem Kondensationstrockner
herausgeführt werden kann.
Bei Stillstand des Kondensationstrockners, d.h. bei Stillstand des
Stators oder Ventilatorrades im ersten Gebläse, herrscht im unteren Bereich
bzw. an der tiefstliegenden Stelle der Prozessluftspirale atmosphärischer Druck.
Beim Einschalten des Kondensationstrockners und damit des Ventilators im Gebläse
liegt dagegen in Strömungsrichtung der Prozessluft vor dem Gebläse (Ventilatorrad)
ein Unterdruck, während dahinter ein Überdruck besteht.
Die Erfindung hat zahlreiche Vorteile. So befindet sich kein Kondensat
in der Prozessluftspirale. Das Kondensatwasser sammelt sich nicht in der Prozessluftspirale,
sondern wird zentral aufgefangen, und kann leicht und regelmäßig entsorgt
werden.
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Kondensationstrockners
und Verfahrens werde anhand von 1 und 2
erläutert.
1 zeigt einen Kondensationstrockner;
2 zeigt den Bereich in dem Kondensationstrockner, in
dem sich die Prozessluftspirale befindet.
Der Kondensationstrockner 1 gemäß 1
weist eine Trocknungskammer 2 auf, in die das zu trocknende Gut, im Allgemeinen
Wäsche, eingefüllt wird. Die Trocknungskammer 2 kann über
einen nicht dargestellten Motor angetrieben werden. Mittels eines ersten Gebläses
7 wird der Trocknungskammer 2 in Pfeilrichtung die mittels einer
Heizung 13 erwärmte Prozessluft zugeführt. Die dem Kondensationstrockner
1 zugeleitete Luft wird in einem geschlossenen Prozessluftkreis
3, 4, 5 geführt. Von der Trocknungskammer
2 strömt die mit Feuchtigkeit angereicherte Prozessluft in den Kondensator
10, wo die Feuchtigkeit in Abhängigkeit von der Kühlung im Kondensator
10 kondensiert und in einem ersten Auffanggefäß 11 aufgefangen
wird. Die auf diese Weise getrocknete Prozessluft wird dann durch das erste Gebläse
7 hindurch über eine Heizung 13 geleitet und erwärmt.
Anschließend wird die erwärmte Prozessluft wieder in die Trocknungskammer
2 geführt, womit der Kreislauf der Prozessluft geschlossen ist.
Das erste Auffanggefäß 11 befindet sich in der
Nähe des Kondensators 10 und damit an einem recht tief liegenden und
für eine nicht fachkundige Bedienperson schlecht zugänglichen Ort. Um
die Entsorgung des kondensierten Wassers auch für eine solche Bedienperson
möglich zu machen, wird das Wasser aus dem ersten Auffanggefäß
11 in einen besser zugänglichen Kondensatbehälter 14
gepumpt; eine dazu vorgesehene Pumpe ist der Übersicht halber nicht dargestellt.
Der Kondensatbehälter 14 kann nach jeder Benutzung des Kondensationstrockners
1 leicht entleert werden.
Die Stelle der Prozessluftspirale 20 ist in der schematischen
Zeichnung der 1 nur angedeutet. Am unteren Ende der
Prozessluftspirale 20 befindet sich ein zweites Auffanggefäß
12, das über einen Rohrstutzen 19 mit dem darüber liegenden
ersten Auffanggefäß 11 verbunden ist.
Im Kondensationstrockner 1 der 1
werden das erste Gebläse 7 und das zweite Gebläse 8,
welches Kühlluft für den Kondensator 10 fördert, durch einen
gemeinsamen Motor, der sich in einer Antriebseinheit 6 befindet, angetrieben.
Der Antrieb der beiden Gebläse 7 und 8 kann jedoch auch getrennt
erfolgen.
Der Prozessluftkreislauf 3, 4, 5 muss nicht
notwendig geschlossen sein; gegebenenfalls kann durch ein geeignetes System von
Klappen oder dergleichen zwischen einem offenen und einem geschlossenen Prozessluftkreislauf
3, 4, 5 gewechselt werden. In 1
ist der Prozessluftkreislauf aus Gründen der vereinfachten Darstellung geschlossen.
Der Kondensationstrockner 1 gemäß 1
weist einen offenen Kühlluftkanal 9 auf, in dem ein Kühlluftstrom
von Kühllufteintritt 15 bis zum Kühlluftaustritt 16
befördert wird. Erfindungsgemäß ist jedoch ein geschlossener Kühlluftstromkreislauf
möglich, oder der Kondensator 10 und die Heizung 13 können
Komponenten einer Wärmepumpe sein.
2 zeigt den Bereich in dem Kondensationstrockner, in
dem sich die Prozessluftspirale 20 befindet (in Abschnitt 4 des
Prozessluftkreislaufes).
Die im Abschnitt 4 des Prozessluftkreislaufes in Pfeilrichtung
eintretende Prozessluft wird mittels eines ersten Gebläses
7, 20 mit Rotor oder Ventilatorrad 7 und Stator oder
Prozessluftspirale 20 in den Abschnitt 5 des Prozessluftkreislaufes
befördert (siehe Pfeilrichtung). Im unteren Teil der Prozessluftspirale
20 befindet sich eine Öffnung 17, durch welche Wasser in
ein zweites Auffanggefäß 12 gelangen kann.
Durch die Drehbewegung des Ventilatorrades 7 um die Ventilatorachse
18 entsteht am Außenumfang des Ventilatorrades 7 ein Überdruck
(in 2 durch ein „+" angedeutet). Vor dem Gebläses
7, 20, insbesondere auch im Bereich des oberen ersten Auffanggefäßes
11, entsteht dagegen ein Unterdruck (in 2
durch ein „–„ angedeutet). Da aufgrund des Betriebes des Gebläses
7, 20 auch im Bereich des zweiten Auffanggefäßes
12 ein Überdruck erzeugt wird, kann das dort eingetropfte Wasser durch
einen Rohrstutzen 19 hindurch, der sowohl in das zweite Auffanggefäß
12 wie auch in das erste Auffanggefäß 11 ragt, aufgrund
der Druckdifferenz in das oben liegende erste Auffanggefäß 11
transportiert werden. Von dort kann das Wasser dann weiter zu dem Kondensatbehälter
14 befördert werden, wie bereits ausgeführt. Die Öffnung
17, das zweite Auffanggefäß 12 und der Rohrstutzen
19 bilden somit ein Beispiel für eine Leitanordnung, mit welcher Wasser
aus der Prozessluftspirale 20 in das erste Auffanggefäß
11 gesaugt und zusammen mit dem im Kondensator 20 aus der Prozessluft
abgeschiedenen Wasser entsorgt werden kann.