Die Erfindung betrifft eine Waschmaschine mit einem Laugenbehälter
zur Aufnahme von Lauge, mit einer an den Laugenbehälter angeschlossen Abflussleitung,
die einen Auffangbehälter mit einer verschließbaren Öffnung aufweist,
weiterhin mit einer der Abflussleitung nachgeschalteten Laugenpumpe, und mit einem
am Laugenauslassstrang angebrachten Notentleerungsschlauch.
Durch den verschließbaren Notentleerungsschlauch kann Lauge aus
dem Laugenauslassstrang abgelassen werden, der so zumindest teilweise entleert wird,
z. B. zum Zugriff auf den Auffangbehälter für Reparaturen oder zur Wartung.
Bei bekannten Waschmaschinen ist ein separater Notentleerungsschlauch
am Laugenauslassstrang befestigt, typischerweise durch Aufstecken auf einen Siphonstutzen
der Abflussleitung und folgendes Fixieren, z. B. mittels einer Schlauchklemme. Typischerweise
wird der Notentleerungsschlauch im normalen Betrieb entweder an seinem freien Ende
durch einen separaten Stopfen normal verstöpselt. Bei einer anderen bekannten
Anordnung hat der Stopfen an dem in die Abflussleitung mündenden Ende des Notentleerungsschlauchs
eine diese Mündung ausfüllende Verdickung, die mit dem Stopfen über
einen elastischen Stab verbunden ist und verhindert, das in Verschlussstellung des
Stopfens Waschmittelreste und/oder unlösliche Bestandteile aus der Lauge den
Notentleerungsschlauch verstopfen können. Der separate Stopfen kann bei Bedarf
am Notentleerungsschlauch befestigt sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zur
Notentleerung der Laugenabflussleitung einer Waschmaschine bereitzustellen, die
eine vereinfachte Montage und Logistik sowie einen sichereren Betrieb ermöglicht.
Erfindungsgemäß ist die eingangs beschriebene Waschmaschine
dadurch ausgebildet, dass der Notentleerungsschlauch und die Abflussleitung ein
einheitliches Teil sind.
Dadurch kann vorteilhafterweise die Zahl der Bauteile reduziert werden,
da der separate Notentleerungsschlauch und die Befestigungsmittel entfallen. Es
ergibt sich eine Kostenreduzierung durch Vereinfachung der Montage sowie bei der
Logistik durch eine verringerte Lagerhaltung. Weiterhin wird die Möglichkeit
einer Leckage durch Lockern oder Abfallen des Notentleerungsschlauch ausgeschlossen.
Der Notentleerungsschlauch wird günstigerweise durch eine Öffnung
in einer Sockelblende nach außen geführt.
Es ist vorteilhaft, wenn der Notentleerungsschlauch mit seinem freien
Ende auf einen im Gehäuse integrierten Stopfen dichtend aufsteckbar ist. Günstigerweise
ist der Stopfen, der vorteilhafterweise als angeformter Stutzen vorliegt, in der
Sockelblende, und dort am Besten in einer Seitenwand, integriert. Dabei ist die
Form des Stopfens nicht eingeschränkt, sondern kann beispielsweise zylinder-,
kugel- oder kegelstumpfförmig sein. Auch kann der Stopfen Dichtelemente, wie
z. B. O-Ringe usw., aufweisen. Bei Bedarf kann eine Arretierungsmöglichkeit
des Notentleerungsschlauchs mit dem Stopfen vorgesehen sein, beispielsweise eine
Verschraubung oder ein Bajonettverschluss. Diese vorteilhafte und allgemein bisher
nicht bekannte Ausgestaltung des Stopfens ist grundsätzlich auch unabhängig
davon realisierbar, welcher Art der Anschluss des Notentleerungsschlauchs ist.
Der Notentleerungsschlauch kann an jedem Teil der Abflussleitung,
einschließlich des Auffangbehälters, befestigt sein.
Der Auffangbehälter kann die Funktion z. B. einer Grobkörperfalle
und/oder eines Flusenfiltergehäuses übernehmen und lässt sich günstigerweise
über die Sockelblende öffnen. Die Position des Auffangbehälters in
der Abflussleitung kann nach Bedarf gewählt werden. Zur einfachen Montage und
Volumenreduzierung ist es vorteilhaft, wenn der Auffangbehälter nicht separat
in der Abflussleitung angeordnet ist, sondern in die Pumpe integriert ist, günstigerweise
als Pumpen(vor)kammer. Bei blockierter Pumpe kann der Auffangbehälter/die Pumpenkammer
nach vorheriger Notentleerung geöffnet und geräumt werden.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
wird eine erfindungsgemäße Ausgestaltung der Waschmaschine nachstehend
schematisch erläutert. Gleichwirkende Teile sind mit gleichen Bezugszeichen
versehen. Es zeigen
1 eine schematisch dargestellte Waschmaschine mit einem
Laugenbehälter und einer darin gelagerten Wäschetrommel für die Aufnahme
von Textilien und einem Notentleerungsschlauch,
2 eine schematische Aufsicht auf den Laugenauslassstrang
einer erfindungsgemäßen Waschmaschine.
3 eine Frontalansicht auf eine Sockelblende einer erfindungsgemäßen
Waschmaschine.
Der Laugenbehälter 1 in der Waschmaschine W in
1 enthält eine darin um eine horizontale Achse
3 gelagerte Wäschetrommel 2 mit Mitnehmern 4 für
einen aus Textilien bestehenden Wäscheposten 7. Zum Drehen der Wäschetrommel
2 in der durch den Pfeil 11 angedeuteten Richtung
dient ein Elektromotor 10, der seine Drehbewegung über ein Riemengetriebe
5 in die Wäschetrommel 2 einleitet.
Über eine Zuführleitung 8 wird, wie durch den Pfeil
9 angedeutet, Lauge 6 zugeführt und füllt den Laugenbehälter
1 bis zur einer Höhe NV. Die Lauge besteht entweder nur aus Wasser
oder aus einem Gemisch von Wasser und Waschhilfsmittel.
Lauge 6, die sich am Boden des Laugenbehälters
1 befindet, kann durch eine Abflussleitung 12 und eine nachgeschaltete
Laugenpumpe 13 in hier nicht näher dargestellter Weise über eine
Abpumpleitung 14 in der durch den Pfeil 15 angedeuteten Richtung
nach außen befördert werden. In der Abflussleitung 12 ist ein
separater Auffangbehälter 16 für Flusen und/oder Fremdkörper
mit einer verschließbaren Öffnung 17 integriert.
Alle schalt- oder steuerbaren Einrichtungen, wie der Trommelantriebsmotor
10 und die Laugenpumpe 13, werden von einer Steuereinrichtung
der Waschmaschine geschaltet oder gesteuert (nicht dargestellt).
Vor dem Auffangbehälter 16 befindet sich ein Notentleerungsschlauch
18, der im bestimmungsgemäßen Betrieb normal verstöpselt
ist (Stopfen hier nicht dargestellt). Bisher bekannt sind separate Notentleerungsschläuche,
die auf die Abflussleitung 12 aufgesteckt und dann fixiert werden. In dieser
erfindungsgemäßen Ausführungsform sind Abflussleitung 12
und Notentleerungsschlauch 18 durch eine einstückige Ausführung
ineinander integriert. Dies kann z. B. durch eine gemeinsame Spritzguss-Herstellung
geschehen.
In 2 führt, analog zu 1,
die Abflussleitung 12 in den Auffangbehälter 26 für
Flusen und/oder Fremdkörper, in dem Grobteile verbleiben und über die
verschließbare Öffnung 17 entnommen werden können. In dieser
Ausführungsform ist der Auffangbehälter 26 als Pumpen(vor)kammer
in die Laugenpumpe 13 integriert, wobei die Lauge 6 über
den abpumpseitigen Stutzen 19 und über die Abpumpleitung (nicht dargestellt)
weiter abgeführt werden kann.
Der Notentleerungsschlauch 18 ist einstückig in den
Ablaufschlauch 12 integriert bzw. an diesen angeformt. Durch diese bisher
nicht bekannte Ausführungsform können vorteilhafterweise Montage- und
Logistikosten gesenkt und die Betriebssicherheit erhöht werden.
Der Notentleerungsschlauch 18 wird durch eine Schlauchdurchführung
in Form einer kreisförmigen Öffnung 22 in einer Gehäusewand
24 der Waschmaschine W, hier: im Bereich einer Sockelblende 21,
nach außen geführt. In der gezeigten Betriebsstellung ist der Notentleerungsschlauch
18 zur Funktion der Notentleerung eingerichtet. Im Ablaufschlauch etwa
noch befindliche Lauge 6 (nicht gezeigt) fließt durch den Notentleerungsschlauch
nach außen ab, z. B. in einen separaten Auffangbehälter (nicht gezeigt),
wie eine Schüssel oder ähnliches. Zum ordnungsgemäßen Betrieb
der Waschmaschine W wird der Notentleerungsschlauch 18 verstöpselt,
was in diesem Ausführungsbeispiel durch Aufstecken des freien Endes auf einen
in der Sockelblende 21 seitlich integrierten Stopfen 23 geschieht.
Die Integration des Stopfens 23 in eine Gehäusewand 20 der
Waschmaschine W ergibt vorteilhafterweise ebenfalls eine Bauteilreduzierung, und
damit unter anderem eine einfachere Herstellung, Montage und Logistik.
Der Notentleerungsschlauch 18 kann an der Sockelblende
21 fixiert werden, z. B. durch ein Klemmhalterung 25. Zusätzlich
kann in einfacher Weise die Leckagegefahr reduziert werden, indem unter dem Notentleerungsschlauch
18 eine Auffangeinheit, hier: eine gestrichelt angedeutete Auffangblende
25, vorgesehen ist. Die Auffangblende 24 weist an ihrem Boden
eine Öffnung (nicht dargestellt) durch die Gehäusewand 20 auf,
durch die leckende Lauge 6 in ein Auffangsystem (nicht dargestellt) der
Waschmaschine W geleitet wird, durch das günstigerweise bei Bedarf auch ein
Alarm ausgelöst und eine Wasserzufuhr gesperrt werden kann, z. B. mittels 'Aquastop'.
3 zeigt in einer zu 2 analogen
Anordnung eine Sockelblende 21, die den dahinter liegenden Laugenauslassstrang
verdeckt, mit einem Notentleerungsschlauch 18 in normaler Betriebsfunktion
der Waschmaschine W.
Über die Sockelblende 21 lässt sich die Öffnung
17 des Auffangbehälters 26 erreichen. Durch die Öffnung
22 wird der flexible Notentleerungsschlauch 18 nach außen
geführt. Der Notentleerungsschlauch 18 ist vorzugsweise ein flexibler
Kunststoffschlauch, z. B. ein Gummischlauch oder ein gewellter PVC-Schlauch. Mit
seinem freien Ende ist der Notentleerungsschlauch 18 in dieser Betriebsstellung
auf den einstückig mit der Sockelblende 21 verbundenen Stopfen
23 aufgesteckt. Der Stopfen 23 ist ein angeformter Stutzen.
Weiterhin ist die Auffangblende 24 eingezeichnet, die vom
Verschluss zwischen Notentleerungsschlauch 18 und Stopfen 23 möglicherweise
leckende Lauge 6 auffängt, kontrolliert ableitet und ggf. dadurch
eine Wasserstopp-Funktion auslösen kann, z. B. über geeignet angebrachte
Sensoren (nicht dargestellt, beispielsweise 'Aquastop'-Funktion). Die Leckageableitung
kann über eine in der Sockelblende 21 vorhandene weitere Öffnung
(nicht dargestellt) geschehen.