Die Erfindung betrifft eine Kaltgasspritzpistole, insbesondere eine
Kaltgasspritzpistole, die ein Spritzen mit höheren Gastemperaturen ermöglicht.
Beim Kaltgasspritzen oder dem kinetischen Spritzen werden Partikel
von 1 &mgr;m bis 250 &mgr;m in einem Gasstrom auf Geschwindigkeiten von 200
m/s bis 1600 m/s beschleunigt, ohne dabei an- oder aufzuschmelzen, und auf die zu
beschichtende Fläche, das Substrat, gespritzt. Erst beim Aufprall auf das Substrat
steigt durch plastische Verformung unter sehr hohen Dehnraten die Temperatur an
den kollidierenden Grenzflächen und führt zu Verschweißungen des
Partikelwerkstoffs mit dem Substrat sowie untereinander. Dazu muss jedoch eine Mindestaufprallgeschwindigkeit
überschritten werden, die so genannte kritische Geschwindigkeit. Der Mechanismus
und die Qualität der Verschweißung ist mit dem Explosivschweißen
vergleichbar und hängt auch von der Temperatur der Partikel im Moment ihres
Aufpralls ab. Man muss daher dafür sorgen, dass die Partikel eine ausreichend
hohe Geschwindigkeit und Temperatur beim Aufprall haben. Hierzu werden die Partikel
in einer Kaltgasspritzpistole, die eine Mischkammer und eine Düse aufweist,
in der Mischkammer einem heißen Trägergas zugemischt, durch dieses erwärmt
und beschleunigt sowie über die Düse weiter beschleunigt und mit dem Gasstrom
aus der Kaltgasspritzpistole verspritzt. Bei vorgegebener Düsengeometrie ist
es deshalb oft erforderlich, mit dem anlagentechnisch möglichen maximalen Gasdruck
und möglichst hoher Gastemperatur zu arbeiten.
Dabei zeigt sich, dass es oberhalb einer von dem Werkstoff der Partikel
abhängigen Gastemperatur zu Anlagerungen an der Innenwand der Düse kommt.
Beim Spritzen von Aluminium liegt z.B. die maximal mögliche Gastemperatur im
Bereich von 150 bis 300°C. Durch diese Anlagerungen wird die Gasströmung
in der Düse gestört und es wird die Funktionsfähigkeit der Kaltgasspritzpistole
bis hin zum Verstopfen der Düse beeinträchtigt.
Bekannt sind solche Spritzpistolen für das thermische Spritzen
z.B. aus der US 6,623,796 B1. In
dieser ist eine Spritzpistole mit einer Lavaldüse beschrieben, bestehend aus
einem Eingangskonus und einem Ausgangskonus, die an einem Düsenhals aneinander
stoßen. Der Lavaldüse wird Luft unter hohem Druck über einen Lufterhitzer
und eine Mischkammer zugeführt, in der ein Luft-Partikelgemisch zugemischt
wird. Die Partikel werden durch die Lavaldüse als Überschalldüse
beschleunigt und durch die im Lufterhitzer erhitzte Luft erwärmt, ohne, dass
sie schmelzen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Kaltgasspritzpistole, zur
Verfügung zu stellen, die mit Gas unter beliebig hohen Temperaturen und unter
hohen Drücken betrieben werden kann und bei der keine Materialanlagerungen
des Partikelmaterials in der Düse auftreten.
Diese Aufgabe wird durch eine Kaltgasspritzpistole mit den Merkmalen
des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der
Kaltgasspritzpistole werden durch die Unteransprüche angegeben.
Kühlt man die Außenseite der Düse durch ein Kühlmittel,
so dass die Temperatur der Innenwand der Düse verringert ist, dann lässt
sich die Temperatur des Gases z.B. bei Partikeln aus Aluminium um 50 bis 150°C,
mit Wasserkühlung sogar um 300°C erhöhen, ohne dass es zu Anlagerungen
an der Innenwand der Düse kommt. Durch die höhere Gastemperatur erhalten
auch die Partikel eine höhere Temperatur, wodurch ihre Verformungsfähigkeit
beim Aufprall auf das Substrat begünstigt wird, d.h. die zum Haften erforderliche
kritische Geschwindigkeit verringert wird. Das Phänomen der Anlagerung von
Partikeln an der Innenwand der Düse und die dadurch bedingte Begrenzung der
maximal nutzbaren Gastemperatur ist bei allen metallischen Werkstoffen als Partikel
festzustellen. Eine Düsenkühlung wirkt sich daher insbesondere bei vielen
metallischen Spritzwerkstoffen günstig aus, wie etwa bei Stahl, Titan, Nickel,
Kupfer, Zinn und Zink, vor allem ergeben sich erhebliche Vorteile bei Aluminium.
Durch die erfindungsgemäße Kaltgasspritzpistole können auch Partikel
aus Werkstoffen verspritzt werden, die höhere Gastemperaturen, etwa bis 1000°C
erfordern, um gute Schichteigenschaften durch die Steigerung der Partikelgeschwindigkeit
und der Partikeltemperatur zu erreichen.
In vorteilhafter Ausführung ist die Düse eine Lavaldüse,
die aus einem konvergierenden Abschnitt, einem Düsenhals und einem divergierenden
Abschnitt besteht.
In einer Lavaldüse kann das Gas im Bereich des Düsenhalses
auf Überschallgeschwindigkeit beschleunigt werden. Da die Schallgeschwindigkeit
mit der Temperatur steigt, sind durch die höhere Temperatur somit bei einer
Lavaldüse die beim Durchströmen erreichbaren Gasgeschwindigkeiten höher
und damit auch die Geschwindigkeit der Partikel. Da höhere Geschwindigkeiten
möglich sind, können gröbere Partikel mit Partikelgrößen
von bis zu 100 &mgr;m, ja von bis zu 250 &mgr;m auf die zur Haftung erforderliche
kritische Geschwindigkeit beschleunigt werden. Auch die Gefahr von Materialanlagerungen
an der Innenwand der Lavaldüse verringert sich durch die Kühlung der Düse,
was wiederum die Verwendung von gröberen Pulvern unterstützt. Diese gröberen
Partikel oder Pulver sind kostengünstiger und lassen sich zudem besser herstellen
und gleichmäßiger fördern. Überdies besitzen
Schichten, die mit gröberen Partikeln gespritzt und dennoch dicht sind, eine
höhere Haftfestigkeit auf dem Substrat und höhere Festigkeit im Hinblick
auf die Bindung der Partikel untereinander als Schichten, die mit feineren Partikeln
gespritzt wurden.
In günstiger Ausführungsform kann der Bereich des Düsenhalses
stärker gekühlt sein und das Kühlmittel die Lavaldüse im Bereich
des konvergierenden Abschnitts zuströmend axial bis zu einem Düsenaustritt
am divergierenden Abschnitt umströmen.
Eine stärkere Kühlung ist im Bereich des engsten Querschnittes
der Düse und in Strömungsrichtung kurz dahinter vorteilhaft, da hier die
Partikelbeschleunigung und die Partikeltemperaturen am höchsten sind und draus
resultierend die Gefahr von Anlagerungen. Es ist daher vorteilhaft, das kalte Kühlmittel
im rückwärtigen, konvergierenden Bereich in einen die Düse umgebenden
Kühlraum einströmen und im Bereich des Düsenaustritts am Ende des
divergierenden Abschnitts ausströmen zu lassen.
Die Düse kann von dem Kühlmittel umströmte Kühlrippen
aufweisen und von dem Kühlmittel radial, axial oder spiralförmig umströmt
werden.
Durch entsprechend geformten Kühlrippen kann eine bessere Wärmeabfuhr
und gezielte Führung sowie gleichmäßige Verteilung des Kühlmittels
erreicht werden.
In günstiger Ausführungsform ist das Kühlmittel ein
Gas, insbesondere Druckluft. Alternativ kann das Kühlmittel Wasser sein.
Wenn das heiße Gas zum Beschleunigen der Partikel Druckluft ist,
so steht auch oft kalte Druckluft für Kühlzwecke zur Verfügung. Weiter
steht Druckluft generell in vielen Werkstätten zur Verfügung und ermöglicht
einen einfachen Aufbau, da nach dem Kühlvorgang die Druckluft in die Umgebung
abgeblasen werden kann und keine Rückführung des Kühlmittels erfordert.
Wasser ist meist auch gut verfügbar und hat eine erheblich stärkere Kühlwirkung
als Gase.
Die Düse kann zumindest zum Teil aus gehärtetem Material
bestehen, insbesondere Hartmetall oder gehärtetem Stahl.
Vorteilhaft kann als Kühlmittel die Umgebungsluft dienen.
Wenn an der Düse Kühlrippen angebracht sind, ist eine bereits
ausreichende Kühlung schon durch die Konvektion der Umgebungsluft zu erreichen.
Vor allem in Spritzkabinen besteht durch die Absauganlagen auch eine Luftströmung,
die zu einer stärkeren Kühlwirkung der Kühlrippen führt.
Bei Gastemperaturen oberhalb von 600°C für WCCo (Wolfram-Carbid-Kobalt)
bzw. 500°C bei gehärtetem Stahl ermöglicht eine Düsenkühlung,
dass die Düse aus gehärtetem Material besteht, da ansonsten das Material
seine Festigkeit verlieren würde. Bei der erfindungsgemäßen Kaltgasspritzpistole
wird dadurch die Beständigkeit gegen Erosion stark verbessert, da die durch
das Gas beschleunigten Partikel sehr abrasiv wirken und gehärtete Materialien
dem länger stand halten.
Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Kaltgasspritzpistole wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Dabei zeigt
1 schematisch im Detailquerschnitt eine Düse einer
erfindungsgemäßen Kaltgasspritzpistole und
2 schematisch im Querschnitt eine erfindungsgemäße
Kaltgasspritzpistole.
Die 1 zeigt schematisch im Detailquerschnitt
eine Düse einer erfindungsgemäßen Kaltgasspritzpistole in Form einer
Lavaldüse 8. Diese besteht aus einem konvergierenden Abschnitt
7, einem Düsenhals 9 und einem divergierenden Abschnitt
10. Die Lavaldüse 8 ist von einem Kühlmantel
12 umgeben, der von einem Kühlmittel, hier Druckluft, in der durch
den Pfeil angedeuteten Richtung durchströmt wird. Dadurch wird der Bereich
des konvergierenden Abschnitts 7 und des Düsenhalses 9 von
der zunächst noch kalten Druckluft und somit stärker gekühlt. Dabei
wird die Lavaldüse 8 von einem Gas mit Partikeln in derselben durch
den Pfeil angegebenen Richtung durchströmt.
2 zeigt schematisch im Querschnitt eine erfindungsgemäße
Kaltgasspritzpistole mit der Lavaldüse 8, einem Druckbehälter
1, der auf seiner Innenseite eine Isolierung 2 aufweist. Im Inneren
des Druckbehälters 1 ist ein Heizelement 3 angeordnet, hier
in Form eines Filamentheizers, der aus einer Vielzahl von elektrischen Heizdrähten
besteht. Das aufzuheizende Gas wird dem Druckbehälter 1 über
eine Gaszuleitung 4 zugeführt. In dem vorliegenden Beispiel ist der
Druckbehälter 1 ein rotationssymmetrischer Körper. Ein Gasaustritt
5 leitet das aufgeheizte oder weiter aufgeheizte Gas in eine Mischkammer
6, in der ein Partikelrohr 11 Partikel zuführen kann. Dabei
ist die Mündung des Partikelrohrs 11 mit dem sich bildenden Gasstrom
ausgerichtet.
Das Gas durchströmt den Druckbehälter 1 und die
mit diesem linear ausgerichtete Mischkammer 6 und Lavaldüse
8 wie durch die Pfeile angezeigt, wobei es sich gleichmäßig über
den Querschnitt des Heizelements 3 verteilt. Durch die
innen angebrachte Isolierung 2 wird erreicht, dass nur wenige Wärmeenergie
die Wand des Druckbehälters 1 und der Mischammer 6 erreicht.
Da der Druckbehälters 1 und die Mischammer 6 an die Umgebung
zugleich Wärme abgeben, stellt sich beim Druckbehälter 1 und
der Mischammer 6 eine erheblich niedrigere Temperatur ein, als das erhitzte
Gas hat. Der Druckbehälter 1 und die Mischammer 6 können
daher relativ dünnwandig und leicht gebaut sein. In der Mischkammer
6 werden dem erhitzten Gas über das Partikelrohr 11 die zu
verspritzenden Partikel beigemischt. Dies erfolgt, indem über einen Trägergasstrom
die Partikel durch das Partikelrohr befördert werden. Auf der Strecke zwischen
Partikelinjektion und engstem Querschnitt der Lavaldüse, dem Düsenhals
9 werden die Partikel aufgeheizt. Anstelle der in 2
gezeigten langen Mischkammer 6 kann auch eine kurze Mischkammer und ein
verlängerte konvergierender Abschnitt 7 verwendet werden, da auch
bei einem verlängertem konvergierendem Abschnitt 7 die Strecke zwischen
Partikelinjektion und Düsenhals lang genug ist, die Partikel ausreichend zu
erwärmen. In dem divergierenden Abschnitt 10 der Lavaldüse
8 wird das expandierende Gas auf Geschwindigkeiten oberhalb der Schallgeschwindigkeit
beschleunigt. Die Partikel werden in dieser Überschallströmung stark beschleunigt
und erreichen Geschwindigkeiten zwischen 200 und 1500 m/s.
Durch den von Druckluft durchströmten Kühlmantel
12 bleibt die Oberflächentemperatur des konvergierenden Abschnitts
7, des Düsenhalses 9 und des divergierenden Abschnitts
10 der Lavaldüse 8 in einem niedrigeren Bereich, so dass
wesentlich höhere Gastemperaturen verwendet werden können, die sich vorteilhaft
auf die Qualität der Beschichtung auswirken. Insbesondere können auch
Gastemperaturen oberhalb von 600°C und gegen abrasiven Verschleiß beständigere
Materialien für die Lavaldüse 8 verwendet werden.
- 1
- Druckbehälter
- 2
- Isolierung
- 3
- Heizelement
- 4
- Gaszuleitung
- 5
- Gasaustritt
- 6
- Mischkammer
- 7
- konvergierender Abschnitt
- 8
- Lavaldüse
- 9
- Düsenhals
- 10
- divergierender Abschnitt
- 11
- Partikelrohr
- 12
- Kühlmantel