Die Erfindung betrifft eine Sensorvorrichtung mit einem Gehäuse
und einem in dem Gehäuse angeordneten IR (Infrarot)-Sensor. Der IR-Sensor ist
zur Ermittlung einer Temperatur eines auf einer Zubereitungszone aufgestellten Zubereitungsbehälters
durch Detektion von dem Zubereitungsbehälter abgestrahlten Wärmestrahlung
ausgebildet. Das Gehäuse ist auf einer Oberfläche eines die Zubereitungszone
umfassenden Zubereitungsfeldes aufstellbar.
In modernen Zubereitungsfeldern von Haushaltgeräten, insbesondere
Elektroherden, kommen Sensoren zum Einsatz, welche wesentliche Informationen zu
Eigenschaften eines in dem Zubereitungsbehälter zuzubereitenden Gutes erfassen.
Darüber hinaus sind diese Sensoren zur Erfassung von wesentlichen Betriebszuständen
eines Zubereitungsfeldes, wie eines Kochfeldes, oder des Zubereitungsbehälters,
wie einem Kochgeschirr, ausgebildet.
Bei Kochfeldern sind IR-Sensoren bekannt, mit welchen die Temperatur
des Zubereitungsbehälters, insbesondere des Kochgeschirrs, erfasst werden kann.
Diese Temperaturinformation dient zur Regelung der Zubereitungstemperatur des zu
erwärmenden Lebensmittels. Die IR-Sensoren sind in einer Sensorvorrichtung
in einem Gehäuse fest am Zubereitungsfeld montiert und damit fest einer Zubereitungszone,
insbesondere einer Kochstelle, zugeordnet. Eine derartige Sensorvorrichtung ist
aus der deutschen Offenlegungsschrift DE
195 41 632 A1 bekannt.
Darüber hinaus ist aus der DE
296 06 089 U1 eine Sensorvorrichtung bekannt, welche ein Gehäuse aufweist,
in dem ein IR-Sensor fest positioniert angeordnet ist. Die Sensorvorrichtung bzw.
das Gehäuse ist als separates System ausgebildet und an verschiedenen Positionen
auf einer Oberfläche eines Kochfeldes aufstellbar. An dem Gehäuse sind
darüber hinaus Bedienelemente und Anzeigebereiche angeordnet, welche die Einstellung
und Anzeige der zu überwachenden Temperatur ermöglichen. Die Kommunikation
der Sensorvorrichtung mit einer externen Steuereinheit kann drahtgebunden oder auch
drahtlos durchgeführt werden. Die bekannte Sensorvorrichtung ermöglicht
jedoch nur eine eingeschränkte Erfassungsmöglichkeit. Besonders bei unterschiedlich
dimensionierten Zubereitungsbehältern kann daher die Temperatur nicht in allen
Fällen exakt ermittelt werden.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sensorvorrichtung
zu schaffen, mit welcher eine Temperaturermittlung flexibler und vielfältiger
durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Sensorvorrichtung, welche die Merkmale
nach Patentanspruch 1 aufweist, gelöst.
Eine lösungsgemäße Sensorvorrichtung umfasst ein Gehäuse
und einen in dem Gehäuse angeordneten IR-Sensor. Der zumindest eine IR-Sensor
ist zur Ermittlung einer Temperatur eines auf einer Zubereitungszone eines Zubereitungsfeldes
aufgestellten Zubereitungsbehälters ausgebildet, wobei zur Bestimmung der Temperatur
eine Detektion von Wärmestrahlung, welche von dem Zubereitungsbehälter
abgestrahlt wird, von dem IR-Sensor erfassbar ist. Die Sensorvorrichtung und insbesondere
das Gehäuse sind auf einer Oberseite des Zubereitungsfeldes aufstellbar. Die
Position des IR-Sensors bezüglich der Oberseite ist variabel einstellbar. Der
IR-Sensor ist somit mit variierbarem Höhenniveau bezüglich der Oberseite
des Zubereitungsfeldes bei einem darauf aufgestellten Gehäuse positionierbar.
Dadurch kann eine Sensorvorrichtung geschaffen werden, welche in vielfältiger
Weise und flexibler Ausgestaltung realisiert werden kann. Darüber hinaus kann
durch das variierbare Höhenniveau eine Ermittlung einer Temperatur durch Detektion
einer Wärmestrahlung auch bei unterschiedlichsten Zubereitungsbehältern
relativ präzise ermöglicht werden. Darüber hinaus kann dadurch erreicht
werden, dass das Höhenniveau stets derart eingestellt werden kann, dass eine
günstigste Höhe über der Oberfläche des Zubereitungsfeldes im
Hinblick auf die in dem Zubereitungsbehälter gegebenen Füllhöhe einstellbar
ist.
Die Sensorvorrichtung und insbesondere das Gehäuse sind als separate
Einheit zu dem Zubereitungsfeld ausgebildet und trennbar und somit auch lösbar
von dessen Oberseite. Das Gehäuse ist daher bevorzugt an mehreren Positionen
auf der Oberseite des Zubereitungsfeldes aufstellbar.
Vorzugsweise ist der IR-Sensor asymmetrisch in dem Gehäuse angeordnet
und das Höhenniveau ist abhängig von der Aufstellposition des Gehäuses
auf der Oberfläche des Zubereitungsfeldes einstellbar. Unter der Aufstellposition
wird dabei die Orientierung des Gehäuses beim Aufstellen auf die Oberfläche
verstanden. Das Höhenniveau ist somit davon abhängig, mit welcher Oberfläche
das Gehäuse auf die Oberfläche des Zubereitungsfeldes aufgestellt wird.
Aufgrund der asymmetrischen Anordnung des IR-Sensors in dem Gehäuse können
davon abhängig somit verschiedenste Höhenniveaus der optischen Achse des
IR-Sensors in Bezug auf die Oberfläche des Zubereitungsfeldes eingestellt werden.
Es kann auch vorgesehen sein, dass der IR-Sensor zumindest in einer
Raumrichtung bewegbar in dem Gehäuse angeordnet ist und das Höhenniveau
bei positioniertem Gehäuse durch die Bewegung des IR-Sensors einstellbar ist.
Dadurch kann eine Ausgestaltung realisiert werden, bei der der
IR-Sensor nicht fest in dem Gehäuse positioniert ist, sondern relativ beweglich
zu dem Gehäuse ausgebildet ist. Durch eine derartige Ausgestaltung kann wird
ermöglicht, dass die Sensorvorrichtung und insbesondere das Gehäuse stets
mit der selben Oberfläche auf die Oberfläche des Zubereitungsfeldes aufstellbar
ist und das Gehäuse somit stets eine gleiche Aufstellungsorientierung aufweist.
Die Bewegung des IR-Sensors in dem Gehäuse kann über eine Steuereinheit
eingestellt werden. Das gewünschte Höhenniveau kann dabei über ein
Bedienelement, welches an dem Gehäuse angeordnet ist, eingestellt oder ein
Wert eines gewünschten Höhenniveaus eingegeben werden. Es kann auch vorgesehen
sein, dass ein mechanisches Bedienelement vorgesehen ist, mit welchem der IR-Sensor
manuell in seiner Position verstellbar ist.
Vorzugsweise ist das Gehäuse durch eine magnetische Induktionsvorrichtung
an der Oberfläche befestigbar, wobei an dem Zubereitungsfeld Induktionszonen
ausgebildet sind. Durch diese Induktionszonen können somit bevorzugte Positionsbereiche
der Sensonrvorrichtung auf der Oberfläche des Zubereitungsfeldes vorgegeben
werden. Diese Induktionszonen sind bevorzugt derart angeordnet, dass die Sensorvorrichtung
benachbart zu einer Zubereitungszone positionierbar ist. Eine Induktionszone kann
an einer Unterseite des Zubereitungsfeldes angeordnet sein. Es kann auch vorgesehen
sein, dass die Induktionszone in das Zubereitungsfeld zumindest teilweise integriert
ist. Für die Ausgestaltung der Befestigung des Gehäuses an der Oberfläche
des Zubereitungsfeldes sind dadurch eine Vielzahl an Möglichkeiten gegeben,
welche situationsabhängig im Hinblick auf Platzbedarf und Kosten optimal ausgebildet
werden können.
Vorzugsweise umfasst die Sensoreinrichtung eine Energieversorgungseinheit,
welche in dem Gehäuse angeordnet ist. Dadurch kann gewährleistet werden,
dass die Sensorvorrichtung nicht extern energieversorgt werden muss. Darüber
hinaus umfasst die Sensorvorrichtung bevorzugt eine weitere elektronische Einheit,
welche zur Kommunikation mit zumindest einer externen elektronischen Einheit, beispielsweise
einer Steuereinheit, ausgebildet ist. Als weitere elektronische Einheit umfasst
die Sensorvorrichtung in bevorzugter Weise eine Verstärkereinheit und eine
Temperaturkompensationseinheit. Die Verstärkereinheit und die Temperaturkompensationseinheit
können als eine elektronische Einheit ausgebildet sein. Bevorzugt umfasst die
Sensoreinrichtung somit eine Elektronik, welche zumindest drei Teile aufweist, welche
zur Energieversorgung des Gesamtsystems, zum Datenaustausch mit dem Zubereitungsfeld
und zur Signalvorverstärkung und Temperaturkompensation ausgebildet sind.
Vorzugsweise ist eine Kommunikation zwischen der Sensorvorrichtung
und einer externen elektronischen Einheit drahtlos durch das Kochfeld hindurch durchführbar.
Die Sensorvorrichtung und diese externe elektronische Einheit, insbesondere eine
Steuereinheit, können somit an gegenüberliegenden Seiten des Zubereitungsfeldes
angeordnet sein.
Vorzugsweise umfasst die Sensorvorrichtung auch einen Positionssensor,
welche zur Positionserkennung der gesamten Sensorvorrichtung auf dem Zubereitungsfeld
ausgebildet ist. Durch diesen Positionssensor kann erreicht werden, dass beispielsweise
erkannt wird, wenn die Sensorvorrichtung irrtümlich auf einer Zubereitungszone
des Zubereitungsfeldes aufgestellt ist. Um die Sensorvorrichtung in einem derartigen
Fall vor Überhitzung und somit Beschädigung zu schützen, kann diese
falsche Positionierung erkannt werden und beispielsweise ein optisches und/oder
akustisches Signal ausgegeben werden. Der Positionssensor kann in oder aber auch
an dem Gehäuse an einer Außenseite angeordnet sein.
Die Sensorvorrichtung umfasst in bevorzugter Weise einen Temperatursensor
zur Erfassung der Temperatur der Sensoreinrichtung. Dadurch kann die Betriebssicherheit
nochmals verbessert werden, da bei einer beispielsweise irrtümlichen Aufstellung
der Sensorvorrichtung auf einer Zubereitungszone des Zubereitungsfeldes ein mögliches
Überhitzen frühzeitig erkannt wird und beispielsweise wiederum ein akustisches
und/oder optisches Warnsignal ausgegeben werden kann. Der Temperatursensor kann
beispielsweise als NTC-Widerstand oder als PTC-Widerstand ausgebildet sein, welcher
an einer Wand des Gehäuses angeordnet ist.
Es kann auch vorgesehen sein, dass auf dem Zubereitungsfeld ein oder
mehrere Positionsbereiche als Vertiefungen oder Erhöhungen ausgebildet sind.
Die Positionierung der Sensorvorrichtung erfolgt somit mit Hilfe einer Ausformung
in dem Zubereitungsfeld, wobei das Zubereitungsfeld bevorzugt als Glaskeramikfeld
ausgebildet sein kann. Durch derartige Positionsbereiche können die möglichen
Stellen, an denen die Sensorvorrichtung bevorzugt aufgestellt werden kann und soll
eindeutig gekennzeichnet und auch ersichtlich gemacht werden. Ein fehlerhaftes Aufstellen
kann dadurch verhindert werden. Darüber hinaus kann durch diese Positionsbereiche
die Sensorvorrichtung automatisch in eine Position gebracht bzw. darin gehalten
werden, welche eine optimale und somit präzise Temperaturmessung gestattet.
Das Gehäuse weist zumindest einen Fensterbereich auf, durch welche
eine Wärmestrahlung mittels des IR-Sensors detektierbar ist. Der Fensterbereich
ist zumindest teilweise aus Silizium ausgebildet. Das Silizium wirkt durch eine
geeignete Beschichtung als Filter, welcher nur die Wellenlängen der vom Zubereitungsbehälter
abgegebenen Infrarotstrahlung durchlässt, die für eine zuverlässige
Temperaturbestimmung notwendig sind.
Vorzugsweise ist der IR-Sensor bereichsweise von einer Wärmeisolierung
umgeben. Bevorzugt ist auch die elektronische Einheit, welche zur Signalverstärkung
und Temperaturkompensation ausgebildet ist, von dieser Wärmeisolierung zumindest
bereichsweise umgeben. Durch eine derartige Wärmedämmung können Temperaturschwankungen
reduziert bzw. verhindert werden. Der Fensterbereich kann insbesondere bei einer
Ausgestaltung, bei der der IR-Sensor in dem Gehäuse beweglich angeordnet ist,
auch relativ groß, beispielsweise so groß wie eine gesamte Seitenfläche
der Sensorvorrichtung und insbesondere des Gehäuses, ausgebildet sein.
Vorzugsweise ist an dem Gehäuse zumindest ein Anzeigebereich
und/oder zumindest ein Bedienelement ausgebildet. Dadurch können Betriebsparameter
und Betriebszustände eingestellt und angezeigt werden.
Bevorzugt ist das Gehäuse eckig, insbesondere würfelförmig
ausgebildet. Dadurch ergeben sich eine Mehrzahl an unterschiedlichen Aufstellpositionen,
welche eine vielfältige Variation des Höheniveaus ermöglichen.
Der Datentransfer zwischen dem Zubereitungsfeld, insbesondere dem
Kochfeld, und der Sensorvorrichtung erfolgt bevorzugt drahtlos. Wenn ein Regelalgorithmus
in einer Elektronik des Zubereitungsfeldes abgearbeitet wird, werden Temperatursignale
übermittelt. Wenn ein Regelalgorithmus in dem hier beschriebenen Sensorsystem
abgearbeitet wird, werden Stellsignale für einen Heizkörper der Zubereitungszone
des Zubereitungsfeldes übermittelt. Das Zubereitungsfeld übermittelt Informationen
an die Sensorvorrichtung, welche dem Nutzer über Anzeigeelemente am Gehäuse
dargestellt werden können. Der Datentransfer kann durch Infrarotsignale oder
aber auch per Funk (RF-Signale) erfolgen. Bei einer Datenübertragung per Funk
bietet sich eine Energieversorgung des hier beschriebenen Systems durch Induktion
an. Hierfür kann es sinnvoll sein, die ohnehin vorhandenen Antennen doppelfunktional
zu verwenden. Einerseits kann dabei diese Antenne zur Energieübertragung andererseits
zur Datenübertragung herangezogen werden.
Durch die vorgeschlagene Sensorvorrichtung kann eine mobile Einheit
mit induktiver Energieversorgung, eigenen Bedienelementen und eigenen Anzeigen geschaffen
werden.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die Sensorvorrichtung an einer
Seitenwand oder einem Griff eines Zubereitungsbehälters angeordnet bzw. befestigt
ist. Die Befestigung kann dabei über Magnete oder durch ein Anhängen an
dem Griff des Zubereitungsbehälters durchgeführt werden. Dadurch kann
eine sehr präzise Temperaturmessung gewährleistet werden, auch dann, wenn
das Kochgeschirr bzw. der Zubereitungsbehälter nicht korrekt auf der Zubereitungszone
bzw. der Kochstelle platziert ist. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführung kann
darin gesehen werden, dass der Temperatursensor auch als relativ kostengünstiger
Kontaktfühler ausgeführt sein kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung eines Zubereitungsfeldes
eines Haushaltgeräts mit einer erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
gemäß einem Ausführungsbeispiel;
2 eine schematische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen
Sensorvorrichtung; und
3 eine Vorderansicht einer schematisch dargestellten
erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Sensorvorrichtung
1, welche als separate Einheit ausgebildet ist. Darüber hinaus ist
in 1 in perspektivischer Weise ein Zubereitungsfeld
2 gezeigt, welches einem nicht dargestellten Haushaltgerät, insbesondere
einem Elektroherd, zugeordnet ist. Das Zubereitungsfeld 2, nachfolgend
als Kochfeld 2 bezeichnet, ist im Ausführungsbeispiel als Glaskeramik-Kochfläche
ausgebildet. Die Sensorvorrichtung 1 ist im Ausführungsbeispiel würfelartig
ausgebildet und umfasst ein Gehäuse 11, in dem ein IR-Sensor
12 fest positioniert angeordnet ist. Die würfelartige Sensorvorrichtung
1 umfasst Seitenflächen 11a, 11b, 11c,
11d sowie eine Rückseite 11e (2)
und eine Vorderseite 11f. In der Vorderseite 11f ist ein Fensterbereich
11g ausgebildet, durch welchen der IR-Sensor 12 Wärmestrahlung
detektieren kann.
Das Kochfeld 2 weist im Ausführungsbeispiel vier als
Kochzonen 21, 22, 23 und 24 ausgebildete Zubereitungszonen
auf. Jede dieser Kochzonen 21 bis 24 kann jeweils durch eine eigene
Heizeinrichtung (nicht dargestellt), welche benachbart zu einer Unterseite
2b des Kochfeldes 2 in den jeweiligen Bereichen der Kochzonen
21 bis 24 angeordnet sind, geheizt werden. Die
nicht dargestellten Heizelemente sind mit einer Steuereinheit 27 verbunden
und die Heizleistung dieser Heizelemente ist über die Steuereinheit
27 steuerbar.
In beispielhafter Darstellung ist auf einer Oberseite 2a
des Kochfeldes 2 im Bereich der Kochzone 24 ein Zubereitungsbehälter
in Form eines Kochtopfes 3 aufgestellt.
Die Sensorvorrichtung 1 ist mobil ausgebildet und kann auf
der Oberseite 2a des Kochfeldes 2 frei aufgestellt werden. Zur
Detektion der Wärmestrahlung des Kochtopfs 3 ist eine optimale Position
der Sensorvorrichtung 1 durch den Positionierbereich 25 vorgesehen.
Dieser beispielhaft dargestellte Positionierbereich 25 ist als Vertiefung
ausgebildet, in welche die Sensorvorrichtung 1 einsetzbar ist. Es kann
dabei vorgesehen sein, dass die Sensorvorrichtung 1 mit einer der vier
Seitenwände 11a bis 11d aufstellbar ist. Aufgrund einer asymmetrischen
Anordnung des IR-Sensors 12 in dem Gehäuse 11 kann somit
abhängig davon, welche dieser Seitenflächen 11a bis
11d nach unten in Richtung des Positionierbereichs 25 orientiert
ist, ein unterschiedliches Höhenniveau der optischen Achse des IR-Sensors
12 bezüglich der Oberfläche 2a des Kochfeldes
2 eingestellt werden.
Im Ausführungsbeispiel ist zur vereinfachten Darstellung lediglich
ein spezifizierter Positionierbereich 25 schematisch ausgebildet und dargestellt.
Sowohl die Anzahl als auch die Orientierung und auch die relative Positionierung
dieses Positionierbereichs 25 kann in vielfältiger und situationsabhängiger
Weise ausgestaltet werden. Die Sensorvorrichtung 1 ist in dem Positionierbereich
25 derart einzusetzen, dass der IR-Sensor 12 durch den Fensterbereich
11e in Richtung des Kochtopfs 3 orientiert ist.
Indem in der Oberseite 2a des Kochfeldes 2 der Positionierbereich
25 als Vertiefung ausgebildet ist, kann sowohl eine Energieübertragung
als auch ein Datentransfer zu an der Unterseite 2b angeordneten Komponenten
verbessert werden, da das Kochfeld 2 dort dünner ist. Im Ausführungsbeispiel
ist die Sensorvorrichtung 1 über eine magnetische Induktionsvorrichtung
an der Oberseite 2a bzw. in den Positionierbereich 25 befestigbar.
Zur Realisierung der Induktionsvorrichtung umfasst die Sensorvorrichtung
1 ein Antennensystem 16 (2), welches
zwei gekreuzt angeordnete Antennen 16a und 16b(3)
umfasst. Des Weiteren ist an der Unterseite 2b des Kochfeldes
2 ein Element 26 angeordnet, welches der magnetischen Induktionsvorrichtung
zugeordnet ist. Durch die induktive Kopplung zwischen den Antennen 16a
und 16b und diesem Element 26 kann eine magnetische Befestigung
der Sensorvorrichtung 1 erreicht werden. Durch den Positionierbereich
25 und dem Element 26 ist eine Induktionszone ausgebildet.
In 2 ist eine schematische Schnittdarstellung
eines Ausführungsbeispiels einer Sensorvorrichtung 1 gezeigt. Wie
dabei zu erkennen ist, ist der IR-Sensor 12 im linken oberen Bereich des
Gehäuses 11 angeordnet. Der IR-Sensor 12 umfasst ein Filterglas
12a, wobei der IR-Sensor mit seiner optischen Achse in Richtung des Fensterbereichs
11g orientiert ist. In dem Gehäuse 11 ist des Weiteren eine
elektronische Einheit 13 angeordnet, welche mit dem IR-Sensor
12 elektrisch verbunden ist und zur Signalverstärkung und Temperaturkompensation
ausgebildet ist.
Darüber hinaus umfasst die Sensorvorrichtung 1 eine
in dem Gehäuse 11 angeordnete Energieversorgungseinheit
14 und eine weitere elektronische Einheit 15, welche zur Kommunikation
und zum Datentransfer ausgebildet ist. Die Energieversorgungseinheit 14
und die Einheit 15 sind mit der Einheit 13 elektrisch verbunden.
Auch die Energieversorgungseinheit 14 ist mit der Einheit 15 elektrisch
verbunden. Darüber hinaus ist die Energieversorgungseinheit 14 und
die Einheit 15 mit einem Antennensystem 16 verbunden, wobei das
Antennensystem 16 die bereits erwähnten gekreuzt angeordneten Antennen
16a und 16b umfasst.
Wie aus der Darstellung in 2 zu erkennen
ist, ist der IR-Sensor 12 und die Einheit 13 von einer Wärmeisolierung
17 umgeben. Dadurch können Temperaturschwankungen reduziert bzw. verhindert
werden.
An der Rückseite 11e des Gehäuses 11 sind
beispielhaft zwei Anzeigebereiche 18a und 18b angeordnet. Darüber
hinaus sind an dieser Rückseite 11e auch beispielhaft dargestellte
Bedienelemente 19a und 19b angeordnet. Sowohl die Anzeigebereiche
18a und 18b als auch die Bedienelemente 19a und
19b sind mit der Einheit 15 elektrisch verbunden.
Im Ausführungsbeispiel ist das Antennensystem 16 benachbart
zur Seitenfläche 11d des Gehäuses 11 angeordnet. Bevorzugt
kann daher vorgesehen sein, dass die Sensorvorrichtung 1 mit der Seitenfläche
11b in dem Positionierbereich 25 einsetzbar ist. Dies bewirkt
dann eine besonders effektive Energieübertragung und einen besonders effektiven
Datentransfer. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Sensorvorrichtung
1 mit der Seitenfläche 11a oder der Seitenfläche
11b oder der Seitenfläche 11c nach unten orientiert in dem
Positionierbereich 25 einsetzbar ist. Auch dann kann noch eine ausreichende
Energieversorgung und ein problemloser Datentransfer durch die in 2
gezeigte Ausgestaltung realisiert werden.
Im Ausführungsbeispiel erfolgt somit sowohl die
Energieübertragung als auch der Datentransfer und die Kommunikation mit der
Steuereinheit 27 drahtlos. Die Signalübertragung erfolgt dabei durch
das Kochfeld 2 hindurch.
Die durch die Sensorvorrichtung 1 und insbesondere durch
den IR-Sensor erfasste Wärmestrahlung, welche von dem Kochtopf 3 abgestrahlt
wird, erfolgt in an sich bekannter Weise, indem durch den IR-Sensor 12
an einer Seitenwand des Kochtopfs 3 ein Messfleck erzeugt wird. Eine bekannte
Messvorrichtung ist beispielsweise aus der DE
195 41 632 A1 bekannt. Durch die in einfacher und vielfältiger Weise
unterschiedlich auf der Oberseite 2a positionierbare Sensonrvorrichtung
1 kann ein unterschiedliches Höhenniveau eingestellt werden.
Der Fensterbereich 11g weist bevorzugt eine Siliziumbeschichtung
auf. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass eine Germaniumbeschichtung oder eine
kombinierte Silizium-Germaniumbeschichtung angebracht ist.
In 3 ist in schematischer Weise eine
Vorderansicht gezeigt, bei der die asymmetrische Anordnung des IR-Sensors
12 in dem Gehäuse 11 zu erkennen ist. In der beispielhaften
Anordnung ist der IR-Sensor 12 derart in dem Gehäuse 11 fest
positioniert, dass er von der Seitenfläche 11b zwei Längeneinheiten
und von der Seitenfläche 11d drei Längeneinheiten entfernt ist.
Darüber hinaus ist die Anordnung derart gewählt, dass der IR-Sensor
12 von der Seitenfläche 11a eine Längeneinheit und von
der Seitenfläche 11c vier Längeneinheiten entfernt ist. Die gezeigte
Position des IR-Sensors 12 ist lediglich beispielhaft und kann in vielfältiger
anderer Weise ausgestaltet sein. Wesentlich ist lediglich die asymmetrische Anordnung,
um im Hinblick auf ein Aufstellen der Sensorvorrichtung 1 auf der Oberseite
2a des Kochfeldes 2 unterschiedliche Höhenniveaus bezüglich
der Oberfläche 2a einstellen zu können. Wird die Sensorvorrichtung
1 mit der Seitenfläche 11e auf die Oberseite 2a
oder in den Positionierbereich 25 aufgestellt bzw. eingesetzt, so ist gemäß
der Darstellung in 3 der IR-Sensor 12 und
insbesondere sein Erfassungsbereich drei Längeneinheiten über der Oberfläche
2a angeordnet. Wird die Sensorvorrichtung 1 beispielsweise mit
der Seitenfläche 11a auf die Oberseite 2a gesetzt, so ist
der IR-Sensor 12 lediglich eine Längen- bzw. Höheneinheit über
der Oberseite 2a positioniert. Entsprechend kann die Sensorvorrichtung
1 auch mit der Seitenfläche 11b oder 11c auf die
Oberseite 2a aufgesetzt werden, wobei sich dann Höhenniveaus mit zwei
Längeneinheiten bzw. vier Längeneinheiten ergeben. Bei einem Einsetzen
der Sensorvorrichtung 1 in den als Vertiefung ausgebildeten Positionierbereich
25 reduzieren sich diese Höhenniveaus dann jeweils um die Tiefe des
Positionierbereichs 25.
Die gekreuzten Antennen 16a und 16b sind jeweils
im Wesentlichen parallel zu zwei gegenüberliegenden Seitenflächen
11a bis 11d angeordnet, wodurch eine bestmögliche Induktionswirkung
erzielt werden kann.