Die Erfindung betrifft eine Federkernmatratze, sowie eine Vorrichtung
zum Rollen einer solchen Federkernmatratze zu einem Matratzenwickel, gemäß
dem Oberbegriff von Anspruch 1 und 8.
Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Arten von Matratzen
bekannt, die als mehr oder minder bequeme ergonomisch geformte Schlafunterlagen
dienen.
Bei den in diesem Zusammenhang eingesetzten Federkernmatratzen wird
eine Anordnung von einer Vielzahl von zusammenhängenden Federkernen, insbesondere
in Form von Taschenfederkernen oder Bonell-Federkernen, als Federkernkörper
in einer vorbereiteten Wanne aus Schaumstoffteilen positioniert, die zuvor durch
entsprechendes Zuschneiden und Verkleben der Schaumstoffteile erstellt werden muss.
Nach dem Einsetzen des Federkernkörpers in die Schaumstoff Wanne
wird diese dann üblicherweise durch Aufkleben eines die gesamte Oberseite der
Matratze überspannenden Schaumstoffdeckels verschlossen, der sowohl mit den
Rändern der Schaumstoff Wanne, als auch zumindest punktweise mit den Stirnflächen
der Federkerne verklebt wird.
Aufgrund der großen Anzahl von benötigten Schaumstoffteilen
und dem Einsatz von Kleber ist der Fertigungsaufwand vergleichsweise hoch, wodurch
es aufgrund der überwiegend manuell ausgeführten Arbeiten bei der Erstellung
der Schaumstoffwannen zu hohen Herstellungskosten kommt.
Darüber hinaus stellt es bei den bekannten Federkernmatratzen
ein Problem dar, dass diese sich im Gegensatz zu bekannten reinen Schaumstoffmatratzen
oder Latexmatratzen nicht in den üblichen Rollvorrichtungen – wie sie
beispielsweise aus der DE 196 29 606 C2
bekannt sind – zu einem Matratzenwickel zusammen rollen lassen. Dies ist
unter anderem darauf zurückzuführen, dass es aufgrund der durch die Vorspannung
der Federn in den Federkernen hervorgerufenen geringen Steilheit der Federkernlinie
mitunter problematisch ist, die Federkernmatratze durch Reibschluss mittels der
auf der Oberseite und Unterseite anliegenden Vorformrollen in den nachgeordneten
Kompressionsspalt und durch diesen hindurch in die Wickeltrommel zu fördern,
in welcher die Matratze dann in bekannter Weise in mehreren übereinander liegenden
Lagen zu einem Matratzenwickel zusammengerollt und anschließend durch einen
Auswurfstempel seitlich in eine Kunststofffolie oder einen Kunststoffsack hinein
herausgedrückt wird.
Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Federkernmatratze zu schaffen, die sich mit weniger Arbeitsschritten und damit
in kostengünstigerer Weise fertigen lässt.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
zum Rollen einer solchen Federkernmatratze zu einem Matratzenwickel zu schaffen,
welcher sich aufgrund des reduzierten Raumbedarfs kostengünstig lagern und
transportieren lässt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von
Anspruch 1 und 8 gelöst.
Gemäß der Erfindung umfasst eine Federkernmatratze eine
erste, den Liegebereich aufweisende Seite und eine dieser gegenüberliegende
zweite Seite, die als Auflagefläche dient, auf der die Matratze z. B. auf einem
Lattenrost eines Bettgestells aufliegt.
Die Federkernmatratze umfasst weiterhin eine Vielzahl von miteinander
verbundenen, insbesondere in Reihen angeordneten Federkernen, bevorzugt Taschenfederkernen,
die im Bereich des Liegebereichs durch eine die oberen Stirnflächen der Federkerne
überdeckende Polsterung abgedeckt sind.
Gemäß der Erfindung ist der Liegebereich, in welchem die
Polsterung, vorzugsweise eine rechteckig zugeschnittene Schaumstoffplatte oder Kokosplatte
mit einer Stärke von beispielsweise von 2,5 bis 7 cm, bevorzugt durch punktförmiges
Verkleben mit den Stirnflächen der Federkerne des Liegebereichs aufgenommen
ist, als Vertiefung oder Ausnehmung ausgestaltet. Diese Vertiefung wird dadurch
definiert, dass die dem Liegebereich zugeordneten Federkerne eine reduzierte Höhe
von z.B. 8 cm besitzen und von weiteren randseitigen Federkernen umgeben werden,
die eine demgegenüber größere Höhe von beispielsweise 12 cm
aufweisen.
Anders ausgedrückt, wird die dem Liegebereich zugeordnete Vertiefung
durch Federkerne mit einer ersten Höhe und darum herum in Reihen angeordnete
und mit diesen verbundene zweite Federkerne definiert, deren Höhe größer
ist als die Höhe der ersten Federkerne.
Die zweiten Federkerne sind dabei bevorzugt in zwei nebeneinander
liegenden Reihen um den Liegebereich herum angeordnet, können jedoch auch als
Einzelreihe oder in Form von drei oder auch mehr Reihen um den Liegebereich herum
angeordnet sein.
Durch die Erfindung ergibt sich aufgrund des Wegfalls der aufwendig
zu fertigenden Schaumstoffwanne der Vorteil, dass die erfindungsgemäße
Federkernmatratze mit erheblich weniger Arbeitsschritten und in
kürzerer Zeit gefertigt werden kann.
Hierzu wird in einem ersten Arbeitsschritt der Federkernkörper
bestehend aus den kürzeren, im Liegebereich angeordneten Federkernen sowie
den in zwei Reihen darum herum angeordneten weiteren Federkernen durch Verbinden
der Federkerne miteinander erstellt, was im Falle von Taschenfederkernen in der
Regel maschinell durch Vernähen erfolgen kann.
In einem zweiten Arbeitsschritt wird die Schaumstoffplatte durch Abtrennen
einer Schaumstoffbahn erhalten, die bevorzugt eine der Breite der Vertiefung entsprechende
Breite aufweist, und die Schaumstoffplatte anschließend unter Zugabe von Klebstoff
in die Ausnehmung eingelegt und mit den Stirnflächen der kürzeren ersten
Federkerne verklebt.
Die bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eingesetzten
Federkerne sind bevorzugt Taschenfederkerne, die durch Vernähen der bei einer
Anordnung in Form von in Reihen aneinander liegenden Stoßlinien der Ummantelungen
oder Taschen in bekannter Weise bevorzugt maschinell miteinander verbunden werden,
um den Federkernkörper in einer gewünschten Größe bereitzustellen.
Um eine für den Körper angenehme Auflage und zudem eine
Stabilisierung des gesamten Federkernkörpers sowie der aufgebrachten Polsterungen
zu erhalten, kann die gesamte Anordnung von Federkernkörper und Polsterungen
anschließend mit einem Schutzüberzug versehen werden, der neben einer
äußeren Lage eines strapazierfähigen, körperfreundlichen Gewebes,
zudem noch eine innere dünne Schaumstofflage besitzen kann, um eine zusätzliche
Polsterung im Bereich der Stirnflächen sowie der rückseitigen Stirnflächen
der Federkerne und auch der weiteren Federkerne im Randbereich zu erhalten.
Der Schutzüberzug kann beispielsweise als ein entsprechend vorbereiteter
taschenförmiger Überzug bereitgestellt werden kann, in welchen die geformte
Matratze z.B. durch einen Schlitz hindurch von einer Seite her eingeschoben wird,
der anschließend durch einen Reißverschluss oder dergleichen verschlossen
wird.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
kann es zur Bildung einer Wendematratze, die auf beiden Seiten einen entsprechenden
Liegebereich besitzt, vorgesehen sein, dass eine in gleicher Weise wie die erste
Vertiefung ausgestaltete zweite Vertiefung auf der gegenüberliegenden zweiten
Seite der Federkernmatratze geformt wird, die in entsprechender Weise durch eine
zweite Polsterung ausgefüllt wird, die mit den rückseitigen Stirnflächen
der dem Liegebereich zugeordneten kürzeren Federkerne verklebt oder vernäht
ist.
Die Federkerne können hierbei beispielsweise einen Durchmesser
im Bereich von 5 cm bei einer Drahtstärke von beispielsweise 2 mm besitzen.
Anstelle des zuvor beschriebenen Schaumstoffmaterials zum Ausfüllen
der ersten und/oder zweiten Vertiefung, kann es ebenfalls vorgesehen sein, dass
ein anderes im Zusammenhang mit der Fertigung von Matratzen her bekanntes Material,
wie beispielsweise Kokos, zum Einsatz gelangt, wobei durch die erfindungsgemäße
Konstruktion bei einer Wendematratze auch die Möglichkeit eröffnet wird,
die erste Vertiefung mit einer Kokosmatte und die zweite Vertiefung mit einer entsprechenden
Schaumstoffplatte auszufüllen, welche dementsprechend in vorteilhafter Weise
mit einem jeweils geeigneten Kleber mit den zugehörigen Stirnflächen der
Federkerne verklebt werden.
Nach einem weiteren der Erfindung zu Grunde liegenden Gedanken eignen
sich die zuvor beschriebenen Federkernmatratzen in vorteilhafter Weise dazu, zu
einem Federkern-Matratzenwickel zusammengerollt zu werden, wie er bisher sonst lediglich
von reinen Schaumstoff oder Latexmatratzen her bekannt ist.
Hierbei begünstigt die unterschiedliche Höhe der Federkerne
im Liegebereich sowie im Randbereich den Aufrollvorgang, wodurch sich die Möglichkeit
eröffnet, die erfindungsgemäßen Federkernmatratzen bei Vornahme entsprechender
geringfügiger Modifikationen, selbst in Rollvorrichtungen zusammenzurollen,
die sonst lediglich zum Zusammenrollen von reinen Schaumstoffmatratzen geeignet
sind.
Dementsprechend umfasst eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Rollen einer Federkernmatratze zu einem Matratzenwickel eine Vorkompressionseinheit,
der die Federkernmatratze mit ihrer ursprünglichen Dicke im unkomprimierten
Zustand zugeführt wird. Der Vorkompressionseinheit, die insbesondere auch einen
Zuführtisch umfassen kann, auf dem die Matratze im unkomprimierten Zustand
aufliegt, ist eine beispielsweise aus der eingangs genannten DE
196 29 606 C2 bekannte Wickeltrommel mit einem eingangsseitigen Kompressionsspalt
nachgeordnet, der eine erste und eine zweite Rolle umfasst, die in einem Abstand
zueinander angeordnet sind, der im Wesentlichen der Enddicke einer Matratzenlage
im fertigen Matratzenwickel entspricht.
Die Vorkompressionseinheit weist eine Vielzahl von Vorformrollen auf,
die zur Bildung eines trichterförmigen Einlaufbereichs in Abstand zu einer
Zuführebene, beispielsweise zur Oberfläche eines Zuführtisches, angeordnet
sind, entlang welcher die unkomprimierte Matratze in Richtung des
Kompressionsspalts zugeführt wird.
Die erfindungsgemäße Rollvorrichtung zeichnet sich dadurch
aus, dass die Vorformrollen über eine Verstelleinrichtung in einer im Wesentlichen
senkrecht zur Zuführebene verlaufenden Richtung einzeln oder auch gruppenweise
verfahrbar sind, derart, dass die auseinander gefahrenen Vorformrollen nach dem
Zuführen der Matratze gruppenweise und bevorzugt auch in Etappen in Anlage
mit der ersten und zweiten Seite der Matratze gebracht werden, um diese flächig
komprimieren.
Die Vorformrollen sind beispielsweise über eine Exzentereinrichtung
verstellbar und werden einzeln oder auch in Gruppen durch einen entsprechenden,
bevorzugt winkellagegeregelten Motor angetrieben, um die Matratze im einfachsten
Falle unter Ausübung einer Reibungskraft – die in diesem Falle jedoch
in vorteilhafter Weise großflächig durch eine Vielzahl von Rollen gleichzeitig
auf die Matratze übertragen wird – in den Kompressionsspalt zu fördern.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfassen die
Vorformrollen jedoch Eingriffselemente in Form von Nocken, die – in axialer
Richtung der Vorformrollen betrachtet – z.B. nebeneinander im Abstand von
einem Federkerndurchmesser – über den Umfang der Vorformrollen hinweg
angeordnet sind, und die zur Erzeugung eines Formschlusses für den Transport
der Federkernmatratzen formschlüssig in die Stirnflächen der Federkerne
eingreifen.
Hierbei ist es nach einer weiteren Ausgestaltung des der Erfindung
zugrunde liegenden Gedankens möglich, dass die Nocken zweier benachbarter Vorformrollen
kammartig ineinander greifen, wozu die Nocken einer ersten Vorformrolle mit einer
zentralen nutartigen Ausnehmung, und die Nocken der vorhergehenden und nachfolgenden
Vorformrolle mit einem schmaleren, in die Ausnehmung eintauchenden Nocken versehen
sind. Hierdurch können die Vorformrollen dichter beieinander angeordnet werden
und nacheinander fortlaufend in die zu komprimierende Matratze, bzw. die Stirnflächen
der Federkerne eingreifen, um jeweils eine formschlüssige Verbindung zu erzeugen,
welche die mitunter nicht unbeachtlichen Kräfte zum Vorschub der Matratzen
überträgt.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand
von bevorzugten Ausführungsformen beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
1 eine schematische Aufsicht auf eine erfindungsgemäße
Federkernmatratze in teilweise transparenter Darstellung,
2 eine schematische abgebrochene Querschnittsansicht
durch eine erfindungsgemäße Matratze,
3 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Rollen einer Federkernmatratze zu einem Matratzenwickel und
4 eine teilweise abgebrochene Aufsicht auf zwei mit
Nocken versehene Vorformrollen zum formschlüssigen Transport der Federkernmatratzen
in der Vorkompressionseinheit.
Wie in 1 und 2
gezeigt ist, umfasst eine erfindungsgemäße Federkernmatratze
1 eine erste Seite 2 und eine zweite Rückseite
4 sowie einen Federkernkörper 6, der aus einer Vielzahl von
in Reihen angeordneten Federkernen 8a und 8b besteht, die beispielsweise
im Falle von Taschenfederkernen durch Vernähen der die metallenen Federn enthaltenden
Taschen an den seitlichen Stoßstellen maschinell erzeugt wird.
Wie der Darstellung von 2 weiterhin entnommen
werden kann, besitzen die ersten Federkerne 8a, die unterhalb eines in
1 gezeigten bevorzugt recheckigen Liegebereichs
10 angeordnet sind, eine Länge oder Höhe H1, die beispielsweise
8 cm beträgt, und die kleiner ist als die Höhe H2 der zweiten Federkerne
8b, die gemäß der Darstellung von 1
in zwei parallel verlaufenden umlaufenden Reihen 12, 14 um die
ersten, den Liegebereich 10 der Matratze bildenden Federkerne
8a herum angeordnet sind, und die auf Grund des Überstandes bzw. der
Höhendifferenz eine dem ersten Liegebereich 10 zugeordnete Vertiefung
16 bilden, in welche eine in der Querschnittsdarstellung von
2 gezeigte erste Polsterung 18 eingesetzt
ist, deren Ränder im wesentlichen tangential an den inneren Rändern der
den Randbereich 20 definierenden längeren Federkerne 8b anliegt.
Wie der Darstellung von 2 weiterhin entnommen
werden kann, besitzt die erste Polsterung 18 eine Höhe, die im wesentlichen
der Höhendifferenz H2-H1 zwischen den Stirnflächen 22b der zweiten
randseitigen Federkerne 8b und den Stirnflächen 20a der ersten
kürzeren Federkerne 8a entspricht.
Die Polsterung 18 ist hierbei bevorzugt durch nicht dargestellten
Klebstoffzumindest punktweise mit den Stirnflächen 22a verbunden,
und schließt auf ihrer Oberseite bevorzugt im wesentlichen bündig mit
den Stirnflächen 22b der zweiten Federkerne 8b ab.
Gemäß der Darstellung von 2
ist zur Bildung einer in 2 gezeigten Wendematratze
auch die der ersten Seite 2 gegenüber liegende, normalerweise
als Auflage dienende zweite Rückseite 4 mit einer zweiten Polsterung
24 versehen, die in der gleichen Weise wie die erste Polsterung
18 bevorzugt als passgenau zugeschnittene rechteckige Schaumstoffplatte
in die durch die rückseitigen Stirnflächen 26a und
26b definierte rückseitige Ausnehmung oder Vertiefung 28
eingeklebt ist.
Um den Federkernkörper 6 herum ist bevorzugt ein den
Federkernkörper schützender und gleichzeitig auch stabilisierender Überzug
30 aus textilem Material angeordnet der bevorzugt die Form einer Tasche
besitzt, in die der Federkernkörper 6 eingeschoben wird.
Gemäß der Darstellung von 3
umfasst eine Vorrichtung 100 zum Wickeln der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen
Federkernmatratze 1 zu einem in den Figuren nicht näher bezeichneten
Matratzenwickel eine Vorkompressionseinheit 102, welcher die Federkernmatratze
1 mit einer ersten Ausgangsdicke H2 entlang einer z.B. durch die Oberseite
eines Zufuhrtisches 104 definierten Zuführebene 106 zugeführt
wird. In der Vorkompressionseinheit 102 sind eine Vielzahl von Vorformrollen
108a, 108b angeordnet, die, wie in 3
gezeigt, beiderseits der Zuführebene 106 angeordnet sein können
und die einen in 3 in übertriebener Weise zusammenlaufend
dargestellten trichterförmigen Einlaufbereich bilden, entlang welchem die Matratze
1 in Richtung des Pfeils 110 zugeführt wird.
Am Ende des trichterförmigen Einlaufbereichs ist eine aus dem
Stand der Technik an sich bekannte Rolleinheit 112 angeordnet, welche eine
erste und eine zweite Rolle 114a, 114b umfasst, die in einem bevorzugt
veränderbaren Abstand zueinander angeordnet sind, und die einen Kompressionsspalt
116 definieren, durch welchen hindurch die Matratze 1 gefördert
wird, um anschließend im inneren der eine Wickeltrommel bildenden radial auseinander-
und zusammenfahrbaren Rollen 118 sukzessive in mehreren Lagen übereinander
zu einem Matratzenwickel zusammengerollt zu werden, der anschließend über
eine in den Zeichnungen nicht näher gezeigte bekannte Auswurfeinheit in axialer
Richtung aus der Rolleinheit 112 heraus in einen vorbereiteten Kunststoffsack
oder eine Kunststofffolie hinein gepresst wird, um den Matratzenwickel im zusammengerollten
Zustand unter hohem Druck in seiner rollenartigen Form zu halten, in welcher der
Wickel dann in vorteilhafter Weise transportiert, gelagert sowie auch verkauft werden
kann.
Wie der Darstellung von 3 sowie auch
4 weiterhin entnommen werden kann, sind die Vorformrollen
108a, 108b mit Nocken 120a und 120b versehen,
die jeweils paarweise aufeinander gegenüber liegenden Seiten einer jeden Vorformrolle
108a, 108b angeordnet sind.
Wie hierbei der Darstellung von 4 im
Detail entnommen werden kann, sind zur Verringerung des Abstandes zwischen zwei
Vorformrollen 108a, 108b die ersten Nocken 120a als zentrale,
im Querschnitt rechteckige Nocken ausgestaltet, wohingegen die Nocken
120b eine im Querschnitt U-förmige Gestalt besitzen, in deren Zentrum
die ersten Nocken 120a zur Reduzierung des Abstandes zwischen den beiden
Vorformrollen 108a, 108b kammartig eintauchen.
Wie in der Darstellung von 3 anhand der
hier lediglich schematisch in gepunkteten Linien eingezeichneten Federkerne
8 angedeutet ist, sind die Vorformrollen 108a, 108b in
einem solchen Abstand zueinander angeordnet, dass die Nocken jeweils in die Stirnflächen
der Federkerne 8 eintauchen, und hierdurch eine zumindest teilweise formschlüssige
Verbindung zwischen den Federkernen und den Nocken erzeugen, welche die im Falle
von Federkernmatratzen mitunter sehr hohen Vortriebskräfte ohne ein Durchrutschen
der Nocken auf der Oberseite der Matratze 1 übertragen.
Wie der Darstellung von 3 weiterhin entnommen
werden kann, sind die Vorformrollen hierbei über eine in 3
beispielhaft als verschwenkbare Einheit dargestellte Versteileinrichtung
122 relativ zueinander in einer senkrecht zur Zuführebene
106 verlaufenden Richtung verfahrbar, was beispielsweise dadurch erfolgen
kann, dass die Vorformrollen 108a an einem gemeinsamen Gestell
124 aufgenommen sind, welches über nicht näher gezeigte Antriebe
in Richtung des Pfeils 126 auf- und abwärts bewegbar ist.
In gleicher Weise ist es möglich, dass die in dieser Weise gleichzeitig
flächig auf die Oberseite und auch die Unterseite der zu komprimierenden Matratze
1 wirkenden Vorformrollen 108a, 108b durch einen Exzentermechanismus
oder eine sonstige bekannte lineare Verstelleinrichtung gemeinsam linear in Richtung
zur Zuführebene 106 hin verfahren werden, anstelle wie in
3 gezeigt, verschwenkt zu werden.
- 1
- Federkernmatratze
- 2
- erste Seite
- 4
- zweite Rückseite
- 6
- Federkernkörper
- 8a
- erste kure Federn
- 8b
- zweite lange Federn
- 10
- Liegebereich
- 12
- erste Reihe
- 14
- zweite Reihe
- 16
- Vertiefung
- 18
- erste Polsterung
- 20
- Randbereicht
- 22a
- Stirnflächen der kurzen Federn
- 22b
- Stirnflächen der langen Federn
- 24
- zweite Polsterung
- 26a
- rückseitige Stirnflächen der kurzen Federn
- 26b
- rückseitige Stirnflächen der langen Federn
- 28
- zweite rückseitige Vertiefung
- 30
- Überzug
- H1
- Höhe der ersten Federkerne
- H2
- Höhe der zweiten Federkerne
- 100
- Rollvorrichtung
- 102
- Vorkompressionseinheit
- 104
- Zuführtisch
- 106
- Zuführebene
- 108a
- Vorformrolle
- 108b
- Vorformrolle
- 110
- Pfeil
- 112
- Rolleinheit
- 114a
- Rollen des Kompressionsspalts
- 114b
- Rollen des Kompressionsspalts
- 116
- Kompressionsspalt
- 118
- Walzen
- 120a
- erster Nocken
- 120b
- zweiter Nocken
- 122
- Verstelleinrichtung
- 126
- Pfeil