Die Erfindung betrifft ein Montagesystem zur Montage von Verkleidungsblechen
an einem Gebäude, mit einer Mehrzahl von einteiligen Halteelementen, die jeweils
einen mit einer Trag- oder Unterkonstruktion des Gebäudes verbindbaren Fußteil
und einen Kopfteil umfassen, der sich mit überlappenden Profilrändern
benachbarter Verkleidungsbleche in Eingriff bringen lässt. Die Erfindung betrifft
weiter eine Fassaden- oder Dachverkleidung an einem Gebäude, mit einer Mehrzahl
von Verkleidungsblechen und einer Mehrzahl von einteiligen Halteelementen, welche
die Verkleidungsbleche tragen und jeweils einen mit einer Trag- oder Unterkonstruktion
des Gebäudes verbundenen Fußteil und einen mit überlappenden Profilrändern
benachbarter Verkleidungsbleche im Eingriff stehenden Kopfteil umfassen.
Zur Dacheindeckung bzw. Außenverkleidung größerer Gebäude
wie Flughäfen, Sportstätten, Messehallen, Bahnhöfen und Lagerhallen
werden häufig selbsttragende Verkleidungsbleche in Form von großflächigen,
langgestreckten Tafeln oder Bahnen eingesetzt, wobei vor allem Wellprofile, Trapezprofile
und Stehfalzprofile zum Einsatz kommen. Die zuletzt genannten Stehfalzprofile weisen
an ihren entgegengesetzten Längsseiten jeweils einen Stehfalz auf, dessen umgebogener
freier Rand bei der Montage der Verkleidungsbleche mit einem ebenfalls umgebogenen
freien Rand des Stehfalzes des benachbarten Profils zur Überlappung gebracht
und um die Kopfteile der unter der Stoßfuge angeordneten und als Abstützung
dienenden Halteelemente herum zugefalzt wird, um für eine regendichte Verbindung
der Profile zu sorgen und ein Abheben infolge von Windsog oder dergleichen zu verhindern.
Eine Fassaden- oder Dachverkleidung mit solchen Stehfalzprofilen ist
zum Beispiel aus der DE 101 44 119 A1
bekannt.
Die WO 98/53158 A1 offenbart ein Halteelement für eine Fassaden-
oder Dachverkleidung der eingangs genannten Art, bei dem der Fußteil starr
mit einer Trag- oder Unterkonstruktion verbunden ist und bei dem der Kopfteil in
Bezug zum Fußteil mit einem Freiheitsgrad verschwenkbar ist.
Weiter offenbart die WO 00/40823 eine Fassaden- oder Dachverkleidung
der eingangs genannten Art, wobei zur Fixierung eines Halteelements in einer Halterschiene
einer Trag- oder Unterkonstruktion das Halteelement und die Halterschiene in Bezug
zueinander mit einem Freiheitsgrad drehbar sind, und zwar zwischen einer ersten
Stellung, in der das Halteelement von der Halterschiene gelöst werden kann,
und einer zweiten Stellung, in der das Halteelement in der Halterschiene festgeklemmt
ist.
Während bei der Montage von ebenen Verkleidungsblechen an einem
Gebäude Halteelemente mit gleichen Abmessungen verwendet und auf einer zur
Verkleidung parallelen ebenen Oberfläche des Gebäudes oder einer zuvor
am Gebäude angebrachten Trag- oder Unterkonstruktion befestigt werden können,
können Verkleidungen mit ein- oder zweidimensional gekrümmten Oberflächen,
wie sie zum Beispiel auf Tonnendächern, Dächern in Form von Kugelkalotten
oder Kegeln, gerundeten Turm- und Kuppeldächern, Pavillon- und Schirmkonstruktionen
oder Dächern mit ellipsoidischen Formen verwendet werden, in der Regel nicht
auf entsprechend gekrümmten Oberflächen des Gebäudes oder einer am
Gebäude montierten Trag- oder Unterkonstruktion angebracht werden, sondern
werden zumeist auf Trag- oder Unterkonstruktionen in Polygonform montiert, so dass
nicht nur unterschiedliche Abstände zwischen den Halteelementen und den als
Träger für die Haltelemente dienenden Teilen der Trag- oder Unterkonstruktion
überbrückt, sondern auch unterschiedlichen Winkelausrichtungen zwischen
der Trag- oder Unterkonstruktion und den Verkleidungsblechen Rechnung getragen werden
muss.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Montagesystem
der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass die Kopfteile der Haltelemente
auch bei der Herstellung von ein- oder zweidimensional gekrümmten Fassaden-
oder Dachverkleidungen an die Ausrichtung der überlappenden Ränder der
Verkleidungsbleche angepasst werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
zwischen der Trag- oder Unterkonstruktion und den Halteelementen Verbindungselemente
vorzusehen, die zumindest während der Montage der Verkleidungsbleche ein Verschwenken
der Halteelemente mit mindestens zwei Freiheitsgraden in Bezug zur Trag- oder Unterkonstruktion
und vorzugsweise auch ein Verschieben oder eine Höhenverstellung der Halteelemente
in Bezug zur gebäudefesten Unterkonstruktion erlauben.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor,
dass die Unterkonstruktion eine Mehrzahl von langgestreckten Rohren oder Stangen
mit kreisförmigem Querschnitt umfasst, entlang von denen die Verbindungselemente
zusammen mit den zugehörigen Halteelementen nicht nur in Richtung der Längsachse
der Rohre oder Stangen verschiebbar, sondern auch in beliebige Schwenkstellungen
um die Längsachse verschwenkbar sind.
Um das Verschieben der Verbindungselemente während der Montage
zu ermöglichen, werden die Verbindungselemente zweckmäßig mittels
einer lösbaren Klemmverbindung an den Rohren oder Rundstangen befestigt, so
dass sie bei gelockerter oder gelöster Klemmverbindung um
die Längsachse der Rohre oder Rundstangen verschwenkbar und/oder entlang der
Längsachse der Rohre oder Rundstangen verschiebbar sind. Zu diesem Zweck umfassen
die Verbindungselemente vorteilhaft zwei durch eine oder mehrere Klemmschrauben
verbundene Klammerteile, die durch Festziehen der Klemmschraube von entgegengesetzten
Seiten her gegen die Rohre oder Stangen anpreßbar sind.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die Halteelemente in Bezug zu den Verbindungselementen um eine zu den Längsachsen
der Rohre oder Stangen im Wesentlichen senkrechte Schwenkachse verschwenkbar sind.
Dazu wird der Fuß der Halteelemente zweckmäßig schwenkbar an einem
Ausleger eines zugehörigen Verbindungselements befestigt, vorzugsweise mittels
zweier Befestigungsschrauben, die jeweils durch ein zur Schwenkachse konzentrisches
Langloch hindurch in komplementäre Schraubenbohrungen der Verbindungselemente
eingeschraubt werden, so dass bei gelockerten Befestigungsschrauben ein Verschwenken
des Halteelements in Bezug zum Verbindungselement möglich ist.
Um noch eine größere Flexibilität im Hinblick auf die
Positionierung der Halteelemente zu ermöglichen, sieht eine alternative Ausgestaltung
der Erfindung vor, dass die Verbindungselemente ein Kugelgelenk umfassen, so dass
die Halteelemente mit mindestens drei Freiheitsgraden in Bezug zur gebäudefesten
Unterkonstruktion verschwenkbar sind. Das Kugelgelenk wird vorteilhaft von einer
mit dem Fuß eines Halteelements oder dem gebäudefesten Teil der Unterkonstruktion
verbindbaren Kugelgelenkpfanne und einem mit dem gebäudefesten Teil der Unterkonstruktion
bzw. mit dem Fuß eines Halteelements verbindbaren Kugelgelenkkopf gebildet,
die in Bezug zueinander um den Mittelpunkt des Kugelgelenkkopfs drehbar oder schwenkbar
sind und sich vorzugsweise in Bezug zueinander in einer gewünschten Stellung
arretieren lassen. Die Arretierung kann zweckmäßig dadurch erfolgen, dass
die Kugelgelenkpfanne zwei Teile oder Hälften umfasst, die von entgegengesetzten
Seiten gegen die Oberfläche des Kugelgelenkkopfs anpreßbar sind.
Um eine Höhenverstellbarkeit zu ermöglichen, ist der Kugelgelenkkopf
zweckmäßig am Ende eines Schaftes angebracht, dessen anderes Ende ein
mit einer Gewindebohrung der gehäusefesten Unterkonstruktion im Eingriff tretendes
Außengewinde aufweist.
Die Verkleidungsbleche sind vorzugsweise als Stehfalzprofile ausgebildet,
die an ihren entgegengesetzten Längsseiten mit Stehfalzen mit umgebogenen Profilrändern
versehen sind, die zur Verbindung zweier benachbarter Profilbleche einander überlappend
um die Kopfteile hintereinander angeordneter Halteelemente herum zugefalzt werden
können, wobei zum Ausgleich unterschiedlicher Wärmedehnungen zwischen
den Profilen und der Unterkonstruktion eine Verschiebbarkeit der Profile in Bezug
zu den Halteelementen in Profilrichtung gewährleistet ist. Zur Herstellung
von zweidimensional gekrümmten Fassaden- oder Dachverkleidungen werden vorzugsweise
solche konischen Profile verwendet, bei denen die Stehfalze an den entgegengesetzten
Rändern der Profile unter einem spitzen Winkel zueinander ausgerichtet sind,
so dass sich die Profile in Längsrichtung verjüngen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
1a eine schematische Schnittansicht eines Teils eines
Dachs eines Gebäudes mit einer ellipsoidisch gekrümmten Dachaußenverkleidung
und einer polygonalen Innenverkleidung sowie einer zwischen der Außen- und
Innenverkleidung angeordneten Trag- oder Unterkonstruktion;
1b eine Draufsicht auf die zwischen der Außen-
und Innenverkleidung angeordnete Trag- oder Unterkonstruktion aus 1a;
2a eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines
auf einem Trägerrohr der Trag- oder Unterkonstruktion befestigten Verbindungselements
und eines vom Verbindungselement getragenen Halteelements für die Außenverkleidung;
2b eine teilweise geschnittene Stirnseitenansicht eines
Halteelements mit einem Teil der Außenverkleidung;
2c eine Ansicht des Halteelements aus 2a
in Richtung der Pfeile A-A in 2a;
3a eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines
anderen Verbindungselements, das auf einer Tragschiene der Trag- oder Unterkonstruktion
befestigt ist und das in 2a und 2b
dargestellte Halteelement trägt;
3b eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Verbindungselements
aus 3a entlang der Linie B-B in 3a;
3c eine Oberseitenansicht des Haltelemente und des
Verbindungselements aus 3a und 3b
in Richtung der Pfeile C in 3b;
3d eine Querschnittsansicht des Verbindungselements
aus 3a und 3b entlang
der Linie D-D in 3a.
Die 1a und 1b
zeigen jeweils einen Querschnitt bzw. Ausschnitt eines ellipsoidisch geformten Dachs
eines Gebäudes (nicht dargestellt), das eine im vertikalen Querschnitt im Wesentlichen
kreisbogenförmige Dachaußenverkleidung 2 und eine im vertikalen
Querschnitt polygonale Innenverkleidung 4 sowie eine zwischen der Außen-
und der Innenverkleidung 2 bzw. 4 angeordnete, im Wesentlichen
aus Rohrsträngen 6 bestehende starre Trag- oder Unterkonstruktion
8 umfasst. Diese Unterkonstruktion 8 ist durch Stahlbleche
10 und Winkeleisen 12 starr mit der Innenverkleidung
4 sowie durch Verbindungselemente 14 und Halteelemente
16 mit der Außenverkleidung 2 verbunden.
Wie aus 1a zu ersehen, besteht die Innenverkleidung
4 aus einer Mehrzahl von rechteckigen Trapezblechtafeln 18, die
jeweils eine Ebene aufspannen und mit der jeweils benachbarten Trapezblechtafel
18 einen Winkel einschließen, wobei die Profilrichtung, d.h. die Richtung
der Längsachsen von Rinnen der Trapezblechtafeln 18, parallel zu den
Rohrsträngen 6 verläuft. Demgegenüber wird die Außenverkleidung
2 von einer Mehrzahl von großformatigen trapezförmig verjüngten
Stehfalzprofilen 20 gebildet. Diese Profile 20 folgen in vertikaler
Richtung im Wesentlichen der Krümmung des Dachs, wobei die Breite der Profile
von oben nach unten kleiner wird, um dem von oben nach unten abnehmenden Durchmesser
des ellipsoidischen Dachs Rechnung zu tragen, wie in 1b
durch die trapezförmig verjüngte Form angedeutet.
Wie am besten in 2b dargestellt, sind
die Stehfalzprofile 20 an ihren entgegengesetzten, in Profilrichtung verlaufenden
Profil- oder Längsseitenrändern jeweils mit einem Stehfalz 22
versehen, d.h. einem an den Profilrändern im rechten Winkel über die Außenseite
24 der Profilbleche 16 überstehenden ebenen Blechstreifen
26, dessen freier Rand 28 unter Bildung eines zum Gebäude
hin offenen Längskanals 30 in Richtung des benachbarten Profilblechs
20 umgebogen ist. Die beiden Längskanäle 30 an den einander
gegenüberliegenden Stehfalzen 22 aneinandergrenzender Profilbleche
20 sind unterschiedlich groß, so dass sich die beiden umgebogenen
freien Ränder 28 ohne ein Verkippen der Bleche 20 zur Überlappung
bringen lassen, um die beiden Bleche 20 regendicht miteinander zu verbinden.
Um ein durch Windkräfte verursachtes Abheben der Profilbleche
20 von der Trag- oder Unterkonstruktion 8 zu verhindern, werden
die Profilbleche 20 entlang der Falzverbindungen durch Paare von Verbindungselementen
14 und Halteelementen 16 an den Rohrsträngen 6 festgehalten,
wobei die Verbindungselemente 14 an den Rohrsträngen 6 befestigt
sind und die Halteelemente 16 mit den Profilblechen 20 der Außenverkleidung
2 im Eingriff stehen, wie am besten in 2a
und 2b dargestellt.
Die einteilig ausgebildeten Halteelemente 16 bestehen im
Wesentlichen aus einem gebäudeseitigen Fußteil 32, einem vom
Gebäude weg über die Mitte des Fußteils 32 überstehenden
dünneren Stegteil 34, das zwischen den Blechstreifen 26 der
benachbarten Stehfalze 22 angeordnet und starr mit dem Fußteil
32 verbunden ist, sowie einem am freien Ende des Stegteils 34
angeformten, im Querschnitt etwa dreieckigen Kopfteil 36, der in den von
den Rändern 28 der Stehfalze 22 umschlossenen Längskanal
30 ragt und die Profilblechen 20 entlang der Falzverbindung festhält.
Zur Herstellung der Verbindung zwischen den Profilblechen
20 und den Halteelementen 16 werden die umgebogenen, sich überlappenden
Ränder 28 der Stehfalze 22 bei der Montage der Profilbleche
20 derart um die Kopfteile 36 der Halteelemente 16 herum
zugefalzt, dass sich die Profilbleche 20 nicht von den Kopfteilen
36 abheben lassen, sich jedoch zum Ausgleich von unterschiedlichen Wärmedehnungen
der Profilbleche 20 in Profilrichtung auf den Kopfteilen 36 verschieben
können.
Wie am besten in 2a dargestellt, bestehen
die zwischen dem Fußteil 32 jedes Halteelements 16 und dem
benachbarten Rohrstrang 6 angeordneten Verbindungselemente 14
jeweils aus zwei mehrfach abgewinkelten Klammerteilen 38, 40 aus
streifenförmig ausgestanztem und gebogenem Metallblech, die jeweils in der
Nähe ihres einen Endes durch eine Klemmschraube 42 miteinander verbunden
sind, so dass sie auf dem Rohrstrang 6 festgeklemmt werden können.
Beide Klammerteile 38, 40 weisen zwei Abschnitte auf, die einen
stumpfen Winkel &agr; einschließen. Diese Winkel &agr; sind so an den Außendurchmesser
der Rohre der Rohrstränge 6 angepasst, dass die beiden Abschnitte
jeweils an zwei Paaren von sich diametral gegenüberliegenden Stellen gegen
den Rohrstrang 6 angepresst werden, wenn die beiden Klammerteile
38, 40 durch Festziehen der Klemmschraube 42 von entgegengesetzten
Seiten her gegen den Rohrstrang 6 gezogen werden. Die Klemmschraube
42 durchsetzt mit einem zum ihrem Kopf 44 benachbarten glatten
Schaftteil 46 eine Durchtrittsbohrung im einem Klammerteil 38
und trägt an ihrem freien Ende ein Außengewinde 48, das in eine
Gewindebohrung im anderen Klammerteil 40 eingeschraubt ist. Auf diese Weise
kann das Verbindungselement 14 durch Festziehen der Klemmschraube
42 auf dem Rohrstrang 6 festgeklemmt und bei Bedarf durch Lockern
der Klemmschraube 42 um die Längsachse des Rohrstrangs 6
verschwenkt und/oder entlang der Längsachse des Rohrstrangs 6 verschoben
werden.
Das Klammerteil 38 weist zwei parallel zueinander ausgerichtete
Endstücke 50, 52 auf, von denen das eine 50 mit
seinem freien Ende gegen die gegenüberliegende Innenseite des anderen Klammerteils 40
anschlägt, wenn das Verbindungselement 14 mit der gewünschten
Klemmkraft gegen den Rohrstrang 6 angepresst wird. Das andere Endstück
52 dient als Träger für das Halteelement 16 und weist
auf seiner vom Rohrstrang 6 abgewandten Seite eine Auflagefläche
54 für den Fußteil 32 des Halteelements 16
auf, der mittels zweier Befestigungsschrauben 56 beiderseits des Stegteils
34 am Klammerteil 38 festgeschraubt ist.
Wie am besten in 2c dargestellt, durchsetzen
die beiden Befestigungsschrauben 56 zwei Langlöcher 58 in
Form von Kreisbögen, so dass das Halteelement 16 bei Bedarf in Bezug
zum Klammerteil 38 und damit in Bezug zum Verbindungselement
14 um eine durch den Mittelpunkt M der beiden Kreisbögen verlaufende
Schwenkachse 60 (2a) schwenkbar ist.
Wie am besten in 1b durch eine strichpunktierte
Linie dargestellt, ist jeweils eine Mehrzahl von Halteelementen 16 in einer
Reihe hintereinander entlang von jeder Falzverbindung zwischen zwei benachbarten
Profilblechen 20 (in 1b nicht dargestellt)
angeordnet, wobei der horizontale Abstand zwischen zwei in horizontaler Richtung
benachbarten Halteelementen 16entsprechend der Verjüngung der Profilbleche
20 entlang des Dachs nach unten zu abnimmt.
Wie am besten in 1a und 1b
dargestellt, werden die Halteelemente 16 über die Verbindungselemente
14 von den Rohrsträngen 6 getragen, die in etwa gleichen
Abständen voneinander in horizontaler Richtung durch einen zwischen der Außen-
und Innenverkleidung 2 bzw. 4 angeordneten Zwischenraum
32 verlaufen. Dabei sind jeweils drei Reihen von Rohrsträngen
6 in regelmäßigen Abständen durch die Stahlbleche
10 verbunden, die zum einen zur Versteifung der Trag- oder Unterkonstruktion
8 und zum anderen zusammen mit den Winkeleisen 12 als Tragelemente
für die Innenverkleidung 4 dienen.
Da der Abstand zwischen der im Querschnitt polygonalen Innenverkleidung
4 und der im Querschnitt im Wesentlichen kreisförmigen Außenverkleidung
2 in Profilrichtung der Profilbleche 20 unterschiedlich groß
ist, müssen erstens zwischen der Innen- und Außenverkleidung
4 bzw. 2 unterschiedlich große Abstände ausgeglichen
werden. Dies erfolgt mit Hilfe unterschiedlich breiter Winkeleisen 12,
wie in 1a dargestellt, die zudem in unterschiedlichen
Höhen an den Stahlblechen 10 festgeschraubt sind.
Wegen der Verjüngung der Profilbleche 20 in deren Längsrichtung
weisen zweitens paarweise benachbarte Halteelemente 16 auf verschiedenen
Rohrsträngen 6 unterschiedliche horizontale Abstände auf. Diese
Abstände lassen sich verstellen, indem die Verbindungselemente 14
nach dem Lockern ihrer Klemmschrauben 42 in eine entsprechende Position
auf dem Rohrstrang 6 verschoben und dann die Klemmschrauben 42
erneut angezogen werden.
Wie man in 1a sieht, müssen drittens
die Kopfteile 36 der an unterschiedlichen Rohrsträngen 6
befestigten Halteelemente 16 der Neigung der Profilbleche 20 im
Bereich des jeweiligen Rohrstrangs 6 folgen, damit sie in den Längskanälen
30 frei verschiebbar sind und sich nicht verklemmen. Um während der
Montage der Außenverkleidung 2 die gewünschte Neigung der Kopfteile
36 der Halteelemente 16 einzustellen, können die Verbindungselemente
14 nach dem Lockern der Klemmverbindung um die Längsachsen der Rohrstränge
6 verschwenkt werden, bis die Auflageflächen 54 und damit
die Kopfteile 36 der Halteelemente 16 unter dem gewünschten
Neigungswinkel in Bezug zur Horizontalen ausgerichtet sind.
Wie man in 1b sieht, müssen viertens
die Kopfteile 36 einer Reihe von Halteelementen 16 entlang einer
Falzverbindung zweier Profilbleche 20 unter einem Neigungswinkel &bgr;
in Bezug zu einer zu den Rohrsträngen senkrechten Ebene E ausgerichtet werden,
wie durch die strichpunktierte Linie in 1b angezeigt,
um eine Längsverschiebbarkeit ihrer Kopfteile 36 in den Längskanälen
30 zu gewährleisten. Dieser Neigungswinkel &bgr; kann eingestellt
werden, indem man jedes der Halteelemente 16 nach dem Lockern der Befestigungsschrauben
56 um einen gewünschtes Schwenkwinkel in Bezug zum zugehörigen
Verbindungselement 14 um die von den Langlöchern 56 definierte
Drehachse 60 verdreht und dann die Befestigungsschrauben 56 wieder
anzieht.
Auf diese Weise sind die Halteelemente 16 in Bezug zur gebäudefesten
Unterkonstruktion 8, d.h. den Rohrsträngen 6, mit zwei Freiheitsgraden
um die Längsachsen der Rohrstränge 6 bzw. um die zu den Längsachsen
der Rohrstränge 6 im Wesentlichen senkrechten Schwenkachsen
60 verschwenkbar und mit einem Freiheitsgrad entlang der Längsachsen
der Rohrstränge 6 verschiebbar.
Selbstverständlich können die in 2a
dargestellten Verbindungselemente 14 bei Verwendung in Verbindung mit anderen
Dachformen auch auf Rohren oder Profilen mit anderen als runden Querschnittsformen
festgeklemmt werden, zum Beispiel auf Rohren mit quadratischem Querschnitt oder
auf U-bzw. L-Profilen, wobei sie dann allerdings nur noch um definierte Winkel von
zum Beispiel 90 Grad um die Längsachsen der Rohre oder Profile verschwenkbar
sind.
Die 3a bis 3b
zeigen eine andere Art von Verbindungselementen 64, die weitere Freiheitsgrade
der Bewegung zwischen den Halteelementen 16 und einer gebäudefesten
Unterkonstruktion ermöglichen. In diesem Fall umfasst die Unterkonstruktion
8 Metallschienen oder Metallleisten 62, an denen die Verbindungselemente
64 mit Schraubverbindungen befestigt werden.
Die zur Einzelmontage an einer gewünschten Stelle des Dachs vorgesehenen
Verbindungselemente 64 umfassen jeweils einen Kugelgelenkkopf
66 an einem Ende eines langgestreckten, mit einem Außengewinde
68 versehenen Schaftes 70, der in eine entsprechende Gewindebohrung
72 von einer der Metallschienen oder Metallleisten 62 eingeschraubt
und mit einer Sicherungsmutter 74 gesichert wird, so dass der Kugelgelenkkopf
66 in Bezug zur Unterkonstruktion 62 in Längsrichtung des
Schaftes 70 höhenverstellbar ist.
Der Kugelgelenkkopf 66 ist von einer Kugelgelenkpfanne
76 umgeben, die aus zwei miteinander verschraubten Hälften
78, 80 besteht. Die beiden Hälften 78,
80 weisen jeweils eine dem Kugelgelenkkopf 66 gegenüberliegende
halbkugelförmige Lagerfläche 81, 83 auf und werden von
vier Schrauben 86 zusammengehalten, die durch Bohrungen in der unteren
Hälfte 80 hindurch in fluchtende Gewindebohrungen in der oberen Hälfte
78 eingeschraubt sind.
Die vom Metallblech 62 abgewandte obere Hälfte
78 trägt ein Halteelement 16, dessen Fußteil
32 mit vier Befestigungsschrauben 82 starr auf ihrer ebenen Oberseite
84 festgeschraubt ist, während die zum Metallblech 62 benachbarte
untere Hälfte 80 zwischen ihrer halbkugelförmigen Lagerfläche
83 und ihrer ebenen Unterseite mit einer von der Lagerfläche
83 weg erweiterten konischen Durchtrittsöffnung 88 für
den Schaft 70 des Kugelgelenkkopfs 66 versehen ist. Dadurch ist
die Kugelgelenkpfanne 76 nach ihrer Montage zum einen um 360 Grad um die
Längsachse des Schaftes 70 drehbar, wie durch die Pfeile D dargestellt,
und gleichzeitig um ein durch den Konuswinkel der Durchtrittsöffnung
88 begrenztes Maß mit zwei zusätzlichen Freiheitsgraden um den
Mittelpunkt des Kugelgelenkkopfs 66 verschwenkbar, wie durch die Pfeile
E und F in 3a bzw. 3b
dargestellt.
Durch Festziehen der Schrauben 86 ist es möglich, die
Hälften 78, 80 der Kugelgelenkpfanne 76 mit ihren
Lagerflächen 81, 83 gegen die sphärische Oberfläche
des Kugelgelenkkopfs 66 anzupressen und dadurch die Kugelgelenkpfanne auf
dem Kugelgelenkkopf 66 in einer gewünschten Dreh- bzw. Schwenkstellung
zu arretieren, in welcher der Kopfteil 36 des Halteelements 16
eine durch die Lage und Ausrichtung der Längskanäle 30 der Stehfalzprofile
22 vorgegebene Lage und Ausrichtung aufweist.