Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung einer Infraort-Heizung
mit einem Schwarzstrahler, insbesondere zur Beheizung von Hallen, sowie eine Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1 und 9.
Derartige Infrarot-Heizungen werden von der Anmelderin seit langem
vertrieben und umfassen ein in der Regel horizontal aufgehängtes, nach unten
hin offenes Gehäuse, in welchem ein Strahlungsrohr aufgenommen ist, das durch
einen Brenner, insbesondere durch einen Gasbrenner, und ein Gebläse mit erhitzter
Luft beaufschlagt wird. Aufgrund der hierdurch erzeugten Temperatur der in der Regel
schwarzen Außenseite des Strahlungsrohres von z.B. 280°C strahlt dieses
Infrarot-Strahlung nach Art eines schwarzen Körpers ab, welche zu einer direkten
Erwärmung der Umgebung unterhalb des Strahlungsrohres führt.
Bei den bekannten Heizungen der zuvor genannten Art ergibt sich das
Problem, dass die vom Strahlungsrohr abgegebene Strahlungsleistung über eine
Erhöhung oder Verringerung der dem Brenner zugeführten Gasmenge verändert
wird, was jedoch vom Vorrichtungsaufwand her vergleichsweise aufwendig ist.
Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Verfahren zu schaffen, mit welchem sich eine Infrarot-Heizung mit einem durch
Heißgas beaufschlagten Strahlkörper, insbesondere in Form eines Strahlungsrohres
auf einfache Art und Weise hinsichtlich der abgegebenen Strahlungsleistung regeln
lässt.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
Vorrichtung zu schaffen, mit welcher sich das erfindungsgemäße Verfahren
in kostengünstiger Weise durchführen lässt.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale
von Anspruch 1 und 9 gelöst.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird zur Veränderung
der abgegebenen Heizleistung bzw. Strahlungsleistung einer Infrarot-Heizung, welche
einen Strahlkörper, insbesondere in Form eines Strahlungsrohres besitzt, dem
an einem ersten Ende ein durch einen Brenner erhitztes Gas zugeführt wird,
und das an seinem zweiten Ende über ein Gebläse mit Unterdruck zum Absaugen
des erhitzten Gases beaufschlagt wird, der Brenner mit einer im Wesentlichen konstanten
Leistung betrieben, und der Brenner in Abhängigkeit von der an der Außenseite
des Strahlungsrohres gemessenen Temperatur sowie in Abhängigkeit von einem
vorgegebenen Temperatur-Vorgabewert in wiederkehrenden Zyklen mit einer veränderlichen
Dauer ein- und ausgeschaltet.
Hierbei ist dem Strahlkörper, d.h. Strahlungsrohr bevorzugt ein
Sensor zugeordnet, welcher die Temperatur der Außenseite/Oberfläche des
Strahlungsrohres in unmittelbarer Nähe bestimmt. In Abhängigkeit von dem
vom Sensor bestimmten Temperatur-Istwert wird dann erfindungsgemäß die
Einschaltdauer und die Einschalthäufigkeit des Brenners in der Weise verändert,
dass sich die Temperatur der Außenseite des Strahlungsrohres dem Temperatur-Vorgabewert
annähert, der demgemäß dem gewünschten Sollwert der Außentemperatur
des Strahlungsrohres entspricht.
Nach einer Weiterbildung des der Erfindung zugrunde liegenden Gedankens
wird der Brenner eingeschaltet, wenn der vom Sensor bestimmte Temperatur-Istwert
unter einen vorgegebenen unteren Temperatur-Schwellenwert abfällt, und der
Brenner ausgeschaltet, wenn der vom Sensor bestimmte Temperatur-Istwert einen vorgegebenen
oberen Temperatur-Schwellenwert überschreitet.
Wie die Anmelderin gefunden hat, kommt es aufgrund der thermischen
Trägheit des Materials des Strahlkörpers, welcher im Falle eines Strahlungsrohres
z.B. aus Stahlblech mit einer Wandstärke von 2 mm gefertigt sein kann, zu einer
Speicherwirkung, die in überraschender Weise ausreichend ist, eine im Wesentlichen
konstante Abgabe der emittierten Infrarot-Strahlung zu gewährleisten, ohne
dass die geringfügigen Strahlungsschwankungen von Personen, die sich in den
üblichen Abständen von einigen Metern vom Strahlungsrohr aufhalten als
störend empfunden werden.
Bei der bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist die Differenz zwischen dem unteren Temperatur-Schwellenwert und dem
oberen Temperatur-Schwellenwert in vorteilhafter Weise veränderbar, was jedoch
nicht ausschließt, dass die Temperaturdifferenz z.B. auch als fester Wert von
z.B. 3°C vorgegeben wird.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Sensor
bevorzugt im Bereich des dem brennerseitigen ersten Ende gegenüberliegenden
zweiten Endes des Strahlungsrohres angeordnet.
Die Anzahl der Taktzyklen kann je nach gewünschter Strahlungsleistung
der Infrarot-Strahlung zwischen 2 Zyklen und 25 Zyklen, insbesondere zwischen 10
Zyklen und 16 Zyklen pro Stunde liegen.
Hierbei kann das Gebläse im Falle eines dem
zweiten Ende des Strahlungsrohres unmittelbar zugeordneten Gebläses insbesondere
im Wesentlichen gleichzeitig mit dem Brenner ein- und ausgeschaltet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung anhand
einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben.
In der Zeichnung zeigt 1 eine schematisierte
Ansicht der wesentlichen Komponenten der erfindungsgemäßen Infrarot-Heizung.
Wie in 1 gezeigt ist, umfasst eine Infrarot-Heizung
1 zur Durchführung des zuvor beschriebenen Verfahrens einen Strahlkörper
in Form eines insbesondere U-förmig gebogenen Strahlungsrohrs 2, das
an seinem ersten Ende 4a über einen Brenner 6 mit erhitzter
Luft beaufschlagt wird. Das Strahlungsrohr 2 ist in einem lediglich schematisch
angedeuteten Gehäuse 8 bevorzugt in einer horizontalen Ebene z.B.
an der Decke eines zu beheizenden Raumes, insbesondere einer Halle, aufgenommen,
und ist an seinem zweiten Ende 4b strömungsmäßig mit einem
Gebläse 10 verbunden, welches die dem Brenner 6 zugeführte
und von diesem erhitzte Luft 12a, ansaugt, bzw. welches das bei der Verbrennung
entstehende Abgas-Luftgemisch 12b absaugt und über eine nicht näher
gezeigte Abgasleitung nach außen fördert.
Der Brenner ist dabei mit einer Steuerungseinrichtung 14
verbunden, welche insbesondere als Mikroprozessorenschaltung, z.B. durch einen Mikrocontroller,
realisiert wird, und welche ihrerseits über eine nicht näher bezeichnete
Leitung mit einem Sensor 16 verbunden ist, der im Bereich des zweiten Endes
des Strahlungsrohres 2 direkt an dessen Außenseite befestigt ist.
Der Sensor 16, der insbesondere ein Halbleiterelement in
Form eines Widerstandes mit einem positiven Temperaturkoeffizienten (PT-Widerstand
oder PTC-Widerstand) enthalten kann, erzeugt in Abhängigkeit von der jeweiligen
Aussentemperatur des Strahlungsrohres 2 einen Temperatur-Istwert Tist,
der von der Steuerungseinrichtung 14 mit einem unteren Temperatur-Schwellenwert
Tu oder einem oberen Temperatur-Schwellenwert To verglichen wird, die z.B. in einem
elektronischen Speicher 14a der Steuerungseinrichtung 14 abgelegt
sind. Die Temperatur-Schwellenwerte liegen dabei oberhalb und unterhalb eines gewünschten
Temperatur-Vorgabewertes Tsoll, der über ein durch den Pfeil 20 schematisch
angedeutetes Eingabemittel in Form eines Potentiometers oder als digitaler Wert
über eine Tastatur in die Steuerungseinrichtung 14 eingegeben und
ebenfalls im Speicher 14a abgelegt wird. In gleicher Weise kann der Sensor
auch ein im geringem Abstand vom Strahlungsrohr 2 angeordneter bekannter
Infrarot-Sensor sein.
Der obere und untere Temperatur-Schwellenwert To und Tu liegen entsprechend
z.B. 1,5C° oberhalb und unterhalb des Temperatur-Vorgabewertes Tsoll, und werden
bei einer Erhöhung oder Erniedrigung des Temperatur-Vorgabewertes bevorzugt
unter Beibehaltung der Temperaturdifferenz To – Tu in entsprechender Weise
mit erhöht, bzw. abgesenkt.
In gleicher Weise kann es vorgesehen sein, dass die Temperaturdifferenz
To – Tu nicht nur als fester Wert in der Steuerungseinrichtung
14 abgelegt ist, sondern über weitere, durch den Pfeil 22
symbolisierte Eingabemittel in Form eines veränderbaren Hysterese-Wertes in
die Steuerungseinrichtung 14 eingegeben werden kann.
Wenn nach Einschalten des Brenners 6 der Temperatur-Istwert
Tist den oberen Temperatur-Schwellenwert To erreicht, bzw. überschreitet, was
von der Steuerungseinrichtung 14 durch einen Vergleich der Werte von Tist
und To, ermittelt wird, wird der Brenner 6 von der Steuerungseinrichtung
ausgeschaltet, wodurch die Temperatur des Strahlungsrohres 2 je nach Umgebungstemperatur,
der Größe des Temperatur-Vorgabewerts, bzw. der Größe des oberen
Schwellenwert To abfällt.
Sobald der vom Sensor 16 ermittelte Temperaturwert Tist den
unteren Temperatur-Schwellenwert Tu erreicht oder unterschreitet, schaltet die Steuerungseinrichtung
14 den Brenner 6 solange wieder ein bis der Temperatur-Istwert
wiederum den oberen Temperatur-Schwellenwert To erreicht. Auf diese Weise verändert
die Steuerungseinrichtung 14 die Einschaltdauer und die Einschalthäufigkeit
des Brenners 6 in Abhängigkeit von dem Temperatur-Istwert Tist in
der Weise, dass sich der vom Sensor 16 gemessene Temperaturwert des Strahlungsrohres
dem gewünschten Temperatur-Vorgabewert Tsoll annähert.
Wie die Anmelderin gefunden hat, stellt sich durch das zuvor beschriebene
Ein- und Ausschalten des Brenners 6 die vom Strahlungsrohr 2 abgegebene
Strahlungsleistung mit einer überraschend geringen Schwankungsbreite ein, ohne
dass es hierzu einer aufwändigen Regelung der Brennertemperatur bedarf. Hierdurch
kann die erfindungsgemäße Lösung auch bei bestehenden Infrarot-Strahlern
in kostengünstiger Weise nachgerüstet werden.