Die Erfindung betrifft eine Beschichtungsanlage, insbesondere zur
Lackierung von Kraftfahrzeugkarosserien, sowie ein entsprechendes Betriebsverfahren
gemäß den nebengeordneten Ansprüchen.
Moderne Lackieranlagen für die Serienlackierung von Bauteilen,
wie beispielsweise Automobilkarosserien und Anbauteilen, weisen in der Regel eine
oder mehrere Lackierlinien auf, in denen die einzelnen Lackier- bzw. Behandlungsschritte
nacheinander ausgeführt werden. Hierzu werden die zu lackierenden Bauteile
entlang einem linearen Transportweg durch die Lackieranlage und die einzelnen Behandlungsstationen
transportiert. Derartige Lackieranlagen arbeiten meist im Durchlaufbetrieb (engl.
„Live Tracking"), bei dem die zu lackierenden Bauteile kontinuierlich entlang
der Lackierlinie und dem Transportweg durch die einzelnen Behandlungsstationen transportiert
werden. Es sind jedoch auch derartige Lackieranlagen bekannt, die im Taktbetrieb
(„Stop and Go") arbeiten, bei dem die zu lackierenden Bauteile taktweise
entlang der Lackierlinie transportiert werden. In beiden Fällen begrenzen die
Bandgeschwindigkeit bzw. der Taktabstand zwischen den aufeinanderfolgenden Bauteilen
maßgeblich die Kapazität der Lackieranlage.
Die gewünschte Kapazität der Lackieranlage bestimmt auch
die Anzahl der hierfür erforderlichen Zerstäuber und dadurch auch die
Anzahl der benötigten Lackierroboter oder -maschinen. Die Anzahl der benötigten
Lackierroboter bzw. -maschinen beeinflusst wiederum die Länge der einzelnen
Lackierzonen und damit auch die Länge der vollständigen Lackierlinien.
Mit zunehmender Band- bzw. Taktgeschwindigkeit müssen entsprechend
mehr Lackierroboter eingesetzt werden, um das geforderte Lackierergebnis zu erreichen.
Eine Vergrößerung der Anzahl von Lackierrobotern hat jedoch zur Folge,
dass der Anteil der aktiven Lackierzeit abnimmt, wodurch die Effektivität der
einzelnen Lackierroboter sinkt. So verschlechtert sich das Verhältnis von aktiver
Nutzungsdauer zur Nebenzeit (Totzeit) der einzelnen Lackierroboter stetig mit steigender
Bandgeschwindigkeit bzw. Taktfrequenz. Darüber hinaus führt eine Vergrößerung
der Anzahl der Lackierroboter und damit auch der Zerstäuber zu größeren
Farbverlusten pro Farbwechsel und zu beschichtendem Bauteil, was mit einer weiteren
Verschlechterung der Effizienz verbunden ist.
Ein weiterer Nachteil der im Taktbetrieb arbeitenden Lackieranlagen
ist die Tatsache, dass sich die Taktzeit der gesamten Lackierlinie nach dem Kraftfahrzeugmodell
mit dem größten Lackieraufwand richten muss. Falls beispielsweise in einer
Lackierlinie sowohl Luxuslimousinen mit einem großen Lackieraufwand als auch
einfache Personenkraftwagen (PKW) mit einem geringen Lackieraufwand lackiert werden
sollen, beschränken die Luxuslimousinen aufgrund ihres großen Lackieraufwands
die maximal mögliche Taktfrequenz, wodurch der gesamte Lackierprozess verlangsamt
wird.
Problematisch an den vorstehend beschriebenen bekannten Lackieranlagen
ist auch die Sonderfarbversorgung, da alle Entnahmestellen angeschlossen werden
müssen, was teuer und aufwendig ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine entsprechend
verbesserte Lackieranlage zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Beschichtungsanlage
und ein entsprechendes Betriebsverfahren gemäß den nebengeordneten Ansprüchen
gelöst.
Die Erfindung umfasst die allgemeine technische Lehre, den durch die
Beschichtungsanlage führenden linearen Transportweg in mehrere parallele Zweige
zu verzweigen, in denen jeweils mindestens eine der Behandlungsstationen angeordnet
ist.
Der im Rahmen der Erfindung verwendete Begriff einer Behandlungsstation
ist allgemein zu verstehen und betrifft beispielsweise Lackierstationen bzw. -kabinen,
in denen die Beschichtungsobjekte (z.B. Kraftfahrzeugkarosserien) mit einem Beschichtungsmittel,
wie beispielsweise Füller, Basislack oder Klarlack, beschichtet werden. Darüber
hinaus umfasst der im Rahmen der Erfindung verwendete Begriff einer Behandlungsstation
auch Trocknerstationen, in denen die Beschichtungsobjekte nach einem Beschichtungsvorgang
trocknen, was beispielsweise durch eine Bestrahlung oder durch einen Plasmaofen
erfolgen kann. Ferner umfasst der Begriff einer Behandlungsstation auch solche Behandlungsstationen,
in denen die Beschichtungsobjekte gereinigt, entfettet, gespült, phosphatiert,
passiviert, maskiert, demaskiert, kontrolliert oder repariert werden oder in denen
eine Nahtabdichtung erfolgt.
Der im Rahmen der Erfindung verwendete Begriff eines Beschichtungsobjekts
ist ebenfalls allgemein zu verstehen und nicht auf Kraftfahrzeugkarosserien, Kraftfahrzeugkarosserieteile
oder deren Anbauteile davon beschränkt. Vielmehr eignet sich die Erfindung
auch zur Beschichtung anderer Beschichtungsobjekte, wie sie aus dem Stand der Technik
bekannt sind und deshalb nicht näher beschrieben werden müssen.
Weiterhin ist der im Rahmen der Erfindung verwendete
Begriff von parallelen Zweigen des Transportwegs nicht auf die exakte geometrische
Bedeutung beschränkt, bei der die einzelnen Zweige im geometrischen Sinne parallel
zueinander ausgerichtet sind. Vielmehr bedeutet dieser Begriff lediglich, dass eine
parallele Bearbeitung der Beschichtungsobjekte in den einzelnen Zweigen des Transportwegs
möglich ist.
Die einzelnen Zweige des Transportwegs können deshalb beispielsweise
auch von einem mittigen Verzweigungspunkt des Transportwegs im wesentlichen radial
abzweigen. Hierbei besteht zum einen die Möglichkeit, dass die Beschichtungsobjekte
über den mittigen Verzweigungspunkt zugeführt und dann auf die einzelnen
radialen Zweige des Transportwegs verteilt werden. Es besteht jedoch alternativ
auch die Möglichkeit, dass die Beschichtungsobjekte über die einzelnen
radialen Zweige des Transportwegs zu dem Verzeigungspunkt gelangen und von dort
weiter geleitet werden. In den einzelnen radialen Zweigen des Transportwegs kann
hierbei jeweils eine beliebige Anzahl von Bearbeitungsstationen angeordnet sein,
wie beispielsweise 3 oder 8 Bearbeitungsstationen.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist an
der einlaufseitigen Verzweigungsstelle des Transportwegs eine Weiche angeordnet,
über die die Beschichtungsobjekte gezielt einem der parallelen Zweige zugeführt
werden können. Dies ermöglicht vorteilhaft eine Verteilung der einzelnen
Beschichtungsobjekte auf die verschiedenen Zweige.
Vorzugsweise sind die parallelen Zweige des Transportwegs auslaufseitig
wieder zu einem einzigen Transportweg zusammengeführt, auf dem dann sämtliche
Beschichtungsobjekte transportiert werden, die zuvor in den verschiedenen parallelen
Zweigen des Transportwegs behandelt wurden.
Weiterhin ist in den parallelen Zweigen des Transportwegs vorzugsweise
jeweils mindestens eine Beschichtungsstation angeordnet, in der die Beschichtungsobjekte
mit einem Beschichtungsmittel beschichtet werden. Dadurch erhöht sich vorteilhaft
die Flexibilität der gesamten Beschichtungsanlage, da beispielsweise Kraftfahrzeugkarosserien
mit einem großen Lackieraufwand in einem Zweig lackiert werden können,
wohingegen Kraftfahrzeugkarosserien mit einem kleinen Lackieraufwand in einem anderen
Zweig des Transportwegs lackiert werden. Hierbei bremst die relativ lange Bearbeitungsdauer
für die Kraftfahrzeugkarosserien mit dem großen Lackieraufwand nicht den
gesamten Lackierprozess, da die Kraftfahrzeugkarosserien mit dem kleineren Lackieraufwand
mit einer unabhängigen Taktzeit bzw. Bandgeschwindigkeit lackiert werden können.
Darüber hinaus können in den parallelen Zweigen des Transportwegs
jeweils hintereinander mehrere Behandlungsstationen angeordnet sein, wie beispielsweise
eine Lackierstation und eine oder mehrere Abdunststationen.
In einer Variante ist hierbei in den parallelen Zweigen des Transportwegs
jeweils die gleiche Anzahl von Behandlungsstationen angeordnet. Dies ist sinnvoll,
wenn in den parallelen Zweigen im Wesentlichen dieselben Lackierprozesse ablaufen,
die sich lediglich durch die jeweils verwendete Farbe unterscheiden.
In einer anderen Variante ist in den parallelen Zweigen des Transportwegs
jedoch eine unterschiedliche Anzahl von Behandlungsstationen angeordnet. Dies ist
sinnvoll, wenn in den verschiedenen Zweigen unterschiedliche Lackierprozesse ablaufen
sollen, die entsprechend eine unterschiedliche Anzahl von Behandlungsstationen erfordern.
In einem Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Beschichtungsanlage befinden sich in mindestens einem der parallelen Zweige des
Transportwegs in Transportrichtung hintereinander eine einlaufseitige Abdunststation,
eine auslaufseitige Abdunststation und eine dazwischen angeordnete Beschichtungsstation.
Beim Betrieb dieser Beschichtungsanlage werden zwei Beschichtungsobjekte
hintereinander in den betreffenden Zweig des Transportwegs transportiert, so dass
sich das auslaufseitige Beschichtungsobjekt in der mittigen Beschichtungsstation
befindet, während sich das einlaufseitige Beschichtungsobjekt in der einlaufseitigen
Abdunststation befindet. Anschließend wird das in der Beschichtungsstation
befindliche Beschichtungsobjekt mit einem Beschichtungsmittel beschichtet.
Nach dem Ende dieses Beschichtungsvorgangs werden die beiden Beschichtungsobjekte
dann gemeinsam um eine Behandlungsstation in Richtung des Auslaufs transportiert,
so dass sich das zuvor beschichtete Beschichtungsobjekt in der auslaufseitigen Abdunststation
befindet, während das zuvor in einer Warteposition in der einlaufseitigen Abdunststation
befindliche Beschichtungsobjekt nun in die mittige Beschichtungsstation transportiert
wird. Anschließend wird dann auch das zweite Beschichtungsobjekt in der Beschichtungsstation
mit einem Beschichtungsmittel beschichtet, während das bereits zuvor beschichtete
Beschichtungsobjekt in der auslaufseitigen Abdunststation trocknet.
Nach dem Ende dieses zweiten Beschichtungsvorgangs werden dann die
beiden Beschichtungsobjekte wieder auslaufseitig um eine Behandlungsstation weiter
transportiert, so dass sich das erste Beschichtungsobjekt wieder
in der Beschichtungsstation befindet, während sich das zuvor in der mittigen
Beschichtungsstation beschichtete Beschichtungsobjekt nun in der einlaufseitigen
Abdunststation befindet. In dieser Stellung trocknet dann das zweite Beschichtungsobjekt
in der einlaufseitigen Abdunststation, während das erste Beschichtungsobjekt
in der mittigen Beschichtungsstation erneut mit einem Beschichtungsmittel beschichtet
wird.
Nach dem Abschluss dieses Beschichtungsvorgangs werden die beiden
Beschichtungsobjekte dann wieder gemeinsam um eine Behandlungsstation in Richtung
des Auslaufs transportiert, so dass sich das erste Beschichtungsobjekt in der auslaufseitigen
Abdunststation befindet, während sich das zuvor in der einlaufseitigen Abdunststation
getrocknete Beschichtungsobjekt in die mittige Beschichtungsstation transportiert
wird. Anschließend wird dann auch das zweite Beschichtungsobjekt zum zweiten
Mal beschichtet, während das erste Beschichtungsobjekt in der auslaufsseitigen
Abdunststation trocknet.
Auf diese Weise können also in jedem Zweig des Transportwegs
jeweils zwei Beschichtungsobjekte abwechselnd beschichtet werden und trocknen, was
für eine hohe Effizienz der Beschichtungsanlage sorgt. Der Transportweg ermöglicht
deshalb zumindest in einem der parallelen Zweige einen bidirektionalen Transport
der Beschichtungsobjekte.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass der Transportweg wahlweise einen
auch als Durchlaufbetrieb (engl. „Line Tracking") oder einen auch als Taktbetrieb
(„Stop and Go") bezeichneten intermittierenden Transportbetrieb ausführen
kann, was an sich aus dem Stand der Technik bekannt ist und deshalb nicht weiter
beschrieben werden muss.
Darüber hinaus besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit,
dass der Transportweg die einzelnen Beschichtungsobjekte mit einer einheitlichen
Transportgeschwindigkeit oder mit einer unterschiedlichen Transportgeschwindigkeit
transportiert, wodurch die Flexibilität der erfindungsgemäßen Beschichtungsanlage
wesentlich erhöht wird. Beispielsweise kann die Transportgeschwindigkeit in
den parallelen Zweigen des Transportwegs unabhängig voneinander sein, so dass
in einem Zweig komplizierte Beschichtungsobjekte mit einer geringen Transportgeschwindigkeit
transportiert werden, während in einem anderen Zweig des Transportwegs einfache
Beschichtungsobjekte mit einer hohen Transportgeschwindigkeit transportiert werden.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass die Transportgeschwindigkeit
der einzelnen Beschichtungsobjekte völlig voneinander unabhängig ist,
was auch innerhalb eines Zweigs oder vor der Verzweigung gilt. Auf diese Weise besteht
beispielsweise die Möglichkeit, dass die Transportgeschwindigkeit in einem
einheitlichen Transportweg für die verschiedenen Beschichtungsobjekte variiert
wird, um Lücken zwischen aufeinander folgenden Beschichtungsobjekten zu schließen
oder entstehen zu lassen. Darüber hinaus kann die Taktzeit bzw. Transportgeschwindigkeit
auch an den Lackieraufwand des jeweiligen Beschichtungsobjekts angepasst werden.
Ferner kann die Taktzeit bzw. Transportgeschwindigkeit auch in Abhängigkeit
von Modell, Lackart, Farbton, Lackhersteller, der gewünschten Lackqualität
und bestimmten Qualitätsmerkmalen variiert werden. Die Erfindung ermöglicht
also eine optimale Nutzung der Taktzeit pro Prozessschritt, wodurch die Kapazität
der Lackieranlage erhöht werden kann.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ferner
vorgesehen, dass zwischen zwei benachbarten parallelen Zweigen des Transportwegs
mindestens ein Roboter angeordnet ist, der die Behandlungsstationen in den beiden
benachbarten Zweigen bedient. Zum einen kann dadurch die Anzahl der erforderlichen
Roboter verringert werden, da ein Roboter nicht nur eine einzige Behandlungsstation
bedient, sondern die beiden benachbarten Behandlungsstationen in den beiden angrenzenden
parallelen Zweigen. Zum anderen wird dadurch die Effektivität der einzelnen
Roboter erhöht, da das Verhältnis von aktiver Nutzungsdauer zu inaktiver
Totzeit verbessert wird.
Weiterhin besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass
in den verschiedenen parallelen Zweigen des Transportwegs verschiedene Beschichtungsstationen
angeordnet sind, wie im Folgenden ausgeführt wird.
Beispielsweise kann in einem Zweig des Transportwegs eine Nasslack-Beschichtungsstation
angeordnet sein, während in einem anderen Zweig des Transportwegs eine Pulverlack-Beschichtungsstation
angeordnet ist. Auf diese Weise können in einer einzigen Lackierlinie sowohl
Nasslack als auch Pulverlack appliziert werden.
Darüber hinaus besteht hierbei die Möglichkeit, dass in
einem Zweig des Transportwegs eine monochromatische Beschichtungsstation angeordnet
ist, die ohne Farbwechsel ausschließlich Beschichtungsmittel der am häufigsten
gewünschten Farbe („High-Runner") appliziert, während in einem
anderen Zweig des Transportwegs eine multichromatische Beschichtungsstation angeordnet
ist, die Beschichtungsmittel mit verschiedenen Farben appliziert. Die monochromatische
Beschichtungsstation kann dann ohne Farbwechselverluste und Farbwechselverzögerungen
die am häufigsten gewünschte Farbe applizieren, wobei es sich derzeit
in Europa um Silber und in Asien um Weiß handelt. Trotzdem ermöglicht
dieselbe Lackierlinie hierbei auch die Applikation anderer Farben in den anderen
Zweigen des Transportwegs.
Weiterhin besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass
in einem Zweig des Transportwegs eine aktive Beschichtungsstation für einen
Normalbetrieb angeordnet ist, während sich in einem anderen Zweig des Transportwegs
eine inaktive Beschichtungsstation für einen Reservebetrieb befindet. Die für
den Reservebetrieb vorgesehene Beschichtungsstation ermöglicht beispielsweise
bei einem Ausfall einer aktiven Beschichtungsstation eine Aufrechterhaltung der
Lackierkapazität der gesamten Beschichtungsanlage, indem die inaktive Beschichtungsstation
an die Stelle der ausgefallenen Beschichtungsstation tritt. Darüber hinaus
lässt sich die inaktive Beschichtungsstation auch für Lackierversuche
unter Großserienbedingungen verwenden, um neue Lacke und Lacksysteme zu testen.
Eine weitere Möglichkeit der Nutzung der inaktiven Beschichtungsstation besteht
in der Verwendung als sogenannte Teach-Kabine, in der Roboter umprogrammiert werden
können. Ferner besteht die Möglichkeit, Lackierprogramme in der inaktiven
Beschichtungsstation über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren
zu optimieren, um die optimierten Lackierprogramme dann auf die anderen Beschichtungsstationen
zu übertragen.
Weiterhin besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass
in einem Zweig des Transportwegs eine Beschichtungsstation für Kraftfahrzeugkarosserien
angeordnet ist, während sich in einem anderen Zweig des Transportwegs eine
Beschichtungsstation für Anbauteile (z.B. Stoßfänger) befindet. Dies
ermöglicht vorteilhaft eine Optimierung der einzelnen Beschichtungsstationen
im Hinblick auf die Anforderungen der jeweiligen Beschichtungsobjekte.
In einer anderen Variante der Erfindung ist in den einzelnen Zweigen
des Transportwegs jeweils eine monochromatische Beschichtungsstation angeordnet,
die jeweils nur Beschichtungsmittel mit einer bestimmten Farbe appliziert, wobei
diesen monochromatischen Beschichtungsstationen jeweils eine monochromatische Recycling-Einrichtung
zugeordnet ist, die nur das Beschichtungsmittel aus der zugehörigen Beschichtungsstation
wiederverwertet. Zum einen bietet dieses monochromatische Recycling den Vorteil,
dass sich das gewonnene Beschichtungsmittel aufgrund seiner monochromatischen Zusammensetzung
gut für eine Wiederverwertung eignet. Zum anderen ist hierbei trotz der monochromatischen
Beschichtungsstationen die Applikation verschiedener Farben möglich, indem
die Beschichtungsobjekte auf die verschiedenen Zweige des Transportwegs verteilt
werden, in denen sich die Beschichtungsstationen mit den gewünschten Farben
befinden.
In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung weist mindestens eine
Beschichtungsstation zwei Klarlack-Lackierroboter und zwei Basislack-Lackierroboter
auf, die auch als Handhabungsroboter einsetzbar sind. Bei der Applikation von Basislack
wird der Klarlack-Lackierroboter nicht zur Applikation von Lack benötigt und
dient dann als Handhabungsroboter, um beispielsweise Türen oder Hauben einer
Kraftfahrzeugkarosserie zu öffnen. Bei der Applikation des Klarlacks wird dagegen
der Basislack-Lackierroboter nicht benötigt und kann dann als Handhabungsroboter
eingesetzt werden, um wiederum Türen und Hauben der lackierten Kraftfahrzeugkarosserie
zu öffnen.
Vorzugsweise ist an dem Transportweg vor der Verzweigung eine zentrale
Lesestelle angeordnet, um die einlaufenden Beschichtungsobjekte zu identifizieren
und die nachfolgenden Behandlungsstationen sowie die Verteilung auf die verschiedenen
parallelen Zweige zu steuern. Wenn die zentrale Lesestelle beispielsweise erkennt,
dass auf dem Transportweg eine Kraftfahrzeugkarosserie einläuft, die mit einer
häufig gewünschten Farbe („High-Runner") lackiert werden soll,
so kann diese Kraftfahrzeugkarosserie gezielt in den Zweig des Transportwegs geleitet
werden, der zur Lackierung mit High-Runnern vorgesehen ist. Die zentrale Lesestelle
übergibt hierbei die Daten über die einlaufenden Beschichtungsobjekte
an eine zentrale Lackiersteuerung bzw. an die nachgeordneten Behandlungsstationen
in den parallelen Zweigen des Transportwegs. Diese zentrale Lackiersteuerung ermöglicht
vorteilhaft einen Verzicht auf zusätzliche Lesestellen in den einzelnen parallelen
Zweigen des Transportwegs.
Die erfindungsgemäße Beschichtungsanlage wird also vorzugsweise
durch eine zentrale Lackiersteuerung gesteuert. Hierbei ist eine rein zentrale Ausführung
möglich, bei der eine zentrale Steuerungseinheit mit sämtlichen Komponenten
(z.B. Lackierboxen, Abdunststationen, Förderer, etc.) verbunden ist und diese
steuert. Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass mehrere dezentrale Steuermodule
vorgesehen sind, die den einzelnen Bearbeitungsstationen zugeordnet sind, wobei
die dezentralen Steuermodule durch eine zentrale Steuereinheit zentral koordiniert
werden. Die Funktion der zentralen Steuereinheit kann hierbei auch von einer der
dezentralen Steuermodule übernommen werden.
Die Steuerung kann hierbei wahlweise entsprechend dem sogenannten
"Push-Prinzip" oder entsprechend dem "Pull-Prinzip" erfolgen. Beim "Pull-Prinzip"
fordern die einzelnen Lackierboxen bzw. die zugehörigen dezentralen Steuermodule
von der zentralen Steuereinheit das gewünschte Beschichtungsobjekt an. Beim
"Pull-Prinzip" berechnet die zentrale Steuereinheit dagegen, wie die einzelnen Beschichtungsobjekte
unter Berücksichtigung von vorgegebenen Optimierungszielen optimal auf die
verschiedenen Lackierboxen verteilt werden und führt die Beschichtungsobjekte
dann den jeweiligen Lackierboxen zu.
Weiterhin besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass
die Behandlungsstationen in den parallelen Zweigen des Transportwegs eine unterschiedliche
Klimatisierung aufweisen. So unterscheiden sich die optimalen Klimatisierungsbedingungen
hinsichtlich Temperatur, Feuchtigkeit und Luftsinkgeschwindigkeit in Abhängigkeit
von den verwendeten Lacksystemen (Füller, Basislack oder Klarlack), dem verwendeten
Zerstäubertyp (Luftzerstäuber, elektrostatischer Zerstäuber oder
Hochrotationszerstäuber) und dem Farbton. Die unterschiedliche Klimatisierung
in den parallelen Zweigen des Transportwegs ermöglicht hierbei eine optimale
Anpassung der Klimatisierung an die jeweiligen individuellen Anforderungen.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Beschichtungsanlage
ist die mögliche Standardisierung der Anlagentechnik, indem die einzelnen Behandlungsstationen
als standardisierte Module ausgebildet sind. Auf diese Weise ist es möglich,
dass eine Beschichtungsanlage von dem jeweiligen Anlagenbauer gebaut und dann vom
Kunden beim Anlagenbauer besichtigt, getestet oder validiert werden kann. Die Inbetriebnahme
erfolgt hierbei also nicht erst beim Kunden, sondern bereits beim Anlagenbauer,
wodurch die spätere Inbetriebnahme wesentlich einfacher möglich ist.
Die verschiedenen Behandlungsstationen weisen deshalb vorzugsweise
einheitliche Außenabmessungen und/oder einheitliche Anschlüsse für
Druckluft, Beschichtungsmittel, Spülmittel, Datenleitungen, Zu- und Abluft
sowie deren Aufbereitung für die Kabine und/oder Stromversorgung auf, so dass
einzelne Behandlungsstationen einfach durch andere Behandlungsstationen ausgetauscht
werden können.
Weiterhin besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass
der Transportweg entlang der Lackierlinie nicht nur einmal in mehrere parallele
Zweige verzweigt, sondern mehrfach hintereinander.
Vorzugsweise ist in dem Transportweg eine Trocknerstation, insbesondere
eine Plasma-Trocknerstation oder eine Strahlungshärtungseinrichtung, in Transportrichtung
hinter einer Beschichtungsstation angeordnet, was im Übrigen auch bei Transportwegen
ohne Verzweigungen möglich ist.
Ferner besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass
die Behandlungsstationen in den verschiedenen parallelen Zweigen des Transportwegs
einen unterschiedlichen Explosionsschutz und/oder einen unterschiedlichen Brandschutz
aufweisen. So enthalten beispielsweise die derzeit verwendeten Silberlacke und andere
Lacke weniger Lösungsmittel und sind deshalb weniger brand- bzw. explosionsgefährdet.
Wenn nun in einem Zweig des Transportwegs nur ein solcher Lack (z.B. Silberlack)
mit einer geringen Brand- bzw. Explosionsneigung appliziert wird, so muss in der
zugehörigen Beschichtungsstation ein geringerer Aufwand für Brand- und
Explosionsschutz betrieben werden als in den anderen Zweigen des Transportwegs,
in denen verschiedene Farben appliziert werden, die auch einen höheren Lösungsmittelanteil
aufweisen und deshalb stärker brand- und explosionsgefährdet sind. Im
Extremfall kann in einem Zweig des Transportwegs sogar vollständig auf einen
Explosions- bzw. Brandschutz verzichtet werden, wenn in diesem Zweig nur Lacke appliziert
werden, die so wenig Lösemittel enthalten, dass keine Brand- bzw. Explosionsgefahr
besteht.
Vorzugsweise sind die einzelnen Beschichtungsstationen als im Wesentlichen
geschlossene Kabinen ausgebildet, die jeweils einen Kabineneinlauf und einen Kabinenauslauf
aufweisen, wobei der Kabineneinlauf und/oder der Kabinenauslauf durch ein Tor, insbesondere
durch ein Rolltor, verschließbar ist. Das Tor verhindert hierbei vorteilhaft,
dass Personen über den Transportweg unbefugt in die Lackierkabine gelangen.
Darüber hinaus ermöglicht ein Tor eine bessere Luftführung in der
Kabine, wodurch die Lackierqualität verbessert wird.
Vorzugsweise wird das Tor zu den Lackierkabinen mit einer Schließeinrichtung
gesichert, wobei die Schließeinrichtung beispielsweise durch einen Schlüssel,
einen PIN-Code, einen Fingerabdruck oder eine Code-Karte bedienbar ist.
Weiterhin besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit getrennter
Beschichtungsmittelversorgungen für Wasserlack einerseits und für Lösungsmittellack
andererseits, wobei die beiden getrennten Beschichtungsmittelversorgungen denselben
Lackierroboter oder verschiedene Lackierroboter speisen können.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Erfindung nicht nur eine
Beschichtungsanlage betrifft, wie sie vorstehend beschrieben wurde, sondern auch
ein Betriebsverfahren für eine derartige Beschichtungsanlage.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Betriebsverfahrens werden
mehrere Beschichtungsobjekte entlang dem Transportweg durch die Beschichtungsanlage
transportiert und in mehreren Behandlungsstationen (z.B. Lackierstation, Abdunststation,
etc.) behandelt, wobei die Beschichtungsobjekte auf mehrere parallele Zweige des
Transportwegs verteilt werden, in denen jeweils mindestens eine der Behandlungsstationen
angeordnet ist.
Die Verteilung der Beschichtungsobjekte auf die verschiedenen parallelen
Zweige des Transportwegs erfolgt vorzugsweise in Abhängigkeit von einer für
einen Lackierprozess prozessbestimmenden Größe. Im Rahmen des erfindungsgemäßen
Betriebsverfahrens wird also vorzugsweise die prozessbestimmende Größe
ermittelt und anschließend bei der Verteilung der Beschichtungsobjekte auf
die verschiedenen Zweige des Transportwegs berücksichtigt.
Bei der prozessbestimmenden Größe für die Verteilung
der Beschichtungsobjekte kann es sich beispielsweise um den Typ (z.B. Limousine,
Kombi, Coupe, Cabrio, Pickup, Van, Minivan, SUV oder Geländewagen) des zu beschichtenden
Beschichtungsobjekts handeln, da beispielsweise eine Luxuskarosserie mit einem großen
Lackierumfang in einem anderen Zweig lackiert werden kann als eine einfache Karosserie
mit einem geringeren Lackierumfang.
Weiterhin kann es sich bei der prozessbestimmenden Größe
für die Verteilung der Beschichtungsobjekte um den Lacklieferanten bzw. den
jeweiligen Lack handeln. Dies ist wichtig, da es z.B. von einem Lackhersteller A
eine Freigabe für einen Lackvolumenstrom von bis 450 ml/min und von einem anderen
Lackhersteller B eine Freigabe bis 300 ml/min geben kann. Dies ergibt unterschiedliche
Prozesszeiten für unterschiedliche Farben oder auch unterschiedliche Prozesszeiten
gleicher Farbtöne unterschiedlicher Lackhersteller.
Weiterhin kann es sich bei der prozessbestimmenden Größe
für die Verteilung der Beschichtungsobjekte auf die verschiedenen parallelen
Zweige des Transportwegs auch um die Farbe des zu applizierenden Beschichtungsmittels
handeln. So können beispielsweise häufig gewünschte Farben („High-Runner")
in einem bestimmten Zweig des Transportwegs appliziert werden, während weniger
häufige Farben („Low-Runner") in anderen Zweigen des Transportwegs appliziert
werden.
Darüber hinaus kann als prozessbestimmende Größe auch
die jeweilige Qualitätsanforderung an die Beschichtung berücksichtigt
werden, da beispielsweise Luxuskarosserien qualitativ hochwertiger lackiert werden
sollen als einfache Karosserien. In den einzelnen Zweigen des Transportwegs können
also qualitativ unterschiedliche Lackierprozesse stattfinden, wobei die Beschichtungsobjekte
entsprechend den jeweiligen Qualitätsanforderungen auf die zugehörigen
Zweige verteilt werden.
Ferner kann es sich bei der prozessbestimmenden Größe für
die Verteilung der Beschichtungsobjekte um den Typ des zu applizierenden Beschichtungsmittels
handeln. So können in einer Beschichtungslinie sowohl Pulverlacke als auch
wässrige Lacke appliziert werden, wobei die Beschichtungsobjekte entsprechend
dem gewünschten Lacktyp auf die zugehörigen Zweige des Transportwegs verteilt
werden, in denen entweder Pulverlacke oder wässrige Lacke appliziert werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass als prozessbestimmende
Größe für die Verteilung der Beschichtungsobjekte die jeweilige Explosions-
bzw. Brandgefahr des zu applizierenden Beschichtungsmittels berücksichtigt
wird. Falls beispielsweise ein Beschichtungsobjekt einläuft, das mit einem
Beschichtungsmittel appliziert werden soll, das keine erhebliche Brand- bzw. Explosionsgefahr
aufweist, so kann dieses Beschichtungsobjekt in einen Zweig des Transportwegs transportiert
werden, in dem sich eine Beschichtungsstation ohne Brand- bzw. Explosionsschutz
befindet. Falls dagegen ein Beschichtungsobjekt einläuft, das mit einem Beschichtungsmittel
lackiert werden soll, das eine erhebliche Explosions- bzw. Brandgefahr aufweist
(z.B. Klarlack), so wird dieses Beschichtungsobjekt in einen Zweig des Transportwegs
transportiert, in dem sich eine Beschichtungsstation mit einem Explosions- bzw.
Brandschutz befindet.
Darüber hinaus können bei der Verteilung der Beschichtungsobjekte
auf die verschiedenen parallelen Zweige des Transportwegs auch beschichtungsmittelspezifische
Lackierparameter berücksichtigt werden.
Ferner besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen des erfindungsgemäßen
Betriebsverfahrens Kraftfahrzeugkarosserien einerseits und Anbauteile andererseits
auf unterschiedliche Zweige des Transportwegs verteilt werden, so dass die verschiedenen
Zweige des Transportwegs und die daran angeordneten Behandlungsstationen hinsichtlich
des Typs der einlaufenden Beschichtungsobjekte optimiert werden können.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass häufig benötigte
Farben einerseits und selten benötigte Farben andererseits in unterschiedlichen
Zweigen des Transportwegs appliziert werden, so dass auch diesbezüglich eine
Optimierung möglich ist.
Weiterhin kann als Optimierungsziel die geforderte Sequenzreihenfolge
der nachfolgenden Produktionsbereiche (wie Endmontage) herangezogen werden.
Vorzugsweise erfolgt im Rahmen des erfindungsgemäßen Betriebsverfahrens
eine Identifikation der einlaufenden Beschichtungsobjekte an einer zentralen Lesestation
vor der Verzweigung des Transportwegs, wobei die Daten der zentralen Lesestation
an eine zentrale Lackiersteuerung weitergegeben werden, so dass in den einzelnen
Zweigen des Transportwegs auf zusätzliche Lesestationen verzichtet
werden kann. Bei der zentralen Identifikation der einlaufenden Beschichtungsobjekte
wird deshalb vorzugsweise die aktuelle Uhrzeit gemessen und gespeichert, um diese
im weiteren Verlauf der Lackiersteuerung berücksichtigen zu können. Die
zentrale Lackiersteuerung ermittelt dann vorzugsweise laufend die aktuelle Position
aller eingelaufenen Beschichtungsobjekte innerhalb der Beschichtungsanlage in Abhängigkeit
von der Identifikation durch das zentrale Lesegerät und der zugehörigen
Uhrzeit sowie unter Berücksichtigung von der Verteilung auf die verschiedenen
Zweige des Transportwegs und die dort ablaufenden Prozessschritte.
Weiterhin besteht im Rahmen des erfindungsgemäßen Betriebsverfahrens
die Möglichkeit, dass eine Behandlungsstation in einem Zweig des Transportwegs
arbeitet und beispielsweise Lack appliziert oder ein Beschichtungsobjekt trocknet,
während eine andere Behandlungsstation in einem anderen Zweig des Transportwegs
montiert, demontiert, gewartet, getestet oder zu Schulungszwecken genutzt wird.
In einer Variante der Erfindung ist weiterhin vorgesehen, dass bei
der Verteilung der Beschichtungsobjekte auf die einzelnen Zweige des Transportwegs
der Bearbeitungsfortschritt in den einzelnen Zweigen berücksichtigt wird. Falls
sich beispielsweise in einem der parallelen Zweige des Transportwegs kein Beschichtungsobjekt
mehr befindet, so wird das nächste einlaufende Beschichtungsobjekt vorzugsweise
diesem Zweig zugeteilt. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass eine Lackierbox
leer steht.
Weiterhin ist in einer Variante der Erfindung vorgesehen, dass die
Verteilung der auf dem Transportweg einlaufenden Beschichtungsobjekte auf die einzelnen
parallelen Zweige des Transportwegs in Abhängigkeit von einem oder mehreren
Optimierungszielen erfolgt.
Bei diesem Optimierungsziel kann es sich beispielsweise um die Minimierung
der Farbverluste bzw. Farbwechselverluste handeln. Wenn nun ein einlaufendes Beschichtungsobjekt
mit einer bestimmten Farbe lackiert werden soll, so wird dieses Beschichtungsobjekt
vorzugsweise dem Zweig des Transportwegs zugeteilt, in dem bereits dieselbe Farbe
lackiert wurde bzw. wird, so dass in diesem Zweig kein Farbwechsel erforderlich
ist und demzufolge auch keine Farbwechselverluste auftreten.
Ein anderes Optimierungsziel ist beispielsweise die Minimierung der
Größe der einlaufseitigen bzw. auslaufseitigen Pufferspeicher für
die Beschichtungsobjekte. So müssen die auf dem Transportweg einlaufenden Beschichtungsobjekte
in dem einlaufseitigen Pufferspeicher warten, bis die gewünschte Farbe lackiert
werden kann. Dei zentrale Lackiersteuerung ermittelt hierbei über eine zentrale
Lesestelle die gewünschte Farbe für die hintereinander einlaufenden Beschichtungsobjekte,
die dann so auf die einzelnen Zweige verteilt werden, dass die Wartezeit und damit
die erforderliche Größe des einlaufseitigen Pufferspeichers minimiert
wird.
Ein weiteres mögliches Optimierungsziel bei der Verteilung der
Beschichtungsobjekte besteht in der Maximierung der Lackierkapazität der Beschichtungsanlage.
So senkt die Reservierung eines kompletten Zweigs für die Reservierung eines
High-Runners zwar vorteilhafterweise die Farbwechselverluste bei der Lackierung
des High-Runners, jedoch ist die Lackierkapazität dann unter Umständen
nicht optimal, wenn wenig High-Runner lackiert werden sollen. Andererseits führen
häufige Farbwechsel aufgrund der erforderlichen Farbwechselzeit ebenfalls zu
einer Verringerung der Lackierkapazität der gesamten Lackieranlage. Die einlaufenden
Beschichtungsobjekte werden deshalb vorzugsweise so auf die einzelnen parallelen
Zweige verteilt, dass die Lackierkapazität maximal ist.
Ferner kann ein Optimierungsziel bei der Verteilung der einzelnen
Beschichtungsobjekte darin bestehen, dass eine möglichst gleichmäßige
Verteilung von verschiedenen Typen der Beschichtungsobjekte entsprechend dem Produktionsanteil
des jeweiligen Typs erreicht wird.
Darüber hinaus kann die Verteilung der einlaufenden Beschichtungsobjekte
auf die einzelnen parallelen Zweige des Transportwegs so optimiert werden, dass
optimal auf Anforderungen aus dem einlaufseitigen Rohbau oder aus der auslaufseitigen
Endmontage reagiert wird.
Ein weiteres mögliches Optimierungsziel kann darin bestehen,
dass eine möglichst gute Beschichtungsqualität erreicht werden soll.
Ferner können die einlaufenden Beschichtungsobjekte so auf die
parallelen Zweige des Transportwegs verteilt werden, dass die Standzeit der sogenannten
Skids minimiert oder zumindest zeitlich begrenzt wird.
Schließlich ist noch ein Optimierungsziel möglich, wonach
die Lagerzeit der vorgehaltenen Beschichtungsmittel minimiert oder zumindest zeitlich
begrenzt wird, um ein Absetzen der Beschichtungsmittel bei längeren Lagerzeiten
zu vermeiden.
Die vorstehend genannten Optimierungsziele sind teilweise untereinander
unvereinbar, wie bereits vorstehend angedeutet wurde. Vorzugsweise werden den einzelnen
Optimierungszielen deshalb unterschiedliche Prioritäten zugeordnet,
so dass die Optimierung durch eine Software gestaffelt für die verschiedenrangigen
Optimierungsziele erfolgt. Beispielsweise kann die Minimierung der Farbverluste
ein vorrangiges Optimierungsziel sein, während die Maximierung der Lackierkapazität
nur ein nachrangiges Optimierungsziel ist.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet oder werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Beschichtungsanlage mit einem Transportweg, der in mehrere parallele Zweige verzweigt,
in denen sich jeweils zwei Abdunststationen und eine Lackierstation befinden,
2a–2f verschiedene
aufeinanderfolgende Betriebsphasen für die einzelnen Zweige des Transportwegs
bei der Beschichtungsanlage gemäß 1,
3 eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels gemäß
1, bei der zwischen den benachbarten Zweigen des Transportwegs
Roboter angeordnet sind, welche die Lackierstationen in den beiden jeweils angrenzenden
Zweigen des Transportwegs bedienen,
4 eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels gemäß
3, bei dem in einem Transportweg High-Runner appliziert
werden, während in einem anderen Zweig des Transportwegs Low-Runner appliziert
werden,
5 eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels gemäß
1, bei dem in einigen Zweigen des Transportwegs Pulverlack
appliziert wird, während in den anderen Zweigen des Transportwegs Nasslack
appliziert wird,
6 eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels gemäß
5, bei der in einigen Zweigen des Transportwegs Karosserien
lackiert werden, während in einem anderen Zweig des Transportwegs nur Anbauteile
lackiert werden,
7 eine vereinfachte, stark schematisierte Darstellung
einer erfindungsgemäßen Beschichtungsanlage, bei der der Transportweg
hintereinander mehrere Verzweigungen aufweist,
8 eine Lackierstation mit zwei Klarlack-Lackierrobotern
und zwei Basislack-Lackierrobotern, die alle auch als Handhabungsroboter einsetzbar
sind,
9 einen Zweig einer erfindungsgemäßen Beschichtungsanlage
mit einer monochromatischen Beschichtungsanlage und einer monochromatischen Recycling-Einrichtung,
10 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels,
bei dem der Transportweg hintereinander mehrere Verzweigungen aufweist,
11 eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels gemäß
1, bei dem in den einzelnen parallelen Zweigen des
Transportwegs ein unterschiedlicher Explosionsschutz vorgesehen ist,
12 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Beschichtungsanlage mit einem radialen Verlauf der einzelnen Zweige des Transportwegs,
sowie
13 eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels gemäß
1 mit mehreren Plasmatrocknern.
1 zeigt einen Teilbereich einer erfindungsgemäßen
Lackieranlage zur Lackierung von Kraftfahrzeugkarosserien 1, wobei die
Kraftfahrzeugkarosserien 1 über einen einlaufseitigen linearen Transportweg
2 zugeführt werden. Der Transportweg 2 mündet in eine
Querverschiebestrecke 3, die eingangsseitig eine Drehvorrichtung
4 aufweist, welche die Kraftfahrzeugkarosserien um 90° um die Senkrechte
dreht, so dass die Kraftfahrzeugkarosserien 1 auf der Querverschiebestrecke
3 rechtwinklig zu der Förderrichtung ausgerichtet sind.
Die Querverschiebestrecke 3 dient als Weiche zur Verteilung
der Kraftfahrzeugkarosserien 1 auf mehrere parallele Zweige 5–9,
die eine Fortsetzung des einlaufseitigen Transportwegs 2 bilden. Hierzu
transportiert die Querverschiebestrecke 3 die Kraftfahrzeugkarosserien
1 vor den gewünschten Zweig 5–9, woraufhin
die Kraftfahrzeugkarosserien 1 dann rechtwinklig zu der Querverschiebestrecke
3 in den gewünschten Zweig 5–9 transportiert
werden.
Ausgangsseitig münden die einzelnen parallelen Zweige
5–9 des Transportwegs 2 in eine weitere Querverschiebestrecke
10, die ausgangsseitig ebenfalls eine Drehvorrichtung 11 aufweist.
Die Drehvorrichtung 11 dreht die von der Querverschiebestrecke
10 zugeführten Kraftfahrzeugkarosserien 1 wieder um 90°
um die Senkrechte, so dass die Kraftfahrzeugkarosserie 1 beim Verlassen
der Querverschiebestrecke 10 wieder parallel zu ihrer Transportrichtung
ausgerichtet sind.
Schließlich gelangen die Kraftfahrzeugkarosserien 1
dann in einen auslaufseitigen Transportweg 12, über den die Kraftfahrzeugkarosserien
in herkömmlicher Weise abtransportiert werden.
In den einzelnen parallelen Zweigen 5–9 befindet
sich jeweils eine Lackierbox 13–17, so dass in jedem der
Zweige 5–9 eine Lackierung der Kraftfahrzeugkarosserien
1 möglich ist.
Darüber hinaus befindet sich in den parallelen Zweigen
5–9 jeweils eine einlaufseitige Abdunststation
18–22 und eine auslaufseitige Ablaufstation 23–27.
Ferner zeigt die Zeichnung noch eine zentrale Lesestation
28, welche die einlaufenden Kraftfahrzeugkarosserien 1 identifiziert.
Die Identifikation der einlaufenden Kraftfahrzeugkarosserien 1 ist für
die zentrale Steuerung der gesamten Lackieranlage wichtig, damit die einlaufenden
Kraftfahrzeugkarosserien 1 in optimaler Weise auf die verschiedenen Zweige
5–9 verteilt werden können.
So ist es beispielsweise wünschenswert, die Farbwechselverluste
zu minimieren. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass die einlaufenden Kraftfahrzeugkarosserien
1 nach Möglichkeit auf denjenigen Zweig 5–9
verteilt werden, in dem bereits die gewünschte Farbe lackiert wird, so dass
dort kein Farbwechsel erforderlich ist.
Im Folgenden wird nun unter Bezugnahme auf die 2a–2f
die Betriebsweise der vorstehend beschriebenen und in 1
dargestellten Lackieranlage beschrieben, wobei zur Vereinfachung nur der Zweig
5 dargestellt ist. Der Betrieb in den anderen Zweigen 6–9
erfolgt jedoch in entsprechender Weise.
2a zeigt den Zustand des Zweigs 5 der Lackieranlage
zu Beginn, wobei sich weder in den beiden Abdunststationen 18,
23 noch in der Lackierbox 13 eine Kraftfahrzeugkarosserie befindet.
Die Querverschiebestrecke 3 fördert dann nacheinander
zwei Kraftfahrzeugkarosserien A, B in den Zweig 5, so dass sich die Kraftfahrzeugkarosserie
A in der Lackierbox 13 und die Kraftfahrzeugkarosserie B in der Abdunststation
18 befindet wie in 2b dargestellt ist. In
dieser Phase wird dann die Kraftfahrzeugkarosserie A in der Lackierbox
13 lackiert, während die Kraftfahrzeugkarosserie B in der Abdunststation
18 wartet.
Anschließend werden die beiden Kraftfahrzeugkarosserien A, B
dann in dem Zweig 5 in Auslaufrichtung um eine Station weiter gefördert,
so dass sich die Kraftfahrzeugkarosserie A in der auslaufseitigen Abdunststation
23 und die Kraftfahrzeugkarosserie B in der Lackierbox 13 befindet,
wie in 2c dargestellt ist. In dieser Phase erfolgt
dann eine Trocknung der zuvor lackierten Kraftfahrzeugkarosserie A in der Abdunststation
23, während die Kraftfahrzeugkarosserie B in der Lackierbox
13 erstmalig lackiert wird.
Danach werden die beiden Kraftfahrzeugkarosserien A, B dann in dem
Zweig 5 wieder um eine Station zurück transportiert, so dass sich
die Kraftfahrzeugkarosserie A wieder in der Lackierbox 13 und die Kraftfahrzeugkarosserie
B in der einlaufseitigen Abdunststation 18 befindet, wie in 2D
dargestellt ist. Die Kraftfahrzeugkarosserie A wird dann in der Lackierbox
13 ein zweites Mal lackiert, während die zuvor erstmalig lackierte
Kraftfahrzeugkarosserie B in der einlaufseitigen Abdunststation 18 trocknet.
Anschließend werden die beiden Kraftfahrzeugkarosserien A, B
dann wieder um eine Station in Richtung des Auslaufs transportiert, so dass sich
die Kraftfahrzeugkarosserie A in der auslaufseitigen Abdunststation 23
und die Kraftfahrzeugkarosserie B in der Lackierbox 13 befindet, wie in
2e dargestellt ist. In dieser Phase trocknet dann die
zuvor zum zweiten Mal lackierte Kraftfahrzeugkarosserie A in der auslaufseitigen
Abdunststation 23, während die Kraftfahrzeugkarosserie B in der Lackierbox
13 zum zweiten Mal lackiert wird.
Schließlich werden die beiden Kraftfahrzeugkarosserien A, B dann
nach Abschluss der zweimaligen Lackierung aus dem Zweig 5 abtransportiert,
so dass sich in den beiden Abdunststationen 18, 23 und in der
Lackierbox 13 keine Kraftfahrzeugkarosserien A, B bzw. 1 befinden,
wie in 2f dargestellt ist.
Das Ausführungsbeispiel gemäß 3
stimmt weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen und in den 1
sowie 2a–2f dargestellten
Ausführungsbeispiel überein, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen
auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird, wobei für entsprechende Bauteile
dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass zwischen den benachbarten Lackierboxen 13–17 jeweils
ein Lackierroboter R und ein Handhabungsroboter H angeordnet sind, wobei der Handhabungsroboter
H und der Lackierroboter R die beiden angrenzenden Lackierboxen 13–17
bedienen. Hierzu sind die einzelnen Lackierboxen 13–17
so nah nebeneinander angeordnet, dass jeweils zwei benachbarte Lackierboxen
13–17 in der Reichweite des dazwischen angeordneten Handhabungsroboters
H bzw. des dazwischen angeordneten Lackierroboters R befinden. Dies bietet den Vorteil,
dass auf zahlreiche Roboter verzichtet werden kann.
Das Ausführungsbeispiel gemäß 4
stimmt weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen und in 3
dargestellten Ausführungsbeispiel überein, so dass zur
Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird, wobei
für entsprechende Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass die Lackierbox 13 ausschließlich zur Lackierung des am häufigsten
gewünschten Lacks vorgesehen ist, wobei es sich derzeit in Europa um Silber
und in Asien um Weiß handelt. Dementsprechend weist die Lackierbox
13 in diesem Ausführungsbeispiel auch keine Farbwechseleinrichtungen
auf. Wenn das zentrale Lesegerät 28 also einlaufseitig erkennt, dass
die einlaufende Kraftfahrzeugkarosserie 1 mit Silber lackiert werden soll,
so wird die Querverschiebestrecke 3 so angesteuert, dass die zugehörige
Kraftfahrzeugkarosserie 1 in den Zweig 5 transportiert wird.
Der Zweig 6 dient dagegen in diesem Ausführungsbeispiel
zur Lackierung von häufig gewünschten Farben (engl. „High-Runner"),
wobei die Lackierbox 14 in dem Zweig 6 im Gegensatz zu der Lackierbox
13 in dem Zweig 5 einen Farbwechsel zwischen den verschiedenen
häufig gewünschten Farben ermöglicht.
Die Lackierboxen 15 bzw. 16 in den Zweigen
7 bzw. 8 dienen dagegen sowohl zur Lackierung von häufig
gewünschten Farben („High-Runnern") als auch zur Lackierung von selten
gewünschten Farben („Low-Runnern").
Eine weitere Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht
schließlich darin, dass der Zweig 9 ausschließlich als Reserve
dient und im normalen Lackierbetrieb nicht benötigt wird. Die Lackierbox
17 in dem Zweig 9 kann deshalb beispielsweise zu Wartungszwecken
oder für Reparaturarbeiten genutzt werden, ohne dass die Kapazität der
gesamten Lackieranlage darunter leidet.
5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Beschichtungsanlage, das weitgehend mit den vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispielen übereinstimmt, so dass zur Vermeidung
von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird, wobei für
entsprechende Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass die Lackierboxen 13, 14 in den Zweigen 5,
6 nur Pulverlack applizieren, während die Lackierboxen 15,
16 in den Zweigen 7, 8 nur Nasslack applizieren. Die
Beschichtungsanlage ermöglicht also in diesem Ausführungsbeispiel wahlweise
die Applikation von Pulverlack und Nasslack. Wenn die zentrale Lesestation
28 erkennt, dass die einlaufende Kraftfahrzeugkarosserie 1 mit
Pulverlack lackiert werden sollen, so steuert die zentrale Lackiersteuerung die
Querverschiebestrecke 3 so an, dass die Kraftfahrzeugkarosserie
1 entweder in den Zweig 5 oder in den Zweig 6 gefördert
wird. Wenn die zentrale Lesestation 28 dagegen erkennt, dass die einlaufende
Kraftfahrzeugkarosserie 1 mit Nasslack lackiert werden soll, so steuert
die zentrale Lackiersteuerung die Querverschiebestrecke 3 so an, dass diese
Kraftfahrzeugkarosserie 1 entweder in den Zweig 7 oder in den
Zweig 8 transportiert wird.
Das Ausführungsbeispiel gemäß 6
stimmt wiederum weitgehend mit den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
überein, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung
verwiesen wird, wobei für entsprechende Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet
werden.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass die Lackierboxen 13, 14, 15 in den Zweigen
5, 6, 7 nur zur Lackierung der Kraftfahrzeugkarosserien
1 dienen, während die Lackierbox 16 in dem Zweig
8 für die Lackierung von Anbauteilen reserviert ist. Die Lackierbox
16 kann deshalb im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen für
die Lackierung von Anbauteilen optimiert werden, während die anderen Lackierboxen
13–15 im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen an
die Lackierung der Kraftfahrzeugkarosserien 1 optimiert werden können.
7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Beschichtungsanlage in stark vereinfachter, schematisierter
Form.
Hierbei verzweigt ein einlaufseitiger Transportweg 29 in
vier parallele Zweige 30–33, die auslaufseitig wieder zu
einem gemeinsamen Transportweg 34 zusammengeführt sind. Der gemeinsame
Transportweg 34 verzweigt dann wieder in drei parallele Zweige
35, 36, 37, die dann wiederum auslaufseitig zu einem
gemeinsamen Transportweg 38 zusammengeführt sind.
In den Zweigen 30–33 befinden sich jeweils
hintereinander zwei Abdunststationen und eine dazwischen angeordnete Lackierkabine,
wie bereits vorstehend anhand der 1 und 2a–2f
beschrieben wurde.
In den Zweigen 35–37 befindet sich dagegen
jeweils ein Plasmatrockner, der die Beschichtungsobjekte trocknet, was an sich aus
dem Stand der Technik bekannt ist.
8 zeigt ein vereinfachtes Ausführungsbeispiel
einer Lackierbox 39 zur Lackierung einer Kraftfahrzeugkarosserie
40, wobei die Kraftfahrzeugkarosserie 40 entlang einem Transportweg
41 durch die Lackierbox 39 transportiert wird.
Bei dem Transportweg 41 kann es sich beispielsweise um einen von mehreren
parallelen Zweigen handeln, wie vorstehend beschrieben wurde.
In der Lackierbox 39 befinden sich zwei Klarlack-Lackierroboter
42, 43 und zwei Basislack-Lackierroboter 44,
45, wobei sowohl die beiden Klarlack-Lackierroboter 42,
43 als auch die beiden Basislack-Lackierroboter 44,
45 auch als Handhabungsroboter eingesetzt werden können. In
8 applizieren die beiden Klarlack-Lackierroboter
42, 43 Klarlack auf die Kraftfahrzeugkarosserie 40, während
die beiden Basislack-Lackierroboter 44, 45 keinen Basislack applizieren,
sondern als Handhabungsroboter dienen und dabei Türen 46,
47 der Kraftfahrzeugkarosserie 40 öffnen.
9 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einer
erfindungsgemäßen Beschichtungsanlage mit einem Transportweg
48, in dem hintereinander zwei Abdunststationen 49,
50 und eine monochromatische Lackierstation 51 angeordnet sind.
Die Lackierstation 51 dient hierbei zur Applikation von Pulverlack, der
von einer Pulverversorgungseinrichtung 52 bereitgestellt wird, wobei die
Pulverversorgungseinrichtung 52 teilweise mit frischem Pulverlack und teilweise
mit Recycling-Pulver versorgt wird.
Das Recycling-Pulver wird hierbei von einer Pulver-Recycling-Einrichtung
53 an der Lackierstation 51 aufgefangen. Vorteilhaft hierbei ist
die Tatasche, dass das aufgefangene Recycling-Pulver monochromatisch ist und sich
deshalb gut zur Wiederverwertung eignet.
10 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Beschichtungsanlage, das weitgehend mit den vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispielen übereinstimmt, so dass zur Vermeidung
von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird, wobei für
entsprechende Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass die Querverschiebeeinrichtung 3 vier parallele Zweige mit den Kraftfahrzeugkarosserien
1 versorgt, wobei in den parallelen Zweigen 54–57
jeweils eine Lackierbox 58–61 und jeweils eine Abdunststation
62–65 angeordnet ist.
Die Zweige 54–57 münden in eine zusätzliche
Querverschiebestrecke 66, die wiederum vier parallele Zweige
67–70 mit den Kraftfahrzeugkarosserien 1 versorgt.
In den parallelen Zweigen 67–70 ist jeweils ein Plasmaofen
71–74 angeordnet.
Schließlich zeigt 11 wieder ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lackieranlage, das weitgehend
mit den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen übereinstimmt,
so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung verwiesen
wird.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass in der Lackierbox 13 nur Silber oder ein anderer High-Runner appliziert
wird, der wenig Lösungsmittel enthält und deshalb nur eine geringe Brand-
bzw. Explosionsgefahr aufweist. Dementsprechend weist die Lackierbox 13
keinen Explosionsschutz auf.
Die Lackierboxen 14–16 dienen dagegen zur
Applikation anderer Farben mit einem höheren Lösemittelanteil und einer
entsprechend größeren Brand- bzw. Explosionsgefahr, so dass die Lackierboxen
14–16 mit einem Explosionsschutz ausgestattet sind, wie
er aus dem Stand der Technik bekannt ist und deshalb nicht näher beschrieben
werden muss.
12 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Lackieranlage zur Lackierung von Kraftfahrzeugkarosserieteilen.
Hierbei ist mittig ein Spirallift 75 angeordnet, der an sich
bekannt ist und die Zuführung der einzelnen Beschichtungsobjekte über
eine Hebebewegung ermöglicht.
Die einzelnen Beschichtungsobjekte werden dann auf acht radial verlaufende
Zweige 76 des Transportwegs verteilt, wobei in den einzelnen Zweigen
76 jeweils drei Bearbeitungsstationen 77, 78,
79 angeordnet sind. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Bearbeitungsstation
78 eine Lackierkabine, während die Bearbeitungsstationen
77, 79 Abdunststationen sind. Bei den Bearbeitungsstationen
77–79 kann es sich jedoch auch um andere Bearbeitungsstationen
handeln, wie sie bereits vorstehend ausführlich beschrieben wurden.
Ausgangsseitig münden die einzelnen radialen Zweige
76 des Transportwegs in einen gemeinsamen Ringförderer 80,
der am Umfang der sternförmigen Anordnung angeordnet ist und die einzelnen
Beschichtungsobjekte in Umfangsrichtung bidirektional fördern kann. Der Ringförderer
80 weist an den Mündungsstellen der einzelnen radialen Zweige
76 des Transportwegs jeweils eine Drehvorrichtung 81 auf, mit
der die einzelnen Beschichtungsobjekte jeweils um ihre Hochachse in die Förderrichtung
des Ringförderers 80 gedreht werden können.
Schließlich zeigt 13 eine Abwandlung,
die weitgehend mit dem Ausführungsbeispiel gemäß 1
übereinstimmt, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende
Beschreibung verwiesen wird, wobei für entsprechende Bauteile dieselben Bezugszeichen
verwendet werden.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass anstelle der beiden Lackierboxen 13, 14 jeweils ein Plasmaofen
82, 83 angeordnet ist.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen bevorzugten
Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten
und Abwandlungen möglich, die ebenfalls von dem Erfindungsgedanken Gebrauch
machen und deshalb in den Schutzbereich fallen.
Darüber hinaus beansprucht die Erfindung auch Schutz für
die verschiedenen vorstehend beschriebenen Varianten unabhängig von dem übergeordneten
Gedanken einer Verzweigung des Transportwegs auf mehrere parallele Zweige.
- 1
- Kraftfahrzeugkarosserien#
- 2
- Transportweg
- 3
- Querverschiebestrecke
- 4
- Drehvorrichtung
- 5–9
- Zweige des Transportwegs
- 10
- Querverschiebestrecke
- 11
- Drehvorrichtung
- 12
- Transportweg
- 13–17
- Lackierboxen
- 18–22
- einlaufseitige Abdunststationen
- 23–27
- auslaufseitige Abdunststationen
- 28
- Lesestation
- 29
- Einlaufseitiger Transportweg
- 30–33
- Zweige
- 34
- gemeinsamer Transportweg
- 35–37
- Parallele Zweige
- 38
- gemeinsamer Transportweg
- 39
- Lackierbox
- 40
- Kraftfahrzeugkarosserie
- 41
- Transportweg
- 42, 43
- Klarlack-Lackierroboter
- 44, 45
- Basislack-Lackieroboter
- 46, 47
- Türen
- 48
- Transportweg
- 49, 50
- Abdunststatione
- 51
- Lackierstation
- 52
- Pulverversorgungseinrichtung
- 53
- Pulver-Recycling-Einrichtung
- 54–57
- Parallele Zweige
- 58–61
- Lackierboxen
- 62–65
- Abdusntsstationen
- 66
- Querverschiebestrecke
- 67–70
- Parallele Zweige
- 71–74
- Plasmaofen
- 75
- Spirallift
- 76
- Zweig des Transportwegs
- 77–79
- Bearbeitungsstationen
- 80
- Ringförderer
- 81
- Drehvorrichtung
- 82, 83
- Plasmaofen
- A, B
- Kraftfahrzeugkarosserien
- H
- Handhabungsroboter
- R
- Lackierroboter