Die Erfindung betrifft eine Anlage zur biologischen Abwasserreinigung
in einem Belebungsbecken, in dem das Abwasser einer Belebtschlammbehandlung unterzogen
wird, wobei vor dem Reinwasserablauf Schlammabscheider mit einer Vielzahl von Lamellenplatten
angeordnet sind, die den sich darauf absetzenden Belebtschlamm ins Belebungsbecken
zurückführend schräg gestellt sind. Die Erfindung betrifft außerdem
ein Verfahren zur biologischen Abwasserreinigung mit Belebtschlammbehandlung im
Belebungsbecken und weitgehender bis vollständiger Abscheidung des Belebtschlammes
auf den schräg gestellten Lamellenplatten und vergleichmäßigter Mitnahme
des von den Lamellenplatten abrutschenden Belebtschlammes durch die umlaufende Strömung
im Belebungsbecken, wobei der Strom der mit Schlamm beladenen Flüssigkeit durch
die Lamellen zwischen den Lamellenplatten so hindurchgeführt wird, dass sich
der Schlamm auf den Lamellenplatten absetzt.
Aus der EP 0 890 553 A2
ist ein Verfahren zur biologischen Abwasserreinigung und eine entsprechende Anlage
bekannt, bei der möglichst der gesamte Belebtschlamm in den Lamellenplatten
aufgefangen und dann in das Belebungsbecken zurückgeführt wird. Dabei
wird das ablaufende schlammhaltige Wasser nach der Belebtschlammbehandlung oder
auch während der Belebtschlammbehandlung so zwischen den Lamellenplatten hindurchgeführt,
dass sich der Schlamm darauf absetzt. Die Geschwindigkeit des Abwassers ist entsprechend
reduziert. Um den Erfolg der Belebtschlammbehandlung sicherzustellen, wird dem Abwasser
nicht nur Belebtschlamm zugeführt, sondern auch Sauerstoff, um so ein Wachstum
der Bakterien zu ermöglichen. Außerdem wird das Abwasser während
der Belebtschlammbehandlung durch ein rundes oder auch rechteckiges Belebungsbecken
geführt und um ein Absetzen des Belebtschlammes im Belebungsbecken zum vermeiden,
vor allem über Rührwerke oder ähnliche Antriebsmechanismen in Turbulenz
versetzt und in Fließrichtung „vorwärts geschoben". All dies führt
dazu, dass der Weg zwischen den Lamellenplatten so lang sein muss, dass ein Absetzen
des Schlammes sichergestellt ist, wobei selbst dann noch Abscheideprobleme bestehen,
weil durch das Belüftungssystem eingetragene Luftblasen mitgerissen oder sich
Turbulenzen zwischen den Lamellenplatten fortsetzen, sodass der Abscheideerfolg
ausgesprochen problematisch ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Abwasserreinigungsanlage
und ein entsprechendes Verfahren so weiter zu entwickeln, dass ein immer ausreichendes
Absetzen des Belebtschlammes auf den Lamellenplatten gesichert und damit eine optimale
Abscheideleistung auch bei intensiver Durchmischung im Belebungsbecken und Behandlung
des Abwassers mit Belebtschlamm erfolgen kann.
Anlagenmäßig wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass
die Schlammabscheider mit den schräg gestellten Lamellenplatten in dem Belebungsbecken
zugeordneten Beruhigungszonen angeordnet sind, die mit dem Belebungsbecken bezüglich
Schlammwasserzulauf und Schlammrückführung und zugleich mit dem Reinwasserablauf
verbunden sind.
Die Anlage wird also so ausgebildet, dass die Lamellenplatten nicht
mehr im eigentlichen Strömungsweg des Abwassers oder Umlaufwassers angeordnet
werden, sondern sie werden in separaten Beruhigungszonen angeordnet, deren Zulauf
so ausgebildet und angeordnet ist, dass nur ein beruhigter Schlammwasserstrom in
die Schlammabscheider hineingelangt, wo eine weitere Reduzierung von Turbulenzen
in diesem Strom erfolgt, sodass beim Durchfließen zwischen den Lamellenplatten
ein sicheres Absetzen des Schlammes auf diesen Lamellenplatten erfolgen kann. Dabei
ist von großem Vorteil, dass der Strom des mit Schlamm beladenen Abwassers
je nach Belastung so in die Beruhigungszone hineingeführt wird, dass beim Durchströmen
der Lamellen keinerlei Turbulenzen mehr vorhanden sind. (Laminare Strömung).
Um ein vollständiges Abrutschen des auf den Lamellenplatten abgesetzten
Belebtschlammes sicherzustellen, sieht die Erfindung vor, dass die Lamellenplatten
eine Neigung von mindestens 55° aufweisend schräg gestellt sind. Es hat
sich nämlich herausgestellt, dass bei beispielsweise 45° durchaus die
Gefahr besteht, dass sich der Belebtschlamm aufbaut und dann den Spalt zwischen
zwei Lamellenplatten also die Lamelle so ausfüllt, dass ein Verstopfen eintritt.
Bei 55° und mehr erfolgt zwar auch noch ein Absetzen und Aufbauen einer gewissen
Schicht, die aber dann aufgrund des Gewichtes und der Schrägstellung sehr schnell
dazu neigt so abzurutschen, dass eine Beeinträchtigung des Abwasserstromes
nicht eintritt, andererseits aber der Schlamm sicher in das Belebungsbecken zurückgelangt.
Das besagte Verstopfen des Spaltes zwischen zwei Lamellenplatten wird
gemäß der Erfindung weiter dadurch vermieden, dass der Mindestsenkrechtabstand
zwischen den Lamellenplatten 80 bis 200 mm betragend eingestellt ist. Denkbar ist
es sogar, dass er verändert werden kann oder dass er bezüglich eines aufgestellten
oder aufgehängten Lamellenpaketes auch zwischen den einzelnen Lamellenplatten
unterschiedlich sein kann, je nachdem, wie der Abwasserstrom mit dem Belebtschlamm
geführt wird bzw. verteilt auf die einzelnen Lamellen geführt werden kann.
Ein Abstand von rund 100 mm ist deshalb optimal, weil dann eine ausreichend große
Zahl von Lamellenplatten einem Lamellenpaket zugeordnet werden
kann und weil dennoch das Verstopfen weitgehend ausgeschlossen ist.
Das Absetzen des Belebtschlammes auf dem Boden der Beruhigungszone
würde den Fluss des mit Schlamm beladenen Abwassers beeinträchtigen und
letztlich könnte es zu Verstopfungen kommen, was gemäß der Erfindung
dadurch verhindert wird, dass die Beruhigungszonen eine Bodenplatte aufweisen, die
zum Belebungsbecken und zu in der Trennwand ausgebildeten Öffnungen schräg
verlaufend ausgeführt ist. Der von den Lamellenplatten abrutschende Belebtschlamm
kann sich also erst gar nicht auf der Bodenplatte der Beruhigungszone absetzen,
sondern er rutscht sofort in Richtung Öffnungen in der Trennwand und kommt
damit in den Bereich des im Belebungsbecken vorbei fließenden Umlaufwassers,
das sich noch in der Belebtschlammbehandlung befindet und somit den Belebtschlamm
gleich mit aufnimmt und zur Wirkung bringt.
Auch im Bereich der Öffnungen in der Trennwand kann es nicht
zu einem Rückstau von abrutschendem Belebtschlamm kommen, weil gemäß
der Erfindung die Öffnung eine untere, in die Bodenplatte der Beruhigungszone
übergehende Basiswandung aufweist, d. h. Bodenplatte und Basiswandung weisen
die gleiche Neigung auf.
Unter Ausnutzung der Erkenntnis, dass die Neigung der Lamellenplatten
bei ≥ 55° liegen muss, um ein sicheres Abrutschen des Belebtschlammes
zu sichern, geht die Erfindung in die Richtung, dass Bodenplatte und auch die Basiswandung
eine Neigung von 55 bis 70° aufweist. Damit ist gleichzeitig auch sichergestellt,
dass der Belebtschlamm recht schnell und kontinuierlich in das Belebungsbecken zurückgeführt
wird, weshalb die Neigung der Bodenplatte und der Basiswandung eine auch größere
sein kann, als bei den Lamellenplatten. Von daher ist auch eine Größenordnung
von 55 bis 70° angegeben.
Um den Zulauf des beruhigten oder sich beruhigenden Wasserstroms in
den Bereich der Lamellenplatten abzusichern, ist vorgesehen, dass nicht nur die
Öffnungen in der Trennwand für die Abfuhr des Belebtschlammes sorgt, sondern
dass auch in Höhe der Lamellenplatten Zulauföffnungen in der Trennwand
vorgesehen sind. Ein Großteil des den Schlammabscheidern zugeführten Abwassers
wird über die Öffnungen in der Trennwand zugeführt, die oberhalb
der Zonen liegen, durch die der Belebtschlamm abrutscht und in das Belebungsbecken
zurückgeführt wird. Die unteren Öffnungen dienen aber ebenfalls zur
Zufuhr von Abwasser, wie auch gleichzeitig zur Ableitung des abgesetzten Belebtschlammes.
Eine besonders günstige Beschickung der Lamellenplatten mit dem
schlammhaltigen Wasser ist dann gegeben, wenn die zusätzlichen Zulauföffnungen
von der Höhe der Lamellenplatten hergesehen im oberen Drittel positioniert
sind. Der Wasserstrom wird dann noch etwas an den Schlammabscheidern nach unten
geführt, sodass er seitlich und von unten her in die Lamellen zwischen den
einzelnen Lamellenplatten hineingelangen kann.
Natürlich kann sich auch beim Durchfließen der Zulauföffnungen
auf deren Basiswandung Schlamm absetzen. Um auch hier sicherzustellen, dass keine
negativen Schlammablagerungen entstehen, ist vorgesehen, dass die Basiswandung auch
dieser Zulauföffnungen eine Neigung in Richtung Belebungsbecken von über
55° aufweist. Sollte sich hier auch nur eine geringe Menge von Schlamm absetzen,
so rutscht dieser wieder ab und wird von dem vorbei fließenden Umlaufwasser
mitgenommen, wobei das Abrutschen dann auf jeden Fall sichergestellt ist, wenn die
Neigung deutlich über 55° liegt.
Eine ausreichende Zahl von Lamellenplatten, d. h. also von Schlammabscheidern
steht zur Verfügung, ohne dass die Bauabmessung des Belebungsbeckens wesentlich
überschritten werden, wenn wie erfindungsgemäß vorgesehen Beruhigungszonen
vorgesehen sind, die eine von der hydraulisch erforderlichen Lamellenzahl abhängige
Länge aufweist. Vorteil dabei ist, dass immer nur ein bestimmter Anteil an
Abwasser in den Bereich der Beruhigungszonen gelangen kann oder hineingeleitet wird,
sodass auch damit ein Zusetzen der Lamellen sicher verhindert ist.
Weiter vorne ist bereits darauf hingewiesen worden, dass durch die
Belüfter und auch die Rührwerke Turbulenzen im Belebungsbecken gezielt
verursacht bzw. hervorgerufen werden und dadurch das Abscheiden des Belebtschlammes
auf den Lamellenplatten erschwert wird. Gemäß der Erfindung wird nun vorgeschlagen,
dass über die Gesamtfläche des Belebungsbeckens verteilt Belüfter
angeordnet sind. Aufgrund der besonderen Anordnung der Schlammabscheider mit ihren
Lamellenplatten kann der Sauerstoff bzw. kann die Luft über die Gesamtfläche
verteilt eingebracht werden, ohne dass dies den Absetzeffekt negativ beeinflusst.
Vielmehr ergibt sich eine bessere Belebtschlammbehandlung.
Verfahrensmäßig wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass
das intensiv mit Belebtschlamm vermischte Abwasser vor dem Passieren der Schlammabscheider
in eine letztere aufnehmende und von den Belebungsbecken separierte Beruhigungszone
eingeleitet und nach Passieren der Schlammabscheider als gereinigtes Abwasser abgeführt
wird. Die Erfindung lehrt dementsprechend, dass zunächst einmal ein Belebungsbecken
zur Verfügung gestellt wird bzw. benötigt wird, in dem dass schlammhaltige Abwasser
mit dem Belebtschlamm gezielt behandelt wird, um dann den Wasserstrom zu beruhigen
und in diesem beruhigten Zustand durch die Schlammabscheider zu führen, sodass
sich der mitgenommene Belebtschlamm gezielt auf den Lamellenplatten absetzt, von
diesen abrutscht und dann über den Boden bzw. die Bodenplatte der Beruhigungszone
in das Belebungsbecken zurückgeführt wird. Dort steht also immer genügend
Belebungsschlamm bzw. Belebtschlamm zur Verfügung, wobei er beim Abrutschen
zweckmäßig durch die Umlaufströmung mitgenommen und mit dem Umlaufwasser
vermischt werden kann. Wichtig ist aber wie erwähnt, dass „beruhigtes"
Abwasser in die Schlammabscheider hineingeführt wird, um ein Absetzen des Schlammes
auf den Lamellenplatten sicherzustellen.
Dieses von jedweden Turbulenzen freie Strömen des mit Schlamm
beladenen Abwassers wird dadurch vor allem sichergestellt, dass das mit Schlamm
beladene Abwasser vom Umlaufwasser mit Belüftern und Rührwerken unbeeinflusst
durch Öffnungen in der Trennwand zwischen Belebungsbecken und Beruhigungszone
hindurchgeleitet und der von den Lamellenplatten abrutschende Schlamm durch entsprechende
Öffnungen in den Umlaufwasserstrom zurückgeführt wird. Der abrutschende
Schlamm gelangt unabhängig von dem Zustrom des schlammhaltigen Abwassers in
das Belebungsbecken zurück, wo er vom Umlaufwasser mitgenommen und zur Behandlung
genutzt werden kann.
In üblichen Abwasserreinigungsverfahren wird ein Trockensubstanzgehalt
von 3 bis 5 g/l eingehalten, weil ansonsten bei vertretbarem Aufwand eine einwandfreie
Verfahrensführung nicht möglich ist. Nach dem weiter vorn zitierten Stand
der Technik konnte durch entsprechende Maßnahmen dieser Trockensubstanzgehalt
auf ≥ 8 g/l erhöht werden. Die jetzige Verfahrensführung zeichnet
sich dadurch aus, dass auch bei höheren Trockensubstanzgehalten im Belebungsbecken
ein sicheres Absetzen des Belebtschlammes in den Schlammabscheidern wegen der nicht
vorhandenen Turbulenzen gewährleistet ist, sodass damit ein besserer und schnellerer
Reinigungseffekt bei geringerem Platzbedarf erreicht wird, ohne dass die Qualität
des gereinigten Abwassers darunter leiden würde.
Der von den Lamellenplatten abrutschende Belebtschlamm darf und soll
den Absetzeffekt zwischen den Lamellenplatten natürlich möglichst nicht
oder wenn nur wenig beeinflussen. Dies wird in der Beruhigungszone dadurch sichergestellt,
dass der sich auf den schräg gestellten Lamellenplatten absetzende Belebtschlamm
kontinuierlich über eine Schräge in das Belebungsbecken zurückgeleitet
wird. Durch diese gezielte Führung des herabrutschenden Belebtschlammes werden
nachteilige Turbulenzen auch hier vermieden. Gleichzeitig wird aber auch durch diese
Führung des Belebtschlammes sichergestellt, dass dieser abrutschende und in
das Belebungsbecken zurückrutschende Belebtschlamm dann auch sicher vom vorbei
fließenden Umlaufwasser aufgenommen und zur Belebtschlammbehandlung genutzt
wird.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine Anlage
und auch ein Verfahren geschaffen sind, mit dem organisch belastete Abwässer
in einem Arbeitsgang, d. h. im Belebungsbecken soweit behandelt und für die
Trennung von Belebtschlamm und gereinigtem Abwasser vorbereitet wird, dass noch
im gleichen Becken oder zumindest in einem Anhang dazu, nämlich in den Beruhigungszonen
ein von Turbulenzen völlig befreiter Abwasserstrom sich der mitgenommenen Schlamm
auf den Lamellenplatten absetzt und ansschließend über den schräg
gestellten Boden der Beruhigungszone und von dort in das Belebungsbecken zurückgelangen
kann. Damit wird nicht nur ein besonders guter Abscheideeffekt sichergestellt, sondern
gleichzeitig auch das Gesamtverfahren positiv beeinflusst, weil eben der abrutschende
Belebtschlamm auch vom vorbei fließenden Umlaufwasser sicher wieder aufgenommen
wird. Es ergibt sich also ein Doppeleffekt mit verbessertem Abscheidegrad und mit
verbessertem Behandlungserfolg im Belebungsbecken.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen
dargestellt ist. Es zeigen:
1 eine Draufsicht auf ein rechteckiges Belebungsbecken
mit zugeordneter Beruhigungszone,
2 ein rundes Belebungsbecken mit zugeordneter Beruhigungszone,
3 einen Schnitt durch das Belebungsbecken mit zugeordneter
Beruhigungszone,
4 eine Seitenansicht dieser Situation,
5 einen weiteren Schnitt mit einer besonderen Bodenplatte
der Beruhigungszone und
6 eine entsprechende Seitenansicht aus dem Belebungsbecken
heraus gesehen.
Bei der Abwasserreinigungsanlage 1 nach 1
handelt es sich um ein großes rechteckiges Belebungsbecken 2, in dem
das organisch belastete Abwasser 3 so mit Belebtschlamm behandelt wird,
dass über den Reinwasserablauf 4 Wasser abläuft, das entweder
einer Nachklärung oder ohne weitere Behandlungsstufe in einen
Vorfluter abgegeben werden kann.
Vor dem Reinwasserablauf 4 ist ein Schlammabscheider
5 mit einer Vielzahl von Lamellenplatten 6, 7,
8 angeordnet, über den eine Trennung von gereinigtem Abwasser und
Belebtschlamm erfolgt, wobei das Abwasser 3 über einen Zulauf
9 in das Belebungsbecken 2 eingeleitet wird.
Parallel zum Belebungsbecken 2 und aus dem Bereich des im
Umlauf geführten Abwasser/Belebtschlamm-Gemisches herausgenommen ist eine Beruhigungszone
10. In dieser Beruhigungszone 10 sind hintereinander mehrere oder
auch nur ein Schlammabscheider 5 mit Lamellenplatten 6,
7, 8 angeordnet, wobei auch in der Trennwand 16 zwischen
Belebungsbecken 2 und Beruhigungszone 10 Öffnungen
17, 18 und Zuläufe 20 vorgesehen sind, die die Beruhigungszonen
10 mit dem eigentlichen Belebungsbecken 2 verbinden.
In den 3 und 4
sowie 5 und 6 sind diese
als Schlammwasserzulauf 11 dienenden Zulauföffnungen 20 und
die als Schlammrückführung 12 dienenden Öffnungen
17, 18 zu sehen. Gleichzeitig dienen die Öffnungen
17, 18 auch noch als Schlammwasserzulauf 11. Über
die Zulauföffnung 20/11 wird das schlammhaltige Abwasser
in die Beruhigungszonen 10 hineingeleitet, um dann durch die Schlammabscheider
5 hindurch in Richtung Reinwasserablauf 4 zu strömen. Dabei
sind, wie sowohl 1 wie 2
zu entnehmen ist, in Längsrichtung der hintereinander angeordneten Beruhigungszone
10 eine Vielzahl derartiger aus Lamellenpaketen 13,
14 bestehende Schlammabscheider 5 vorgesehen und über den
Reinwasserablauf 4 oben miteinander verbunden, sodass das gereinigte Abwasser
aller derartigen Schlammabscheider 5 über einen gemeinsamen Reinwasserablauf
4 abgeführt werden kann. Beim Durchlaufen der Schlammabscheider
5 bzw. deren Lamellenplatten 6, 7, 8 setzt sich
der vom Abwasser 3 mitgenommene Belebtschlamm auf den Lamellenplatten
6, 7, 8 ab, rutscht von diesen auf die Bodenplatte
15 der Beruhigungszone 10 herunter und rutscht auf der schräg
verlaufenden Bodenplatte 15 in Richtung Öffnung 17,
18 und damit in Richtung Belebungsbecken 2. Hier an der Öffnung
17, 18 wird der abrutschende Belebtschlamm vom vorbei fließenden
Umlaufwasser 3mitgenommen, sodass die Belebtschlammbehandlung gezielt weiterlaufen
kann, ohne dass anderer Belebtschlamm beispielsweise aus einer Nachklärung
zugeführt werden muss.
Sowohl die Basiswandung 19 der Öffnungen 17
als auch die Basiswandung 21 der Zulauföffnung 20 sind ebenfalls
stark schräg gestellt, um ein Abrutschen des Belebtschlammes sicherzustellen.
Die Neigung ist hier auf ≥ 55° eingestellt, um ein sicheres Abrutschen
sicherzustellen.
Bei dem in 1 gezeigten Belebungsbecken
2 sind in den Ecken Leitecken 23 vorgesehen und darüber hinaus
davor Leitwände 24, sodass das mit Schlamm beladene Abwasser
3 gleichmäßig über den Querschnitt des Belebungsbeckens
2 verteilt rundum geleitet werden kann. Dabei passiert das mit Schlamm
beladene Abwasser 3 über die Gesamtfläche verteilt angeordnete
Belüfter 25 sowie Rührwerke 26, um den notwendigen Behandlungsprozess
des Abwassers 3 mit dem Belebtschlamm sicherzustellen. Die Belüfter
25, 27 sind so über den Querschnitt verteilt, dass eine gleichmäßige
Verteilung der Luftblasen bzw. des Sauerstoffes möglich ist, wobei nicht alle
mit Luft beschickt werden müssen, sondern vielmehr soviel wie die Berechnungen
es gerade ergeben. Dabei passiert das behandelte Abwasser 3' in der seitlichen
Wand, d. h. hier der Trennwand 16 ausgebildete Zulauföffnungen
20/11, durch die also der vorbei geführte Abwasserstrom in
den Bereich der Beruhigungszonen 10 gelangt. Wie die 3
bis 6 zeigen, gelangt dieses Abwasser/Belebtschlamm-Gemisch
bzw. das behandelte Abwasser 3' dann in die in der Beruhigungszone
10 angeordneten Lamellenpakete 13, 14 mit den Lamellenplatten
6, 7 und 8. Ohne jede Turbulenz kann dieses behandelte
Abwasser 3' dann zwischen den Lamellenplatten 6, 7,
8 hindurchgeführt werden, wobei sich der gegenüber Wasser spezifisch
schwerere Belebtschlamm dann auf den Lamellenplatten 6, 7,
8 absetzt. Dieser abgesetzte Schlamm rutscht dann über die schräg
gestellten Lamellenplatten 6, 7, 8 auf die Bodenplatte
15, wo er gleichmäßig auf der Bodenplatte 15 abrutscht
und zwar zu den Öffnungen 17, 18 in der Trennwand
16. Von dort aus rutscht er selbsttätig in das Belebungsbecken
2 zurück und wird hier vom vorbei geführten Umlaufwasser
3 aufgenommen und mitgenommen.
Die Belüfter 25, 27 werden über Luftzufuhrleitungen
28 mit der notwendigen Druckluft versorgt, wobei diese dann vergleichmäßigt
in das Abwasser hineingedrückt wird und den Belebtschlamm mit dem notwendigen
Sauerstoff versorgt. Mit dem Belüftungssystem eingetragene Luftblasen werden
an der Trennwand 16 entlang geführt, ohne dass sie mit in die Beruhigungszone
10 hineingelangen können.
Die 2 zeigt ein kreisrundes Belebungsbecken
2', bei dem Zulauf 9 für das Abwasser 3. Über
den übrigen Bereich verteilt, sind wiederum Belüfter 25,
27 und auch Rührwerke 26, sodass den Schlammabscheidern
5 in der Beruhigungszone 10 entsprechend behandeltes Abwasser
zur Verfügung gestellt werden kann.
3 zeigt einen Schnitt durch den Übergangsbereich
zwischen Beruhigungszone 10 und Belebungsbecken 2, wobei deutlich
wird, dass sowohl die Zulauföffnung 20 wie auch die
Öffnung 17, 18 Basiswandungen 21, 19 haben,
die eine entsprechende Schräge aufweisen, um das Abrutschen des Belebtschlammes
zu sichern. Insbesondere die Bodenplatten 15 der Beruhigungszone
10 ist so stark geneigt, dass der von den Lamellenplatten 7,
8, 9 bzw. im Schlammabscheider 5 herabrutschende Belebtschlamm
sicher wieder in das Belebungsbecken 2 gelangt.
4 zeigt eine Ansicht aus der Mitte des Belebungsbeckens
2 auf diesen in 3 gezeigten Bereich. Erkennbar
ist in 3 und 4 auch, dass
im oberen Bereich des Schlammabscheiders 5 Reinwasserabläufe
4, 4' vorgesehen sind, über die das gereinigte Abwasser abfließen
kann.
Das untere Ende der Beruhigungszone 10 ist in Form einer
Abrutschspitze 29 ausgebildet, um wie weiter oben schon erwähnt sicherzustellen,
dass der abrutschende Belebtschlamm auch sicher aus der Beruhigungszone
10 heraus in das Belebungsbecken 2 gelangt.
Im Prinzip genauso aufgebaut ist die Beruhigungszone 10 nach
5, nur dass hier die Abrutschspitze 29 anders
aufgestellt ist, weil hier die Bodenplatte 15 nicht geneigt ist, sondern
rechtwinklig in den Boden 32 des Belebungsbeckens 2 übergeht,
während das untere Ende 31 der Trennwand 16 schräg gestellt
ist und zwar zulaufend auf die senkrechte Wand der Beruhigungszone 10,
sodass der darauf abrutschende Belebtschlamm ebenfalls durch die entsprechend ausgebildete
Öffnung 18 in das Belebungsbecken 2 hinabfällt. Sowohl
bei der Ausbildung nach 5 wie auch nach der nach
3 ist die Öffnung 17 bzw. 18
etwas oberhalb des Bodens 32 vorgesehen, um ein Vorbeistreichen des Umlaufwassers
3 hier sicherzustellen und damit zu erreichen, dass der abgerutschte Schlamm
vom Umlaufwasser auf- und mitgenommen wird. 6 ist wiederum
eine Ansicht von der Mitte des Belebungsbeckens 2 hergesehen, um zu verdeutlichen,
wie die Öffnungen 17, 18 bzw. 20 positioniert sind.
Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden,
werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.