| Dokumentenidentifikation |
DE10225084B4 15.11.2007 |
| Titel |
Verfahren zur Behandlung von Bezugsmaterialien von Innenausstattungsteilen, insbesondere für Kraftfahrzeuge, und Innenausstattungsteil |
| Anmelder |
Johnson Controls GmbH, 51399 Burscheid, DE |
| Erfinder |
Wurm, Henry, Roeschwoog, FR |
| DE-Anmeldedatum |
05.06.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10225084 |
| Offenlegungstag |
08.01.2004 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
15.11.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.11.2007 |
| Free division/divided out on the grounds of lack of unity |
10262253.1 |
| IPC-Hauptklasse |
D06F 73/02(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B60N 2/00(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
B60R 13/02(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
B68G 7/12(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von Bezugsmaterialien
von Fahrzeug-Innenausstattungsteilen, bei dem der Feuchtigkeitsgehalt des Bezugsmaterials
temporär vergrößert wird, sowie ein nach diesem Verfahren behandeltes
Fahrzeug-Innenausstattungsteil.
Ein gattungsgemäßes Verfahren zur Behandlung von Fahrzeugsitzen
wird in der nachveröffentlichten Druckschrift DE
101 28 662 A1 offenbart. Dort wird ein fertig gepolsterter Sitz auf einem
Gestell montiert und einer Behandlungskammer zugeführt, in welchem der Sitz
mit Dampf behandelt wird. Über die einzustellenden Parameter bei der Behandlung
des Sitzes sagt diese Schrift nichts aus.
Ein weiteres, allgemein praktiziertes Verfahren zur Behandlung von
Fahrzeugsitzen ist aus der Praxis bekannt. Die für den Einbau in den Innenraum
eines Kraftfahrzeugs vorgesehenen Sitze werden nach dem Zusammenbau der Metallstrukturen,
deren Aufpolsterung sowie dem Überziehen der Polster mit einem Bezugsmaterial
(beispielsweise Gewebe, Gewirke oder Leder) einer manuellen Behandlung mit Dampf
unterzogen. Hierzu wird eine über einen Schlauch mit einem mobilen Dampferzeuger
verbundene Düse auf diejenigen Bereiche des Sitzbezugs aufgesetzt, an denen
sich beim Beziehen Falten oder Knicke gebildet haben. Unter der Wirkung des Dampfs
sowie einer gegebenenfalls damit einhergehenden mechanischen Behandlung (Bügeln)
wird der Sitzbezug geglättet. Der Sitz steht nachfolgend für den Einbau
in das Kraftfahrzeug bereit.
Dieses allgemein übliche Vorgehen erfordert einen hohen Personaleinsatz
und ist darüber hinaus mit der Gefahr verbunden, dass bei der lokalen, intensiven
Einwirkung des Dampfes örtlich unerwünschte Änderungen des Erscheinungsbilds
des Sitzbezugs auftreten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit geringem Aufwand eine
gleichmäßige Behandlung des Bezugsmaterials herbeizuführen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
bei einem gattungsgemäßen Verfahren die Fasern des Bezugsmaterials in
einer Behandlungskammer durch Zufuhr von Feuchtigkeit aufgeweicht und unter der
Wirkung einer das Bezugsmaterial dehnenden Reckkraft geglättet werden, wobei
das Anfeuchten in der Behandlungskammer bei einer Lufttemperatur von 100 bis 150°C,
bevorzugt zwischen 125 und 130°C erfolgt.
Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung.
Die Aufgabe wird ferner gelöst durch ein nach diesem Verfahren
behandeltes Innenausstattungsteil für ein Kraftfahrzeug. Das Innenausstattungsteil
kann beispielsweise einen elastisch gepolsterten Fahrzeugsitz und/oder elastisch
gepolsterte Sitzanbauteile (Kopfstützen, Armlehnen oder dergleichen) mit einem
Polsterbezug umfassen, jedoch auch ein flächiges Verkleidungsteil für
den Fahrzeuginnenraum mit einem starren Träger, einem Bezugsmaterial und einer
zwischen Träger und Bezugsmaterial angeordneten Polsterschicht, insbesondere
einen Dachhimmel, eine Tür- oder Säulenverkleidung oder eine Armaturentafel.
Die einzige Figur stellt beispielhaft und schematisch einen erfindungsgemäßen
Verfahrensablauf am Beispiel der Behandlung von Fahrzeugsitzen dar.
Die bereits mit dem Sitzbezug versehenen, in Aufsicht erkennbaren
Fahrzeugsitze 1 werden vor der Behandlung auf einer Transporthilfseinrichtung
in Form einer Palette 2 gruppiert und ausgerichtet, die mittels einer Transporteinrichtung
3 in Richtung des Pfeils A durch die Fertigungshalle bewegbar ist. Seitlich
an der Palette 2 ist ein programmierbarer Chip 4 angebracht, in
dem Informationen über das jeweilige Transportgut gespeichert sind, beispielsweise
zum verwendeten Bezugsmaterial oder über spezielle Ausstattungsmerkmale der
Fahrzeugsitze 1. Diese Informationen können bereits zur Lenkung vorhergehender
Fertigungsabläufe herangezogen werden.
Die im Chip hinterlegten Informationen werden mittels einer Leseeinrichtung
5 ausgelesen und an einen Rechner 6 weitergeleitet, der auf dieser
Grundlage aus zuvor hinterlegten Behandlungsparametern, beispielsweise für
Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Behandlungsdauer, geeignete Werte auswählt
und an einen Dampferzeuger 7 weitergibt (Phase A). Die Palette wird nachfolgend
in eine erste Behandlungskammer 8 transportiert, in der mittels Ultraschallsensoren
9 die Kontur der Fahrzeugsitze 1 festgestellt wird. Die Meßwerte
werden ebenfalls dem Rechner 6 mitgeteilt, der anschließend die motorisch
verstellbaren Dampfdüsen 10 bis auf einen vorgegebenen Abstand an
die Fahrzeugsitze 1 heranfährt. In der Behandlungskammer
8 erfolgt nun mittels Zufuhr eines erhitzten Luft/Dampf-Gemisches aus dem
Dampferzeuger 7 die Behandlung des Bezugsmaterials durch temporäre
Vergrößerung seines Feuchtigkeitsgehalt, wobei die Fasern durch die Zufuhr
von Feuchtigkeit aufweichen (Phase B). Unter der Wirkung einer das Bezugsmaterial
dehnenden Reckkraft, die durch die Kompression des Sitzpolsters und der damit verbundenen
Aufbringung von Zugspannungen in das Bezugsmaterial erzeugt wird, findet ein automatischer
Glättungsprozeß statt.
Nach Ablauf der für die Behandlung der betreffenden Fahrzeugsitze
vorgesehenen Behandlungszeit wird die Palette 2 in eine
weitere Behandlungskammer 11 weiterbefördert (Phase C), in der das
Bezugsmaterial sowie die Fahrzeugsitze insgesamt getrocknet werden. Hierzu wird
in die Behandlungskammer 11 mittels eines Gebläses 12 und
einer Heizung 13 Heißluft eingeblasen, die auf der gegenüberliegenden
Seite der Behandlungskammer 11 über einen Auslaßstutzen
14 wieder einweicht. Im Auslaßstutzen 14 ist ein Feuchtigkeitssensor
15 angeordnet, der den Feuchtegehalt der entweichenden Luft mißt und
an einen Rechner 16 weiterleitet. Der Trocknungsprozeß wird erst beendet,
wenn die gemessene Feuchtigkeit einen vorgegebenen Wert erreicht hat. Nachfolgend
wird die Palette 2 aus der Behandlungskammer 11 herausgefahren
(Phase D). Die Fahrzeugsitze können jetzt zum Einbau in das zugeordnete Kraftfahrzeug
weiterbefördert werden.
- 1
- Fahrzeugsitz
- 2
- Palette
- 3
- Transporteinrichtung
- 4
- Chip
- 5
- Leseeinrichtung
- 6
- Rechner
- 7
- Dampferzeuger
- 8
- Behandlungskammer
- 9
- Ultraschallsensor
- 10
- Dampfdüse
- 11
- Behandlungskammer
- 12
- Gebläse
- 13
- Heizung
- 14
- Auslaßstutzen
- 15
- Feuchtigkeitssensor
- 16
- Rechner
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| Anspruch[de] |
Verfahren zur Behandlung von Bezugsmaterialien von Fahrzeug-Innenausstattungsteilen,
bei dem der Feuchtigkeitsgehalt des Bezugsmaterials temporär vergrößert
wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern des Bezugsmaterials in einer
Behandlungskammer (8) durch Zufuhr von Feuchtigkeit aufgeweicht und unter
der Wirkung einer das Bezugsmaterial dehnenden Reckkraft geglättet werden,
wobei das Anfeuchten in der Behandlungskammer bei einer Lufttemperatur von 100 bis
150°C, bevorzugt zwischen 125 und 130°C erfolgt.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Feuchtegehalt
der Fasern nach dem Anfeuchten in der Behandlungskammer (8) zwischen 2
und 10 Gew.-%, bevorzugt etwa 5 Gew.-% beträgt.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Feuchtegehalt
der Fasern direkt oder indirekt gemessen und das Anfeuchten bis zum Erreichen eines
vorgegebenen Feuchtegehalts fortgesetzt wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Feuchtigkeitszugabe in der Behandlungskammer durch Zufuhr von Dampf, insbesondere
Wasserdampf erfolgt.
Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem Dampf Additive,
insbesondere Geruchsstoffe, Glättungshilfsmittel oder fleckhemmende Zusatzstoffe
beigefügt werden.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Reckkraft durch das Aufbringen des Bezugsmaterials auf eine elastisch komprimierbare
Unterlage, insbesondere aus einem elastisch verformbaren Schaumwerkstoff, erzeugt
wird.
Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bezugsmaterial
nach dem Aufbringen auf die elastisch kompromierbare Unterlage in der Behandlungskammer
angefeuchtet wird.
Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bezugsmaterial
in der Behandlungskammer angefeuchtet und nachfolgend unter elastischer Kompression
der Unterlage auf diese aufgebracht wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Bezugsmaterial nach der Befeuchtung getrocknet wird.
Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Feuchtegehalt
der Fasern nach der Trockung zwischen 0 und 1,0 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,05
und 0,25 Gew.-% beträgt.
Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Trocknung in der gleichen Behandlungkammer (8) wie das Befeuchten erfolgt.
Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Trocknung in einer sich an die Behandlungkammer für das Befeuchten anschließenden
zweiten Behandlungskammer (11) erfolgt.
Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Trocknung außerhalb der Behandlungskammer (8) erfolgt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Feuchtigkeit der Fasern direkt oder indirekt gemessen und das Bezugsmaterial
bis zum Erreichen einer vorgegebenen Restfeuchtigkeit getrocknet wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass mehrere zur Befeuchtung vorgesehene Bezüge auf einer Transporthilfseinrichtung,
insbesondere einer Palette (2) gruppiert und gemeinsam der Behandlungskammer
(8) zugeführt werden.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch die Schritte:
– Ermitteln des in der Behandlungskammer (8) zu behandelnden Bezugsmaterials
und/oder infolge unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung mit diesem in der Behandlungskammer
mitzubehandelnder Zubehörteile
– Auswahl von für die Behandlung des Bezugsmaterials geeigneten und/oder
eine Beeinträchtigung der mitzubehandelnden Zubehörteile vermeidenden
Behandlungsparametern
– Behandlung des Bezugsmaterials und/oder der mitzubehandelnden Zubehörteile
unter Verwendung der ausgewählten Behandlungsparameter.
Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das zu behandelnde
Bezugsmaterial, mit diesem mitzubehandelnde Zubehörteile und/oder eine gegebenenfalls
verwendete Transporthilfseinrichtung mit Mitteln zur Identifizierung des Bezugsmaterials
und/oder der Zubehörteile versehen sind.
Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel
zur Identifizierung eine automatisierte Erkennung ermöglichen.
Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel
zur Identifizierung einen Barcode und/oder eine Codierung auf einem Chip (4)
umfassen.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass feuchtigkeits- und/oder temperaturempfindliche Bereiche des Bezugsmaterials
oder der Zubehörteile während der Behandlung in der Behandlungskammer
(8) abgedeckt werden.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass feuchtigkeits- und/oder temperaturempfindliche Bereiche des Bezugsmaterials
oder Zubehörteile während der Behandlung in der Behandlungskammer (8)
durch örtliche Reduzierung der Wirkung von Behandlungseinrichtungen geschützt
werden.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass feuchtigkeits- und/oder temperaturempfindliche Zubehörteile erst nach
der Behandlung des Bezugsmaterials in der Behandlungskammer (8) mit diesem
in unmittelbare oder mittelbare Verbindung gebracht werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass der Dampf über Dampfdüsen (10) in die Behandlungskammer
(8) eingebracht wird.
Verfahren nach Anspruch 23, gekennzeichnet durch die Schritte:
– Ermitteln der Kontur des zu behandelnden Bezugsmaterials
– Einstellung eines vorgegebenen Abstands zwischen den Dampfdüsen (10)
und dem Bezugsmaterial
– Behandeln des Bezugsmaterials in der Behandlungskammer (8)
Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Ermitteln
der Kontur durch mechanisches Abtasten des Bezugsmaterials erfolgt.
Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Ermitteln
der Kontur berührungslos, insbesondere unter Verwendung von Ultraschall- oder
Lasersensoren (9) erfolgt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Bezugsmaterial in der Behandlungskammer (8) zusätzlich einer
automatischen mechanischen Bearbeitung, insbesondere durch Bürsten oder Rollen
unterzogen wird.
Innenausstattungsteil mit einem gemäß Verfahren nach einem
der Ansprüche 1 bis 27 behandelten Bezugsmaterial.
Innenausstattungsteil nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass
unterhalb des Bezugsmaterials eine elastisch komprimierbare Unterlage, insbesondere
aus einem elastisch verformbaren Schaumwerkstoff, angeordnet ist.
Innenausstattungsteil nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass
das Innenausstattungsteil einen elastisch gepolsterten Fahrzeugsitz und/oder elastisch
gepolsterte Sitzanbauteile mit einem Polsterbezug umfaßt.
Innenausstattungsteil nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass
das Innenausstattungsteil ein flächiges Verkleidungsteil für den Fahrzeuginnenraum
mit einem starren Träger, einem Bezugsmaterial und einer zwischen Träger
und Bezugsmaterial angeordneten Polsterschicht umfaßt.
Innenausstattungsteil nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass
das Verkleidungsteil als Dachhimmel, Tür- oder Säulenverkleidung oder
Armaturentafel ausgebildet ist.
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