Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einspannen von Werkzeugen
oder Werkstücken mit Koppelschäften verschiedener Geometrie auf einer
Achsanordnung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Zum Einspannen in Werkzeugmaschinen besitzen Werkzeuge Koppelschäfte,
die in entsprechenden Werkzeugaufnahmeeinrichtungen aufgenommen und fixiert werden
können. So ist es üblich, eine Achsanordnung, beispielsweise für
eine Fräsmaschine, mit einer Werkzeugaufnahme eines bestimmten Typs auszubilden.
In diese Werkzeugaufnahme können verschiedene Werkzeuge eingesetzt und darin
fixiert werden, sofern sie Koppelschäfte desselben Typs aufweisen. Die Verwendung
von Werkzeugen mit einheitlichen Koppelschäften, die auf einen bestimmten Aufnahmentyp
abgestimmt sind, bietet insbesondere Vorteile bei automatischen Werkzeugmaschinen,
bei welchen zur Bearbeitung komplexer Werkstücke eine Vielzahl verschiedener
Werkzeuge eingesetzt und automatisch gewechselt werden müssen.
Der Einsatz eines bestimmten Aufnahmesystems mit darauf abgestimmten
Koppelschäften ist bei Werkzeugmaschinen zur Werkstückbearbeitung in der
Regel problemlos möglich, da für verschiedene auftretende Bearbeitungssituationen
in der Regel auch geeignete Werkzeuge mit dem für die gegebene Werkzeugaufnahme
erforderlichen Koppelschaft zur Verfügung stehen. Eine andere Situation ergibt
sich allerdings dann, wenn auf ein und derselben Achsanordnung Werkzeuge eingespannt
werden sollen, welche verschiedenartige Koppelschäfte aufweisen. Dies ist beispielsweise
bei der Instandhaltung von Werkzeugen erforderlich. So ist es üblich, aufwendig
gestaltete und in der Anschaffung kostenintensive Werkzeuge regelmäßig
einer Instandhaltungsbearbeitung zu unterziehen, beispielsweise um diese nachzuschärfen,
so dass deren Lebensdauer erheblich verlängert werden kann. Hierfür gibt
es entsprechende Bearbeitungsmaschinen, welche gewünschtenfalls automatisiert
derartige Werkzeuge nachbearbeiten. Solange Werkzeuge mit dem jeweils gleichen Koppelschafttyp
auf derartigen Bearbeitungsmaschinen nachbearbeitet werden, ist eine zügige
und gegebenenfalls automatisierte Nachbearbeitung möglich. Sobald allerdings
Werkzeuge mit unterschiedlichen Koppelschafttypen auf ein und derselben Bearbeitungsmaschine
nachbearbeitet werden sollen, ergeben sich Probleme, insbesondere aufgrund eines
erheblichen Umrüstungsaufwands, der häufig darin resultiert, dass die
komplette Achsanordnung ausgewechselt werden muss. Dadurch kommt es zu langen Ausfallzeiten
der Bearbeitungsmaschine, was deren Wirtschaftlichkeit erheblich beeinträchtigt.
An der deutschen Patentschrift DE
35 06 901 C2 ist ein Werkzeugadapter für eine Spindel von Werkzeugmaschinen
bekannt, wobei die Spindel eine konische Aufnahmebohrung an ihrem Spindelkopf und
eine verschiebbare Zugstange aufweist, die eine erste Spannzange trägt. Der
Werkzeugadapter weist hierbei einen zur Aufnahmebohrung passenden Kegelschaft, eine
Adapteraufnahmebohrung und eine zweite Spannzange auf. Beim Einsetzen des Werkzeugadapters
wird dieser durch Verriegelungsglieder in der Spindelaufnahmebohrung gehalten. Wenn
nun ein Werkzeug in den Werkzeugadapter eingeführt wird, verschiebt sich zunächst
die Zugstange, was die erste Spannzange dazu veranlasst, einen Kopplung zwischen
der Zugstange und dem Werkzeugadapter herzustellen. In der Folge stellt die zweite
Spannzange eine Verbindung zwischen dem Koppelschaft des Werkzeugs und dem Adapter
her, so dass durch weiteres Bewegen der Zugstange das Werkzeug weiter in die Spindel
gespannt wird.
Im Dokument DE 44 15 466 A1
wird ein Spindelstock mit einer Universal-Spannvorrichtung offenbart. Dieser weist
einen Spannkörper auf, in dem schräge Spannbolzen unter Federkraft nach
innen verschiebbar geführt werden, die ein Werkzeug oder auch einen Universal-Spannadapter
in dem Spindelstock spannen können. Bei Einführen eines Werkzeugs in den
Spannadapter wird durch dieses Einführen ein Element des Adapters so verschoben,
dass es in einen gekoppelten Eingriff mit dem Spannelement der Spindel kommt und
dann das Werkzeug weiter in die Spindel eingezogen werden kann.
Es ist demgegenüber Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art bereitzustellen, welche eine einfache
und schnelle Adaptierung an Werkzeuge mit verschiedenen Koppelschäften ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Einspannen von Werkzeugen
oder Werkstücken mit Koppelschäften verschiedener Geometrie auf einer
Achsanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung bietet demzufolge die Möglichkeit, ein und dieselbe
Achsanordnung unter verhältnismäßig geringem Aufwand in Anpassung
an Koppelschäfte verschiedener Geometrie umzurüsten. So ist es möglich,
die Achsanordnung mit einer auf einen bestimmten Koppelschaft abgestimmten Aufnahmebuchse
auszubilden und dann nach Maßgabe der weiteren einzuspannenden Koppelschafttypen
entsprechende Adapterbuchsen und korrespondierende Adapterspannorgane bereitzustellen.
Die Erfindung erlaubt somit auch eine automatisierte Nutzung der Achsanordnung,
unabhängig davon, welcher Koppelschafttyp auf dieser einzuspannen ist. Dies
rührt daher, dass die Achsanordnung kurzfristig auf einen bestimmten
Koppelschafttyp zu adaptieren ist und dann Werkzeuge mit entsprechendem Koppelschaft
auf dieser Achsanordnung bearbeitet, beispielsweise einer Schleifbehandlung unterzogen
werden können. Nach abschließender Bearbeitung von Werkzeugen dieses einen
Koppelschafttyps kann dann kurzfristig die Achsanordnung auf einen davon abweichenden
Koppelschafttyp umgerüstet werden und erneut eine automatisierte Bearbeitung
entsprechender Werkzeuge durchgeführt werden.
Wenn im Rahmen dieser Erfindung von „Werkzeugen oder Werkstücken"
die Rede ist, so bedeutet dies, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
sowohl zur Aufnahme von Werkzeugen an einer Werkzeugmaschine ausgebildet sein kann
als auch an einer Bearbeitungsmaschine zur Aufnahme von Werkstücken ausgebildet
sein kann.
Wird im folgenden von Werkzeugen oder Werkstücken gesprochen,
so sind stets beide Fälle, nämlich die unmittelbare Werkstückbearbeitung
mittels einer Werkzeugmaschine sowie die Werkzeugnachbearbeitung in Betracht zu
ziehen.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich das
Adapterspannorgan in Richtung der Längsachse in die Adapterbuchse hinein erstreckt.
Insbesondere kann hierbei vorgesehen sein, dass das Adapterspannorgan spielarm in
der Adapterbuchse in Richtung der Längsachse geführt ist. So ist es erfindungsgemäß
möglich, eine Kombination aus Adapterspannorgan und Adapterbuchse in Abstimmung
auf den Koppelschafttyp bereitzustellen, der in einfacher Weise und mit geringem
Zeitaufwand an der Aufnahmebuchse und dem korrespondierenden Spannelement angebracht
werden kann. Die spielarme Führung des Adapterspannorgans in der Adapterbuchse
erlaubt ein einfaches Einspannen von Werkzeugen oder Werkstücken, insbesondere
ein automatisiertes Einspannen von Werkzeugen oder Werkstücken auf der Achsanordnung,
da das Adapterspannorgan stets in einer definierten Position relativ zu der Adapterbuchse
gehalten wird.
Erfindungsgemäß kann weiter vorgesehen sein, dass das Adapterspannorgan
unmittelbar mit dem Spannelement koppelbar ist, vorzugsweise auf dieses aufschraubbar
ist. Alternativ hierzu ist es jedoch auch möglich, dass zur Kopplung von Adapterspannorgan
und Spannelement eine Verbindungshülse vorgesehen ist. Je nach Adapterbuchse
ist eine der beiden vorstehend genannten Optionen zu wählen. Es kann mit einer
Verbindungshülse beispielsweise ein Adapterspannorgan mit dem Spannelement
unter Überdrückung einer verhältnismäßig großen Entfernung
in axialer Richtung gekoppelt werden.
Vorstehend wurde dargelegt, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
sich insbesondere zum automatisierten Einspannen von Werkzeugen oder Werkstücken
auf der Achsanordnung eignet. Ein derartiges automatisiertes Einspannen wird dadurch
erleichtert, dass die verschiedenen Adapterkomponenten, nämlich die Adapterbuchse
und das Adapterspannorgan, nach einer Umrüstung sich stets in derselben Relativposition
zu der Achsanordnung befinden. Dies kann bezüglich der Adapterbuchse beispielsweise
dadurch erreicht werden, dass die Aufnahmebuchse eine Bezugsfläche zur Ausrichtung
der Adapterbuchse relativ zur Längsachse aufweist. Im einzelnen kann hierfür
vorgesehen sein, dass die Bezugsfläche von einer zur Längsachse im wesentlichen
orthogonal verlaufenden, planen Stirnfläche der Aufnahmebuchse gebildet ist.
So ist es möglich, beim Umrüsten der Achsanordnung die Adapterbuchse in
Anlage mit der Bezugsfläche und somit in eine definierte Axialposition bezüglich
der Achsanordnung zu bringen.
Neben der axialen Positionierung der Adapterbuchse mittels der vorstehend
angesprochenen Bezugsfläche ist in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen,
dass die Adapterbuchse eine Zentriereinrichtung aufweist, mittels welcher die Adapterbuchse
bezüglich der Längsachse zentrierbar ist. Obgleich die Aufnahmebuchse
und die darin zu positionierenden Adapterbuchsen bereits mit einer verhältnismäßig
hohen Genauigkeit gefertigt werden können, so dass aufgrund der engen Fertigungstoleranzen
bereits eine gute Zentrierung der Adapterbuchse relativ zu der Längsachse der
Achsanordnung möglich ist, wird durch diese erfindungsgemäße Maßnahme
weiter die Genauigkeit einer Zentrierung der jeweiligen Adapterbuchse zur Längsachse
verbessert. Bildet man die Zentriereinrichtung mit Stellschrauben aus, so kann in
diesem Zusammenhang erfindungsgemäß weiter vorgesehen sein, dass wenigstens
drei Stellschrauben über den Umfang der Adapterbuchse verteilt vorgesehen sind.
Die Stellschrauben können beispielsweise in Form von Madenschrauben in einem
ein freies Ende der Aufnahmebuchse umgebenden Ringflansch angeordnet sein, welcher
mit einer Axialstirnfläche an der Bezugsfläche anliegt. Alternativ zu
der verhältnismäßig einfachen Ausgestaltung der Zentriereinrichtung
mittels Stellschrauben ist es jedoch auch möglich, aufwendigere Zentriereinrichtungen
vorzusehen oder beispielsweise eine Lageranordnung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, insbesondere der Achsanordnung, mit einer Zentrierfunktion auszubilden.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Aufnahmebuchse gibt es verschiedene
Möglichkeiten. So sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass die Aufnahmebuchse
mit einer kegelförmigen Aufnahmeöffnung zur Aufnahme der Adapterbuchse
ausgebildet ist. In entsprechender Weise kann dann die Adapterbuchse mit einem zur
Aufnahmeöffnung korrespondierenden Außenkegel ausgebildet
sein. Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Adapterbuchse mit einer
Werkstückaufnahmeöffnung ausgebildet ist, welche auf die Geometrie des
Koppelschafts des jeweils aufzunehmenden Werkzeugs oder Werkstücks abgestimmt
ist.
Vorstehend wurde mehrfach von einer automatischen Achsanordnung gesprochen.
In diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass die Achsanordnung als numerisch
gesteuerte Achsanordnung ausgebildet ist, welche bei Einführen eines Werkzeugs
oder Werkstücks in die Aufnahmebuchse oder in die in die Aufnahmebuchse eingesetzte
Adapterbuchse dieses selbsttätig unter Einbindung des Spannelements oder des
mit diesem gekoppelten Adapterspannorgans um die Längsachse drehbar einspannt.
Mit anderen Worten ist es möglich, die einzelnen Werkzeuge oder
Werkstücke automatisch der Achsanordnung zuzuführen und in dieser einzuspannen.
Ein manuelles Eingreifen kann somit auf die wenigen Situationen begrenzt werden,
in welchem die Achsanordnung mit einer andersartigen Adapterbuchse und einem korrespondierenden
Adapterspannorgan umzurüsten ist. Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor,
dass auch das Umrüsten automatisch erfolgt, indem numerisch gesteuert eine
entsprechende Adapterbuchse und ein entsprechendes Adapterspannorgan auf der Achsanordnung
angebracht wird.
Zum Fixieren der jeweiligen Adapterbuchse an der Aufnahmebuchse können
Fixierschrauben verwendet werden. Gleichermaßen sind Schnellverschlüsse,
beispielsweise Bajonettverschlüsse oder dergleichen, möglich.
Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft anhand der beiliegenden
Figuren beschrieben. Es stellen dar:
1 ein schematisierter Längsschnitt einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung und eine Seitenansicht eines darin einzuspannenden Werkstücks mit
einem bestimmten Koppelschaft;
2 eine Vorrichtung entsprechend 1,
adaptiert an ein Werkstück mit von dem gemäß 1
gezeigten Werkstück abweichender Koppelschaftgeometrie;
3 die Vorrichtung gemäß 1
und 2 und ein entsprechendes Werkstück mit abweichender
Koppelschaftgeometrie und
4 die Vorrichtung entsprechend 1-3
und ein entsprechendes Werkstück mit wiederum abweichender Koppelschaftgeometrie.
In 1 ist eine erfindungsgemäße
Vorrichtung im Längsschnitt gezeigt und allgemein mit 10 bezeichnet.
Man erkennt eine Achsanordnung 12 mit einer Längsachse A. Die Achsanordnung
12 umfaßt ein Gehäuse 14. In dem Gehäuse
14 ist eine Aufnahmebuchse 16 über eine Lageranordnung mit
zwei sowohl Radial- als auch Axialkräfte aufnehmenden Lagern 18 und
20 um die Längsachse A drehbar gelagert. Die Lager 18 und
20 sind über Distanzhülsen 22 und 24 in vorbestimmtem
Abstand zueinander gehalten. Sie sind über einen Sicherungsdeckel
26 gegen axiale Verschiebung gesichert und in axialer Richtung zueinander
verspannt. Die Lager 18 und 20 sorgen für eine spielfreie
Lagerung der Aufnahmebuchse 16 innerhalb des Gehäuses 14.
Die Aufnahmebuchse 16 ist an ihrem in 1
linken freien Ende mit einer kegelförmigen Aufnahmeöffnung 28
versehen und ist über ihre gesamte axiale Länge hohl ausgebildet. Durch
sie erstreckt sich ein axial bewegbares, in der Aufnahmebuchse 16 in axialer
Richtung geführtes Spannelement 30. Das Spannelement 30 ist
an seinem in 1 rechten Ende mit einem nicht gezeigten
Betätigungsglied zur axialen Verlagerung koppelbar. An seinem in
1 linken Ende ist auf das Spannelement 30
ein Spannorgan 32 mit einem deformierbaren Spannkörper 34
aufgeschraubt. Der Spannkörper 34 ist buchsenartig ausgebildet und
über einen Teil seiner axialen Länge mehrfach geschlitzt. Dadurch lässt
er sich in radialer Richtung deformieren, d.h. durch radiales Belasten an seinem
Außenumfang kann der Spannkörper 34 zusammengedrückt werden,
so dass sich sein Außen- sowie Innendurchmesser reduziert. Der Spannkörper
34 ist derart im Inneren der Aufnahmebuchse 16 aufgenommen, dass
er bei einer axialen Verlagerung in 1 nach rechts mit
seiner Außenumfangsfläche an einer konisch zulaufenden Innenumfangsfläche
35 der Aufnahmebuchse 16 zur Anlage kommt. Bei einer weiteren
Axialverlagerung in 1 nach rechts kommt es zu der vorstehend
angesprochenen radialen Belastung über dem Umfang des Spannkörpers
34, so dass sich dieser an seinem in 1 linken
Ende zusammenzieht.
1 zeigt ferner eine Anschlaghülse 36,
die an ihrer Außenumfangsfläche stufig ausgebildet ist und mit einem korrespondierenden
Axialanschlag 38 an der Innenumfangsfläche der Aufnahmebuchse
16 zusammenwirkt. Die Anschlaghülse 36 ist axial verschiebbar
auf dem Spannelement 30 geführt. Das Spannelement 30 umfaßt
in axialer Entfernung von seinem in 1 linken Ende einen
Ringansatz 40. Zwischen dem Ringansatz 40 und der Anschlaghülse
36 ist ein Tellerfederpaket 42 aufgenommen. Dieses Tellerfederpaket
42 wirkt derart mit dem Ringansatz 40 und der Anschlaghülse
36 sowie dem Axialanschlag 38 zusammen, dass sich das Spannelement
30 entlang der Achse A in Richtung in 1 nach
links lediglich unter Komprimierung des Tellerfederpakets
42 verlagern lässt. Bei Freigabe des Spannelements 30 bewegt
sich dieses unter der relaxierenden Wirkung des Tellerfederpakets 42 wieder
in seine Ausgangslage zurück und zieht dabei den Spannkörper
34 in eine Axialposition, in welcher dieser mit der Innenumfangsfläche
35 der Aufnahmebuchse 16 derart zusammenwirkt, dass sich sein
in 1 linkes Ende zusammen zieht, wie vorstehend geschildert.
In 1 ist ferner schematisch ein Getriebe
44 zum Drehantreiben der Aufnahmebuchse 16 dargestellt. Das Getriebe
44 ist in dem Gehäuse 14 fixiert. Hierzu dient ferner ein
Zwischenflansch 46 an dessen radial innen liegender Umfangsfläche
ein Axiallager 47 angebracht ist. Ferner ist in 1
in schematischer Darstellung ein Innenläufermotor 48 zu erkennen,
welcher mit dem Getriebe 44 antriebsmäßig gekoppelt ist. Vom
Innenläufermotor 48 geht ein Stromkabel 50 aus, dass sich
in nicht dargestellter Weise in eine Kabelführungseinrichtung 52 hineinerstreckt.
Radial innerhalb des Stromkabels 50 erkennt man einen schematisch dargestellten
Positionsgeber 54, der sowohl mit der drehangetriebenen Aufnahmebuchse
16 als auch mit dem Gehäuse 14 gekoppelt ist.
Im Folgenden soll die Gestaltung der Aufnahmebuchse 16 und
des Spannorgans 34 zum Aufnehmen eines in 1
auf der linken Seite gezeigten Werkstücks 60 diskutiert werden. Das
Werkstück 60 ist mit einem kegelförmigen Schaft 62 und
einem sich daran anschließenden Anzugbolzen 64 ausgebildet. An seinem
von dem Schaft 62 abgewandten Ende weist das Werkstück 60
verschiedenartige Schneiden 66 auf, die beispielsweise bei der Fräsbearbeitung
von Werkstücken verschlissen wurden und nun eingespannt in der Achsanordnung
12 einer Schleifbehandlung zu unterziehen sind. Der Schaft 62
entspricht den Dimensionen einer Aufnahme „SK 50" nach DIN 69871.
Die Aufnahmebuchse 16 weist eine entsprechend dem Schaft
62 ausgebildete kegelförmige Innenoberfläche 67 der
Aufnahmeöffnung 28 auf. An ihrem in 1
linken Ende ist die Aufnahmebuchse 16 mit einer zur Längsachse A orthogonalen
Bezugsfläche 68 versehen. Die Aufnahmeöffnung 28 ist
in ihrem in 1 linken Bereich von einem Flansch
70 umgeben, der an seiner radialen Außenseite von einer ringförmigen
Umfangsfläche 72 begrenzt ist.
Zum Einspannen des Werkstücks 60 in die Achsanordnung
12 wird der kegelförmige Schaft 62 in die Aufnahmeöffnung
28 eingeführt. Dabei bewegt sich der Anzugbolzen 64 zu dem
Spannkörper 34 hin. Damit der Anzugbolzen 64 in das Innere
des Spannkörpers 34 eindringen kann, wird der Spannkörper
34 durch axiales Verschieben des Spannelements 30 in
1 nach links geöffnet. Dabei wird das Tellerfederpaket
42 komprimiert. Sobald der Anzugbolzen 64 in das Innere des Spannkörpers
34 eingedrungen ist, wird das Spannelement 30 wieder freigegeben,
so dass sich dieses unter der relaxierenden Wirkung des Tellerfederpakets
42 in 1 zurück nach rechts bewegt. Dabei
wird der Schaft 62 in axialer Richtung A weiter in die Aufnahmeöffnung
28 eingezogen, bis er schließlich formschlüssig in dieser anliegt.
Unter der Wirkung des Tellerfederpakets 42 wird der Spannkörper
34 an seinem in 1 linken Ende weiter zusammengezogen,
indem er an der konischen Innenumfangsfläche 35 der Aufnahmebuchse
16 abgleitet und dadurch in radialer Richtung komprimiert wird. Das Werkstück
60 ist somit drehfest und belastbar auf der Achsanordnung 10 eingespannt
und kann bearbeitet werden. Eine Freigabe des Werkstücks 60 erfolgt
in umgekehrter Abfolge der einzelnen Spannschritte.
2 stellt dieselbe Achsanordnung 10 dar, wie
in 1 gezeigt, jedoch adaptiert an ein Werkstück
60a mit einem Schaft 62a, dessen Dimensionierung von dem des Schafts
62 aus 1 abweicht. Der Schaft 62a
ist entsprechend „SK 40" nach DIN 69871 ausgebildet.
Zur Adaptierung der Achsanordnung 10 an den Schaft
62a ist in die Aufnahmebuchse 16 eine Adapterbuchse
74a eingesetzt. Die Adapterbuchse 74a weist einen kegelförmigen
Abschnitt 76a auf, mit welchem sie in die Aufnahmeöffnung
28 (siehe 1) der Aufnahmebuchse
16 eingesetzt ist. Der kegelförmige Abschnitt 76a der Adapterbuchse
74a ist an seiner Außenoberfäche 75a an die Innenoberfläche
67 der Aufnahmeöffnung 28 angepasst. Die Adapterbuchse
74a weist ferner eine Aufnahmeöffnung 78a auf, wobei deren
Innenoberfläche 79a an die Geometrie des Schafts 62a des
Werkstücks 60a angepasst ist. Im Inneren der Adapterbuchse
74a ist wiederum ein Spannkörper 34a vorgesehen, der über
ein Adapterspannorgan 80a mit dem Spannelement 30 zur gemeinsamen
Axialbewegung gekoppelt ist.
Die Adapterbuchse 74a ist fest mit der Aufnahmebuchse
16 über Kopfschrauben 82 verschraubt. Zum Ausrichten der
Adapterbuchse 74a bezüglich der Längsachse A sind verschiedene
Stellschrauben vorgesehen, nämlich zum Einen Stellschrauben 84a, die
eine Ausrichtung der Adapterbuchse 74a in radialer Richtung ermöglichen.
Hierfür sind vier Stellschrauben über den Umfang der Adapterbuchse
74a in einem axial vorspringenden Ringbereich 86a vorgesehen,
so dass diese mit der Außenumfangsfläche 72 des Flansches
70 der Aufnahmebuchse 16 zusammenwirken können. Zum axialen
Ausrichten sind Stellschrauben 88a vorgesehen (nur eine gezeigt), welche
eine Positionierung der Adapterbuchse 74a durch Wechselwirkung mit der
Bezugsfläche 68 der Aufnahmebuchse 16 zulassen.
Es ist noch bezüglich 2 anzumerken,
dass an der Außenumfangsfläche 75a der Adapterbuchse
74a eine Ringnut mit einem darin eingelegten Gummiring 90 vorgesehen
ist. Dieser dient ebenfalls zum Positionieren der Adapterbuchse 74a innerhalb
der Aufnahmebuchse 16.
Die Aufnahme und das Einspannen des Werkstücks 60a auf
der Achsanordnung 10 gemäß 2 erfolgt
in gleicher Weise wie für 1 bereits im Detail
erläutert.
3 zeigt auf der linken Seite ein weiteres Werkzeug
60b, welches mit einem Schaft 62b ausgebildet ist. Die Geometrie
des Schafts 62b ist gegenüber den Schaftgeometrien der Werkzeuge
60 und 60a aus 1 und 2
andersartig ausgebildet. Der Schaft 62b antspricht „HSK 63" nach
DIN 69893.
Zum Aufnehmen des Werkstücks 60b auf der Achsanordnung
10 ist in deren Aufnahmebuchse 16 eine Adapterbuchse
74b eingesetzt und über Zentrier- und Positionierschrauben
84b und 88b bezüglich der Längsachse A positioniert.
Nach Positionierung der Adapterbuchse 74b ist diese über die Kopfschrauben
82 an der Aufnahmebuchse 16 fixiert. In der Adapterbuchse
74b aufgenommen ist wiederum ein Spannkörper 34b, der auf
einem Adapterspannorgan 80b befestigt und innerhalb der Adapterbuchse
74b spielarm geführt ist. Das Adapterspannorgan 80b ist über
eine Verbindungshülse 92 mit dem Spannelement 30 gekoppelt.
Aus 3 ist wiederum ersichtlich, dass
die in 1 gezeigte Achsanordnung 12 durch Anbringen
der Aufnahmebuchse 74b und des Spannkörpers 34b mittels des
Adapterspannorgans 80b und der Verbindungshülse 92 mit wenigen
Arbeitsschritten und unter geringem Nachrüstaufwand zum Aufnehmen des Werkstücks
60b mit dem Koppelschaft 62b adaptiert werden kann.
4 zeigt, wie die Achsanordnung 10 zum Aufnehmen
des Werkstücks 60c mit einem zylindrischen Schaft 62c adaptiert
werden kann. Hierzu ist wiederum eine entsprechende Adapterbuchse 74c an
der Aufnahmebuchse 16 angebracht und, wie vorstehend mehrfach beschrieben,
positioniert bzw. zentriert. In der Adapterbuchse 74c, welche ebenfalls
mit einem Durchbruch ausgebildet ist, ist eine mehrteilige Spannzange
94c aufgenommen, die zur gemeinsamen Bewegung entlang der Längsachse
A mit dem Adapterspannorgan 80c gekoppelt ist. Das Adapterspannorgan
80c ist wiederum zur gemeinsamen Bewegung mit dem Spannelement
30 verbunden.
Durch axiale Verlagerung der Spannzange 94c innerhalb der
Adapterbuchse 74c in 4 nach rechts kann deren
freies Ende 96c, welches ebenfalls axial geschlitzt ist, mit seiner Außenoberfläche
98c entlang der Innenoberfläche 79c der Aufnahmeöffnung
der Adapterbuchse 74c entlang gleiten. Dadurch kann der Innendurchmesser
der Spannzange 94c zum Einspannen des Koppelschafts 62c des Werkstücks
60c entsprechend reduziert werden.
Auch 4 zeigt die einfache Adaptierbarkeit
der Achsanordnung 10 an eine Aufnahmesituation zum Aufnehmen des Werkstücks
60c. Dabei wird zunächst das Adapterspannorgan 80c auf das
Spannelement 30 aufgeschraubt und anschließend die Adapterbuchse
74c in bereits mehrfach beschriebener Weise in die Aufnahmebuchse
16 eingesetzt, in dieser positioniert und schließlich fixiert. Schließlich
wird die Spannzange 94c in die Aufnahmeöffnung der Aufnahmebuchse
74c eingesetzt und mit dem Adapterspannorgan 80c gekoppelt.
Vorstehend wurden mit Bezug auf 2 bis
4 drei Varianten zur Adaptierung der Achsanordnung
10 gemäß 1 zum Einspannen von Werkstücken
verschiedener Koppelschaftgeometrie vorgestellt. Diese Varianten sollen lediglich
beispielhaft zeigen, dass durch einfache Adaptionsmaßnahmen gemäß
der Erfindung eine vielfältige Verwendung der Achsanordnung 10 möglich
ist. Es ist selbstverständlich, dass in Abhängigkeit weiterer Koppelschaftgeometrien
auch weitere Adaptionsmöglichkeiten mittels einer korrespondierenden Adapterbuchse
und eines entsprechenden Adapterspannorgans möglich sind. Weitere von den
2 bis 4 abweichende Varianten
zur Adaptierung der Achsanordnung 10 auf entsprechende Koppelschaftgeometrien,
welche ebenfalls eine Adapterbuchse und ein entsprechendes Adapterspannorgan aufweisen,
fallen ebenfalls in den Rahmen dieser Erfindung.