Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gelenk für einen Wäschetrockner
umfassend wenigstens zwei in ihrem Winkel gegeneinander um eine gemeinsame Gelenkachse
verstellbare Gelenkteile, wobei jedes Gelenkteil jeweils mit einem Rahmenteil des
Wäschetrockners verbindbar ist.
Wäschetrockner der eingangs genannten Art sind aus dem Stand
der Technik bekannt. Es gibt diverse Typen von Wäschetrocknern für verschiedene
Anwendungszwecke, für die derartige Gelenke in Betracht kommen. Bei einem Wäschetrockner-Typ
werden beispielsweise gelenkig miteinander verbundene Standbeine verwendet, die
in verschiedenen Winkelstellungen einstellbar sind, so daß der Wäschetrockner
steiler oder flacher aufstellbar ist. Um einen stabilen Stand des Wäschetrockners
zu gewährleisten, sind die Gelenke in der Regel in der Standposition arretiert
und können entarretiert werden, um die Winkelstellung der Standbeine zu verstellen.
Gelenke der eingangs genannten Art kommen aber auch für andere
Wäschetrockner in Betracht, beispielsweise einfache Wäschetrockner mit
zwei gelenkig miteinander verbundenen Rahmenteilen, die jeweils Trockenstäbe
oder Wäscheleinen aufweisen, die in der Regel in den Rahmenteilen in Querrichtung
verlaufen. Solche Wäschetrockner können beispielsweise auf dem Rand einer
Badewanne aufstellbar sein. Auch hier ist die Winkelstellung der gelenkig miteinander
verbundenen Rahmenteile über die Gelenke veränderbar.
Weiterhin gibt es Wäschetrockner für Balkonbrüstungen,
die gegebenenfalls nur ein Rahmenteil aufweisen, welches über Gelenke mit einer
Halterung verbindbar ist, die dann an der Balkonbrüstung anbringbar ist. Ähnliche
Wäschetrockner können in Verbindung mit einer geeigneten Wandhalterung
verwendet werden, um an der Wand um eine horizontale Achse klappbar angebracht zu
werden. Bei solchen Wäschetrocknern kann man das Rahmenteil für die Wäscheaufhängung
bei Nichtgebrauch nach unten in eine wandparallele Lage klappen.
Die bei den oben genannten bekannten Wäschetrocknern verwendeten
Gelenke sind so konstruiert, daß sie sich nur für einen bestimmten Wäschetrockner-Typ
eignen und auch nur die gelenkige Verbindung einer begrenzten Anzahl von Armen zulassen,
in der Regel nur zwei Arme pro Gelenk.
Aus der DE 76 36 765 U1
ist ein Gelenk für einen Wäschetrockner bekannt, umfassend zwei in ihrem
Winkel gegeneinander um eine gemeinsame Gelenkachse verstellbare Gelenkteile, wobei
jedes Gelenkteil jeweils mit einem Rahmenteil des Wäschetrockners verbindbar
ist, wobei die Gelenkteile zwei jeweils etwa ringförmige Gelenkaußenteile
umfassen und jedes Gelenkaußenteil jeweils mit einer etwa tangential abgehenden
Aufnahmehülse versehen ist, in die eine Strebe eines Rahmenteils des Wäschetrockners
einsteckbar ist.
Das vorbekannte Gelenk soll die Aufgabe einer einfachen Handhabung
lösen, und eine Eigenverstellung des Wäschetrockners aufgrund einer Eigenverstellung
des Gelenks soll ausgeschlossen sein.
Das vorbekannte Gelenk besteht aus je zwei gegenseitig drehbaren zylindrischen
Schalenkörpern, von denen jeder einen längs der Innenwandung ringsum verlaufenden
Zahnkranz aufweist, wobei innerhalb der Schalenkörper ein Zahnrad federbeaufschlagt
mit einer durch mindestens einen Schalenkörper zentral hindurchragenden Achse
angeordnet ist. Das Zahnrad innerhalb der Schalenkörper ist in seiner Achsenrichtung
längs verschieblich und greift in Ruhestellung in beide Zahnkränze der
Schalenkörper zur stufenweisen Arretierung des Gelenks ein. Der vorbekannte
Wäschetrockner mit seinen beiden Gelenken ist dadurch zu verstellen, dass der
Benutzer Druck auf die Achse des Zahnrads ausübt, wodurch dieses innerhalb
der Schalenkörper entgegen der Federkraft verschoben wird und außer Eingriff
des Zahnkranzes eines der Schalenkörper gelangt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gelenk für einen
Wäschetrockner der eingangs genannten Gattung zu schaffen, welches vielseitiger
verwendbar ist für diverse Typen von Wäschetrocknern und welches außerdem
erweiterbar ist, so daß je nach Anwendungsfall eine unterschiedliche Anzahl
von Armen über ein Gelenk gelenkig verbindbar ist und in der jeweiligen Winkelstellung
arretierbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein Gelenk für einen Wäschetrockner
der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß das Gelenk eine wenigstens teilweise
etwa ringförmige Gelenkfeder im Inneren umfasst, die in radialer Richtung innerhalb
eines bestimmten Bereichs elastisch ist und dass das Gelenk wenigstens ein Verstellelement
umfasst, in dessen einer Drehstellung die Gelenkaußenteile in der jeweiligen
Winkelstellung arretiert sind und wobei in einer weiteren Stellung des Verstellelements
die Gelenkaußenteile in der Winkelstellung gegeneinander verstellbar sind.
Unter Rahmenteilen werden dabei im Sinne der Erfindung gelenkig miteinander zu verbindende
Teile eines Wäschetrockners im weitesten Sinne verstanden, das heißt zum
Beispiel solche Teile, die der Wäscheaufhängung dienen, aber auch zum
Beispiel Standbeine des Wäschetrockners oder die eingangs genannten Balkonhalterungen
oder Wandhalterungen, die dann über die Gelenke mit Wäscheaufhängungsteilen
verbunden werden.
Neben den genannten Gelenkaußenteilen werden im Rahmen der Erfindung
wenigstens teilweise etwa ringförmige Gelenkfedern im Inneren der Gelenke verwendet,
die in radialer Richtung innerhalb eines bestimmten Bereichs elastisch sind.
Weiterhin weist das erfindungsgemäße Gelenk wenigstens ein
Verstellelement auf, in dessen einer Drehstellung die Gelenkaußenteile in der
jeweiligen Winkelstellung arretiert sind, wobei in einer weiteren Stellung des Verstellelements
die Gelenkaußenteile in der Winkelstellung gegeneinander verstellbar sind.
Über diese Verstellelemente wird also die Arretierung beziehungsweise Entarretierung
des Gelenks erzielt. Beispielsweise kann gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung das Verstellelement einen Schaft umfassen, der in eine Mittelöffnung
der Gelenkfeder eingreift. Dieser Schaft kann beispielsweise so geformt sein, daß
er in der einen Drehstellung des Verstellelements, die dann die arretierte Stellung
des Gelenks ist, die Gelenkfeder radial nach außen drückt und dadurch
das Gelenk sperrt. Man kann dies beispielsweise so lösen, daß das Gelenkaußenteil
einen Innenzahnkranz aufweist und an der Gelenkfeder außen entsprechende zahnartige
Anformungen, wenigstens über einen Teilringabschnitt geformt sind, die mit
diesem Innenzahnkranz des Gelenkaußenteils zusammenwirken. Weiterhin kann man
beispielsweise die Gelenkfeder mit einem Schlitz versehen, so daß diese dadurch
radialfedernd ausgebildet ist.
Eine Gelenkfeder kann gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung zwei oder mehrere in axialer Richtung des Gelenks hintereinanderliegende
Teilringsegmente aufweisen, die jeweils zahnartige Anformungen aufweisen, von denen
jede mit je einem Innenzahnkranz je eines Gelenkaußenteils zusammenwirken kann.
Auf diese Weise kann man mit einer reduzierten Anzahl von Gelenkfedern eine größere
Anzahl von Gelenkaußenteilen zusammenwirken lassen. Weist eine Gelenkfeder
beispielsweise zwei in axialer Richtung hintereinanderliegende Teilringsegmente
auf, sind einer Gelenkfeder zwei Gelenkaußenteile zugeordnet, die unabhängig
voneinander in der Winkelstellung verstellt werden können.
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht weiterhin vor, daß
das Gelenk wenigstens ein Tellerelement aufweist, welches in axialer Richtung hinter
der Gelenkfeder angeordnet ist. Dieses Tellerelement hat eine Abdeckfunktion zur
Rückseite des Gelenks hin. Dieses Tellerelement kann man für verschiedene
weitere Funktionen nutzen. Beispielsweise kann das Tellerelement eine zentrische
Mittelöffnung für den Durchgang einer Achse aufweisen, mittels derer man
zwei Gelenke verbinden kann, die sich jeweils an gegenüberliegenden Seiten
des Wäschetrockners befinden. Bei einer solchen Konstruktion genügt es,
wenn die Bedienungsperson über das Verstellelement das Gelenk an einer Seite
entarretiert, da dann dadurch auch das Gelenk an der gegenüberliegenden Seite
über die Achse entarretiert und ebenso auch wieder gesperrt werden kann. Die
Gelenkfeder kann beispielsweise an einer Seite angeformte zapfenartige Anformungen
aufweisen, die so dimensioniert sind, daß sie in hülsenartige Anformungen
an der der Gelenkfeder zugewandten Seite des Tellerelements eingreifen können,
um die Gelenkfeder an dem Tellerelement drehfest festzulegen.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht schließlich vor, daß
eine Abdeckhülse zur Abdeckung der Achse vorgesehen ist, die sich zwischen
zwei gegenüberliegenden Gelenken erstreckt, um diese gleichzeitig arretierbar
beziehungsweise entarretierbar zu machen. Dabei fluchtet die Abdeckhülse vorzugsweise
etwa mit den Gelenkaußenteilen, um der ganzen Anordnung auch ein einheitliches
optisch ansprechendes Bild zu geben. Weiterhin kann eine formschlüssige Verbindung
zwischen dem Tellerelement und der genannten Abdeckhülse vorgesehen sein, zum
Beispiel durch Anformungen, insbesondere Vorsprünge an dem Tellerelement oder
an der Abdeckhülse, die geeignet sind, in entsprechende Vertiefungen an dem
jeweils anderen Teil einzugreifen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt
ein Gelenk jeweils wenigstens zwei, gegebenenfalls drei oder mehr in ihrem Winkel
gegeneinander verstellbare Gelenkaußenteile. Weiter vorzugsweise umfaßt
ein Gelenk wenigstens vier in ihrem Winkel jeweils gegeneinander verstellbare Gelenkaußenteile.
Dies bedeutet, daß man in der Regel die Gelenke so montieren kann, daß
man wahlweise entweder nur zwei oder nur drei oder nur vier oder auch noch mehr
Gelenkaußenteile der genannten Art verwendet, je nachdem wieviel Rahmenteile
miteinander zu verbinden sind. Es können dabei jeweils die gleichen Gelenkaußenteile
zur Anwendung kommen, ebenso wie weitere Teile des Gelenks gleichbleiben können,
so daß dieses Konzept herstellerseitig zu einer wesentlichen Vereinfachung
bei der Fertigung und Lagerhaltung führt. Die verschiedenen Gelenkaußenteile
werden dabei vorzugsweise in axialer Richtung, das heißt in Richtung der Gelenkachse
hintereinander angeordnet. Gelenke mit einer größeren Anzahl von Gelenkaußenteilen
weisen dann eine größere Tiefe in Achsrichtung auf gegenüber Gelenken
mit beispielsweise nur zwei Gelenkaußenteilen, es können aber die gleichen
Gelenkaußenteile verwendet werden.
Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei
zeigen
1 eine schematisch vereinfachte perspektivische Gesamtansicht
eines beispielhaften Wäschetrockners;
2 eine vergrößerte Detailansicht betreffend
einen Ausschnitt II von 1 im Bereich des erfindungsgemäßen
Gelenks;
3 eine Explosionsdarstellung im Bereich des Gelenks,
in der man auch innenliegende Teile sieht;
4 eine weitere Explosionsdarstellung, aus der man weitere
Details betreffend den Aufbau eines erfindungsgemäßen Gelenks erkennen
kann;
5 eine weitere Darstellung von Teilen des Gelenks im
montierten Zustand in vergrößertem Maßstab;
6a eine Ansicht einer Gelenkfeder;
6b eine Seitenansicht der Gelenkfeder von
6a;
6c eine Ansicht der Gelenkfeder von 6a
von der anderen Seite;
7a eine Ansicht eines Tellerelements für ein erfindungsgemäßen
Gelenk;
7b eine entsprechende Seitenansicht des Tellerelements
von 7a;
8a eine Detailansicht eines Verstellelements für
ein erfindungsgemäßes Gelenk;
8b eine entsprechende Seitenansicht;
8c eine Ansicht des Verstellelements von
8a von der anderen Seite;
9a eine Detailansicht eines Gelenkaußenteils für
ein erfindungsgemäßes Gelenk;
9b eine entsprechende Seitenansicht des Gelenkaußenteils
von 9a;
9c eine Ansicht des Gelenkaußenteils von
9a von der anderen Seite her gesehen;
10 eine stirnseitige Ansicht einer Abdeckhülse
für die erfindungsgemäßen Gelenke.
Zunächst wird auf 1 Bezug genommen.
Die Darstellung zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Wäschetrocknergestells
1, bei dem die erfindungsgemäßen Gelenke 7 angewandt
werden. Es können die verschiedensten Typen solcher Wäschetrocknergestelle
1 mit den erfindungsgemäßen Gelenken 7 modular aufgebaut
werden. Das Ausführungsbeispiel von 1 zeigt einen
Wäschtrockner mit zwei Rahmenteilen 2, 3, die gelenkig miteinander
verbunden sind über die Gelenke 7 und die in verschiedene Winkelstellungen
gebracht werden können. Diese beiden Rahmenteile 2, 3 dienen
dazu, die Wäsche auszuhängen und haben daher parallel zur Gelenkachse
verlaufende Trockenstäbe 6 oder Wäscheleinen. Außerdem hat
der Wäschetrockner zwei weitere Rahmenteile 4, 5, die jeweils
als Standbeine dienen und die ebenfalls in verschiedene Winkelstellungen zueinander
und auch zu den beiden anderen Rahmenteilen 2, 3 für die
Wäscheaufhängung gebracht werden können. Erfindungsgemäß
sind alle vier Rahmenteile 2, 3, 4, 5 über
insgesamt nur zwei in einer Achse liegende sozusagen multifunktionale Gelenke
7 verbunden. Dadurch, daß diese Gelenke 7 erfindungsgemäß
einen modularen Aufbau haben und aus einer unterschiedlichen Anzahl von Gelenkelementen
in Achsrichtung hintereinanderbauend zusammensetzbar sind, ist es möglich,
je nach Bedarf mit Gelenken 7 der im Prinzip gleichen Art eine verschiedene
Anzahl solcher Rahmenteile 2, 3, 4, 5 für
Wäschetrockner unterschiedlicher Bauart zu montieren. Zwischen den beiden Gelenken
7, die auf gegenüberliegenden Seiten des Wäschetrocknergestells
1 liegen, befindet sich eine ringförmige langgestreckte Abdeckhülse
50, deren Funktion zusammen mit dem Aufbau der Gelenke 7 später
noch im Detail erläutert werden wird. Von Teilen der Gelenke 7 gehen
angeformte Aufnahmehülsen 21 aus, die die jeweiligen Rahmenstreben
der verschiedenen Rahmenteile 2, 3, 4, 5 aufnehmen.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1
hat jedes der Gelenke 7 wie, man sieht, insgesamt vier sich jeweils in
verschiedene Richtungen erstreckende Aufnahmehülsen 21, so daß
vier Arme der Rahmenteile 2, 3, 4, 5 aufgenommen
werden können.
Aus 2 kann man erkennen, daß ein
Gelenk 7 aus verschiedenen ringförmig ausgebildeten hintereinander
in Richtung der Gelenkachse liegenden Gelenkaußenteilen 20 besteht,
wobei jedes Gelenkaußenteil 20 wenigstens eine Aufnahmehülse
21 angeformt hat, die jeweils wenigstens eine Strebe 25 eines
Rahmenteils aufnehmen kann. In dem Ausführungsbeispiel gemäß
2 sind also vier solcher Gelenkaußenteile
20 vorhanden mit je einer Aufnahmehülse 21 für je eine
Rahmenstrebe 25. Außerdem hat jedes Gelenk 7 gemäß
2 jeweils ein vorn liegendes Verstellelement
10, in dessen einer Stellung eine Verstellung der Rahmenstreben
25 in ihrem Winkel zueinander möglich ist, während in einer anderen
Stellung des Verstellelements 10 diese Winkelstellung der Rahmenstreben
25 der Rahmenteile 2, 3, 4, 5
(siehe 1) arretiert ist. Die Betätigung des Verstellelements
10 kann durch Drehen von Hand erfolgen.
Der Aufbau der erfindungsgemäßen Gelenke 7 wird
nun nachfolgend zunächst unter Bezugnahme von 3
näher erläutert. In 3 erkennt man das Verstellelement
10, das einen Schaft 12 aufweist. Weiterhin ist erkennbar eine
ringförmige Gelenkfeder 30, die in radialer Richtung in einem gewissen
Bereich elastisch ist und die sich bei Veränderung der Drehstellung des Verstellelements
10 radial nach außen drücken läßt. Die Funktion dieser
Gelenkfeder 30, die im Inneren des Gelenks 7 liegt, wird später
noch genauer erläutert. Außerdem hat das Gelenk 7 ein in axialer
Richtung hinter der Gelenkfeder 30 liegendes Tellerelement 40
mit geeigneten Anformungen, die mit Anformungen der Gelenkfeder 30 zusammenwirken,
um eine formschlüssige Verbindung der Gelenkfeder 30 Fund des Tellerelements
40 zu erzielen. Dies wird später unter Bezugnahme auf 4
beschrieben. Weiterhin ist in 3 die Abdeckhülse
50 erkennbar. Außerdem sind in 3 zwei
der Gelenkaußenteile 20 dargestellt mit den angeformten Aufnahmehülsen
21 für die Streben 25 der Rahmenteile 2,
3, 4, 5. Aus Gründen der Übersichtlichkeit
sind nur zwei solcher Gelenkaußenteile 20 in 3
dargestellt. Je nach Aufbau des Gelenks 7 ist eine unterschiedliche Anzahl
axial hintereinanderliegender solcher Gelenkaußenteile 20 vorhanden.
Es wird nun auf 4 Bezug genommen und
anhand dieser der Aufbau und die Funktion eines erfindungsgemäßen Gelenks
7 näher beschrieben. In der Explosionsdarstellung ist ein Verstellelement
10, zwei axial hintereinanderliegende Gelenkaußenteile 20,
eine Gelenkfeder 30 und ein Tellerelement 40 erkennbar. Das Verstellelement
10 ist mit einer Griffanformung 11 versehen, so daß man es
um die Gelenkachse drehen kann. Der Schaft 12 des Verstellelements greift
in die Mittelöffnung 31 der Gelenkfeder 30 ein. Dabei ist
der Schaft 12 unrund in seinen äußeren Abmessungen, das heißt
er ist annähernd oval und in seiner Ausdehnung in der einen Richtung um einiges
größer als in seine Ausdehnung in einer dazu senkrechten Richtung. Man
kann dies in 5 recht gut erkennen. Die Gelenkfeder
30 hat an einer Seite einen Schlitz 35 und ist radial federnd
ausgebildet, so daß sie in der einen in 5 dargestellten
Drehposition des Schafts 12 nach außen gedrückt werden kann und
dabei die zahnartigen Anformungen 32a, 32b an den Innenzahnkranz
23 des Gelenkaußenteils 20 angedrückt werden. Dies kann
man in 5 erkennen. Wenn dagegen das Verstellelement
10 verdreht wird, dann gelangt der Schaft 12 in eine Drehstellung,
in der er in die Mittelöffnung 31 der Gelenkfeder 30 hineinpaßt,
ohne diese nach außen zu drücken, so daß dann die Gelenkfeder
30 aufgrund des Schlitzes 35 elastisch federn kann und ein Verdrehen
der ringförmigen Gelenkfeder 30 innerhalb des ringförmigen Gelenkaußenteils
20 möglich ist, wobei die Gelenkfeder 30 jeweils zurückfedern
kann. Dadurch kann man die Gelenkfeder 30 in verschiedene Rastpositionen
der zahnartigen Anformungen 32a, 32b in dem Innenzahnkranz
23 bringen. In der in 5 dargestellten Stellung
des Schafts 12 des Verstellelements 10 wird die Gelenkfeder
30 dagegen nach außen gepreßt und dadurch ist sie in dieser Drehstellung
blockiert und das Gelenk 7 ist somit arretiert.
Aus 4 erkennt man, daß das Gelenkaußenteil
20 im Prinzip aus einem außen glatten Ringteil 22 besteht,
das einerseits den angeformten Innenzahnkranz 23 aufweist, und von dem
andererseits sich etwa tangential nach außen hin eine Aufnahmehülse
21 erstreckt, die wie bereits anhand von 3
erläutert wurde, eine Strebe 25 aufnehmen kann. Das Gelenk
7 kann sich aus mehreren Gelenkaußenteilen 20 zusammensetzen,
die in axialer Richtung hintereinander angeordnet werden und von denen in
4 zwei dargestellt sind. In der Regel gehen die Aufnahmehülsen
21 dieser jeweiligen Gelenkaußenteile 20 von dem Gelenk
7 in verschiedene Richtungen aus.
In 4 erkennt man weiterhin, daß
die Gelenkfeder 30 jeweils zwei nebeneinanderliegende bzw. in axialer Richtung
hintereinanderliegende Teilringsegmente 33a, 33b aufweist, die
jeweils dem Schlitz 35 benachbart sind und die jeweils zahnartige Anformungen
32a, 32b aufweisen, so daß eine Gelenkfeder 30 beim
montierten Gelenk 7 mit zwei Innenzahnkränzen 23 zweier verschiedener
Gelenkaußenteile 20 zusammenwirken kann. Die Gelenkfeder
30 hat außerdem auf der anderen Seite des Schlitzes 35 gelegen
ein Ringsegment 34, das so breit ist wie die beiden Teilringsegmente
33a, 33b zusammen. Weiterhin weist die Gelenkfeder 30
an einer Seite zwei hülsenartige Anformungen 36 auf, die sich achsparallel
erstrecken und an der anderen Seite weist die Gelenkfeder 30 zapfenartige
Anformungen 37 auf, die in ihrem äußeren Durchmesser so dimensioniert
sind, daß sie einerseits in die hülsenartigen Anformungen 44
eines Tellerelements 40 oder andererseits aber auch in die hülsenartigen
Anformungen 36 einer weiteren Gelenkfeder 30 hineinpassen, wenn
man beispielsweise zwei dieser Gelenkfedern 30 hintereinander in Achsrichtung
anordnet, so daß man im Prinzip bei zwei Gelenkfedern 30 dann vier
solcher Gelenkaußenteile 20 hintereinander anordnen kann mit insgesamt
vier ineinandergreifenden Innenzahnkränzen 23 für die jeweiligen
zahnartigen Anformungen 32a, 32b der beiden Gelenkfedern
30.
Neben den hülsenartigen Anformungen 44 hat das Tellerelement
40 eine zentrische Mittelöffnung 41, so daß man die
beiden gegenüberliegenden Gelenke 7 eines Wäschetrockenständers
1 (siehe 1) über eine langgestreckte
Achse (nicht dargestellt) verbinden kann, die jeweils mit dem Schaft
12 eines Verstellelements 10 verbunden ist. Diese Achse liegt
im Inneren der Abdeckhülse 50, die man in 1
erkennen kann und die für sich genommen noch einmal in 10
dargestellt ist und die außen etwa so dimensioniert ist, daß sie mit den
ringförmigen Gelenkaußenteilen 20 fluchtet (siehe 2).
Dabei hat das in den 7a und 7b
dargestellte Tellerelement 40 eine zylindrische Anformung 45 mit
mehreren über den Umfang verteilt angeordneten Vorsprüngen 46,
die leicht vorgewölbt sind und die in entsprechende Vertiefungen
51 der in 10 dargestellten Abdeckhülse
50 eingreifen, um das Tellerelement 40 gegenüber der Abdeckhülse
50 in einer bestimmten Drehstellung festzulegen.
In den 6a bis 6c
sieht man noch einmal die Gelenkfeder 30 in drei Ansichten für sich
allein dargestellt. Man kann hier insbesondere gut die auf der einen Seite liegenden
hülsenartigen Anformungen 36 und die auf der anderen Seite liegenden
zapfenartigen Anformungen 37 erkennen, sowie die zahnartigen Anformungen
32a, 32b an den beiden separaten Teilringsegmenten 33a,
33b.
In den 7a und 7b
ist noch einmal das Tellerelement 40 für sich allein in zwei Ansichten
dargestellt. Man erkennt dort die entsprechenden hülsenartigen Anformungen
44, in die die zapfenartigen Anformungen 37 der Gelenkfeder
30 hineinpassen.
Die 8a bis 8c
zeigen das Verstellelement 10 in drei Ansichten. In 8c
kann man insbesondere gut die Umrißform des Schafts 12 erkennen. Innenseitig
hat der Schaft 12 eine runde Ausnehmung 12a, so daß man dort
eine Achse 60 einstecken kann, die beide gegenüberliegenden Verstellelemente
10 beider Gelenke 7 miteinander verbindet. In 8a
erkennt man die Griffanformung 11.
In den 9a bis 9c
ist noch einmal für sich genommen ein Gelenkaußenteil 20 in drei
Ansichten dargestellt. Man erkennt hier die Ringform mit dem Ringteil
22 und der von diesem etwa tangential abgehenden Aufnahmehülse
21. Weiterhin ist die Form des Innenzahnkranzes 23 erkennbar,
der eine Art Wellenprofil aufweist. Die etwa rechteckigen Anformungen innen an dem
Gelenkaußenteil 20, die man in 9c erkennt,
sind Stege, die das Aufpressen der Gelenkaußenteile 20 erleichtern
und die Passung auf den rohrförmigen Abdeckhülsen 50 erleichtern.