Die Erfindung bezieht sich auf eine Spritzpistole, insbesondere zum
nebelarmen Spritzen von Farbe, enthaltend einen Pistolengriff mit einem gelenkig
daran angebrachten Abzugshebel, einem Schlauchanschlussstutzen, der etwa gleichachsig
mit dem Pistolengriff ist, und einem Rohranschlussstutzen in einem vor dem Abzugshebel
liegenden Abschnitt des Pistolengriffs, und ein an dem Rohranschlussstutzen angebrachtes
Rohr, an dessen freies Ende eine Spritzdüse angebracht ist. Eine Spritzpistole
dieser Art wird von der Anmelderin unter der Bezeichnung NAS auf dem Markt angeboten.
Farbspritzpistolen, aber auch Pressluftpistolen, haben die ganz übliche
Pistolengestalt, von der ihr Name herrührt. Die Achse der Pistolenmündung,
in der eine Spritzdüse angeordnet ist, schließt nämlich einen Winkel
mit der Achse des Pistolengriffs ein, der im Bereich zwischen 90° und etwa
120° oder mehr liegt. Für die Vergrößerung der Reichweite des
die Spritzpistole verwendenden Benutzers hat die Anmelderin eine Spritzpistole der
eingangs genannten Art entwickelt und auf den Markt gebracht, bei der auf die Mündung
einer Spritzpistole üblicher Art ein Rohr aufgesetzt ist, an dessen freien
Ende sich die eigentliche Spritzdüse befindet. Mit Hilfe dieser Konstruktion
wird zugleich der Abstand zwischen der Düse und der Hand des Benutzers vergrößert,
die somit weniger stark dem Farbnebel beim Arbeiten ausgesetzt ist. Das gilt insbesondere
beim nebelarmen Spritzen, bei dem mit einem vergleichsweise schmalen Sprühstrahl
gearbeitet wird.
In dem Bestreben, die bekannte Konstruktion in ergonomischer Hinsicht
zu verbessern, ist die vorliegende Erfindung gemacht worden, gemäß der
bei einer Spritzpistole der vorgenannten Art der Rohranschlussstutzen sich gleichachsig
oder etwa gleichachsig oder im Wesentlichen parallel zur Achse des Pistolengriffs
erstreckt. In Kombination mit einem im Bereich seines freien Endes vorzugsweise
gekröpften Rohr ist mit Hilfe einer solchen Spritzpistole ein größerer
Flächenbereich in ergonomisch günstiger Handhaltung erreichbar, als mit
einer Spritzpistole nach dem Stand der Technik. Insbesondere ist die erreichbare
Höhe einer zu spritzenden Wand größer, als bei Verwendung einer Spritzpistole
nach dem Stand der Technik. Auch das Spritzen von Raumdecken ist bei Einsatz der
erfindungsgemäßen Spritzpistole erleichtert, da die Erfindung eine weniger
anstrengende Handhaltung beim Spritzen der Decke ermöglicht.
Ein am hinteren Ende des Pistolengriffs befestigter Farbzuführschlauch
erstreckt sich bei der erfindungsgemäßen Spritzpistole etwa in der gleichen
Richtung wie das am vorderen Ende der Spritzpistole angebrachte Rohr. Wenn man die
mit dem Schlauch versehene Spritzpistole bei Spritzpausen z.B. über eine Gerüststange
hängt, dann hängen Schlauch und Rohr im Wesentlichen vertikal, im Gegensatz
zur bekannten Spritzpistole, bei der das Rohr gegenüber der Richtung des Schlauches
absteht und daher gegebenenfalls störend herumhängt. Durch die ausgewogene
Gewichtsverteilung der mit dem Schlauch versehenen erfindungsgemäßen Spritzpistole
ist zugleich gewährleistet, dass die Pistole von der Gerüststange nicht
herunterfallen kann.
Für die universelle Verwendbarkeit der erfindungsgemäßen
Spritzpistole ist es vorteilhaft, wenn die Spritzdüse sowohl um ihre Achse
als auch um eine zu ihr senkrechte Achse drehbar ist. Zum Schutz des Abzugshebels
ist es günstig, wenn er von einem am Pistolengriff befestigten Schutzbügel
umgeben ist. Die beiden letztgenannten Merkmale sind an sich bereits bekannt, jedoch
auch bei der erfindungsgemäßen Spritzpistole vorteilhaft einsetzbar.
Ein gekröpftes Rohr sollte vorzugsweise einen Kröpfungswinkel
haben, der im Bereich von etwa 45° liegt.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf ein in der Zeichnung
dargestelltes Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Die Zeichnung zeigt in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße
Spritzpistole. Sie umfasst einen Pistolengriff 1 mit einem Gehäuse
2, das im hinteren Abschnitt als Griffkörper 3 ausgebildet
ist. Am Gehäuse 2 ist ein Abzugshebel 4 schwenkbar gelagert,
der von einem am Pistolengriff 1 befestigten Schutzbügel
5 umgeben ist. Am hinteren Ende des Griffkörpers 3 ist ein
Anschlussstutzen 6 etwa koaxial mit dem Griffkörper 3 ausgebildet,
an den ein Farbzuführschlauch (nicht dargestellt) angeschlossen werden kann.
Am vorderen Ende des Gehäuses 2 ist ein Rohranschlussstutzen
7 ausgebildet, dessen Achse im Wesentlichen parallel zur Achse des Griffkörpers
3 verläuft, aber auch in der Achse des Griffkörpers liegen kann.
Auf den Rohranschlussstutzen 7 ist mittels einer Überwurfmutter
8 ein Rohr 9 aufgeschraubt, das in seinem freien Endbereich unter
einem Winkel von im Beispiel etwa 45° gekröpft ist. Am freien Ende des
Rohres 9 ist eine insgesamt mit 10 bezeichnete Düsenbaugruppe
angebracht.
Die Düsenbaugruppe 10 besteht aus einem am Rohr
9 befestigten Sockel 11, einem Halter 12 und einem Düsenkörper
13. Der Düsenkörper 13 ist an dem Halter 12
um die Düsenachse vorzugsweise voll drehbar angebracht, jedoch in jeder Drehstellung
fixierbar. Der Halter 12 ist am Sockel 11 um eine zur Düsenachse
senkrecht verlaufende Achse vorzugsweise um 180° drehbar angebracht und in
jeder Drehstellung fixierbar. Auf diese Weise ist es möglich, den Düsenkörper
13 in jede für den Gebrauch der Spritzpistole bevorzugte Stellung
einzustellen und darin zu fixieren.
Es versteht sich, dass anstelle des hier dargestellten gekröpften
Rohres 9 auch ein gerades Rohr auf den Pistolengriff 1 aufgeschraubt
werden kann, und dass der Kröpfungswinkel auch anders als der hier dargestellte
Winkel von 45° sein kann. Auch lässt sich eine andere Düsenanordnung
am Rohr 9 befestigen. Ein wesentliches Merkmal ist, dass sich das Rohr
9 im Wesentlichen gleichachsig oder parallel zur Achse des Griffkörpers
3 erstreckt, weil hierdurch die erstrebten ergonomischen Vorteile der oben
beschriebenen Art erreicht werden.