Die bisher für ein ergonomisch und der menschlichen Anatomie
angepasstes Liegeverhalten üblichen Hilfsmittel (Bereich Gebrauchsgüter)
wie herkömmliche Matrazen in diversen Ausführungen (Federkern, Latex,
Schaumstoff etc) und die mit Wasser befüllten Systeme (Wasserbetten) weisen
diverse Defizite für den Nutzer auf. Gleichzeitig wächst der Bedarf an
ergonomisch optimalen, individuellen Hilfsmitteln aufgrund der zivilisationsbedingt
ansteigenden Zahl an Menschen mit Rückenleiden und anderen anatomisch bedingten
Defiziten.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegen die Probleme
zu Grunde, die sich mit der Anwendung der bisherigen am Markt befindlichen Hilfsmittel
ergeben. Diese sind die bei existierenden Systemen mangelnde punktgenaue Unterstützung
der menschlichen Anatomie*, die fehlende individuelle Anpassbarkeit an die Bedürfnisse
des jeweiligen Nutzers und ggf. an notwendige medizinische Indikationen*, der hohe
technische Aufwand, der hohe Anschaffungspreis, die Betriebskosten (für System
mit Wasserbefüllung ist ein extra Heizsystem erforderlich) und aufwändige
Handhabung (Wartung/Wasseraufbereitung, spezielle Halterungen/Unterbau für
Soft-/Hardside-Systeme, Transportaufwand etc.).
- * Im Bereich der Pflege von Langzeit-Liegepatienten ist insbesondere das Problem
des Wundliegens durch herkömmliche Systeme nicht zufriedenstellend gelöst.
Eine flächendeckende Nutzung von teuren, derzeit am Markt erhältlichen
Systemen die ein besseres Liegeverhalten aufweisen (wie Wasserbetten) ist gerade
im Bereich der Medizin und Pflege aus o.g. Gründen der Handhabung und Wirtschaftlichkeit
nicht gegeben.
Die aufgeführten Defizite werden mit den in den Schutzansprüchen
1–3 aufgeführten Merkmalen gelöst. Mit der Erfindung wird erreicht,
dass jeder Nutzer ein individuelles, der menschlichen Anatomie und den medizinischen
Erfordernissen optimal angepasstes Liegemittel erhält, das sich durch leichte
Handhabbarkeit und exzellente Wirtschaftlichkeit auszeichnet.
Die einzelnen Komponenten der Erfindung sowie deren Anwendung sind
in Anlage 3, 1–3
dargestellt. Das System besteht prinzipiell aus einem zweischichtigen flexiblen
Kunststoff-Körper.
1 zeigt in Aufsicht die erste, obere Schicht: das Kammer-Sicherheitssystem
abgetrennt mit Querstegen (2) und kolloider Füllung (1) mit
den Eigenschaften: Wärmespeicher-Effekt sowie bewegungsberuhigtes Fließverhalten
bei Gewichtsverlagerung.
2 zeigt in der Querschnitts-Sicht: unter der oberen
Schicht mit kolloider Füllung (3), die untere Schicht des Aufbaus:
das Luftkammer-System (4) abgetrennt mit horizontalen Stegen und als Besonderheit
mind. drei Kammern sind mittels Luft-Ventilen (5) individuell befüllbar.
3 zeigt die Funktionssicht: das Hilfsmittel wird zwischen
ein herkömmliches Liegemittel (6) z.B. Schaumstoff-Matraze und eine
Abdeckung (z.B. Spannbettuch) gelegt und damit fixiert. Das Hilfsmittel wird vor
Gebrauch durch den Benutzer nach seinen individuellen anatomischen und medizinischen
Erfordernissen entsprechend angepasst (Lufteinlaß über die Ventile des
Luftkammer-Systems). Die Nutzung eines zusätzlichen Wärme-Systems wie
z.B. einer Heizdecke kann optional nach Bedarf problemlos zusätzlich erfolgen.