Die Erfindung betrifft einen Zerstäuberkopf für eine Spritzpistole
zum pneumatischen Zerstäuben von Lack, Farbe oder dergleichen Flüssigkeiten
sowie eine Spritzpistole mit einem derartigen Zerstäuberkopf.
Bei der pneumatischen Zerstäubung von Flüssigkeiten, die
beispielsweise in Lackieranlagen eingesetzt werden, wird ein Druckluftstrahl dazu
verwendet, um einen Flüssigkeitsstrahl zu zerstäuben. Hierzu ist ein Druckluftstrahl
mit hoher Energie notwendig.
Ein Nachteil herkömmlicher pneumatischer Zerstäubungsverfahren
liegt darin, dass sie einen hohen Druckluftbedarf erfordern und ein sehr heftiger
Strahl aus Druckluft und zerstäubter Farbe erzeugt wird. Ein solcher Strahl
führt viel Farbe mit sich, welche nicht auf dem zu beschichtenden Gegenstand
abgelagert wird, sondern sich unter starker Verwirbelung in der Umgebungsluft dispergiert.
Aus der DE 28 11 436 C2
ist ein Verfahren zur pneumatischen Zerstäubung eines aus einer Farbdüse
austretenden, fächerförmigen Flüssigkeitsstrahls bekannt. Die Zerstäubung
erfolgt bei diesem bekannten Verfahren mit Hilfe von fächerförmig um die
Farbdüse angeordneten Druckluftstrahlen, die auf den Farbstrahl gerichtet sind
und eine für die Farbzerstäubung ausreichend hohe Energie aufweisen. Hierbei
werden Luftdrücke von 1 bis 4 bar und ein Luftdurchsatz von 3 bis 9 m3/h
erreicht. Weitere Druckluftstrahlen sind gegen die kegelförmige Außenseite
der Farbdüse gerichtet und bewirken einen Luftschleier, der den Farbstrahl
umhüllt und ein "Rückschlagen" der Farbe auf die Düse verhindern
soll.
Aus der DE 34 17 229 C2
ist ein Zerstäuberkopf für Spritzpistolen der eingangs genannten Art bekannt,
bei welchem eine pneumatische Zerstäubung eines Farbstrahls erfolgt, der aus
einer Farbdüse mit spaltförmiger Düsenöffnung austritt. Zur
Zerstäubung der Flüssigkeit und zur Formung eines flachen Spritzstrahls
sind hierbei mehrere Druckluftkanäle vorgesehen, die seitlich an der spaltförmigen
Düsenöffnung angeordnet sind und durch ein gemeinsames Druckluftsystem
gespeist werden.
Zum Erzeugen der in der Praxis in Lackieranlagen häufig verwendeten
länglichen bzw. ovalen Querschnittsform des Spritzstrahls (Flachstrahl) wird
bei den aus der DE 28 11 436 C2
und der DE 34 17 229 C2 bekannten
Verfahren einer Farbdüse mit einem schlitzförmigen Auslass verwendet.
Alternativ kann der Flüssigkeitsstrahl aber auch, wie in der DE
34 17 229 C2 beschrieben, aus einer kreisförmigen Farbdüse austreten.
Die kreisförmige Farbdüse ist hierzu von einer Luftkappe umgeben, die
Öffnungen für die Farbe und die Druckluft aufweist. Der Druckluftstrahl
zur Zerstäubung der aus der Farbdüse austretenden Flüssigkeit strömt
dabei aus einem kreisförmigen Ringspalt, der die Farbdüse konzentrisch
umgibt. Zum Erzeugen der länglichen bzw. ovalen Querschnittsform des Spritzstrahls
(Flachstrahl) werden zusätzliche Druckluftstrahlen auf den Spritzstrahl gerichtet
mit dem Ziel, dessen zunächst kreisförmigen Querschnitt entsprechend zu
deformieren.
Die zusätzlichen Luftstrahlen treten aus einander gegenüberliegenden
Vorsprüngen der Luftkappe aus, die häufig als "Hörner" bezeichnet
werden. Diese aus der Stirnfläche der Luftkappe hervorstehenden Hörner
sind dabei derart gestaltet, dass die zusätzlichen Luftstrahlen aufeinander
zu und auf den Spritzstrahl gerichtet sind, um so durch den Zusammenprall mit dem
Spritzstrahl den flachen oder ovalen Strahl zu formen. Die zusätzlichen Luftstrahlen
werden häufig als sogenannte "Hornluft" oder "Formluft" bezeichnet. Weitere
Luftstrahlen, die im Wesentlichen parallel zu der Achse des Spritzstrahls aus der
Luftkappe austreten, dienen zur Regulierung des unregelmäßig deformierten
Spritzstrahls.
Ähnliche Zerstäuberköpfe mit einer kreisförmigen
Farbdüse, mit einer die Farbdüse umgebenden Druckluft-Ringdüse zum
Zerstäuben der Farbe und mit Hornluftdüsen, die auf Hörnern angeordnet
sind, sind auch aus der DE 90 01 265 U1
und der DE 689 24 079 T2 bekannt.
Dabei sind zwischen der Ringdüse und den Hörnern zusätzlichen Öffnungen
für sogenannte Auffächerluftstrahlen vorgesehen, die eine Regulierung
des Spritzstrahls bewirken sollen, indem sie die Formluftstrahlen abbremsen und
auffächern, bevor diese auf den Spritzstrahl auftreffen.
Bei den bekannten Zerstäuberköpfen wird es als nachteilig
empfunden, dass trotz der technisch aufwendigen Gestaltung mit Hörnern ein
Spritzstrahl erzeugt wird, um einen zentralen, durch die Hornluft beispielsweise
oval geformten Spritzstrahl meist ein großer als "Overspray" bezeichneter Bereich
vorhanden ist, in welchem ein noch vergleichsweise hoher Anteil von Flüssigkeitspartikeln
zerstäubt und mitgeführt wird. Dies führt dazu, dass die zerstäubte
Flüssigkeit, d.h. insbesondere eine Farbe oder ein Lack, nicht zielgerichtet
auf die zu beschichtende Fläche aufgebracht werden kann. Gleichzeitig hat dies
einen hohen Verlust an Flüssigkeit zur Folge.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Zerstäuberkopf der oben genannten Art in einer solchen Weise zu verbessern,
dass der Overspray und somit der Verbrauch der durch den Zerstäuberkopf aufgetragenen
Flüssigkeit reduziert werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Danach umfasst der Zerstäuberkopf eine kreisförmige Flüssigkeitsdüse
sowie eine Luftkappe mit einer zentrisch angeordneten Bohrung zur Aufnahme der Flüssigkeitsdüse.
Die Luftkappe ist mit mehreren Düsen zum Zerstäuben der Flüssigkeit
und zum Formen des Spritzstrahls versehen. So sind Zerstäuberluftdüsen,
über die Druckluft zum Zerstäuben der aus der Farbdüse austretenden
Flüssigkeit zugeführt wird, ringförmig um die Flüssigkeitsdüse
herum angeordnet. Im Gegensatz zu den bekannten Luftkappen wird die Formluft (Hornluft)
jedoch nicht über vorspringende Hörner, die aus der Stirnwandebene des
Zerstäuberkopfes hervorstehen, auf den Spritzstrahl geleitet, sondern die Stirnfläche
der Luftkappe ist stattdessen zumindest im Wesentlichen eben und flach gestaltet.
Dabei wird die Formluft über Formluftdüsen, die schräg in diese flache
Stirnfläche münden, auf den Spritzstrahl geführt. Die Zerstäuberluftstrahlen
und die Formluftstrahlen sind somit näherungsweise in derselben Ebene angeordnet.
Dadurch wird eine gleichmäßige Zerstäubung der Flüssigkeit und
Formung des Spritzstrahls erreicht, während eine unerwünschte Auffächerung
des Spritzstrahls mit damit einhergehendem Overspray überraschenderweise sehr
gering gehalten wird.
Bei der Verwendung des erfindungsgemäßen Zerstäuberkopfes
in Lackieranlagen kann so der Overspray um bis zu 30% gegenüber einem herkömmlichen
Zerstäuberkopf reduziert werden. Dadurch wird auch der Lackverbrauch um bis
zu 30% gesenkt, was einerseits eine Materialeinsparung bewirkt und andererseits
zu einer geringeren Verschmutzung von Anlagen und Aggregaten führt. Auf diese
Weise können höhere Standzeiten erreicht werden und Einsparungen bei der
Reinigung erzielt werden. Gegenüber Rotationszerstäubern lässt sich
der Lackverbrauch um etwa 20% reduzieren.
Zusätzlich zeichnet sich der erfindungsgemäße Zerstäuberkopf
durch einen erheblich geringeren Reinigungsaufwand aus. So kann gegenüber herkömmlichen
Zerstäuberköpfen bspw. bei Verwendung des Reinigungsgerätes 'Vapo
Gun Cleaner' (Industra Industrieanlagen Maschinen + Teile GmbH) auch der Spülmittelverbrauch
auf 2 bis 20 ml je Spülvorgang reduziert werden. Auch bei anderen Reinigungssystemen
ist eine wirtschaftlichere Reinigung möglich.
Weiter wird bei der erfindungsgemäßen Anordnung der Formluftdüsen
der Spritzstrahl gleichmäßiger geformt, wodurch das sogenannte Pulsieren
bzw. Flattern des Spritzstrahls, das zu einer Wolkenbildung im Lackauftrag führt,
deutlich reduziert ist. Auch die bei herkömmlichen Lackauftragssystemen auftretenden
Benetzungsstörungen sowie die ungleichmäßigen Schichtdickenverteilungen
des aufgetragenen Lacks werden wirksam unterbunden. Folglich führt die Verwendung
des erfindungsgemäßen Zerstäuberkopfes zu einem gleichmäßigeren
Spritzbild, einer gleichmäßigeren Benetzung sowie einer gleichmäßigeren
Schichtdickenverteilung des aufgetragenen Lackes oder dergleichen als bei herkömmlichen
Lackauftragssystemen.
Der erfindungsgemäße Zerstäuberkopf eignet sich insbesondere
zum robotergeführten Lackauftrag auf Fahrzeugkarosserien, beispielsweise für
die robotergeführte Falzlackierung von Türfalzen, Motorhauben oder anderen
Innenapplikationen. Weiter werden häufig größere Karosserieflächen
zunächst elektrostatisch mit Glocken mit einem Basislack (Base Coat) beschichtet
und anschließend mit einer Spritzpistole mit pneumatisch zerstäubtem Flüssigkeitsstrahl
nachlackiert (Air-Außenauftrag). Neben einem flatter- und wolkenfreien Basislackauftrag
für Falze und Außenhautlackschichten wird hierbei – auch bei dünnen
Basislackschichten – eine fehlerfreie Untergrundbenetzung erreicht. Auch
helle Metallic-Farbtöne können auf diese Weise wolkenfrei lackiert werden.
Auf diese Weise ist es möglich, mit dem erfindungsgemäßen Zerstäuberkopf
auch die Kosten für Nacharbeiten zu senken. Der erfindungsgemäße
Zerstäuberkopf ist zudem auch besonders für die Verwendung in der Zulieferindustrie
geeignet, bei der ebenfalls Bauteile zum späteren Einbau in bspw. Fahrzeuge
lackiert werden.
In der Regel werden die Luftkappen aus Messing oder Aluminium gefertigt
und anschließend zum Schutz ihrer Oberfläche galvanisiert, meistens vernickelt
oder verchromt. Bei der Galvanisierung entstehen, insbesondere an den Kanten der
Luftauslassbohrungen, unterschiedliche Schichtdicken. Teilweise bilden sich sogar
Miniaturgrate, die jeder Luftkappe ihr individuelles Strömungsverhältnis
geben.
Durch entsprechende Nachbehandlung können diese Unterschiede
teilweise ausgeglichen werden, jedoch nicht so weit, dass die Forderung nach Einhaltung
vorgegebener Toleranzen von allen produzierten Luftkappen einer Charge gleichermaßen
erfüllt wird. Einige Hersteller bieten deshalb zertifizierte Luftkappen an,
bei denen durch Prüfung und Auswahl die entscheidenden, spritzstrahlbeeinflussenden
Parameter innerhalb garantierter Toleranzen liegen.
Wird die Luftkappe hingegen aus Edelstahl gefertigt, kann die Galvanisierung
entfallen. Die Fertigungsgenauigkeit der Luftkappe wird ausschließlich durch
die erreichbare Präzision der mechanischen Fertigungsverfahren bestimmt.
Da bei Luftkappen aus Edelstahl kein Reinigungsmittel mehr an den
Kanten der Bohrungen zwischen Luftkappenkörper und galvanischer Beschichtung
eindringen kann, zeichnen sich die Luftkappen aus Edelstahl im Vergleich zu galvanisierten
durch einen längere Lebensdauer aus.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen schematisch:
1a eine Schnittdarstellung eines aus dem Stand der
Technik bekannten Zerstäuberkopfes,
1b vergrößert einen Ausschnitt des Zerstäuberkopfes
nach 1a,
2 eine Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen
Zerstäuberkopfes,
3 eine Perspektivdarstellung einer Luftkappe des Zerstäuberkopfes
nach 2 und
4 eine Perspektivdarstellung einer alternativen Ausgestaltung
einer Luftkappe für den Zerstäuberkopf nach 2.
Die 1a und 1b
zeigen einen aus der DE 34 17 229 C2
bekannten Zerstäuberkopf 101 für eine Spritzpistole zum Auftrag
von Farben oder Lacken. Der Zerstäuberkopf 101 umfasst eine Düse
102, über die die aufzutragende Flüssigkeit zugeführt wird,
sowie eine Luftkappe 103 mit Auslässen 104 und
105, über welche Druckluft zum Zerstäuben der durch die Düse
102 abgegebenen Flüssigkeit und zur Formung des Spritzstrahls auf
die Flüssigkeit geleitet wird. Die Düse 102 weist dabei einen
Zuführungskanal 106 auf, der durch ein in 1 nicht
gezeigtes Ventil verschließbar ist und in einen kreisförmigen Auslass
107 auf der Stirnseite 108 der Luftkappe 103 mündet.
Zum pneumatischen Zerstäuben der durch die Düse
102 zugeleiteten Flüssigkeit ist die Luftkappe 103 mit mehreren
als Bohrungen ausgestalteten Zerstäuberluftdüsen 104 versehen,
welche den zentralen Auslass 107 ringförmig umgeben und durch welche
Druckluftstrahlen (Zerstäuberluft) schräg auf die Mittelachse
109 des Auslasses 107 hin gerichtet werden. Die aus den Zerstäuberluftdüsen
104 austretende Druckluft hat dabei eine ausreichend hohe Energie, um ein
Zerstäuben der durch den Auslass 107 austretenden Flüssigkeit
zu einem Spritzstrahl zu bewirken.
Zur Auffächerung dieses zunächst rotationssymmetrischen
Spritzstrahls in einen fächerförmigen bzw. ovalen Spritzstrahl sind radial
außerhalb der Zerstäuberluftdüsen 104 die Formluftdüsen
105 vorgesehen, die auf zwei einander gegenüberliegenden, aus der
Stirnfläche 108 der Luftkappe 103 in Abstrahlrichtung
110 abragenden Hörnern 111 angeordnet sind. Zusätzlich
sind auf der Stirnseite 108 der Luftkappe 103 Steuerbohrungen
112 vorgesehen, die eine zu starke Verwirbelung des Spritzstrahls verhindern
sollen.
Wie aus den 2 bis 4
hervorgeht, hat der erfindungsgemäße Zerstäuberkopf 1 einen
ähnlichen Aufbau wie der oben beschriebene bekannte Zerstäuberkopf
101. So umfasst der Zerstäuberkopf 1 eine in 2
nicht dargestellte Düse 2 zur Zuführung der aufzutragenden Flüssigkeit
sowie eine die Düse 2 umgreifende Luftkappe 3. Die Luftkappe
3 weist dabei eine zentrale Bohrung 4 auf, in welche die Mündung
der Düse 2 hineinragt.
Weiter umfasst die Luftkappe 3 mehrere Zerstäuberluftdüsen
5, welche vorzugsweise unter einem Winkel &agr; von etwa 45° gegenüber
der Symmetrieachse der Luftkappe 3 angeordnet sind. Die Zerstäuberluftdüsen
5 sind in der dargestellten Ausführungsform ringförmig um die
zentrale Bohrung 4 herum angeordnet. Die Zerstäuberluftdüsen
5 werden durch einen in 2 nicht näher
dargestellten, beispielsweise ringförmigen, Kanal 6 mit Druckluft
versorgt. In der Luftkappe 3 ist dabei ein in 2
ringförmiger Dicht-Konus 7 vorgesehen, der den Kanal 6 nach
außen abdichtet.
Weiter umfasst die Luftkappe 3 vier Formluftdüsen
8, die in dem Ausführungsbeispiel der 2
und 3 paarweise auf einander entgegengesetzten Seiten
der zentralen Bohrung 4 der Luftkappe 3 angeordnet sind. Diese
Formluftdüsen 8 befinden sich im Wesentlichen in der Ebene der Stirnseite
9 der Luftkappe 3, ohne aus dieser Ebene in Sprührichtung
hervorzuragen. Die Formluftdüsen 8 können dabei, wie in den
2 und 3 dargestellt, hintereinander
in unterschiedlichem Abstand zu der zentralen Bohrung 4 angeordnet sein,
oder, wie in dem Ausführungsbeispiel nach 4 gezeigt,
nebeneinander im gleichen Abstand zu der zentralen Bohrung 4 angeordnet
sein.
Die Formluftdüsen 8 werden durch Bohrungen oder Kanäle
10 mit Druckluft beaufschlagt, wobei der Dicht-Konus 7 die Kanäle
10 von dem Kanal 6, der zu den Zerstäuberluftdüsen
5 führt, trennt. Hierdurch ist es möglich, dass die Zufuhr von
Druckluft zu den Formluftdüsen 8 und den Zerstäuberluftdüsen
5 unabhängig voneinander steuerbar ist.
Die Formluftdüsen 8 und die Zerstäuberluftdüsen
5 können dabei derart ausgestaltet sein, dass sich die aus den Formluftdüsen
8 abgestrahlten Formluftstrahlen in einem Punkt, der vorzugsweise auf der
Symmetrieachse der Farbdüse 2 und/oder der Luftkappe 3 liegt,
treffen. Hierbei können Spritzstrahlbreiten von über 300 mm, insbesondere
zwischen etwa 330 mm und etwa 350 mm, erreicht werden.
Die in 3 und 4
angedeutete Farbdüse 2 kann dabei im Wesentlichen wie in den
1a und 1b dargestellt
ausgebildet sein. Die Farbdüse 2 erzeugt, wenn aus den Formluftdüsen
keine Druckluft austritt, einen dünnen Rundstrahl. Die durch die Formluftdüsen
8 zugeführte Druckluft bewirkt dabei, dass dieser dünne Rundstrahl
zu einem Flachstrahl mit einem länglichen und/oder ovalen Querschnitt deformiert
wird. Dabei sind die Luftmengen der durch die Zerstäuberluftdüsen
5 und die Formluftdüsen 8 zugeführten Druckluft variabel
und unabhängig voneinander einstellbar. Zur Verwendung in Autolackieranlagen
wird es bevorzugt, wenn durch die Zerstäuberluftdüsen 5 und die
Formluftdüsen 8 jeweils etwa 50 bis etwa 500 NI Luft abgegeben werden.
Im Betrieb wird vor einem Lackiervorgang zunächst Druckluft durch
die Zerstäuberluftdüsen 5 sowie die Formluftdüsen
8 zugeführt und erst danach Flüssigkeit durch den Zerstäuberkopf
1 abgegeben. Dies bewirkt, dass von Anfang an ein optimale Sprühbild
erzeugt wird. Dabei kann die Form des abgegebenen Flüssigkeitsstrahls sowohl
durch den Neigungswinkel der Zerstäuber- oder Formluftdüsen
5, 8 gegenüber der Stirnseite 9 der Luftkappe
3 sowie durch die Luftmengen variiert werden.