Die Erfindung bezieht sich auf eine Profilschiene zur Abstützung
einer oder mehrerer Platten auf oder an einem Untergrund, insbesondere zur Erstellung
von Terrassen, Treppen, Fassaden oder dgl., die im Querschnitt vorzugsweise doppel-T-
oder U-förmig ausgebildet und deren von dem Verbindungssteg abstehende Schenkel
als Auflager für die Platten oder den Untergrund vorgesehen sind.
Es ist bekannt, derartige Profilschienen, die üblicherweise aus
dem Werkstoff Stahl hergestellt sind, als Unterkonstruktion, insbesondere für
Terrassen, einzusetzen, denn die Stahlprofilschienen können unmittelbar fest
mit dem Untergrund verbunden werden, so dass eine zur Abstützung der Platten
geeignete Unterlage geschaffen ist.
Als nachteilig bei einem solchen Aufbau für Terrassen oder der
dgl. hat sich jedoch herausgestellt, dass die Profilschienen die Platten nicht unmittelbar
abstützen können, denn der Werkstoff der Profilschienen ist derart fest,
dass die die Platten an den Profilschienen fixierenden Befestigungsmittel nicht
unmittelbar in die Profilschienen eingeschraubt werden können. Vielmehr sind
in die Profilschienen Gewindebohrungen einzuarbeiten, oder aber auf die als Auflager
ausgebildeten Schenkel der Profilschienen werden Zwischenelemente aus Holz oder
Kunststoff vormontiert, in die anschließend die die Platten an den Profilschienen
arretierenden Schrauben eingedreht werden. Die Platten werden somit über die
Zwischenelemente an den Profilschienen abgestützt.
Des Weiteren hat sich als nachteilig herausgestellt, dass die Platten
vollflächig auf den Zwischenelemente aufliegen, so dass eingedrungenes Kondenswasser
oder sonstige Feuchtigkeit durch den Kapillareffekt in die Zwischenräume zwischen
den Platten und den Unterlagselementen eindringt und von dort nicht abfließt.
Dies bedeutet jedoch, dass die dort vorhandene Feuchtigkeit sowohl die Platten als
auch die Zwischenelemente beschädigt und über einen längeren Zeitraum
zersetzt. Folglich sind die Platten nach einer gewissen Zeitdauer von den Profilschienen
abzumontieren und die Zwischenelemente sowie die Platten sind zu erneuern. Solche
Reparaturarbeiten sind kosten- und zeitintensiv.
Darüber hinaus benötigt die Fixierung der Zwischenelemente
an den Profilschienen ebenfalls zusätzliche Montagezeit, durch die die Produktionskosten
der Profilschiene erhöht wird.
Wenn der Unterbau zur Abstützung von Platten aus einer Vielzahl
von Stahlträgern besteht, sind diese umständlich und mit Aufwand zu handhaben,
da Stahlträger ein äußerst hohes Eigengewicht aufweisen, sodass diese
oftmals mit Hebemitteln bewegt werden müssen.
Die Bearbeitung von Bauteilen aus Stahl erfordert zu dem zusätzliche
Werkzeuge, beispielsweise Bohrmaschinen oder Fräsen, um diese nachzubearbeiten.
Vor dem Einbau sind die Stahlträger vor Korrosion durch Verzinken zu schützen.
Diese Nachteile führen dazu, dass die Abstützvorrichtung aus Stahlträgern
sehr umständlich zu handhaben sind und die Herstellungs- sowie Montagekosten
hoch sind.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Profilschiene der eingangs
genannten Gattung bereitzustellen, mittels der die als Abdeckung für eine Terrasse,
eine Treppe, eine Fassade oder dgl. eingesetzten Platten als Bodenbelag abgestützt
werden können, ohne dass zeitaufwendige Vormontagearbeiten anfallen und dass
gleichzeitig das zwischen den Platten und der Profilschiene eingedrungene Kondenswasser
oder sonstige Feuchtigkeit definiert abgeleitet ist, um zu verhindern, dass die
Profilschiene bzw. die Platten über einen längeren Zeitraum von der eingedrungenen
Feuchtigkeit beschädigt werden.
Die Profilschiene soll dabei ein geringes Eigengewicht und gleichzeitig
eine hohe Festigkeit aufweisen. Die Profilschiene soll witterungsbeständig,
verrottungs- und korrosionsfrei sein.
Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Profilschiene vorzugsweise aus einem Aluminiumstrangpressprofil besteht
und dass in jedes Auflager mindestens eine Freisparung eingearbeitet ist, die parallel
zu dem Verbindungssteg verlaufen und die durch Aufkantung gebildet sind.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Dadurch, dass in jedes Auflager mindestens eine durch Aufkantungen
herausgebildete Freisparung vorhanden ist, entsteht zwischen der Platte und der
jeweiligen Profilschiene eine äußerst gering bemessene Auflagefläche,
durch die die Platte ortsfest gehalten ist, so dass die in die Zwischenräume
zwischen den Platten und der Profilschiene eingedrungene Feuchtigkeit in die Freisparung
abfließt und von dieser in Form einer Ablaufrinne nach außen geführt
wird. Somit wird das durch die Kapillarwirkung in den Spalt zwischen der Platte
und der Profilschiene eingedrungene Kondenswasser in dem Freiraum gesammelt und
von diesem nach außen abgeleitet. Dies führt dazu, dass zwischen der Platte
und der Profilschiene die Feuchtigkeit relativ schnell abtrocknet und folglich durch
die Feuchtigkeit keine Beschädigung insbesondere an der Platte hervorgerufen
wird, denn durch den Freiraum, durch die eine Hinterlüftung
geschaffen ist, strömt Luft, die die Feutigkeit aufnimmt.
Darüber hinaus ist es vorteilhaft, dass die Profilschiene aus
einem Aluminiumstrangpressprofil hergestellt ist, denn dadurch wird gewährleistet,
dass Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben, durch die aus Holz oder Kunststoff
hergestellten Platten in die die Schenkel der Profilschiene eingedreht werden können.
Eine zeitaufwendige und kostenintensive Vormontage, damit die Profilschienen, die
die Platte fixierenden Befestigungsmittel aufnehmen können, entfällt demnach.
Da die Profilschiene aus einem Aluminiumstrangpressprofil hergestellt ist, besitzt
diese ein geringes Eigengewicht, so dass diese ohne Hilfsmittel bewegbar ist. Ein
aus Aluminium hergestellter Träger weist zu dem eine hohe Biegefestigkeit gegen
Torsion oder sonstige Belastungen auf, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
auch über einen längeren Zeitraum keinen Verzug oder sonstige Auswölbungen
unterliegt. Eine solche Profilschiene ist korrosionsbeständig, ohne dass diese
zusätzlich beschichtet werden muss.
In der Zeichnung ist ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
dargestellt, das nachfolgend näher erläutert wird. Im Einzelnen zeigt:
1 zwei parallel zueinander und beabstandet verlaufende
Profilschienen, durch die mehrere Platten zur Bildung eines Bodenbelages abgestützt
sind sowie eine die beiden Profilschienen miteinander verbindende Blendschiene auf
einem Untergrund, in perspektivischer Ansicht,
2 die beiden Profilschienen gemäß
1 im Schnitt und auf unterschiedlich ausgestalteten
Untergrundflächen und
3 die Profilschienen gemäß 1
im Bereich des Blendrahmens in Seitenansicht.
Aus 1 ist eine U-förmige Profilschiene
1 sowie eine doppel-T-förmige Profilschiene 2 zu entnehmen,
deren beiden Verbindungsstege 6 parallel zueinander auf einem Untergrund
3 angeordnet sind. Die beiden mit Abstand der verlaufenden Profilschienen
1 und 2 werden dabei, wie dies nachfolgend noch näher erläutert
wird, über eine Blendschiene 16 miteinander verbunden und bilden demnach
eine modulartig zusammensetzbare Unterkonstruktion, durch die eine Vielzahl von
Platten 4 auf dem Untergrund 3 abgestützt werden sollen.
Die zusammengebauten Platten 4 bilden einen Bodenbelag für eine Terasse.
Diese Konstruktion kann auch als Treppenstufe, als Fassade an Hauswänden oder
dgl. eingesetzt werden.
An den jeweiligen freien Enden der Verbindungsstegen 6 der
Profilschiene 1 sind jeweils zwei, also insgesamt vier Schenkel
7 angeformt; die jeweiligen Schenkel 7 sind als Auflager
17 ausgebildet, durch die somit die Platten 4 abgestützt
sind bzw. die jeweilige Profilschiene 1 oder 2 auf dem Untergrund
3 aufgesetzt ist.
An der Profilschiene 2 sind an dem Verbindungssteg zwei Schenkel
7 angebracht, die fluchtend und beabstandet zueinander ausgerichtet sind.
Insbesondere der 2 kann entnommen werden,
dass jeder Schenkel 7 der Profilschienen 1 oder 2 eine
Freisparung 11 aufweist, die durch eine Aufkantung gebildet ist. Im montierten
Zustand wird demnach durch die Platte 4 oder dem Untergrund 3
und der Freisparung 11 ein Freiraum 12 geschaffen, der als Wassersammelkammer
und als Ablaufrinne für eingedrungene Feuchtigkeit dient. Des Weiteren gelangt
in den Freiaraum 12 Luft, um diesen zu hinterlüften und um die im
Spalt zwischen der Platte 4 bzw. dem Untergrund 3 und dem Auflager
17 vorhandene Feuchtigkeit abzutrocknen.
In der der Platte 4 oder dem Untergrund 3 zugewandten
Oberfläche des jeweiligen Auflagers 17 ist eine parallel zu dem Verbindungssteg
6 verlaufende Nut 13 eingearbeitet, die als Montagehilfe zur Führung
von Befestigungsschrauben 5 dient. Dies kann der Detailansicht x entnommen
werden.
Durch die Befestigungsschrauben 5 werden die Platten
4 mit der jeweiligen Profilschiene 1 oder 2 ortsfest
verbunden. In dem Schenkel 7, der dem Untergrund 3 zugewandt ist,
ist eine oder mehrere Bohrungen 14 eingearbeitet, in die ein Standbein
8 eingesetzt und darin gehalten ist. Der von der Profilschiene
1 oder 2 abstehende Teil des Standbeines 8 kann in seiner
Längsrichtung variabel eingestellt werden, so dass auch Unebenheiten des Untergrundes
3 ausgleichbar sind.
An die U-förmigen Profilschienen 1 ist eine fluchtend
zu dem Verbindungssteg 6 verlaufende Auflageschiene 15 angeformt,
deren freies Ende niveaugleich zu dem jeweiligen Auflager 17 der Profilschiene
1 oder 2 verläuft, so dass durch die Auflageschiene
15 zusammen mit dem jeweiligen Auflager 17 eine gemeinsame Stützebene
für die Platte 4 bzw. den Untergrund 3 geschaffen ist.
Mit dem Untergrund 3 können Stützelemente
9 verbunden sein, die beispielsweise als Betonplatten ausgestaltet sind.
Diese Betonplatten 9 werden in den Untergrund 3 eingesetzt und
mit diesem fest verbunden. Die Betonplatten 9 dienen als Auflageebene für
die jeweilige Profilschiene 1 oder 2. Die Betonplatten
9 sind dabei stellenweise in den Untergrund 3 eingesetzt; die
Profilschiene 1 oder 2 stützt sich demnach auf mehreren der
Betonplatten 9 ab. Der Abstand von den einzelnen benachbarten Betonplatten 9
kann bis zu 2,5 m betragen. Es ist auch vorstellbar, die Profilschiene
1 oder 2 unmittelbar auf einen als Kiesbett ausgestalteten Untergrund
3 aufzulegen oder das Standbein 8 ist in eine in der Betonplatte
9 eingearbeiteten Bohrung 10 eingeführt und in dieser arretiert.
Um ein Verrutschen der Profilschienen 1 und 2 relativ
zueinander und relativ zu dem Untergrund 3 zu verhindern, ist zum Einen
die Blendschiene 16 vorgesehen und zum Anderen können die Profilschienen
1 oder 2 im Bereich einer Hauswand oder dgl. mittels Befestigungsschrauben
5 an dieser arretiert werden.
Zur Abstützung und Fixierung der freien Enden der Profilschienen
1 oder 2 weist die U-förmig ausgebildete Blendschiene
16 gemäß der 3 ein dem jeweiligen
Schenkel 7 zugeordnetes Auflager 17 auf, das im Bereich des Verbindungssteges
6 verläuft. Dieses Auflager 17 ist der Platte 4
oder dem Untergrund 3 zugewandt, so dass diese auf dem Auflager
17 anliegen. Das freie Ende der beiden parallel zueinander verlaufenden
Schenkel 7 ist als L-förmige Tasche 18 ausgebildet, die in
Richtung der Profilschienen 1 oder 2 weist. Die Querschnittsabmessung
der Tasche 18 korrespondiert dabei mit der Höhe der Schenkel
7 der Profilschiene 1 oder 2, so dass diese in die Tasche
18 einführbar sind. Mittels einer diese durchgreifenden Befestigungsschraube
5' wird die Blendschiene 16 an den freien Enden der Profilschiene
1 und 2 befestigt, so dass diese nicht nur ein Sichtschutz bietet,
sondern auch die Profilschienen 1 und 2 miteinander verbindet.
In die Schenkel 7 können eine Vielzahl von Bohrungen
oder Schlitze eingearbeitet sein, und zwar insbesondere im Bereich des Freiraumes
11, so dass in diesem gesammelte Feuchtigkeit in Richtung des Untergrundes
3 abfließt.
Durch die Bohrungen bzw. Schlitze wird folglich auch die Hinterlüftung
des Freiraumes 11 erhöht.