Die Erfindung betrifft eine Posteingangsanzeige für einen Briefkasten
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Um bereits ohne den Briefkasten zuvor öffnen zu müssen von
außen erkennen zu können, ob etwas in einen Briefkasten hineingeworfen
wurde ist es vorteilhaft, wenn eine Anzeige am Briefkasten dies bereits von außen
sichtbar macht. Es sind zu diesem Zweck aus dem Stand der Technik bereits vielerlei
insbesondere mechanische Anzeigen bekannt, die sich mit dieser Problematik beschäftigen.
Die Deutsche Patentschrift DE
100 14 895 C2 offenbart in dem Zusammenhang eine mechanische Eingangsanzeige
für einen Briefkasten, bei der ein Hinweiselement aus einem Briefkastenschlitz
herausragt, welches beim Öffnen der Briefkastenklappe ins Innere des Briefkastens
hineingezogen wird. So kann der Inhaber des Briefkastens erkennen, dass die Briefkastenklappe
geöffnet wurde, wenn dieses Hinweiselement von außen nicht mehr sichtbar
ist.
Nachteilig hierbei ist, dass es sich um ein loses bewegbares Teil
handelt, welches immer wieder aus dem Briefkasten herausgenommen und in die Ausgangsposition
gebracht werden muss, wobei ein Verlust des Hinweiselementes leicht möglich
ist.
Aus der Offenlegungsschrift DE
41 28524 A1 ist ebenfalls eine Briefkastenanzeigevorrichtung bekannt, bei
der mittels einer mechanischen Verbindung zwischen der Briefkastenklappe und einem
Anzeigeelement dieses Anzeigeelement beim Anheben der Einwurf klappe des Briefkastens
mit angehoben und in dieser Stellung Mittels Magnetbefestigung gehalten wird. Auf
diese Weise zeigt dass angehobene Anzeigeelement an, dass die Briefkastenklappe
angehoben worden ist. Die Anzeige wird dann bei Entnahme der Post manuell wieder
in ihre Ursprungsstellung gegen die Magnetkraft zurückgeführt und beim
neuerlichen Anheben der Briefkastenklappe wieder in die Anzeigeposition geführt.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine praktiable Lösung,
die allerdings eine mechanische Kopplung zwischen der Briefkastenklappe und der
Anzeigevorrichtung erforderlich macht. Das bedeutet, dass entweder speziell gefertigte
Briefkästen mit einer solchen Anzeigevorrichtung versehen werden müssen,
oder ein nachträgliches Anbringen einer solchen Anzeige erfolgen muss. Dies
ist schwer durchführbar und erfordert zumindest ein erhebliches handwerkliches
Geschick. Es handelt sich zudem nachteiligerweise um eine Lösung, die nur für
bestimmte Bauformen von Briefkästen einsetzbar ist und somit in verschiedenen
Bauformen je nach Briefkastengestaltung entwikkelt werden müsste.
Schließlich zeigt auch die europäische Patentanmeldung
EP 0850584 A1 eine mechanische Anzeige
an einem Briefkasten, die eine Positionsveränderung des Anzeigekörpers
nach Öffnen der Briefkastenklappe bewirkt. Es ist hierbei ebenfalls an der
Aussenseite des Briefkastens ein Anzeigekörper angeordnet, der um ein Gelenk
herum nach oben schwingt, sobald die Briefkastenklappe geöffnet wird. Hierbei
wird die Bewegung durch ein Gewicht bewirkt, welches an dem hinteren Ende der Anzeige
derart befestigt wird, dass bei freien Beweglichkeit der Anzeige dieses Gewicht
nach unter schwingt und somit die Anzeige aufrichtet. Es ist hierbei erforderlich,
vor Schliessen der Briefkastenklappe dieses Anzeigeelement in eine waagrechte Positions
zu bringen und mit der heruntergeklappten Briefkastenklappe zu fixieren. Sobald
diese Klappe aufgeklappt wird schwindet die Fixierung der Anzeige und diese schwingt
nach oben.
Auch hier ist der Mangel erkennbar, dass ein vergleichsweise aufwendiges
System einer mechanischen Verbindung zwischen Klappe und Anzeigeelement erforderlich
ist. Insbesondere muss eine Verlängerung der Briefkastenklappe bis über
den Kantenbereich des Breifkastens hinaus erreicht werden, um so eine Arretierung
der Anzeige zu bewirken.
Grundsätzlich zeigen die genannten Lösungen den Nachteil,
dass ein hoher konstruktiver Aufwand erforderlich ist, bei gleichzeitiger erforderlicher
Anpassungsarbeit an den jeweiligen Bautyp des Briefkastens.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen mechanischen Briefmelder
zu schaffen, der wenig störanfällig und einfach aufgebaut ist. Es soll
dabei bereits von außen erkennbar sein ob die Briefkastenklappe geöffnet
wurde und so Post eingeworfen wurde.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß dem Anspruch 1. Die
Unteransprüche haben vorteilhafte Ausführungen der Erfindung zum Gegenstand.
Es wird eine in mindestens 2 Positionen verstellbare Anzeige vorgeschlagen,
die von außen sichtbar am Briefkasten angebracht ist. An mindestens einem Teil
der Anzeige ist eine Verbindung vorgesehen, die die Anzeige in einer Ausgangsposition
hält. Dies kann ein Metall sein, das von einem Magneten am Briefkasten angezogen
wird.
Durch Positionsänderung der Anzeige nach Lösung der Verbindung
durch die Bewegung der Briefkastenklappe wird angezeigt, ob jemand (z.B. der Briefträger)
die Briefkastenklappe geöffnet hat.
Wird die Briefkastenklappe vom Briefträger oder einer anderen
Person geöffnet, bewegt sich die Anzeige durch mindestens
eine Kraft in die Posteingangsanzeigeposition Y und wird dort gehalten. Diese Kraft
kann z. B. eine nach unten gerichtete Anziehungskraft, eine Feder, ein Gummi oder
ein Magneten oder ähnliches sein.
Jetzt kann man durch die Position der Anzeige von außen erkennen,
dass der Briefkasten voraussichtlich Post enthält. Es ist hierbei vorteilhaft,
auf der in dieser Position sichtbaren Seite der Anzeige einen entsprechenden Text
mit Hinweischarakter anzubringen.
Nachdem die Post aus dem Briefkasten entnommen wurde, muss die Anzeige
manuell wieder in die Ausgangsposition X gebracht werden. Diese Position wird durch
die Kraft einer Verbindung, z.B. eines Magneten oder eines Einrastclips, gehalten.
Dieser Magnet bzw. Einrastclip wird hierfür auf, neben, unter oder außerhalb
der Auflagefläche der Briefkastenklappe befestigt.
Diese Haltekraft muss bei geschlossener Briefkastenklappe größer
sein als die Kraft, die auf die Anzeige in Richtung der Y-Position wirkt. Die Anzeige
wird somit auf dieser X-Position gehalten, so lange die in Richtung der Y-Position
wirkende Kraft es nicht schafft, die Position der Anzeige zu verändern.
Sobald aber die Klappe geöffnet wird, entfernt sich das freie
Ende der Anzeige von der Verbindung und somit verringert sich diese magnetische
Haltekraft bzw. wird die Anzeige aus dem Einrastclip herausgehoben. Die Anzeige
wechselt nun in Position Y.
Im folgenden soll die Erfindung anhand von Zeichnungen näher
beschrieben werden. Es zeigen hierbei die 1-33
eine Varietät von Bauformen des Posteingangsanzeigers, wobei der Unterschied
der Bauform primär in der Wahl des Kraftelementes zur Bewegung des Anzeiger
liegt.
Die 1-4
zeigen eine Bauform des Posteingangsanzeigers mit einem Briefkasten in verschiedenen
Ansichten. 1 zeigt in Ansicht A eine Ansicht von schräg
unten auf die vordere Kante der Briefkastenklappe 2. Diese Ansicht zeigt
den Posteingangsanzeiger, der an einem Gelenk 3 an der Briefkastenklappe
2 befestigt ist und hierbei mit seinem freien Ende 5 mittels eines
Magneten 6 in einer Position X gehalten wird.
Der Magnet 6 ist hierbei am Grundkörper des Briefkastens
befestigt und entfaltet seine Magnetwirkung auf das freie Ende 5 des Anzeigers
4 durch die Briefkastenklappe 2 hindurch. Am Gelenk
3 ist als Kraftelement eine Feder 10 angeordnet, die auf den Anzeiger
4 wirkt und diesen wie in 4 dargestellt in
die Position der Posteingangsanzeige Y bewegen möchte. Um den Posteingangsanzeiger
also in seine Ausgangposition zu bringen, muss die Anzeige entgegen der im Gelenk
3 wirkenden Federkraft in die Ausgangsposition X bewegt werden, wobei bei
geschlossener Briefkastenklappe 2 die Magnetkraft das freie Ende
5 der Anzeige 4 in Position X hält.
Wird nun durch Öffnen der Briefkastenklappe 2 die Distanz
zwischen dem auf dem Briefkasten angeordnete Magneten 6 und dem freien
Ende 5 des Anzeigers 4 vergrössert, so reicht die Magnetkraft,
die auf das freie Ende 5 wirkt, nicht mehr aus, um dieses in Position X
zu halten. Somit wird der Anzeiger durch die Feder im Gelenk 3 in Position
Y (Posteingangsanzeige) bewegt, wodurch zumindest für den Inhaber des Briefkastens
ersichtlich wird, dass die Klappe des Briefkastens wieder geöffnet worden ist.
Bei dieser vorteilhaften Bauform ist lediglich der Posteingangsanzeiger
4 mittels des auf der Briefkastenklappe 2vorteilhafterweise aufgeklebten
Gelenkes 3 auf der Aussenseite des Briefkastens angebracht und sichtbar.
Die für die Funktion des Posteingangsanzeigers 4 erforderliche Verbindung
zum Befestigen der Anzeige 4 in der Ausgangsposition X ist als Magnet
6 unter der Briefkastenklappe 2 unsichtbar angebracht. Es handelt
sich demnach um eine sehr elegante und wenig anfällige Bauform, die leicht
an bestehenden Briefkästen nachrüstbar ist.
Die 5 bis 8
zeigen eine ähnliche Bauform allerdings an einer anderen Form des Briefkastens
angeordnet. Durch die in etwa vertikal angeordnete und nach vorne aufklappende Briefkastenklappe
2 ist in dieser Bauform der die Verbindung bewirkenden Magnet
6 innenseitig am Briefkasten angebracht, seine Magnetkraft wirkt so durch
die vordere Decke des Briefkastens und die Briefkastenklappe 2 hindurch.
Auch hier ist das Funktionsprinzip das Gleiche. Durch Abheben der
Briefkastenklappe nach vorne wird die Distanz zum Magneten vergrössert und
somit die Haltefunktion aufgelöst. Eine in dem Gelgenk 3 befindliche
Feder dient auch hier zum Umklappen des Anzeigerschildes. Hierbei ist in
8 die Position X gegenüber Positions Y dargestellt
und in 5 sind die verschiendenen möglichen Beschriftungen
der Anzeige im Sinne von keine Post und Post dargestellt.
Die 9 bis 12
stellen eine weitere vorteilhafte Bauform des erfindungsgemäßen Anzeigers
dar, die gegenüber den vorigen zwei Bauformen einfacher gestaltet ist. Es ist
hier kein separates Kraftelement und Gelenk zur Bewegung der Anzeige 4
erforderlich. Die Anzeige 4 besteht insgesamt aus einem in etwa streifenförmigen
elastischen Körper, der mit seinem einen Ende fest an der Briefkastenklappe
befestigt, beispielsweise angeklebt ist und eine zweite freie Seite
5 aufweist, die aufgrund der Elastizität des Materials komplett um 180 Grad
umgeklappt werden kann, um in Ausgangsposition X gebracht zu werden.
Auch hier wird mittels Magnetverbindung das freie Ende 5
an in Position X gehalten und durch Erhöhung des Abstandes dieses freie Ende
freigegeben, wodurch es aufgrund der materialeigenen Spannung wieder in die gerade
Form zurückfedert und an der Kastenklappe 2 zum Anliegen kommt, wodurch
die Position Y erreicht ist und der Posteingang erkennbar wird.
Die 13 bis 16
zeigen eine ähnliche Bauform wie die zuvor beschriebene, wobei hier nicht ein
durchgängig elastischer Anzeigekörper 4 verwendet wird, sondern
lediglich das Gelenk 3 als eigentliches Kraftelement 10 ausgebildet
ist. Das Gelenk 3 ist hierbei beispielsweise aus einem Federstahl oder
elastischen Kunststoff derart ausgebildet, dass es auch als Kraftelement
10 fungiert. Ansonsten ist die Funktion analog zur bisherigen Bauform zu
sehen.
Die 17 und 18
beschreiben nun eine weitere mögliche Bauform der Erfindung, wobei hier eine
Drehachse als Gelenk 3 verwendet wird, um die herum der Anzeiger
4 beispielsweise eine Drehung um 90 oder 180 Grad vornimmt. Es ist hier
vorteilhafterweise ebenfalls eine Feder 10 in dem Drehgelenk
3 angeordnet, die an der Anzeige 4 angreift und diese bei Freigabe
des freien Endes 5 um das Drehgelenk 3 herum bewegt. Auch hier
ist das Funktionsprinzip so, dass die Anzeige 4 mittels eines im Briefkasten
angeordneten Magneten 6 in der Augansgposition X gehalten wird und bei
Öffnen der Briefkastenklappe 2 diese Magnetkraft nachlässt und
so die Anzeige in die Posteingangsanzeigeposition Y herüberschwingt.
Die 19 bis 22
stellen eine weitere Bauform der Erfindung dar, bei der nun eine lineare Verschiebung
der Anzeige von der Ausgangsposition X in die Posteingangsanzeigeposition Y erfolgt.
Hierfür wird die Anzeige 4 entgegen einer Druckfederkraft im Kraftelement
10 in die Ausgangsposition gedrückt und dort von einem Magneten gehalten.
Wird nun die Briefkastenklappe 2 angehoben und die Magnetkraft läßt
nach, so drückt die Feder des Kraftelementes 10 die Anzeige
4 geführt an einem Führungselement 11 in die Posteingangsanzeigeposition
Y.
Die 23 bis 25
stellen eine weitere mögliche Bauform der Erfindung dar, wobei hier das Gelenk
3, um welches die Anzeige 4 auf der Position X in die Position
Y schwenkt auf dem Briefkasten selbst angeordnet ist. Das freie Ende 5
der Anzeige 4 überlappt allerdings in Position X die Briefkastenklappe
2, an deren Unterseite der Befestigungsmagnet 6 angeordnet ist.
Es handelt sich hierbei um eine Bauform, die gut an Briefkästen zu realisieren
ist, deren Briefkasteklappen 2 nach innen bewegt werden müssen.
Wird die Briefkastenklappe 2 somit nach innen von der Anzeige
4 weg bewegt, so klappt dieses nach unten weg in die Posteingangsanzeigeposition
Y. Im vorliegenden Fall ist hierfür kein zusätzliches Kraftelement zur
Bewegung der Anzeige 4 von Nöten, da die Anzeige aufgrund der eigenen
Schwerkraft nach unten weg klappt.
Die 26 und 27
offenbaren eine Einstellmöglichkeit der auf das freie Ende 5 der Anzeige
4 wirkende Magnetkraft 6 mittels Distanzkörpern
11. Je nach Abstand der Briefkastenklappe 2 zum Briefkasten
1 und den baulichen Gegebenheiten kann es erforderlich sein, die auf das
freie Ende 5 der Anzeige 4 wirkende Magnetkraft abschwächen
oder verstärken zu müssen.
In ist eine Bauform dargestellt,
bei der der Abstand zwischen dem Magneten 6 und dem freien Ende
5 durch die Distanzscheiben 11 verringert wird und somit die Magnetkraftwirkung
auf das freie Ende 5 erhöht wird, um eine sichere Funktion der Anzeige
zu gewährleisten.
Das gegenteilige Beispiel ist in 27 dargestellt.
Hier ist der Magnet 6 am Briefkasten 1 direkt angebracht. Im vorliegenden
Fall ist davon ausgegangen worden, dass die auf das freie Ende 5 wirkende
Magnetenkräfte 6 zu hoch sind, weshalb unterhalb des freien Endes
5 zusätzliche Abstandhalterkörper 12 angeordnet sind,
um die Distanz zwischen freiem Ende 5 und Magneten 6 zu erhöhen
und so die Magnetkraft zu schwächen.
In den 28 bis 31
ist eine Bauform der Erfindung dargestellt, die ohne eine magnetische Verbindung
arbeitet. Hier ist eine Clipverbindung 9 offenbart die das freie Ende
5 des Anzeigers 4 bei geschlossener Briefkastenklappe
2 in der Ausgangsposition X hält. Auch hier ist ein Gelenk
3 vorgesehen in dem ein Kraftelement 10 in Form einer Feder angeordnet
ist, wobei die Anzeige 4 gegen diese Federkraft in die Clipverbindung
9 eingesteckt werden muß bei geschlossener Briefkastenklappe
2. Wird nun die Briefkastenklappe 2, wie in 31
dargestellt, nach vorne geöffnet, so wird das freie Ende 5 der Anzeige
4 aus der Clipverbindung 9 herausbewegt, und die Anzeige
4 klappt in Position Y aufgrund der auf die Anzeige 4 wirkenden
Federkraft.
Schließlich zeigen die 32 und
33 eine weitere Bauform der Anzeige 4, bei
der diese aus einem Federkörper 10 gebildet wird, der an seinem freien
Ende 5 eine Platte aufweist, die von einem am Briefkasten 1 angeordneten
Magneten 6 in der Ausgangsposition X gehalten wird bei geschlossener
Briefkastenklappe 2. Das unlösbar befestigte andere Ende der Anzeige
4 ist in einer Halterung befestigt, die ihrerseits an der Briefkastenklappe
2 befestigt, beispielsweise angeklebt, ist.
Beim Öffnen der Briefkastenklappe 2 wird die Magnetverbindung
gelöst und das freie Ende 5 des Federkörpers 10 schwingt
aufgrund der Federkraft in die Posteingangsanzeigeposition Y, in diesem Fall nach
vorne. Es ist dies eine vorteilhafte Lösung bei einer oberseitig auf dem Briefkasten
1 angeordneten Briefkastenklappe 2, da so die Anzeige
4 nach Auslösen der Anzeige 4 deutlich sichtbar nach oben
weist.