Die Erfindung bezieht sich auf eine Sitzgelegenheit nach dem Oberbegriff
des Hauptanspruchs. Eine derartige Sitzgelegenheit ist bekannt.
Solche bekannten Sitzgelegenheiten haben ein einziges, stangenförmiges
Lagerelement, wobei die einzige Stange einen Drehpunkt für das Kippen des Sitz-
und Lehnenverbundes bildet. Außer dem Lagerelement gibt es noch zwei Anschlagstangen,
die parallel zu dem stangenförmigen Lagerelement angeordnet sind. Der Sitz-
und Lehnenverbund besteht jeweils aus sechs Lamellen für Sitz- und Lehne, und
die Lamellen sind durch nachgiebige Bänder miteinander verbunden. Jede einzelne
Lamelle besitzt je einen Haken, mit dem sie in ihrer jeweiligen Endstellung die
eine oder die andere Anschlagsstange hintergreift. Diese Haken bilden für Benutzer
oder spielende Kinder eine Verletzungsgefahr, weil sie Klemmungen bewirken können.
Außerdem bilden die sechs nebeneinander liegenden Lamellen keine optimale Sitz-
und Lehnenfläche.
Der Erfindung liegt die Aufgaben zugrunde, die aufgezeigten Nachteile
zu vermeiden und eine Sitzgelegenheit der eingangs genannten Art zu schaffen, die
keine Verletzungsgefahr darstellt und die eine optimale Sitz- und Lehnenfläche
aufweist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden
Merkmale des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des Gegenstandes
des Anspruches 1 ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche sowie aus
der Beschreibung und der Zeichnung.
So ist es gemäß den Merkmalen des Anspruches 12 von besonderem
Vorteil, dass die Sitzgelegenheit zu einer Sitzreihe zusammenstellbar ist, bei der
die einzelnen Sitzgelegenheiten auch dann unmittelbar nebeneinander angeordnet sind,
wenn eine Sitzgelegenheit in entgegengesetzter Richtung zur anderen gekippt wird.
Beim Stand der Technik entsteht dabei ein seitlicher Abstand der beiden Sitzgelegenheiten
von einer ganzen Stuhlbreite (6 Lamellen). Ein distanzfreies Gegenübersitzen
ist damit nicht möglich.
Zeichnugen
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
1 die Sitzgelegenheit in einer stabilen Endstellung
2 die Sitzgelegenheit in ihrer anderen, stabilen Endstellung,
schematisch
3 die Sitzgelegenheit in einer labilen Mittelstellung,
ebenfalls schematisch und
4 eine Zusammenstellung von vielen Sitzgelegenheiten
zu zwei Stuhlreihen.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Eine Sitzgelegenheit 1 hat einen mittels zweier seitlich
angeordneter Winkelstücke 2, 3 gestalteten Sitz- und Lehnenverbund.
Der Sitz trägt die Bezugszahl 4 und die Lehne ist mit 5 bezeichnet.
Die beiden Winkelstücke 2, 3 sind spiegelbildlich gleich.
Jedes Winkelstück 2 bzw. 3 ist mit einer eingeformten, durchgehenden
Gleitnut 6 zur Aufnahme zweier im Abstand „A" voneinander angeordneter,
stangenförmigen Führungselement 7 und 8 versehen, die
beim Ausführungsbeispiel als Rohre ausgebildet sind. Anstatt kreisförmig
rund oder oval kann ihr Querschnitt auch mehreckig gestaltet sein.
Die beiden Führungselemente 7 und 8 sind über
je einen seitlichen Fuß 9, 10 (gezeichnet ist nur der hintere
Fuß 10) zum Boden hin abgestützt. Zu diesem Zweck sind die Führungselemente
7 und 8 mit ihrem Querschnitt teilweise in eine Nut
11 des Fußes 9 bzw. 10 eingelassen. Damit ist dann
auch der Abstand „A" der beiden Führungselemente 7 und
8 bestimmt. Jeder Fuß 9 bzw. 10 besitzt nahe seinem
unteren Ende eine quer verlaufende Aussparung 28 zur Platzierung von Bodenbefestigungs-
Ankerschrauben, die jedoch nicht dargestellt sind.
Die Gleitnut 6 ist symmetrisch zu einer gedachten Mittelachse
12 des Winkelstücks 2 bzw. 3 angeordnet. Jede Gleitnut
6 hat in einem mittleren Übergangsbereich der beiden Schenkel des
Winkelstückes 2 bzw. 3 eine zu beiden Seiten der Mittelachse
12 angeordnete Ausformung 13. Jeder Schenkel des Winkelstückes
2 bzw. 3 ist an einem Übergang zur Ausformung 13
mit je einer innenliegenden Schulter 14 bzw. 15 versehen, die
als Anschlag für eines der beiden Führungselemente 7 bzw.
8 dient, wobei die Anschlag- Schulter 14 bzw. 15 zur
jeweiligen Endlagefixierung der Sitzgelegenheit 1 dient, wenn diese gekippt
wird.
Mit Hilfe der beiden Anschlag- Schultern 14 und
15 sind dann im Hinblick auf die Sitzanordnung zwei stabile Endstellungen
der Sitzgelegenheit 1 zu erreichen, wobei in der zweiten, in der
2 dargestellten Lage der Sitzgelegenheit 1
der Sitz 4 nach 1 zur Lehne und die Lehne
5 nach 1 zum Sitz werden. Um die jeweilige
Endstellung zu erreichen, muss lediglich der Verbund von Sitz und Lehne etwas angehoben
und dann gekippt werden.
Außer den beiden stabilen Endstellungen ist aber die Sitzgelegenheit
1 auch noch in eine labile Mittelstellung mit Hilfe des Körperschwerpunktes
des Benutzers zu bringen. Diese Mittelstellung ist in
3 dargestellt. Dabei ist jedes stangenförmige Führungselement
7 bzw. 8 etwa mittig in jedem Schenkel des Winkelstückes
2 bzw. 3 platziert. Die beiden Führungselemente
7 und 8 sind mittels je eines gebogenen Endstückes
16 bzw. 17 miteinander verbunden. Diese Endstücke
16, 17 sind ebenfalls in die bereits beschriebene Nut
11 des Fußes 9 bzw. 10 eingelassen.
Die beiden Winkelstücke 2 und 3 sind aus einem
spritzbaren Kunststoff hergestellt. Sie können aber auch gegossen sein. Die
beiden Füße 9 und 10 bestehen vorzugsweise aus Beton.
Sitz 4 und Lehne 5 sind aus einem witterungsbeständigen Holzpressstoff
hergestellt. Es ist aber auch möglich, für Sitz 4 und Lehne
5 ein gitterförmiges Metall- oder Kunststoffmaterial zu verwenden.
Sitz 4 und Lehne 5 können auch als glatte Kunststoff-Formteile
ausgebildet sein. Dabei ist es denkbar, Sitz und Lehne einteilig herzustellen und
als Schale zu gestalten. Vorzugsweise können dann im Übergangsbereich
zwischen Sitz und Lehne einzelne Durchbrüche z.B. Löcher für Regenablauf,
besonders bei einer Stellung der Sitzgelegenheit 1 nach der 3
vorgesehen sein.
Die 4 lässt erkennen, dass die Sitzgelegenheit
1 nach den 1-3
auch in Mehrfachausführung zu einer Stuhlreihe zusammenstellbar ist, wobei
in der dargestellten Ausführung zwei Stuhlreihen 18 und
19 mit je vier Sitzgelegenheiten 20, 21, 22
und 23 bzw. 24, 25, 26 und 27 geschaffen
sind. Die je vier Sitzgelegenheiten 20, 21, 22 und
23 bzw. 24, 25, 26 und 27 werden mittels
der beiden Führungselemente 7 und 8 und durch die beiden
Endstücke 16, 17 zusammengehalten und mit Hilfe der Füße
9 und 10 zum Boden hin abgestützt. Damit ist pro Stuhlreihe
18 bzw. 19 eine feste Einheit geschaffen, die nicht so leicht
umgestoßen oder gestohlen werden kann.
Im Einzelnen weisen die Stuhlreihen 18 und 19 je
zwei gleichgerichtete Sitzgelegenheiten 20 und 22 bzw.
24 und 26 und eine entgegengesetzt gerichtete Sitzgelegenheit
23 bzw. 27 auf. In ihrer dargestellten Endstellung sind sie durch
ihre jeweilige Anschlag- Schulter 14 bzw. 15 fixiert.
Jeweils eine Sitzgelegenheit 21 bzw. 25 steht in
einer labilen Mittelstellung, einer Ruhestellung, die mit Hilfe des Körperschwerpunktes
des Benutzers einstellbar ist. Dabei befinden sich die beiden Führungselemente
7 und 8 jeweils etwa in der Mitte jedes Schenkels der Winkelstücke
2 und 3.
Schließlich lasst die 4 auch erkennen,
dass jeder Fuß 9 bzw. 10 nahe seinem unteren Ende eine querlaufende
Aussparung 28 hat, in welche Ankerschrauben platziert werden können,
die zur Befestigung der Stuhlreihe 18 und 19 am Boden z.B. durch
Einbetonieren bestimmt sind.
Es ist zu erkennen, dass beim Erfindungsgegenstand durch die verdeckte
Aufnahme der Führungselemente 7 und 8 und durch die Anordnung
der Anschlag- Schultern 14 und 15 innerhalb der Gleitnut
6 eine Verletzungsgefahr durch Klemmen so gut wie ausgeschlossen ist.
- 1
- Sitzgelegenheit
- 2
- Winkelstück
- 3
- Winkelstück
- 4
- Sitz
- 5
- Lehne
- 6
- Gleitnut
- 7
- Führungselement
- 8
- Führungselement
- 9
- Fuß
- 10
- Fuß
- 11
- Nut
- 12
- Mittelachse
- 13
- Ausformung
- 14
- Schulter
- 15
- Schulter
- 16
- Endstück
- 17
- Endstück
- 18
- Stuhlreihe
- 19
- Stuhlreihe
- 20
- Sitzgelegenheit
- 21
- Sitzgelegenheit
- 22
- Sitzgelegenheit
- 23
- Sitzgelegenheit
- 24
- Sitzgelegenheit
- 25
- Sitzgelegenheit
- 26
- Sitzgelegenheit
- 27
- Sitzgelegenheit
- 28
- Aussparung
- „A"
- Abstand