Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rückendeckelelement für
einen von hinten beleuchteten Spiegel, umfassend eine Rückwand, wobei im Bereich
der Rückwand auf der dem Spiegel zugewandten Seite Aufnahmen für Leuchtmodule
oder dergleichen vorgesehen sind.
Von hinten beleuchtete Spiegel finden, neben der praktischen Funktion
einer direkten Beleuchtung beispielsweise einer vor dem Spiegel stehenden Person,
insbesondere zu dekorativen Zwecken vermehrt Einsatz. Teilbereiche der Spiegel sind
nicht oder nicht vollständig reflektierend aufgebildet, so dass Licht von rückseitig
angebrachten Leuchtmitteln Teilbereiche des Spiegels passieren und auf das zu beleuchtende
Objekt fallen kann.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE
88 02 087 ist ein von einem Rahmen gehaltener beleuchteter Spiegel bekannt,
der beschichtungsfreie und dadurch teilweise oder vollständig lichtdurchlässige
Teilbereiche aufweist, so dass Licht ausgehend von zwischen Rahmen und Spiegelglasrückseite
angeordneten Leuchtmitteln den Spiegel in den entsprechenden lichtdurchlässigen
Bereichen durchstrahlt. Die Positionierung und Befestigung der Leuchtmittel erfolgt
mittels einer hinter der Spiegelrückseite angeordneten Deckplatte, die korrespondierend
zu den beschichtungsfreien Teilbereichen Durchstecköffnungen aufweist, in welche
die Leuchtmittel eingesetzt werden. Der elektrische Anschluss der Leuchtmittel erfolgt
auf der dem Spiegel abgewandten Seite der Deckplatte, so dass die Deckplatte als
vormontierte und verdrahtete Einheit abschließend rückseitig auf den Spiegel
aufgelegt und über den Rahmen an diesem befestigt werden kann.
Die plan auf der Spiegelrückseite aufliegende Deckplatte weist
korrespondierend zu den lichtdurchlässigen Bereichen des Spiegels Ausnehmungen
auf, so dass Leuchtmittel von der dem Spiegel abgewandten Seite der Deckplatte eingebracht
werden können und somit die lichtdurchlässigen Bereiche des Spiegels beleuchtbar
sind. Nachteilig ist, dass die Deckplatten individuell auf die lichtdurchlässigen
Bereiche des jeweiligen Spiegels abzustimmen sind. Für jeden Spiegeltyp bzw.
für jede Anordnung von lichtdurchlässigen Bereichen eines Spiegels wird
also eine eigene, exakt auf die Geometrie der lichtdurchlässigen Bereiche abgestimmte,
Deckplatte benötigt. Ein weiterer Nachteil ergibt sich daraus, dass aufgrund
der plan aufliegenden Deckplatte die erforderliche Verdrahtung der Leuchtmittel
auf der Rückseite der Deckplatte erfolgt. Die Verdrahtung liegt also auf der
Rückseite der Deckplatte offen, so dass die Verdrahtung weder vor mechanischen
Einwirkungen von außen geschützt, noch ein Schutz vor ungewollter Berührung
der elektrischen Komponenten gegeben ist.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Rückendeckelelement
für einen von hinten beleuchteten Spiegel zu schaffen, das universell für
eine Mehrzahl von Spiegeln mit unterschiedlichen Geometrien der lichtdurchlässigen
Bereiche verwendet werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das eingangs beschriebene
Rückendeckelelement dadurch gelöst, dass die Aufnahmen als Positionierungs-
und/oder Aufnahmeelemente zur variablen Positionierung von Leuchtmodulen ausgebildet
und eingerichtet sind. Damit ist es möglich, in ein und demselben Rückendeckelmodul
Leuchtmodule auf vielfältige Art und Weise anzuordnen und an die Geometrie
der lichtdurchlässigen Bereiche unterschiedlicher Spiegel anzupassen. Die Mehrzahl
zuvor benötigter Deckplatten wird nun durch ein einziges universell verwendbares
Rückendeckelelement abgelöst. Die Möglichkeit der variablen Anordnung
von Leuchtmodulen schafft darüber hinaus die Grundlage für eine wirtschaftliche
Fertigung von beleuchteten Spiegeln nach kundenspezifischen Vorgaben. Die Leuchtmodule
können entsprechend der Wünsche des Kunden an der Rückwand des Rückendeckelelements
angeordnet werden, ohne dass konstruktive Änderung am Rückendeckelelement
selbst erforderlich sind.
Eine zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, dass die Seitewand vollständig umlaufend und einstückig
mit der Rückwand unter Bildung einer Abdeckhaube ausgebildet ist. Dies bietet
zum einen den Vorteil, dass neben den eigentlichen Leuchtmodulen alle zum Betrieb
erforderlichen elektrischen Komponenten im zwischen Spiegelrückseite und Rückwand
des Rückendeckelelements gebildeten Raum Platz finden, so dass die elektrischen
Komponenten gegen Einwirkungen von außen, beispielsweise versehentliche Berührung
der elektrischen Komponenten oder Verschmutzung der Leuchtmodule und Spiegelrückseite
durch eindringenden Staub, geschützt sind. Zum anderen wird ein unerwünschter
Lichtaustritt im Bereich der Spiegelrückseite unterbunden. Aufgrund der einstückigen
Ausführung von Seitenteilen und Rückwand reduziert sich der Montageaufwand
auf die Befestigung des Spiegels am Rückendeckelelement.
Eine bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass
die Positionierungselemente zur Führung und Ausrichtung der Leuchtmodule in
Form von Stegen ausgebildet sind. Die erfindungsgemäßen Positionierungselemente
gewährleisten eine freie Verschiebbarkeit der Leuchtmodule entlang der Positionierungselemente,
wobei die Leuchtmodule zugleich definiert geführt und ausgerichtet werden,
so dass die Leuchtmodule auf der Rückwand des Rückendeckelements
beliebig entlang der Positionierungselemente angeordnet werden können.
In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung sind die
Positionierungselemente in mindestens einem Bereich der Rückwand gitterstrukturförmig
angeordnet. Im Bereich der Gitterstruktur können die Leuchtmodule innerhalb
einer zur Rückwand parallelen Ebene, entsprechend der durch die Lage der Positionierungselemente
der Gitterstruktur vorgegebenen Raumrichtungen, frei positioniert werden. Die Positionen
der Leuchtmodule lassen sich auf diese Weise an eine Vielzahl von Anordnungen der
von hinten zu beleuchtenden lichtdurchlässigen Teilbereiche verschiedener Spiegel
unter Verwendung ein und desselben Rückendeckelelements anpassen.
Vorteilhafterweise sind mindestens in einem weiteren Bereich der Rückwand
Positionierungselemente mit einer den aufzunehmenden Leuchtmitteln korrespondierenden
Geometrie angeordnet. Die Positionierungselemente in dem mindestens einen weiteren
Bereich dienen der Führung und Aufnahme von Leuchtmittel mit festgelegten und
speziell ausgeprägten Geometrien. Die Anordnung der Positionierungselemente
ist dementsprechend zur Führung und Aufnahme korrespondierend zur Geometrie
der Leuchtmodule ausgebildet, so dass die Anordnung der Positionierungselemente
exakt auf die jeweiligen Leuchtmodule abgestimmt ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Aufnahmeelemente
zur Befestigung der Leuchtmodule und/oder Leuchtmittelvorschalteinrichtungen an
freiwählbaren Positionen an der Rückwand ausgebildet. Die Aufnahmeelemente
dienen zur alleinigen oder unterstützenden Befestigung der Leuchtmodule und/oder
Leuchtmittelvorschalteinrichtungen an der Rückwand des Rückendeckelements.
Vorteilhafterweise werden die Leuchtmittelvorschalteinrichtungen allein über
die Aufnahmeelemente an der Rückwand befestigt, während die Befestigung
der Leuchtmodule auch in Kombination über die Aufnahme- und Positionierungselemente
erfolgt Weitere bevorzugte oder zweckmäßige Merkmale und Ausgestaltungen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung. Besonders
bevorzugte Ausführungsformen werden anhand der beigefügten Zeichnung näher
erläutert. In der Zeichnung zeigt
1 eine schematische Ansicht der dem Spiegel zugewandten
Seite eines beispielhaften Rückendeckelements, sowie
2 eine schematische Ansicht der dem Spiegel abgewandten
Seite der Rückwand des beispielhaften Rückendeckelelements.
1 zeigt eine schematische Ansicht der dem Spiegel zugewandten
Seite eines beispielhaften Rückendeckelements 10. Das Rückendeckelelement
10 umfasst eine Rückwand 11 sowie im Bereich der Rückwand
11 auf der dem Spiegel zugewandten Seite Aufnahmen 12 für
Leuchtmodule 13 oder dergleichen. Als Leuchtmodule 13 kommen einzeln
oder in Gruppen angeordnete Leuchtmittel zum Einsatz, wobei als Leuchtmittel z.B.
elektrischen Glühlampen, leuchtenden Folien, Leuchtstoffröhren, vorzugsweise
aber Leuchtdioden aufgrund der geringen Wärmeentwicklung bei gleichzeitig hoher
Lichtausbeute Verwendung finden. Zur variablen Positionierung der Leuchtmodule
13 im Bereich der Rückwand 11 sind die Aufnahmen
12 als Positionierungselemente 14 und/oder Aufnahmeelemente
15 ausgebildet und eingerichtet. Mittels der Positionierungselemente
14 werden die Leuchtmittel definiert ausgerichtet und geführt, sind
jedoch entlang der Positionierungselemente 14 frei verschiebbar. Die Befestigung
der Leuchtmodule 13 an der Rückwand 11 des Rückendeckelelements
10 an einer vorläufigen oder endgültigen Position erfolgt vorzugsweise
über die Aufnahmeelemente 15. Während die Positionierungselemente
14 ausschließlich zur Ausrichtung und Führung der Leuchtmodule
13 ausgebildet sind, dienen die Aufnahmeelemente 15 dazu, die
Leuchtmodule 13 und/oder Leuchtmodulvorschalteinrichtungen 20
an der Rückwand 11 zu befestigen. In einer alternativen Ausführungsform
kann die Befestigung der Leuchtmodule 13 an der Rückwand
11 mittels der Aufnahmeelemente 15 zusätzlich durch auf Klemmung
basierenden Verbindungen zwischen Leuchtmodulen 13 und Positionierungselementen
14 unterstützt werden.
Der Rückwand 11 des Rückendeckelelements
10 ist mindestens teilweise umlaufend eine Seitenwand 16 zugeordnet.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Seitenwand 16 vollständig
umlaufend und einstückig mit der Rückwand 11 unter Bildung einer
Abdeckhaube ausgebildet. Der von der Seiten-16 und Rückwand
11 des Rückendeckelelements 10 begrenzte Raum dient der Aufnahme
von Leuchtmodulen 13 und dergleichen. In Verbindung mit dem Spiegel bildet
die Abdeckhaube eine geschlossene Einheit, in dessen Innenraum sowohl die Leuchtmodule
13 als auch weitere zum Betrieb der Leuchtmodule 13 erforderliche
elektrische Komponenten gegenüber Einwirkungen von außen geschützt
angeordnet sind. Ferner wird ein unerwünschter Austritt von Licht im Bereich
der Rückwand 11 wirksam unterbunden.
Spiegel und Rückendeckelement 10 werden über im
Bereich der Seitenwand 16 angeordnete Befestigungselemente 17
kraftschlüssig und/oder formschlüssig verbunden, so dass im montierten
Zustand Spiegel, Seitenwand 16 und Rückwand 11 abhängig
von der jeweiligen Ausführungsform entweder eine teilweise
oder eine vollständig geschlossene und kompakte Einheit bilden. Vorzugsweise
sind die Befestigungselemente 17 einstückig mit der Seitenwand
16 ausgebildet, so dass die Befestigungselemente 17 integraler
Bestandteil der Seitenwand 16 sind.
Die Positionierungselemente 14 sind zur Führung und
Ausrichtung der Leuchtmodule 13 in Form von Stegen ausgebildet. Entlang
der Stege lassen sich die Leuchtmodule 13 frei verschieben, während
die Leuchtmodule quer zur Längsrichtung der Positionierungselemente
14 geführt und ausgerichtet werden. Die Führung und Ausrichtung
der Leuchtmodule 13 erfolgt entweder entlang eines aus einem Steg bestehenden
Positionierungselement 14, oder entlang eines zwischen mindestens zwei
voneinander konstant beabstandeten Stegen gebildeten Führungskanals. Im Fall
der einstegigen Führung weisen die Leuchtmodule 13 an ihrer Unterseite
korrespondierend zur Steggeometrie Ausnehmungen auf, während im Fall der mehrstegigen
Führung die Unterseite der Leuchtmodule 13 aufgrund der Führung
zwischen den Stegen nicht notweniger Weise mit korrespondierenden Ausnehmungen versehen
sein müssen. Die Positionierungselemente 14 erfüllen somit mehrere
Funktion zugleich. Zum einen sind die Leuchtmodule 13 frei positionierbar,
zum anderen werden die Leuchtmodule 13 bezüglich der Positionierungselementen
14 definiert ausgerichtet und geführt. Eine der bevorzugten Ausführungsformen
zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens zwei Positionierungselemente
14 voneinander beabstandet angeordnet sind. Der zwischen jeweils zwei Positionierungselementen
14 gebildete Führungskanal 18 dient als Aufnahme für
weitere Leuchtmodule 13. Die Befestigung der Leuchtmodule 13 erfolgt
durch Klemmung im Führungskanal 18 zwischen den jeweiligen Positionierungselementen
14. Alternativ werden die Leuchtmodule 13 kräftefrei in den
Führungskanal 18 eingesetzt. In diesem Fall erfüllt der Kanal
ausschließlich Funktionen zur Führung und Ausrichtung der Leuchtmodule
13, während die Leuchtmodule 13 mit Hilfe der Aufnahmeelemente
15 an der Rückwand 11 des Rückendeckelelements
10 fixiert werden. Auch eine Kombination aus Klemmung der Leuchtmodule
13 im Führungskanal 18 und zusätzlicher Befestigung
der Leuchtmodule 13 mittels der Aufnahmeelemente 15 mit der Rückwand
11 stellt eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
dar.
Die Stege der Positionierungselemente 14 weisen wahlweise
einen rechteckförmigen oder einen beliebigen anderen, vorzugsweise konischen
Querschnitt auf. Der Querschnitt der Stege ist zur Aufnahme von Leuchtmodulen
13 an entsprechende Ausnehmungen an der Unterseite der Leuchtmodule
13 angepasst. Die Abstimmung zwischen geometrischer Form des Querschnitts
der Stege und der Ausnehmungen an der Unterseite der Leuchtmodule 13 ist
funktionsabhängig: Sollen die Positionierungselemente 14 als Hauptfunktion
die Führung und Ausrichtung der Leuchtmodule 13 erfüllen, so
ist der Querschnitt so auf die Ausnehmungen der Leuchtmodule 13 abgestimmt,
dass eine Führung und Ausrichtung der Leuchtmodule 13 gewährleistet
ist, jedoch keine oder nur so geringe Kräfte zwischen dem jeweiligen Positionierungselement
14 und Leuchtmodul 13 wirken, dass keine oder nur eine zu vernachlässigende
klemmende Wirkung eintritt. Beispielsweise ist bei Verwendung eines rechteckförmigen
Ausnehmung an der Unterseite der Leuchtmodule 13 der Querschnitt des stegförmigen
Positionierungselements 14 ebenfalls korrespondierend rechteckförmig
ausgebildet. Die Leuchtmodule 13 sind somit entlang der Positionierungselemente
14 frei verschiebbar. Ist eine Klemmung zur alleinigen Befestigung der
Leuchtmodule 13 mit der Rückwand 11 des Rückendeckelements
10 oder eine unterstützenden Befestigung zusätzlich zu der mittels
der Aufnahmeelemente 15 beabsichtigt, so ist der Querschnitt der Positionierungselemente
14 relativ zur Geometrie der Ausnehmungen an der Unterseite der Leuchtmodule
13 kleiner dimensioniert, so dass die beabsichtigte Klemmung der Leuchtmodule
13 bewirkt wird. Die Größe der Klemmkräfte ergibt sich zwangsläufig
aus der Abstimmung der Querschnittsgeometrie von Positionierungselementen
14 und der geometrischen Form der Ausnehmungen an der Unterseite der Leuchtmodule
13. Vorzugsweise sind die Positionierungselemente 14 einstückig
mit der Rückwand 11 ausgebildet.
In mindestens einem weiteren Bereich sind die Positionierungselemente
14 gitterstrukturförmig angeordnet. Dazu sind die geradlinigen Positionierungselemente
14 in wenigstens zwei unterschiedlichen Orientierungen innerhalb einer
zur Rückwand 11 parallelen Ebene ausgerichtet, so dass sich die Positionierungselemente
14 an Kreuzungspunkten 19 schneiden. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung ist die von den Positionierungselementen
14 gebildete Gitterstruktur rechtwinklig ausgebildet. Damit ist eine gleichmäßige
Abdeckung mit Positionierungselementen 14 gewährleistet, so dass innerhalb
des Bereichs der Gitterstruktur an jeder beliebigen Position Leuchtmodule
13 angebracht werden können. Vorzugsweise sind die Positionierungselemente
14 der Gitterstruktur parallel zu den jeweiligen Seitenwänden
16 ausgerichtet angeordnet. Insbesondere die Anordnung der Positionierungselemente
14 in rechteckförmiger oder quadratischer Form mit jeweils in den
Ecken der Vierecke angeordneten Aufnahmeelementen 15 ermöglicht darüber
hinaus auch das Anbringen der Leuchtmodule 13 über die Diagonale der
jeweiligen rechteckigen Bereiche.
Zur Aufnahme von Leuchtmodulen 13 spezieller Geometrien sind
mindestens in einem weiteren Bereich der Rückwand
11 Positionierungselemente 14 mit einer den aufzunehmenden Leuchtmodule
13 korrespondierenden Geometrie angeordnet. Beispielsweise sind die Positionierungselemente
14 kreis-, oval- oder polygonförmig oder entsprechend einer beliebigen
anderen geometrischen Form angeordnet. Diese Leuchtmodule 13 lassen sich
im Gegensatz zu den freipositionierbaren direkt an der durch die Geometrie der Positionierungselemente
14 vorgegebenen Position anbringen, ohne dass weitere Justageschritte durchgeführt
werden müssen.
Besonders zur Beleuchtung am Rand des Spiegels ist in mindestens einem
Randbereich wenigstens ein Positionierungselement 14 zumindest teilweise
umlaufend in konstantem Abstand von den Seitenwänden 16 entsprechend
der äußeren Kontur des Rückendeckelelements 10 angeordnet.
Analog zu den o.g. Positionierungselementen 14 mit einer den aufzunehmenden
Leuchtmitteln 13 korrespondierenden Geometrie dienen die Positionierungselemente
14 im Randbereich zur Positionierung und Aufnahme von Leuchtmodulen
13, deren Geometrie hinsichtlich derer der äußeren Kontur des
Rückendeckelements 10 angepasst ist. 1
zeigt beispielhaft an einer möglichen Ausführungsform zwei sich diagonal
gegenüberstehende L-förmige Leuchtmodule 13 im Randbereich der
Rückwand 11. Der Randbereich der Rückwand 11 kann wahlweise
vollständig oder in Teilen mit Leuchtmodulen 13 bestückt werden.
Die Leuchtmodule 13 werden von Leuchtmittelvorschalteinrichtungen
20 mit der erforderlichen Betriebsspannung versorgt, wobei die Leuchtmittelvorschalteinrichtungen
20 z.B. elektrische Netzteile und/oder elektronische Steuerschaltungen
umfassen. Die Leuchtmittelvorschalteinrichtungen 20 sind aber nicht ausschließlich
auf netzbetriebene Stromversorgungen beschränkt, vielmehr sind auch batterie-
oder akkumulatorbasierte Stromversorgungen als Leuchtmittelvorschalteinrichtungen
20 einsetzbar. Die Leuchtmittelvorschalteinrichtungen 20 werden
neben den Leuchtmodulen 13 im Raum zwischen Rückwand 11 und
Spiegel angeordnet. Dazu sind weitere Bereiche zur Aufnahme von den Leuchtmittelvorschalteinrichtungen
20 gitterstrukturfrei ausgeführt. Die Leuchtmittelvorschalteinrichtungen
20 liegen direkt auf der dem Spiegel zugewandten Seite der Rückwand
11 des Rückendeckelelements 10 auf. Die maximale Bauhöhe
der Leuchtmittelvorschalteinrichtungen 20 wird daher auf den Abstand zwischen
der dem Spiegel zugewandten Seite der Rückwand 11 und der Spiegelrückseite
begrenzt. Gegenüber den mit Positionierungselementen 14 versehenen
Bereichen ist die nutzbare Höhe in den gitterstrukturfreien Bereichen der Rückwand
11 vorteilhafter Weise um den Betrag der Steghöhe der Positionierungselemente
14 vergrößert.
Die Befestigung der Leuchtmodule 13 und/oder Leuchtmittelvorschalteinrichtungen
20 erfolgt zusätzlich oder ausschließlich mittels an der Rückwand
11 an freiwählbaren Positionen angeordneten Aufnahmeelementen
15. Aus der 1 ist zu entnehmen, dass die Aufnahmeelemente
15 jeweils an Kreuzungspunkten 19 der Positionierungselemente
14 angeordnet sind. Jedoch können weitere Aufnahmeelemente
15 auch in anderen Bereichen der Rückwand 11 beliebig positioniert
werden, ebenso ist es nicht zwingend erforderlich, jeden Kreuzungspunkt
19 mit Aufnahmeelementen 15 auszustatten.
Die Aufnahmeelemente 15 sind als Zapfen mit einer Bohrung
zur Aufnahme von Befestigungsmitteln ausgebildet. Die Befestigung kann sowohl in
Form einer Schraub-, Klemm-, Steck-, Niet- oder Klebeverbindung erfolgen, so dass
die Wahl des Befestigungsmittels entsprechend der Befestigungsart, im Fall der Schraubverbindung
beispielsweise mittels Gewinde-/oder Selbstschneidschrauben, erfolgt.
In 2 ist eine schematische Ansicht der
dem Spiegel abgewandten Seite der Rückwand 11 des beispielhaften Rückendeckelelements
10 dargestellt. Die Rückwand 11 verfügt auf der dem
Spiegel abwandten Rückseite 21 im Bereich der Rückwand
11 über eine kanalartige Vertiefung 22 zur Aufnahme eines
Netzkabels 23. Die Ausbildung des Querschnitts der kanalartigen Vertiefung
22 ist dabei beliebig, beispielsweise rechteckig oder halbkreisförmig.
Die kanalartige Vertiefung 22 verläuft ausgehend vom Mittenbereich
einer der Seitenwände 16 zum Mittenbereich einer der benachbarten
Seitenwände 16, so dass das Netzkabel 23 rückseitig
entweder zur Längs- oder Querseite des Rückendeckelelements
10 geführt wird. Zur Durchführung des rückseitig geführten
Netzkabels 23 in den zwischen Spiegel und Rückenwand 11 des
Rückendeckelelements 11 liegenden Innenraum weist die kanalartige
Vertiefung 22 mindestens eine Ausnehmung 24 zur Durchführung
des Netzkabels 23 durch die Rückwand 11 auf.
Die gesamte Einheit aus Spiegel und Rückendeckelelement
10 kann an mindestens zwei Hängevorrichtungen 25 in Form
von integrierten Aussparungen in der Rückwand 11, beispielsweise an
einer Wand, horizontal oder vertikal ausgerichtet aufgehängt werden. Ferner
stehen die Hängevorrichtungen 25 bezüglich der dem Spiegel abgewandten
Rückseite 21 der Rückwand 11 in ihrer Funktion als Abstandhalteelement
hervor, wodurch ein Mindestabstand zwischen Rückwand 11 und Wand eingehalten
wird, so dass der Spiegel nur lokal im Bereich der Hängevorrichtungen direkt
auf der Wand aufliegt.
Zumindest eine Seitenwand 16 weist eine Aussparung
26 zur Aufnahme eines Schaltmittels zum Schalten der Leuchtmodulvorschalteinrichtungen
20 und/oder der Leuchtmodule 13 auf. Das Schaltmittel dient wahlweise
zum primär- oder sekundärseitigen Abschalten der Leuchtmodulvorschalteinrichtungen
20 bzw. der Leuchtmodule 13. Als Schaltmittel kommen neben mechanischen
Schaltern auch elektronische Schalter, sowie fernbedienbare Schaltmittel in Betracht.
Spiegel und Rückendeckelelement 10 bilden zusammen eine
Einheit, wobei die Leuchtmodule 13 vorzugsweise korrespondierend zu den
teilweise oder vollständig lichtdurchlässigen Bereichen des Spiegels auf
der Rückwand 11 des Rückendeckelmoduls angeordnet sind.