Ausblaseinrichtung, mit mindestens einem Gebläse, dem eine Blasgut-Zuführungseinrichtung
zum Fördern des Blasguts zu dem Gebläse zugeordnet ist.
Solche Ausblaseinrichtungen werden vorwiegend in der Land- und Forstwirtschaft
verwendet, um vorwiegend trockenes Blasgut, beispielsweise Kalk, Kompost oder Düngemittel,
auf landwirtschaftlichen Nutzflächen möglichst gleichmäßig zu
verteilen. Eine Ausführung einer Ausblaseinrichtung ist beispielsweise aus
dem Europäischen Patent EP 0 875 135
B1 bekannt.
Durch die begrenzte Auswurfweite des Gebläses ist es jedoch zumeist
zweckmäßig oder notwendig, die Ausblaseinrichtung auf einem Fahrzeug anzubringen
und mit diesem die Nutzfläche abzufahren, damit das Blasgut auf der gesamten
Fläche verteilt werden kann. Damit verbunden ist jedoch eine durch das Gewicht
des Fahrzeugs bedingte Nachverdichtung der Nutzfläche, was in den meisten Fällen
negative Auswirkungen auf die Bodenbeschaffenheit hat. Insbesondere bei der Bewirtschaftung
von Sonderkulturen kann es aber auch unmöglich sein, die Fläche abzufahren,
beispielsweise an steilen Rebhängen oder in dichten Wäldern.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Ausblaseinrichtung der
eingangs erwähnten Art zu schaffen, die eine effiziente Ausbringung von Blasgütern,
insbesondere auch in Sonderkulturen und unter schwierigen Geländeverhältnissen,
erlaubt.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht
bei der Ausblaseinrichtung der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, dass
zumindest ein im wesentlichen horizontal oder vertikal orientierter Tragarm vorgesehen
ist, der zumindest ein Gebläse trägt, dass das zumindest eine Gebläse
einen elektrischen Gebläseantrieb aufweist, und dass die dem zumindest einen
Gebläse zugeordnete Blasgut-Zuführungseinrichtung als pneumatische Blasgut-Zuführungseinrichtung
ausgestaltet ist.
Da die erfindungsgemäße Ausblaseinrichtung zumindest ein
Gebläse mit einem elektrischen Gebläseantrieb aufweist, lässt sich
die erfindungsgemäße Ausblaseinrichtung selbst bei Verwendung mehrerer
Gebläse optimal steuern, da die Gebläse gegebenenfalls auch getrennt voneinander
ansteuerbar sind. Da das Blasgut dem zumindest einen Gebläse gegebenenfalls
auch über weite Strecken zugeführt werden muss, ist die pneumatische Blasgut-Zuführungseinrichtung
sinnvoll und notwendig, bei welcher das Material dem zumindest einen Gebläse
über einen Luft- oder dergleichen Fluidstrom zugeführt wird. Die erfindungsgemäße
Ausblaseinrichtung weist zumindest einen, im wesentlichen horizontal oder vertikal
orientierten Tragarm auf, an dem zumindest ein Gebläse vorgesehen ist. Die
erfindungsgemäße Ausblaseinrichtung kann somit in einer stationären
oder auch in einer verfahrbaren Ausführungsform eingesetzt werden.
In einer ersten Ausführung der Erfindung ist die Ausblaseinrichtung
auf einem Fahrzeug oder einem Fahrzeuganhänger angeordnet. Durch die Anordnung
von mindestens zwei Gebläsen, beispielsweise auf einem horizontalen Tragarm,
ist es möglich, rechts und links vom Fahrzeug auszublasen, so dass auf einer
normal befahrbaren Nutzfläche nur halb so viele Fahrten notwendig sind und
die Nachverdichtung des Bodens dadurch wesentlich reduziert werden kann.
Dadurch, dass die elektrischen Rotationsantriebe der Gebläse
getrennt ansteuerbar sind, ist es zudem möglich, bei Kurvenfahrten das kurveninnere
Gebläse in der Auswurfleistung zu reduzieren, damit pro Fläche immer die
gleiche Blasgutmenge ausgetragen wird. Ebenso ist es möglich, am Rand der Nutzfläche
das dem Flächenrand zugewandte Gebläse zu deaktivieren, so dass Blasgut
nicht unnötig auf eine angrenzende Fläche oder einen Weg geblasen wird.
Somit ist eine sparsamere und effektivere Bewirtschaftung der Nutzfläche möglich.
Eine weitere Ausführung der Erfindung sieht vor, die Ausblaseinrichtung
stationär anzuordnen. Es ist beispielsweise denkbar, einzelne Gebläse
über die gesamte, zu bewirtschaftende Fläche zu verteilen und dort fest
zu installieren. Somit ist es auch auf schwer zugänglichen Flächen, wie
steilen Rebhängen, möglich, gezielt Blasgut auszubringen. Darüber
hinaus wird eine Nachverdichtung des Bodens gänzlich vermieden, so dass diese
Ausführung auch in empfindlichen Sonderkulturen Einsatz finden kann.
Zweckmäßig ist es, die Gebläse auf Haltemasten anzubringen,
damit eine gewisse Arbeitshöhe erreicht wird und die Auswurfweite nicht zu
gering ist.
Weiterhin ist es möglich, die Gebläse an wenigstens einem
horizontalen Tragarm, der beweglich auf einer stationär angeordneten Führungsvorrichtung
gelagert ist, anzuordnen. Der Tragarm kann auf der Führungsvorrichtung über
die Nutzfläche bewegt werden und ermöglicht damit das Bestäuben der
gesamten Fläche. Die Gebläse können so am Tragarm verteilt angeordnet
werden, dass ein gleichmäßiger Austrag erfolgt. Durch die elektrische
Steuerung der einzelnen Gebläse ist es dabei auch möglich, einzelne Stellen
innerhalb der Fläche weniger oder gar nicht zu bestäuben, falls beispielsweise
eine Unterbrechung der Nutzfläche vorliegt, etwa ein Weg, eine Felsformation,
eine Wasserstelle oder dergleichen.
Insbesondere bei der stationären Anordnung der Gebläse auf
Haltemasten, aber auch bei der mobilen Anwendung ist es zweckmäßig, wenn
die Gebläse schwenkbar sind. Dabei ist eine Schwenkbewegung um eine vertikale
Achse möglich, um beispielsweise eine kreisförmige Fläche um einen
Haltemast zu bestäuben. Alternativ oder zusätzlich ist eine horizontale
Schwenkbewegung im abströmseitigen Teilbereich des Gebläses denkbar, um
die Auswurfweite zu regulieren.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Ausblaseinrichtung
einen Vorratsbehälter für das Blasgut aufweist. Dabei ist es möglich,
auch bei stationären Gebläsen, den Vorratsbehälter auf einem Fahrzeug
anzubringen wodurch ein einfacher Transport des Blasguts zu der Einsatzstelle gewährleistet
wird. Die pneumatische Blasgut-Zuführeinrichtung sorgt schon beim Transport
zum Gebläse für eine gewisse Auflockerung des Blasguts, so dass Schäden
am Gebläse durch grobe Blasgut-Agglomerate verhindert werden und eine gleichmäßige
Verteilung des Blasguts erleichtert wird.
Bevorzugt weist die pneumatische Blasgut-Zuführeinrichtung eine
Fördereinrichtung, die das Blasgut aus dem Vorratsbehälter fördert
und einen Kompressor, der das Blasgut in einem Luftstrom verwirbelt und in einem
Blasgutkanal zu dem Gebläse transportiert, auf. Die Fördereinrichtung
kann beispielsweise eine Förderschnecke oder ein Transportband sein, das an
oder in einer Öffnung im Vorratsbehälter angeordnet ist und das Blasgut
zu einem Kompressor fördert, wo das Blasgut in einem Luftstrom aufgelockert
wird. Der Blasgut-Luftstrom wird in einem Blasgutkanal zu dem Gebläse geführt,
wo das Blasgut direkt in das Förder-Flügelrad des Gebläses geblasen
wird. Dadurch wird nicht nur eine gleichmäßige Verteilung des Blasguts
vereinfacht, sondern auch der Verschleiß im Gebläse reduziert, da das
schleissende Blasgut nicht mit Gehäuseteilen in Berührung kommt.
An einem Blasgutkanal können mehrere Gebläse angeordnet
sein, die gleichzeitig mit Blasgut versorgt werden. Ebenso ist es denkbar, den Tragarm
als Blasgutkanal auszugestalten, so dass keine zusätzlichen Bauelemente notwendig
sind.
Zur Stromversorgung der elektrischen Gebläse-Antriebe und auch
der Blasgut-Fördereinrichtung ist ein Stromgenerator vorgesehen. Der Stromgenerator
kann zusammen mit der vollständigen Ausblaseinrichtung auf einem Fahrzeug oder
einem Fahrzeuganhänger angeordnet sein, oder im Falle einer stationären
Ausblaseinrichtung als mobile oder fest installierte Einzelkomponente ausgeführt
sein.
Der Stromgenerator kann über die Zapfwelle eines Fahrzeugs angetrieben
werden. Das Fahrzeug kann dabei das Fahrzeug sein, auf dem die Ausblaseinrichtung
angeordnet ist. Denkbar ist auch, dass bei einem fest installierten Stromgenerator
ein Fahrzeug nur für die Dauer der Anwendung angekoppelt werden kann. Danach
kann der Stromgenerator auf dem Feld verbleiben, während das Fahrzeug für
andere Aufgaben verwendet werden kann.
Ebenso ist es denkbar, dass in diesem Fahrzeug die Steuerung für
eine fest installierte Ausblaseinrichtung angeordnet ist, so dass zum Betrieb immer
das Fahrzeug mit der Ausblaseinrichtung verbunden sein muss.
Somit ist ein System denkbar, bei dem die Gebläse mit einer Blasgut-Zuführeinrichtung
fest auf einer Nutzfläche installiert sind. Ein Blasgut-Vorratsbehälter
befindet sich auf einem Steuerfahrzeug, das für den Betrieb an die stationäre
Komponente angekoppelt werden kann. Dabei ist es möglich, auch den Stromgenerator
auf dem Fahrzeug anzuordnen. Somit ist der Aufwand an fest installierten Geräten
sehr gering, so dass die Anordnung kostengünstig realisierbar ist. Blasgut
und Stromversorgung können somit einfach zu mehreren Feldern transportiert
werden. Darüber hinaus ist der Aufwand, der für Diebstahlschutz betrieben
werden muss, bei dieser Anordnung geringer, da keine einfach zu entfernenden Geräte
auf dem Feld verbleiben.
Weiterhin ist es möglich den Stromgenerator mit einem eigenen
Antrieb, beispielsweise einem Verbrennungsmotor, zu versehen. Dadurch spart man
den Kraftstoff, den beispielsweise das Fahrzeug benötigen würde. Man kann
stattdessen auch ein komplett autarkes System an weit abgelegenen Orten realisieren,
das vollständig automatisiert betrieben werden kann. Denkbar ist dabei auch
eine Stromversorgung über eine Windkraft- oder Solaranlage.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen
näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine erste Ausführung einer mobilen Ausblaseinrichtung
mit vertikalen Tragarmen,
2 eine zweite Ausführung einer mobilen Ausblaseinrichtung
mit horizontalen Tragarmen,
3 eine dritte Ausführung einer Ausblaseinrichtung
mit stationären Gebläsen auf Haltemasten, und
4 eine vierte Ausführung einer Ausblaseinrichtung
mit einem stationären Aufbau.
1 zeigt eine mobile Ausblaseinrichtung 1,
die auf einem Fahrzeuganhänger 2 angeordnet ist. Der Fahrzeuganhänger
2 weist im wesentlichen ein Anhängergestell 3 mit Rädern
4 auf, auf dem ein Blasgut-Vorratsbehälter 5 aufgesetzt ist.
Über eine Kupplung 12 ist der Anhänger an ein Zugfahrzeug ankoppelbar.
An dem Blasgut-Vorratsbehälter 5 ist heckseitig, dem Zugfahrzeug abgewandt,
eine Blasgut-Zuführeinrichtung (nicht gezeigt) angeordnet, die durch einen
frontseitig angebrachten Elektromotor 6 angetrieben wird und die das Blasgut
über die Blasgutkanäle 7 zu den Gebläsen 8 befördert.
Am Heck des Fahrzeuganhängers 2 sind der Blasgut-Zuführeinrichtung
zwei vertikal ausgerichtete und nebeneinander angeordnete Tragarme 9 mit
Blasgutkanälen 7 zugeordnet, über die das Blasgut zu den Gebläsen
8 transportiert wird. Im gezeigten Beispiel sind an jedem Tragarm
9 zwei Gebläse 8 übereinander angeordnet. Die Ausblasrichtung
der Gebläse 8 ist dabei jeweils seitlich nach außen gerichtet,
wobei sich die Ausblaskegel der an einem Tragarm 9 befestigten Gebläse
8 überschneiden.
An der Frontseite des Anhängergestells ist weiterhin ein Stromgenerator
10 mit freiliegender Antriebswelle 11 zum Anschluss an die Zapfwelle
des Zugfahrzeugs angeordnet, der die Gebläse 8 mit Strom versorgt.
Die Gebläse 8 weisen jeweils einen Elektromotor
13 als rotatorischen Antrieb, ein Flügel-Förderrad
14 und ein Gebläsegehäuse 15 auf.
Die in 2 gezeigte Ausblaseinrichtung
2 entspricht im wesentlichen der in 1 gezeigten
Ausblaseinrichtung. Heckseitig ist hier nur noch ein horizontal ausgerichteter Tragarm
9 vorgesehen, an dem die Gebläse 8 jeweils voneinander beabstandet
angeordnet sind. Die Ausblasrichtung der Gebläse 8 ist dabei jeweils
nach unten gerichtet, wobei sich die Ausblaskegel überschneiden, so dass eine
ununterbrochene Linie ausgeblasen und eine befahrene Fläche somit vollständig
und gleichmäßig bestäubt werden kann. Auch bei dieser Ausführung
ist der Blasgutkanal 7 in den Tragarm 9 integriert.
3 zeigt eine Ausführung der erfindungsgemäßen
Ausblaseinrichtung mit stationär angeordneten Gebläsen. Dabei sind über
die Nutzfläche 16 verteilt mehrere Gebläse angeordnet, wobei
nur ein Ausschnitt mit zwei Gebläsen gezeigt ist. Die Gebläse sind jeweils
auf einem Haltemast 17 angeordnet, der auf einem Sockel 18 im
Boden verankert ist, aber auch anders befestigt sein kann. Der Haltemast
17 weist einen vertikalen Tragarm 9 mit einem Blasgutkanal
7 auf, in dem das Blasgut zu dem Gebläse 8 transportiert
werden kann. Die Ausblaseinrichtung weist weiterhin einen Blasgut-Vorratsbehälter
5 auf, der über eine Blasgut-Zuführeinrichtung ein oder mehrere
Gebläse mit Blasgut versorgen kann und getrennt von den Haltemasten
17 an einer geeigneten Stelle auf dem Feld 16 platziert sein kann.
In 4 ist eine weitere Anordnung einer
Ausblaseinrichtung auf einer Fläche gezeigt. Auf dem Feld 16 sind
voneinander beabstandet zwei Führungsschienen 18 angeordnet, auf denen
ein horizontaler Tragarm 9 beweglich gelagert ist. An dem Tragarm
9 sind gleichmäßig verteilt Gebläse 8 befestigt,
deren Ausblasrichtung nach unten weist. Durch die bewegliche Lagerung kann der Tragarm
9 entlang der Führungsschienen 18 das gesamte Feld
16 abfahren und so eine gleichmäßige Bestäubung ermöglichen.
Zusätzlich zu dieser Anordnung sind auf dem Feld 16 noch drei Gebläse
8 an Haltemasten 17 angeordnet, wie in 3
beschrieben. Das kann zur Ergänzung bei schwierigen Topologien sinnvoll sein,
um eine gleichmäßige Blasgutverteilung zu erzielen. In diesem Ausführungsbeispiel
ist an einem Rand des Feldes ein Blasgut-Vorratsbehälter 5 auf einem
Fahrzeuganhänger 2 angeordnet. Der Blasgut-Vorratsbehälter-Anhänger
kann einfach mit der Blasgut-Zuführungseinrichtung der stationären Anordnung
verbunden werden. Zum Antrieb des Systems ist auf dem Anhänger ein Stromgenerator
10 mit der Zapfwelle des Zugfahrzeugs verbunden (nicht gezeigt). Dadurch
ist ein sehr flexibles System erreicht, bei dem Blasgut einfach transportiert werden
kann und die feste Installation auf dem Feld auf einen Mindestaufwand beschränkt
bleibt.
Im Zentrum des Feldes ist weiterhin eine Unterbrechung der Nutzfläche
durch eine Wasserstelle 19 mit Bachlauf 20 angedeutet, die eine
herkömmliche Bewirtschaftung mit einem Fahrzeug unmöglich macht oder zumindest
erheblich erschwert. Dadurch dass die Gebläse 8 einzeln steuerbar
sind können gezielt um die Wasserstelle 19 herum einzelne Gebläse
8 ausgeschaltet oder in der Ausblasleistung reduziert werden, so dass kein
Blasgut in die Wasserstelle 19 gelangt. Gerade bei der Ausbringung von
Düngemittel kann somit auch zum Wasserschutz beigetragen werden.