Die Erfindung betrifft eine Aufbewahrungsvorrichtung mit mindestens
einer Aufnahme zur Unterbringung von Lade- oder Netzgeräten, Ladekabel oder
dergleichen von Mobiltelefonen.
Um das Mobiltelefon vor Verschmutzung und Beschädigung geschützt
zu transportieren, sind Handytaschen in unterschiedlichsten Ausführungsvarianten
bekannt. Bei längerer Abwesenheit, wie z.B. im Urlaub oder auf Geschäftsreisen,
ist es meist notwendig, auch das Lade- oder Netzgerät sowie das Ladekabel mitzunehmen.
Der Benutzer transportiert diese Zubehörteile meist lose in der Tasche oder
im Koffer oder bringt sie in einem kleinen Beutel unter.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Aufbewahrungsvorrichtung
zur Verfügung zu stellen, die eine sichere und ordentliche Aufbewahrung von
Lade- oder Netzgerät ermöglicht, leicht transportierbar ist und auch während
des Ladevorgangs einen zusätzlichen Nutzen erfüllt.
Diese Aufgabe wird durch die gesamte Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
2–10.
Die erfindungsgemäße Aufbewahrungsvorrichtung weist mindestens
eine Aufnahme zur Unterbringung von Netz- oder Ladegeräten, Ladekabel oder
dergleichen von Mobiltelefonen auf, die Aufbewahrungsvorrichtung besteht aus einem
flexiblen Material und ist während des Ladevorgangs an das Netz- oder Ladegerät
aufhängbar. Aufgrund des textilen Materials ist die Aufbewahrungsvorrichtung
leicht transportierbar. Bedingt durch das flexible Material ist die äußere
Form der Aufbewahrungsvorrichtung entsprechend variabel und kann an unterschiedlichsten
Orten, z.B. im Ablagefach des Autos, im Regal zu Hause oder im Koffer gut aufbewahrt
werden. Das Netz- oder Ladegerät sowie das Ladekabel lassen sich außerdem
durch die Nachgiebigkeit des flexiblen Materials leicht darin verstauen. Während
des Ladevorgangs ist die Aufbewahrungsvorrichtung an das Netz- oder Ladegerät
aufhängbar und kann so nicht verloren gehen. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass während des Ladevorgangs das Mobiltelefon in die Aufnahme eingelegt werden
kann. Das Mobiltelefon muss nicht auf dem Boden abgelegt werden, sofern keine andere
Auflagefläche, wie ein Tisch oder Stuhl, zur Verfügung steht.
Vorteilhafterweise ist an der Aufbewahrungsvorrichtung eine Öffnung
vorgesehen, welche über das Netz- oder Ladegerät aufschiebbar ist. Ein
zusätzliches Befestigungselement ist nicht notwendig.
Zweckmäßigerweise kann die Öffnung an einem Verschlussabschnitt
angeordnet sein, mit dem die Aufnahme verschließbar ist. Bei einem solchen
Verschlussabschnitt handelt es sich z.B. um eine Verschlusslasche, welche über
die Aufnahme gelegt und mit dieser sodann verschlossen wird. Zweckmäßigerweise
kann die Öffnung an einem Bereich des Verschlussabschnitts angeordnet sein,
der mit der Aufnahme überlappt, so dass kein Teil aus der Aufnahme herausfallen
kann.
Vorteilhafterweise kann die Öffnung im Wesentlichen an den Umfang
des Netz- oder Ladegerätes angepasst sein, womit ein stabiler Halt der Aufbewahrungsvorrichtung
an dem Lade- oder Netzgerät erzielt wird.
Mit Vorteil kann die Öffnung flexibel ausgestaltet sein, so dass
sie in einfacher Weise auf das Netz- oder Ladegerät aufschiebbar ist und auch
an unterschiedliche Ausgestaltungen von Netz- oder Ladegeräten anpassbar ist.
Die flexible Öffnung kann z.B. in einfacher Weise eingesäumt sein, um
ein Ausfransen zu verhindern und die Öffnung stabil zu machen.
In einer vorteilhaften Ausführungsvariante kann die Öffnung
einen flexiblen Einsatz, z.B. einen Gummieinsatz aufweisen. Ein solcher Einsatz
kann die Stabilität der Öffnung verstärken, was insbesondere bei
einem mehrmaligen Auf- und Abschieben von dem Netz- oder Ladegerät vorteilhaft
sein kann. Ein Gummieinsatz würde aufgrund seiner hohen Haftreibungseigenschaften
eine besonders gute Haltefunktion sowie Rückhaltefunktion bewirken, welche
vermeidet, dass die Aufbewahrungsvorrichtung von dem Lade- oder Netzgerät abrutscht.
Zusätzlich oder alternativ dazu kann die Öffnung sich im
Wesentlichen radial erstreckende Schlitze aufweisen. Dies hat den besonderen Vorteil,
dass der Durchmesser der Öffnung variabel ist und an das jeweilige Netz- oder
Ladegerät optimal angepasst werden kann. Zudem hat diese Ausgestaltungsvariante
eine selbst sperrende Wirkung und verhindert, dass die Aufbewahrungsvorrichtung
von dem Lade- oder Netzgerät in unerwünschter Weise abrutscht.
Zweckmäßigerweise können sowohl an dem Verschlussabschnitt
als auch an der Aufnahme Verschlusselemente vorgesehen sein. Bei diesen Verschlusselementen
handelt es sich vorteilhafterweise um einfach wieder verschließbare Verschlüsse,
wie z.B. Klettverschluss, Knopfverschluss, Druckknopfverschluss oder dergleichen.
Die Aufbewahrungsvorrichtung kann im Wesentlichen aus Textilmaterial,
wie z.B. Filz oder einem textilen Kunststoffmaterial, wie z.B. Nylon, Polyamid oder
dergleichen bestehen. Diese Materialien haben den Vorteil, dass
sie schmutzabweisend, waschbar, reißfest und/oder strapazierbar sind. Es besteht
auch die Möglichkeit, dass die Aufbewahrungsvorrichtung aus einem anderen flexiblen
Material, wie z.B. Leder, besteht.
Zusätzlich kann ein Beschriftungsfeld vorgesehen sein, auf dem
z.B. der Name des Inhabers und/oder Informationen zum Mobiltelefon vermerkt werden
können.
Die Erfindung ist anhand eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels
gemäß den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Aufbewahrungsvorrichtung in geöffnetem Zustand in vereinfachter Darstellung
in Draufsicht;
2 die Aufbewahrungsvorrichtung gemäß
1 während des Ladevorgangs;
3 einen Ausschnitt einer Aufbewahrungsvorrichtung mit
einer möglichen Ausführungsvariante einer Öffnung sowie
4 einen Ausschnitt einer Aufbewahrungsvorrichtung mit
einer weiteren möglichen Ausgestaltungsvariante einer Öffnung.
Bezugsziffer 1 bezeichnet die Aufbewahrungsvorrichtung in
ihrer Gesamtheit. Sie ist in 1 in geöffnetem Zustand
dargestellt. Mittels Herunterklappen des Verschlussabschnitts 6 auf die
Aufnahme 4, was durch die Pfeile angedeutet ist, wird die Aufbewahrungsvorrichtung
1 geschlossen. Die Aufbewahrungsvorrichtung weist eine Aufnahme
2 zur Unterbringung von Lade- oder Netzgeräten, Ladekabel oder dergleichen
von Mobiltelefonen auf. Die Aufbewahrungsvorrichtung 1 besteht aus einem
flexiblen Material und ist während des Ladevorgangs an das Ladegerät
3 aufhängbar (s. 2). Sie ist aufgrund
des flexiblen Materials gut transportierbar und aufbewahrbar und während des
Ladevorgangs kann das Mobiltelefon in der Aufnahme 2 aufbewahrt werden
kann.
Die Aufbewahrungsvorrichtung 1 weist eine Öffnung
5 auf, welche über das Ladegerät 3 aufschiebbar ist.
Die Öffnung 5 ist in einem Verschlussabschnitt 6 angeordnet,
mit dem die Aufnahme 2 verschließbar ist. Die Öffnung
5 ist dort zweckmäßigerweise an einer Stelle angeordnet, an welcher
sie im geschlossenen Zustand mit der Aufnahme 2 überlappt, so dass
kein Teil aus der Aufnahme 2 herausfallen kann. Durch die vorteilhafte
Integration der Öffnung 5 in die Aufbewahrungsvorrichtung
1 bleibt deren kompakter Aufbau erhalten.
Die Öffnung 5 ist an den Umfang des Ladegeräts
3 angepasst, so dass die Aufbewahrungsvorrichtung 1 in stabiler
Weise daran angehängt werden kann.
Die Öffnung 5 ist wie auch das Material der Aufbewahrungsvorrichtung
1 flexibel ausgestaltet und gewährleistet damit ein einfaches Aufschieben
auf das Ladegerät 3, auch wenn dessen äußere Gestalt nicht
mit der Form der Öffnung übereinstimmt (siehe 2).
Damit die Aufbewahrungsvorrichtung 1 vor einem Herabrutschen
von dem Ladegerät 3 gesichert ist, kann die Öffnung
5 einen flexiblen Einsatz, z.B. in Form eines Gummieinsatzes
7 aufweisen (siehe 3).
In einer weiteren Ausführungsvariante, die in 4
dargestellt ist, weist die Öffnung 5 sich im Wesentlichen radial erstreckende
Schlitze 8 auf, so dass die Öffnung 5 zum einen äußerst
flexibel an das Ladegerät 3 anpassbar ist und zum anderen durch die
zwischen den Schlitzen 8 sich bildenden Lappen 9 selbstsperrend
wirkt.
Sowohl an dem Verschlussabschnitt 6 als auch an der Aufnahme
2 sind Verschlusselemente in Form eines Klettverschlusses 10 angeordnet.
Die Aufbewahrungsvorrichtung 1 besteht aus Textilmaterial
(z.B. Vlies) oder einem flexiblen Kunststoffmaterial (z.B. Nylon). Es besteht auch
die Möglichkeit, dass die Aufbewahrungsvorrichtung 1 aus Leder besteht.
Schließlich ist noch ein Beschriftungsfeld 11 vorgesehen,
welches mit dem Namen des Inhabers oder Informationen zur Kennzeichnung der aufladbaren
Geräte (Foto, MP 3, Handy oder dergleichen) beschriftet werden kann.
- 1
- Aufbewahrungsvorrichtung
- 2
- Aufnahme
- 3
- Ladegerät
- 4
- Mobiltelefon
- 5
- Öffnung
- 6
- Verschlussabschnitt
- 7
- Gummieinsatz
- 8
- Schlitz
- 9
- Lappen
- 10
- Klettverschluss
- 11
- Beschriftungsfeld