Stand der Technik
Leuchtdisplays sind überwiegend als Leuchtkästen mit Leuchtstabröhren
ausgebildet. Dieser vielfach für Informationen und werbliche Darstellungen
zur Anwendung kommenden Technologie haftet u.a. der Nachteil an, dass eine gewisse
Bautiefe in Kauf genommen werden muß. Die Leuchtstäbe müssen regelmäßig
ausgetauscht werden, was bei exponierter Anbringung des Leuchtdisplays an der Fassade
und in ähnlichen Situationen mit einem relativ hohen Aufwand verbunden ist.
Dort, wo die bauliche Situation oder architektonische Gesichtspunkte
nur Bautiefen von wenigen Zentimetern zulassen, kann der Leuchtkasten mit Leuchtstabröhren
nicht in Betracht gezogen werden.
Vorteile der Erfindung
Ein Leuchtdisplay der erfindungsgemäßen Art, das aus einem
Isolierglaselement besteht, fällt zunächst einmal durch seine Bautiefe
von nur 20–30 mm auf und damit durch seine weitgehende Anpassung an bautechnische
und architektonische Belange.
Wird es in der möglichen Doppelfunktion als Fensterscheibe und
Leuchtdisplay eingesetzt, hat es eine schützende und isolierende Funktion für
einen dahinter sich befindlichen Raum und die bestimmungsgemäße Aufgabe
einer werblichen Aussage oder Übermittlung einer Information.
Die Ganzglasausführung macht es immun gegen jegliche Umwelteinflüsse
und bei einer Ausführung als Einscheiben- oder Verbundsicherheitsglas hält
die Scheibe hohen mechanischen Belastungen stand. Im Falle des Bruchs sind bei der
Verbundglasscheibe die Glassplitter durch die integrierte Folie gebunden.
Der Einsatz von beschichtetem Glas verhindert eine für die Lichttechnologie
nicht förderliche höhere Erwärmung durch Sonneneinstrahlung. Dient
ein so gebautes Leuchtdisplay gleichzeitig als Fenterscheibe, wird das Aufheizen
eines dahinter liegenden Raumes reduziert.
Die Lichtquelle mit den bewährten Leuchtdioden auf schmalen Platinen
für die Kanteneinleuchtung der im Innenraum des Isolierglaselementes platzierten
Acrylleuchtglasplatte sichert eine Funktion von mehreren Zehntausend Stunden bei
keinerlei Wartung. Der hermetisch abgeschlossene Innenraum und der Feuchtigkeitsentzug
durch Silicagele oder Zeolithe im zum Innenraum der Isolierglasscheibe perforierten
Rahmen schafft denkbar gute Bedingungen für einen dauerhaften störungsfreien
Betrieb.
Beschreibung
Das Leuchtglasdisplay ist durch das Isolierglaselement, bestehend
aus zwei Glasscheiben (1), gegebenenfalls als Sicherheits- oder Verbundglasscheibe
ausgebildet, und mit einem mit Trocknungsmittel (2) gefülltem Rahmen
(3) so verklebt (4), dass es gute Bedingungen für einen störungs-
und wartungsfreien Betrieb der integrierten Lichttechnologie bietet.
Das Licht emittierende Element ist eine eingelegte Acryglasplatte
(5), die im Regelfall von zwei Seiten über LED-bestückte Bänder
(6), eingelegt in eine polierte Nut (7) oder direkt über
die polierte Kante Licht eingeleitet bekommt. Eine mit einem Reflexionsraster versehene
Folie (8) sowie eine dahinter liegende weiße Reflexionsschicht (9),
die wiederum als Folie ausgebildet sein kann oder sich auf der Innenseite der rückwärtigen
Scheibe des Isolierglaselementes befindet, bewirken die Abstrahlung des seitlich
eingeleiteten Lichtes zur Betrachterseite des Leuchtdisplays.
Die zu durchleuchtende Darstellung befindet sich als Dekorfolie (10)
zwischen der vorderen Isolierglasscheibe und der Acrylleuchtglasplatte, wobei die
Verwendung einer Streufolie (11) oder eine entsprechende Beschichtung der
Rückseite der vorderen Glasscheibe oder der Vorderseite der Acrylglasscheibe
die Darstellungsqualität hinsichtlich der Gleichmäßigkeit der Durchleuchtung
erhöht.
Es ist auch denkbar, dass die zu durchleuchtende Folie mit der Darstellung
an der Außenseite des Isolierglaselementes zur Betrachterseite anzubringen,
was die Möglichkeit bietet, mit wechselnden Darstellungen zu arbeiten. Eine
weitere Variante sieht das Aufbringen der Darstellung mit einem Digitaldrucker oder
siebdrucktechnisch auf der Innenseite der vorderen Glasscheibe des Isolierglaselementes
vor. Insoweit wäre die Darstellung geschützt.