Die Erfindung betrifft eine Schuheinlage, insbesondere eine orthopädische
Schuheinlage, mit einem Grundkörper, dessen Oberseite zur Aufnahme eines menschlichen
Fußes eine Fußbettung ausbildet.
Schuheinlagen im allgemeinen sowie orthopädische Schuheinlagen
im speziellen sind aus dem Stand der Technik an sich gut bekannt, weshalb es eines
gesonderten druckschriftlichen Nachweises an dieser Stelle nicht bedarf.
Obgleich sich die aus dem Stand der Technik vorbekannten Schuheinlagen
im alltäglichen Praxiseinsatz bewährt haben, besteht Verbesserungsbedarf,
insbesondere mit Blick auf ihre Verwendung.
Es ist deshalb die Aufgabe der Erfindung, eine gegenüber dem
Stand der Technik neuartige Schuheinlage vorzuschlagen, die erweiterte Verwendungsmöglichkeiten
bei gleichzeitig einfacher Handhabung schafft.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Schuheinlage
der vorgenannten Art vorgeschlagen, die sich dadurch auszeichnet, dass der Grundkörper
zwei relativ zueinander positionierbare Abschnitte aufweist, wobei der eine Abschnitt
eine Längsgewölbestütze und der andere Abschnitt eine Außenbacke
aufweist.
Für eine wunschgemäße Fußbettung, das heißt
eine wunschgemäße Abstützung eines Fußes verfügt der Grundkörper
der Schuheinlage über eine entsprechend ausgebildete Längsgewölbestütze
einerseits und eine entsprechend ausgebildete Außenbacke andererseits. Diese
stützen einen von der Schuheinlage im Benutzungsfall aufgenommenen Fuß
in an sich bekannter Weise ab.
Die Längsgewölbestütze und die Außenbacke sind
erfindungsgemäß relativ zueinander positionierbar, was dadurch realisiert
ist, dass die Schuheinlage über einen Grundkörper verfügt, der zwei
relativ zueinander positionierbare Abschnitte aufweist, wobei der eine Abschnitt
die Längsgewölbestütze und der andere Abschnitt die Außenbacke
trägt. Im Ergebnis wird so ein Grundkörper bereitgestellt, der über
eine relativ zur Längsgewölbestütze positionierbare Außenbacke
verfügt.
Die relative Lageverstellmöglichkeit der Außenbacke gegenüber
der Längsgewölbestütze erbringt den Vorteil, dass die erfindungsgemäße
Schuheinlage in ihrer Breite insbesondere im Fersenbereich eingestellt werden kann,
was es erlaubt, ein- und dieselbe Schuheinlage für unterschiedlich geschnittene
Schuhe zu verwenden. So kann die erfindungsgemäße Schuheinlage sowohl
für normalgeschnittene Kaufschuhe einerseits als auch für modisch schlank
geschnittene Kaufschuhe andererseits gleichermaßen verwendet werden. Individuelle
Anfertigungen der Schuheinlage sind deshalb nicht erforderlich. Der Verwender der
erfindungsgemäßen Schuheinlage kann diese für all seine Schuhe gleichermaßen
verwenden, da es ihm aufgrund der relativen Positionierbarkeit der Außenbacke
gegenüber der Längsgewölbestütze ermöglicht ist, die Schuheinlage
in ihrer Breitenausgestaltung auf den jeweils wunschgemäß zu tragenden
Schuh einzustellen.
Der Abschnitt für die Längsgewölbestütze und der
Abschnitt für die Außenbacke bilden zwischen sich eine Fersenausnehmung
aus. Der Fersenmittelpunkt liegt damit frei, was in vorteilhafter Weise dazu führt,
dass die erfindungsgemäße Schuheinlage nicht aufträgt. Damit eignet
sich die erfindungsgemäße Schuheinlage auch für Schuhe, die fersenoffen
ausgebildet sind.
Der Grundkörper der erfindungsgemäßen Schuheinlage
trägt unterseitig ein Haftmittel, das bevorzugter Weise Teil eines Klettverschlusses
ist. Der andere Teil des Klettverschlusses wird durch eine einseitig klebende Zwischeneinlage
bereitgestellt, die in den Schuh einzukleben ist. Auf die so mit einem Schuh verbundene
Zwischeneinlage kann die erfindungsgemäße Schuheinlage aufgesetzt und
so lösbar mit dem Schuh verbunden werden. Ein Verwender der erfindungsgemäßen
Schuheinlage hat so die Möglichkeit, all seine Schuhe mit einer entsprechenden
Zwischeneinlage zu versehen und die Schuheinlage wahlweise in Kombination mit dem
jeweils gewünschten Schuh zu benutzen. Zu diesem Zweck ist die erfindungsgemäße
Schuheinlage lediglich in den jeweils gewünschten Schuh einzubringen, wobei
aufgrund des Klettverschlusses eine lösbare Verbindung der Schuheinlage mit
dem jeweiligen Schuh entsteht.
Die Zwischeneinlage ist als selbstklebender Klettverschluß ausgebildet
und kann an den Endkunden zusammen mit der erfindungsgemäßen Schuheinlage
geliefert werden. Die Schuheinlage steht bevorzugterweise in unterschiedlichen Fußgrößen
zur Verfügung. Die selbstklebende Zwischeneinlage kann vom Verwender bedarfsgerecht
auf die Größe der jeweiligen Schuheinlage zugeschnitten werden, weshalb
es möglich ist, die selbstklebende Zwischeneinlage in einer Universalgröße
bereitzustellen.
Der Grundkörper weist gemäß einem weiteren Merkmal
der Erfindung fersenseitig einen umlaufenden Rand auf. Dieser dient der fersenseitigen
Abstützung eines Fußes. Der Rand ist bevorzugter Weise aus einem elastischen
Material, beispielsweise einem elastischen Kunststoffmaterial gebildet, was es erlaubt,
die Schuheinlage sowohl in breiten als auch in schmalen Schuhen
zu tragen.
Der Grundkörper der erfindungsgemäßen Schuheinlage
besteht bevorzugter Weise aus Kunststoff, wobei unterschiedliche Kunststoffhärtegrade
wunschgemäß zum Einsatz kommen können.
Des weiteren kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper oberseitig
eine Abdeckung trägt, die beispielsweise aus Stoff, Leder oder dergleichen
Material gebildet ist. Der Grundkörper kann mit einer solchen Abdeckung vernäht,
verklebt oder sonstwie verbunden sein.
Die erfindungsgemäße Schuheinlage zeichnet sich durch ihre
beiden relativ zueinander beweg- und positionierbaren Abschnitte aus, die zwischen
sich eine Fersenausnehmung ausbilden. Sie kann in allen konfektionierten Kaufschuhen
eingesetzt werden, wobei eine Befestigung bevorzugterweise mittels eines selbstklebenden
Klettverschlusses ausgebildet wird, der im Schuh auf die Brandsohle aufgeklebt ist.
Die Schuheinlage kann dabei in an sich bekannter Weise Fußstützen in Entsprechung
der gewünschten Funktion für eine aktive Aufrichtung eines Fußgewölbes
bereitstellen. Ein Verwendung der erfindungsgemäßen Schuheinlage auch
in fersenoffenen Schuhen ist problemlos möglich, da die Ferse seitlich nicht
verrutschen kann. Die von der Schuheinlage bereitgestellte Außenbacke gibt
der Ferse entsprechenden Halt. Von besonderem Vorteil in diesem Zusammenhang ist
ferner, dass der Fersenmittelpunkt frei liegt, die Schuheinlage also im Verwendungsfall
nicht aufträgt, womit die erfindungsgemäße Schuheinlage auch in Kombination
mit herkömmlichen Kaufschuhen verwendbar ist. Die Anfertigung von individuellen
Schuheinlagen und/oder darauf abgestimmten Schuhen ist in vorteilhafter Weise nicht
erforderlich. Dabei erlaubt der bevorzugter Weise zum Einsatz kommende Klettverschluß
eine lösbare Anordnung der erfindungsgemäßen Schuheinlage im jeweiligen
Schuh, was ein einfaches Wechseln von Schuh zu Schuh möglich macht. Die erfindungsgemäße
Schuheinlage ist deshalb in höchstem Maße flexibel einsetzbar.
Weitere Markmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen:
1 in einer schematischen Draufsicht von oben die erfindungsgemäße
Schuheinlage in einer ersten Ausrichtung und
2 in einer schematischen Draufsicht von oben die erfindungsgemäße
Schuheinlage in einer zweiten Ausrichtung.
Die 1 und 2
zeigen die erfindungsgemäße Schuheinlage 1 in schematischer Darstellung,
jeweils in einer Draufsicht von oben. Dabei ist in 1
eine erste Ausrichtung der erfindungsgemäßen Schuheinlage gezeigt, nämlich
eine solche für einen vergleichsweise schmalen Schuh. 2
zeigt im Unterschied hierzu eine Ausrichtung der erfindungsgemäßen Schuheinlage
nach 1 für einen vergleichsweise breiten Schuh.
Die Schuheinlage 1 verfügt über einen Grundkörper,
dessen Oberseite 7 zur Aufnahme eines menschlichen Fußes eine Fußbettung
ausbildet. Im gezeigten Ausführungsbeispiel nach den 1
und 2 umfaßt diese Fußbettung eine Längsgewölbestütze
3, eine der Längsgewölbestütze 3 gegenüberliegende
Außenbacke 4 sowie eine Pelotte 6. Eine andere Ausgestaltung
der Fußbettung ist gleichfalls denkbar und für die Erfindung nicht beschränkend.
Nach der Erfindung verfügt die Schuheinlage 1 über
zwei relativ zueinander positionierbare Abschnitte 8 und 9. Im
gezeigten Ausführungsbeispiel sind diese Abschnitte 8 und
9 zungenartig ausgebildet und stellen die Längsgewölbestütze
3 einerseits sowie die Außenbacke 4 andererseits bereit.
Die beiden Abschnitte 8 und 9 sind einstückig ausgebildet
und stellen zusammen den Grundkörper 2 dar.
Im Fersenbereich der erfindungsgemäßen Schuheinlage bilden
der eine Abschnitt 8 und der andere Abschnitt 9 eine Fersenausnehmung
5 zwischen sich aus. Die Größe dieser Fersenausnehmung
5 ergibt sich in Abhängigkeit der relativen Stellung der beiden Abschnitte
8 und 9 zueinander, wie ein Vergleich der 1
und 2 erkennen läßt.
Der Grundkörper 2 kann auf seiner Oberseite
7 eine im näheren nicht dargestellte Abdeckung tragen, die beispielsweise
aus Kunststoff, Stoff und/oder Leder gebildet sein kann. Der Grundkörper selber
besteht vorzugsweise aus Kunststoff, wobei die Härte des Kunststoffmaterials
in Abhängigkeit des wunschgemäß zu erzielenden Härtegrades der
erfindungsgemäßen Schuheinlage ausgesucht ist.
Aufgrund der vorbeschriebenen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Schuheinlage 1 ist es möglich, den die Außenbacke 4
tragenden Abschnitt 9 relativ gegenüber dem die Längsgewölbestütze
3 bereitstellenden Abschnitt 8 wahlweise, das heißt individuell
zu bewegen und zu positionieren. Auf diese Weise läßt sich die Breite
B der Schuheinlage einstellen, wie dies ein Vergleich der beiden 1
und 2 zeigt.
1 zeigt eine Stellung der erfindungsgemäßen
Schuheinlage 1, der gemäß die beiden Abschnitte 8 und
9 relativ nahe zueinander positioniert sind. In der Konsequenz ist die
Schuheinlage im Fersenbereich vergleichsweise schmal ausgebildet. In dieser
Stellung der beiden Abschnitte 8 und 9 kann die erfindungsgemäße
Schuheinlage in einen vergleichsweise schmal ausgebildeten Schuh eingesetzt werden.
2 zeigt indes eine Stellung der beiden Abschnitte
8 und 9 zueinander, der gemäß die beiden Abschnitte
8 und 9 relativ weit voneinander beabstandet positioniert sind.
Diese Stellung nehmen die beiden Abschnitte 8 und 9 ein, wenn
die Schuheinlage 1 für einen verhältnismäßig breit
ausgebildeten Schuh ausgerichtet ist.
Wie eine Vergleichsbetrachtung der beiden 1
und 2 deutlich erkennen läßt, kann ein- und
dieselbe Schuheinlage 1 aufgrund der relativen Positionierbarkeit der beiden
Abschnitte 8 und 9 sowohl für einen schmalen Schuh einerseits
als auch für einen breiten Schuh andererseits benutzt werden.
Ein weiteres kommt hinzu: Aufgrund der Fersenausnehmung
5 trägt die erfindungsgemäße Schuheinlage 1 nicht
auf, was es ermöglicht, die erfindungsgemäße Schuheinlage für
alle konfektionierten Kaufschuhe einsetzen zu können. Individuelle Schuhanpassungen
sind in vorteilhafter Weise nicht erforderlich.
Die Schuheinlage 1 wird bevorzugter Weise mittels eines in
den Figuren nicht näher dargestellten Klettverschlusses lösbar innerhalb
eines in den Figuren gleichfalls nicht dargestellten Schuhs befestigt. Der Klettverschluß
kann als Zwischeneinlage ausgebildet sein, die oberseitig, das heißt schuheinlagenseitig
einen Teil des Klettverschlusses trägt. Der andere Teil des Klettverschlusses
ist an der Schuheinlage angeordnet, das heißt zwischeneinlagenseitig. Die Zwischeneinlage
selbst wird in den Schuh bevorzugter Weise eingeklebt, zu welchem Zweck die Zwischeneinlage
schuhseitig selbstklebend ausgebildet ist.
Dank der Zwischeneinlage ist ein schnelles Befestigen bzw. Lösen
der Schuheinlage 1 möglich, womit in einfacher Weise ein Wechseln
der erfindungsgemäßen Schuheinlage von Schuh zu Schuh ermöglicht
ist.
- 1
- Schuheinlage
- 2
- Grundkörper
- 3
- Längsgewölbestütze
- 4
- Außenbacke
- 5
- Fersenausnehmung
- 6
- Pelotte
- 7
- Oberseite
- 8
- erster Abschnitt
- 9
- zweiter Abschnitt
- B
- Breite