Die Erfindung richtet sich auf eine Gipskartonplatte mit einer Profilierung
an der Stirnseite.
Es ist bekannt, Platten an der Stirnseite mit einem Profil derart
zu versehen, dass benachbarte Platten, z. B. mittels eines T-Profils, definiert
ineinander gesteckt und verbunden werden können, wobei im Falle einer Verleimung
der Verbindung durch die Profilierung zudem noch die Leimoberfläche vergrößert
wird.
Bei Gipskartonplatten, die im Wege des Trockenausbaus an Wänden
oder Decken verlegt werden, besteht ein Problem insoweit, als die Platten herstellungsbedingt
Dickentoleranzen aufweisen, die beispielsweise aus dem Schrumpfungsverhalten der
Gipsmasse beim Trocknen resultieren, welches nicht vollständig reproduzierbar
ist.
Solche Dickenunterschiede können beim Verlegen Stoß an Stoß
dazu führen, dass an der Sichtseite beim Übergang zweier Platten Stufen
entstehen, die optisch sehr störend sind oder eine aufwändige Nachbearbeitung
durch Spachteln erforderlich machen.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Gipskartonplatten
der eingangs genannten Art so auszugestalten, dass eine saubere Flucht der Oberflächen
aneinander anstoßender Gipskartonplatten im Verlegezustand erzielt wird und
Nachbearbeitungen weitgehend vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass das Profil derart in die Stirnseite eingebracht ist, dass der Anfang des Profils
unabhängig von der Dicke der Gipskartonplatte einen festen, vorgegebenen Abstand
von einer die zukünftige Sichtseite bildenden Oberfläche der Gipskartonplatte
aufweist.
Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung wird erreicht,
dass die die Sichtseite bildenden Oberflächen stets exakt miteinander fluchten,
weil sie durch die zu dieser Oberfläche einen konstanten Abstand aufweisende
Profilierung ausgerichtet werden. Demgegenüber können durch unterschiedliche
Dicken bedingte Stufen an der Rückseite durchaus auftreten, wo sie aber in
keiner Weise stören.
Mit anderen Worten macht man sich erfindungsgemäß also zunutze,
dass das Einbringen der Profilierung in einem gesonderten Arbeitsgang erfolgt, der
von der eigentlichen Plattenherstellung unabhängig ist. Wenn die Profile eingebracht
werden, sind die Gipskartonplatten als solche bereits fertig und der Abstand von
der Oberfläche der Sichtseite zum Beginn der Profilierung ändert sich
nicht mehr.
Dabei können ganz unterschiedliche Profile, wie z. B. zinkenartige,
sinusförmige, Nut-Feder-artige ineinandergreifende korrespondierende Profile,
zum Einsatz kommen, wobei lediglich sichergestellt sind muss, dass sie hinreichend
derart ausgeprägt sind, dass beim Ineinandergreifen der Profile benachbarter
Platten eine Ausrichtung der Sichtoberflächen gewährleistet ist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt einen schematischen
Schnitt durch den Stoßbereich zweier benachbarter Gipskartonplatten im verlegten
Zustand.
In der Zeichnung sind zwei verlegte, aneinander anstoßende Gipskartonplatten
1, 2 dargestellt, wobei jede Gipskartonplatte 1,
2 aus einer Gipsplatte 3 und zwei Deckplatten 4,
5 aus Karton besteht.
Die Stirnseiten 6, 7 der Gipskartonplatten
1, 2 sind mit einem ineinandergreifenden Profil in Form eines
Steges 8 mit keilförmigen Seitenflächen 9 und einer
Nut 10 mit korrespondierend keilförmigen Seitenflächen
11 ausgebildet.
Die Gipskartonplatten 1, 2 weisen unterschiedliche
Dicken D1 bzw. D2 von z. B. 12 mm bzw. 13 mm auf.
Trotz der unterschiedlichen Dicke liegt der Abstand A des Beginns
des Profils von der in der Zeichnung unteren Oberfläche, d. h. von der Sichtfläche
S, bei beiden Platten 1, 2 gleich weit entfernt, was dementsprechend
auch für die Abstände B der Mittel-Längs-Achse 12 des Profils
(Steg 8, Nut 10) gilt.
Es ist dementsprechend sichergestellt, dass die Oberflächen
13, 14 der Platten 1, 2 auf der Sichtseite S
exakt miteinander fluchten, wobei eine Abstufung 15, welche gegebenenfalls
an der rückwärtigen Seite entsteht, unschädlich ist.