Die vorliegende Erfindung betrifft Schutzvorrichtungen und spezieller,
aber nicht ausschließlich, Vorrichtungen zum Verhüten, dass potentiell
schädliche elektromagnetische Energie empfindliche Empfängerschaltungen
erreicht.
Breitband-Mikrowellenempfangssysteme wie z.B. solche, die z.B. in
elektronischen Unterstützungsmaßnahmen (ESMs) und Radarwarnempfängern
(RWRs) eingesetzt werden, arbeiten mit empfindlichen Eingangsstufen zum Erfassen
von Low-Level-Empfangssignalen. Diese Empfängertypen sind für hohe Energie
sehr verwundbar. Eingangsenergiepegel von nur ein paar Dutzend Nanojoule können
schon ausreichen, um ernsthafte Schäden an der Empfängerschaltung zu verursachen.
Ein solcher hoher Energieeingang kann beispielsweise dann auftreten, wenn sich ein
Hochleistungsradar neben dem Empfangssystem befindet.
Es ist Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Schutzvorrichtung für
empfindliche Empfängerschaltungen bereitzustellen, um Schäden durch zu
hohe Leistungen zu reduzieren oder zu verhüten, aber die Vorrichtung kann auch
in anderen Anordnungen zum Einsatz kommen, wo die Weiterleitung von Energie, die
einen bestimmten Leistungspegel überschreitet, begrenzt werden soll.
Die Erfindung ist in den Ansprüchen definiert, auf die nunmehr
Bezug genommen werden sollte.
Die US 5,936,822 beschreibt
eine Blitzschutzanordnung für Koaxialleitungen, die eine Kammer zwischen der
Innen- und der Außenfläche einer Elektrode hat. Die DE
3212684 offenbart eine Hochschutzvorrichtung mit zwei Isolierscheiben mit
einer Lücke dazwischen zur Bildung eines Gasentladungsraums.
Die Anwendung der Erfindung ist besonders in Bereichen nützlich,
in denen Schutz vor zu hohen Leistungspegeln erforderlich ist, sie kann aber auch
dort eingesetzt werden, wo keine Schutzfunktion ausgeführt wird.
Einer der Parameter, der eine Koaxialleitung charakterisiert, ist
die Durchbruchspannung, die vom Verhältnis der Radien der inneren und äußeren
Leiter der Koaxialleitung und dem dielektrischen Material dazwischen abhängig
ist, gewöhnlich Luft. In der vorliegenden Erfindung ist die Lücke so ausgelegt,
dass es beim Überschreiten eines bestimmten Schwellenleistungspegels zu einem
Durchbruch über die Lücke kommt, so dass ein Plasma entsteht, das die
Koaxialleitung kurzschließt. Die eingehende Energie wird dann von diesem Kurzschluss
reflektiert. Erfindungsgemäße Vorrichtungen haben typischerweise eine
Geometrie, die etwa beim Paschen-Minimum oder unmittelbar rechts von dem Minimum
arbeitet, so dass eine größere Lücke bei einem bestimmten Gasdruck
zu einer höheren Durchbruchspannung führt. Das die Sektion der Koaxialübertragungsleitung
füllende Gas ist ein Inertgas, vorzugsweise Xenon, aber es können beliebige
andere Inertgase, oder Gemische davon, verwendet werden. Der Gasdruck liegt gewöhnlich
im Bereich von 10 bis 100 mbar. In einer Ausgestaltung der Erfindung beträgt
der Gasdruck mehrere Dutzend mbar und die Lücke hat eine Breite von mehreren
Dutzend Mikron bei einem Radius von beispielsweise 2 mm. Eine solche Anordnung erlaubt
eine Reflexion eines Signals von ein paar Dutzend Watt oder größer durch
das Plasma, um zu verhindern, dass die überschüssige Energie andere durch
die Vorrichtung geschützte Stufen erreicht.
Die Lücke wird nicht nur zum Erzeugen eines Plasmas verwendet,
um die benötigte Leistungsbegrenzungsfunktion zu erzielen, sondern sie definiert
auch einen Kondensator. Mittels der Erfindung kann die Kapazität effektiv über
eine große Bandbreite abgestimmt werden, daher ist es, z.B. um ihre Wirkung
auf Low-Level-Signale zu minimieren, wünschenswert, zu einer empfindlichen
Empfängerstufe zu übertragen. So ermöglicht die Erfindung den Empfang
leistungsarmer Signale über eine große Bandbreite, wenn die Begrenzungsvorrichtung
nicht aktiv zu sein braucht.
Das Breitbandfilter ist in einer bevorzugten Ausgestaltung ein Chebychev-Filter,
aber es sind auch andere Breitbandfilter geeignet, wie z.B. ein elliptisches Filter
oder ein Butterworth-Filter. Die Hauptanforderung an das Filter ist, dass es eine
ausreichend große Bandbreite bei normaler Übertragung durch die Vorrichtung
bietet, wenn die Vorrichtung keine Leistungsbegrenzungsfunktion ausführt. In
einer Ausgestaltung liegt die Bandbreite zwischen 1 und 18 GHz. Die Erfindung kann
für Vorrichtungen genutzt werden, die bei höheren Frequenzen wie beispielsweise
im Q-Band arbeiten.
Der radiale Abstand zwischen dem inneren und dem äußeren
Leiter ist der Innenradius des äußeren Leiters an einem Punkt minus dem
Außenradius des inneren Leiters an diesem Punkt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung beinhaltet der innere Leiter der
Koaxialleitung eine Region mit verringertem Durchmesser, um eine Induktanz zu definieren,
die im Breitbandfilter enthalten ist. Vorzugsweise, aber nicht unbedingt, befindet
sich die Lücke etwa in der Mitte in axialer Richtung der Region mit reduziertem
Durchmesser.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist ein dielektrisches
Element vorhanden, das zwischen dem inneren und dem äußeren Leiter verläuft
und eine Metallschicht auf einer Fläche aufweist, die wenigstens eines der
genannten Teile bildet. Es wird ferner bevorzugt, dass ein ringförmiger Schlitz
durch die Metallschicht vorhanden ist, um die Lücke zu definieren, obwohl auch
andere Schlitzgeometrien möglich sind. So kann das dielektrische Element beispielsweise
eine ringförmige Scheibe umfassen, die zwischen dem äußeren Durchmesser
des inneren Leiters und dem inneren Durchmesser des äußeren Leiters verläuft.
Die metallisierte Oberfläche der Scheibe, durch die Lücke in eine äußere
und eine innere Region getrennt, ist mit dem äußeren und dem inneren Leiter
in Kontakt. Die Lücke kann von der metallischen Schicht durch Fotoätzen
oder eine andere herkömmliche Technik, mit der hohe Genauigkeiten erzielt werden
können, genau definiert werden. Dieser Ansatz bietet gute Designflexibilität
beim Wählen der Lückenbreite sowie des Ortes der Lücke in radialer
Richtung zwischen dem inneren und äußeren Leiter, so dass das Design speziell
auf den benötigten Leistungsbegrenzungseffekt zugeschnitten werden kann. In
einer Ausgestaltung besteht die metallische Schicht aus Molybdän, aber es können
auch andere leitende Materialien verwendet werden.
Alternativ ist wenigstens eines der Teile eine Metallkomponente, die
an dem Leiter befestigt ist, und wird nicht von einem dielektrischen Element getragen.
In einer anderen Ausgestaltung ist wenigstens eines der Teile einstückig
mit dem Leiter ausgebildet, mit dem es elektrisch verbunden ist. Das Teil kann beispielsweise
eine Region des inneren Leiters beinhalten, die einen größeren Durchmesser
hat als der. Rest des inneren Leiters. Alternativ oder zusätzlich kann der
mit dem äußeren Leiter verbundene Teil ebenso eine Region mit reduziertem
Innendurchmesser des äußeren Leiters umfassen. Eines der Teile kann ein
Abschnitt des inneren oder äußeren Leiters sein, der dieselben Abmessungen
hat wie der Leiter, wobei sich lediglich eine Region davon am axialen Ort der Lücke
befindet. Der bevorzugte Ansatz, bei dem eine Metallschicht auf einem dielektrischen
Element getragen wird, erlaubt jedoch eine leichtere Erzielung der nötigen
Genauigkeiten und bietet eine sichere mechanische und elektrische Verbindung zwischen
den Teilen und den Leitern.
Die Lücke kann so gewählt werden, dass sie sich unmittelbar
neben dem äußeren Leiter oder dem inneren Leiter oder in einem Abstand
dazwischen befindet.
Vorzugsweise ist ein dielektrisches Fenster an einem oder an beiden
Enden der Sektion vorhanden, um Gas darin einzuschließen. So kann die Leistungsbegrenzungsvorrichtung
als separate selbstständige Komponente gehandhabt werden. Es hat den zusätzlichen
Vorteil, dass für zu hohe Leistungspegel ein Durchbruch der Gasfüllung
an der Innenfläche des Eingangsfensters auftreten kann, so dass ein Plasma
in dieser Region entsteht, wodurch die kleinere Lücke vor Schäden geschützt
wird.
Gemäß einem Aspekt der Erfindung beinhaltet ein Mikrowellensystem
eine Leistungsbegrenzungsvorrichtung gemäß der Erfindung. In einer bevorzugten
Anordnung befindet sich die Leistungsbegrenzungsvorrichtung vor einer Empfängereingangsstufe.
Zwischen der Leistungsbegrenzungsvorrichtung und der Empfängerschaltung kann
sich ein zusätzlicher Festkörperbegrenzer befinden. Aufgrund ihrer koaxialen
Natur ist die Leistungsbegrenzungsvorrichtung zwar für den Einbau in eine Koaxialübertragungsleitung
geeignet, aber mit geeigneten Übergangskomponenten könnte sie alternativ
auch mit einem Wellenleiter verbunden werden.
Eine Möglichkeit der Umsetzung der Erfindung wird nunmehr beispielhaft
mit Bezug auf die Begleitzeichnungen beschrieben. Dabei zeigt:
1 eine schematische Ansicht eines Mikrowellenempfangssystems,
das eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung beinhaltet;
2 einen schematischen Grundriss eines Teils der in
1 gezeigten Schutzvorrichtung; und
3 eine äquivalente Schaltung für das Chebychev-Filter.
Gemäß 1 beinhaltet ein Empfangssystem
eine Empfängerschaltung 1 zum Empfangen und Verarbeiten von Signalen,
die durch eine Übertragungsleitung 3 an der Antenne 2 empfangen
werden. Die Empfängerschaltung 1 umfasst einen empfindlichen Breitband-Mikrowellenempfänger
und ist besonders für Schäden durch Energien verwundbar, die sie mit Leistungspegeln
von nur ein paar Dutzend Watt oder höher erreichen. Die Empfängerschaltung
1 soll Signale z.B. im Band von 1 bis 18 GHz bei sehr niedrigen Pegeln
in der Größenordnung von 10-16 W erfassen.
Die Übertragungsleitung 3 beinhaltet eine Koaxialleitung
4, die mit einer Schutzvorrichtung 5 verbunden ist, deren Ausgang
über eine andere Sektion der Koaxialleitung 6 mit einem vor der Empfängerschaltung
1 befindlichen Festkörperbegrenzer 7 angelegt wird. Die Schutzvorrichtung
5 umfasst eine koaxiale, hermetisch geschlossene Konstruktion mit einem
äußeren Leiter 8 und einem inneren Leiter 9, die einen
Abstand von etwa 5 mm voneinander haben. Der äußere Leiter 8
hat ein Schraubanschlussstück 10 und 11 an jedem Ende, so
dass er leicht mit den benachbarten Koaxialleitungen 4 und 6 verbunden
werden kann. Ein Eingangsfenster 12 und ein Ausgangsfenster 13
sind auf die Innenfläche des äußeren Leiters
8 und die Außenfläche des inneren Leiters 9 geklebt,
um ein Volumen 14 dazwischen zu definieren, das mit Xenongas mit einem
Druck von ein paar Dutzend Torr gefüllt ist. Die Fenster 12 und
13 sind aus einem geeigneten dielektrischen Material. Eine dielektrische
Scheibe 15 ist am inneren Leiter 9 und am äußeren Leiter
8 in dem gasgefüllten Volumen 14 befestigt und mit einer
Schicht 16 aus Molybdän wie in 2 gezeigt
überzogen. Ein ringförmiger Schlitz 17 ist in das Molybdän
16 geschnitten, um das dielektrische Material darunter freizulegen und
eine Durchbruchlücke 18 zu definieren, in diesem Fall mit einer Breite
von 50 Mikron. Somit sind die Region 16A der Metallisierung 16
elektrisch mit dem inneren Leiter 9 und die Region 16B mit dem
äußeren Leiter 8 verbunden. Einfügungsdämpfungen der
Schutzvorrichtung 5 liegen bei etwa 1 dB und die charakteristische Impedanz
beträgt 50 &OHgr;. In anderen Ausgestaltungen können auch andere Impedanzwerte
verwendet werden.
Der innere Leiter 9 beinhaltet einen Abschnitt
19 mit einem reduzierten Durchmesser. Die Metallschicht 16A ist
mit dem Abschnitt mit reduziertem Durchmesser 19 in Kontakt und etwa in
der Mitte der axialen Länge des Abschnitts 19 angeordnet.
Beim Betrieb bleibt die Schutzvorrichtung 5 während
des Empfangs von leistungsarmen Signalen im Ruhezustand. Wenn ein einen Schwellenwert
überschreitendes Signal mit höherer Leistung in das System eintritt, dann
kommt es zu einem Durchbruch in Nanosekunden über die Lücke
18, so dass ein Plasma entsteht, das einen Kurzschluss in der Koaxialleitung
erzeugt. Das eingehende Signal wird von dem Kurzschluss reflektiert und dämpft
so vollständig oder in einem erheblichen Ausmaß die Energie, die zur Empfängerschaltung
1 weitergeleitet wird. So wird die empfindliche Eingangsstufe geschützt.
Die Lücke 18 und die benachbarten leitenden Molybdänschichten
16A und 16B definieren zusammen einen Kondensator. Die Region
19 mit reduziertem Durchmesser des inneren Leiters 9 dient als
Induktor und ist zusammen mit dem Kondensator in einem Chebychev-Filter enthalten.
So entsteht ein breites Passband, um jegliche Störungen von leistungsarmen
Eingangssignalen zu minimieren, die der Empfänger 1 erfassen soll.
3 ist eine äquivalente Schaltung des Chebychev-Filters,
bei der der Kondensator C1 die Lücke 18 repräsentiert und die
Induktoren L1 und L2 die Region 19 mit reduziertem Durchmesser repräsentieren.
Wenn die Schutzvorrichtung 5 höhere Leistungspegel von
beispielsweise hunderten von Watt oder höher erfährt, dann wird auch ein
Plasma über die Innenfläche des Ausgangsfensters 12 nach dem
Durchbruch über die Lücke 18 erzeugt. Diese Plasmaregion dient
auch als effizienter Kurzschluss, um zu verhindern, dass Hochleistungsenergie durch
die Schutzvorrichtung 5 geht, und hat den weiteren Vorteil, dass Schäden
an der Durchbruchlücke 18 reduziert werden.
Wenn die Schutzvorrichtung aktiv ist, dann erzeugt sie eine Dämpfung
von bis zu 40 dB mit einem entsprechenden Leck von 50 mW, und man glaubt, dass viele
Dutzend Kilowatt davon aufgenommen werden können. Nach der Aktivierung kehrt
die Schutzvorrichtung 5 innerhalb von ein paar Mikrosekunden in ihren Ruhezustand
zurück.
In dem gezeigten System befindet sich die Schutzvorrichtung in einer
Koaxialleitung, aber in anderen Ausgestaltungen kann sie auch mit einem Wellenleiter
verbunden sein, z.B. mit geeigneten Übergängen zwischen dem Wellenleiter
und der koaxialen Anordnung der Schutzvorrichtung.