Die vorliegende Erfindung betrifft eine Signalleuchte mit lichtemittierenden
Dioden.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Es ist bekannt, dass aus verschiedenen Gründen, insbesondere
zur Verringerung des Stromverbrauchs, die mit Glühbirnen und Deflektoren betriebenen,
herkömmlichen Signalleuchten zunehmend durch Signalleuchten ersetzt werden,
deren Lichtbündel von einer Matrix lichtemittierender Dioden ausgesendet wird,
die in einem Gehäuse angebracht sind, das von einer Frontlinse geschlossen
ist.
Es versteht sich auch, dass Verkehrsteilnehmer die an Verkehrswegen
aufgestellten Signalleuchten nur entsprechend wahrnehmen, wenn das von der Dioden-Matrix
emittierte Strahlenbündel sowohl in einer vertikalen Ebene als auch in einer
horizontalen Ebene wirksam konzentriert, abgelenkt und gestreut wird. Außerdem
ist es erforderlich, Vorkehrungen zu treffen, um einen Phantomeffekt zu vermeiden,
d. h. ein vermeintliches Aufleuchten der Signalleuchte, wenn diese in einem kleinen
Einfallswinkel von der Sonne beleuchtet wird. Eine solche Signalleuchte ist in Dokument
EP 523 927 beschrieben.
AUFGABE DER ERFINDUNG
Ziel der Erfindung ist es, eine Signalleuchte anzugeben, deren Struktur
den Phantomeffekt verringert und vorzugsweise ebenso den Transmissionswirkungsgrad
verbessert.
KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Zur Realisierung dieses Ziels wird erfindungsgemäß eine
Signalleuchte angegeben, die ein Gehäuse umfasst, das von einer Frontlinse
geschlossen ist und in dem eine Stützplatte, die lichtemittierende Dioden trägt,
eine transparente Kollimatorplatte, die zwischen den lichtemittierenden Dioden und
der Frontlinse angeordnet ist und auf der zur Frontlinse gewandten Seite Streulinsen
umfasst, die zueinander parallel verlaufende zylindrische Rippen aufweisen, und
eine zwischen der Kollimatorplatte und der Frontlinse angeordnete Anti-Phantom-Maske
angebracht sind, die opake Segmente umfasst, die Schlitze begrenzen, die sich gemäß
einer den zylindrischen Rippen entsprechenden Richtung erstrecken.
So kann man durch eine entsprechende Ausrichtung der Streulinsen und
der Schlitze der Anti-Phantom-Maske gleichzeitig eine gute Transmission des Lichtstrahlenbündels
in die gesuchten Richtungen und eine Beseitigung von parasitären Reflexionen
in diese gleichen Richtungen sicherstellen sowie eine homogene Streuung in einer
zur Richtung der zylindrischen Rippen senkrecht verlaufenden Ebene gewährleisten.
Dabei wird der Phantomeffekt in der Ebene verringert, in der er am meisten stört,
d. h. in einer Ebene, die mit der zu den Rippen senkrecht verlaufenden Ebene einen
kleinen Einfallswinkel hat.
Nach einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung umfasst die
Kollimatorplatte auf einer zu den lichtemittierenden Dioden gewandten Seite Sammellinsen.
So ist es durch eine Verteilung der Funktionen auf die zwei Seiten
der Kollimatorplatte möglich, bei einfach geformten Linsen, d. h. Linsen mit
geringen Produktionskosten, jede Funktion zu realisieren und einen hervorragenden
Transmissionswirkungsgrad zu erhalten, wodurch der gesamte Transmissionswirkungsgrad
verbessert wird.
Nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die
Sammellinsen als Drehkörper ausgebildete individuelle asphärische Linsen,
die gegenüber den lichtemittierenden Dioden angeordnet sind. Dadurch wird das
von den lichtemittierenden Dioden abgegebene Strahlenbündel unmittelbar zu
einem parallelen Strahlenbündel mit einem hohen Transmissionswirkungsgrad gebündelt.
Vorzugsweise haben die Sammellinsen in diesem Ausführungsbeispiel
eine Drehachse, die gegenüber einer Drehachse der entsprechenden lichtemittierenden
Diode versetzt ist. Auf diese Weise erhält man ein paralleles Strahlenbündel,
das in einem Winkel, welcher der Distanz zwischen den Drehachsen entspricht, so
abgelenkt wird, dass die gesuchte Ablenkung durch eine einfache Bestimmung des Versetzungsabstands
zwischen den Drehachsen erreicht wird.
Nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die
Kollimatorplatte eine Symmetrieachse auf und umfasst kreisförmige Kollimatorrippen,
die um die Symmetrieachse zentriert sind. Die lichtemittierenden Dioden sind gemäß
einer Matrix in der Nähe des Brennpunktes der Kollimatorrippen angeordnet.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden beim Durchlesen
der folgenden Beschreibung, die einer bevorzugten, nicht begrenzten Ausführungsform
der Erfindung folgt, in Bezug auf die anliegenden Zeichnungen besser verdeutlicht
werden. In den Zeichungen zeigen:
1 eine perspektivische Explosionsansicht der Signalleuchte
nach der Erfindung,
2 eine Teilvorderansicht der Kollimatorplatte von der
zur Frontlinse gedrehten Seite,
3 eine vergrößerte Schnittansicht einer Sammellinse
und entsprechender Streulinsen entlang der Linie III-III der 2,
4 eine vergrößerte Teilschnittansicht der
Anti-Phantom-Maske entlang der Linie IV-IV der 1,
5 eine schematische Darstellung der Leuchte nach der
Erfindung, welche den Verlauf des von einer Diode emittierten Strahlenbündels
in einer vertikalen Ebene zeigt,
6 eine ähnliche schematische Darstellung wie in
5, welche den Verlauf des von einer Diode emittierten
Strahlenbündels in einer horizontalen Ebene zeigt,
7 eine schematische Schnittansicht in einer vertikalen
Ebene durch die obere Hälfte einer Signalleuchte nach einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
8 eine Teilvorderansicht der Kollimatorseite der Kollimatorplatte
der 7,
9 eine vergrößerte Detailansicht von zwei
Rippen des zentralen Teils der Kollimatorplatte der 7,
10 eine vergrößerte Detailansicht von zwei
Rippen des peripheren Teils der Kollimatorplatte der 7,
11 eine vergrößerte Detailansicht der Frontlinse
von 7.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen 1 bis 6 umfasst
die Signalleuchte nach der Erfindung auf bekannte Weise ein Gehäuse
1, das von einer Frontlinse 2 geschlossen ist und eine Stützplatte
3 enthält, die lichtemittierende Dioden 4 trägt. Auf
ebenso bekannte Weise ist die Stützplatte 3 vorzugsweise eine gedruckte
Schaltung, die an eine Steuereinheit (nicht gezeigt) angeschlossen ist, welche die
lichtemittierenden Dioden 4 ein- und ausschaltet.
Die Erfindung sieht vor, dass die Signalleuchte außerdem eine
Kollimatorplatte 5 umfasst. Die Kollimatorplatte 5 hat eine Seite,
die mit zu den lichtemittierenden Dioden 4 gewandten Sammellinsen
6 versehen ist, und eine von dieser Seite abgewandte Seite, die mit Streulinsen
7 versehen ist.
Im dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel entspricht jede
Sammellinse 6 einer lichtemittierenden Diode 4 und hat eine paraboloidförmige
Fläche, deren Drehachse 8 in der gleichen vertikalen Ebene angeordnet
ist, wie die Drehachse 9 der entsprechenden lichtemittierenden Diode
4 und die sich parallel zu derselben erstreckt, aber um einen Abstand
d1 nach unten versetzt ist (siehe 5 und
6). Dadurch sorgen die Sammellinsen 6 nicht
nur für eine Parallelisierung des von der lichtemittierenden Diode
4 emittierten Strahlenbündels, sondern ebenso für eine Ablenkung
des parallelen Strahlenbündels nach unten, wie es in 5
gezeigt ist. Die Sammellinsen 6 grenzen aneinander und bilden eine hexagonales
Profil, das der Anordnung der lichtemittierenden Dioden 4 auf der Stützplatte
3 entspricht. Die zu den lichtemittierenden Dioden 4 gewandte
Seite der Kollimatorplatte 5 weist daher keine vorspringenden Kanten auf,
die eine Störstreuung des von einer externen Quelle emittierten Lichts verursachen
können.
In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel bestehen die Streulinsen
7 aus zylindrischen, vertikalen Rippen, die ein kreisbogenförmiges
Grundprofil aufweisen, sodass das aus der Kollimatorplatte 5 austretende
Strahlenbündel in einer vertikalen Ebene parallel bleibt (5),
aber in einer horizontalen Ebene konvergent wird (6),
wobei dieses Strahlenbündel oberhalb des Brennpunktes 10 der Streulinsen
7 divergent wird. Für eine größere Homogenität des
austretenden Strahlenbündels umfasst die Kollimatorplatte 5 für
ein und dieselbe Sammellinse 6 vorzugsweise eine Vielzahl von Streulinsen
7. Es bleibt ferner festzustellen, dass die zylindrischen Rippen
7 aneinander grenzen und durchgehend auf der gesamten Höhe der Kollimatorplatte
5 so verlaufen, dass die Kollimatorplatte auf der Streuseite ebenfalls
keine vorspringenden Kanten hat, die Störstreuungen verursachen können.
Die Kollimatorplatte 5 wird vorzugsweise durch Spritzgießen
eines transparenten Kunststoffes realisiert.
Nach einem anderen Aspekt der Erfindung umfasst die Signalleuchte
eine Anti-Phantom-Maske 11, die zwischen der Kollimatorplatte
5 und der Frontlinse 2 angeordnet ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Anti-Phantom-Maske 11 eine durchbrochene Platte, die eine Reihe
Öffnungen 12umfasst, die jeweils einem von der Kollimatorplatte
5 austretenden Strahlenbündel entsprechen, das von einer lichtemittierenden
Diode 4 emittiert wird. Die Anti-Phantom-Blende 11 ist parallel
zur Kollimatorplatte 5 in einem Abstand d2 von dieser angeordnet,
der dem Abstand der Brennpunkte 10 von den Streulinsen 7 entspricht
(6). Jede Öffnung 12 umfasst eine Reihe
vertikaler Stäbe 13, die einen rautenförmigen Querschnitt haben
und voneinander so beabstandet sind, dass sie vertikale Schlitze
14 begrenzen, die gerade groß genug sind, um die konvergent-divergenten
Strahlenbündel von den Streulinsen 7 hindurchzulassen (6).
Vorzugsweise ist der Abstand ziwschen den zylindrischen Streulinsen
7 und den Sammellinsen 6 so gewählt, dass ein eintretender
Störstrahl, dem es gelingt die Streulinsen 7 zu durchdringen und auf
die Sammellinsen 6 zu fallen, sich nicht in den Schlitzen 14 der
Anti-Phantom-Maske 11 fokussieren kann. Durch diese Anordnung wird der
Phantomeffekt noch weiter verringert.
Die Anti-Phantom-Maske 11 kann durch Spritzgießen aus
einem opaken Kunststoff hergestellt werden, vorzugsweise aus einem schwarzen Stoff,
damit die Leuchte für einen Benutzer schwarz erscheint, wenn die lichtemittierenden
Dioden 4 ausgeschaltet sind. In dieser Sache bleibt anzumerken, dass die
Frontlinse 2 der Signalleuchte nach der Erfindung transparent klar sein
kann, d. h. nicht getönt, ohne das Risiko eines Phantomeffektes zu erhöhen.
Der Transmissionswirkungsgrad wird also im Vergleich zu den Signalleuchten erhöht,
die eine getönte Frontlinse verwenden, um Reflexionen zu erhalten; die den
Phantomeffekt verringern. Vorzugsweise umfasst die Frontlinse 2 einige
Rippen 15, um eine Streuung in Richtungen sicherzustellen, die das von
den Streulinsen 7 diffundierte Strahlenbündel nicht erreichen würde.
Gleichwohl ist die Anzahl der Rippen 15 wesentlich geringer als die Anzahl
der Rippen, die normalerweise notwendig sind, um eine zufriedenstellende Streuung
in den herkömmlichen Signalleuchten sicherzustellen.
Nach einem zweiten, anhand der 7 bis
9 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung
umfasst die Signalleuchte wie vorher eine Frontlinse 102, hinter der sich
eine Anti-Phantom-Maske 111 erstreckt, an welcher eine Kollimatorplatte
105 angrenzt, deren Rückseite durch eine Matrix an Dioden
104 beleuchtet wird. Wie vorher hat die Kollimatorplatte 105 eine
Vorderseite, die zylindrische, sich vertikal erstreckende Rippen 107 aufweist.
In diesem Ausführungsbeispiel erscheint die Anti-Phantom-Maske 111
in Form eines Gitters, das vertikale Stäbe hat, die vertikale Schlitze begrenzen.
Wie vorher wird die Anti-Phantom-Maske 111 vorzugsweise in einem Abstand
von der Kollimatorplatte angeordnet, der einer Ebene von Brennpunkten der Streulinsen
107 entspricht.
Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel umfasst die Rückseite
der Kollimatorplatte 105 kreisförmige Kollimatorrippen, die bezüglich
der Symmetrieachse der Kollimatorplatte zentriert sind. Die Kollimatorrippen umfassen
im zentralen Teil der Kollimatorplatte eine erste Gruppe 100 von Rippen
101 und in dem peripheren Teil der Kollimatorplatte eine zweite Gruppe
103 von Rippen 106.
In diesem Ausführungsbeispiel sind die lichtemittierenden Dioden
104 gemäß einer Matrix mit kleinen Abmessungen gruppiert, zum
Beispiel einer viereckigen, 50 mm messenden Matrix für eine Signalleuchte mit
einem Durchmesser von 300 mm. Die Matrix ist in der Nähe des Brennpunktes der
Kollimatorrippen angeordnet, wobei die Symmetrieachse 115 der Matrix der
lichtemittierenden Dioden 104 gegenüber der Symmetrieachse
116 der Kollimatorplatte 105 um einen Abstand d3 nach oben
versetzt ist, um eine Ablenkung des aus der Sammellinse heraustretenden Strahlenbündels
sicherzustellen.
Wie in der 9 gezeigt, umfassen die Rippen
101 des zentralen Teils 100 der Kollimatorplatte 105
eine zylindrische Fläche 108, die sich parallel zur Symmetrieachse
116 der Kollimatorplatte erstreckt, sowie eine konische Fläche
109, die im Vergleich zu den einfallenden, von den lichtemittierenden Dioden
104 emittierten Lichtstrahlen einen Winkel aufweist, der eine Lichtbrechung
dieser einfallenden Lichtstrahlen erlaubt. Durch diese Lichtbrechung bilden die
gebrochenen Lichtstrahlen ein Strahlenbündel, das hinsichtlich der im Brennpunkt
positionierten Diode im Wesentlichen parallel zur Symmetrieachse 116 der
Kollimatorplatte ist und hinsichtlich der oberhalb des Brennpunktes angeordneten
Dioden nach unten geneigt ist. Man kann in dieser Figur feststellen, dass die einfallenden
Lichtstrahlen, die auf die Seiten 108 treffen, gebrochene Lichtstrahlen
erzeugen, die verlorene Lichtstrahlen sind. Aus diesem Grund sind die Rippen
101 mit einer im Vergleich zur Fläche 109 relativ kleinen
Fläche 108 versehen.
In 10 umfassen die Rippen 106
des peripheren Teils 103 eine zylindrische Fläche 112, die
parallel zur Kollimator-Symmetrieachse ist, sowie eine konische Fläche
113, die in einem Winkel geneigt ist, der gleich oder etwas kleiner ist
als der Einfallswinkel der Lichtstrahlen, die von den lichtemittierenden Dioden
104 zu diesem Teil der Kollimatorplatte emittiert werden. Wie in der
10 gezeigt, werden die einfallenden Lichtstrahlen beim
Durchtreten durch die Fläche 112 gebrochen und an der Fläche
113 reflektiert, damit sie ebenfalls ein Strahlenbündel gebrochener
Lichtstrahlen bilden, das sich bezüglich der im Brennpunkt angeordneten Diode
parallel zur Symmetrieachse 116 der Kollimatorplatte erstreckt und bezüglich
den über dem Brennpunkt angeordneten Dioden nach unten geneigt ist.
Um das Intensitätsdiagramm des aus der Signalleuchte austretenden
Strahlenbündels zu vereinheitlichen, umfasst die zur Kollimatorplatte
105 gewandte Seite der Frontlinse 102 horizontale Rillen
114, die die Form eines konkaven Zylinderteils haben. In der dargestellten
Ausführungsform, in der man eine größere Ablenkung von mindestens
einem Teil des Strahlenbündels nach unten wünscht, werden
die Rillen 114 so realisiert, dass die Oberfläche des oberen Teils
der Rillen 114 im Wesentlichen vertikal ist, während die Oberfläche
des unteren Teils der Rillen 114 einen Winkel aufweist, der gegenüber
einer vertikalen Ebene größer ist. Es ist auch möglich, Rillen
114 vorzusehen, die entsprechend dem Teil der Frontlinse, in dem sie sich
erstrecken, verschiedene Neigungen aufweisen.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die bevorzugten
Ausführungsbeispiele begrenzt, sondern schließt alle Abwandlungen ein,
die im Rahmen der Erfindung liegen, wie er in den Ansprüchen definiert ist.
Obwohl die Maske in Form einer durchbrochenen opaken Platte beschrieben
wurde, kann sie insbesondere auch in Form einer transparenten Platte realisiert
werden, auf der die Schlitze 14 durch opake, mittels Siebdruck aufgedruckte
Streifen begrenzt sind, oder in Form einer maschinell gefertigten oder gravierten
Metallplatte. Der Phantomeffekt lässt sich außerdem noch weiter verringern,
indem auf der zur Frontlinse 2 gewandten Seite der Maske 11 lichtbrechende
Reliefs vorgesehen werden.
Die Streulinsen haben wie erwähnt die Form zylindrischer Rippen
und können durch punktuelle Linsen realisiert werden, die in Reihen angeordnet
sind, denen die Schlitze der Anti-Phantom-Maske entsprechen.
Obgleich aufgezeigt wurde, dass die zylindrischen Rippen
7 ein kreisbogenförmiges Grundprofil haben, können verschiedene
Formen vorgesehen werden, um eine bestimmte Streuung des Lichtstrahlenbündels
zu erhalten.
Auch wenn beschrieben wurde, dass die Sammellinsen paraboloidförmig
sind, wodurch sie einen optimalen Transmissionswirkungsgrad sicherstellen, können
Sammellinsen auch asphärisch oder sogar sphärisch geformt werden, ohne
vom Rahmen der Erfindung abzuweichen. Zwar wird die Ablenkung nach unten mit einem
optimalen Leistung erreicht, wenn die Achse der Sammellinse parallel zur Achse der
entsprechenden Diode ist, aber auch durch Neigen der Achse der Sammellinse wird
eine Ablenkung erreicht. Dann jedoch mit einem verringerten Transmissionswirkungsgrad.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Erfindung wie beschrieben eine Ablenkung
des parallelen Strahlenbündels in einer vertikalen Ebene und einer anschließenden
Streuung in einer horizontalen Ebene vorsieht, sind diese Richtungen nicht einschränkend
und können je nach den Nutzungsbedingungen jeder Leuchte angepasst werden,
um einen Betrachtungswinkel des Lichts zu begünstigen.