Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine gekuppte Platte, wie eine
Platte aus einem folienähnlichen Material zur Verwendung als eine Auflage für
Böden, Wände, Decken und Dächer, und insbesondere als eine Auflage
für Fußbodenbelag auf Betonböden mit Fliesen, Bodenbeläge oder
Holzböden. Die Erfindung betrifft auch die Verwendung der gekuppten Platte
und ein Verfahren zum Verlegen der Platte.
Technischer Hintergrund
Viele verschiedene Arten von gekuppten Platten, die als Auflageplatten
verwendet werden können, sind bekannt. Sie können verwendet werden als
gewöhnliche Auflageplatten, Entwässerungsplatten, Entkopplungsplatten
oder Gipsplatten zum Verputzen oder als Auflage für Haftmittel für Kacheln
zum Beispiel bei einem Fußbodenbelag mit Keramikkacheln.
Alle Betonböden, die auf dem Erdboden liegen, enthalten Feuchtigkeit.
Fußbodenbeläge wie Holzböden können daher nicht unmittelbar
auf dem Beton verlegt werden. Viele Jahre können erforderlich sein, um den
Betonboden auszutrocknen, der sich auf dem Erdboden befindet. Der Boden kann auch
von aufsteigendem Dampf beeinträchtigt sein. Anfänglich enthalten alle
Betonböden Restfeuchtigkeit und die oben geschilderten Probleme betreffen deshalb
Keller, Kellergeschossböden, Bodenplatten auf Fußböden und Böden
zwischen verschiedenen Stöcken aus verschiedenen Arten von Beton, einschließlich
zum Beispiel Böden aus Blähtonbeton und Leichtbeton. Die Feuchtigkeit
im Beton ist oft unsichtbar und schwierig nachzuweisen. Dies führt zu Nichtwahrnehmung
von Risiken wie Fäulnis, Feuchteschäden usw. Ohne eine wirksame Dichtungsmembran
mit ausreichenden Leistungsdaten wird die Feuchtigkeit aus dem Beton zum Beispiel
Holzmaterialien aus der Unterlage angreifen. Dasselbe Problem betrifft auch mit
Fliesen belegte Böden, bei denen die ausgefüllten Verbindungen ein Eindringen
der Feuchtigkeit zulassen. Das Resultat sind beschädigte Böden mit Rissen,
Schimmel und Fäulnis.
Außerdem kann es gefährliche Schimmelpilzsporen, schlechte
Gerüche und schlechte Innenraumumgebung nach sich ziehen.
Derselbe Effekt kann sich einstellen an Betonwänden, wie auf
Böden, und aufsteigenden Dampf enthalten oder davon betroffen sein, insbesondere
Unterkellerungen mit unterirdischen Wänden.
Um dieses Problem zu lösen, werden gekuppte Platten für
die meisten Aufgaben verwendet, die mit Feuchtigkeit in Kellern zu tun haben, wobei
sie ein "passives" Lüften in Richtung des Raums vorsehen. Die gekuppten Platten
weisen oft runde hohle Kuppen auf mit kreisförmigem oder abgerundetem Querschnitt,
d. h. der Form des Umfangs der Kuppen, mit einer Höhe von 3 bis 5 mm. Die Kuppen
sind oft verteilt in einem diamantartigen Muster oder Schachbrettmuster, wodurch
eine angemessene Verteilung der Beladung als auch der Belüftung gewährleistet
wird. Die gekuppten Platten sind Orte mit den Oberseiten der Kuppen nach unten in
Richtung zum Fußboden, um einen Luftspalt auf der Unterseite der Platte, zwischen
den Kuppen, zu erhalten.
Die Platten können mittels eines Dichtungsbands auf der Oberseite
der Platten verbunden werden, um einen versiegelten Boden zu erhalten. Im Falle
von gravierenden Problemen mit der Feuchtigkeit, Geruchs- oder anderen Emissionen
kann der Luftspalt unter den gekuppten Platten mechanisch belüftet werden,
um Luftströmung über der Betonplatte vorzusehen und einen negativen Druck
im Verhältnis zum Raum zu erzeugen. Ein belüfteter Luftspalt kann ebenfalls
zur Trocknung des Betons beitragen.
Vor Kurzem wurden Platten entwickelt, die Kuppen mit Unterschneidungen
oder Überhängen umfassten, das heißt, dass die Fläche der Öffnung
einer Kuppe kleiner ist als die Fläche auf der Oberseite der Kuppe, was eine
gute Verankerung für Putz oder Haftmittel ergibt, unabhängig davon, auf
welcher Seite der Putz oder das Haftmittel verwendet wird. Eine solche Platte ist
zum Beispiel beschrieben in EP 1 068 413,
erteilt am 10. August, 2004 für Isola AS.
Die Kuppen im oben erwähnten Patent sind gekennzeichnet durch
eine gleichmäßige Form der Kuppen, welche auf der Platte in wiederkehrenden
Mustern verteilt sind. Die Muster lassen oft eine Faltung der Platte in Längsrichtung
und/oder Querrichtung zu, aber auch in einem 45°-Winkel.
Bei der oben erwähnten Lösung besteht jedoch das Problem,
dass eine Platte, die am Boden angeordnet ist, an der Wand des Zimmers umgekantet
sein sollte, um die feuchte Luft aus dem Luftspalt abzuführen. Mit anderen
Worten muss der Luftspalt in Kontakt mit dem Zimmer sein. In der einfachsten Art
wird dies erreicht durch Faltung der Platte am Übergang vom Boden und der Wand.
Die Schwierigkeit bei dieser Lösung ist, dass all die oben erwähnten Platten
dabei eine Falte erhalten, die entweder den Transport der feuchten Luft verhindert,
oder die Platte kommt zum Beispiel unmittelbar in Kontakt mit dem Haftmittel, das
an dem Boden verwendet wird, wodurch der Luftspalt blockiert wird.
Es ist ebenfalls ziemlich unüblich, die gekuppte Platte mit einer
Struktur oder einem Gitter an der Oberfläche der Kuppen zu laminieren, um die
Platte temporär oder dauerhaft auf den Betonboden zu kleben, sodass die Platte
während der Installation des Bodenbelags oder der Fliesen gleichmäßig
am Substrat befestigt ist. Die Struktur, die mit dem Haftmittel verwendet wird,
wird ebenfalls zur Blockierung des Lufttransports beitragen, indem sie an der Falte
der Platte gestreckt wird und dabei den Luftspalt blockiert.
Eine Lösung dieses Problems ist gewesen, die Platte am Boden
in einem kleinen Abstand von der Wand anzuordnen und eine spezielle Randplatte zu
verwenden, die auf die Oberseite bei der Kante der Platte auf dem Boden angeklebt
ist, zum Abschließen der Belüftung in das Zimmer. Es besteht jedoch immer
die Gefahr, dass Platten auf dem Boden zur Wand hin gestoßen werden und in
Kontakt mit der Wand verbleiben oder dass das Haftmittel in die Verbindung zwischen
der Türe und der Wand gepresst wird, wodurch die Belüftung blockiert wird.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die oben erwähnten
Probleme zu lösen und eine Platte und ein Verfahren zu deren Anordnung anzubieten,
sodass der Transport der Feuchtigkeit aus dem Substrat gesichert ist, wie ein Fußboden,
auf eine einfache und sichere Art und Weise.
Kurze Beschreibung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine gekuppte Platte, bei der mindestens
eine Kante in Längsrichtung der Platte eine Faltlinie aufweist, welche die
Luftströmung aufrechterhält, sogar wenn die Platte um 90° entlang
der Kante gefaltet ist. Die beschriebene gekuppte Platte sichert dabei die Belüftung
und den Ausgleich des Wasserdampfdrucks entlang des Bodens sowie die Verminderung
des Risikos von Kapillarwirkung.
Das Dokument WO 97/04178A offenbart eine gekuppte Platte, die die
Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1 umfasst.
Die vorliegende Erfindung ist deshalb eine gekuppte Platte, die eine
erste Längskante und eine zweite Längskante umfasst, wobei zwischen den
Kanten eine Hauptfläche in der Längsrichtung der Platte angeordnet ist,
die einen ersten Typ Kuppen umfasst, wobei die Hauptfläche mindestens eine
Teilfläche in der Längsrichtung der Platte mit einem zweiten Typ Kuppen
umfasst, die eine gestreckte oder längliche Form in der Längsrichtung
der Platte haben, und mindestens eine benachbarte Längsreihe einer ähnlichen
Kuppe und/oder eines dritten Typs Kuppen eine zu der ersten Reihe von Kuppen in
Längsrichtung benachbarte Grenze umfasst, wobei Kuppen in der ersten Reihe
gegenüber den Kuppen in der benachbarten Reihe oder den benachbarten Reihen
in der Längsrichtung versetzt sind.
Die vorliegende Erfindung ist auch ein Verfahren zur Anordnung einer
solchen gekuppten Platte.
Der Hauptvorteil dieses Systems ist, dass ein ganzes Zimmer mit Platten
eines Typs belegt werden kann ohne dass ein Bedürfnis nach anderen speziellen
Platten und anderen Teilen als ein Verbindungsband bleibt.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Um die Erfindung ausführlicher zu erklären, wird die Grundlage
gelegt in vier Ausführungsformen der Erfindung und den beigefügten Zeichnungen,
in denen:
1 eine perspektivische Ansicht einer gekuppten Platte
gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung, von der Unterseite
aus gesehen, zeigt.
2 eine Draufsicht einer gekuppten Platte gemäß
der zweiten Ausführungsform, von der Unterseite aus gesehen, zeigt.
3 zwei Querschnitte der gekuppten Platte von
2 entlang der Linien A-A bzw. B-B zeigt, die an einem
tragenden Boden anliegt.
4 die gekuppte Platte von 2
mit einem angewandten Muster zeigt.
5 zwei Querschnitte der gekuppten Platte von
4 entlang der Linien C-C bzw. D-D zeigt, die an einem
tragenden Boden anliegen.
6 zwei Querschnitte der gekuppten Platte von
4 entlang der Linien C-C bzw. D-D zeigt, die in einem
aufgefalteten Zustand an einem tragenden Boden und Wand anliegen.
7 eine erweiterte Draufsicht der gekuppten Platte von
2 zeigt.
8 eine Draufsicht einer gekuppten Platte gemäß
einer dritten Ausführungsform, von der Unterseite aus gesehen, zeigt.
9 eine Draufsicht einer gekuppten Platte gemäß
einer vierten Ausführungsform, von der Unterseite aus gesehen, zeigt.
10 eine perspektivische Ansicht von zwei gekuppten
Platten zeigt, in einer Innenecke an einem tragenden Boden und Wand anliegen.
Ausführliche Beschreibung
Die Erfindung wird in der Folge mithilfe von Beispielen von Ausführungsformen
detaillierter beschrieben, welche nicht als Beschränkung des Rahmens der Erfindung
aufzufassen sind, welche nur durch den angefügten Anspruchssatz definiert ist.
Die vorliegende Erfindung ist hauptsächlich gerichtet auf gekuppte
Platten mit Kuppen, die nur auf einer Seitenfläche der Platte hervorragen.
Platten, die jedoch auf beiden Seiten der Platte hervorragen, werden auch in Erwägung
gezogen.
In der weiteren Beschreibung werden die folgenden Ausdrücke verwendet:
"Längs" ist der Richtung eines Blattes der Platte mit der größten
Abmessung zugeordnet, welche die Produktionsrichtung sein kann und die Richtung,
in der das Blatt aufgerollt sein kann.
"Quer" ist der Richtung eines Blattes der Platte zugeordnet, die rechtwinklig zu
der Längsrichtung der Produktionsrichtung steht.
"Längskante" ist den Kanten der Platte zugeordnet, die parallel zur Längsrichtung
verlaufen.
"Kuppen" ist den Vorsprüngen zugeordnet, die sich aus der Oberfläche der
Platte nach außen erstrecken.
Mit "Grundseite" und "Unterseite" ist als Bezug zu der Seite der Platte gemeint,
wo die Kuppen aus der Oberfläche der Platte herausragen, wobei die Fläche
entsprechend der Form, Anzahl und Höhe der Kuppen in der Platte uneben ist.
Mit "Oberseite" ist als Bezug zu der Seite der Platte gemeint, die normalerweise
nach deren Anordnung auf dem Substrat sichtbar ist, wobei die Fläche verhältnismäßig
sanft mit Hohlräumen in die Platte führt.
"Kanäle" beziehen sich auf Räume, die zwischen den aus der Platte herausragenden
Kuppen ausgebildet sind.
"Unterschneidung" oder "Überhang" bezieht sich auf Kuppen mit nicht-rechtwinkligen
Wänden im Verhältnis zur Oberfläche der Platte. Bei den folgenden
Ausführungsformen weisen einige der Kuppen eine kleinere Öffnung auf der
Oberseite der Platte auf, als der Oberteil der Kuppe, wodurch sich eine Unterschneidung
oder Überhang der Kuppe ergibt. In den Zeichnungen, die von der Unterseite
aus gesehen sind, kann dieser Effekt als von den durchbrochenen Linien der Kuppen
angesehen werden, die das Loch der Öffnung der Kuppe an der gegenüberliegenden
Oberseite der Platte darstellen, die kleiner sein kann als die durchgehenden Linien
der Kuppe, die den äußeren Umfang zuoberst auf der Kuppe, die an dem Substrat
anliegt, darstellen. Die Position der Öffnung der Kuppe kann sich außerdem
von der Position des Oberteils der Kuppe unterscheiden, was einen größeren
oder geringeren Grad von Überhang in verschiedenen Teilen der Kuppe verleiht.
Eine erste Ausführungsform der Erfindung ist in 1
dargestellt, die ein Teil einer erfindungsgemäßen gekuppten Platte ist.
Die Platte hat eine Längsrichtung L und normalerweise werden solch Blätter
aufgerollt zu Längen von 20 Metern. Die Platte weist eine Querrichtung W auf
und die Breite des Blatts beträgt normalerweise etwa 1 bis 2 Meter. Die Höhe
der Kuppen ist in diesem Beispiel konstant bei etwa 3 Millimeter, aber kann kleiner
oder größer oder möglicherweise von veränderlicher Höhe
sein.
In der Längsrichtung ist die Platte in Flächen verschiedener
Breiten aufgeteilt, die verschiedene Typen von Kuppen 11, 12,
13 und 14 verschiedener Formen und Größen umfasst, wenn
man der Linie a-b folgt. Die Breite der verschiedenen Flächen kann variieren
und die Linie c-d bezeichnet eine unbestimmte Breite. Die Linie e-f markiert eine
unvollständige Längskante, da die Platte verschiedene Breiten aufweisen
kann, entweder mit demselben Typ Kuppen oder anderen Kuppen, wie in 1
in anderen Teilen der Platte dargestellt ist.
Wie aus 1 ersichtlich ist, ist eine Kantenfläche
von kleinen runden Kuppen 11 entlang einer Längskante vorhanden. Diese
Kuppen 11 haben einen konstanten Umfang über die gesamte Tiefe der
Kuppe und der Durchmesser in diesem Beispiel beträgt etwa 8 Millimeter. Die
Breite der Fläche kann beispielsweise von etwa 3 bis etwa 5 Zentimeter betragen.
Bei der vorliegenden Erfindung wird eine Verbesserung der Platte von
EP 1 068 413 verwendet, wobei die Längskanten
des Blattes einen anderen Typ Kuppen enthalten, wie im hinterlegten Norwegischen
Design 77826 und dem entsprechenden US Design No. 29,178/693 vorgegeben. Die Kuppen
11 in den Längskanten haben das Sicherheitsmerkmal, dass in der Verbindung
der Platten ein durchgängiger Luftspalt aufrechterhalten wird, und an den Kanten
und Verbindungen der Platten außerordentliche Tragfestigkeit vorgesehen ist.
Die kreisförmigen Kuppen 11 sind kleiner und anders geformt als die
Hauptkuppen 12, die bei dieser Ausführungsform viereckig sind, und
in einem Muster verteilt sind, bei dem mehr Kanäle als Hauptkuppen
12 vorgesehen sind. Bei der Verbindung mit den Hauptkuppen 12
werden die kleinen Kuppen 11 sicherstellen, dass der Luftspalt durchgehend
quer zur Verbindungen verläuft und verhältnismäßig guten Transport
der Feuchtigkeit gewährleistet, die quer vorbeigeführt wird.
Die Fläche mit keinen Kuppen 11 grenzt an eine Fläche
mit den erwähnten Hauptkuppen 12 an. In diesem Beispiel weisen die
Kuppen eine gerundete viereckige Form auf und liegen in einem Diagonalmuster in
der Längsrichtung L. Die Hauptkuppen 12 enthalten Unterschneidungen
nachdem sie an der Öffnung in Bezug zum Oberteil der Kuppe gestutzt wurden.
Diese Überhänge oder Unterschneidungen können zur Verankerung verschiedener
Arten von Materialien verwendet werden, wie Putz oder Haftmittel für Fliesen
auf einer der Seiten der Platte. Die Kuppen in diesem Beispiel sind von einer mittleren
Breite und Länge von etwa 1,7 Zentimeter und die Fläche, die diese Kuppen
enthält, ist etwa 8 bis 10 Zentimeter breit. Teilkuppen 13 mit einer
dreieckigen Form sind entlang der Kante dieser Fläche von Hauptkuppen
12 angeordnet.
Die nächste Fläche hat längliche Kuppen 14,
die in entlang der Längsrichtung L der Platte 1 ausgerichteten Reihen
angeordnet sind. Diese Kuppen definieren eine Faltlinie, deren Zentrum in
1 durch die Linie k-k angezeigt ist. Die Teilfläche
mit den länglichen Kuppen 14 ist in diesem Beispiel etwa 2,5 Zentimeter
breit.
Auf der anderen Seite der Teilfläche mit den länglichen
Kuppen 14 grenzen Halbkuppen 13 an eine andere Fläche von
Hauptkuppen 12, die sich nach der Linie e-f fortsetzt. Die Breite dieser
Fläche mit Kuppen 12 ist von der Breite der Platte 1 abhängig
und macht den Hauptteil der Platte aus, die an dem Boden anliegt. Diese Fläche
kann mit demselben Typ Hauptkuppen 12 oder vorzugsweise mit einer Randfläche
mit kleinen runden Kuppen 11 zur Vereinfachung der möglichen Verbindungen
an Platten vervollständigt werden, die zugeschnitten sind, oder zur Erhöhung
der Festigkeit.
Wie aus 1 ersichtlich, bieten die Reihen
der länglichen Kuppen 14 Kanäle in der Längsrichtung
21 mit dazwischen liegenden Queröffnungen 20, wobei die Öffnungen
20 in Beziehung zueinander in der Längsrichtung versetzt sind. Die
Kanäle 21 sind insbesondere für die Faltung der Platte bestimmt,
zum Beispiel beim Übergang von einem Boden zu einer Wand. Die länglichen
Kuppen 14 enthalten keine Unterschneidungen in dieser Ausführungsform.
Um die Form der Kuppen besser zu verstehen, wird eine zweite ähnliche
Ausführungsform einer gekuppten Platte 1 in 2,
die von der Unterseite aus gesehen wird, mit zwei markierten Schnittlinien A-A und
B-B gezeigt. In 3 sind die Profile der Querschnitte
A-A und B-B dargestellt mit der Platte, die an einem Substrat 3 anliegt.
Um die gekuppte Platte am Substrat zu befestigen, ist es von Vorteil,
wie eingangs erwähnt, eine Struktur oder Gitter 2 zu verwenden, wie
in 4 gezeigt, das auf eine gekuppte Platte zum Voraus
angewandt werden kann. Der Oberteil der Kuppen 11, 12,
13 und 14 in 1 ist zum Beispiel mit
einer Struktur 2 aus einem geeigneten Material durch Kleben oder Laminieren
versehen. Die Struktur 2 kann in der Folge zum Fixieren der Platte an das
Substrat wie einen Betonboden oder eine Wand entweder dauerhaft oder temporär
verwendet werden. In 5 sind die Profile der Querschnitte
C-C und D-D entsprechend wiedergegeben, wenn die Platte 1 mit Struktur
2 an dem Boden 3 anliegt. Wie aus 5
ersichtlich, sieht die versetzte Anordnung der Queröffnungen 20 in
der Längsrichtung immer mindestens eine längliche Kuppe 14 in
der Faltlinie vor, die an dem Substrat, in diesem Fall dem Boden, anliegt.
Das Letztere ist wichtig bei der Faltung der Platte 1 mit
der Struktur 2, wie in 6 gezeigt, wobei die
Querschnittsprofile von 5 in einem aufgefalteten Zustand
dargestellt sind. Die Platte 1 liegt an einem Boden 3 an und die
Längskante der Platte ist an einer Wand 4 aufgefaltet, und die Struktur
2 kann sowohl auf den Boden 3 als auch auf die Wand
4 aufgeklebt werden. Aus den Profilen von C-C ist ersichtlich, dass die
Struktur 2 von den Kuppen 14 ausgestreckt wird und daran gehindert
wird, die Oberfläche der Platte 1 zwischen den Kuppen zu berühren.
Auf diese Weise werden die Queröffnungen 20 offen gehalten, wie vom
Profil D-D in derselben Figur gezeigt. Es ist wichtig, dass weder die Breite noch
die Länge der Queröffnung 20 zu groß ist, sodass die Struktur
2 die Oberfläche der Platte 1 zwischen den Kuppen berühren
kann. In diesem Beispiel beträgt die Breite der Öffnung etwa 5 Millimeter
und weist ungefähr dieselbe Breite auf wie die längliche Kuppe
14. Die Fachperson auf diesem Gebiet wird jedoch in der Lage sein, eine
geeignete Breite ohne ungebührlichen experimentellen Aufwand ausgehend von
der Offenlegung der vorliegenden Erfindung zu bestimmen. Es ist auch wichtig, dass
es nicht zu viele Öffnungen 20 gibt und dass sie sich nicht in derselben
Anordnung in benachbarten Reihen befinden, sodass es immer eine längliche Kuppe
14 gibt, die die Struktur 2 streckt, wie im Profil D-D gezeigt.
Ein zu langer ununterstützter Abstand der Struktur 2, würde dazu
führen, dass die Struktur die Platte berührt. Bei dieser Ausführungsform
der Platte wird die Struktur, wie in 4–6
gezeigt, durch zwei Reihen von länglichen Kuppen 14 ausgestreckt,
und sichert dabei die Fortsetzung des Luftschlitzes. Wie oben erwähnt, würde
die Fachperson auf dem Gebiet auch in der Lage sein, dieses Merkmal ohne ungebührlichen
experimentellen Aufwand ausgehend von der vorliegenden Offenbarung zu bestimmen.
7 zeigt eine typische Breite einer Platte
1, die aufgeschnitten ist in der Querrichtung mit Kanten 50, mit
Längskanten 60 und 61, wobei die Hauptfläche
90 mit viereckigen Kuppen 12 von einer Teilfläche
100 mit länglichen Kuppen 14, die die Faltlinie ausmachen,
aufgeteilt wird und wobei beide Längskanten der Platte 1 Flächen
80 mit kleinen runden Kuppen 11 aufweisen. Die Linien
200 und 300 sind ein Hinweis darauf, dass die Breite der Hauptfläche
90 auf keine Seite der Teilfläche 100 beschränkt ist.
8 zeigt eine dritte Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Platte, die eine Faltlinie enthält. Bei dieser
Ausführungsform umfassen die Hauptflächen zwei Typen von Kuppen, wie kreisförmige
Kuppen 112 und propellerförmige Kuppen 110, wobei beide Unterschneidungen
aufweisen, obwohl etwas versetzt. Die Faltlinie ist zusammengesetzt aus einer zentralen
Längsreihe von länglichen propellerförmigen Kuppen 114 und
einer Reihe auf jeder Seite, welche längliche Kuppen 113 umfasst.
Wie in der früher beschriebenen Ausführungsform sichert diese Anordnung
auch einen durchgehenden Luftspalt, wenn die Platte um 90° entlang der k-k-Linie
gefaltet wird, die die Zentrallinie der Falte ist. Ein durchgehender Luftspalt ist
durch die Kombination von Kanälen 120, die allgemein in der Querrichtung
verlaufen, und Kanäle 121, die allgemein in der Längsrichtung
verlaufen, gesichert. Die Staffelung der Kuppen in die drei Reihen der Faltlinie
wird auch eine optionale Struktur 2 auf der Bodenseite der Platte an der
Blockierung der Kanäle hindern.
In ähnlicher Weise zeigt 9 eine
vierte erfindungsgemäße Ausführungsform der Platte, die eine Faltlinie
enthält. Bei dieser Ausführungsform umfassen die Hauptflächen zwei
Typen von Kuppen, solche wie eine kreuzförmige Kuppe 210 und eine
kreisförmige Kuppe 212, die beide Unterschneidungen aufweisen, obschon
etwas versetzt. Die Faltlinie ist zusammengesetzt aus einer Zentralreihe länglicher
Propellerkuppen 214, und zwei angrenzenden Reihen, jede auf einer Seite,
die gummibärchenförmige Kuppen 213 umfasst, die länglich
sind auf der zur Zentralreihe von Kuppen 214 benachbarten Seite. Wie bei
den früher beschriebenen Ausführungsformen sichert diese Anordnung ebenfalls
einen durchgehenden Luftspalt, wenn die Platte um 90° entlang der k-k-Linie,
welche das Zentrum der Faltlinie ist, gefaltet wird. Die Breite der gummibärchenförmigen
Kuppen 214 hat den Vorteil, dass sie benachbarte Flächen der Faltlinie
am Durchbiegen hindert, wenn die Platte gefaltet wird. Ein durchgehender Luftspalt
ist gesichert durch Kanäle 220 und Kanäle 221 allgemein
in den Längs- bzw. Querrichtungen. Die Staffelung der Kuppen in den drei Reihen
der Faltlinie hindert auch eine optionale Struktur 2 am Blockieren der
Kanäle.
10 zeigt ein Verfahren der Anordnung einer erfindungsgemäßen
Platte.
10 zeigt, wie eine erste Platte 101 an einer
inneren Ecke anliegt durch Vornahme eines Schnitts in der Hauptfläche des Teils
der Platte, der an dem Boden 3 anliegt, sodass die aufgefaltete Kante der
Wand 4 folgt. Bei dieser Ausführungsform haben die Hauptkuppen ein
Diagonalmuster, das es einfach macht, die Platte an eine innere Ecke in einem Zimmer
durch Zuschneiden der Platte in einem 45°-Winkel einher mit zwei Ecken anzupassen,
wie in 2 angegeben, durch Schneiden der Linien m und
n. Die sich daraus ergebenden Ecken werden dann Ecke an Ecke verlegt und können
mit Dichtungsband abgedichtet werden. Eine andere Platte kann dann benachbart zu
der ersten Platte angeordnet werden, dass runde Kuppen 11 einen durchgehenden
Luftschlitz in der Verbindung an die zweite Platte 102 sichern.
Das durch die Verwendung einer erfindungsgemäßen Platte
erhaltene Resultat ist eine sichere und gute Belüftung der Bodens, wobei die
Platte an den Boden und/oder Wand entweder temporär oder permanent geklebt
werden kann.
Die gekuppte Platte ist vorzugsweise in Blättern aus Plastik
oder polymerfolienähnlichen Material hergestellt, wie zum Beispiel Polypropylen
oder Polyethylen. Das Struktur- oder Gittermaterial kann von synthetischem Material
umfasst sein, wie einem Polymer-Material.