AUFGABENBEREICH
Die vorliegende Erfindung betrifft eine mit einer Schwingklappe ausgestattete
Haustiertür für Haustiere mit einer Anwesenheitsanzeige und einer Anzeige
der letzten Durchgangsrichtung.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Haustiertür
mit einer Schwingklappe für eine Unterscheidung des Eingangs und Ausgangs von
Haustieren.
Die vorliegende Erfindung kann in der Industrie für die Herstellung
von Artikeln für Haustiere verwendet werden.
STAND DER TECHNIK
Die Verwendung von Haustiertüren mit Schwingklappen, welche an
Türen angebracht sind, für den unabhängigen Eingang und Ausgang von
Haustieren, ohne die Tür ständig öffnen und schließen zu müssen,
und auch um Beschädigungen an der Tür infolge von Kratzen und Stößen
durch die Tiere zu vermeiden, ist eine bekannte Tatsache.
Im Allgemeinen wird eine Öffnung in die Tür dicht über
dem Boden hergestellt, welche von einem oben mit Stiften versehenen Stützrahmen
begrenzt wird, die als Scharniere fungieren sollen, um infolge des vom Haustier
ausgeübten Drucks aufzuschwingen und mittels Schwerkraft zu schließen.
Es ist derzeit möglich, Klappen zu verwenden, die mit Servomechanismen
verbunden sind, beispielsweise einem linearen Betätiger, der von speziellen
elektronischen Einheiten gesteuert werden kann, welche ein Signal von einem Sender
am Halsband des Tieres empfangen können, das durch die Klappe gehen möchte,
so dass unerwünschte Eingänge und Ausgänge verhindert werden.
Der aktuelle Stand der Technik (siehe zum Beispiel GB-A-2223049) umfasst
auch Lösungen, bei denen die Verwendung von elektromagnetischen Geräten
vorgesehen ist, welche aus einem Reedschalter und einer Diode auf einem Stromkreis
bestehen, welcher durch den Eingang oder Ausgang des Haustieres geschlossen wird,
das ein mit einem Magneten versehenes Halsband trägt. Auch in diesem Fall ermöglicht
das Schließen des Stromkreises die Bewegung eines linearen Betätigers,
der zum Öffnen und Schließen der Klappe vorgesehen ist.
Es gibt auch Lösungen elektronischer Art, bei denen ein Transponder
verwendet wird, der mit einer speziellen elektronischen Einheit in Dialog tritt,
welche zur Steuerung des Öffnens und Schließens der Klappe mittels Betätigern
verschiedener Art vorgesehen ist.
Ein Nachteil besteht in der Tatsache, dass die Anwesenheit des Haustieres
innerhalb des Hauses in keiner Weise angezeigt wird, eine schwierige Situation,
insbesondere, wenn das Haustier klein und somit manchmal schwer zu finden ist.
Ein weiterer Nachteil besteht in der Tatsache, dass durch elektronische
oder elektromagnetische Geräte gesteuerte Klappen relativ teuer sind und auch
nicht besonders zuverlässig sind. Diese Geräte können nicht infolge
plötzlicher Bewegungen des Tieres oder anderer zufälliger Gründe
aktiviert werden, nicht zuletzt der Verlust eines mit einem Sender oder einem Magneten
versehenen Halsbandes.
Druckschrift US-A-5117890 offenbart eine Klappe, welche aus einem
flexiblen Werkstoff gefertigt ist, insbesondere durch ein rechteckiges Stück
Abschirmungsgeflecht, d.h. ein Vorhang. Wie
eindeutig zeigt, ist die Abschirmungsklappe länger als die Höhe der Öffnung,
und ein rechteckiges dünnes Gewicht ist an der unteren Kante der Klappe angebracht.
Gemäß der Beschreibung bietet das Gewicht eine Anzeige, ob sich das Tier
innerhalb oder außerhalb des Hauses befindet.
Diese Anzeige wird im Zusammenhang mit einer flexiblen Klappe verwendet,
d.h. eine Klappe, die von dem Haustier verformt wird, wenn es durch die Tür
hinein- oder hinausgeht, und sie wird nicht im Zusammenhang mit einer Haustiertür
verwendet, bei welcher die Klappe aus starrem Werkstoff gefertigt ist.
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung einer Haustiertür,
welche eine Schwingklappe mit einer Anwesenheitsanzeige aufweist, welche die oben
beschriebenen Nachteile beseitigen oder wesentlich reduzieren kann.
Mit der vorliegenden Erfindung ist auch die Bereitstellung einer Schwingklappe
beabsichtigt, welche einfach herzustellen ist und zu geringen Kosten produziert
werden kann, so dass sie wirtschaftlich vorteilhaft ist.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
einer mit einer Schwingklappe ausgestatteten Haustiertür, welche universell
für alle Türen oder Wände einsetzbar ist.
Dies wird mit Hilfe einer Haustiertür mit einer Schwingklappe
für Haustiere mit einer Anwesenheitsanzeige und den im Hauptanspruch beschriebenen
Merkmalen erreicht.
Die abhängigen Patentansprüche beschreiben vorteilhafte
Ausführungsformen der Erfindung.
Die mit einer Schwingklappe mit Anwesenheitsanzeige ausgestattete
Haustiertür gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst einen Rahmen,
welcher an einer in einer Tür oder einer Wand hergestellten Öffnung befestigt
werden kann, am oberen Ende ausgestattet mit einem Schwenkzwangsmittel für
eine Klappe, welche eine schwenkbar an dem freien Ende der Klappe angebrachte Anzeigeleiste
aufweist, die bei Funktion vom äußeren oder inneren Teil der genannten
Tür oder Wand hervorsteht.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Schwingklappe mit
Stoßdämpfermitteln ausgestattet, um die Winkelöffnung während
des Durchgangs eines Haustiers zu kontrollieren.
Die Stoßdämpfermittel können aus elastischen Lastmitteln
bestehen, welche an den die Schwingklappe mit dem Rahmen verbindenden Scharnieren
angebracht werden können.
Diese Stoßdämpfermittel können unterschiedliche Widerstände
in Bezug auf die Stellung der Klappe bieten, um eine plötzliche Beschleunigung
der Klappe zu verhindern.
Die mit einer Schwingklappe ausgestattete Haustiertür ist mit
einem Funktionswähler versehen, welcher eine Reihe von Möglichkeiten sicherstellt,
und insbesondere kann die Öffnung der Klappe erlaubt werden:
- – nur für das Betreten des Hauses,
- – nur für das Verlassen des Hauses,
- – sowohl für das Betreten als auch für das Verlassen,
- – weder für das Betreten noch für das Verlassen.
Die Kanten der Klappe und die entsprechenden inneren Kanten des Rahmens
sind mit elastischen Dichtungen versehen. Gemäß dem Stand der Technik
können diese Dichtungen magnetisch sein, um ein luftdichtes Schließen
sicherzustellen.
BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden
Beschreibung einer Ausführungsform der Erfindung ersichtlich, die ausschließlich
als nicht einschränkendes Beispiel bereitgestellt wird, wobei Bezug genommen
wird auf die beiliegenden Zeichnungen, in denen:
einen Aufriss einer mit einer Schwingklappe
versehenen Haustiertür gemäß der Erfindung darstellt;
einen Querschnitt der in
dargestellten Klappe ist;
eine vergrößerte voraussichtliche
Ansicht eines Stoßdämpfermittels zeigt;
eine vergrößerte Teilseitenansicht
einer Anzeigeleiste zeigt.
BESCHREIBUNG EINER AUSFÜHRUNGSFORM
In den Abbildungen bezeichnet die Bezugsnummer 10 im Allgemeinen
eine Haustiertür, im fraglichen Fall eine Haustiertür 10 mit
einer Anwesenheitsanzeige und einer Anzeige 11 für die letzte Durchgangsrichtung
eines Haustieres.
Es wird zunächst Bezug genommen auf die
und ; die Haustiertür 10 umfasst einen
Rahmen 12, welcher innerhalb einer entsprechenden in einer Tür oder
einer Wand 14 hergestellten Öffnung 13 positioniert und befestigt
ist, die einen inneren Raum von einem äußeren Raum trennt.
Der Rahmen 12 kann aus einer inneren Halbschale
17 und einer äußeren Halbschale 18 bestehen, die untereinander
wechselwirken, wobei wenigstens eine dieser Halbschalen an der Tür oder der
Wand befestigt ist, und die die jeweiligen Durchgänge darstellen.
Der Durchgang der inneren Halbschale 17 ist kleiner als der
Durchgang der äußeren Halbschale, die mit einer Fußplatte versehen
ist, welcher die Öffnung 13 teilweise versperrt.
Der obere Abschnitt des Durchgangs der inneren Halbschale
17 weist ein Schwenkzwangsmittel für eine Klappe 22 auf,
welche zum Schließen des Durchgangs vorgesehen ist.
Wie in erkennbar ist, kann das
Schwenkzwangsmittel aus Gehäusen bestehen, welche bei Funktion für die
Aufnahme jeweiliger Stifte 24 vorgesehen sind, die mit dem oberen Teil
der Klappe 22 aus einem Stück gebildet sind.
Auf diese Weise steht es der Klappe 22 frei, aus einer geschlossenen
Stellung des Durchgangs in eine offene Stellung des Durchgangs zu schwingen, um
Haustieren das Hindurchgehen zu erlauben.
Die Haustiertür 10 ist mit Stoßdämpfermitteln
ausgestattet, um das Schwingen der Klappe 22 zu kontrollieren; diese Mittel
können aus elastischen Lastmitteln bestehen, die in Übereinstimmung mit
den Gehäusen der Stifte 24 positioniert sind.
Es wird Bezug genommen auf ;
das elastische Lastmittel kann aus Blattfedern 25 bestehen, welche mit
einer weiteren Zunge 26 an dem Rahmen 12 direkt
oberhalb jedes entsprechenden Gehäuses eingebaut, beispielsweise eingespannt
sind.
Wie in erkennbar ist, bietet
jeder Stift 24 einen Abschnitt 20 mit einem elliptischen Querschnitt,
wobei seine längere Achse mit der Verlängerung der Klappe 22
fluchtet.
Auf diese Weise wird der Winkelauslenkung der Klappe 22 in
Bezug auf die vertikale geschlossene Stellung des Durchgangs 19 durch die
elastische Rückkehrbewegung der als Stoßdämpfer wirkenden Federn
25 proportional entgegengewirkt.
Die äußeren Kanten der Klappe 22 und die Kanten
des Durchgangs sind mit Nuten versehen, welche für die Aufnahme von Dichtungen
29, 30 vorgesehen sind.
Diese Dichtungen 29, 30 stellen ein luftdichtes
Schließen der Haustiertür 10 sicher, wenn sich die Klappe
22 in senkrechter Stellung befindet.
Zudem können die Dichtungen 29, 30 gemäß
dem Stand der Technik aus einer Magnetpulver enthaltenden Mischung hergestellt werden,
um zu bewirken, dass sie während der Schließphase der Schwingklappe
22 zusammenwirken.
Das freie Ende der Klappe 22 bietet bei Funktion in der Nähe
der Fußplatte einen Stift 31, welcher zum Halten einer Anzeigeleiste
11 vorgesehen ist.
Es wird Bezug genommen auf ;
es ist erkennbar, dass die Anzeigeleiste 11 ein Schild umfasst, dessen
Seiten alphanumerische Anzeigen aufweisen, wobei insbesondere eine Seite das Wort
„IN" (drinnen) und die andere Seite das Wort „OUT" (draußen)
zeigen kann, um anzuzeigen, ob sich das Haustier im Haus befindet oder nicht.
Das Schild kann ein abgeschrägtes freies Ende aufweisen und ist
mit einer Einfassung 34 aus einem Stück gebildet, welche einen längsförmigen
Schlitz aufweist. Die Einfassung 34 ist zur Aufnahme des Stiftes
31 vorgesehen, um es der Anzeigeleiste 11 zu erlauben, in Bezug
auf die Klappe 22 frei zu schwingen.
Die innere Halbschale 17 ist mit einem Knopf 36
versehen, der schwenkbar an ihr angebracht ist und für einen Benutzer vom Inneren
des Hauses aus leicht zugänglich ist. Der Knopf 36, welcher in einem
entsprechenden Hohlraum in der Fußplatte 21 untergebracht sein kann,
wird gemäß dem Stand der Technik mit einem Paar Elemente ausgestattet,
welche das Schließen und Öffnen der Klappe 22 steuern.
Durch Drehen des Knopfes 36 ist es möglich, Stellungen
der Steuerelemente zu erreichen, die ein selektives Steuern des Schwingens der Klappe
22 erlauben.
Der Knopf 36 soll somit als Auswahlvorrichtung fungieren,
was eine Reihe von Möglichkeiten zur Verwendung der Haustiertür
10 sicherstellt, wobei insbesondere die Öffnung der Klappe erlaubt
werden kann:
- – nur für das Betreten des Hauses,
- – nur für das Verlassen des Hauses,
- – sowohl für das Betreten als auch für das Verlassen,
- – weder für das Betreten noch für das Verlassen.
Die Fußplatte kann einen dem Durchgang der äußeren
Halbschale 18 zugewandten Fortsatz 40 aufweisen, welcher zum Blockieren
der Anzeigeleiste 11 in einer Stellung vorgesehen ist, welche nach dem
Durchgang des Haustieres nach draußen vom äußeren Raum aus sichtbar
ist.
Diese Anzeigeleiste 11 ist andererseits vom inneren Raum
15 aus deutlich sichtbar, sobald das Haustier in das Haus zurückgekehrt
ist.
Jegliches plötzliches Schwingen der Klappe 22 mit daraus
folgenden unkontrollierten Ablenkungen der Anzeigeleiste 11 werden von
der Stoßdämpferfunktion der Federn 25 in Bezug auf die elliptischen
Stifte 20 verhindert. Auf diese Weise steht die auf ihren Seiten alphanumerische
Anzeigen, auch in unterschiedlichen Farben, darstellende Anzeigeleiste
11 immer in die gleiche Richtung hervor wie der Durchgang des Haustieres
durch die Haustiertür 10, wobei sie einen genauen Hinweis auf die
Anwesenheit des Haustieres innerhalb oder außerhalb des Hauses entsprechend
dem letzten Durchgang durch die Klappe gibt.
Die Erfindung wird oben unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform
beschrieben. Es ist dennoch klar, dass die Erfindung für eine Vielzahl von
Abänderungen im Rahmen technischer Äquivalente geeignet ist.
Beispielsweise sind (nicht in den Abbildungen dargestellte) Ausführungsformen
möglich, bei denen die Stoßdämpfermittel viskoseartig oder verkleidet
mit Reibungswirkung sind.