ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK 1. Gebiet der Erfindung
Diese Erfindung betrifft ein Nähgerät, das mit einem Kassettenträger
versehen ist, an dem eine Garnkassette lösbar angebracht ist, und ein Verfahren
zum Betrieb eines derartigen Nähgeräts.
2. Beschreibung des Stands der Technik
Es wurden herkömmlich Nähgeräte bereitgestellt, die
einen Kassettenträger beinhalten, an dem eine Garnkassette lösbar angebracht
ist. Die Garnkassette nimmt eine Garnspule auf, auf die ein Garn gewickelt ist.
Das Garn, das von der Garnkassette gezogen wird, dient als Nadelgarn. Das Garn,
das von der Garnkassette gezogen wird, die am Kassettenträger angebracht ist,
wird dazu gebracht, sich zwischen einem Paar von Garnspannungsscheiben erstrecken,
und wird dann durch einen Nadelgarnaufnahmehebel gefangen. Das Garn wird ferner
dazu gebracht, durch ein Loch einer Nähnadel zu verlaufen, die an einer Nadelstange
montiert ist, wodurch es eingerichtet wird. Der Zessionär der vorliegenden
Anmeldung hat eine japanische Patentanmeldung eingereicht, der die Anmeldenummer
2002-91558 zugeteilt wurde. Diese japanische Patentanmeldung offenbart ein Nähgerät,
das einen Garnzufuhrmechanismus, welcher in Synchronisation mit der Anbringung der
Garnkassette am Kassettenträger betrieben wird, und einen Einfädelmechanismus
beinhaltet. Das Garn, das von der Garnkassette gezogen wird, wird durch den Garnzufuhrmechanismus
und den Einfädelmechanismus automatisch durch das Nadelloch geführt.
Beim vorhergehenden Nähgerät beinhaltet der Garnzufuhrmechanismus
ein Garnfangelement und einen Bewegungsmechanismus zum Bewegen des Garnfangelements.
Bei der Betätigung des Garnzufuhrmechanismus wird das Garnfangelement abgesenkt,
damit das Garn, das von der Garnkassette gezogen wird, durch das Garnfangelement
gefangen wird. Das Garn wird in die Nähe des Nadellochs getragen und dann vor
dem Nadelloch gespannt. Der Einfädelmechanismus umfasst eine Einfädelwelle,
die entlang der Nadelstange bereitgestellt ist, um auf und ab bewegt und ferner
gedreht zu werden, und einen Einfädelhaken, der so an einem unteren Ende der
Einfädelwelle montiert ist, dass ihm gestattet wird, durch das Nadelloch zu
verlaufen. Bei der Betätigung des Einfädelmechanismus wird die Einfädelwelle
abgesenkt, damit sie in Bezug auf die Nadelstange positioniert ist, und dann angehalten.
Danach wird die Einfädelwelle gedreht, damit der Einfädelhaken durch das
Nadelloch geführt wird. Das Garn, das von der Garnkassette gezogen wurde, wurde
durch das Garnfangelement in die Nähe des Nadellochs getragen. Das Garn wird
durch den Einfädelhaken, der durch das Nadelloch verlaufen ist, gefangen, und
anschließend wird die Einfädelwelle in die Gegenrichtung gedreht, um aus
dem Nadelloch gezogen zu werden.
Im Dokument WO 02/053822 A1 ist eine Nähmaschine offenbart, die
einen Nadelgarnaufnahmehebel und einen Garnspannungsregler, welche entlang eines
vorbestimmten Nadelgarnwegs angeordnet sind, der sich von einer Garnspule zu einer
Nadel erstreckt, einen Kassettenträger und eine Nadelgarnkassette, die darin
abnehmbar montiert ist, und einen Einfädelmechanismus, um in einem Zustand,
der betrieblich mit dem Vorgang zur Montage der Nadelgarnkassette verbunden ist,
ein Garn durch ein Nadelöhr zu einer Nadel zu führen, beinhaltet.
Bei den Nähgeräten der oben beschriebenen Arten wird die
Nadelstange durch einen Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus in Bezug auf einen
Armabschnitt des Nähgeräts auf und ab bewegt und durch einen Nadelstangenschaukelmechanismus
nach links und rechts geschaukelt. In diesem Fall sind die Nadelstange und der Einfädelmechanismus
an einem Nadelstangenrahmen montiert, der schwenkbar an einem Rahmen des Arms montiert
ist, so dass die Nadelstange an jeder beliebigen vertikalen Position und an jeder
beliebigen Zick-Zack-Position angehalten wird. Zum Anderen ist der oben erwähnte
Garnzufuhrmechanismus am Rahmen des Arms montiert, und wird das Garn, das von der
Garnkassette gezogen wird, zu einer festen Position in Bezug auf den Arm getragen.
Demgemäß müssen sich die Nadelstange, der Einfädelmechanismus
und der Garnzufuhrmechanismus zur Zeit des Einfädelvorgangs in einer richtigen
Positionsbeziehung befinden, oder mit anderen Worten, muss die Nadelstange an einer
vorbestimmten vertikalen Position und einer vorbestimmten Zick-Zack-Position eingerichtet
werden, damit ein Einfädelvorgang wie gewünscht durch den genannten Einfädelmechanismus
und Garnzufuhrmechanismus ausgeführt werden kann. Darüber hinaus muss
sich ein Paar von Garnspannungsscheiben in einem offenen Zustand befinden, wenn
das Nähgerät so aufgebaut ist, dass das von der Garnkassette gezogene
Garn in Synchronisation mit der Anbringung der Garnkassette am Kassettenträger
zwischen den Garnspannungsscheiben gehalten wird.
Genauer weist das oben erwähnte Nähgerät, in dem das
Garn in Synchronisation mit der Anbringung der Garnkassette am Kassettenträger
eingerichtet wird, zwei Zustände auf. In einem Zustand kann die Garnkassette
am Kassettenträger angebracht werden, und im anderen Zustand sollte die Kassette
nicht am Kassettenträger angebracht werden. Doch es ist für den Benutzer
schwierig, durch Betrachten einer Zick-Zack-Position der Nadelstange
oder dergleichen zu entscheiden, ob die Garnkassette am Kassettenträger angebracht
werden kann. Darüber hinaus könnte der Benutzer versuchen, die Garnkassette
am Kassettenträger anzubringen, ohne dem Umstand, ob die Garnkassette angebracht
werden kann, reifliche Betrachtung zu schenken. Demgemäß besteht eine
Möglichkeit, dass der Benutzer die Garnkassette am Garnträger anbringen
könnte, obwohl sich die Nähmaschine in dem Zustand befindet, in dem die
Garnkassette nicht angebracht werden sollte. Wenn die Garnkassette in diesem Zustand
angebracht werden sollte, könnte das Einfädeln durch den Einfädelmechanismus
nicht erfolgreich ausgeführt werden, da eine vertikale Position oder eine Zick-Zack-Position
der Nadelstange in Bezug auf den Garnzufuhrmechanismus verschoben sein würde,
oder würde im schlimmsten Fall der Einfädelmechanismus beschädigt
werden.
Darüber hinaus kann das Garn nicht zwischen den Scheiben gefangen
werden, wenn die Garnkassette am Kassettenträger angebracht wird, während
das Paar von Garnspannungsscheiben geschlossen ist. Als Ergebnis kann das Garn nicht
richtig eingerichtet werden. Alternativ kann im Nähgerät ein Fehler auftreten,
wenn das Nähgerät zum Beispiel mit einem Sensor versehen ist, der in seinem
Anfangszustand ohne angebrachte Garnkassette überprüft werden muss, und
die Kassette am Kassettenträger angebracht wird, bevor der Sensor überprüft
ist.
KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Daher ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Nähgerät,
das einen Benutzer darüber informieren kann, ob eine Garnkassette am Kassettenträger
angebracht werden kann, damit eine Anbringung der Garnkassette in dem Fall, in dem
die Garnkassette nicht angebracht werden sollte, verhindert werden kann, und ein
Verfahren zum Betrieb des Nähgeräts bereitzustellen.
Die vorliegende Erfindung stellt ein Nähgerät bereit, das
einen Kassettenträger aufweist, an dem eine Garnkassette, die einen Garnaufnahmebereich
zur Aufnahme einer Garnzuführung aufweist, lösbar angebracht ist. Das
Nähgerät umfasst mindestens einen Detektor, der einen Betriebszustand
von mindestens einem mit der Garnkassette in Beziehung stehenden Mechanismus erfasst,
eine Entscheidungseinheit, die basierend auf einem Ergebnis der Erfassung durch
den Detektor entscheidet, ob die Garnkassette am Kassettenträger angebracht
werden kann, und eine Informierungseinheit, die einen Benutzer über ein Ergebnis
der Entscheidung der Entscheidungseinheit informiert.
Der Betriebszustand des Mechanismus, der mit der Garnkassette in Beziehung
steht, wird durch den Detektor erfasst. Die Entscheidungseinheit entscheidet basierend
auf dem erfassten Betriebszustand automatisch, ob die Garnkassette am Kassettenträger
angebracht werden kann. Die Informierungseinheit informiert über das Ergebnis
der Entscheidung der Entscheidungseinheit. Da der Benutzer Informationen darüber
erhalten kann, ob die Garnkassette am Kassettenträger angebracht werden kann,
kann er die Garnkassette am Kassettenträger anbringen, wenn sie gemäß
der Information angebracht werden kann. Folglich kann die Anbringung der Garnkassette
verhindert werden, wenn die Garnkassette nicht angebracht werden sollte, und kann
demgemäß das Auftreten eines Fehlers aufgrund der Anbringung verhindert
werden.
Der oben erwähnte Mechanismus, der die betriebliche Verbindung
mit der Garnkassette aufweist, beinhaltet zum Beispiel einen Einfädelmechanismus,
der das Einfädeln in das Nadelloch vornimmt, einen Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus,
einen Nadelstangenschaukelmechanismus, einen Garnspannungsmechanismus, der eine
Spannung des von der Garnkassette gezogenen Garns einstellt, einen Spulengarnwickelmechanismus,
der das Garn von einer Garnzuführung auf ein Garnwickelelement wie etwa eine
Spule wickelt, und einen Sensor. Das Nähgerät kann so aufgebaut sein,
dass der Detektor den Betriebszustand eines oder mehrerer dieser Mechanismen erfasst.
Die durch den Zessionär der vorliegenden Erfindung eingereichte
japanische Patentanmeldung Nr. 2002-91558 offenbart einen Aufbau des oben erwähnten
Einfädelmechanismus ausführlich. Die US-Patentanmeldung Nr. 10/392,186
entspricht der oben angeführten japanischen Patentanmeldung. Darüber hinaus
kann die Garnkassette völlig manuell am Kassettenträger angebracht und
davon gelöst werden. Alternativ können im Kassettenträger Gummiwalzen
bereitgestellt sein, um so angetrieben zu werden, dass die Garnkassette in und aus
dem Kassettenträger bewegt wird, wie durch die japanische Patentanmeldung Nr.
2002-189517, die durch den Zessionär der vorliegenden Anmeldung eingereicht
wurde, offenbart ist.
Wenn das Nähgerät einen Einfädelmechanismus beinhaltet,
um ein Garn, das von der Garnkassette gezogen wird, die am Kassettenträger
angebracht ist, durch ein Loch einer Nähnadel zu führen, beinhaltet der
oben erwähnte Detektor vorzugsweise einen Einfädeldetektor, der einen
Zustand eines Mechanismus erfasst, der die Ausführbarkeit eines Einfädelvorgangs
durch den Einfädelmechanismus beeinflusst. Wenn das Garn durch das Loch der
Nadel geführt werden kann, kann die Entscheidungseinheit basierend auf einem
Ergebnis der Erfassung durch den Einfädeldetektor entscheiden, dass die Garnkassette
am Kassettenträger angebracht werden kann.
Beim oben beschriebenen Aufbau wird dann, wenn der Einfädelmechanismus
die Nadel einfädeln kann, entschieden, dass die Garnkassette am Kassettenträger
angebracht werden kann. Da der Benutzer somit über die Zulässigkeit der
Anbringung informiert werden kann, kann er die Garnkassette in einem Zustand, in
dem der Einfädelvorgang richtig ausgeführt werden kann, am Kassettenträger
anbringen. Darüber hinaus kann die Anbringung der Garnkassette durch den Benutzer
verhindert werden, wenn der Mechanismus, der die Ausführbarkeit des Einfädelvorgangs
durch den Einfädelmechanismus beeinflusst, für die Kassettenanbringung
ungeeignet ist.
Wenn das Nähgerät einen Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus
beinhaltet, um die Nadelstange vertikal zu bewegen, beinhaltet der oben erwähnte
Detektor vorzugsweise einen Nadelstangen-Vertikalpositionsdetektor, der eine vertikale
Position der Nadelstange erfasst. Wenn sich die Nadelstange an einer vorbestimmten
vertikalen Position befindet, entscheidet die Entscheidungseinheit vorzugsweise
basierend auf einem Ergebnis der Erfassung durch den Nadelstangen-Vertikalpositionsdetektor,
dass die Garnkassette am Kassettenträger angebracht werden kann.
Beim oben beschriebenen Aufbau wird dann, wenn sich die Nadelstange
an der vorbestimmten vertikalen Position befindet, entschieden, dass die Garnkassette
am Kassettenträger angebracht werden kann. Da der Benutzer somit über
die Zulässigkeit der Anbringung informiert werden kann, kann er die Garnkassette
in einem Zustand, in dem die vertikale Position der Nadelstange passend ist, am
Kassettenträger anbringen. Darüber hinaus kann die Anbringung der Garnkassette
durch den Benutzer verhindert werden, wenn die vertikale Position der Nadelstange
für die Kassettenanbringung ungeeignet ist.
Wenn das Nähgerät einen Nadelstangenschaukelmechanismus
beinhaltet, der die Nadelstange schaukelt, beinhaltet der oben erwähnte Detektor
vorzugsweise einen Zick-Zack-Positionsdetektor, der eine Zick-Zack-Position der
Nadelstange erfasst. Wenn sich die Nadelstange an einer vorbestimmten Zick-Zack-Position
befindet, entscheidet die Entscheidungseinheit vorzugsweise basierend auf einem
Ergebnis der Erfassung durch den Zick-Zack-Positionsdetektor, dass die Garnkassette
am Kassettenträger angebracht werden kann.
Beim oben beschriebenen Aufbau wird dann, wenn sich die Nadelstange
an der vorbestimmten Zick-Zack-Position befindet, entschieden, dass die Garnkassette
am Kassettenträger angebracht werden kann. Da der Benutzer somit über
die Zulässigkeit der Anbringung informiert werden kann, kann er die Garnkassette
in einem Zustand, in dem die Zick-Zack-Position der Nadelstange passend ist, am
Kassettenträger anbringen. Darüber hinaus kann die Anbringung der Garnkassette
durch den Benutzer verhindert werden, wenn die Zick-Zack-Position der Nadelstange
für die Kassettenanbringung ungeeignet ist.
Wenn das Nähgerät einen Garnspannungsmechanismus beinhaltet,
der eine Garnspannung des Garns, das von der Garnkassette gezogen wird, einstellt,
beinhaltet der oben erwähnte Detektor vorzugsweise einen Garnspannungsdetektor,
der einen offenen oder geschlossenen Zustand des Garnspannungsmechanismus erfasst.
Wenn der Garnspannungsmechanismus offen ist, entscheidet die Entscheidungseinheit
vorzugsweise basierend auf einem Ergebnis der Erfassung durch den Garnspannungsdetektor,
dass die Garnkassette am Kassettenträger angebracht werden kann.
Beim oben beschriebenen Aufbau wird dann, wenn sich der Garnspannungsmechanismus
im offenen Zustand befindet, entschieden, dass die Garnkassette am Kassettenträger
angebracht werden kann. Da der Benutzer somit über die Zulässigkeit der
Anbringung informiert werden kann, kann er die Garnkassette in einem Zustand, in
dem der Garnspannungsmechanismus passend ist, am Kassettenträger anbringen.
Darüber hinaus kann die Anbringung der Garnkassette durch den Benutzer verhindert
werden, wenn der Garnspannungsmechanismus geschlossen und für die Kassettenanbringung
ungeeignet ist.
Das Nähgerät beinhaltet ferner vorzugsweise einen Nadelstangenschaukelmechanismus,
einen Garnspannungsmechanismus, der eine Spannung des Garns, das von der Garnkassette
gezogen wird, einstellt, und einen einzelnen Antriebsmechanismus, der sowohl den
Nadelstangenschaukelmechanismus als auch den Garnspannungsmechanismus antreibt.
Der oben erwähnte Detektor beinhaltet vorzugsweise einen Zick-Zack-Positionsdetektor,
der eine Zick-Zack-Position der Nadelstange erfasst, und einen Garnspannungsdetektor,
der einen offenen oder geschlossenen Zustand des Garnspannungsmechanismus erfasst.
Die Zick-Zack-Position der Nadelstange und der offene oder geschlossene Zustand
des Garnspannungsmechanismus werden vorzugsweise basierend auf einem Antriebsumfang
des Antriebsmechanismus erfasst.
Beim oben beschriebenen Aufbau wird sowohl die Zick-Zack-Position
der Nadelstange als auch der offene oder geschlossene Zustand des Garnspannungsmechanismus
basierend auf einem Antriebsumfang des gemeinsamen Antriebsmechanismus,
der den Nadelstangenschaukelmechanismus und den Garnspannungsmechanismus antreibt,
erfasst. Somit wird die Zulässigkeit der Anbringung der Garnkassette entschieden
und darüber informiert. Folglich kann der Benutzer die Garnkassette in einem
Zustand, in dem sowohl die Zick-Zack-Position der Nadelstange als auch der offene
oder geschlossene Zustand des Garnspannungsmechanismus passend ist, am Kassettenträger
anbringen. Darüber hinaus kann die Anbringung der Garnkassette durch den Benutzer
verhindert werden, wenn mindestens entweder die Zick-Zack-Position der Nadelstange
oder der offene oder geschlossene Zustand des Garnspannungsmechanismus für
die Kassettenanbringung ungeeignet ist. Da die Betriebszustände von zwei Mechanismen
gemeinsam erfasst werden, kann in diesem Fall die Anordnung des Detektors vereinfacht
werden. Der mechanische Aufbau des Nähgeräts kann verglichen mit dem Fall,
in dem der Nadelstangenschaukelmechanismus und der Garnspannungsmechanismus mit
jeweiligen Antriebsquellen versehen sind, ebenfalls vereinfacht werden.
Das Nähgerät umfasst ferner vorzugsweise einen Nähmaschinenmotor,
eine Spule, eine Spulengarnwickelwelle, auf der die Spule montiert ist, und einen
Spulengarnwickelmechanismus, der eine Antriebskraft des Nähmaschinenmotors
zur Spulengarnwickelwelle überträgt, so dass ein Spulengarn auf die Spule
gewickelt wird. In diesem Fall beinhaltet der oben erwähnte Detektor vorzugsweise
einen Garnwickeldetektor, der einen Betriebszustand des Spulengarnwickelmechanismus
erfasst. Wenn der Spulengarnwickelmechanismus in Betrieb steht, entscheidet die
Entscheidungseinheit basierend auf einem Ergebnis der Erfassung durch den Garnwickeldetektor,
dass die Garnkassette am Kassettenträger angebracht werden kann.
Beim oben beschriebenen Aufbau wird dann, wenn der Nähmaschinenmotor
angetrieben wird und die Antriebskraft des Motors zum Betrieb des Spulengarnwickelmechanismus
verwendet wird, entschieden, dass die Garnkassette am Kassettenträger angebracht
werden kann. Da er über die Zulässigkeit der Anbringung der Garnkassette
informiert ist, kann der Benutzer die Garnkassette somit in einem passenden Zustand,
in dem der Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus nicht in Betrieb steht, am
Kassettenträger anbringen. Darüber hinaus kann die Anbringung der Garnkassette
durch den Benutzer verhindert werden, wenn der Nähmaschinenmotor nicht angetrieben
wird.
Die Informierungseinheit ist vorzugsweise mit einer Anzeigeeinheit
versehen, die darstellt, ob die Garnkassette am Kassettenträger angebracht
werden kann. Die Anzeigeeinheit ist vorzugsweise in der Nähe des Kassettenträgers
angeordnet. In diesem Fall bringt der Benutzer die Garnkassette an, während
er den Kassettenträger sieht. Demgemäß neigt der Benutzer dazu, den
Anzeigeinhalten der Anzeigeeinheit Beachtung zu schenken. Folglich kann deutlich
über die Zulässigkeit der Anbringung der Garnkassette informiert werden.
Das Nähgerät umfasst ferner vorzugsweise einen Kassettendetektor,
der erfasst, dass die Garnkassette am Kassettenträger angebracht wurde. Die
Informierungseinheit beendet die Informierung darüber, dass die Garnkassette
angebracht werden kann, wenn die Anbringung der Garnkassette am Kassettenträger
durch den Kassettendetektor erfasst wurde. Folglich kann durch das Ende des Informierungsvorgangs
deutlich über die Anbringung der Garnkassette informiert werden.
Die Informierungseinheit ist vorzugsweise mit einer Lampeneinheit
versehen, die eine Lichtfarbe ändert und dadurch informiert, ob die Garnkassette
am Kassettenträger angebracht werden kann. Folglich kann durch die Veränderung
der Lichtfarbe deutlich über die Zulässigkeit der Anbringung der Garnkassette
informiert werden.
Das Nähgerät umfasst ferner vorzugsweise einen Kassettendetektor,
der erfasst, dass die Garnkassette, die am Kassettenträger angebracht wurde.
Bei diesem Aufbau schaltet die Informierungseinheit die Lampe vorzugsweise aus,
wenn die Anbringung der Garnkassette am Kassettenträger durch den Kassettendetektor
erfasst wurde. Folglich kann durch das Ausschalten der Lampe deutlich über
die Anbringung der Garnkassette informiert werden.
Die Informierungseinheit informiert vorzugsweise durch eine Schriftnachricht,
ob die Garnkassette am Kassettenträger angebracht werden kann. Auch in diesem
Fall kann deutlich über die Zulässigkeit der Anbringung der Garnkassette
informiert werden.
Die Erfindung stellt auch ein Verfahren zum Betrieb eines Nähgeräts,
beinhaltend einen Kassettenträger, an dem eine Garnkassette, die einen Garnaufnahmeabschnitt
zur Aufnahme einer Garnzuführung aufweist, lösbar angebracht ist, und
zum Betreiben mindestens eines Detektors, der einen Betriebszustand von mindestens
einem mit der Garnkassette in Beziehung stehenden Mechanismus erfasst, bereit, wobei
das Verfahren einen Schritt des Informierens, an einem Computer, ob die Garnkassette
am Kassettenträger angebracht werden kann, umfasst. Das Verfahren vollbringt
den Betrieb der Funktionen einer Entscheidungseinheit, die basierend auf einem Ergebnis
der Erfassung durch den Detektor entscheidet, ob die Garnkassette am Kassettenträger
angebracht werden kann, und einer Informierungseinheit, die über
ein Ergebnis der Entscheidung durch die Entscheidungseinheit informiert.
Das Verfahren wird durch einen Computer angewendet, der im Nähgerät
enthalten ist. Der Betriebszustand des mit der Garnkassette in Beziehung stehenden
Mechanismus wird durch den Detektor erfasst. Die Entscheidungseinheit entscheidet
basierend auf dem erfassten Betriebszustand automatisch, ob die Garnkassette am
Kassettenträger angebracht werden kann. Die Informierungseinheit informiert
über das Ergebnis der Entscheidung durch die Entscheidungseinheit. Da der Benutzer
Informationen darüber erhalten kann, ob die Garnkassette am Kassettenträger
angebracht werden kann, kann er demgemäß die Garnkassette am Kassettenträger
anbringen, wenn sie gemäß der Information angebracht werden kann. Folglich
kann die Anbringung der Garnkassette verhindert werden, wenn die Garnkassette nicht
angebracht werden sollte, und kann demgemäß das Auftreten eines Fehlers
aufgrund der Anbringung verhindert werden. Das oben beschriebene Informationssteuerprogramm
kann Benutzern über Kommunikationsmittel wie etwa das Internet oder dergleichen
geliefert werden, oder kann auf einem Aufzeichnungsmedium wie etwa einer CD, einer
MD oder einer FD aufgezeichnet sein, um den Benutzern mit dem Aufzeichnungsmedium
geliefert zu werden.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei Durchsicht
der folgenden Beschreibung von Ausführungsformen, die unter Bezugnahme auf
die beiliegenden Zeichnungen vorgenommen wird, klar werden, wobei
1 eine Vorderansicht einer Nähmaschine nach einer
ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist, die einen Zustand zeigt,
in dem eine Garnkassette an einem Kassettenträger angebracht wird;
2 eine Vorderansicht der Nähmaschine ist, die
eine innere Anordnung des Nähkopfs in einem Zustand zeigt, in dem die Garnkassette
am Kassettenträger angebracht wird;
3 eine Vorderansicht der Nähmaschine in einem
Zustand ist, in dem die Garnkassette am Kassettenträger angebracht wurde;
4 eine Vorderansicht der Nähmaschine ist, die
eine innere Anordnung des Nähkopfs in einem Zustand zeigt, in dem die Garnkassette
am Kassettenträger angebracht wurde;
5 eine Vorderansicht der Garnkassette ist;
6 eine Hinteransicht der Garnkassette ist;
7 eine linke Seitenansicht der Garnkassette mit einem
geöffneten Verschlusselement ist;
8 eine Unteransicht der Garnkassette ist;
9 eine vergrößerte Vorderansicht eines Garnzufuhrmechanismus
und eines Garnspannungsmechanismus im Kopf der Nähmaschine ist;
10 eine vergrößerte Vorderansicht eines Garnzufuhrmechanismus
und eines Granspannungsmechanismus im Kopf der Nähmaschine ist;
11 eine Draufsicht von Garnspannungsscheiben des Garnspannungsmechanismus
ist;
12A und 12B jeweils eine
Vorderansicht bzw. eine Draufsicht des Garnspannungsmechanismus in einem geschlossenen
Zustand ist;
13A und 13B jeweils eine
Vorderansicht bzw. eine Draufsicht des Garnspannungsmechanismus in einem offenen
Zustand ist;
14 eine linke Seitenansicht des Garnzufuhrmechanismus
ist;
15A und 15B eine linke
Seitenansicht und eine Vorderansicht des Einfädelmechanismus sind;
16A und 16B vergrößerte
perspektivische Ansichten eines Einfädelhakens des Einfädelmechanismus
in einem Zustand, in dem der Haken durch das Nadelloch geführt wurde, und in
einem Zustand, in dem der Haken durch das Nadelloch herausgezogen wurde, damit sich
das Garn durch das Nadelloch erstreckt, sind;
17 ein Blockdiagramm ist, das einen elektrischen Aufbau
des Steuersystems der Nähmaschine zeigt;
18 ein Programm veranschaulicht, das im ROM einer Steuervorrichtung
gespeichert ist;
19 eine erste Hälfte eines Ablaufdiagramms ist,
das Verarbeitungsvorgänge zur Anbringung und Abnahme der Garnkassette zeigt,
die durch die Steuervorrichtung ausgeführt werden;
20 eine zweite Hälfte eines Ablaufdiagramms ist,
das Verarbeitungsvorgänge zur Anbringung und Abnahme der Garnkassette zeigt,
die durch die Steuervorrichtung ausgeführt werden;
21 ein Ablaufdiagramm ist, das Verarbeitungsvorgänge
zur Informierungssteuerung zeigt, die durch die Steuervorrichtung ausgeführt
werden;
22 eine Ansicht ist, die 1
ähnlich ist und eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
zeigt;
23A und 23B Vorderansichten
der Flüssigkristallanzeige in dem Fall, in dem die Garnkassette am Kassettenträger
angebracht werden kann, und in dem Fall, in dem die Garnkassette nicht angebracht
werden kann, bei einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen;
und
24 eine Ansicht ist, die 21
ähnlich ist und eine vierte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
zeigt.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Unter Bezugnahme auf 1 bis
21 wird eine erste Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung beschrieben werden. Die Erfindung wird auf eine Haushaltsnähmaschine
angewendet, die mit einem Kassettenträger versehen ist, an dem eine Garnkassette
mit einem Garnaufnahmebereich zur Aufnahme einer Garnversorgung lösbar angebracht
ist.
Unter Bezugnahme auf 1 bis
4 beinhaltet die Haushaltsnähmaschine M ein Nähbett
1, das eine horizontale Ebene aufweist, eine Säule 2, die
von einem rechten Ende des Betts 1 hochsteht, einen Näharm
3, der sich von einem oberen Ende der Säule 2 nach links
erstreckt, so dass er dem Verlauf des Betts 1 gegenüber liegt, und
einen Maschinenkopf 4, der sich an einem linken Ende des Arms
3 befindet. Der Kopf 4 ist mit einem Kassettenträger
5 versehen, an dem eine Garnkassette 10 lösbar angebracht
wird. Ein Garn, das von der Garnkassette 10, die am Kassettenträger
5 angebracht ist, gezogen wird, dient als Nadelgarn. Der Arm
3 oder der Kopf 4 davon beinhaltet Betriebsschalter
6 (nur in 17 gezeigt) wie etwa einen Start/Stop-Schalter,
einen Nadelvertikalbewegungsschalter, einen Einfädelschalter usw. Der Arm
3 beinhaltet ferner eine Flüssigkristallanzeige 7. An der
Oberfläche der Anzeige 7 ist ein Tastenfeld 8 (siehe
17) bereitgestellt. Eine Leuchtdiode 105 ist
an der Vorderfläche des Arms 3 rechts vom Kassettenträger
5 bereitgestellt, damit sie sich in der Nähe des Kassettenträgers
befindet. Wie nachstehend ausführlich beschrieben werden wird, dient die Leuchtdiode
105 als ein Teil einer Informierungseinheit. Der Arm 3 ist mit
einem Spulengarnwickelmechanismus versehen.
Unter Bezugnahme auf 2, 4,
9 und 10 sind im Kopf
4 eine Nadelstange 12, die ein unteres Ende aufweist, an dem eine
Nähnadel 12a montiert ist, eine Nadelgarnaufnahme 13, die
in Synchronisation mit der Nadelstange vertikal bewegt wird, damit das Garn gespannt
ist, und ein Garnspannungsmechanismus 14, der eine Spannung des Garns
11, das von der am Kassettenträger 5 angebrachten Garnkassette
10 gezogen wird, einstellt, bereitgestellt. Im Kopf 14 sind ferner
ein Garnspannungslösemechanismus, der den Garnspannungsmechanismus
14 öffnet, wenn ein Ausstoßbetriebselement 60 betrieben
wird, ein Garnzufuhrmechanismus 16A, ein Einfädelmechanismus
16B und ein Garnführungsmechanismus 17, die jeweils in Synchronisation
mit einem Kassettenanbringungsvorgang, wenn die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht wird, betrieben werden, ein Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus
18, der die Nadelstange vertikal bewegt, ein Nadelstangenschaukelmechanismus
19, der die Nadelstange schaukelt, ein Nadelaufnahmeantriebsmechanismus
usw. bereitgestellt.
Die Nadelstange 12 ist zur vertikalen Bewegung an einem Nadelstangenhalter
80 (siehe 15) montiert. Der Nadelstangenhalter
80 ist ferner an einem Nähmaschinenrahmen (nicht gezeigt) der Nähmaschine
M montiert, um in der Links-Rechts-Richtung geschaukelt zu werden. Die Nähmaschine
M ist mit einem Nähmaschinenmotor 9 (siehe 17)
versehen, der angetrieben wird, um eine Spindel (nicht gezeigt) zu drehen, so dass
der Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus 18 angetrieben wird, um die
Nadelstange 12 auf und ab zu bewegen. An einem rechten Ende des Arms
3 (am oberen Ende der Säule 2) ist ein manuelles Scheibenrad
33 bereitgestellt, um die Spindel manuell zu drehen.
Der Garnzufuhrmechanismus 16A ist bereitgestellt, um das
Garn 11, das von der Garnkassette 10 gezogen wird, in die Nähe
eines Lochs 12b (siehe 16) der an der Nadelstange
12 montierten Nadel 12a zu führen. Der Einfädelmechanismus
16B befördert das Garn 11, das durch den Garnzufuhrmechanismus
16A geführt wird, durch das Nadelloch 12b. Der Garnführungsmechanismus
17 führt das von der Garnkassette 10 gezogene Garn
11 so, dass es durch die Nadelstangengarnführung 12d (siehe
14) gefangen wird.
Unter Bezugnahme auf 3 und
4 wird das Garn 11, das von der Garnkassette
10 gezogen wird, die am Kassettenträger 5 angebracht ist,
von oben an einer Garnspannungswelle 40 (siehe 11)
zwischen dem Paar von Garnspannungsscheiben 41 und 42 des Garnspannungsmechanismus
14 gefangen. Das Garn 11, das sich abwärts erstreckt, wird
an der Nadelgarnaufnahme 13 gefangen. Darüber hinaus wird das Garn
dazu gebracht, durch das Nadelloch 12b der Nadel 12a zu verlaufen, wodurch
die Nähmaschine so eingerichtet ist, dass sie die Nähtätigkeit durchführen
kann.
Zum Anderen ist am Bett 1 ein Spulenträger (nicht gezeigt)
bereitgestellt. Ein Garn, das sich von einer Spule (nicht gezeigt) erstreckt, dient
als ein Spulengarn. Darüber hinaus ist im Bett 1 ein Schiffchenmechanismus
(nicht gezeigt) bereitgestellt. Wenn das Nadel- und das Spulengarn eingerichtet
sind und der Motor 9 angetrieben wird, wird der Schiffchenmechanismus in
Synchronisation mit der vertikalen Bewegung der Nadelstange 12 angetrieben.
Das Nadelgarn 11 wird durch den Schiffchenmechanismus in der Nähe
der Nadel 12a, die weiter als die Nadelplatte 1a des Betts
1 nach unten bewegt wurde, gefangen, so dass das Nadel- und das Spulengarn
zu Stichen verschlungen werden.
Nun wird die Garnkassette 10 beschrieben werden. Unter Bezugnahme
auf 5 bis 8 beinhaltet
die Garnkassette 10 einen Kassettenkörper 20 und ein Verschlusselement
21, das schwenkbar am Kassettenkörper 20 montiert ist, um
eine vordere Öffnung des Körpers zu öffnen und zu schließen.
Im Kassettenkörper 20 ist ein Garnaufnahmebereich 23 definiert,
um eine Garnspule 22, die als eine Garnversorgung dient, aufzunehmen. Am
Verschlusselement 21 ist ein Spulenstift 24 montiert. Der Spulenstift
24 kann an der Garnspule 22 angebracht bzw. davon gelöst
werden, wenn das Verschlusselement 21 nach vorne geöffnet ist (siehe
7). Die Garnspule 22 ist im Aufnahmebereich
23 aufgenommen, wenn das Verschlusselement 21 geschlossen ist,
während die Garnspule 22 auf den Spulenstift 24 aufgesetzt
ist.
Das Garn 11, das von der Garnspule 22 gezogen wird,
wird aufwärts aus dem Aufnahmebereich 23 gezogen. Das Garn
11 wird unter Verlauf entlang eines Garndurchgangs 25 zwischen
dem Kassettenkörper 20 und dem linken Ende des Verschlusselements
21 zu einer Garnführung 26a des linken unteren Endes der
Garnkassette 10 geführt, um auf der Garnführung gefangen zu werden.
Das Garn 11 wird weiter nach rechts geführt, um wiederum auf einer
Garnführung 26b des unteren Endes einer Trennwand 27 und
einer Garnführung 26c des rechten unteren Endes der Garnkassette
10 gefangen zu werden. Das Garn 11 wird weiter vorwärts geführt,
um auf einer Garnführung 26d gefangen zu werden, und dann zurück
geführt. Das Garn 11 wird weiter nach links geführt, um durch
einen Garnhalter 28 gehalten zu werden. Das Garn 11, das sich
vom Garnhalter 28 weiter nach rechts erstreckt, wird durch ein linkes Messer
29 des Garnhalters geschnitten und dann auf einer Garnführung
26e gefangen, wodurch es eingerichtet ist.
Die Garnkassette 10, von der das Garn 11 gezogen
wird, um wie oben beschrieben eingerichtet zu werden, ist nicht am Kassettenträger
5 angebracht, aber zur Anbringung bereit. Die Garnkassette 10
weist einen Nadelgarnaufnahmeführungsraum 30 auf, der in einem rechten
Ende davon definiert ist. Der Führungsraum 30 ist am hinteren und
unteren Abschnitt der Garnkassette 10 offen. Der Führungsraum
30 erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte vertikale Länge.
Die Garnkassette 10 weist einen Garnspannungsraum 31 auf, der
in einem mittleren unteren Abschnitt davon gebildet ist. Der Garnspannungsraum
31 ist nach unten geöffnet. Die Räume 30 und
31 sind durch eine Trennwand 27 getrennt.
Wenn sie am Kassettenträger 5 angebracht wird, wird
die Garnkassette 10 von oben in den Kassettenträger 5 eingesetzt.
In diesem Fall treten die Nadelgarnaufnahme 13 und eine Nadelgarnaufnahmeführung
13a (siehe 2), die die Aufnahme führt,
von unten in den Führungsraum 30 ein, und treten die Garnspannungswelle
40 des Garnspannungsmechanismus 14 und die Garnspannungsscheiben
41 und 42 in den Garnspannungsraum 31 ein. Der Kassettenkörper
20 weist eine Kerbe 20a auf, die in einem unteren Ende einer Rückwand
davon gebildet ist, damit eine gegenseitige Behinderung zwischen der Garnspannungswelle
40 und der Garnkassette 10 verhindert werden kann.
Wenn die Garnkassette 10 leicht in den Kassettenträger
5 eingesetzt ist, wird ein Garnteil 11a zwischen den Garnführungen
26b und 26c auf der Nadelgarnaufnahme 13, die in den
Führungsraum 30 eingetreten ist, gefangen. Wenn die Garnkassette
10 danach weiter in den Kassettenträger 5 eingesetzt wird,
werden die Garnführungen 26a und 26 in Bezug auf die Nadelgarnaufnahme
13, auf der der Garnteil 11a gefangen wurde, abgesenkt. Doch da
das Garn 11, das sich in Bezug auf den Garnteil 11a stromabwärts
befindet, durch den Garnhalter 28 gehalten wird, wird das Garn von der
Garnspule 22 in den Garnaufnahmebereich 23 gezogen.
1 und 2 zeigen beispielsweise
einen dreieckigen Garnteil 11a, wenn zwei Drittel der Garnkassette
10 in den Kassettenträger 5 eingesetzt sind.
Wenn die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht wurde, ist wie in 3 und
4 gezeigt ein Garnteil 11b zwischen den Garnführungen
26a und 26b durch die Garnspannungswelle 40 zwischen
den Garnspannungsscheiben 41 und 42, die in den Garnspannungsraum
31 eingetreten sind, gefangen.
Nun wird der Garnspannungsmechanismus 14 beschrieben werden.
Unter Bezugnahme auf 9 bis 13 beinhaltet
der Garnspannungsmechanismus 14 die Garnspannungswelle 40, die
am Rahmen 40a (siehe 12B) fixiert ist und
sich nach hinten erstreckt, die vordere Garnspannungsscheibe 41, die fest
an der Garnspannungswelle angebracht ist, die hintere Garnspannungsscheibe
42, die so an der Garnspannungswelle angebracht ist, dass sie in einen
Flächenkontakt mit der vorderen Garnspannungsscheibe gebracht werden kann,
eine Garnspannungsfeder 42a, die eine Druckfeder umfasst, welche an der
Garnspannungswelle 40 bereitgestellt ist, um die Scheibe 42 gegen
die vordere Scheibe 41 zu drängen, und einen Schaltmechanismus
43, der einen Impulsmotor 44 beinhaltet und die Scheiben
41 und 42 öffnet und schließt.
Unter Bezugnahme auf 12 und 13 beinhaltet
der Schaltmechanismus 43 einen Impulsmotor 44, ein Antriebsrad
45, ein Nockenelement 46, Gelenkselemente 47 und
48, ein Drehgelenkselement 49 und eine Zugspiralfeder
50, die ein Gelenkselement 51 und ein Öffnungshebelelement
52 schiebt. Das Antriebsrad 45, das an einer Ausgangswelle des
Impulsmotors 44 befestigt ist, steht in einem ineinandergreifenden Eingriff
mit einem Zahnrad 46a des Nockenelements 46. Das Gelenkselement
47 ist an seinem Mittelabschnitt schwenkbar an einer Stützwelle
47a montiert. An einem oberen Ende greift ein Nockenstößel
47b mit einer Nockenvertiefung 46b des Nockenelements
46 ein, während ein Stift 47c am unteren Ende mit einem mittleren
Langloch 48a des Gelenks 48 in Eingriff steht. Das Gelenk
48 ist so gestützt, dass es in der Rechts-Links-Richtung bewegt wird.
Das Drehgelenkselement 49 ist an seinem Mittelabschnitt schwenkbar
an einer Stützwelle 49 montiert. Das Drehgelenkselement
49 wird durch die Zugspiralfeder 50 gegen den Uhrzeigersinn gedrängt.
Das Drehgelenkselement 49 weist ein hinteres Ende auf, das mit einem Eingriffsabschnitt
49b ausgeformt ist, der mit einem Langloch 48b, das im linken
Ende des Gelenkselements 48 gebildet ist, in Eingriff steht. Das Drehgelenkselement
49 weist ein rechtes Ende auf, das mit einem Stift 49c ausgeformt
ist, der mit einem mittleren Langloch 51b eines Presselements
51 in Eingriff steht. Das Presselement 51 weist ein rechtes Ende
auf, das schwenkbar an einer Stützwelle 51a montiert ist. An der hinteren
Garnspannungsscheibe 42 ist ein Öffnungshebelelement 52 fixiert.
Unter Bezugnahme auf 12 ist das Paar von Garnspannungsscheiben
41 und 42 geschlossen, wenn ein Nockenstößel
47b mit einer Nockenvertiefung 46b1 mit dem gleichen Durchmesser
wie jenem der Nockenvertiefung 46b in Eingriff steht. Die Nockenvertiefung
46b1 erstreckt sich über etwa 80 Grad und kann den Impulsmotor
44 in einem Winkelbereich antreiben, der dem oben erwähnten Winkel
von etwa 80 Grad entspricht, während der Nockenstößel 47b
mit der Nockenvertiefung 46b1 im Eingriff bleibt. Der Grund dafür
ist, dass der Impulsmotor 44 und das Antriebsrad 45 des Schaltmechanismus
auch einen Teil des Nadelstangenschaukelmechanismus 19 bilden, auf dem
die Nadelstange 12 geschaukelt werden kann, während die Garnspannungsscheiben
41 und 42 geschlossen sind. Der Nadelstangenschaukelmechanismus
19 beinhaltet den Impulsmotor 44, das Antriebsrad 45,
ein Zahnrad 19a, das in einen ineinandergreifenden Eingriff mit dem Antriebsrad
45 gebracht ist, und eine Nocke 19b, die fest am Zahnrad
19a bereitgestellt ist und durch eine sich drehende Nocke 19b
eine Schaukelbewegung der Nadelstange 12 erzeugt.
Zum Anderen wird das Nockenelement 46 bei einem Antrieb des
Impulsmotors 44 wie durch den Pfeil in 13A
gezeigt im Uhrzeigersinn gedreht, so dass der Nockenstößel 47b
mit dem Nockenvertiefungsteil 46b2 der Nockenvertiefung 46b eingreift
und sich zur mittleren Seite des Nockenelements 46 bewegt. Dann werden
die Gelenkselemente 47 und 48 und das Drehgelenkselement
49 synchron in die Richtungen der Pfeile bewegt, so dass das Öffnungshebelelement
52 durch die Vorwärtsbewegung des Presselements 51 durch
den linken Hebel 51c nach vorne gepresst wird. Als Ergebnis wird die hintere
Scheibe 42 bewegt, um so geneigt zu werden, dass zwischen den Scheiben
ein Raum definiert wird, wodurch die Scheiben geöffnet sind.
Wenn die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht wird, während die Garnspannungsscheiben 41 und
42 geöffnet sind, wird der Garnteil 11b des Garns
11, das von der Garnkassette 10 gezogen wird, an der Garnspannungswelle
40 zwischen den Scheiben 41 und 42 gefangen. Wenn anschließend
der Impulsmotor 44 angetrieben wird, so dass das Nockenelement
46 gegen den Uhrzeigersinn oder in die Richtung gegen den Pfeil gedreht
wird, führt die drängende Kraft der Zugspiralfeder 50 das Drehgelenkselement
49 in die frühere Stellung zurück, so dass die Scheiben
41 und 42 durch die Garnspannungsfeder 42a geschlossen
werden. Die Nadelstange 12 wird in die Position bewegt, die in
9 gestrichelt gezeigt ist, während das Paar von
Garnspannungsscheiben 41 und 42 geöffnet ist.
Demgemäß dient der Impulsmotor 44 als Antriebsmechanismusabschnitt
zum gemeinsamen Antrieb des Nadelstangenschaukelmechanismus 19 und des
Einfädelmechanismus 14. Darüber hinaus ist der Impulsmotor
44 mit einem Codierer (nicht gezeigt) versehen, der einen Ursprung und
einen Drehwinkel (einen Antriebsumfang) erfasst. Eine Zick-Zack-Position der Nadelstange
12 und der offene oder geschlossene Zustand des Garnspannungsmechanismus
(des Paars von Garnspannungsscheiben 41 und 42) werden basierend
auf dem Drehwinkel (dem Antriebsumfang) des Impulsmotors 44, der durch
den Codierer erfasst wird, erfasst.
Nun wird der Garnspannungslösemechanismus 15 beschrieben
werden. Unter Bezugnahme auf 9,
12B und 13B beinhaltet
der Garnspannungslösemechanismus 15 ein Lösevorgangselement
60, das betätigt wird, um die Garnkassette 10 vom Kassettenträger
5 zu lösen, einen Betriebskraftübertragungsmechanismus
61, der einen Gelenksmechanismus beinhaltet, welcher eine Betriebskraft
des Lösevorgangselements 60 überträgt, und ein Garnöffnungselement
62, das durch die über den Betriebskraftübertragungsmechanismus
61 übertragene Betriebskraft nach vorne bewegt wird. Bei diesem Aufbau
wird das Garnöffnungselement 62 beim Betrieb des Lösevorgangselements
60 nach vorne bewegt, so dass der Hebel 51c des Presselements
51 durch den Pressabschnitt 62a des Garnöffnungselements
62 nach vorne geschoben wird. Als Ergebnis wird das Paar von Garnspannungsscheiben
41 und 42 auf die gleiche Weise wie oben beschrieben geöffnet.
In diesem Fall wird das Drehgelenkselement 49 im Uhrzeigersinn gedreht,
so dass der Eingriffsabschnitt 49b nach rechts bewegt wird. Da der Eingriffsabschnitt
49b in einem Eingriff mit dem Langloch 48b steht, um nach rechts
geschoben zu werden, wird das Gelenkselement 48 nicht bewegt.
Nun wird der Garnzufuhrmechanismus 16A beschrieben werden.
Unter Bezugnahme auf 9 und 14
beinhaltet der Garnzufuhrmechanismus 16A ein Garnführungselement
70, das das Garn, das von der Garnkassette 10 gezogen wird, fängt,
und einen Garnführungsantriebsmechanismus 75, der das Führungselement
70 von einer oberen Bereitschaftsposition (siehe 9)
über eine Fangposition (nicht gezeigt) in eine Garnzufuhrposition (siehe
14) absenkt, während die Stellung des Führungselements
verändert wird.
Der Garnführungsantriebsmechanismus 75 beinhaltet eine
feste Stützplatte 72, die am Nähmaschinenrahmen montiert ist,
eine bewegliche Stützplatte 73, die in Bezug auf die feste Stützplatte
72 vertikal bewegt wird, und einen Laufblockmechanismus, der in Synchronisation
mit dem Einsetzen der Garnkassette 10 in den Kassettenträger
5 betrieben wird. Die bewegliche Stützplatte 73 weist eine
Seitenfläche auf, die mit einer Führungsrille 74 ausgeformt ist,
welche das Führungselement 70 führt und sich im Wesentlichen
in der vertikalen Richtung erstreckt. Wenn die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht ist, wird die bewegliche Stützplatte 73 in Bezug
auf die feste Stützplatte 72 abgesenkt und das Führungselement
70 in Bezug auf die bewegliche Führungsplatte 73 abgesenkt,
um dadurch zur Garnzufuhrposition bewegt zu werden.
Das Führungselement 70 weist ein Paar von Garnführungsplatten
71 auf, die einen Teil des Garns 11 stromabwärts in Bezug
auf die Nadelgarnaufnahme 13, an einer Führungsposition, fangen. Das
Garn wird horizontal gestreckt, während es sich zwischen den Garnführungsplatten
71 erstreckt. Wenn sich das Führungselement 70 an der Garnzufuhrposition
befindet, befindet sich das Garn 11, das sich zwischen den Garnführungsplatten
71 erstreckt, wie in 14 gezeigt vor der Nadel
12a in der Nähe des Nadellochs 12b.
Nun wird der Einfädelmechanismus 16B beschrieben werden.
Unter Bezugnahme auf 15 und 16 ist der Einfädelmechanismus
16B am Nadelstangenrahmen 80, der die Nadelstange 12
trägt, bereitgestellt, und beinhaltet eine Einfädelwelle 81und
eine Gleiterführungswelle 82, die beide links von der Nadelstange
12 am Nadelstangenrahmen 80 montiert sind, um aufwärts und
abwärts bewegt zu werden, einen Einfädelgleiter 83, der an oberen
Enden der Wellen 81 und 82 angebracht ist, um vertikal bewegt
zu werden, und einen Hakenmechanismusabschnitt 84, der am unteren Ende
der Einfädelwelle 81 montiert ist. Die Nadelstange 12 und
der Einfädelmechanismus 16B werden einstückig bewegt.
Zwei Stifte, ein oberer und ein unterer Stift, 85a und
85b springen von einem oberen Abschnitt der Einfädelwelle
81 vor. Der obere Stift 85a steht mit einer spiralförmigen
Eingriffsrille 839, die im Einfädelgleiter 83 gebildet ist,
in Eingriff. Der untere Stift 85b ist fähig, von oben in ein Eingriffselement
12c, das an der Nadelstange 12 befestigt ist, einzugreifen. Eine
Druckspiralfeder 86 ist um die Einfädelwelle 81 herum bereitgestellt,
um den Gleiter 83 in Bezug auf die Einfädelwelle aufwärts zu
drängen. Der Stift 85a steht gewöhnlich mit dem unteren Ende
der Eingriffsrille 839 in Eingriff. Darüber hinaus ist eine Druckspiralfeder
87 um die Gleiterführungswelle 82 herum bereitgestellt, um
den Gleiter 83 aufwärts zu drängen. Die Einfädelwelle
81 und der Gleiter 83 befinden sich gewöhnlich an ihrer jeweiligen
obersten Position.
Unter Bezugnahme auf 16 beinhaltet der Hakenmechanismusabschnitt
84 einen Einfädelhaken 88, der fähig ist, durch das
Nadelloch 12b geführt zu werden, und an seinem distalen Ende einen
Garnfangabschnitt 88a aufweist, zwei Führungselemente 89,
die sich an beiden Seiten des Einfädelhakens 88 befinden, und einen
Draht 90, der fähig ist, in den Garnfangabschnitt 88a des
Einfädelhakens 88 einzugreifen. Der Einfädelmechanismus
16B befindet sich gewöhnlich in seiner wie in 15
gezeigten normalen Position, wenn die Garnkassette 10 nicht am Kassettenträger
5 angebracht ist und wenn die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht ist. Andererseits wird der Einfädelgleiter
83abgesenkt, wenn die Garnkassette 10 in den Kassettenträger
5 eingesetzt wird. Die Einfädelwelle 81 wird in einer Anfangsstufe
ebenfalls zusammen mit dem Einfädelgleiter 83 abgesenkt. Wenn der
Stift 85b der Einfädelwelle 81 von oben in das Eingriffselement
12c der Nadelstange 12 eingreift, wird die Abwärtsbewegung
der Einfädelwelle 81 verhindert, woraufhin die Einfädelwelle
angehalten wird. Als Ergebnis ist die Einfädelwelle
81 in Bezug auf ihre vertikale Position relativ zur Nadelstange
12 positioniert.
Wenn der Einfädelgleiter 83 danach weiter in Bezug auf
die Einfädelwelle 81 abgesenkt wird, bewegt sich der Stift
85a entlang der spiralförmigen Eingriffsrille 83a des Einfädelgleiters
83 aufwärts, während er in die Rille eingreift, woraufhin die
Einfädelwelle 81 gedreht wird. Der Hakenmechanismus 84 befindet
sich in der Nähe der Nadel 12a, und überdies wird auch das Garn
11, das von der Garnkassette 10 gezogen wird, ebenfalls in die
Nähe der Nadel 12a getragen, um im gestreckten Zustand vor der Nadel
gehalten zu werden. Genauer wird der Haken 88 des Hakenmechanismusabschnitts
84 bei der Drehung der Einfädelwelle 81 wie in
16A durch das Nadelloch geführt und
12b das Garn 11 wie in 16B gezeigt
am Garnfangabschnitt 88a des distalen Endes gefangen. Anschließend
wird die Einfädelwelle 81 in die Gegenrichtung gedreht, so dass der
Einfädelhaken 88 durch das Nadelloch 12b zurückgeführt
wird, wodurch sich das Garn 11 durch das Nadelloch erstreckt. Das Garn
11 wird durch den Garnführungsmechanismus 17 auch an der
Nadelstangenführung 12d gefangen. Bei Abschluss des Einfädelvorgangs
wird der Einfädelmechanismus 16B durch eine Federkraft oder dergleichen
in den wie in 15 gezeigten normalen Zustand zurückgeführt.
Darüber hinaus wird das Führungselement 70 des Garnzufuhrmechanismus
16A in die Bereitschaftsposition zurückgeführt.
Die Nadelstange 12 und der Einfädelmechanismus
16B werden in Bezug auf den Nähmaschinenrahmen einstückig geschwungen,
während der Garnzufuhrmechanismus 16A in Bezug auf den Nähmaschinenrahmen
fest bereitgestellt ist. Dies verändert die Beziehung zwischen der Position
des Nadellochs 12b und der Position des Garns 11, das durch den
Garnzufuhrmechanismus 16A getragen wurde, abhängig von einer Zick-Zack-Position
der Nadelstange 12. Demgemäß besteht eine Möglichkeit, dass
der Einfädelhaken 88 das Garn 11, das durch den Garnzufuhrmechanismus
16A zugeführt wurde, nicht fangen kann. Darüber hinaus besteht
auch hinsichtlich der vertikalen Position der Nadelstange 12 eine Möglichkeit,
dass der Einfädelvorgang durch den Einfädelmechanismus 16B nicht
wie gewünscht ausgeführt werden kann, wenn die Ebene des Nadellochs
12b keine richtige Positionsbeziehung mit der Position des Garns
11, das durch den Garnzufuhrmechanismus 16A getragen wurde, aufweist.
In der Nähmaschine M befindet sich die Nadelstange
12 wie in 9 gestrichelt gezeigt an einer vorbestimmten
Position in der Nähe einer oberen Position der Nadel und an einer vorbestimmten
Zick-Zack-Position. In diesem Zustand ist die Nähmaschine bei einer Betätigung
des Garnzufuhrmechanismus 16A und des Einfädelmechanismus
16B so eingerichtet, dass das Garn 11 verlässlich durch das
Nadelloch 12b geführt werden kann. Genauer ist die linke Nadelposition
wie in 9 gezeigt in Bezug auf die Position des Garnzufuhrmechanismus
16A eingerichtet. Darüber hinaus ist die vorbestimmte Position in
der Nähe der oberen Position der Nadel im Voraus in einem Bereich von 20 bis
50 Grad als einfädelbarer Drehwinkelbereich der Spindel eingerichtet.
An der Spindel ist ein Spindeldrehwinkelerfassungssensor
101 (siehe 17) bereitgestellt, um einen Drehwinkel
der Spindel zu erfassen. Der Spindeldrehwinkelerfassungssensor 101 umfasst
zum Beispiel einen Codierer und erfasst einen Drehwinkel der Spindel. In diesem
Fall ist ein Drehwinkel, der der obersten Position der Nadelstange 12 (der
Nadel 12a) entspricht, auf 0 Grad (360 Grad) festgelegt.
Eine vertikale Position der Nadelstange kann aus einem durch den Spindeldrehwinkelerfassungssensor
101 erfassten Drehwinkel der Spindel erfasst werden.
An der rechten Seite des Arms 3 ist ein Spulengarnwickelmechanismus
bereitgestellt, obwohl der Mechanismus nicht gezeigt ist. Der Spulengarnwickelmechanismus
schaltet eine Spulengarnwickelwelle, an der die Spule lösbar angebracht ist,
zwischen einer Bereitschaftsposition und einer Wickelposition um. Darüber hinaus
ist in der Nähe der Spulengarnwickelwelle ein Kassettenträger bereitgestellt.
Eine Garnversorgung wie die Garnspule 13, die in der Garnkassette
10 aufgenommen ist, oder eine einzelne Garnspule ist lösbar am Kassettenträger
angebracht. Die Spulengarnwickelwelle wird in die Wickelstellung geschaltet und
dann wird eine Antriebskraft vom Nähmaschinenmotor 9 zur Spulengarnwickelwelle
übertragen. Dadurch wird die Spulengarnwickelwelle gedreht, aber keine Antriebskraft
zum Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus 18 übertragen. Die Spulengarnwickelwelle
befindet sich gewöhnlich in der Bereitschaftsposition, so dass die Antriebskraft
des Motors 9 zum Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus 18 übertragen
wird.
Somit schaltet der Benutzer die Spulengarnwickelwelle in die Wickelposition
und bringt die Spule an der Spulengarnwickelwelle an. Der Benutzer richtet ferner
die Garnversorgung am Kassettenträger ein und zieht das Garn von der Garnversorgung
ab. Das distale Ende des abgezogenen Garns wird auf die Spule gewickelt. Wenn der
Startknopf eingeschaltet wird, wird die Spule zusammen mit der Spulengarnwickelwelle
gedreht, so dass das Garn der Garnversorgung auf die Spule gewickelt wird. Der Spulengarnwickelmechanismus
ist mit einem Wickelschaltererfassungsschalter 106 (siehe 17)
zur Erfassung einer Position (der Bereitschaftsposition oder der
Wickelposition) der Spulengarnwickelwelle versehen. Der Schalter 106 dient
als Garnwickelerfassungseinheit.
In der Nähe des unteren Endes des Kassettenträgers
5 ist ein Kassettenerfassungsschalter 102 (siehe 17)
zur Erfassung des Ausstoßes der Garnkassette 10 aus dem Kassettenträger
5 bereitgestellt. Der Kassettenerfassungsschalter 102 umfasst
zum Beispiel einen Grenzschalter. Der Schalter 102 wird eingeschaltet,
wenn die Garnkassette 10 am Kassettenträger 5 angebracht
wurde. Der Schalter 102 wird ausgeschaltet, wenn die Garnkassette
10 vom Kassettenträger 5 ausgestoßen wurde. Demgemäß
kann durch den Kassettenerfassungsschalter 102 die Anbringung der Garnkassette
10 am Kassettenträger 5 erfasst werden.
Unter Bezugnahme auf 1 und
3 ist in der Nähe des Kassettenträgers
5 des Kopfs 4 eine Leuchtdiode 105 bereitgestellt. Die
Leuchtdiode 105 dient als Informierungseinheit, um den Benutzer darüber
zu informieren, ob die Garnkassette 10 am Kassettenträger 5 angebracht
werden kann. Die Leuchtdiode 105 ist eingeschaltet, wenn die Garnkassette
am Kassettenträger 5 angebracht werden kann oder darf, während
sie ausgeschaltet ist, wenn die Garnkassette nicht am Kassettenträger angebracht
werden kann oder werden sollte.
Nun wird das Steuersystem der Nähmaschine M beschrieben werden.
Unter Bezugnahme auf 17 umfasst eine Steuervorrichtung
100 der Nähmaschine M einen Mikrocomputer, der eine ZVE
100a, einen ROM 100b, einen RAM 100c, eine Eingangsschnittstelle
100d und eine Ausgangsschnittstelle 100e beinhaltet. An die Eingangsschnittstelle
100d sind die Betriebsschalter 6, das Tastenfeld 8, der
Spindeldrehwinkelerfassungssensor 101, der Kassettenerfassungsschalter
102 und der Wickelschaltererfassungsschalter 106 elektrisch angeschlossen.
An die Ausgangsschnittstelle 100e sind Antriebskreise 104a bis
104e zum Antrieb des Nähmaschinenmotors 9, des Impulsmotors
44, der Flüssigkristallanzeige 7, der Lampen 103
bzw. der Leuchtdiode 105 elektrisch angeschlossen.
Der ROM 100b speichert ein wie in 18
gezeigtes Steuerprogramm, das ein Verfahren zum Betrieb der Nähmaschine M ausführt.
Das Steuerprogramm beinhaltet ein Nähtätigkeitssteuerprogramm, um eine
normale Nähtätigkeit auszuführen, ein Kassettenanbringungs/abnahmesteuerprogramm,
das ein Garnspannungssteuerprogramm beinhaltet, um die Garnkassette 10
am Kassettenträger 5 anzubringen bzw. davon zu lösen, ein Nadelstangenpositionssteuerprogramm
und ein Informierungssteuerprogramm.
Bei Ausführung des Steuerprogramms entscheidet die Steuervorrichtung
100 basierend auf einem Betriebszustand eines mit der Garnkassette
10 in Beziehung stehenden Mechanismus, ob die Garnkassette 10
am Kassettenträger 5 angebracht werden kann, wenn die Abnahme oder
die Nichtanbringung der Garnkassette 10 vom bzw. am Kassettenträger
5 durch den Kassettenerfassungsschalter 102 erfasst wurde. Basierend
auf den Ergebnissen der Entscheidung steuert die Steuervorrichtung 100
das Einschalten und Ausschalten der Leuchtdiode 105. Insbesondere bei der
Ausführungsform beinhaltet der oben erwähnte, mit der Garnkassette
10 in Beziehung stehende Mechanismus Mechanismen, die die Ausführbarkeit
des Einfädelns durch den Einfädelmechanismus 16B beeinflussen.
Genauer erfasst die Steuervorrichtung 100 Zustände des Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus
18, des Nadelstangenschaukelmechanismus 19 und des Garnspannungsmechanismus
14. Die Steuervorrichtung 100 entscheidet, dass die Garnkassette
10 am Kassettenträger 5 angebracht werden kann, wenn das
Garn durch das Nadelloch 12b geführt werden kann, oder genauer, wenn
sich die Nadelstange 12 an einer vorbestimmten vertikalen Position oder
an einer Position in der Nähe der Nadeloberseite (20 bis
50 Grad im Spindelwinkel) befindet und sich ferner an einer vorbestimmten
Zick-Zack-Position oder linken Nadelposition befindet und sich der Garnspannungsmechanismus
14 in einem offenen Zustand befindet. Die Steuervorrichtung 100
erhält einen Drehwinkel (einen Antriebsumfang) des Impulsmotors 44,
der als ein gemeinsamer Antriebsmechanismusabschnitt zum Antrieb des Garnspannungsmechanismus
14 und des Nadelstangenschaukelmechanismus 19 dient, wodurch sie
einen offenen oder geschlossenen Zustand des Garnspannungsmechanismus
14 und eine Zick-Zack-Position der Nadelstange 12 erfasst.
Sogar wenn der Garnspulenwickelvorgang durch den Garnspannungswickelschaltererfassungsschalter
106 während des Antriebs des Motors 9 erfasst wird, entscheidet
die Steuervorrichtung 100, dass die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht werden kann, wenn die oben erwähnten anderen Bedingungen
erfüllt werden. Wenn sie entscheidet, dass die Garnkassette 10 am
Kassettenträger 5 angebracht werden kann, schaltet die Steuervorrichtung
100 die Leuchtdiode 105 ein. Die Steuervorrichtung 100
schaltet die Leuchtdiode 105 aus, wenn sie entscheidet, dass die Garnkassette
10 nicht am Kassettenträger 5 angebracht werden kann, und
wenn die Garnkassette 10 bereits am Kassettenträger 5 angebracht
worden ist. Demgemäß dient die Steuereinheit 100 als eine Entscheidungseinheit
und bildet sie einen Teil eines Detektors und einen Teil einer Informierungseinheit.
Wenn das Garnspannungssteuerprogramm und das Nadelstangenpositionssteuerprogramm
ausgeführt werden und durch den Kassettenerfassungsschalter
102 der Ausstoß der Garnkassette erfasst wird, steuert die Steuervorrichtung
100 den Nadelstangenschaukelmechanismus 19 (den Impulsmotor
44) so, dass die Nadelstange 12 zu einer vorbestimmten Zick-Zack-Position
oder linken Nadelposition geschaukelt wird, an der die Nadel durch den Nadelzufuhrmechanismus
16A und den Einfädelmechanismus 16B eingefädelt werden
kann. Damit steuert die Steuervorrichtung 100 den Garnspannungsmechanismus
14 (den Impulsmotor 44) so, dass die Garnspannungsscheiben
41 und 42 geöffnet sind, wenn durch den Kassettenerfassungsschalter
102 die Abnahme der Garnkassette 10 vom Kassettenträger
5 erfasst worden ist. Wenn der Ausstoß der Garnkassette
10 aus dem Kassettenträger 5 durch den Kassettenerfassungsschalter
102 erfasst worden ist, hält die Steuervorrichtung 100 basierend
auf den Ergebnissen der Erfassung durch den Spindeldrehwinkelerfassungssensor
101 die Nadelstange an einer Position an, an der das Einfädeln durchgeführt
werden kann, und die sich in der Nähe der Nadeloberseite befindet. Genauer
wird die Nadelstange 12 an einer Position angehalten, die jedem beliebigen
Drehwinkel der Spindel in einem Bereich von 20 bis 50 Grad, zum Beispiel 45 Grad,
entspricht.
19 und 20 zeigen die Steuerung,
die durch die Steuervorrichtung 100 ausgeführt wird, und beinhalten
das Garnspannungssteuerprogramm und das Nadelstangenpositionssteuerprogramm. Wie
in 19 gezeigt beginnt die Steuerung mit einer Unterbrechung
in Intervallen von 1 msek und geht die Steuervorrichtung 100 zu Schritt
S2 über, wenn der Nähmaschinenmotor 9 ausgeschaltet ist (Schritt
S1). Wenn sich der Spindelwinkel in einem Winkelbereich befindet, bei dem eine Garnkassette
eingesetzt werden kann (JA bei Schritt S2), geht die Steuervorrichtung
100 zu Schritt S3 über. Wenn sie mit dem Einschalten des Kassettenerfassungsschalters
102 entscheidet, dass die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht worden ist (JA bei Schritt S3), geht die Steuervorrichtung
100 zu Schritt S4 über, um den Zick-Zack-Zähler T auf 30 (msek)
zu stellen, wonach sie zu Schritt S5 übergeht. Die Steuervorrichtung
100 geht direkt zu Schritt S5 über, wenn bei jedem der Schritte S1
bis S3 eine negative Entscheidung getroffen wird. Bei der weiteren Intervallverarbeitung
bei Schritt S5 führt die Steuervorrichtung 100 eine Abtastung von
Musterschlüsseln und dergleichen, eine Ablesung des Geschwindigkeitsumfangs
und eine Ablesung der Geschwindigkeit des Nähmaschinenmotors 9 durch.
Der Drehwinkel der Spindel wird durch einen Betrieb auf Basis von
Informationen erhalten, die durch den Spindeldrehwinkelsensor 101 geliefert
werden, welcher einen Codierer umfasst. In diesem Fall ist ein Drehwinkel der Spindel
bei einem Befinden der Nadelstange 12 an der Nadeloberseite, die eine obere
Grenzposition ist, auf 0 Grad (360 Grad) festgelegt. Der Winkelbereich, in dem die
Garnkassette eingesetzt werden kann, reicht zum Beispiel von 20 bis 50 Grad.
Wenn die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht ist und sich demgemäß der Kassettenerfassungsschalter
102 nach der weiteren Intervallverarbeitung bei Schritt S5 im EIN-Zustand
befindet (JA bei Schritt S6), geht die Steuervorrichtung 100 zu Schritt
S7 über. Die Steuervorrichtung 100 geht zu Schritt S8 über, wenn
sich der Spindelwinkel innerhalb eines Zick-Zack-Winkelbereichs befindet (JA bei
Schritt S7). Der Zick-Zack-Winkelbereich kann im Grunde ein Winkelbereich sein,
in dem sich die Nadel 102 über der Nadelplatte 1a befindet,
und ist im Voraus in einem Bereich von 280 bis 75 Grad eingerichtet.
Wenn die Zählung des Zick-Zack-Zählers T nicht 0 ist (NEIN
bei Schritt S8), geht die Steuervorrichtung 100 zu Schritt S9 über,
um den Zähler T auf (T-1) zu verringern, und geht dann zu Schritt S10 weiter.
Wenn die Zählung des Zick-Zack-Zählers T 0 ist (JA bei Schritt S10), geht
die Steuervorrichtung 100 zu Schritt S11 über. Die Steuervorrichtung
100 geht zu Schritt S13 über, wenn bei jedem der Schritte S6 bis S8
und S10 eine negative Entscheidung getroffen wird.
Wenn bei Schritt S10 eine bestätigende Entscheidung getroffen
wird, wird bei Schritt S11 der Impulsmotor 44 angetrieben, damit das Nockenelement
13 in die wie in 13A gezeigte Position gedreht
wird, woraufhin die Nadelstange 12 von der Position, an der die Garnkassette
eingesetzt werden kann, und die der linken Nadelposition und einer Position entspricht,
an der die Nadel 12 durch den Einfädelmechanismus 16B wie
gewünscht eingefädelt werden kann, in eine normale Zick-Zack-Position
oder eine neutrale Position, an der die Nadelstange vertikal ist, bewegt wird. Damit
werden bei Schritt S12 die Garnspannungsscheiben 41 und 42 geschlossen,
und geht die Steuervorrichtung 100 dann zu Schritt S14 über.
Wenn der Kassettenerfassungsschalter 102 nach der weiteren
Intervallverarbeitung bei Schritt S13 ausgeschaltet ist, entscheidet die Steuervorrichtung
100 wie in 20 gezeigt, dass die Garnkassette
10 aus dem Kassettenträger 5 ausgestoßen worden ist
(JA bei Schritt S14). Die Steuervorrichtung 100 führt dann einen Anhaltevorgang
für den Nähmaschinenmotor 9 aus (Schritt S16), um den Nadelstangen-Vertikalbewegungsmechanismus
18 anzuhalten. In diesem Fall wird der Nähmaschinenmotor
9 angehalten, wenn der Drehwinkel der Spindel von 20 bis 50 Grad reicht
und sich zum Beispiel bei 45 Grad befindet. Die Steuervorrichtung 100 geht
zu Schritt S18 über, wenn sich der Spindelwinkel innerhalb des oben erwähnten
Zick-Zack-Winkelbereichs befindet (JA bei Schritt S17).
Bei Schritt S18 wird der Impulsmotor 44 angetrieben, damit
das Nockenelement 13 in die wie in 12A gezeigte
Position gedreht wird, wodurch die Nadelstange 12 von der normalen Zick-Zack-Position
in die Position gedreht wird, bei der die Garnkassette eingesetzt werden kann (die
linke Nadelposition, die der vorbestimmten Zick-Zack-Position entspricht). Mit dieser
Bewegung öffnet die Steuervorrichtung 100 bei Schritt S19 die Garnspannungsscheiben
41 und 92 und führt danach die weitere Intervallverarbeitung
durch (S20) wodurch die Steuerung endet. Wenn bei jedem der Schritte S14 und S17
eine negative Entscheidung getroffen wird, geht die Steuervorrichtung
100 zu Schritt S20 über.
Somit wird die Nadelstange 12 zur vorbestimmten Zick-Zack-Position
(der linken Nadelposition) geschaukelt, an der die Nadel 12 durch den Einfädelmechanismus
16B eingefädelt werden kann, und wird der Garnspannungsmechanismus
14 geöffnet, wenn durch den Kassettenerfassungsschalter
102 der Ausstoß der Garnkassette 10 aus dem Kassettenträger
5 erfasst worden ist. Darüber hinaus wird die Nadelstange
12 an der vorbestimmten vertikalen Position, an der das Einfädeln
durchgeführt werden kann, angehalten, wodurch die Nadelstange 12 für
die anschließende Anbringung vorbereitet ist.
Unter Bezugnahme auf 21 wird nun die
durch die Steuervorrichtung 100 ausgeführte Steuerung beschrieben
werden, die das Informierungssteuerprogramm beinhaltet. Wie in 21
gezeigt beginnt die Steuerung mit einer Unterbrechung in Intervallen von 1 msek,
und entscheidet die Steuervorrichtung 100 zuerst, ob der Nähmaschinenmotor
9 in Betrieb steht (Schritt S21). Die Steuervorrichtung 100 geht
zu Schritt S23 über, wenn der Motor 9 nicht in Betrieb steht (NEIN
bei Schritt S21). Wenn der Motor 9 in Betrieb steht (JA bei Schritt S21),
entscheidet die Steuervorrichtung 100 die Position der Spulengarnwickelwelle.
Die Steuervorrichtung 100 geht zu Schritt S23 über, wenn sich die
Welle an der Spulengarnwickelposition befindet (JA bei Schritt S22). Wenn sich die
Welle nicht in der Spulengarnwickelposition befindet oder der Spulengarnwickelvorgang
erfasst wird (NEIN bei Schritt S22), entscheidet die Steuervorrichtung
100, dass eine Nähtätigkeit durchgeführt wird, und geht
zu Schritt S28 über.
Wenn sie entscheidet, dass keine Nähtätigkeit durchgeführt
wird (NEIN bei Schritt 520; oder JA bei Schritt S21), entscheidet die Steuervorrichtung
100 basierend auf dem Signal vom Kassettenerfassungsschalter
102, ob die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht worden ist. Wenn der Kassettenerfassungsschalter
102 ausgeschaltet ist und die Garnkassette 10 nicht am Kassettenträger
5 angebracht ist (NEIN bei Schritt S23), entscheidet die Steuervorrichtung
100, ob sich die Zick-Zack-Position der Nadelstange 12 an der
Position befindet, in der die Garnkassette am Kassettenträger 5 angebracht
werden kann, welche Position bei der Erfindung einer vorbestimmten Zick-Zack-Position
entspricht.
Wenn sich der Spindelwinkel innerhalb des (von 20 bis 50 Grad reichenden)
Winkels befindet, in dem die Garnkassette eingesetzt werden kann (JA bei Schritt
S26), oder wenn sich die Nadelstange 12 an der vorbestimmten vertikalen
Position befindet, schaltet die Steuervorrichtung 100 die Leuchtdiode
105 ein (Schritt S27), um den Benutzer darüber zu informieren, dass
die Garnkassette 10 am Kassettenträger 5 angebracht werden
kann. Wenn die Garnkassette 10 andererseits bereits am Kassettenträger
5 angebracht worden ist (JA bei Schritt S23), oder wenn bei einem der Schritte
S24 bis S26 eine negative Entscheidung getroffen wird, schaltet die Steuervorrichtung
100 die Leuchtdiode 105 aus (Schritt S28), um dadurch den Benutzer
darüber zu informieren, dass die Garnkassette 10 nicht am Kassettenträger
angebracht werden kann.
Darüber hinaus bestimmt die Steuervorrichtung 100, dass
die Garnkassette 10 am Kassettenträger 5 angebracht worden
ist (JA bei Schritt S23), wenn die Leuchtdiode 105 eingeschaltet ist und
der Kassettenerfassungsschalter 104 ebenfalls eingeschaltet ist. Dann wird
die Leuchtdiode 105 ausgeschaltet (Schritt S28), wodurch der Benutzer darüber
informiert wird, dass die Garnkassette 10 nicht am Kassettenträger
5 angebracht werden kann. Danach führt die Steuervorrichtung die weitere
Intervallverarbeitung durch (Schritt 29), wodurch die Verarbeitung abgeschlossen
wird.
Bei der vorhergehenden Nähmaschine M entscheidet die Steuervorrichtung
100 basierend auf dem Betriebszustand des mit der Garnkassette
10 in Beziehung stehenden Mechanismus automatisch, ob die Garnkassette
10 angebracht werden kann (oder darf). Die Informierung über das Ergebnis
der Entscheidung erfolgt durch Ein- und Ausschalten der Leuchtdiode 105.
Basierend auf der Information bringt der Benutzer die Garnkassette 10 am
Kassettenträger 5 an, wenn die Garnkassette 10 angebracht
werden kann. Folglich kann die Anbringung der Garnkassette 10 in dem Fall,
in dem die Garnkassette nicht angebracht werden sollte, verhindert werden.
Besonders bei der vorhergehenden Ausführungsform entscheidet
die Steuervorrichtung 100, dass die Garnkassette 10 am Kassettenträger
5 angebracht werden kann und schaltet sie die Leuchtdiode 105
ein, um über das Ergebnis der Entscheidung zu informieren, wenn die Zick-Zack-Position
und die vertikale Position der Nadelstange 12 und der Zustand des Garnspannungsmechanismus
14 dazu geeignet sind, das Garn 11 durch den
Einfädelmechanismus 16B durch das Nadelloch 12b zu führen
oder das Garn 11 einzurichten. Demgemäß können eine Fehlfunktion
und eine Beschädigung des Einfädelmechanismus 16B und eine falsche
Einrichtung des Garns 11 verhindert werden und kann der Einfädelvorgang
oder das Einrichten des Garns 11 verlässlich ausgeführt werden.
Wenn die Garnkassette 10 nicht am Kassettenträger
5 angebracht ist und die Leuchtdiode 105 nicht eingeschaltet ist,
wird mindestens eines aus der Zick-Zack-Position und der vertikalen Position der
Nadelstange 12 und dem Zustand des Garnspannungsmechanismus 14
als ungeeignet betrachtet. In der Ausführungsform wurde die Nadelstange
12 an der vorbestimmten Zick-Zack-Position (Nadelposition) angehalten und
der Garnspannungsmechanismus 14 geöffnet (oder der Impulsmotor
44 an einer vorbestimmten Position angehalten), als die Garnkassette
10 bei der vorherigen Nähtätigkeit aus dem Kassettenträger
5 ausgestoßen wurde. Mit anderen Worten ist der Hauptgrund für
das Nichteinschalten der Leuchtdiode in den meisten Fällen eine ungeeignete
vertikale Position der Nadelstange 12. Falls die Leuchtdiode
105 in dem Zustand, in dem die Garnkassette 10 nicht am Kassettenträger
5 angebracht ist, nicht eingeschaltet ist, dreht der Benutzer demgemäss
zum Beispiel das manuelle Scheibenrad 33 manuell, damit der Spindelwinkel
und demgemäss die vertikale Position der Nadelstange 12 eingestellt
wird, wodurch die vertikale Position der Nadelstange geeignet gemacht werden kann
(oder der Spindelwinkel von 20 bis 50 Grad reicht). Als Folge kann die Leuchtdiode
105 eingeschaltet werden.
Nun werden abgeänderte Formen beschrieben werden. Die Garnkassette
in der Ausführungsform ist lediglich ein Beispiel. Das Garn muss nicht auf
die Spule gewickelt sein. Als andere anwendbare Garnkassette kann eine Menge an
Garn, die als Garnversorgung dient, im Aufnahmebereich aufgenommen sein. Darüber
hinaus kann mindestens eine der Wände, die den Garnaufnahmebereich umgeben,
beseitigt werden, so dass die Garnspule an einem Halteabschnitt eines Spulenstifts
gehalten werden kann.
Der Impulsmotor 44 braucht kein Betätigungselement zu
sein, das dem Garnspannungsmechanismus 14 und dem Nadelstangenschaukelmechanismus
19 gemeinsam dient. Diese Mechanismen 14 und 19 können
stattdessen jeweils mit einzelnen Betätigungselementen wie etwa Elektromotoren
versehen sein. Bei diesem Aufbau kann das Betätigungselement für den Garnspannungsmechanismus
betrieben werden, nachdem der Benutzer die Einstellung der Garnspannung verändert
hat, so dass die veränderte Garnspannung eingestellt wird. Genauer kann das
Garn zur Zeit des Ausstoßes der Garnkassette unter Verwendung eines Betätigungselements,
das die Garnspannung für die Nähtätigkeit automatisch verändert,
von der Spannung befreit werden. In diesem Fall sind zwei Detektoren bereitgestellt,
um die Zick-Zack-Position der Nadelstange 12 bzw. den offenen oder geschlossenen
Zustand des Garnspannungsmechanismus 14 zu erfassen.
Bei der vorhergehenden Ausführungsform wird die Leuchtanzeige
105 eingeschaltet, um den Benutzer positiv darüber zu informieren,
dass die Garnkassette am Kassettenträger 5 angebracht werden kann.
Die Leuchtdiode 105 kann stattdessen eingeschaltet werden, um den Benutzer
darüber zu informieren, dass die Garnkassette nicht am Kassettenträger
5 angebracht werden kann.
Wie bei einer zweiten Ausführungsform in 22
gezeigt können in der Nähe des Kassettenträgers 5 der Nähmaschine
M zwei Leuchtdioden 105a und 105b bereitgestellt sein, die Licht
mit unterschiedlichen Farben ausstrahlen. In diesem Fall wird zum Beispiel eine
blaue Leuchtdiode 105a eingeschaltet, um den Benutzer darüber zu informieren,
dass die Garnkassette 10 am Kassettenträger 5 angebracht
werden kann. Eine rote Leuchtdiode 105b wird eingeschaltet, um den Benutzer
darüber zu informieren, dass die Garnkassette 10 nicht am Kassettenträger
5 angebracht werden kann. Darüber hinaus können in der Nähe
der Leuchtdioden 105a und 105b damit übereinstimmende Schriftangaben
von "KASSETTE ANBRINGBAR" und "KASSETTE NICHT ANBRINGEN" bereitgestellt sein, damit
der Benutzer die Bedeutung des ausgestrahlten Lichts deutlicher verstehen kann.
Zusätzlich kann anstelle der Leuchtdiode 105, die einen Lichtausstrahlungsbereich
aufweist, ein Summer, der einen Lautsprecher beinhaltet, als Toninformierungsmittel
bereitgestellt sein.
Wie bei einer dritten Ausführungsform in 23A
und 23B gezeigt kann eine Anzeige 7 als die
Informierungseinheit (die Anzeigeeinheit) bereitgestellt sein. Wenn die Garnkassette
10 am Kassettenträger 5 angebracht werden kann, kann die
Anzeige 7 wie in 23A gezeigt eine Schriftnachricht
"GARNKASSETTE KANN ANGEBRACHT WERDEN" anzeigen. Wenn andererseits die Garnkassette
10 nicht am Kassettenträger 5 angebracht werden kann, kann
die Anzeige 7 wie in 23B gezeigt eine Schriftnachricht
"GARNKASSETTE KANN NICHT ANGEBRACHT WERDEN" anzeigen.
Die oben erwähnte vorbestimmte Zick-Zack-Position ist nicht notwendigerweise
die linke Nadelposition der Nadelstange 12, sondern kann auf eine andere
Position festgelegt werden. In diesem Fall müssen jedoch selbstredend die Stellen
des Garnzufuhrmechanismus 16A und des Einfädelmechanismus
16B und dergleichen so festgelegt werden, dass das Garn
11, das von der Garnkassette 10 gezogen wird, durch diese Mechanismen
verlässlich durch das Nadelloch 12b geführt werden kann, wenn
die Garnkassette 10 am Kassettenträger 5 angebracht ist und
sich die Nadelstange 12 an der vorbestimmten Zick-Zack-Position befindet.
Als Informierungseinheit kann eine einzelne Leuchtdiode eingesetzt
werden, die zwei Lichtfarben ausstrahlt. Wie in 24
als eine vierte Ausführungsform gezeigt wird die Leuchtdiode so eingeschaltet,
dass sie grünes Licht ausstrahlt (Schritt S31), wenn die Garnkassette
10 am Kassettenträger 5 angebracht werden kann (JA bei Schritt
S26). Wenn die Garnkassette 10 nicht am Kassettenträger
5 angebracht werden kann (NEIN bei einem der Schritts S24 bis S26) wird
die Leuchtdiode so eingeschaltet, dass sie rotes Licht ausstrahlt (Schritt S32).
Wenn die Garnkassette 10 bereits am Kassettenträger 5 angebracht
worden ist (NEIN bei Schritt S22; oder JA bei Schritt S23), wird die Leuchtdiode
ausgeschaltet (Schritt S33).
Das im ROM 100b der Steuervorrichtung 100 gespeicherte
Kassettenanbringungs/abnahmesteuerprogramm, das das Informierungssteuerprogramm
beinhaltet, kann auf Nähmaschinen der Arten angewendet werden, die der Nähmaschine
M ähnlich sind. Demgemäß kann das Kassettenanbringungs/abnahmesteuerprogramm
Benutzern über Kommunikationsmittel wie etwa das Internet oder mit einem Aufzeichnungsmedium
wie etwa einer CD, einer MD oder einer FD geliefert werden.
Bei der vorhergehenden Ausführungsform wird die Garnkassette
10 manuell in die unterste Position im Kassettenträger 5
geschoben. Die Erfindung kann jedoch auf eine Nähmaschine angewendet werden,
bei der die Garnkassette stattdessen durch Gummiwalzen automatisch in die unterste
Position geführt wird. Die Gummiwalzen werden durch ein Betätigungselement
wie etwa einen Impulsmotor gedreht. Bei einem derartigen Betätigungselement
muss ein Ausgangspunkt erfasst werden. In diesem Fall wird angenommen, dass die
Erfassung des Ausgangspunkts unter der Bedingung einer geringen Belastung durchgeführt
wird, bei der nichts mit den Gummiwalzen in Kontakt gebracht ist. Demgemäß
würde die Belastung, die auf das Betätigungselement ausgeübt wird,
größer als angenommen werden, wenn die Garnkassette 10 vor der
Erfassung des Ausgangspunkts in den Kassettenträger 5 eingesetzt werden
sollte und die Gummiwalzen mit der Garnkassette 10 in Kontakt gebracht
werden sollten. Als Ergebnis besteht die Möglichkeit, dass die normale Ausgangspunkterfassung
nicht durchgeführt werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass
die Ausgangspunkterfassung verglichen mit dem Fall, in dem die Kassette
10 nicht am Kassettenträger 5 angebracht worden ist, ein
Übermaß an Zeit oder elektrischer Energie benötigt.
Bei der vorhergehenden Ausführungsform kann die Garnkassette
10 jedoch richtig am Kassettenträger angebracht werden, wenn darüber
informiert wird, ob die Garnkassette angebracht werden kann. Genauer ist die Nähmaschine
so programmiert, dass die Leuchtdiode 105 nach der Erfassung des Ausgangspunkts
des Betätigungselements eingeschaltet wird. Somit kann der oben erwähnte
Nachteil überwunden werden, wenn ein Betriebszustand des mit der Garnkassette
10 in Beziehung stehenden Mechanismus erfasst wird und als Ergebnis der
Erfassung ein vorbestimmter Informierungsvorgang ausgeführt wird.
Die vorhergehende Beschreibung und die Zeichnungen erläutern
lediglich die Grundsätze der vorliegenden Erfindung und sollen nicht in einem
beschränkenden Sinn aufgefasst werden. Durchschnittsfachleuten werden verschiedenste
Veränderungen und Abwandlungen offensichtlich werden. Alle diese Veränderungen
und Abwandlungen werden als in den Umfang der Erfindung, wie er durch die beiliegenden
Ansprüche definiert ist, fallend betrachtet.